2409/2020
Dokumentation zur Errichtung der Messehallen-Nord (Graeff-Bericht)
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dokumentation messehallenbau veröffentlichung
293243 Zeichen
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sozialwissenschaftliches Institut
Fachbereich Soziologie
DAS ZUSTANDE KOMMEN DER
BESCHLÜSSE ZUR ERRIC HTUNG
DER KÖLNER MESSEHALLEN -
NORD
EINE WISSENSCHAFTLICHE DOKUMENTATION DER
PLANUNGSPROZESSE UND BAUUNTERNEHMUNGEN
PROF. DR. PETER GRAEFF
FRÜHERE VERSIONEN DIESES DOKUMENTS WURDEN
ERSTELLT UNTER MITARBEIT VON KEN KNIPPHALS UND
MARTEN SCHMUSCH
INHALT
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ .................... 1
Bisherige Aufarbeitungen ................................................................................................................................. 1
Vorgehen in dieser Aufarbeitung ................................................................................................................... 2
Arbeitsschritte und Quellen ............................................................................................................................. 3
Mehrwert, Begrenzungen und Einschränkungen ................................................................................... 5
2 Zusammenfassende Darstellung der Vorga nge zu den Planungen und dem Bau der
Messehallen Nord ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 7
3 Erkla rungsansa tze ................................ ................................ ................................ ................................ 26
3.1 Klu ngel ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 27
Begriff ..................................................................................................................................................................... 27
Inhalte des Klüngels ......................................................................................................................................... 27
Negative Seiten des Klüngels ........................................................................................................................ 28
Ein Prozessmodell des Klüngels .................................................................................................................. 30
Klüngelhandlungen .......................................................................................................................................... 31
Dispositionen der Akteure ............................................................................................................................ 32
Gelegenheiten ..................................................................................................................................................... 35
Die positiven und negativen Konsequenzen des Klüngelns ............................................................ 37
Klüngel bei der Planung des Baus der Messehallen ............................................................................ 42
3.2 Ü berkreuzungen von (generalisierten) Sanktionen und Belohnungen ................... 43
Die theoretischen Ideen von Smelser (1985) ........................................................................................ 43
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) .................................................................................... 45
3.3 Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen Nord .............................. 48
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) auf die Planungen und den Bau der
Messehallen ......................................................................................................................................................... 48
Überkreuzungen von Belohnungen bzw. Sanktionen ........................................................................ 52
4. Kritikpunkte und deren Einordnung ................................ ................................ ............................ 53
4.1 Vorwu rfe im Ümfeld der Planungen................................ ................................ ....................... 54
4.1.1 Vorwürfe an politische Akteure ....................................................................................................... 54
INHALT
4.1.2 Vorwürfe an wirtschaftliche Akteure ............................................................................................ 55
4.1.3 Vorwürfe an finanzwirtschaftliche Akteure ................................................................................ 56
4.1.4 Vorwürfe an städtische Akteure ...................................................................................................... 57
4.2 Vorwu rfe beim Bau der Messehallen ................................ ................................ ..................... 61
4.2.1 Vorwürfe gegen politische Akteure ................................................................................................ 61
4.2.2 Vorwürfe gegen wirtschaftliche Akteure ..................................................................................... 62
4.2.3 Vorwürfe gegen finanzwirtschaftliche Akteure......................................................................... 63
4.2.4 Vorwürfe gegen städtische Akteure ............................................................................................... 65
4.3. Generelle Vorwu rfe ................................ ................................ ................................ ...................... 66
4.4 Einordnung der Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe ................................ ................................ ..... 70
5. Schlussfolgerungen ................................ ................................ ................................ ......................... 90
5.1 Vorbedingungen und Muster ................................ ................................ ................................ .... 91
5.1.1 Das Modell des Messebaus war bereits bewährt ...................................................................... 91
5.1.2 Muster bei der Planung und Bau der Lanxess Arena .............................................................. 92
5.1.3 Zusammenfassung: Muster bei Planungen und Bau von Großprojekten ....................... 96
5.2 Was erkla rt die Vorkommnisse um die Messehallen Nord?................................ .......... 97
5.3 Alternative Erkla rungen ................................ ................................ ................................ ........... 100
5.3.1 Klüngel als alleiniger Erklärungsgrund ..................................................................................... 100
5.3.2 Public Private Partnership Projekte ............................................................................................ 100
5.4 Vorbeugende Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ....... 104
5.4.1 Grenzen der Bekämpfung von Klüngel und Überkreuzungen .......................................... 104
5.4.2. Compliance als Möglichkeit zur Verhinderung der negativen Auswirkungen von
Klüngel und Überkreuzungen ................................................................................................................... 105
5.5 Abschließende Ü berlegungen ................................ ................................ ................................ . 112
Literatur ................................ ................................ ................................ ................................ ..................... 115
Gerichtsentscheidungen ................................ ................................ ................................ .................. 121
Protokolle und Sitzungsunterlagen der Gremien der Ko lnmesse ................................ .... 123
INHALT
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Betrachtungsweisen und Methoden ................................ ................................ ......... 5
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Rheinhallenvertra ge ................................ ........ 20
Abbildung 3: Schematische Darstellung der Nordhallenvertra ge ................................ ......... 21
Abbildung 4: Darstellung der Rechtsbeziehungen der Akteure um den Bau der
Nordhallen(QD 25) ................................ ................................ ................................ ................................ .. 24
Abbildung 5: Formen des Klu ngels nach Ü berall (2010:19) ................................ .................... 29
Abbildung 6: Prozessmodell des Klu ngels ................................ ................................ ...................... 31
Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung) ................................ ............................. 95
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Verha ltnisse um die Coloneum Bauten um
1999 (eigene Darstellung) ................................ ................................ ................................ .................... 96
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Positive und negative Aspekte des Klu ngels: ................................ ............................ 41
Tabelle 2: Anwendung der Klassifikation von Smelser ................................ .............................. 49
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 1
1 Einleitung
Der Entstehung dieses Abschlussberichtes liegt der Auftrag des Rates der Stadt Ko ln
zugrunde, den Gesamtvorgang nachzuvollziehen und wissenschaftlich zu
dokumentieren, mit dem die Beschlu sse zum Bau der Ko lner Messehallen-Nord sowie
die damit in Zusammenhang stehenden Firmenansiedlungen in den „alten Messehallen“
unter Einbeziehung der jeweiligen sozialen und organisationalen Rahmenbedingungen
der beteiligten Akteure (natu rliche und juristische Personen) zustande kamen. In dieser
Dokumentation werden daher die kommunalwirtschaftlichen und juristischen
Hintergru nde fu r die bei diesen Vorga ngen getroffenen Entscheidungen untersucht.
Dabei wird insbesondere die zeitliche Abfolge des Zustandekommens der
Entscheidungen und die Positionen in den Entscheidungsebenen des Rates und der
Verwaltung der Stadt Ko ln sowie der beteiligten Ünternehmen Koelnmesse GmbH und
der Stadtsparkasse Ko ln betrachtet.
Üm ein Gesamtbild zu erstellen, umfasst diese Aufarbeitung des Themenkomplexes
sowohl a hnliche Aktivita ten der beteiligten Akteure vor dem Messehallenbau
(Vorgeschichte) als auch die Planung und den Bau selbst.
Bisherige Aufarbeitungen
Die oben genannten Zusammenha nge wurden in juristischen Verfahren behandelt (LG
Ko ln 118 Kls 6/14) und waren wiederholt Gegenstand in regionalen und u berregionalen
Presseberichten (etwa Kohlenberg/Lebert 2012 in der ZEIT; Berger 2017 im Ko lner
Stadtanzeiger; Klees 2018 im General-Anzeiger-Bonn). Es gab seit dem Bau der
Messehallen Nord neben diesen journalistischen Aufarbeitungen und
Berichterstattungen auch so zial- und justizwissenschaftliche Literatur , die sich mit
diesen Vorkommnissen bescha ftigt (z.B. Ru gemer 2014). Ein Teil dieser Literatur stu tzt
sich vorwiegend auf Zeitungsberichte (z.B. Scheuch/Scheuch 2013) oder (auch) auf
entsprechende Gerichtsakten bzw. Eigenerhebungen (z.B. Ü berall 2010).
Diese Aufarbeitung folgt weder dem Ziel, die Vorkommnisse zu skandali sieren, noch
juristisch relevante Delikte im Nachhinein festzustellen. Vielmehr soll unter
Beru cksichtigung und Einbeziehung verschiedener Perspektiven ein Gesamtbild erstellt
werden, welches auch dazu dient, Erkla rungen und Muster in den Vorkommnissen ,
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 2
deren Auswirkungen bis zum heutigen Tag pra sent sind, zu erkennen und diese, wenn
mo glich, in Zukunft vermeidbar zu machen.
Vorgehen in dieser Aufarbeitung
Die Herausforderung in der Aufarbeitung dieses Themenkomplexes besteht dabei zum
einen in der detaillierten Aufschlu sselung der Beziehungen der Akteure zueinander und
zum anderen in der Rekonstruktion der von ihnen getroffenen En tscheidungen. Der
Teilbereich, welcher die Beziehungen der Akteure zueinander behandelt, ist wiederum
aufzuspalten in die formal en, juristischen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie
dieselben aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Freilich bedingen sich diese
unterschiedlichen Ebenen gegenseitig, sodass es teilweise zu akzessorischen
Verknu pfungen kommt. Demnach lassen sich die Entwicklungen und die getroffenen
Entscheidungen nur nachvollziehen, wenn die damals bestehenden Beziehungen
beleuchtet werden. Nur durch das Ergru nden der Beziehungen der Akteure, lassen sich
sodann die Entscheidungen erkla ren, die ebenso auf der jurist ischen und /oder
o konomischen und/oder sozialen Ebene getroffen wurden.
Üm diese Teilbereiche greifbar zu machen, ist ein Herangehen aus den jeweiligen
Sichtweisen erforderlich. Die in der Jurisprudenz angewandte Technik, sich einem
Sachverhalt zu na hern und ihn zu benennen, ist die der Subsumtion. Hierbei ist zuna chst
zu bestimmen, was mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen eines Gesetzes gemeint
ist und dann zu fragen, ob der Sachverhalt von dem Tatbestandsmerkmal erfasst wird.
Erst wenn alle Tatbestandsme rkmale erfu llt sind, la sst sich der Sachverhalt positiv
benennen. Beispielhaft liegt ein Betrug objektiv nicht vor , solange nicht sa mtliche
Merkmale des objektiven Tatbestandes des § 263 StGB (Ta uschung, Irrtum,
Vermo gensverfu gung und Vermo gensschaden) von dem in Frage kommenden Ta ter
erfu llt worden sind. Die juristische Aufarbeitung kann folglich benennen, wie einzelne
Sachverhalte gesetzlich zu bewerten sind . Dies ist ein notwendiger Schritt der
Üntersuchung, denn der Komplex ist ohne normative Anhaltspunkte kaum zu erfassen.
Was die juristische Aufarbeitung indes nur indirekt behandelt , ist das Erklären der
Vorkommnisse. Sozialwissenschaftliche Ansa tze verlangen fu r eine Erkla rung
theoretische Pra missen und die Beru cksichtigung der relevanten Bedingungen, um eine
erkla rende Schlussfolgerung treffen zu ko nnen. Solche Schlussfolgerungen ko nnen sich
nicht aus bloßen Fakten oder Beobachtungen ergeben , wie z.B. dass gerade das
Baugewerbe besonders anfa llig fu r Korruption ist (Bannenberg 2012, Antinori 2018:
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 3
267) oder dass Korruption in der Baubranche ha ufiger als in anderen Branchen auftritt
(Van Klinken/Aspinal 2010: 141). Hinsichtlich des Ziels, Beobachtungen auch erkla rbar
zu machen, beno tigt man jedoch eine theoretische Grundlage, die in diesem
Abschlussbericht auf zwei in der Literatur aufgegriffenen Ansa tzen beruht: Einerseits
den Studien zum (Ko lner) Klu ngel und andererseits den Ü berkreuzungsansatz von
Smelser ( 1985), der das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Akteure
betrachtet.
Arbeitsschritte und Quellen
Das Gesamtbild des Baus der K o lner Messehallen -Nord soll nun das erste Mal aus
sa mtlichen genannten Perspektiven betrachtet und dargestellt werden. Die
Auseinandersetzungen mit den Geschehnissen wurden in der Presse und in
gerichtlichen Verfahren jeweils nur in einzelnen Fragmenten des Themas vollzogen.
Zusa tzlich weisen diese Herangehensweisen nicht die Perspektivenvielfalt auf, die es
zur vollumfa nglichen Erfassung der Vorga nge jedoch bedarf.
Der juristische Zugang zum Themenkomplex erfol gte durch Recherchen der
Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Üntersuchungsgegenstand
durchgefu hrt wurden. Sie geben wichtige Hinweise, wie die strafrechtliche Relevanz der
Vorga nge einzuscha tzen ist. Außerdem ließen sich durch das Sichten von Aktenmaterial
der Akteure auch Hinweise auf die gesellschaftsrechtlichen Stellungen und
Verbindungen entnehmen. Daru ber hinaus wurden die administrativen und
wirtschaftlich relevanten Bedingungen im Ümfeld der Vergabe - und Bauverfahren
untersucht.
Die im Rah men des Ko lner Messeskandals durchgefu hrten Gerichtsverfahren wurden
systematisch ausgewertet und als eine Grundlage fu r die Rekonstruktion der devianten
Abla ufe verwendet. Dabei wurden besondere rechtliche Konflikte (z.B. die Erga nzung
des nationalen Rech ts durch EÜ Recht) beru cksichtigt. Zur Durchfu hrung wurde eine
Quellenanalyse der Verfahrensakten verwendet.
Fu r den sozialwissenschaftlichen Zugang wurde das Zusammenspiel der beteiligten
Ratsmitglieder, der Verwaltung und der wirtschaftlich handelnden Akteure untersucht,
die bei den Entscheidungen zum Bau, der Vergabe und der Vermietung der Ko lner
Messehallen beteiligt waren. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 12
Interviewanfragen an direkt an den Messeplanungen beteiligte Personen gerichtet. In
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 4
diesen Interviews wurden Fragen zu den Verfahrens- und Entscheidungshintergru nden
gestellt. Insgesamt wurden mit 8 Personen Interviews durchgefu hrt (und auswertet).
Eine Wiedergabe der Interviewinhalte ist aus Gru nden der Anonymita t nicht mo glich.
Viele Interviewte wiesen explizit darauf hin, dass sie sich nur a ußern wollten, wenn die
Aussagen nicht auf sie zuru ckverfolgt werden ko nnen. 4 anfragte Personen wollten mit
dem Verweis auf das Bankgeheimnis oder aus anderen Gru nden nicht an einem
Interview teilnehmen.
Die Aufarbeitung schloss daru ber hinaus die Auswertung von Berichten,
Dokumentationen und Einscha tzungen von Journalisten ein sowie die Bewertung ihrer
Ü bereinstimmung mit beobachteten Fakten. Die zitierten Quellendokumente (QD), mit
denen Aussagen u ber Vertra ge, Aktennotizen oder Briefe belegt werden, wurden zum
Schutz der Privatspha re bestimmter Personen anonymisiert. Sie werden in dieser
Dokumentation nicht na her aufgefu hrt, ko nnen aber bei berechtigtem Interesse aus
Gru nden der Belegbarkeit von Aussagen von den Autoren angefordert werden.
Abweichend von der bisherigen Literatur ( z.B. Ü berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013)
werden Zeitungsberichte, die unmittelbar wa hrend oder kurz nach den Vorkommnissen
verfasst wurden, nicht als Informationsquelle verwendet. Es tauchte bei den Recherchen
zu dieser Dokumentation wiederholt die Meinung auf, dass die Ko lner Medien in dieser
Zeit eine einseitige oder verzerrte Berichterstattung vorgenommen haben ko nnten.
Abweichend von den fru heren Berichterstattungen ist aber fu r heutige
Nachrichtenmeldungen davon auszugehen, dass mo gliche Beeinflussungen von
Medienvertretern in geringerem Ümfang gegeben sind, wofu r auch das Medieninteresse
beim Beginn dieses Projektes spricht. Daher wird im Folgenden auf aktuelle bzw. relativ
junge Pressemitteilungen zuru ckgegriffen, soweit sie die Thematik betreffen.
Eine Ü bersicht u ber die unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und die dazu
verwendeten Methoden findet sich in der Abbildung 1.
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 5
Abbildung 1: Betrachtungsweisen und Methoden
Mehrwert, Begrenzungen und Einschränkungen
Im Ünterschied zu typischen wissenschaftlichen Arbeiten, lag der Schwerpunkt dieser
Üntersuchung nicht allein in de r Auswertung von bisherigen Studien oder
Vero ffentlichungen zu diesem Thema . Vielmehr wurden die Sachverhalte Stu ck fu r
Stu ck anhand von etlichen verschiedenartigen Quellen (Interviews, Akten,
Zeitungsartikel, wissenschaftliche Literatur) ermittelt. Problematisch wurde es immer
dann, wenn nicht o ffentlich Dokumentiertes zur weiteren Aufarbeitung erforderlich war
und die Verantwortlichen die Einsicht darin verweigerten. Dies betraf sowohl den
Zugang zu einigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft (zu laufenden Verfahren)
als auch die Auskunftsbereitschaft einiger Person en, die ehemals entscheidende
Positionen besetzten und kein Interesse daran hatten, an der Aufarbeitung mitzuwirken.
Auch die Ü berwindung dieser Art von Hindernissen geho rte zur Arbeit an dieser
Dokumentation.
Die Dokumentation dient nicht dazu, schuldhaft es Verhalten von Personen oder
Organisationen bzw. Beho rden festzustellen. Die Bewertung von Verhalten als
schuldhaft im Sinne des (Straf -)Rechts ist eine Sache der Justiz. Es steht auch nicht die
KAPITEL 1 EINLEITUNG
Seite 6
Frage im Vordergrund, ob die Vorkommnisse um die Planungen und den Bau der
Messehallen „richtig“ oder „falsch“ im Sinne einer ethischen, o konomischen oder
politischen Hinsicht waren. Viele dieser Ünregelma ßigkeiten und Vorkommnisse lassen
sich nicht juristisch ahnden und wurden es auch nicht. Sie verletzen aber ge ltende
Wertvorstellungen von Fairness oder allgemeine Einscha tzungen u ber das Ausfu llen
bestimmter (Berufs-)Positionen. Dennoch muss in einer neutralen Betrachtung, die sich
auf die Erkla rung der Sachverhalte richtet, eine Bewertung in moralischen Aspekten
unterbleiben.
Die Erstellung der Dokumentation begann im Dezember 2017 mit einer ergebnisoffenen
Na herung an die Thematik, die darauf abzielte, mit einem "neutralen" Blick die
Mechanismen und Bedingungen sowie mo gliche Schemata in den Prozessabla ufen zu
analysieren. Ziel war dabei nicht die reine Beschreibung der Vorga nge, sondern deren
Zuordnung zu den Bedingungen und Interessen der Beteiligten. Nur wenn solche
Prozessschemata und Bedingungen gefunden werden, ist es mo glich, die Fragen danach
zu beantworten, wie diese Vorkommnisse im Hinblick auf die jetzige Situation der Stadt
Ko ln und ihrer bisherigen Entwicklung einzuordnen sind und wie wahrscheinlich es ist,
dass sich derartige Vorkommnisse in gleicher oder a hnlicher Weise wiederholen.
Da diese Darstel lung auf sehr viele Quellen und Texte zuru ckgreift, die vor der
Einfu hrung genderneutraler Formulierungen angefertigt wurden, verwenden wir aus
Gru nden der einfacheren Lesbarkeit und Einheitlichkeit im Folgenden nur die
ma nnliche Form, die aber stets Perso nen ma nnlichen, weiblichen und diversen
Geschlechts gleichermaßen meinen soll. In der Literatur und in Berichten oder
Dokumenten werden zudem unterschiedliche Schreibweisen fu r die Koelnmesse
verwendet. Das Ünternehmen selbst schreibt sich mit „oe“ . Ha ufig anzutreffen sind aber
auch „Ko lnmesse“ oder „Ko lnMesse“ . Üm die Ausdrucksweise in Dokumenten oder
Berichten nicht zu verfa lschen, verwenden wir in diesem Dokument die
unterschiedlichen Schreibweisen nebeneinander.
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 7
2 Zusammenfassende Darstellung der V orga nge zu den
Planungen und dem Bau der Messehallen Nord
In diesem Kapitel werden die wichtigsten Handlungsstra nge, die zu den Planungen und
dem Bau der Messehallen Nord und zu den „Nachwirkungen“ gefu hrt haben,
zusammenfassend dargestellt.
Wann erste bedeutsame Entwicklungen eingesetzt haben, ist eine Frage, auf die
unterschiedliche Antworten gegeben werden ko nnen. Je weiter dabei in die
Vergangenheit vor den Planungen zuru ckgegangen wird, desto komplexer werden die
Verbindungen zwischen den beteiligten Akteuren. Zentral fu r die Erkla rung der
Vorkommnisse um die Planungen und den Bau ist die politische Idee, Ko ln zu einer
Medienstadt auszubauen. Diese Idee wurde sowohl von politischen wie wirtschaftlichen
Akteuren bereits seit Mitte der 1980er Jahre immer wieder aufgegriffen. So kamen
beispielsweise Vertreter der Stadt, der Wirtschaft und der wirtschaftlichen
Lobbyverba nde zu einer „Ko lner Technologierunde“ zusammen, aus der sich spa ter
Vorhaben zur Fo rderung der Wirtschaft in der Region (etwa zum MediaPar k)
entwickelten (Lucas 1993: 30).
Üm eine umfassende Darstellung in dieser Dokumentation zu erreichen, setzt die
Ero rterung bei den langfristigen Planungen fu r den Ausbau zur Medienstadt an. Ein
wichtiges Ereignis dafu r war der Ümzug des Privatsenders RTL nach Ko ln.
