AFO/0015/2022
Leitplanken entlang des 1. Abschnitts der Kanalpromenade (Gelmer bis Schleuse)
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0015/2022 (nicht barrierefrei)
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Herr Groot-Körmelink 28.10.2022 66.54.0014 Bezirksverwaltung Münster-Ost über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage lfd. Nr. AFO/0015/2022 der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster Ost vom 20.09.2022 „Leitplanken entlang des 1. Abschnitts der Kanalpromenade (Gelmer bis Schleuse)“ Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den o.g. Antrag in Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßen und Schifffahrtsamt und der Straßenverkehrsbehörde mit folgendem Ergebnis geprüft: Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat die Polizei M ünster zu dem beschriebenen Unfall um Informationen gebeten. Folgende Informationen hat uns die Polizei schriftlich mitgeteilt: Am 12.06.2022 um 17:59 Uhr ist auf der Kanalpromena de im Bereich von der Hessenwegbrücke bis zur Schießanlage Coerde ein Unf all bei der Polizei gemeldet worden. Hierbei ist ein Radfahrer mit seinem Lebenspartner zu dicht zusammengefahren, so dass die Lenker verkeilt worden sind. Daraufhin sind beide R adfahrende auf die Kanalpromenade gestürzt. Um die Anforderungen an die Sicherheit auf der Kana lpromenade zu gewährleisten, ist eine Breite von mindestens 3m inklusive Fahrbahnrandmarkierung gewählt worden. Des Weiteren sind an besonders gefährlichen Bereichen wie Rampen und Kreuzungen Leitplanken oder Geländer installiert. In den Wintermonaten sorgt di e adaptive Beleuchtung für zusätzliche Sicherheit. In dem beschriebenen Bereich wird aktuell aufgrund der Breite und der Fahrbahnrandmarkierung kein Bedarf für ein Geländer gesehen. gez. Rüller stellvertretender Amtsleiter D\32.12.0001 Herr Schulik D\66.53.0001 Herr Sahorn D\66.54.0014 Herr Groot-Körmelink
Originalanfrage der CDU-Fraktion
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® CDU aaa MÜNSTER CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Anfrage Nach der Fertigstellung der Kanalpromenade, Abschnitt 1 von Gelmer bis zur Schleuse, wird die Kanalpromenade von immer mehr Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt. In dem Bereich von der Hessenbrücke bis zur Schießanlage Coerde (ca. 800 Meter) ist der Bereich zwischen Fahrbahnrand und den Spundwänden des Kanals nur ca. 1,50 m breit mit einer Neigung von ca. 50 Grad. Da in den vergangenen Monaten schon jemand in den Kanal gestürzt ist, wäre die Überlegung auf diesem Stück aus Sicherheitsgründen ein Geländer anzubringen. Zumal im weiteren Verlauf, wo es deutlich größere Abstände zum Kanal gibt, schon Leitplanken /Geländer gibt. Beabsichtigt die Stadt Münster oder das Wasser und Schifffahrtsamt Geländer anzubringen? Für die CDU Fraktion OrAO Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 « Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: Nr. 13 13 18 ® BLZ 400 50150 « Sparkasse Münsterland Ost CDU-Kreisverband Münster e.V. pr ul nn
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Kanalpromenade
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0015/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 20.09.2022
- Erstellt
- 20.09.2022 13:41