1988: Köln als Medienstandort
RTL verlegte 1988 seinen Senderstandort (auch aus Gru nden der Vergabe von
Sendelizenzen) nach Ko ln Junkersdorf. Zur Produktion von Sendungen wurden auf dem
Gela nde der Bru der Bernd und Helmut Breuer in Hu rth aus Industriehallen Studios
geschaffen (Drenk 2002: 60). Die Breuer Bru der, RTL und die Stadtsparkasse Ko ln
gru ndeten als Betreibergesellschaft die Magic Media Company (MMC). In Ko ln
Ossendorf wurde 1999 das Coloneum mit weiteren Studios auf dem Gela nde des
ehemaligen Flughafens Butzweilerhof in Betrieb genommen. Die dortigen Studios
wurden von dem Bauunternehmer Josef Esch gebaut und von dem Esch -Oppenheim-
Fonds finanziert.
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 8
1999: Die Magic Media Company Studios
Die Planungen und der Bau der Magic Media Company (MMC) Studios kann als ein Teil
der Vorgeschichte zum Bau der Messehallen Nord gesehen werden, da die dortigen
Hauptakteure in den gleichen Rollen und Funktionen auftraten, die sie spa ter auch bei
den Vorkommnissen um die KoelnMesse bekleideten.
Ende der 1 990er Jahre gab es bereits Planungen von Seiten der Landesverwaltung
Nordrhein-Westfalens, welche die Ansiedlung einer groß angelegten Medienlandschaft
in Ko ln zum Inhalt hatten (vgl. Mossig 2006: 111 ff.). Zentraler Bestandteil dieser
Planung war das sogenannte Coloneum, welches Ko ln mit u ber 20 Filmstudios auf einer
25 ha großen Gesamtfla che als Medienhauptstadt repra sentieren sollte (vgl. Drenk
2002: 57f.). Bei den Planungen und dem Bau wurde die gescha ftliche Verbindung der
MMC Studios zur Stadtsparkass e durch den damaligen Oberstadtdirektor Ko lns sowie
durch den damaligen Wirtschaftsminister Nordrhein -Westfalens vorangetrieben. Die
Stadtsparkasse Ko ln sollte das Projekt als wirtschaftsfo rdernde Maßnahme begleiten
und umsetzen, wa hrend sa mtliche zu errichtende Geba ude von der Oppenheim-Esch-
Gruppe getragen- und vom Oppenheim-Esch-Fonds finanziert und langfristig vermietet
werden sollten. Die in Folge dessen an dem Coloneum -Projekt maßgeblich beteiligten
Gesellschaften wurden von der Oppenheim -Esch-Holding GbR gehalten. Diese
wiederum war alleinige Gesellschafterin der Josef Esch Fonds-Projekt GmbH (JEFP),
welche fu r die Konzeption und Durchfu hrung der Fondsprojekte (so auch des
Coloneums) zusta ndig war. Die zur Ümsetzung eingesetzten Fonds wiesen hohe weiche
Kosten auf (Berater - und Planerhonorare, Projektentwicklungskosten etc.), wodurch
steuerliche Vorteile mo glich waren. Die Stadtsparkasse Ko ln u bernahm das Risiko fu r
die Vermarktung und die Anmietung der Geba ude zuna chst u ber ihre Tochterfirma SK
Kapitalbeteiligungsgesellschaft Ko ln (SKB). Mit den damit einhergehenden Gescha ften
verursachte die Stadtsparkasse Ko ln Ende der 1990er bis Anfang der 2000er Jahre einen
Verlust in Millionenho he (vgl. Berger 2014).
Die TV-Produktionsgesellschaft MMC sollte Mieterin des Coloneums werden, wobei ihre
Gesellschafter Mieteinstandspflichten relativ zu ihren Anteilen an der
Produktionsgesellschaft u bernehmen sollten. Zu den Gesellschaftern der MMC za hlte
neben den TV -Sendern ProSieben, RTL und den Ko lner Ünternehmer-Bru dern Bernd
und Helmut Breuer auch die Stadtsparkasse Ko ln. Letztere u bernahm Anteile in Ho he
von 25,1 Prozent und verpflichtete sich anteilig zu dem Mieteinstand zugunsten der
JEFP u ber einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Pflicht der Mietzahlung durch die
Stadtsparkasse Ko ln bestand fu r den Fall, dass die MMC nicht in der Lage war, die
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 9
Mietzinsen am Markt zu erwirtschaften , und gaben dem JEFP und den jew eiligen
Gesellschaftern der MMC Investitionssicherheit.
In der Folge der schlecht en wirtschaftlichen Entwicklung zum Jahrtausendwechsel
erho hte die MMC das Stammkapital (was zu einer finanziellen Belastung der SKB fu hrte)
und a nderte ihre Bauplanung zugunsten von Bu rofla chen anstelle von Studiobebauung.
Die Bauplanungsa nderung fu hrte zu neuen Bu rgschaftsverpflichtungen fu r zu
fordernde Mietzinsen durch die SKB, die von der Stadtsparkasse Ko ln stillschweigend
sowie von der Gesellschafterversammlung der SKB aktiv genehmigt wurden. In dieser
wirtschaftlich schwierigen Situation gab nur die SKB eine solche Bu rgschaftserkla rung
ab, die anderen Gesellschafter der MMC verzichteten auf derartige Erkla rungen. Zwar
fielen fu r die SKB Verluste aus den Bu rgschaften erst im Jahr 2007 an, wo sie dann als
im Konzernabschluss der Finanzgruppe Sparkasse Ko lnBonn fu r das Jahr 2007 als
"besonderer Einfluss auf das Gescha ftsjahr 2007" beschrieben werden und die
hierdurch erfolgreich durchgefu hrte Rettung der MMC vor der Insolvenz betont wird
(QD 11: 10). Allerdings fu hrten Verhandlungen der Stadtsparkasse bereits im Jahr 2000
dazu, dass die SKB mit weiteren Bu rgschaften belastet wurde.
RTL ku ndigte im Mai 2000 an, dass sie als Gesellschafter der MMC ausscheiden und
durch die Sparkasse von der Mieteinstandspflicht freigestellt werden wollten. Ünter der
Verhandlungsfu hrung der Stadtsparkasse einigten sich die SKB und RTL, dass RTL ab
dem 01.11.2000 von der Mieteinstandspflicht freigestellt wurde . Im spa teren Verlauf
u bernahm die SKB durch den Notarvertrag vom 21. Dezember 2007 auch die Anteile
RTLs an der MMC.
Nach der Ü bernahme der Pflichten RTLs durch die SKB wollten die Ünternehmer Bru der
Bernd und Helmut Breuer ihren Mieteinstandspflichten aus ihren Gesellschafteranteil
von 24,7 Prozent ebenfalls nicht mehr nachkommen (Schminke 2018) und planten
einen Ausstieg aus dem Gesellschafter kreis der MMC (Klees 2018). Üm die drohende
Insolvenz der MMC zu verhindern, planten die Stadtsparkasse Ko ln und die Oppenheim-
Esch-Gruppe, die Anteile der Gebru der Breuer in eine Zweckgesellschaft, die Lana AS
Ünternehmensplanungs und -organisations GmbH, (nachfolgend Lana) auszulagern. Die
Lana stand gesellschaftlich nicht mit der Sparkasse in Verbindung. Im Ma rz 2002 wurde
sich auf Anweisung der Stadtsparkasse Ko ln darauf versta ndigt, dass die SKB (oder ein
Dritter) die Anteile der Gebru der Breuer an der MMC zum Nominalwert u bernahm. Die
SKB verpflichtet e sich, dass der Anteilserwerber die Bru der von der
Mieteinstandspflicht in Form einer Schuldu bernahme freistellt. Im gleichen Monat
erwarb die Lana sa mtliche Anteile der Gebru der Breuer an der MMC. Im Sep tember
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 10
2002 beschlossen d as JEFP , die Lana und die Projecta GmbH
Projektentwicklungsgesellschaft (nachfolgend Projecta) , eine Gesellschaft sgru ndung
zur Abwicklung von Mietverschaffungsgarantievertra gen und
Projektentwicklungsvertra gen mit der Oppenheim-Esch-Gruppe, unter anderem, dass
sa mtliche Verpflichtungen der Lana vom Ma rz diesen Jahres auf die Projecta u bertragen
wurden. Die SKB erkla rte dabei auf Anweisung der Entscheidung der Stadtsparkasse
eine Einstandspflicht fu r die eingegangenen Verpflichtungen der Projecta . Die
Stadtsparkasse Ko ln konnte die Anteile von Bernd und Helmut Breuer aus
sparkassenrechtlichen Gru nden nicht u bernehmen. Die gewa hlte
gesellschaftsrechtliche Konstruktion wurde von diesen sparkassenrechtlichen
Vorschriften nicht beru hrt. Plangema ß zahlte das JEFP die Provisionen fu r von der
Stadtsparkasse erbrachte Leistungen an die Zweckgesellschaften Lana und Projecta und
band diese in die Vertra ge zur neuen Verteilung der Mieteinstandspflichten ein. Weitere
Lasten in den Bilanzen der Fin anzgruppe Stadtsparkasse Ko ln im Zusammenhang mit
der MMC kamen damit nicht auf.
Die Stadtsparkasse Ko ln beteiligte sich außerdem an der Entwicklung der
Randbebauung des Coloneums und sprach dazu im Jahr 2000 eine
Erstvermietungsgarantie gegenu ber dem JEFP aus. Eine Erstvermietungsgarantie ist
eine verbindliche Zusage an den Garantieempfa nger mit dem Inhalt, dass die
Mietfla chen bei Ü bergabe zu bestimmten Konditionen vermietet sein werden (vgl.
Jacob/Stuhr 2006). Die Erstvermietungsgarantie sah in diesem Falle eine Verpflichtung
der SKB vor, gegen Provisionszahlungen den zuku nftigen Abschluss von Mietvertra gen
fu r die im Ümfeld des Coloneums zu errichtenden Bu rogeba ude zu den Konditionen des
JEFP zu garantieren.
Der zwischen Vertretern der Stadtsparkasse Ko ln und dem JEFP ausgehandelte
Erstvermietungsgarantievertrag sah vor , dass die SKB und nicht die Stadtsparkasse Ko ln
Vertragspartner sein sollte. Bevor der Vorstand der Stadtsparkasse Ko ln dem
Erstvermietungsgarantievertrag zustimmte, veranlasste der Vorstandsvorsitzende der
Stadtsparkasse Ko ln im Juli 2000 die Ünterzeichnung des entsprechenden Vertrags
durch die Prokuristin der SKB. In der Folgezeit gelang es der SKB nicht, Mieter zu den
Konditionen des Erstvermietungsgarantievertrags zu vermitteln, sodass zur
Verhinderung des Garantiefalls ab de m 30. September 2004 ein Großteil der
Bu rogeba ude des Fonds durch die Stadtsparkasse Ko ln selbst angemietet wurde. Dabei
konnte die Üntervermietung nicht kostendeckend realisiert werden.
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 11
Obwohl es in den von der SKB angemieteten Geba uden zu la ngerfristigen Leersta nden
kam, beschloss der Vorstand der Stadtsparkasse Ko ln, weitere Fla chen von noch zu
erbauenden Bu rogeba uden durch die Oppenheim -Esch-Gruppe in den
Erstvermietungsgarantievertrag einzubeziehen.
Die Anmietun g der umfangreichen Fla chen selbst sollte dabei durch die Sparkassen-
Service-Gesellschaft mbH (im Folgenden SSG, zu 60 Prozent von der Stadtsparkasse
Ko ln u ber ihre Tochtergesellschaft SKB gehalten) erfolgen. So wurden im ersten
Halbjahr 2002 Mietvertra ge u ber eine Laufzeit von 20 Jahren zwischen dem Fonds und
der SGG ausgehandelt (vgl. Schminke 2018). Der Vorstand der Stadtsparkasse entschied
im September 2002, die Oppenheim -Esch-Gruppe mit dem Bau der entsprechenden
Geba ude zu beauftragen.
2003 traf RTL d ie Entscheidung, sich nicht am Butzweilerhof in Ko ln-Ossendorf
niederzulassen (s. na chste Abschnitte), so dass die Stadtsparkasse schließlich auch
diese Grundstu cksfla chen anmietete.
Zum gleichen Zeitpunkt kam es zu Planungen zwischen dem JEFP und der
Stadtsparkasse, die sich nun auf den Bau der neuen Messehallen richteten (s. na chste
Abschnitte).
2001-2002: Der Masterplan 2010
Anfang der 2000er Jahre entwickelte die Koelnmesse GmbH in ihren entsprechenden
Gremien (AR: Aufsichtsrat, FA: Finanzausschuss des Aufsichtsrates) eine Planung fu r die
kommenden Jahre. Der sogenannte „Masterplan 2010“ sollte die Messe weiterhin
zukunftsfa hig halten und das Messegela nde um weitere Hallen erweitern. Ziel dieses
Masterplans war ein zukunftsfa higes Konzept fu r ein nachhaltiges Gela nde-Wachstum
(Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH
vom 07.09.2001).
In einem ersten Schritt sollten hierzu ein Messeboulevard fu r den Su deingang gestaltet
werden, die Aufenthaltsqualita t der Rhein- und Osthallen aufgewertet, zwei neue
Messehallen inklusive Boulevard gebaut und ein Logistik -Konzept entwickelt werden.
Das Eigeninvestitionsvolumen fu r diesen ersten Teil bel ief sich laut Zahlen der
Koelnmesse auf ca. 2 50 Mio. € . Weitere 390 Mio. € sollten durch Dritte u bernommen
werden (vgl. Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der
Koelnmesse GmbH vom 17.04.2002 ). Weiterhin plante man diese ersten Maßnahmen
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 12
bis Ende 2006 abzuschließen. Der zweite Teil des Masterplans war zu diesem Zeitpunkt
bezu glich der Kosten und des zeitlichen Rahmens noch wesentlich weniger spezifiziert,
sollte aber den Bau von zwei weiteren Hallen inklusive Messeboulevard, ein Nord -
Hochhaus in der Endausbaustufe durch Dritti nvestoren und einen weiteren
Messeboulevard beinhalten, insofern die wirtschaftlichen Rahmenbe dingungen dies
zulassen sollten.
Gegen Ende des Jahres 2002 w urde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Koelnmesse
GmbH bekanntgegeben, dass die Vorbereitungen zu r Verbesserung der
Aufenthaltsqualita t in den Osthallen abgeschlossen sind. Die geplanten Baumaßnahmen
konnten im Jahr 2003 beginnen und die Vorbereitungen fu r die Maßnahmen im Norden
des Gela ndes getroffen werden.
Wa hrend der AR-Sitzung wurde von Vertrete rn der Koelnmesse die Erwartung
gea ußert, dass mittelfristig (2004-2007) mit finanziellen Einbußen durch Einbeziehung
des Masterplans und dem damit verbundenen Bau aus eigener Hand zu rechnen ist.
Ebenfalls wurden weitere negative Faktoren zur mittelfristigen Finanzplanung erwa gt.
Ünter anderem wurde ein mo glicher Konjunktureinbruch aufgrund der Krisensituation
und den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak und Kostensteigerungen im
Marketingbereich in Erwa gung gezogen. Im Zusammenhang mit diesen mo glichen
Vorkommnissen betont e das Management der KoelnMesse die Notwendigkeit der
Ümsetzung des Masterplans 2010. Dieser wu rde es ermo glichen, eine Veranstaltung aus
Frankfurt zu u bernehmen. Die Koelnmesse mu sse daher die Beschaffenheit ihrer Hallen
weiter verbessern, um wettbewerbsfa hig zu bleiben.
(Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH
vom 13.12.2002)
August 2003: Die RTL Standortentscheidung und die Dringlichkeitsentscheidung im Rat
Trotz der Probleme um die MMC Studios wuchs der Sender RTL stetig. Bald wurde der
Standort des alten Senderhauptsitzes zu klein und RTL musst e sich nach einem neuen
umsehen. Die nahegelegene Stadt Hu rth hatte dem Sender ein attraktives Angebot
unterbreitet. Ha tte RTL dieses Angebot angenommen, ha tte das fu r die Stadt Ko ln
verschiedene Folgen gehabt . Einerseits drohte damit eines der großen
Ausha ngeschilder des Medienstandortes Ko ln abzuwandern. Andererseits wa re damit
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 13
auch ein Großteil der Gewerbesteuern, die RTL an die Stadt Ko ln zahlt e, verloren
gegangen.
Zeitgleich wurde im Juli 2003 in einer Sitzung des Finanzausschusses der Koelnmesse
berichtet, dass es aufgrund von Turnuswechseln einiger Messen zu Engpa ssen im
Cashflow kommen ko nnte, was dazu fu hren wu rde, dass der Masterplan 2010 nicht
eigensta ndig realisierbar wa re. Es wurden deshalb weitere Finanzierungsmo glichkeiten
besprochen und diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt w urde das erste Mal die Verwendung
von Aktiva angesprochen. Angedacht wurden dafu r die Rheinhallen 1-3 & 5 und der
Tanzbrunnen (inkl. der Hallen 6-8).
Abbildung 2: Geländeplan der Koelnmesse
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 14
Die Halle 4 sowie die Hallen um den Tanzbrunnen (Hallen 6-8) waren nur eingeschra nkt
vermarktungsfa hig, weswegen sie in der Grafik hell abgehoben sind (Protokolle der
Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom
09.07.2003).
Zwei Tage vor der Dringlichkeitsentscheidung im Rat der Stadt Ko ln u ber die Aufhebung
des Erbbraurechts der KoelnMesse fu r das Gela nde der Rheinhallen teilt e die
Stadtsparkasse dem Stad tka mmerer Informationen u ber den Erwerb der Rheinhallen
mit. Die Stadtsparkasse verpflichtet e sich, die Ha lfte der Bruttogeschossfla che in den
Rheinhallen an die RTL -Senderfamilie zu vermieten. Fu r die andere Ha lfte sollte ein
Nutzer oder Erwerber gesucht werden, wobei ein Mehrerlo s zur Ha lfte an die Stadt Ko ln
weitergegeben werden sollte (QD 32).
In einer Dringlichkeitsentscheidung erma chtigte der Rat der Stadt Ko ln am 25.07.2003
die Verwaltung zur Durchfu hrung folgender Grundstu cksgescha fte (unter Vermittlung
der Stadtsparkasse):
1. Aufhebung des Erbbaurechts der Koelnmesse fu r das Gela nde der Rheinhallen.
2. Verkauf dieses Grundstu ckes an die Stadtsparkasse zum Zwecke der Ansiedlung
der RTL-Senderfamilie.
Der Begru ndung fu r diese Dringlichkeitsentscheidung war das Vorhaben RTLs , Ko ln
aufgrund von Expandierungspla nen zu verlassen und an einen neuen Standort zu
wechseln. Dies ha tte fu r den Medienstandort Ko ln einen schwerwiegenden
Imageschaden und „insbesondere auch Einnahmeverluste“ zur Folge (QD 8).
Nach einer Abs timmung unter den RTL Mitarbeitern verku ndete RTL Chef Zeiler am
01.08.2003, dass der Senderhauptsitz in Ko ln bleibt und in die Rheinhallen verlegt wird.
Das Angebot aus Hu rth wurde somit abgelehnt.
Aus Sicht der Stadt Ko ln war die erwartete Krise damit fu rs E rste abwendet. Diese
Entscheidung brachte die Koelnmesse zeitgleich in Zugzwang. Die Renovierung fu r den
RTL Einzug sollte im Januar 2006 beginnen. Bis dahin musste die Koelnmesse die Hallen
aufgegeben haben. Fu r die Koelnmesse wa re eine Aufgabe der Rh einhallen ohne
Kompensation der Ausstellungsfla che finanziell nicht tragbar gewesen. Die Koelnmesse
entschied am 17.10.2003 daher, den Bau der Messehallen Nord aus dem Masterplan
2010 zu beschleunigen und die beno tigten Messehallen bis zur Abgabe der Rheinhallen
2006 fertigzustellen ( QD 34 , Protokoll e der Sitzung des Aufsichtsrates und des
Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom 17.10.2003 ).
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 15
Fu r den Bau der neuen Messehallen wurden im September 2003 Gespra che zwischen
Vertretern der Stadt Ko ln, der Koelnmesse und der Stadtsparkasse gefu hrt. Dabei
wurden verschiedene Finanzierungsmodelle von Seiten der Stadtsparkasse und der
Koelnmesse pra sentiert und besprochen. Wa hrend sich einige Vertreter der Stadt und
der Sparkasse kritisch gegenu ber den Vorstellungen der Koelnmesse a ußerten,
favorisierten sie gleichzeitig ein sogenanntes „Investorenmodell“ , bei dem ein externer
Bauherr fu r den Bau der neuen Messehallen engagiert werden sollte (QD 5).
Anfang Oktober 2003 informierte die Stadtsparkasse Vertreter des Josef -Esch-Fond-
Projekts u ber die Planungen zum Bau der neuen Messehallen und unterbreitete dann
im Namen und Auftrag einer Tochterfirma des Bankhauses Sal. Oppenheim der
Koelnmesse ein Angebot zum Kauf des Mes segela ndes (Euroforum-Su d,
Bebauungsplanungsstand 24.07.2003). Ebenfalls soll te selbige Tochtergesellschaft
einen 30-ja hrigen Mietvertrag mit der Koelnmesse in Ho he von 20. Mio. € p.a. schließen,
bei der die Stadt Ko ln als Hauptgesellschafter fu r die Absic herung der
Mietverpflichtungen bu rgte (QD 28). Daru ber hinaus erkla rte sich die Stadtsparkasse
dazu bereit, eine Mo glichkeit zum Ru ckkauf nach Beendigung des Mietvertrages
verbindlich zu garantieren (QD 10).
Die Sitzungen des AR und des FA der KoelnMesse waren im Oktober 2003 durch
Interessenkonflikte der Mandatstra ger gepra gt (bezu glich der Interessen der
Koelnmesse und der Mehrheitsgesellschaftlerin Stadt Ko ln). Es w urden erste
Kostenscha tzungen und verschiedene Finanzierungsmodelle und –angebote fu r den
Bau der neuen Nordhallen diskutiert. Fu r die Angebotseinholung und neutrale
Auswertung schl ug die Gescha ftsfu hrung der KoelnMesse die Hinzuziehung eines
neutralen Dritten vor, was von AR und FA gebilligt w urde. Es wurde in der AR-Sitzung
explizit betont, d ass der Planungsauftrag, der sich nun auf die vier neuen Nordhallen
bezog, k eine Entscheidung fu r das auszuwa hlende Finanzierungsmodell darstellen
wu rde. (Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der
Koelnmesse GmbH vom 17.10.2003)
Oktober 2003: Der neue Masterplan 2006
Nur wenige Tage spa ter, am 30.10.2003, vergab die Koelnmesse einen Auftrag an das
Wirtschaftspru fungsunternehmen Ernst & Young (E&Y). E&Y sollte in einer
Marktabfrage fu r die Messe verschiedene Finanzierungsmo glichkeiten einholen, sowie
auswerten. Die Vertreter der Stadtsparkasse, die Zeitdruck bei der Auswahl des
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 16
Bauunternehmens sahen, waren durch die Ausrichtung des Auftrages u berrascht (QD
26). Die Marktabfrage/-analyse belief sich auf einen Zeitraum von etwa drei Wochen, da
die na chste Gremiensitzung der Koelnmesse fu r den 21.11.2003 geplant war. Kurz vor
dieser Sitzung der Koelnmesse trafen sich Vertreter der Stadtsparkasse, der Verwaltung
und der Politik der Stadt Ko ln mit der Gescha ftsfu hrung der Ko lnmesse im historischen
Rathaus, wo beschlossen w urde, dass das von der Stadtsparkasse angebotene
Investorenmodell des Bankhaus es Oppenheim als das insgesamt gu nstigste Angebot
den Zuschlag fu r den Neubau der Messehallen erhalten sollte und die Koelnmesse einen
Üntermietvertrag fu r die noch zu errichtenden neuen Messehallen mit der Stadt Ko ln
eingehen sollte (QD 1).
In der Sitzung des FA vom 21.11.2003 entschied sich die Koelnmesse fu r die
Finanzierung durch ein Investorenmodell de s Esch-Oppenheim-Fonds (vgl. Sonder-
Sitzung des Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom
21.11.2003, QD 41 ). Dabei w urden beihilferechtliche Problematiken diskutiert, aber
insbesondere von Seiten der Vertreter der Stadt Ko ln in ihrer Bedeutung als gering
eingescha tzt. Teil der Entscheidung der Koelnmesse war auch die geplante Abgabe der
Rheinhallen, dessen Erbbaurecht fu r 100 Mio. € an die Stadt Ko ln zuru ck u bertragen
wurde. Das Gela nde fu r die neuen Nordhallen wurde fu r 70 Mio. € an den Investor
verkauft. Zwischen der Messe und der Stadt Ko ln sollte ein Vertrag geschlossen werden,
der die Koelnmesse im Falle einer Zahlungsunfa higkeit von dem Mietzins befreite.
Am 21.11.2003 wu rde auch die Vereinbarung zwischen der Stadtsparkasse und dem
JEFP geschlossen, dass die Stadtsparkasse u.a. dafu r einsteht, dass das JEFP das (fu r die
neuen Nordhallen vorgesehene) Grundstu ck in Ko ln-Deutz zu einem Preis von 70
Millionen Euro bis zum 15.12.2003 erwerben kann und dass der Verka ufer die Kosten
der Herrichtung des Kaufgrundstu cks (insbesondere die Beseitigung scha dlicher
Bodenbestandsteile) bis 31.07.2004 u bernimmt. Außerdem verpflichtet e sich die
Stadtsparkasse, einen bonita tsstarken Mieter fu r die Messehallen 15 bis 18 zu finden
oder diese selbst zu mieten (QD 9 und QD 37). In den folgenden Wochen k am es
zwischen der Stadt Ko ln, der Stadtsparkasse, der Koelnmesse und dem JEFP zu einer
Diskussion um die Altlastensanierung auf den verkauften Grundstu cken sowie um die
Reduzierung der Baukosten.
Die Befreiung vom Mietzins im Falle einer Zahlungsunfa higkeit der Koelnmesse wurde
am 08.12.2003 von der Stadt durch einen Letter of Intent besta tigt (QD 14). In diesem
Letter of Intent verpflichtet e sich die Stadt Ko ln mit allen Mitteln zur beschleunigten
Ümsetzung des Masterplans. Das Erbbaurecht fu r den Rheinhallen Bereich (Hallen 1-3,
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 17
5 sowie 6-8) sollte fu r einen Preis von 100 Mio. € zuru ck an die Stadt gehen. Dies sei die
Voraussetzung fu r die Ansiedlung von RTL in den Hallen 1-3 & 5. Damit der bisherige
Betrieb der Koelnm esse nicht gefa hrdet wurde, sollte der Masterplan 2010 in seinen
wesentlichen Bestandteilen bis zum 31.12.2005 umgesetzt werden. Dies betraf vor allen
den Neubau der vier Nordhallen. Zur rechtlichen Konstruktion dieses Gescha fts hieß es
im Letter of Intent (QD 14). „Die Stadt Ko ln hat ein Finanzierungsmodell gewa hlt, dass
die fristgerechte Durchfu hrung der Maßnahmen gewa hrleistet. Die Stadt Ko ln wird die
neuen Messehallen vom Investor anmieten (Hauptmietvertrag). Zwischen Koelnmesse
und Stadt wird dann ein Üntermietvertrag geschlossen.“
Fu r die Koelnmesse war es von besonders großer Bedeutung, dass es nach Ablauf der
geplanten Mietzeit von 30 Jahren eine Ru ckkaufsoption fu r die neuen Hallen gab. Die
Koelnmesse wandte sich dies bezu glich an den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse
Ko ln, welcher daraufhin in einem Schreiben vom 17.12.2003 zusicherte, dass der Messe
ein dinglich gesichertes Ru ckkaufsrecht fu r die Nordhallen eingera umt wurde, welches
sicherstellen sollte, dass die Messe nach Ablauf des Mietvertrages das Nordhallen Areal
samt Aufbauten fu r den Verkaufspreis von 70 Mio. € zuru ckerwerben ko nnte (vgl. QD
22, QD 31).
Einen Tag spa ter, am 18.12.2003, stimmte der Rat der Stadt Ko ln dem Bauvorhaben mit
folgenden Eckpunkten zu:
Bauvolumen 235,0 Mio. €
Vertragsbeginn voraussichtlich 01.09.2005
Vertragsdauer 30 Jahre
Ü bergabe der neuen Hallen voraussichtlich 01.09.2005
Beginn der Mietzahlungen 15 Monate nach Ü bergabe
ja hrliche Mietho he 20,7 Mio. €
Indexierung Indexierungsbasis, -beginn: 36 Monate nach
Ü bergang der Bauwerke, steigt der
Lebenserhaltungskostenindex um 10%
gegenu ber der Basis werden 50% der
Erho hung weitergegeben
Ru ckkauf nach Ende des Vertrages fu r
Grundstu ck und Geba ude
70,0 Mio. €, (= entspricht dem
Grundstu ckswert)
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 18
Der Mietvertrag soll te dem Üntermietvertrag 1:1 entsprec hen. Die Altlastensanierung
wurde in der Beschlussvorlage folgendermaßen erwa hnt: „Die Altlastensanierung soll
dagegen fu r die zur Bebauung heranzuziehenden Fla chen und Nebenfla chen vom
Investor auf dessen Kosten durchgefu hrt werden.“ (QD 4).
Der Kaufvertr ag zwischen Koelnmesse und Esch -Fonds fu r das Grundstu ck der
Nordhallen wurde noch am selben Tag unterzeichnet und notariell beglaubigt. Eine
Ü bernahme der Altlasten sollte laut dieses Vertrages allerdings vom Verka ufer getragen
werden, nicht aber vom Ka ufer (=Investor) (QD 4 und QD 12).
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
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Abbildung 2: Messegeländer der Koelnmesse heute nach dem Umzug von RTL und dem Bau der Nordhallen (Ziffer 6-9)1
1 (Quelle: https://www.koelnkongress.de/fileadmin/user_upload/images/locations/
congresscentrum/cc-ost-galerie/25_KoelnKongress_Congress-Centrum-
Koelnmesse_Gela%CC%88ndeu%CC%88bersicht-12x6.jpg)
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 20
Daraus ergaben sich fu r die Rheinhallen und die Nordhallen folgende
Vertragskonstruktionen, die hier der Ü bersichtlichkeit wegen schematisch dargestellt
werden. Bei den Rheinhallenvertra gen trat die Laurenz KG, ein Tochterunternehmen der
Stadtsparkasse, als Vertragsnehmer auf, u bernahm aber auch die zuvor von der
Stadtsparkasse eingera umten Mietgarantien gegenu ber dem JEFP (QD 42).
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Rheinhallenverträge
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 21
Abbildung 3: Schematische Darstellung der Nordhallenverträge
März 2004: Unstimmigkeiten über die Bauleistungen
Anfang Ma rz meldete sich die Gescha ftsfu hrung der Koelnmesse beim OB der Stadt Ko ln
und berichtete, dass es in den letzten Wochen immer wieder Gespra che zwischen dem
JEFP, der Stadt und der Sparkasse gegeben habe. Inhalt dieser Gespra che waren die von
dem JEFP zu erbringen den Bauleistungen, u ber die bis zum jetzigen Zeitpunkt noch
Üneinigkeit herrschte. Grund fu r diese Diskrepanzen, waren die verschiedenen
Planungsgrundlagen der Messe sowie des Fonds.
Der Fonds legte das Ernst & Young Expose als Grundlage d er zu erbringen den
Leistungen an, da dies die damalige Planungsgrundlage zum Zeitpunkt der
Ratsentscheidung war. Die Koelnmesse richtete sich nach einer aktualisierten Planung
der Projektmanagement Firma ECE. Die Ünterschiede sind im Folgenden schematisch
dargestellt:
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 22
Position Ko lnmesse Position Fondsgesellschaft/Stadtsparkasse
Ko ln
Mietvertrag auf Basis ECE-Vorplanung
(Leistungsphase 2), insbesondere
116.000 qm Brutto-Grundfla che (BGF)
incl. Zusatzfla chen
(Verbindungsbauwerke und
Technikzentrale)
Boulevard geschlossen und klimatisiert
lichte Ho he Halle 11 von 15 m
GWGs (Vollausstattung) i. H. v. 10 Mio.€ in
Investitionssumme von 255 Mio.€ enthalten
Erstattung der ECE-Planungskosten i. H. v. 5,2
Mio.€
Ausgleich fu r verringerte Grundstu ckskosten
i. H. v. rund 1,8 Mio.€
Mietvertrag auf Basis Ernst& Young-Expose,
insbesondere
96.000 qm Brutto-Grundfla che (BGF)
zuzu glich Zusatzfla chen
(Verbindungsbauwerke +
Technikzentrale)
Boulevard offen und unklimatisiert
lichte Ho he Halle 11 von 11 m
GWGs nicht enthalten
Erstattung ECE-Planungskosten noch offen
Ausgleich noch offen
Ebenfalls strittig blieb weiterhin die Ru ckkaufsoption der Nordhallen fu r die
KoelnMesse. Trotz der Zusicherung der Stadtsparkasse vom 17.12.2003 war der
Investor nicht bereit, dieses Recht einzura umen (QD 22).
Die Stadtsparkasse sicherte der KoelnMesse Gelder fu r die Altlastensanierung und fu r
die Ü bernahme der Planungskosten (fu r die ECE) zu. Zusa tzlich besta tigte sie, dass der
Hallenru ckkauf nach Ablauf der Mietfrist fu r 70 Mio. € sichergestellt wird (QD 33).
August 2004: Abschluss der Verträge
Baubeginn der Nordhallen war der 01.08.2004. Am 06.08.2004 wurde der
Hauptmietvertrag fu r das Nordareal zwischen der Stadt und dem JEFP geschlossen (QD
17 und QD 38 ) sowie die R heinhallen von der Stadt Ko ln an die Sparkasse verkauft.
Knapp eine Woche spa ter, am 1 1.08.2004, wurde ein dem Hauptmietvertrag
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
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gleichlautender Üntermietvertrag fu r das Nordareal zwischen der Stadt Ko ln und der
Koelnmesse geschlossen (QD 36).
September 2004: Grundsteinlegung und Baubeginn
Nachdem die Ünstimmigkeiten zwischen Fonds und Mess e weitgehend beigelegt und
die Vertra ge unterzeichnet waren, konnte die Planungsphase als abgeschlossen
angesehen und die Grundsteinlegung gefeiert werden. Ab diesem Zeitpunkt verlief der
Bau zuna chst ohne gro ßere Zwischenfa lle und auch gema ß dem vorgesehenen Zeitplan
(vgl. unter anderem Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom
15.03.2005).
Juli 2005: Ausstrahlung des Milliarden Monopoly
Erste Turbulenzen kamen im Sommer 2005 auf, als die Journalisten Georg Wellmann
und Ingolf Gritsc hneder in einer Sendung des WDR aus der Reihe „Die Story “ ihr
„Milliarden Monopoly “ ausstrahlten und dabei eine Reihe von Ünstimmigkeiten
bezu glich des Messebaus aufzeigten. Neben zahlreichen Vorwu rfen wie u berteuerten
Mieten, versteckten Kosten und dem Ü bergehen bestimmter Kontrollinstanzen wie zum
Beispiel dem Rat der Stadt, warfen die Autoren dem Esch -Oppenheim-Fonds vor, sich
auf Kosten der Stadt – und damit des Steuerzahlers – zu bereichern.
Die Sendung wurde (auch in Verbindung mit anderen Berichterstattungen) nicht nur in
der Stadt Ko ln, sondern auch auf Landesebene wahrgenommen. Dies fu hrte zu der
Einleitung eines Pru fverfahrens. Der Immobilienexperte Prof. Klaus Feinen stieß zudem
eine Üntersuchung bei der Europa ischen Kommission wegen eines
Vergaberechtsverstoßes an.
Februar 2006: Der Prüfbericht
Zwischen dem Sommer 2005 und Februar 2006 wurden von Seiten des Landes
Nordrhein-Westfalen viele Nachforschungen und Aktensichtungen be zu glich des
Messebaus geta tigt.
In einem Pru fbericht des Regierungspr a sidenten werden die Vorkommnisse der
Vergabe und des Baus der Messehallen Nord aus kommunalrechtlicher Sicht
rekonstruiert (QD 25).
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 24
Abbildung 4: Darstellung der Rechtsbeziehungen der Akteure um den Bau der Nordhallen(QD 25)
Der OB der Stadt Ko ln beantwortete in einem umfangreichen Schreiben die kritischen
Fragen des Regierungspra sidenten. Zwei der zentralen Fragen waren: Ha tte der Bau der
Messehallen Nord einer europaweiten Ausschreibung bedurft und wurden ansonsten
andere Kommunalrechte verletzt?
Am Ende der Pru fung wurden diese Fragen verneint.
Oktober 2009: Urteil des EUGH
In der Zeit seit 2006 fanden verschiedene juristische Verfahren gegen Beteiligte a m
Messebau statt.
Das wichtigste Verfahren war in diesem Zusammenhang das des europa ischen
Gerichtshofes (EuGH), welcher im Oktober 2009 das Messeprojekt als
KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG
Seite 25
ausschreibungspflichtig einstufte . In diesem Verfahren, das auf Hinweis des Ko lner
Immobilienexperten Prof. Dr . Feinen zustanden kam, vertrat die EÜ-Kommission die
Auffassung, die Stadt Ko ln ha tte das Messeprojekt ausschreiben mu ssen, und reichte
beim EuGH Klage wegen Verstoß gegen das europa ische Vergaberecht ein. Nach dem
Ürteil des EuGH einigten sich die Stadt (und auch die K oelnMesse) sowie der Fonds
bezu glich ihrer Vertra ge neu. Diese Einigung fand Ende 2018 statt und die Mieten fu r
die Messehallen Nord wurden entsprechend angepasst.
Der dargestellte Abriss u ber den Verlauf der Planung und den Bau der Messe vermittelt
zuna chst eine Orientierung u ber die wichtigsten Eckpunkte. Die Hauptvorwu rfe gegen
Beteiligte an der Planung und dem Bau der Messehallen Nord werden in Kapitel 4
detaillierter aufgegriffen und diskutiert.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 26
3 Erkla rungsansa tze
Im Folgenden erla utern wir einige Erkla rungsansa tze aus der sozialwissenschaftlichen
Forschung, unter denen die Ereignisse, Akteure und Handlungen im Zusammenhang mit
dem Bau um die Messehallen Nord betrachtet werden ko nnen.
Es gibt bereits einige wissenschaftliche Versuche, die Ereignisse um den Bau der
Messehallen aufzuarbei ten. Dazu geho ren vor allem die Literatur, die sich mit dem
„Ko lner Klu ngel“ bescha ftigt (z.B. Ü berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013). Sie zielt darauf
ab, die besondere Form der Einstellungen, des Ümgangs und der Absprachen, die unter
dem Begriff „Klu ngel“ subsummiert werden, als Einflussfaktor fu r solche und a hnliche
Vorkommnisse zu betrachten. Wir greifen diesen Zugang als ersten auf, weil sich mit
seiner Hilfe auch lokale Besonderheiten (wie die den Ko lner nachgesagte
Kontaktfreudigkeit und die Mentalita t, u ber kleine deviante Handlungen
hinwegzusehen) oder spezielle historische Pra gungen (wie eine den Ko lner nachgesagte
reservierte Haltung gegenu ber der „Obrigkeit“) erla utert werden ko nnen, die auch fu r
nachfolgende Erkla rungsansa tze nutzbar gemacht werden ko nnen.
Im Anschluss erla utern wir den Ansatz von Smelser (1985), der die Betrachtungsweise
des Klu ngels um die gesellschaftlichen Funktionen und Zielsetzungen der Akteure
erga nzt. Danach fu hren wir die beiden Ansa tze in einer Gesamtbetrachtung zusammen.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 27
3.1 Klüngel
Begriff
Der Begriff „Klu ngel“ , der im Mittelhochdeutschen fu r „kleines Kna uel“ stand und heute
laut Duden fu r eine Personengruppe verwendet wird, die sich gegenseitig Vorteile
verschafft, ist bereits seit langem von Historikern als eine Form der meist illegalen
Absprachen untersucht worden (z.B. Schnurmann 1991). Die „Verkna uelung“ von
Akteuren und deren Interessen zu einem undurchschaubaren Ganzen wird im
Allgemeinen eher mit negativer Konnotation verwendet. Das ist allerdings in Ko ln
anders. Zwar kann Klu ngel auch dazu fu hren, dass illegale Absprachen getroffen werden
und kriminelle Machenschaften entstehen. Aber als eine universelle Form der
Gegenseitigkeit (Reziprozita t) stellt es auch eine positive Sozialkapitalform da, weil sich
aus ihm h eraus positive Hilfeleistungen und Ünterstu tzungen entwickeln ko nnen, die
langfristig ohne deviante Verhaltensweisen auskommen.
Im Folgenden gehen wir auf die Literatur ein, die sich mit dem Ko lner Klu ngel
insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Verhalt ensweisen bescha ftigt hat, und
entwickeln ein Prozessmodell des Klu ngels, das die Inhalte der Literatur
zusammenfu hrt. Im Zentrum dieses Prozessmodells steht die Klu ngelhandlung, die von
Gelegenheiten des sozialen Austausches abha ngt. Pra dispositionen wie eine
bru ckenbildende Mentalita t (der Ko lner) moderieren den Einfluss der Gelegenheit. Die
Klu ngelhandlung selbst ist ambivalent und kann negative (wie illegale Absprachen)
oder positive Konsequenzen (wie Freundschaften oder Nachbarschaftshilfe) nach sich
ziehen.
Inhalte des Klüngels
Klu ngel ist (in Anlehnung an Ü berall 2010) ein unkomplizierter Kommunikations- oder
Tauschvorgang, den man in Ko ln oft beobachten kann (soziales Pha nomen) und der eine
spezifische Sozialbeziehung zwischen den Akteuren kennzeich net. Der Begriff spiegelt
sich sprichwo rtlich in vielen Redewendungen wieder, die Gegenseitigkeit ausdru cken
wie z.B. „Man kennt sich, man hilft sich “ oder „eine Hand wa schst die andere“ . Klu ngel
ist auch verbunden mit einer offenen Form der einladenden Ko ntaktaufnahme („Drink
doch eine mit “) oder einer besonderen Form der Netzwerkbildung („networking“).
Frank Ü berall (2010: 10), der seine Dissertationsschrift u ber den Ko lner Klu ngel
angefertigt hat und in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen Skandale i n Ko ln
aufarbeitet, betont diesen Aspekt der sozialen Netzwerkeinflu sse ebenfalls: „Klu ngel,
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 28
das steht als Synonym fu r eine Verquickung von Beziehungen und Einflussnahmen, die
in der o ffentlichen Berichterstattung meist mit einem negativen Vorzeichen versehen
werden.“ Er analysiert die wesentlichen Elemente beim Ablauf eines Klu ngelkontaktes
(Ü berall 2010, 231, 232) in folgender Weise: „Klu ngel beginnt mit einem ersten
Tauschgescha ft - bzw. einer Offerte, die vo llig zwanglos zu einem solchen einla dt. Es geht
im ersten Schritt gerade nicht darum, tatsa chliche Abha ngigkeiten zu generieren, das
wu rde auch der historischen Handelstradition der Ko lner widersprechen. […] Insofern
ist der ,,positive" Klu ngel mit einer jederzeitigen Option zum Ausstieg versehen.
Vertrauen wird dabei quasi als Wa hrung genutzt. Reputation in der politischen
„Klu ngelkultur“ leitet sich im u berwiegenden Maße von der Person und ihrer Attitu de
und nicht von irgendeinem Amt ab, das sie innehat – der Ko lner demonstriert sogar
seine mangelnde Bereitschaft, formale Positionen anzuerkennen, durch den Karneval,
der letztlich auf eine Veralberung des preußischen Milita rs zuru ckgeht.“2
Anders als oftmals angenommen oder in bestimmter Literatur dargestellt ist Klu ngel
nicht zwangsla ufig mit reziproker Kommunikation/Hilfeangeboten verbunden und
muss daher nicht in illegale Absprachen mu nden. Vielmehr besitzt er unter dieser
Pra misse einen eher pro -sozialen Charakter. Das umso mehr , als dass die
Kommunikation/Handlungen auf Konsens aufgerichtet sind. D as wird auch aus der
nicht-wissenschaftlichen Literatur besta tigt, die sich zum Teil humoristisch, zum Teil
ernstgemeint damit bescha ftigt, wie man „erfolgreich klu ngeln“ kann (z.B. Hausladen &
Laufenberg 2001).
Negative Seiten des Klüngels
Trotz dieser potentiell positiven Aspekte kann Klu ngel auch in illegale Gescha fte bzw.
Korruption u bergehen. Ü berall (2010, 19) verdeutlicht diesen Ümstand an einem
Modell.
2 Die erste Kontaktaufnahme mit Klüngelhandlungen leitet sich in vielen Fällen aus der Offenheit (der Kölner)
gegenüber anderen her. In dieser „Annäh erungskommunikation“ bleibt offen, ob später noch ein Austausch erfolgt.
Es kann sich auch um eine Einmal-Begegnung handeln, also um einen (langfristig) nicht-reziproken Vorgang.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 29
Aus den situativen, meist positiven Formen des Klu ngelaustausches, der prinzipiell
offen und auf den Einbezug von Fremden bei Angeboten der Ünterstu tzung bzw. der
Hilfeleistung ausgerichtet ist, ko nnen sich Netzwerke entwickeln, die ihren offenen
Charakter immer weiter verlieren zu schließlich zu geschlossenen Gruppen von
Korruptionsakteuren werden.
Es sind gerade diese geschlossenen Netzwerke, die im Raum außerhalb von Ko ln den
Begriffsinhalt des Klu ngels ausmachen und die von Scheuch/Scheuch (2000: 23) in
Bezug auf Politikergruppen bzw. das Parteiensystem verwendet werden: „Wir verstehen
unter Klu ngel ein System von gegenseitigen Gefa lligkeiten und Abha ngigkeiten, das nach
zwei Grundsa tzen aufgebaut wird. Grundsatz Nr . 1: Wenn du als Politiker etwas
Kritikwu rdiges vorhast, nimm Leute vom Gegner mit ins Boot. Grundsatz Nr . 2: Verlange
nicht fu r deine Leistung die fa llige Belohnung hier und heute; bezahlt wird fu r
Gefa lligkeiten zeitversetzt. Dann ist der Nachweis schwierig, fu r eine Gefa lligkeit eine
Gegenleistung verlang t zu haben “ . Die Motivationen der Akteure in einem solchen
Berufsumfeld erkla ren, warum Klu ngelhandlungen fu r Berufspolitiker so bedeutsam
sind (Scheuch/Scheuch 2013: 118; vgl. auch von Alemann 2003: 183): „Fu r deren Erfolg
ist dreierlei bestimmend: Zuna chst und vor allem die Ünterstu tzung in einer Seilschaft,
um die Wiedernominierung als Kandidat zu erreichen. Ein Verfehlen der Kandidatur ist
meist gleichbedeutend mit Existenzvernichtung. An zweiter Stelle ist das u ber die
Abbildung 5: Formen des Klüngels nach Überall (2010:19)
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 30
Medien vermittelte Ansehen wichtig. An dritter Stelle ist ein Kapital von Gefa lligkeiten
wichtig, vor allem erwiesen den politischen Gegnern und einflussreichen Bu rgern.“
In a hnlicher Weise wie Scheuch/Scheuch (2013) hat bereits Max Weber (1992: 59) den
Begriff Klu ngel gebraucht, wobei er aber auch die „menschliche“ Seite dieser sozialen
Austauschhandlungen hervorhe bt: „[..] die Leitung der Parteien durch plebiszita re
Fu hrer bedingt die »Entseelung« der Gefolgschaft, ihre geistige Proletarisierung, ko nnte
man sagen um fu r den Fu hrer als Apparat brauchbar zu sein, muß sie blind gehorchen,
Maschine im amerikanischen Sinne sein, nicht gesto rt durch Honoratioreneitelkeit und
Pra tensionen eigener Ansichten. Lincolns Wahl war nur durch diesen Charakter der
Parteiorganisation mo glich, und bei Gladstone trat, wie erwa hnt, das gleiche im Caucus
ein. Es ist das eben der Preis, womit man die Leitung durch Fu hrer zahlt. Aber es gibt
nur die Wahl: Fu hrerdemokratie mit »Maschine« oder fu hrerlose Demokratie, das heißt:
die Herrschaft der »Berufspolitiker« ohne Beruf, ohne die inneren, charismatischen
Qualita ten, die eben zum Fu hrer machen. Ünd das bedeutet dann das, was die jeweilige
Parteifronde gewo hnlich als Herrschaft des »Klu ngels« bezeichnet. Vorla ufig haben wir
nur dies letztere in Deutschland.“
Ein Prozessmodell des Klüngels
Abweichend von Ü berall (2010) gehen wir davon aus, dass Klu ngeln keine
„Geisteshaltung“ ist, sondern Handlungen darstellt, die potentiell positive wie negative
soziale Konsequenzen haben ko nnen. Klu ngeln setzt bestimmte Dispositionen auf
Seiten der Akteure voraus. Er kann nur aber dann auftreten, wenn auch Gelegenheiten
bestehen zu klu ngeln. Diese Aussage ist nicht trivial, denn es gibt eine unterschiedliche
Verteilung von Gelegenheiten zu klu ngeln in der Gesellschaft. Das folgende Modell zeigt
die Elemente des Prozessmodells.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 31
Klüngelhandlungen
Klu ngeln umfasst alle kommunikativen und handlungsbezogene Austauschformen mit
Gefa lligkeitscharakter, die auf Konsens ausgerichtet sind und fu r die Beteiligten einen
prosozialen Ümgang darstellen. Klu ngel stellt damit eine Form von Sozialkapital dar
(Graeff 2009, 2011), also Ünterstu tzungsleistungen, die auf sozialen Beziehungen
zwischen Akteuren beruhen, die aber wegen ihrer Üniversalita t, mit der sie in Ko ln
erwartbar sind, keine direkte Gegenleistung erfordern.
Klu ngel als eine Form, soziale Beziehungen als Ressource zu verwenden, gibt es nicht
nur in Ko ln (bzw. im Rheinland), wenngleich der Begriff nur dort verwendet wird.
A hnliche soziale Austauschpha nomene, die aber meist nur mit negativen Schlagzeilen
in der Presse berichtet werden, gibt es beispielsweise in Bayern (z.B. wenn es um
informelle Aushandlungsprozesse zwischen bayrischen Fußballclubs und ihren
Sponsoren geht , wie die FAZ vom 18.09.2001 berichtet) oder in O sterreich (z.B. bei
Absprachen zu den Salzburger Festspielen, u ber die die Welt am Sonntag 18. 09.2001
schreibt).
Das Wesen des Klu ngels beinhaltet ebenso wie beim Sozialkapital positive Leistungen
zwischen den Personen, die den Klu ngel nutzen. In Abgrenzung zu u blichen
Sozialkapitalleistungen ist der Ko lner Klu ngel getragen von einer großzu gigen,
wohlwollenden Haltung gegenu ber den Austauschpartnern, die – wie spa ter noch
weiter ausgefu hrt werden wird – auf Kompromiss und Konsens ausgerichtet. Ü berall
(2010: 17) definiert den Klu ngel sogar an dieser offenen Haltung: „Zuna chst also zur
Definition: Kl u ngel ist eine Geisteshaltung, die eine prinzipielle Bereitschaft zum
Abbildung 6: Prozessmodell des Klüngels
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 32
unkomplizierten Ümgang mit Kommunikation, Verhandlung und Tausch beinhaltet. Im
Bereich der (Kommunal -)Politik gilt er zusa tzlich als Synonym einerseits fu r geheime
Absprachen, aber auch fu r die prinzipielle Bereitschaft zur Kooperation. Klu ngel ist
nicht gleich Korruption, es gibt aber die latente Gefahr des „Abrutschens" von Klu ngel-
Beziehungen in korruptive Verhaltensweisen.“
Ü berall (2010) deutet in dieser Definition auch die Ambivalenz des Klu ngels an, der sich
daraus ergibt, dass eine (anfangs) soziale positive, offene Haltung auch in illegale
Handlungen u bergehen kann.
Erstkontakte beim Klu ngeln sind allerdings nicht auf deviante (bzw. illegale)
Handlungen ausgerichtet, auch wenn Ko lnern unterstellt wird, dass sie eine mangelnde
Bereitschaft besitzen, formale Positionen anzuerkennen und daher gerne gegen
bestehende Regeln/Verha ltnisse vorgehen. Allerdings kann Klu ngeln dazu dienen, den
Austauschpartner auch in der Hinsicht besser kennen zu lernen, ob sie oder er bereit ist,
private Regelungen vor geltende universalistische Regeln oder Gesetze zu stellen.
Klu ngelhandlungen sind in ihrer Offenheit und Ünverbindlichkeit auch auf eine milde
Form der Kollusion ausgerichtet, die aber anfan gs nie den Zwang zum Mitmachen
beinhaltet. Die Austauschhandlungen bleiben anfangs immer rein positiv und sind nicht
zum Schaden anderer. Daher ist der Klu ngel in Ko ln auch – entgegen seiner Darstellung
in der u berregionalen Presse – durchaus auch positiv konnotiert und hinterla sst bei den
Klu ngelnden wegen des Austausches positiver Leistungen auch das Gefu hl, als
„Gutmensch“ gehandelt zu haben (Ü berall 2010: 231).
Dispositionen der Akteure
In unserem Prozessmodell gehen wir davon, dass Klu ngelhandlungen v on Akteuren
durchgefu hrt werden. Die Akteure besitzen (durch Sozialisation in der Region)
erworbene Vorerfahrungen, Eigenschaften oder Neigungen, die dazu fu hren, dass diese
Klu ngelhandlungen ha ufiger auftreten (Dispositionen).
Zu den am ha ufigsten in der Literatur genannten Dispositionen fu r den Ko lner Klu ngel
geho ren folgende Aspekte (vgl. Hausladen & Laufenberg 2001, Kasper 2003, Ü berall
2010):
Kontaktfreudigkeit/Bereitschaft zum Kontakt mit anderen
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Neugierde/Interesse an anderen
Humor
Eine offene „(Geistes-)Haltung“ zum unkomplizierten sozialen Austausch.
Vertrauensvorschuss bei Erstkontakten
Menschlicher Faktor/“Gleichmachen“ anderer, Fokus auf den Menschen selbst
statt Stand/Beruf/Klasse
Das bru ckenbildende Element, das Klu ngel im allta glichen Ümgang mit fremden und
bekannten Personen ausmacht, setzt eine „lockere“ Haltung fu r den Erstkontakt mit
anderen voraus. Hausladen & Laufenberg (2001) oder Kasper (2003 : 4) bringen die
Kontaktfreudigkeit mit einem Interesse an anderen Kommunikationspartnern in
Verbindung. Diese Kontaktfreudigkeit schließt auch spontane Einladungen zum
gemeinsamen Mittrinken ein, wie es in dem Lied „Drink doch eine mit“ der Ko lner Band
Bla ck Fo o s, das diese Haltung treffend beschreibt und das jedem Ko lner gela ufig ist,
besungen wird.
Die Kontaktfreudigkeit als Disposition ist meist mit einem Vertrauensvorschuss
verbunden (vgl. Ü berall 2010: 17), der eine Grundlage fu r la ngerfristige Beziehungen
schafft, falls er sich als gerechtfertigt herausstellt. Bei allta glichen sozialen
Austauschhandlungen richten sich solche Vertrauenseinscha tzungen u blicherweise
zuna chst lediglich auf Nebensa chlichkeiten. Eine Vertrauensbesta tigung bei diesen
Kleinigkeiten kann aber bereits auf das Feststellen einer „gemeinsamen Gesinnung “
hinwirken. So stellt man fest, dass der andere ebenso kontaktfreudig und offen ist, wie
man selbst, oder man bemerkt, dass der andere vertrauensvolle Informationen in
gleicher Weise zuru ckgibt. Solche Austauscherfahrungen vermitteln auch
Einscha tzungen u ber die Zuverla ssigkeit des anderen. Da die Klu ngelkommunikation
auf Kompromiss ausgerichtet ist, werden dabei auch (geringfu gig) abweichende
Standpunkte des anderen akzeptiert. Auf diese Weise wird die Grundlage fu r den
weiteren, beiderseits nu tzlichen Austausch in der Zukunft gelegt, der dann potentiell
auch in deviante Absprachen oder Handlungen mu nden kann (wie Ü berall 2010: 17 mit
seiner „Korruptionspyramide“ nahelegt).
Die Offenheit, die Ko lnern im Ümgang und insbesondere beim ersten Kontakt mit
Fremden nachgesagt wird, fu hren einige Autoren auf die o konomische Sozialisation der
Ko lner als Kaufleute zuru ck (z.B. Schnurmann 1991). Klu ngel kann in Verbindung mit
o konomischen Motiven in jedem Fall als eine Art rationaler Gewinnerzielungsabsicht
durch Kontaktaufnahme verstande n werden – eine Bereitschaft, „fu nf gerade sein zu
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 34
lassen“ , wenn es eben dem eigenen Nutzen zutra glich ist, kann dann auch letztlich in
„situativer Korruption “ mu nden (Ü berall 2017: 20). Allerdings muss das weder
zwangsla ufig im Klu ngelprozess auftreten, n och a ndert diese historische
Sozialisationsthese wenig an dem Effekt, den die Offenheit fu r die Netzwerkbildung und
den ersten Kontakt im Ümgang mit anderen hat.
Es gibt zumindest Hinweise dafu r, dass Klu ngel nicht im Sinne generell positiver
Kooperationshandlungen gegenu ber anderen mit eine r Art „bru ckenbildender“
Funktion auftritt. In der sozialwissenschaftlichen Literatur werden unter dem Begriff
des „bru ckenbildenden Sozialkapitals“ solche Kooperations - oder Hilfeleistungen
zusammengefasst, die sich auf andere Personen richten, mit denen man bisher wenig
oder gar nicht in Kontakt gekommen ist (vgl. Putnam 2000). Zwar ist der Klu ngel auch
durch eine Offenheit gegenu ber fremden Menschen gepra gt, was eine zentrale
Eigenschaft des bru ckenbildenden Sozialkapitals ausmacht. Allerdings ist er vermutlich
keine Basis fu r die Integration von ausla ndischen Mitbewohnern oder Migranten (vgl.
Ü berall 2010: 222). Bru ckenbildendes Sozialkapital u berwindet aber gerade die Gra ben
zu ausla ndischen Mitbewohnern/Migranten ent weder auf der Ebene von
zivilgesellschaftlichen Organisationen oder auf der Ebene der individuellen Akteure.
Der Beobachtung von Ü berall (2010: 225) folgend wird vor allem innerhalb von
einheimischen Gruppen geklu ngelt, aber so gut wie nie zwischen Einheimischen und
Migranten/ausla ndischen Mitbewohnern (vgl. auch Kasper 2003). Gru nde dafu r ko nnen
hier nur spekulativ angefu hrt werden. Mo glicherweise mag die generelle Zielsetzung
des Klu ngels, Gleichgesinnte zu finden, die auch eine rheinische Großzu gigkeit an den
Tag legen (und ggf. auch „fu nf gerade sein lassen“) und damit privaten/partikularen
Austauschformen Vorrang einra umen, mit Migranten/ausla ndischen Mitbewohnern
aufgrund kultureller Pra gung nur schwerlich erreicht werden. Inwiefern hier also
direkte Parallelen zwischen Klu ngel und bru ckenbildenden Sozialkapital bestehen, ist
eine offene Forschungsfrage.
Ünter den Dispositionen, die relativ einheitlich in der Literatur als begu nstigender
Faktor beschrieben werden, ist vor allem die Mentalita t der Ko lner – insbesondere der
Humor zu nennen . Wenngleich nicht jeder den Ko lner Karneval in seinen
Ausfu hrungsformen als lustig oder humorvoll empfinden mag, so ist doch Humor ein
wesentlicher Bestandteil der Veranstaltungen (Klauser 2007 : 404). Nach Bennack &
Ühlenbruch (2003: 1) durchdringt Humor nahezu alle Lebensbereiche in Ko ln, wobei
die Autoren damit eine Gelassenheit meinen, „die Dinge des Lebens leicht zu nehmen
und heiter zu betrachten“ . Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, dass die „menschliche“
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 35
Seite im gegenseitigen Ümgang betont wird, was auch als ein begu nstigender Faktor des
Klu ngels gesehen werden kann (Ü berall 2010: 62): „Schon im Karneval ist eine gewisse
„Gleichmacherei" festzustellen. Diese Attitu de zieht sich durch das gesamte Leben der
Ko lner: ,,Nicht der Bauer, nicht der Grundherr, nicht der Reiche und Hochgestellte gilt in
Ko ln, sondern allein der Mensch. Von der menschlichen Seite her entscheidet sich, wie
der Ko lner zu jemandem steht."
Diese „menschliche Seite“ , die sich dann auch im Ümgang mit Beho rdenvertretern zeigen
kann, wird in der Literatur auch mit dem Nicht -Akzeptieren von Autorita ten (Ü berall
2017: 18) in Verbindung gebracht: „Im u berwiegend katholischen Ko ln […] verla sst
[man, PG] sich auf die unsichtbare, ordnende Hand und lehn t empirisch vorhandene
Autorita ten kirchlicher wie weltlicher Art grundsa tzlich ab.“ Eine solche Haltung, die auf
das Gemeinsame im „menschlichen Gegenu ber“ ausgeht und eher die Verbundenheit zu
ihm oder ihr betont, kann geltende Gesetzesvorstellungen außer Kraft setzen, wenn sich
private, individuelle Regelungen zwischen Austauschpartnern finden, und kann damit
den Weg von der Kooperation hin zur korrupten Handlungen ebenen, wie es Ü berall
(2010: 228) nahe legt: „[…]die Gefahr eines Abrutschens in die Korruption geho rt zum
Menschlichen.“
Gelegenheiten
Die eigentliche Handlung des Klu ngelns und die moderierenden Pra dispositionen sind
jedoch nicht allein hinreichend fu r die Initiierung eines Klu ngelprozesses. Dieser kann
nur ablaufen, wenn zuvor eine passend e Gelegenheit auftritt. Wenn Akteure
Klu ngelgelegenheiten bekommen, wird der Klu ngelprozess ermo glicht und dadurch
versta rkt, je mehr die Beteiligten die oben beschriebenen Dispositionen aufweisen.
Allerdings sind auch die kontaktfreudigsten Akteure ohne passende Gelegenheiten nicht
in der Lage, einen Klu ngelprozess in Gang zu bringen. Man mag sofort einwenden, dass
zielgerichtet handelnde Akteure selbst Gelegenheiten schaffen und damit
Klu ngelhandlungen in Gang bringen. Wenn man in diesem Zusammenhang an d ie
negativen Folgen des Klu ngels denkt, die sich z.B. in kollusiven illegalen Absprachen
a ußern ko nnen, dann ließen sich auch eigentlich als sozial unverfa nglich soziale
Beziehungen als kriminelles Instrument begreifen. Hier ist allerdings zwischen den
sozialen (Ku ngel-) Beziehungen und deren Folgen zu unterscheiden. Gelegenheiten, ob
selbst geschaffen oder institutionell verankert oder spontan entstehend, sind die
hinreichende Bedingung des Klu ngels.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 36
Das Alltagsleben in Ko ln selbst bietet eine Vielzahl solcher Situationen , die
Gelegenheiten zum Klu ngeln bieten. Dazu geho ren insbesondere lokale Traditionen und
Mo glichkeiten der sozialen Vernetzung wie z.B. Vereine.
Der Karneval hat im Rheinland – und in Ko ln im Besonderen – einen sehr großen
traditionellen S tellenwert. Nicht umsonst spricht man von der „fu nften Jahreszeit“.
Karnevalsverba nde und die damit verbundenen Veranstaltungen bieten eine ideale
Grundlage fu r Klu ngelprozessse. Wa hrend des Karnevals steht durch die „Aufhebung“
vieler Regeln der Mensch im Vordergrund, nicht sein Beruf oder die Schicht, die er
angeho rt. Zwischen den Karnevalsvereinen und anderen Vereinen und auch zu
Ünternehmen besteht in Ko ln eine enge Verbindung. So hat sich bspw. die
Stadtsparkasse Ko ln bei Karnevalsaktivita ten engagiert und die dortigen
Veranstaltungen wie Ba lle oder Ümzu ge auch als Mittel der O ffentlichkeitsarbeit
verwendet (Cremer 1995). Gleichzeitig ist der Karneval auch fu r die „Kreativwirtschaft“ ,
also beispielsweise die Medienwirtschaft, ein bedeutender Markt (Kunzmann 2012: 12),
und damit wiederum auch fu r die Stadtsparkasse eine interessantes Beta tigungsfeld,
weil sie in Ko ln die Kreativwirtschaft vor allem Ende der 1980er Jahre und danach aktiv
gefo rdert hat.
Auch andere Vereine (wie z.B. Fußballvereine) bieten m it ihrem Ta tigkeiten
Gelegenheiten zum Klu ngeln, so dass Ü berall (2010: 59) zutreffend feststellt :
„Erfolgreich geklu ngelt wird nun mal am ehesten in Verba nden und Vereinen “ .
Scheuch/Scheuch (2013: 50) weisen mit den Ergebnissen ihrer Studie auf die
Verknu pfung der Gelegenheiten mit dem Vereinswesen insbesondere fu r politisch ta tige
Menschen, sowie auf Beamte hin: „Auffa llig ist sowohl bei den Spitzenbeamten wie bei
den Politikern die starke Verflechtung des jeweiligen Spitzenamtes mit vielerlei
Mitgliedschaften. Nicht weniger als 76,3 Prozent der Politiker, aber immerhin auch 44,3
Prozent der Spitzenbeamten waren Mitglieder von Sportvereinen. Hierin zeigt sich die
große Bedeutung des Sportvereins fu r politisch wirkende Begegnungen. Insbesondere
auf lokaler Ebene sind die Sportvereine von allen Vereinigungen die wichtigste Klammer
zwischen verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Von großer Bedeutung sind fu r die
Politiker auch noch kulturelle und gesellschaftliche Vereinigungen. Nicht weniger als 61
Prozent waren Mitglied einer der Gewerkschaften. Von einiger Relevanz sind dann noch
sowohl fu r die Beamten als auch die Politiker wissenschaftliche Vereinigungen.“
Vereine bieten einen formalen Rahmen, in dem sich Gemeinschaften organisieren, um
auch u ber den eigentlichen Vereinszweck hinaus Austausch zu pflegen. Anbahnungen
von Kooperationsmo glichkeiten unabha ngig von Arbeitsbeziehungen ko nnen dort
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 37
stattfinden. Insbesondere mischen sich in Vereinen aber Personen aus vielerlei
Arbeitsbereichen oder Branchen, die unter dem Vereinszweck geeint sind. Sie gestalten
als Gemeinschaft die lokalen kulturellen Bedingungen mit.
Vereine sind jedoch nicht die einzigen Strukturen in Ko ln, die den Klu ngelprozess
begu nstigen. Auch die Veedelstruktur in Ko ln tra gt einen bedeutsamen Teil dazu bei. Die
Stadtteile, die in Ko ln die Bezeichnung „Veedel“ tragen, wurden bereits Anfang der
2000er Jahre fu r die Stadtentwicklung als wichtige Einheiten entdeckt und sind
Adressaten von kommunalen Projekten zur Aufrechterhaltung und Verbesseru ng der
„Sozialraumorientierung“ (wie z.B. „Lebenswerte Veedel – Bu rger- und
Sozialraumorientierung in Ko ln“). Die Menschen in Ko ln identifizieren sich sehr stark
mit den Veedeln, denen sie zugeho rig sind. „So hat die Großstadt Ko ln immer auch etwas
Do rfliches, vielleicht auch etwas Provinzielles an sich. Hier im Veedel kennt man sich
und hilft man sich “ (Ü berall 2010: 78f.). Die Veedelstruktur begu nstigt den
Klu ngelprozess noch weiter: Im Veedel gibt es Kneipen oder andere gesellschaftliche
Treffpunkte, die Gelegenheiten zum Klu ngeln ero ffnen. Auch Veedelfeste sind weitere
Mo glichkeiten zum zwanglosen Austausch untereinander. Ü berall geht sogar noch einen
Schritt weiter und beschreibt die Veedel als Kommunikationszentren, gar Markpla tze im
traditionellen Sinne (vgl. Ü berall 2010: 79): „Hier gilt noch das, was Großsta dten sonst
eher abgeht: Politisches und Privates sind stark miteinander vermischt. Man trifft sich
beim Einkaufen, in der Kneipe oder beim Pfarrfest. Ünd irgendwie ist es dann auch
wieder die Mentalita t der Ko lner, trotz der zuweilen anonymen Großstadt-Atmospha re
hier ein wenig fu r direkten Kontakt zu sorgen“ (Ü berall 2010: 79) Veedelstrukturen, wie
sie in Ko ln vorhanden sind und als Identifikationsgrundlage der Bu rger verwendet
werden, stellen ra umliche Einheiten dar, in denen Kontakt geschaffen und aufrecht
erhalten werden kann. Treffen zwischen Akteuren finden bei allta glichen Verrichtungen
wie Einkaufen oder Kneipenbesuchen statt. Dort kann dann im Klu ngelprozess die
Grenze zwischen beruflichem und privatem in einem allta glichen Kontext verwischt
werden, wobei aber die Grundintention des Austausches auf Kooperation, nicht direkt
auf das Durchfu hren devianter Handlungen ausgerichtet ist.
Die positiven und negativen Konsequenzen des Klüngelns
Der Klu ngelprozess stellt fu r die Beteiligten stets etwas Positives dar. Sie tauschen sich
aus und erleben beim Klu ngeln Kooperation und soziale Ünterstu tzung. Daher bringen
die Klu ngelnden ihr Verhalten selten mit strafbaren Handlungen in Verbindung (vgl.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 38
Ü berall 2010: 23). Dennoch kann das Klu ngeln von außen betrachtet durchaus – vor
allem fu r Nichtbeteiligte – negative Folgen haben. Im Folgenden gilt es die positiven
Seiten des Klu ngelns hervor zu heben, dennoch aber nicht außer Acht zu lassen, welche
negativen Konsequenzen sich ergeben ko nnen.
Kleine Absprachen und Hilfeleistungen sind entscheidende Elemente des Klu ngelns. Die
Offenheit zum sozialen Austausch, die Ko lnern unterstellt wird, bietet den Akteuren
Handlungssicherheit, da sie das Handeln des Gegen u bers besser antizipieren ko nnen.
Aus solchen Klu ngel Situationen ko nnen sich auf lange Sicht feste Beziehungen wie
Freundschaften oder Partnerschaften bilden, mu ssen es aber nicht. Ebenso ko nnen sich
(Austausch-)Netzwerke bilden, in denen die Handlungssic herheit in gleicher Weise
auftritt.
Nicht nur die Bet eiligten ziehen ihre Vorteile aus dem Klu ngeln, auch
gesamtgesellschaftlich kann eine solche Klu ngelkultur positive Auswirkungen haben.
Die Menschen in einer Gesellschaft, die Klu ngel als Austauschformen auf Akteursebene
verwendet, stehen eng miteinander in Kontakt. Es bieten sich mehr Mo glichkeiten zum
Nutzen von mo glichen Ünterstu tzungsleistungen und sozialem Ru ckhalt. Auch ist zu
vermuten, dass das generalisierte Vertrauen in einer solchen Gesellschaft hoch
ausgepra gt ist, man also Fremden tendenziell eher offen und freundlich gegenu bertritt
und sich auf Kontakt mit ihnen einla sst.
Sofern Klu ngeln sich auf das offene Aushandeln von Verfahrensabla ufen bezieht, kann
er auch bei Beho rden oder Ünternehmen zumindest teilweise positive Konsequenzen
nach sich ziehen. Ein typisches Beispiel ist der „kurze Dienstweg “ . Das bewusste
Auslassen bestimmter Formali ta ten, die nur Kosten und Zeit ohne weitere Vorteile
gebracht ha tten, kann sich nicht nur fu r die Beteiligten positiv auswirken, mitunter
profitiert das ganze System (z.B. die Beho rde) davon. Es werden Abla ufe reibungsfreier
und schneller durchgefu hrt, ohne dass es verfahrenstechnische Probleme gibt. Gerade
dieses Beispiel zeigt auch eine mo gliche Ambivalenz d es Klu ngels. Der „kurze
Dienstweg“ , also das Abku rzen eines verfahrenstechnisch vorgesehenen Weges, schließt
immer ein, dass Entscheidungs - oder Pru fstellen u bersprungen werden. Das kann im
Einzelfall vorteilhaft sein, wenn diese Stellen tatsa chlich redund ante Funktionen
erfu llen, mithin der Verfahrensablauf an sich verbesserungsbedu rftig wa re.
Ü blicherweise sind diese Stellen aber nicht redundant, sodass der kurze Dienstweg
Entscheidungs- oder Pru fstellen auf Kosten deren Interventionsmo glichkeit
u berspringt.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 39
In einer breiteren Betrachtungsweise ermo glicht Klu ngel damit Hilfeleistungen jenseits
der dafu r vorgesehenen Wege , sei es im allta glichen oder im
beho rdlichen/unternehmerischen Ümgang. Ü berall (2010: 23/24, 226 ) nennt diesen
Aspekt als einen der zentralen fu r die Integration des Klu ngelns in den Ko lner Beho rden:
,,Von den Ko lnern durch Generationen gehandhabte Mo glichkeit, la stige bu rokratische
oder andere auf nicht normale Weise zu nehmende Hindernisse im menschlichen
Miteinander zu u berwinden. […] So kann Klu ngel eben auch die Ü berwindung strenger
bu rokratischer Vorschriften sein, wie in dieser Arbeit sowohl in Bezug auf die
Geschichte wie das aktuelle politische Stadtleben gezeigt wurde.“
Wie bereits zuvor geschildert, betont der Klu ngel „menschliche“ Aspekte des Ümgangs,
was gerade im Ümgang mit Beho rdenvertretern, die sich in ihrer Dienstausu bung strikt
an Regeln und Vorschriften halten mu ssen, den „Mensch“ im Bu rokraten anspricht.
Wenn sich also Beho rdenvertreter mit Bu rgern in ihren Rollen austauschen, trifft das
Formale (in Form der Bu rokratie) auf das Informale (in Form des Bu rgers). Im
konkreten Einzelfall kommt es bei diesem Austausch dann weniger auf bestehende
Vorschriften an, sondern eher auf die „informellen Abstimmungsprozesse “ an
(Bogumil/Holtkamp 2013: 78), bei den der Mensch hinter der Rolle mit seinem
Versta ndnis fu r die Situation des Austauschpartners, aber auch mit Blick auf seine
eigenen Vorteile agiert. Beho rdenvertreter haben meist Entscheidungsspielra ume, die
man zugunsten oder zu ungunsten des Austauschpartners anwenden kann, was die
Beho rde von einer Institution mit eindeutig festgelegten Entscheidungen zu einer
Institution macht, die die Situation des Adressaten auch beru cksichtigen kann. Wenn
nun Beho rdenentscheidungen in Klu ngelprozessen getroffen werden, dann kann man
das euphemistisch so interpretieren, dass Verwaltungsabla ufe menschlicher (vielleicht
sogar individuell bu rgerna her) gestaltet werden.
Die Ambivalenz des Klu ngels hinsichtlich seiner positiven wie negativen mo glichen
Konsequenzen zeigt sich gerade darin, dass die Konsequenzen eines origina r sozial
wu nschenswerten sozialen Austausches entspringen. Der als positiv empfundene
soziale Kontakt kann dazu fu hren, dass sich unnötige Bu rokratiehu rden u berwinden
lassen, aber auch dazu, dass nötige Bu rokratiehu rden ausgehebelt werden. Wesentlich
fu r die Art der Konsequenz kann die Form des Austausches sein: wenn sich aus offenen
Austauschbeziehungen (in die andere hinzukommen ko nnen) geschlossene Netzwerke
entwickeln (die andere ausschließen und ihr Tun verheimlichen), dann liegen negative
Konsequenzen und Scha den durch Klu ngelverhalten nahe. Denn in diesem Fall erlaubt
der Klu ngel, dass sich die Beteiligten auf private Absprachen und Regeln jenseits der fu r
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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alle gu ltigen einigen und diese heimlich durchsetzen. Wenn solche Klu ngelprozesse in
kommunalen Beho rden Raum greifen, ko nnen die Kommunalverwaltungen in
„selbsta ndige Kleinbu rokratien mit Eigenleben zerfallen“ (Scheuch/Scheuch 2013: 65),
was mo glicherweise eine relativ hohe Bu rgerna he von Beho rdenentscheidungen
erlaubt, aber auch die Mo glichkeit von Willku r von Seiten der Beho rden und damit einen
negativen Effekt fu r Bu rger und Ünternehmen beinhalten kann.
Typischerweise sind aber beho rdliche Entscheidungen selten von ihren Kriterien und
von ihren anvisierten Zielen her eindimensional. Meistens mu ssen mehrere Ziele
miteinander in Einklang gebracht werden (wie z.B. die Findung eines „besten“ Anbieters
fu r ein Bauprojekt hinsichtlich des Preises, der Bauzeit und der reibungsfre ien
rechtlichen Durchfu hrung). Die dabei zugrunde liegenden Kriterien widersprechen sich
manchmal (wie z.B., dass der nach sonstigen Kriterien beste Anbieter nicht den
geringsten Preis fordert). Klu ngel im Sinne von informalen Absprachen oder Einigungen
u ber die Bedeutung einiger bestimmten Kriterien bei gleichzeitiger Herabsetzung der
Bedeutung anderer Kriterien kann Hemmnisse in formalen Strukturen umgehen.
Zumindest so lange, wie nicht zum Zuge gekommene Anbieter nicht ihr Recht auf die
Beru cksichtigung der formal geltenden Kriterien einfordern. Der Vereinfachung des
Verwaltungs- und Entscheidungsverhaltens und den damit verbundenen mo glichen
positiven Punkten stehen aber problematische Netzwerkbildungen von
Entscheidungstra gern gegenu ber, in denen formale Regeln ha ufig ausgehebelt werden.
In diesen Netzwerken, die den Gegenpol zu situativen Klu ngelprozessen bilden, werden
private (partikulare) Absprachen systematisch vor universalistische Regeln gesetzt,
sofern die privaten Einigungen vorteilhafter fu r di e Beteiligten sind. Das tritt
typischerweise dann auf, wenn sich die Beteiligten bereits lange kennen und schon
Erfahrungen miteinander in a hnlichen Klu ngelsituationen zuvor gemacht haben. Wenn
also beispielsweise bereits erfolgreich Kriterien bei Bauauftr a gen ausgehebelt wurden
und die Beteiligten damit Erfolg gehabt haben und nicht dabei entdeckt wurden, dann
ko nnen sie ihre positiven Erfahrungen miteinander bei zuku nftigen Klu ngeleien
u bertragen.
Fasst man die positiven und negativen Aspekte in einer Ü bersicht zusammen, dann zeigt
sich, dass nicht allen positiven Konsequenzen auch negative gegenu ber stehen (und vice
versa). So ist die Ausrichtung des Klu ngels auf eine offene und auf Konsens ausgerichtete
Kommunikation prinzipiell ein positiver Aspekt. Ümg ekehrt ko nnen Klu ngel-
handlungen, die auf Ausschluss von anderen von geschlossenen Netzwerken hinwirken,
sozial nur als negativ betrachtet werden. In einer sozialen und rechtlichen Grauzone
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sind Aspekte des Klu ngels, die sowohl positive wie negative Aspekte aufweisen. Dazu
geho rt die Betonung des „menschlichen Faktors “ , der auch als eine eigenwillige
Interpretation von Vorschriften und Regeln verstanden werden kann. Wenn im Klu ngel
die individuellen Bedu rfnisse und Wu nsche der Klu ngelpartner beru cksichtigt werden,
mu ssen damit (im negativen Sinn) oft universalistische Vorstellungen aufgegeben
werden (und damit basieren Einigungen mehr auf partikularen, denn auf
universalistischen Vorstellungen). Eine als positiv empfundene Senkung bu rokratischer
Hemmnisse mu ss notwendigerweise mit dem Verletzten von (mo glicherweise
u berflu ssigen) Regeln und Vorschriften einhergehen.
Diese Aspekte sind in der folgenden Tabelle noch einmal gegenu ber gestellt.
Tabelle 1: Positive und negative Aspekte des Klüngels:
POSITIVE ASPEKTE NEGATIVE ASPEKTE
Auf Konsens ausgerichteter und offener
Austausch und Kommunikation
Betonung des „menschlichen Faktors“ Eigenwillige Interpretation von
Vorschriften und Regeln
Individuelle Beru cksichtigung der
Bedu rfnisse und Wu nsche des
Austauschpartners
Aufgaben universalistischer
Vorstellungen
Senkung bu rokratischer Hemmnisse Verletzten von Regeln und Vorschriften
Ausschluss von anderen bei
geschlossenen Netzwerken
Die Ambivalenz zwischen positiven und negativen As pekten des Klu ngels ergibt sich
auch als Konsequenz aus der Ambivalenz informeller Beziehungen. Ü berall (2010: 235)
fu hrt diesen Aspekt so aus: „Immer wieder werden Vorwu rfe laut, dass informelle
Beziehungen nur zur „Verfolgung individueller Vorteile einge setzt“ werden, was zu
Recht als unzula ssige Vereinfachung gesehen wird. Gleichwohl ist eine perso nliche
Grenzziehung wichtig. […] Hilfreich ist Klu ngel dann, wenn er den Weg zu
Entscheidungstra gern unkomplizierter o ffnet und damit die Kommunikation zwischen
Volk und Politikern fo rdert. […] Scha dlich ist der Klu ngel dagegen, wenn er die
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Entscheidungstra ger im Sinne eines geschlossenen Netzwerkes verbindet und damit
von Außeneinflu ssen (also der Bu rger und ihrer Interessengruppen) abschottet. Hier
wird die interne u ber die breit angelegt, o ffentliche Kommunikation gestellt.“
Klüngel bei der Planung des Baus der Messehallen
Wie eingangs bereits geschildert, werden die Vorkommnisse um die Planungen und den
Bau der Messehallen in der Literatur als ein Paradebeis piel fu r den Ko lschen Klu ngel
dargestellt (z.B. Ü berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013). Es gab informelle Absprachen
zwischen einigen Beteiligten (vgl. QD 1 ) und es gab vertragliche Vereinbarungen
daru ber, dass bestimmte Informationen u ber die Planungen nicht an die O ffentlichkeit
gelangen sollten. Die nachweisbaren informellen Absprachen werden an den
entsprechenden in den Ergebnissen (Kapitel 4) aufgefu hrt. Was nicht belegbar ist, kann
nicht Teil dieser Dokumentation sein , selbst wenn in Zeitungs - oder Bloge intra gen
Spekulationen existieren, die relativ wahrscheinlich zutreffen.
Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang aber auch ein bestimmtes
Handlungsmuster, das sich als ein Zusammenspiel bestimmter Akteure bereits vor dem
Bau der Messehallen gezeigt hat. Dieses wird in Kapitel 5 dargestellt.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 43
3.2 Überkreuzungen von (generalisierten) Sanktionen und Belohnungen
Im Folgenden stellen wir einen Erkla rungsansatz dar, der die Situation um den Bau der
Messehallen Nord durch das Zusammenspiel verschiedener gesellschaftlicher Bereiche
erhellen kann. Wir beziehen uns dabei auf den Beitrag von Smelser (1985), der zwar
inzwischen relativ alt ist, der aber angesichts des Fehlens einer generellen Theorie zur
Erkla rung solcher Einzelfa lle einen Rahmen bietet, in den sich die Ereignisse – auch in
Bezug zu alternativen Erkla rungen wie dem „Klu ngel“ – einordnen lassen.
Die theoretischen Ideen von Smelser (1985)
Der Ansatz von Neil Joseph Smelser ist eng verwoben mit der Theorie von Talcott
Parsons und de ssen Ideen u ber soziale Wandlungsprozesse und d ie strukturelle
Ausdifferenzierung von sozialen Systemen. Gesellschaften bestehen nach diesem Ansatz
aus sozialen Systemen, die sich aus Handlungen bzw. der Interaktion von Akteuren
konstituieren. Wenn neue Strukturen in einem Teil der Gesellschaft entstehen, erzeugen
sie immer auch einen Wandlungsdruck, der die anderen Teilsysteme der Gesellschaft
beeinflusst (vgl. Smelser 1985: 202). Beispielsweise wirkt sich ein Voranschreiten des
Bildungssystems einer Gesellschaft auch immer a uf das Wirtschaftssystem einer
Gesellschaft aus, da die Anspru che ho her qualifizierter Akteure auch durch die Qualita t
der Arbeitsangebote in einer Gesellschaft befriedigt werden mu ssen.
Smelser fußt seine theoretischen Ü berlegungen auf zwei Konzepte aus der Theorie von
Talcott Parsons. Zum einen ist das das Konzept der generalisierten symbolischen
Tauschmedien: Reichtum, Macht, Einfluss und Wertbindung. Zum anderen verwendet
Smelser den Begriff der strukturellen Differenzierung nach Parsons, welcher den
Hauptprozess in einer gesellschaftlichen Entwicklung darstellt durch den sowohl
Fortschritte wie auch Ru cksta nde („lead-lag“) im Wandel einer Gesellschaft dargestellt
werden ko nnen, als auch die Idee der Generalisierung von Tauschmedien (vgl. Smelser
1985: 2 04). Die strukturelle Differenzierung wird in einer Gesellschaft insbesondere
durch eine zunehmende Arbeitsteilung vorangetrieben. Arbeitsorganisationen oder
Beho rden differenzieren sich in ihren Aufgaben und Funktionen immer weiter aus. Die
Aufgabenteilung ist auch mit der Teilung von Funktionen verbunden, so dass sich
Gesellschaften in verschiedene Subsysteme aufteilen, die im unterschiedlichen Maße zu
deren Bestand bzw. zur Durchfu hrung ihrer Aufgaben beitragen. Smelser (1985) selbst
unterteilt große ges ellschaftliche Subsysteme insbesondere in solche im politischen
Bereich (wie Regierungen) und wirtschaftlichen Bereich (Privatfirmen). Fu r unseren
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Belang fu gen wir noch die Verwaltung bzw. die sta dtischen Beho rden (als
Ausfu hrungsorgan der politischen Subsysteme) sowie die Banken (als Ausgliederung
der wirtschaftlichen Subsysteme) hinzu. Innerhalb und zwischen den Subsystemen
werden Sanktionen und Belohnungen ausgetauscht. Dabei verwendet Smelser (1985 :
208) im Ru ckgriff auf die Theorie von Parsons generalisierte (Austausch-) Medien: „Die
generalisierten Medien werden von Parsons als jene Sanktionen (oder Belohnungen)
verstanden, die zusammen mit anderen Mechanismen die Aktivita ten der
verschiedenen Subsysteme eines sozialen Systems regulieren und koordinieren.“
Hierbei werden vier Typen von generalisierten Sanktionen oder Belohnungen (Medien)
unterschieden:
Reichtum – ein von der Wirtschaft erzeugtes Medium, welches aus
wirtschaftlicher Sicht das zentrale Vehikel fu r Transaktionen
nachgefragter Gu ter ist.
Macht – wird durch das politische System erzeugt. Smelser (1985 :
208) greift auch hier auf die Versta ndnisweise von Parsons zuru ck, der
unter Macht folgendes versteht: „die generalisierte Fa higkeit zur
Sicherung des Einhaltens bindender Verpflichtungen, fu r die
Einheiten einer kollektiven Organisation [darstellt]; dabei wird
vorausgesetzt, daß die Verpflichtungen durch ihren Bezug auf
kollektive Ziele und Zwecke legitimiert sind und daß bei Widerstand
mit dem Einsatz negativer Sanktionen zu rechnen ist…“ .
Einfluss – entsteht im integrativen System und kann aufgefasst
werden als die Bemu hung eines Akteurs, auf das Verhalten eines
anderen einzuwirken, indem er an die Normen appelliert, welche
beiden Akteure als Mitglieder einer Gemeinschaft unterliegen (vgl.
Smelser 1985: 209).
Wertbindung – als Medium entsteht im System der latenten
Strukturerhaltung und Spannungsbewa ltigung. Die Wertbindung
bezieht sich im Gegensatz zum Einfluss nicht auf die Normen einer
Gemeinschaft, sondern auf die moralische Bindung gemein sam
geteilter Werte (vgl. Smelser 1985: 209).
Smelser (1985 : 209) versteht diese Medien als „Durchsetzungsmittel“ des
Sozialsystems, da sie belohnend oder (negativ) sanktionierend eingesetzt werden
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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ko nnen. „Wenn sie soziales Handeln konkret strukturieren, dann verbinden sie sich
immer wieder in zahlreichen Mustern“.
Eine wichtige Eigenschaft der Medien sieht Smelser (1985, 209) in dem Grad ihrer
Generalisierung. Wenn man eine langfristige Perspektive einnimmt und sich
vergegenwa rtigt, wie sich Tauschprozesse von konkreten Gu tern vera ndert haben, dann
wird dieser Gedanke versta ndlich. In Gesellschaften, in denen lediglich konkrete Gu ter
getauscht werden konnten, war der Grad der Generalisierung von Reichtum wesentlich
niedriger als heute. In modernen Gesellsc haften mit einer entwickelten Geldwirtschaft
ist der Grad der Generalisierung vergleichsweise hoch, da Reichtum dort ein
Wertsymbol darstellt, um wirtschaftlich begehrenswerte Gu ter zu erwerben (vgl.
Smelser 1985: 209).
So wie der Grad der Generalisierung fu r Reichtum im wirtschaftlichen System variieren
kann, so sind auch unterschiedliche Abstufungen des Mediums Macht in einem
politischen System denkbar oder Wertbindungen in einem religio sen System (vgl.
Smelser 1985: 209).
Die steigende Generalisierung e ines Mediums hat auch immer zur Folge, dass die
strukturelle Differenzierung einer Gesellschaft ein ho heres Niveau erreicht. So bedarf es
in einer Geld - oder gar Kreditwirtschaft nicht mehr nur einzelner Ha ndlern fu r den
Tausch von Geld gegen Gu ter, sonder n auch Banken sowie Kredit - und
Eintreibungsagenturen (vgl. Smelser 1985: 210). Eine steigende Generalisierung dieser
Ressourcen hat auch weiterhin eine gro ßere Flexibilita t dieser zur Folge. Je sta rker ein
Medium generalisiert ist, desto universeller ist es einsetzbar, was zu einer gro ßeren
Mobilita t dieses Mediums oder dieser Ressource zwischen den Systemen fu hren kann
(vgl. Smelser 1985: 210).
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985)
Wenn man diese relativ abstrakten Vorstellungen nun auf konkrete Einz elfa lle wie die
Planung und den Bau der Messehallen Nord anwenden will, dann ist es erforderlich,
einige Annahmen von Smelser (Smelser 1985: 211) zu devianten Verhaltensweisen auf
den konkreten Fall zu u bertragen und seine Ü berlegungen graduell zu erweitern. Er geht
davon aus, dass deviante Handlungen ein Mindestmaß an struktureller Differenzierung
in den beteiligten Subsystemen voraussetzen (er spricht hier eigentlich nur von dem
politischen Apparat, der diese Eigenschaft besitzen muss). Dieser Ümstand ist leicht bei
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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allen beteiligten Subsystemen nachzuweisen. Sowohl die beteiligten
Wirtschaftsunternehmen wie die Banken oder die Verwaltung bzw. der Rat besitzen ein
relativ elaboriertes Maß an Aufgaben - und Funktionsteilungen mit einer deutlichen
Machthierarchie, unterschiedlichen Ausstattungen an Reichtum und
Einflussmo glichkeiten und auch unterschiedlichen Wertbindungen.
Besonders bemerkenswert ist der Fall, wenn sich Sanktionen bzw. Belohnungen beim
Austausch von Subsystemen oder in Austausch von repra sent ativen Akteuren
u berschneiden. Smelser (1985: 211) erwa hnt explizit den Fall des Ü berkreuzens von
o konomischen oder politischen Sanktionen bzw. Belohnungen , wenn also
beispielsweise Geld gegen politische Belohnungen getauscht wird. Die Generalisierung
der Medien kann dabei situationsspezifisch auf konkrete Betra ge und konkrete
Absprachen bzw. deren Resultate reduziert werden. Wenn die politische Handlung (oder
das Ünterlassen jener) die direkte Konsequenz einer o konomischen Sanktion ist, kann
ko nnen damit Bestechungsvorga nge beschrieben werden (vgl. Smelser 1985: 212).
Wenn politische (oder beho rdliche) Akteure versuchen, damit einen signifikanten
wirtschaftlichen Vorteil zu bekommen, kann man das als einen „Interessenkonflikt“
einordnen. In diesem Fall ist der ungeneralisierte Faktor die politische Handlung selbst.
Eine perso nliche Bereicherung aus o ffentlichen oder firmenbezogenen Mitteln kann als
„Ünterschlagung“ verstanden werden.
Da Wandlungsprozesse in den theoretischen Ü berlegungen von Parsons und Smelser im
Vordergrund stehen, treten Devianzvorfa lle in solchen Situationen besonders oft auf, in
denen bestimmte Subsysteme durch Vera nderungsprozesse geschwa cht werden,
wa hrend andere Subsysteme in gleicher Weise wie zuvor funktionieren. Das kann
beispielsweise der Fall sein, wenn sich Beho rden oder andere machtbezogene
Institutionen (wie die EÜ Kommission) neu konstituieren oder umgestalten. In solchen
Situationen ergeben sich Gelegenheiten fu r Ü berkreuzungen mit devianten Absichten.
Wa hrend einer politischen Ümgestaltung u berlagert in der Regel die neue politische
Autorita t die bereits bestehenden Autorita tssysteme. Es kommt zu einem ‚Vorrauseilen‘
des neuen Apparates und einem ‚Hinterherhinken‘ der alten Autorita tssysteme. 3
3 Für die Planungen und des Baus der Messehallen Nord war bedeutsam, dass es im politischen Systems Kölns 1999
einige Veränderungen gab. Dazu gehörte, dass mit Harry Blum ein Vertreter der CDU als OB ins Kölner Rathaus
einzog, nachdem dort Jahrzehnte lang die SPD den OB gestellt hatte. Harry Blum verstarb nach wenigen Monaten
im Amt. Fritz Schramma folgte ihm als OB und Leiter der Verwaltung nach. Die Positionen des OB und der
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Solche Situationen bringen Beamte ha ufig in schwierige Situationen, da sie in der Regel
die Schnittstelle zwischen alten und neuen Autorita tssystemen darstellen. Einerseits
sollen sie den Werten des neuen Systems folgen, andererseits ist – aus traditionell
nachvollziehbaren Gru nden –eine sofortige Ümstellung selten mo glich. Diese
Situationen bieten Mo glichkeiten fu r Gruppen aus dem alten Autorita tssystem ihre
Interessen in dem neuen System weiterhin durchzusetzen, wenn sie sich mit den
Beamten ‚unter der Hand‘ einigen sollten (vgl. Smelser 1985: 214). Die Devianzvorga nge
ko nnen in diesem Fall als Anpassungsmechanismus an die neue Situation angesehen
werden. Sie dienen so „[…] als Mittel, in die Beziehung zwischen einem unperso nlichen
Autorita tssystem und einer Allgemeinheit, die diesem System weder Versta ndnis noch
Loyalita t entgegenbringen mag, Vertrauen einzufu hren und eine konkrete Form zu
verleihen“ (Smelser 1985: 215).
Es ist offensichtlich, dass die Sanktions- und Belohnungsmo glichkeiten zwischen
verschiedenen Subsys temen, Gruppen od er Individuen unterschiedlich verteilt sind.
Greift man die Ü berlegungen von Scheuch/Scheuch (2013) auf, dann sind fu r Politiker
(und die Subsysteme, in denen sie agieren) Macht und Einfluss die bedeutendsten
Medien. Reichtum ist fu r sie weniger bedeutsam , wa hrend dieser in
Wirtschaftsunternehmen im Vordergrund steht (vgl. Smelser 1985: 215).
Devianzvorga nge, die auf dem Austausch von Vertretern unterschiedlicher Subsysteme
basieren, erfolgen in ihrer Austauschrichtung fu r die jeweiligen Vertreter immer hin zur
„ho her gescha tzten Belohnung“ (Smelser 1985: 216). Legt man dieses erste Prinzip
zugrunde, ergibt sich daraus auch eine weitere Schlussfolgerung: Inhaber von weniger
begehrten Belohnungen werden versuchen dieses zu benutzen, um sich begehrtere
Belohnungen zu verschaffen.
Smelser fu hrt in diesem Zusammenhang ein Beispiel aus seiner eigenen Studie von
Beachtown an der Ku ste New Englands an. In dieser Studie beobachtete er, dass die
politische Macht durch die Wa hlerstimmen vor allem im Stadtzentrum fokussiert war.
Der o konomische Reichtum hingegen ballt sich an der Ku ste, welche vor allem vom
Tourismus lebt. So hatte jeder Bereich einen Ü berfluss des einen Mediums und eine
Knappheit des anderen. Smelser (1985: 217) beobachtete darauf hin folgendes
Pha nomen: „ Die Kommunalpolitiker verschafften den Einwohnern des sta dtischen
Bereichs alle mo glichen Jobs, die praktisch durch Fremdenverkehrsinteressen finanziert
Verwaltungsleitung waren 1999 zusammengelegt worden, um eine kontinuierliche Kommunalpolitik zu
gewährleisten.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 48
wurden, wa hrend die touristischen Betriebe von den Bewohnern des sta dtischen
Bereichs – durch ihre g ewa hlten Funktiona re – mit Glace handschuhen angefasst
wurden. Ünter dem Blickwinkel der Medien tauschte der sta dtische Bereich politische
Immunita t gegen das Geld des Touristenviertels.“
3.3 Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen Nord
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) auf die Planungen und den Bau der
Messehallen
Üm die theoretischen Ü berlegungen von Smelser (1985) auf den Bau der Messehallen
Nord anzuwenden, mu ssen zuna chst die beteiligten Subsysteme identifiziert werden. Im
Kontext der Ko lner Situation um den Jahrtausendwechsel (z.B. hohe Verschuldung der
o ffentlichen Hand) mu ssen dann die Auspra gungen der Sanktionsmo glichkeiten bzw.
Belohnungen der Subsysteme bestimmt werden.
Wir greifen den Ansatz von Smelser (1985) auch auf, um d ie Akteure bei der Planung
und dem Bau der Messehallen Nord in einem theoretischen Rahmen mit ihren
prinzipiellen Interessen zu identifizieren. Eine besondere Schwierigkeit bei der Analyse
des Falls ergibt sich daraus, dass bei den Planungen und der Durchfu hrung des Baus der
Messehallen sehr viele unterschiedliche Akteure beteiligt waren, die in einer Vielzahl
von Vertra gen und sozialen Beziehungen miteinander verbunden waren und zum Teil
auch heute noch sind. Der Ansatz von Smelser (1985) hilft, zuna chst deren Funktionen
und Rollen, aber auch die der Repra sentanten einzuordnen.
Allerdings sind d ie Gesamtentwicklung en um die Planung und Bau der Messehallen
Nord so komplex, dass eine Konzentration auf die wichtigsten Akteure no tig ist. Neben
diesen gibt es ei ne Reihe von anderen Akteuren, die mindes tens peripher beteiligt
waren (wie z.B. ausfu hrende Bauunternehmen wie Hochtief oder
Beratungsunternehmen wie Price waterhouseCoopers), die aber der Ü bersichtlichkeit
halber nicht in der folgenden Tabelle aufgefu hrt sind.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
Seite 49
Tabelle 2: Anwendung der Klassifikation von Smelser
Anmerkungen: Pluszeichen geben starke, Minuszeichen wenig bzw. keine Auspra gung an.
Subsysteme
Bereich Wirt-
schaft
Banken Koeln-
messe
Stadt Ko ln Land NRW
Akteure (Bau-)
Firmen
(z.B. JEFP)
Sal.
Oppen-
heim
Stadt-
Spar-
kasse
AR/FA Rat OB Verwal-
tung
Regierung
Reichtum ++ ++ ++ + - - - -
Macht - - - - ++ ++ + ++
Einfluss - + + - ++ ++ - +
Wert-
bindung
- - - - +
(Gesetze)
+ +
(Gesetze)
+
(Gesetze)
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Die Planung und der Bau der Messehallen Nord wurde u ber Akteure aus der
Bauwirtschaft, den Banken, der Politik und der Stadtverwaltung maßgeblich
durchgefu hrt. Im Prozess selbst waren dann weitere Akteure beteiligt wie die Presse,
die Justiz oder die Landesregierung in NRW. Nach dem Bau kamen weitere Akteure wie
die EÜ Kommission oder der Europa ische Gerichtshof dazu.
Auf Seiten der Bauwirtschaft sind eine Reihe von Firmen zu nennen, unter denen sich
insbesondere die Grundstu cksgesellschaft Ko ln Messe 15-18 GbR und d as Josef-Esch-
Fond-Projekt (JEFP) entscheidend fu r die Planungen und den Bau ausgewirkt haben.
Die Akkumulation von „Reichtum“ , wie es im Smelser Ansatz genannt wird, steht fu r
dieses „Subsystem“ im Vordergrund. Andere Sanktionen bzw. Belohnungen im Smelser
Ansatz sind nicht bedeutsam.
Die Finanzwirtschaft ist ein weiterer Akteur, der bei den Planungen und dem Bau der
Messehallen Nord eine zentrale Rolle gespielt hat. In diesem Zusammenhang ist zuerst
die Ko lner Privatbank Sal. Oppenheim zu nennen. Als privatwirtschaftlich operierende
Bank gibt der Smelser Ansatz fu r sie ebenso wie fu r Wirtschaft sunternehmen die
Akkumulation von Reichtum vor . Personelle Verflechtungen zwischen Sal. Oppenheim
und der Koelnmesse (z.B. u ber Aufsichtsratpositionen in d er Ko lnmesse) legen
Einflussmo glichkeiten nach Smelser nahe.
Die gleichen Bedingungen gelten fu r die Stadtsparkasse Ko ln, die 2005 mit der
Stadtsparkasse Bonn zu der Stadtsparkasse Ko lnBonn fusionierte. Hier legt der Smelser
Ansatz ebenso nicht nur die Akkumulation von Reichtum nahe, sondern ebenso wieder
Einflussmo glichkeiten, die sich aus personellen Verschra nkungen dessen ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden z.B. mit der Koelnmesse ergeben, wo er im Aufsichtsrat
teilnahm.
Die Koelnmesse ist ein (privatrechtliches) Wirtschaftsunternehmen, bei dem die Stadt
Ko ln mit einem Kapitalanteil von nahezu 80% beteiligt ist. Die Aufgabe der Koelnmesse
ist es, „Veranstaltungen zur Fo rderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und
Ausland“ (Beteiligungsbericht der Stadt Ko ln, 2008) durchzufu hren. Im Smelser Ansatz
ist fu r diesen Akteur Reichtum eine bestimmende Gro ße. Die Koelnmesse wurde bei den
Planungen und dem Bau der Messehallen vor allem durch zwei Gremien vertreten: dem
Aufsichtsrat als die zentrale Entscheidungsinstanz und dem F inanzausschuss als ein
entscheidungsvorbereitendes, ma chtiges Gremium.
Der Rat der Stadt Ko ln ist als kommunale Volksvertretung ein politisches Gremium, das
Entscheidungen zur kommunalen Selbstverwaltung der sta dtischen Angelegenheiten
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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trifft. Bezogen auf den Smelser Ansatz sind Macht und Einfluss, aber auch die
Wertbindung bestimmende Elemente. Letzteres ist auch mit den Werten und
Vorstellungen in Verbindung zu bringen, die Parteien in ihren Entscheidungen zu
Ausdruck bringen wie z.B. o kologische Werte de r Nachhaltigkeit oder des
Ümweltschutzes.
Die Position des Oberbu rgermeisters (OB) ist als direkt gewa hlter oberster
Repra sentant der Stadt seit 1999 auch Vorsitzender des Rates und Leiter der
Stadtverwaltung. Fu r die Planung und den Bau der Messehallen ist diese Position zentral
gewesen, weil sie den Vorsitz im Aufsichtsrat und die Mitgliedschaft im Finanzausschuss
der Koelnmesse einschloss.
Die Verwaltung der Stadt Ko ln ist mit ihren aktuell etwa 17.000 Bescha ftigten ein
Akteur, der im Rahmen des Smelser Ansatzes sowohl Mo glichkeiten besitzt, Prozesse in
ihrer Geschwindigkeit zu vera ndern oder sogar zu verhindern (Macht), aber auch eine
Wertbindung durch die enge Handlungsverknu pfung mit Vorschriften bzw. Gesetzen
und den damit verbundenen Werten besitzt. Die Verwaltung wurde bei der Planung und
dem Bau der Messehallen (insbesondere in Finanzfragen, welche die Stadtka mmerei
betreffen) von den Pressemedien angegriffen.
Die Landesregierung NRW war insbesondere in Fragen des Ausbaus von Ko ln als
Medienstadt sc hon seit den 1980er Jahren federfu hrend beteiligt. Auch wenn sie
weniger als andere Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen in den
Vordergrund trat, war sie als Akteur, der Macht, Einfluss und Wertbindung (im Smelser
Ansatz besitzt), bei den Vorga ngen pra sent.
Ünzweifelhaft gibt es eine Reihe weiterer Akteure, die mit Hilfe dieses Schemas bei der
Betrachtung der Ereignisse mit einbezogen werden ko nnten. Dazu geho rt z.B. die
Presse. Sie war ein eigener Akteur, der vor allem investigative Rechercheergebnisse zu
mo glichen illegalen Absprachen bei der Planung und dem Bau der Messehalle lieferte.
Außerdem waren insbesondere im Zuge der „Nachwirkungen“ auch Gerichte mit
Gesetzesversto ßen bei den Planungen und dem Bau der Messehallen befasst. Auch wenn
sie spa ter nicht im Detail na her analysiert werden, ko nnten sie dennoch als eigener
Akteur betrachtet werden. Aus Zeitgru nden war es aber nicht mo glich, diese Akteure
einer genauen Analyse zu unterziehen. Diese Lu cke ist insofern in ihrer Bedeutung zu
relativieren, als dass diese Akteure vermutlich weniger bei dem Zustandekommen der
Ereignisse um den Messehallenbau mitgewirkt haben.
KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE
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Überkreuzungen von Belohnungen bzw. Sanktionen
Neben der Mo glichkeit, die vielen Akteure bei den Planungen und dem Bau der
Messehallen analytisch einzuordnen, liefert der Smelser Ansatz noch eine Erkla rung fu r
Ünregelma ßigkeiten oder Gesetzesversto ße, wie sie im Fall der Messe beobachtet
wurden.
Aus Sicht der Akteure in den Subsystemen sind Ü berkreuzungen in den Sanktionen bzw.
Belohnungen Mo glichkeiten, ihre Ziele durchzusetzen. So ko nnen damit etwa politische
Ziele zu erreicht werden, obwohl man nicht Akteur in einem machtbezogenen
Subsystem ist. Fu r die Situation vor und wa hrend der Vorkommnisse um den Bau der
Messehallen Nord ist festzustellen, dass eine Fu lle von beteiligten Subsystemen gab, die
bei den Vorkommnissen beteiligt waren und die sich vordergru ndig auf die (politische)
Zielsetzung geeinigt hatten, Ko ln langfristig zu einer Medienstadt zu machen. Dieses Ziel
la sst sich bis in die 1980er Jahre zuru ckverfolgen (vgl. Lucas 1993: 31). Es ist nicht klar
und ließ sich auch nicht kla ren, inwiefern die Erfu llung dieser Zielsetzung auch beim
Bau der Messehallen Nord durch Beteiligte zur Erreichung ihrer eigenen Absichten
instrumentalisiert wurde (vgl. Kapitel 4). Die Interviewten, die zum engsten Kreis der
Beteiligten bei den Vorkommnissen geho ren, konnten uns das auch nicht sagen. Aus der
Theorie von Smelser (1985, 219) la sst sich aber ableiten, dass Ü berkreuzungen von
Medien und damit auftretende Devianzhandlungen besonders ha ufig dort auftreten, wo
andere (legale) Wege der Zielerreichung blockiert sind (vgl. Smelser 1985: 219).
Derartige Ü berkreuzungen gab es im Fall des Messehallenbaus un d dessen
Vorgeschichte mehrfach. Sie werden ausfu hrlich im Zusammenhang mit den Vorwu rfen
und Kritikpunkten an den Entscheidungen und dem Bau im Zusammenhang mit dem
Messebau in Kapitel 4 dargestellt.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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4. Kritikpunkte und deren Einordnung
Bei den Planungen und dem Bau der Messehallen N ord traten eine Reihe von
Ünregelma ßigkeiten und Gesetzesversto ßen auf, bei de nen immer mehrere Akteure
beteiligt waren. Kapitel 4 stellt eine Ü bersicht der Kritikpunkte und Vorwu rfe dar, die
wa hrend und nach der Bau- bzw. Planungsphase der Messehallen Nord vor allem durch
die Medien, aber auch in der Literatur erhoben worden sind. Juristisch, insbesondere
strafrechtlich, sind die Vorkommnisse inzwischen aufgearbeitet. Wie im ersten Kapitel
dargestellt, ist es nicht das Ziel dieser Üntersuchung, eine jurist ische „Schuld“ bei
Beteiligten festzustellen, sondern die Vorkommnisse in einem Gesamtzusammenhang
einzuordnen, so dass deren Erkla rung mo glich wird. Daher wurde auf eine Darstellung
der strafrechtlichen Aufarbeitung verzichtet, insbesondere auch wegen des Rechtes,
dass Verurteilte nach Verbu ßen der Strafe nicht mehr mit ihren Straftaten konfrontiert
werden sollen.
Außerdem soll in diesem Kapitel wie u berhaupt in dieser Üntersuchung insgesamt nicht
der Eindruck erweckt werden, neue Anschuldigungen in Bezug auf die damals
handelnden Personen zu erheben. Die Darstellung in den Ünterkapiteln 4.1 – 4.3 ist
daher eine wertungsneutrale Wiedergabe der seinerzeitigen o ffentlichen Rezeption um
den Bau der Messehallen Nord und seiner Vorgeschichte und wird, nur soweit belegbar,
als Grundlage fu r die weitere wissenschaftliche Beurteilung herangezogen.
Wir gliedern in diesem Ünterkapitel die wichtigsten Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe nach
deren Adressaten und ordnen sie im zweiten Teil dieses Kapitels dann hinsichtlich ihrer
Belegbarkeit und ihrer Bedeutung ein.
Wir teilen die Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe in drei Bereiche, die sich vor allem an
politische, wirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und sta dtische Akteure richten:
Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe im Ümfeld der Planungen (4.1)
Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe beim Bau der Messehallen (4.2)
Generelle Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe (4.3)
Die Abgrenzungen zwischen der Planungs - und Bauphase wurden nur der
Ü bersichtlichkeit halber vorgenommen. Viele Kritikpunkte lassen sich nicht eindeutig
der Planungs- bzw. Bauphase zuordnen.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 54
4.1 Vorwürfe im Umfeld der Planungen
4.1.1 Vorwürfe an politische Akteure
In der bisherigen Literatur und in der Darstellung der von uns interviewten Personen,
aber auch in den Presseberichten wurde die Verfolgung der politischen Idee, Ko ln zu
einer Medienstadt zu machen, als eine treibende Kraft bei den Vorkommnissen um die
Messehallen Nord gesehen.
Die „manische“ Idee von der Medienstadt
Neben anderen Medienprojekten in Ko ln waren fu r den Messehallenbau vor allem die
Entstehung der MMC Studios wa hrend der 1990er Jahre bedeutsam, weil sich bei
diesem Projekt viele Akteure beteiligten, die spa ter auch beim Messebau involviert
waren.
Die Medienstadt Idee wurde insbesondere mit zwei Personen in Verbindung gebracht:
dem SPD Politiker Wolfgang Clement, der in den 1990er Jahren verschiedene
Ministerposten in der nordrheinwestfa lischen Landesregierung innehatte, sowie Lothar
Ruschmeier, der bis 1998 als Oberstadtdirektor die Verwaltung der Stadt Ko ln leitete.
Kohlenberg/Lebert (2012) beschrieben in einem Artikel in der Zeit die Motivation von
Wolfang Clement in Abgrenzung zu den Beteiligten an der Betreibergesellschaft der
MMC Studios in folgende Weise: „Clement wollte die Filmstudios unbedingt. Das
merkten alle Beteiligten. Dazu geho rten RTL, ProSiebenSat.1, die Ko lner Ünternehmer-
Bru der Breuer und die Sparkasse. Sie sollten die Studios u ber eine gemeinsame
Gesellschaft betreiben. Aber keiner wollte so richtig das finanzielle Risiko u bernehmen.
Den meisten erschien die geplante Gro ße der neuen Studios vo llig u berdimensioniert.“
Ruschmeier setzte als Oberstadtdirektor mit verschiedenen Projekten diese Vision von
der Medienstadt um. Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschrieb in ihrem Bericht, wie
die Erschließung des Gela ndes der MMC Studios auf Ruschmeiers Anordnung geschah
und bezog sich dabei auf die Aussagen einer seiner Mitarbeiter (der nicht mit Namen
genannt werden will und daher im Bericht als der „sportliche Herr“ bezeichnet wird).
Auf dem Gela nde in Ossendorf sollte zuna chst ein Leergutlager entstehen, was der
„sportliche Herr“ mit den Worten kommentiert: "Wir haben uns alle an den Kopf gefasst.
Ein Leergutlager?! Das ist doch alles andere als eine rentable Lo sung." 1997 wurde das
gesamte Gela nde, 23 Fußballfelder g roß, fu r 17,6 Millionen Mark u ber die
Zwischenka uferin Sparkasse an den Immobilienfonds Ko ln-Ossendorf-1 verkauft.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 55
Dessen Initiator , Josef Esch, sollte dort Filmstudios bauen. Die Politik der Stadt Ko ln,
sta dtische Liegenschaften in kleine Grundstu cke aufzuteilen und an mittelsta ndische
Ünternehmen zu verkaufen, war damit beendet. Public -Private-Partnership fu r
Großprojekte hieß jetzt die L o sung. Der sportliche Herr erza hlt am Esstisch: "Der
Ruschmeier hat mir immer gesagt: „Die Sparkasse, das ist doch die Familie, da ko nnen
wir die Familie doch nicht in Konkurrenz zu anderen setzen." Familie, das Wort
gebrauchte Ruschmeier gerne, daran erinnern sich auch andere Gespra chspartner.
Familie oder Klu ngel? Der sportliche Herr sagt: "Den Namen Strukturpolitik verdiente
es jedenfalls nicht, was er machte. Was da an Steuern und Arbeitspla tzen verloren
gegangen ist fu r die Stadt! Jetzt stehen da Bu rogeba ude, die keiner mietet und fu r die
die Sparkasse die Miete an die Fonds zahlt." Ruschmeier hatte begonnen, die Ko lner
Wirtschaftspolitik umzubauen. "Von einer nachfrageorientierten auf eine
fiktionsorientierte", sagt der sportliche Herr. Ünd die Fiktion war Hollywood am Rhein.
Geboren hatte die vor allem Ruschmeiers Parteigenosse Wolfgang Clement. […] Ünd erst
diese Ide e, und ihre manische Verfolgung, ermo glichte die Gewinne des
Bauunternehmers Josef Esch und die Verluste der Stadtsparkasse Ko ln […].“
4.1.2 Vorwürfe an wirtschaftliche Akteure
Bei den Planungen der Messehallen und der damit in Verbindung stehenden u brigen
Gescha fte wurden eine Reihe von Vorwu rfen gegen den Esch -Oppenheim Fonds
erhoben, fu r den auch Lothar Ruschmeier nach seinem Ausscheiden aus der
Stadtverwaltung ta tig war.
Verschleierung (besonders durch das Firmengeflecht)
Im Milliarden Monopoly, einer Reportage des WDR, in der sich die Redakteure Ingolf
Gritschneder und Georg Wellmann kritisch mit dem Bau der Messehallen und anderen
Projekte des Esch -Fonds auseinandersetzen, taucht e der Verdacht auf, dass „[…] der
Immobilienfonds oder die Oppenheim -Esch-Gruppe oder fu r diese ta tige Personen die
wahren Zusammenha nge zwischen den geschlossenen Vertra gen verschleiert und sich
so im Wege der Steuerhinterziehung unberechtigte Vorteile erschlichen ha tten“ (QD 24).
Der Verdacht der Verschleierung wird auch im Zusammenhang mit der großen Anzahl
an (Tochter-)Firmen und Gesellschaften erhoben, die bei den Planungen und dem Bau
der Messehallen bzw. in der Vorgeschichte (z.B. bei den MMC Studios) eine Rolle gespielt
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 56
haben. Dieser Verdacht richtete sich neben den wi rtschaftlichen Akteuren auch an die
Stadtsparkasse, worin die Zeit ( Kohlenberg/Lebert 2012) bereits bei der
Zusammenarbeit der Stadtsparkasse und dem Fonds bei den MMC Studios ein Aufbauen
von Verpflichtungen und Abha ngigkeiten sah: „Josef Esch griff Schro ders Sparkasse bei
ihren Zahlungen an den Esch-Oppenheim-Fonds etwas unter die Arme. Damit ließ er das
Wurzelgeflecht und die Abha ngigkeiten immer enger und fester werden. Er bedachte
eine weitere Firma im Schattenreich der Sparkasse mit lukrativen Auftra gen aus seinem
na chsten Fonds. Der hieß Ossendorf VIII und sollte die neue Deutschlandzentrale fu r
RTL bauen. Am 12. Dezember 2002 beauftragten zwei Firmen Josef Eschs die
Schattenfirma Projecta unter anderem damit, einen Mieter fu r den neuen Fonds zu
besorgen – obwohl es schon eine Absichtserkla rung des spa teren Mieters RTL gab. Dafu r
und fu r die Beschaffung des Grundstu cks und fu r das dortige Baurecht sollte die
Projecta insgesamt 25,6 Mio . Euro erhalten, die sie umgehend an die LANA
weiterreichen sollte, die ja die Miete der Filmstudios mit zahlte. Laut Handelsregister
gab es zwischen LANA und Projecta einen Gewinnabfu hrungsvertrag vom 30. Juni 2003.
Der eine Fonds hielt auf diese Weise den anderen am Leben – das perfekte System.“
4.1.3 Vorwürfe an finanzwirtschaftliche Akteure
Sparkasse übernimmt zu hohe Risiken
Vorwu rfe wirtschaftlich unvernu nftigen Verhaltens bezogen sich vorrangig auf die
Stadtsparkasse und dort insbesondere auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden.
Einige Kernpunkte dieser Vorwu rfe waren, dass die Stadtsparkasse Risiken und
Garantien u bernahm, die wirtschaftlich nicht vertretbar waren, und dass diese
wirtschaftlichen Vorga nge in einem schwer zu durchdringendem Netz aus Vertra gen
und Gesellschaften eingebettet wurden. So machte die Stadt sparkasse im Laufe der
Gescha fte eine Reihe von Verlusten wie Ü berall (2010: 213) beispielhaft in Bezug auf die
Messegrundstu cke verdeutlichte: „Hinzu kommt, dass die Stadtsparkasse die von der
Stadt erworbenen Grundstu cke anscheinend fu r weitaus weniger Geld an den Esch -
Fonds vera ußert hat. Mehr als 20 Millionen Mark Minus soll es gegeben haben, und die
WDR-Autoren belegen das in einem zweiten Feature [des Milliarden Monopolys] mit
dem Ausschnitt auf einen vertraulichen Schreiben des Sparkassenchefs an OB
Schramma: „Das Halten von RTL in Ko ln und in den Rheinhallen konnte nur mit
erheblichen Belastungen der Stadtsparkasse Ko ln erreicht werden.““
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 57
Die Stadtsparkasse u bernahm sowohl bei den MMC Studios wie beim Messegescha ft
Mieteinstandsgarantien, die u ber To chterfirmen ausgeu bt wurden. Die Zeit
(Kohlenberg/Lebert 2012) berichtete fu r die MMC Studios davon in folgender Weise:
„Es war eine Schattenwelt, die das enorme Risiko, das die Sparkasse mit den
Mietzahlungen u bernahm, verschleierte. Am 11. Dezember 2001 hatte Gustav Adolf
Schro der, vom Gesamtvorstand genehmigt, eine Gesellschaft installiert, die
vordergru ndig nicht der Sparkasse zugeordnet werden konnte. Aber sie wurde voll
durch die Sparkasse finanziert und u bernahm die Mietverpflichtungen der Gebru der
Breuer dem Fonds gegenu ber. Ihr Name: die LANA Beteiligungsgesellschaft. LANA, das
ist der Name einer rassigen Westfalenstute aus der Zucht des Wirtschaftspru fers Axel
Schu rners, der als Eigentu mer der Gesellschaft fungierte und Schro ders privater
Steuerberater war. 2005 erhielt er einen Sitz im Kuratorium der Sparkassenstiftung
Kultur. Die Mietverpflichtungen von ProSiebenSat.1 u bernahm 2005 die Lea GmbH. Fu r
die Lea unterschrieb Silvia Mai, die gleichzeitig Gescha ftsfu hrerin der LANA war. Die
Verpflichtungen von RTL u bernahm eine Tochtergesellschaft der Sparkasse, die Laurenz
Vermo gensanlagegesellschaft.“
Es blieb von mehreren Seiten der Verdacht im Raum stehen, dass sowohl bei den MMC
Studios als auch bei den Messehallen ein „Gescha ftssystem“ dahinter stan d. So
berichtete die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012), dass „[…] Schro ders Verhalten kein
singula rer Vorgang war, sondern typisch fu r die Gescha ftsbeziehung der Sparkasse und
deren Gesellschaften und dem Oppenheim-Esch-Fonds.“
4.1.4 Vorwürfe an städtische Akteure
Bei den Planungen zur Errichtung der Messehallen Nord gab es eine Reihe von
Vorwu rfen gegen sta dtische Akteure. Einige betrafen Aspekte der Vorgeschichte zum
Messehallenbau bezu glich der MMC Studios (z.B. den Drehtu reffekt), andere betrafen
kommunalrechtliche Aspekte wie das Auswa hlen des Finanzierungsmodells bzw. des
Investors oder die Notwendigkeit der Ausschreibung des Bauprojektes.
Drehtüreffekte durch den Wechsel von Lothar Ruschmeier in die Privatwirtschaft
Der Drehtu r-Effekt, auch Patouflage genannt, bezeichnet nach Braasch (2016: 330) „[…]
allgemein kritisch zu betrachtende Formen des Ü berwechselns von der Verwaltung oder
der Politik in die Privatwirtschaft oder in die andere „Richtung“ , wobei die Motive fu r
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 58
einen solchen „Seitenwechsel“ in Spitzenpositionen bei Ünternehmen und Verba nden
ganz u berwiegend finanzieller Natur sind. Als bedenklich, wenn auch nur in den
seltensten Fa llen strafbar, ist diese Praxis jedenfalls dann anzusehen, wenn
schwerwiegende Interessenkollisionen dadurch entstehen, dass die Inhaber staatlicher
A mter nach ihrem Ausscheiden bei einem Ünternehmen oder einem Verband ta tig sind,
mit dessen Belangen sie vorher dienstlich befasst waren. “ Diesen Ümstand brachten
Scheuch/Scheuch (2013: 183) mit Lothar Ruschme ier in Ver bindung: „ Die Dienstzeit
von Ruschmeier als Oberstadtdirektor endete am 22. April 1998. Die Ko lnArena stand
vor der Ero ffnung, und die Vorbereitungen zum Bezug des Technischen Rathauses
waren fast abgeschlossen. Wenige Wochen vor seinem Ausscheiden informi erte das
Privatbankhaus Oppenheim die verblu ffte O ffentlichkeit am 24. Ma rz 1998, Ruschmeier
werde als einer der drei Gescha ftsfu hrer auf die Chefetage der OppenheimEsch Holding
wechseln. […] Ünd in seiner Funktion beim Esch-Fonds konnte er nun von der Stadt Ko ln
die Miete in Ho he von ja hrlich u ber 33 Millionen Mark aus dem Vertrag einfordern, den
er als Oberstadtdirektor mit seinem spa teren Arbeitgeber selbst vereinbart hatte. “
Ü berall (2010: 143) beurteilte den Wechsel von Ruschmeier in gleicher Weise:
„lmmerhin wacht Ruschme ier in seiner neuen Funk tion genau u ber das, wofu r er bis
dato als Verwaltungschef „auf der anderen Seite" zust a ndig war. Nicht ausgeschlossen
werden kann in diesem Zusammenhang, dass Ruschmeier zahlreiche interne (und
intime) Kenntnisse aus der Stadt Ko ln mitnehmen konnte. Er kennt wie kein anderer die
Vorschriften der o ffentlichen Verwaltung, das ist sicher unbestritten. Womo glich verfu gt
er aber auch u ber Kontakte zu Personen - vom Politiker u ber Amtsleiter bis zum
einfachen Sachbear beiter - um Einfluss zu nehmen. Ein Klu ngel Netzwerk geht
schließlich nicht unbedingt von heute auf morgen unter.“
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) stellte den Wechsel als einen Bruch der Einhaltung
von Normen dar, die Ruschmeier in seiner Funktion als Oberstadtdirektor von anderen
gefordert hat: „Einmal hatte Ruschmeier alle Referatsleiter zu einer Tagung in das
Senats-Hotel in Ko ln geladen und sie eindringlich gewarnt: "Wir mu ssen selbst den
Anschein vermeiden, dass wir Vorteile annehmen." Danach waren a uch die Letzten
begeistert von Ruschmeier. Viele von ihnen konnten spa ter nur den Kopf schu tteln, dass
dieser serio se Mann nur wenige Tage nach seinem Ausscheiden bei der Stadt im Jahr
1998 fu r einen viel ho her dotierten Vertrag bei Josef Esch anheuerte.“
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 59
Auswahl des Investorenmodells
Wa hrend der Planungen zum Bau der Messehallen Nord setzte sich das
„Investorenmodell“ durch und der Esch -Fonds wurde als Investor ausgewa hlt (vgl.
Kapitel 2).
Im Milliarden -Monopoly w urde ebenso wie bei Ru gemer (2014) die kritische Frage
aufgeworfen, ob die Stadt Ko ln nicht die Erweiterung der Koelnmesse aus eigenen
Mitteln ha tte finanzieren ko nnen, anstatt sich „fremden Geldgebern auszuliefern “ . In
beiden Berichten w urden Rechnungen aufgemacht, nach denen Millionenbetra ge bei
alternativen Finanzierungsmo glichkeiten ha tten gespart werden ko nnen. A hnliche
Fragen wurden auch von Seiten der Bezirksregierung an die Stadt Ko ln bzw. deren OB
Schramma gestellt. So wurde direkt erfragt ( QD 27), „[…] aus welchen Gru nden davon
abgesehen wurde, die Neubauten in Bauherrentra gerschaft der Stadt, eines sta dtischen
Betriebes oder der Messe GmbH errichten zu lassen. “ Außerdem wurden die damit
verbundenen Risiken erfragt (QD 27): „Welche Risiken wurden durch die Gescha fte im
Einzelnen und in ihrer Gesamtheit begru ndet? Zu wessen Lasten gehen sie und welche
tra gt die Stadt Ko ln?“
Auch die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) kam in der Summe zu einem negativen
Ergebnis bei der Auswahl des Investorenmodells: „Beim letzten Fonds, dem Ko lner-
Messe-Fonds, zeigen verschiedene Üntersuchungen, dass der Neubau der Messe im
Jahre 2005 ohne den Esch-Oppenheim-Fonds rund 100 Millionen Euro billiger fu r die
Stadt gewesen wa re. Bei dem damit eng verbundenen Rheinhallen -Fonds hat die
Sparkasse gut 277 Millionen Euro Verlust gemacht. Der damalige Messechef Jochen Witt
leistete Widerstand gegen die Fonds -Finanzierung, die vo llig u berteuerte Mieten mit
sich brachte – und wurde spa ter vom Bu rgermeister der Stadt Ko ln abgesetzt. Die teuren
Mieten zahlte darauf die Stadt. Eine Stadt, die faktisch pleite ist. […]“
Fehlen der Ausschreibung
Ü berall (2010: 210/211) schilderte die Ümsta nde bei der Auswahl des Investors in
folgender Weise (a hnlich wie Scheuch/Scheuch 2013: 189): „Als die eiligen Stadtva ter
in ihrer zeitlichen Not den Hallen -Neubau auf die Schiene setzen wollten, suchten sie
gezielt nach Partnern, die ihnen dabei helfen ko nnten. Es wurde offenbar nicht einmal
in Erwa gung gezogen, das Projekt selbst zu bewerkstelligen, was wiederum wesentlich
mit dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt zusammenha ngen du rfte, das wegen zu
hoher Verschuldung keine außergewo hnlichen Ausgaben erlaubte – erst recht nicht in
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 60
dreistelliger Millionenho he. Weil ein aufwa ndiges Ausschreibungsverfahren in der
ganzen Europa ischen Ünion anscheinend zu lange gedauert ha tte, konzentrierte man
sich auf einen kleineren Kreis von Firmen, die um die Abgabe eines Angebotes gebeten
wurden. „Die Messe hat eine Beratungsfirma mit einer Art Ausschreibung beauftragt,
ein Preiswettbewerb sozusagen “ , erla utere Ruschmeier spa ter das ungewo hnliche
Verfahren. Zu den Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, za hlte
auch der Esch-Immobilienfonds, der der Stadt wegen der Ko lnArena wohl bekannt war.
Mit der Sichtung und Auswahl der Angebote wurde dann die Beratungsfirma Ernst &
Young beauftragt – ausgerechnet aber die Filiale, die im benachbarten Troisdorf unter
genau der gleichen Adresse firmiert wie der Esch -Fonds. So wurde man sich schnell
handelseinig, ohne dass im Stadtrat allzu viele Details des Gescha ftes bekannt wurden.
Viele Ratsmitglieder hatten den Eindruck, dass ihnen die wahren Hintergru nde und
Zahlen verborgen blieben.“
Ru gemer (2014: 92) sah a hnliche Gru nde fu r das Fehlen der o ffentlichen Ausschreibung
und in der Auswahl der Berate rfirma fu r die Bieterabfrage: „es wurde nicht o ffentlich
ausgeschrieben, weil OB sich auf das Gutachten von Ernst & Young berief, nach dem »
schon zuvor beim Verkauf der alten Messehallen im Rahmen des „Cross Border Leasing“
keine Ausschreibungspflicht bes tanden habe. « Koelnmesse ließ Ernst & Young eine
„Marktabfrage“ machen und von Investoren Angebote einholen. »Warum gerade Ernst
& Young? Offensichtlich, weil sie die Gewa hr bieten, jederzeit die Interessen der privaten
Auftraggeber zu wahren.«“
Das Fehlen der Ausschreibung hatte kommunalrechtliche Konsequenzen (vgl. Ru gemer
2014: 105), so dass nach der Initiative von Prof. Klaus Feinen die EÜ Kommission diesen
Vorgang untersuchte (vgl. Kapitel 2).
Die Kriterien, nach denen der Esch -Fonds als Investor fu r den Bau der Messehallen
ausgesucht worden war, wurden ebenfalls kritisiert (vgl. Ü berall 2010: 189), nachdem
bekannt geworden war, dass der Esch -Fonds nicht das barwertig gu nstigste Angebot
vorgelegt hatte. Das barwertig gu nstigste Angebot wurde bei der Bi eterabfrage von
Ernst & Young von der Firma Babcock & Brown vorgelegt (vgl. QD 27).
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 61
4.2 Vorwürfe beim Bau der Messehallen
4.2.1 Vorwürfe gegen politische Akteure
Rückkaufregelung, Begünstigung und Täuschung des Rates
Kurz vor oder wa hrend des Baus trat en aus Sicht verschiedener Kritiker des
Messegescha fts Versa umnisse bzw. Fehler von politischen Akteuren (wie dem Rat oder
dem OB) auf, die vor allem die Regelungen zur Altlastensanierung (des Messehallen
Grundstu cks) sowie die Ru ckkaufoption des Gela ndes betrafen. Ru gemer (2014: 95)
betonte in diesem Zusammenhang die Differenz zwischen der Ratsvorlage und dem
tatsa chlichen Vertrag: „ Oppenheim-Esch wurde zusa tzlich begu nstigt. So hatte der
Stadtrat am 18.12.2003 beschlossen, dass der Investor der Messehal len die Kosten der
Altlastensanierung tra gt. Die Altlastensanierung soll fu r die zur Bebauung
heranzuziehenden Fla chen und Nebenfla chen vom Investor auf dessen Kosten
durchgefu hrt werden. Im endgu ltigen Vertrag mit Oppenheim-Esch steht dann aber das
Gegenteil [...].“
Auch im Milliarden Monopoly w urde der Verdacht gea ußert, dass der Vertrag mit dem
Oppenheim-Esch-Fonds bereits abgeschlossen wurde („der Deal sei abgekartet
gewesen“), „bevor der Rat beschlossen hat “ . Im Milliarden Monopoly wurden ebenfalls
„gravierenden Abweichungen zwischen dem (vorerwa hnten) Kaufvertrag und dem
Ratsbeschluss'' genannt. Ü berall (2010: 213-214) berichtete von einer Pressekonferenz,
bei der Regierungspra sident Lindlar nicht nur Vorsto ße gegen kommunalrechtliche
Regelungen feststellte, sondern auch das Versta ndnis der Komplexita t des Vorganges bei
den Ratsmitgliedern in Frage stellte: „Bei aller anfa nglichen Zuru ckhaltung betonte der
Regierungspra sident in der turbulenten Pressekonferenz aber auch, dass der „Aspekt
der Kontrollierbarkeit fu r das einzelne Ratsmitglied“ problematisch sei: „Es ist sicher
die Frage, ob alle Ratsmitglieder in der Lage waren, in vollem Ümfang zu beurteilen, u ber
was sie abgestimmt haben.“ Das Projekt sei ein „schwieriger Sachverhalt“ , die gewa hlte
Vertragskonstruktion eine „pfiffige Sache “ .“ Scheuch/Scheuch (2013: 189) k amen zu
einer a hnlichen Einscha tzung u ber die Entscheidungssituation fu r die Ratsmitglieder.
Ru gemer (2014: 101) erhob zusa tzlich den Vorwurf, dass die Informationen u ber die
Ru ckkaufsoption fu r das Gela nde nicht transparent an die Ratsmitglieder
weitergegeben wurden: „Der Investor hat u ber die Grundstu cksgesellschaft Koelnmesse
15-18 GbR die Grundstu cke fu r 70 Millionen gekauft. Die Ratsmitglieder wurden von
Oberbu rgermeister Schramma und seiner christlichen Fraktion im Glauben gelassen,
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 62
dass die Stadt nach 30 Jahre das Grundstu ck zuru ckkaufen kann. In Wirklichkeit hat sie
nur das „Vorkaufsrecht“ . Das ist aber wertlos, denn der Investor darf gar nicht verkaufen
wollen: »Das ha tte die gesamte steuerliche Konstruktion und damit die Rend ite fu r die
Anleger gefa hrdet.«“
4.2.2 Vorwürfe gegen wirtschaftliche Akteure
Überhöhte Baukosten
Beim Bau der Messehallen und bei den damit in Verbindung stehenden Gescha ften
wurde dem Esch-Fonds als Investor vorgeworfen, er habe bezu glich des Mietvertrages
geta uscht, er habe zu hohe Baukosten angesetzt und habe Bauma ngel produziert.
Ru gemer (2014: 107) ordnete das Messehallengescha ft in den Rahmen u blicher Public
Private Partnership Gescha fte ein und nannte in diesem Zusammenhang folgende
Kritikpunkte: „ Erstens ist laut Mietvertrag der Vermieter nur fu r „Dach und Fach “
zusta ndig. […] Demnach ist der Vermieter nur fu r die Reparatur und Instandhaltung der
tragenden Teile zusta ndig: Grundmauern, Außen wa nde, Betondecken etc. Fu r
Heizungsanlage, Heizko rper, Fenster, Tu ren, Wasserleitungen, Abwasseranlagen,
Aufzu ge usw. ist, abweichend von der normalen Regelung, der Mieter zusta ndig. Das
bedeutet, dass die o ffentlich genannte ortsu bliche Miete nur einen T eil der
Nutzungskosten abdeckt, denn es kommen drei Jahrzehnte lang die Reparaturen und
Instandhaltungen dazu, die normalerweise der Vermieter u bernimmt. Üm wieviel
werden also die Mietkosten ho her sein? 100 Millionen? 200 Millionen?“
Im Milliarden Monopol y wurde ebenso wie bei Ru gemer (2014) darauf hingewiesen,
dass die Baukosten zu hoch angesetzt worden waren. Der Vorstandsvorsitzende der
ausfu hrenden Baufirma Hochtief Construction, Friedel Abel, sagte anla sslich der
Grundsteinlegung des Messehallenbaus, dass die Investitionskosten bei ca. 140 Mio .
Euro liegen. Von der Stadt waren dagegen 260 Mio. Euro angegeben worden. In der Folge
fragte die Bezirksregierung bei OB Schramma kritisch nach, welche Baukosten
tatsa chlich angefallen waren (vgl. QD 27).
Ru gemer (2014: 95) ging daru ber hinaus davon aus, dass „Softkosten“ (also
beispielsweise Kosten fu r die Projektentwicklung) die Gesamtkosten in die Ho he
getrieben haben: „Die ausfu hrende Baufirma Hochtief nennt Baukosten von 140
Millionen Euro. Oppenheim-Esch legt jedoch 330 Millionen Projektkosten zugrunde. Der
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 63
Ünterschied von 190 Millionen ergibt sich vor allem durch die zusa tzlichen „Softkosten“ ,
bei denen wiederum die Finanzierungskosten den gro ßten Teil ausmachen.“
Die hohen Baukosten wurden auch mit den (zu) hohen Mieten in Verbindung gebracht.
Ü berall (2010: 212) fu hrte dazu aus: „Nach der Gesamtsumme – inklusive der
umstrittenen Softkosten – berechnet sich die Miete, die fu r das Objekt gezahlt werden
muss. Ünd da die Ko lnMesse das Risiko nicht allein tragen wollte, gibt es eine Zusage,
die OB Schramma zwar nicht als Mietgarantie verstanden wissen will, die aber letztlich
auf dasselbe hinausla uft: Kann die Messe die u ber 20 Millionen Euro ja hrlich u ber den
Zeitraum von 30 Jahren nicht zahlen, muss die Stadt einspringen. „Das war der Preis fu r
RTL und die besseren, konkurrenzfa higen Messehallen“ , sagte Ka mmerer Peter Soenius
in einem Presse Hintergrundgespra ch u berraschend offen.“ Ru gemer (2014: 92)
kritisierte in diesem Zusammenhang die Kopplung der Mi eten an den
Lebenserhaltungskostenindex: „Die Stadt muss dafu r ab 2006 u ber 30Jahre eine
ja hrliche Miete zahlen. Sie beginnt bei 20.7 Millionen Euro. Sie ist zusa tzlich
„inflationsindexiert“ , wird also nach einer bestimmten Formel daru ber hinaus noch den
steigenden Lebenshaltungskosten angepasst, wenn diese u ber zwei Prozent liegen. Wie
viel dabei am Ende herauskommt, ist unklar.“
Ru gemer erwa hnte auch die Bauma ngel (S. 107), welche „[…] die Stadt bereits zwei
Jahre nach Ero ffnung der Hallen gezwungen [haben], auf Behebung von Bauma ngeln zu
klagen – ein Hinweis darauf, dass die Bauqualita t nicht die beste ist. Das verursacht
zusa tzliche Kosten, fu r die Ma ngelbeseitigung selbst, fu r Anwa lte und fu r die sta dtische
Verwaltung.“
4.2.3 Vorwürfe gegen finanzwirtschaftliche Akteure
Die Stadtsparkasse und hier insbesondere ihr damaliger Vorstandsvorsitzender
standen in der Kritik, bei der Vergabe des Bauauftrages u berma ßig begu nstigend fu r
den Esch -Fonds als Investor aufgetreten zu sein und in diesem Zusammenhang
u berma ßige Verpflichtungen in Kauf genommen zu haben.
Vergabe des Bauauftrages
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschrieb die Motivation des damaligen
Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse Ko ln als jemanden, der fu r die Stadt als
„Ermo glicher“ des Pr ojektes auftreten wollte: „Im Sommer 2003, als der Esch-
Oppenheim-Fonds fu r Ossendorf aufgelegt war, als die Banken die Kredite vergeben
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 64
hatten und die Pla ne fertig waren, entschied sich RTL gegen Ossendorf. Der
Oberbu rgermeister von Ko ln, Fritz Schramma, hatte RTL nach einem Bietermatch mit
einer benachbarten Gemeinde die historischen Rheinhallen mit direktem Blick auf den
Dom angeboten. Das Geba ude war mehr als doppelt so groß wie der geplante Neubau in
Ossendorf, zudem stand es auch noch unter Denkmalsch utz. Das bedeutete erheblich
ho here Baukosten, die der Fonds u berhaupt nicht abdeckte. Ünd dennoch machte sich
Gustav Adolf Schro der stark dafu r, den Ossendorf-Fonds auf die Rheinhallen zu
u bertragen. Fu r die Projecta stand die Provision fu r die Mietervermittlung auf dem Spiel,
außerdem drohte ihr eine Schadenersatzforderung von 24,1 Millionen Euro. Schro der
hatte also ein großes Interesse daran, dass der Esch-Fonds die Rheinhallen baut und er
dort seinen Mieter unterbringen konnte. […] Schro der selbst betont heute, im Zentrum
seiner Entscheidung ha tten die Pla ne und Wu nsche der Stadt Ko ln gestanden.“
Weitere Risikoübernahmen
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschr ieb, in welche Weise die Stadtsparkasse die
Kostenabsicherung fu r das Messegescha ft vornahm (in gleicher Weise wie bei den MMC
Studios): „ In den kommenden Jahren wu rde Schro ders Sparkasse so gut wie alle
Mehrkosten, die beim Ümbau der Rheinhallen gegenu ber Ossendorf anfielen, tragen.
Aus heutiger Sicht war das ein absurdes Gescha ft. Ünterm Stric h hat Schro der der
Sparkasse bis 2007 mit seinem Rheinhallen -Engagement allein mindestens 248,3
Millionen Euro Verlust beschert. Auf die Summe kommen die Wirtschaftspru fer von
BDO in einem Bericht, der der ZEIT vorliegt. […] Beim Grundstu ckskauf setzte Schro der
mit seiner Sparkasse 67,1 Millionen und bekam 54 Millionen zuru ck. Auch fu r die teuren
Mietsonderwu nsche von RTL, die u ber die vom Esch-Fonds fu r Ossendorf vorgesehenen
Konditionen hinausgingen und sich auf etwa 50 Millionen beliefen, kam die Sparkas se
auf. Ünd zwar so: Sie mietete die Rheinhallen einfach zu den Esch -Fonds-Konditionen
selbst an und vermietete sie an RTL zu deren Bedingungen weiter. Dafu r gab es vom
Esch-Fonds einen Mietvermittlungsvertrag fu r die Projecta u ber 12,8 Millionen Euro.
Die Sparkasse u bernahm weitere Kosten, indem sie fu r Teile der Immobilie sogar die
Funktion des Bauherr n u bernahm – einer Immobilie, das darf man nicht vergessen,
deren Mieter sie gleichzeitig war. Die mit der Gebr. Esch Wohnungsbau abgeschlossenen
erga nzenden Bauauftra ge fu llen u ber 250 Ordner. 40 Millionen Euro zahlte die
Sparkasse dafu r. Als RTL nicht zum vereinbarten Termin 2008 einziehen konnte, glich
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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die Sparkasse das mit rund zehn Millionen Euro an RTL aus. Esch stellt hierzu fest, dass
eine solche Beteiligung des Mieters in derartigen Fondsimmobilien durchaus u blich sei.“
Rückkaufoption
Ein weiterer Kritikpunkt, der auch von Seiten der nordrheinwestfa lischen
Landesregierung aufgeworfen wurde (vgl. QD 27), bezog sich auf die Ru ckkaufoption
des Messegela ndes nach Ablauf der Mietzeit durch die Stadt bzw. die Koelnmesse (vgl.
Ü berall 2010: 211). Fu r Ru gemer (2014: 107) lag hier eine Ta uschung u ber die echten
Kosten (nach Ablauf der Mietzeit) vor: „Nach dem Ende der Mietzeit, so wurde ja
angenommen, braucht die Stadt weiter Messehallen. Sie geho ren aber Oppenheim-Esch.
Die Stadt bzw. die Messegesellschaft mu sste die Hallen zuru ckkaufen. Dafu r sind 70
Millionen angesetzt […].“ Die Stadtsparkasse ging eine Verpflichtung ein, dass die Stadt
bzw. die Koelnmesse das Gela nde nach Ablauf der Mietzeit zuru ckerwerbe und dass die
Stadt bzw. die Koelnmesse dafu r lediglich 70 Millionen zu zahlen habe. Ein Anstieg des
Ru ckkaufpreises u ber diese 70 Millionen wu rde die Stadtsparkasse ausgleichen (vgl. QD
22).
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) erkla rte das ungewo hnliche Engagement der
Stadtsparkasse wie beispielsweise bei der Ru ckkaufoption aus der Verflechtung der
Stadtsparkasse mit dem Esch -Fond: „Die Rheinhallen ha tten erhebliche Mehrkosten
verursacht, die keiner bezahle, wenn sie nicht die Sp arkasse u berna hme. Die
Finanzierung der Kredite des Oppenheim-Esch-Ko lnMesse-Fonds kann man als eine Art
Kompensationsgescha ft sehen. Endlich konnte Schro der mal Geld verdienen und musste
nicht nur die Lasten tragen. […] Esch weist auch diese Darstellung zuru ck. Gustav Adolf
Schro der legt Wert auf die Feststellung, dass es einen Ünterschied gibt zwischen
erheblichen Risiken und erheblichen Belastungen. Er selbst sei niemals unvertretbare
Risiken fu r die Sparkasse eingegangen.“
4.2.4 Vorwürfe gegen städtische Akteure
Kommunalrechtliche Fragen
Kurz vor dem Bau bzw. beim Bau selbst wurde von sta dtischen Akteuren wie dem
Ka mmerer betont, dass die neuen Messehallen notwendigerweise zu einem bestimmten
Zeitpunkt fertiggestellt sein mussten, damit sowohl die geplanten Messen
(insbesondere die Mo belmesse), aber auch die Nutzung der alten Geba ude durch RTL
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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sichergestellt wa r. Ob ein solcher Zeitdruck tatsa chlich in dieser dringenden Weise
bestand, wurde beispielsweise von der Bezirksregierung hinterfragt (vgl. QD 27).
Kommunalrechtlich war sowohl das Handeln der Sparkassenvertreter wie auch der
sta dtischen Vertreter beim Bau hinsichtlich der Frage relevant, dass Zusagen von ihrer
Seite an wirtschaftliche Akteure „unerlaubte staatliche Subventionen “ (etwa die
Mietgarantie der Sparkasse, vgl. Ru gemer 2014: 105) darstellen.
Auch die mo gliche „Zweckentfremdung des Veranstaltungszentrum Ko ln“ sowie zivil-
wie steuerrechtliche Probleme wurden von Seiten der Bezirksregierung als kritische
Fragen an die Stadt getragen (QD 27 ). Dabei wurde darauf abgestellt, dass der
Ünternehmenszweck des Veranstaltungszentrums Ko ln eigentlich „[…] die
Finanzierung und Durchfu hrung des Üm- und Erweiterungsbaus des Gu rzenich sowie
der Betrieb der Ko lner Philharmonie und des Gu rzenich nach seiner Fertigstellung im
Wege von Gesamt - und Einzelverpachtungen [sei]. Dabei ist dem Betrieb beider
Veranstaltungssta tten vorrangig einer an den Interessen aller Bevo lkerungskreise
orientierten Nutzung Rechnung zu tragen." Es war daher unklar, ob die „Anmietung und
Vermietung der Messehallen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Gescha fte
durch den o. a. Üntern ehmenszweck legitimiert“ sei. „Selbst das Halten der Anteile an
der Messe GmbH als „gewillku rtes Betriebsvermo gen" setzt einen „gewissen objektiven
Zusammenhang mit dem Betrieb" voraus.“
Ru gemer (2014: 99) leitete aus der spezifischen Akteurskonstellation beim Bau der
Messehallen ein generelles Problem von Public Private Partnership Gescha ften ab (vgl.
Kapitel 5.3).
4.3. Generelle Vorwürfe
Ü ber diese Vorwu rfe an spezifische Akteure, die bei den Planungen und dem Bau der
Messehallen involviert waren, wurden auch noch generelle Vorwu rfe erhoben, die sich
eher auf „systemkritische“ Aspekte und gro ßere Zusammenha nge bezogen.
Verflechtung der Stadt mit dem „großen“ Geld
Im Milliarden Monopoly (hier in der Darstellung von Busse wiedergegeben, vgl. QD 7)
wurden die Vorkommnisse um den Bau der Messehallen „als „Verflechtungen zwischen
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Seite 67
der Stadt und dem großen Geld“ dargestellt. Diese Verflechtungen fu hrten zu Gewinnen,
„die der Ko lner Bu rger finanzieren muss und das bis in die na chste Generation.“ Die Zeit
(Kohlenberg/Lebert 2012) argumentierte in eine a hnliche Richtung: „Ein Fonds ist im
Prinzip erst einmal nichts anderes als eine Geldsammelstelle. […] Dort steht eine ganz
besondere Fondskonstruktion im Mittelpunkt, der sogenannte Oppenheim -Esch-
Immobilien-Fonds. […] In den meisten Fa llen waren diese Fonds a ußerst lukrativ fu r die
Bank, fu r Esch und fu r die Milliona re, die in diese Fonds investiert hatten. Weniger
lukrativ dagegen waren die Fonds fu r die Stadt Ko ln und ihre Sparkasse. Denn sowohl
die Stadt als auch die Sparkasse ließen sich wiederholt auf teure Mietvertra ge ein. Ünd
die Stadt haftet als Tra gerin in vollem Ümfang fu r die Sparkasse. […] Die Fondsgescha fte
haben die aktuelle Fin anznot nicht direkt verursacht. Aber man muss sich fragen,
warum hat sich die Stadt auf diese fu r sie so schlechten Gescha fte eingelassen? Warum
hat sie geholfen, das Geld von unten nach oben zu pusten, aus der Staatskasse in die
Taschen deutscher Milliona re?“
In a hnlicher Weise argumentierte Ru gemer (2014: 100): „Seit Beginn der 90er Jahre
initiieren Esch und Oppenheim Immobilienfonds. Als Zeichner kassieren die
Oppenheim-Familie und die besten Kunden der Bank zweistellige Nachsteuerrenditen.
[…] Die Fonds „erwirtschaften“ ihre Rendite einmal aus den Mieten, die z.B. die Stadt
Ko ln fu r das Rathaus und die Messehallen zahlt, und weiter damit, dass die Anleger
Steuer sparen ko nnen. Die Fonds sind ein Steuersparmodell, das privilegierte Kunden
und den Eigentu mern der Holding zuga nglich ist. Die Holding in der Rechtsform GbR
(Gesellschaft bu rgerlichen Rechts) unterliegt keiner Publizita tspflicht. Den Einstieg in
das kommunale PPP -Gescha ft fand die Holding u ber den damaligen Ko lner
Oberstadtdirektor Lothar Ruschm eier, der den Vertrag u ber Ko lnArena/Rathaus
aushandelte; unmittelbar danach wurde er Gescha ftsfu hrer des Fonds
Ko lnArena/Rathaus und anderer solcher Projekt. Die Holding initiierte bis 2009 etwa
70 Projekte, darunter das Bezirksrathaus Ko ln-Nippes, mehrere Karstadt-Kaufha user,
das Medienzentrum „Coloneum“ , […]“
Steuererleichterungsprojekte
Die Oppenheim -Esch Immobilien -Fonds wurden von verschiedenen Kritikern als
Mo glichkeit dargestellt, fu r einen geschlossenen Kreis von reichen Personen zusa tzlich
Steuervergu nstigungen zu realisieren. Im Milliarden Monopoly wurde dabei fu r das
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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Projekt der Ko lnArena angedeutet, dass u ber einen „Scheinvertrag“ auch Steuervorteile
fu r den Initiator und die Mitinvestoren gesichert werden sollten.
Bezu glich des Messehallenbau s argumentiert e Ru gemer (2014: 97 -98): „ Der
Grundstu ckskauf wa re eigentlich nicht no tig, da der Stadt das Grundstu ck bereits
geho rt. Aber damit die 27 Anleger ihre jeweilige Fondseinlage steuerlich mo glichst
weitgehend ausscho pfen ko nnen (Einkommenssteuerg esetz Artikel „6b-
Abschreibung“), mu ssen sie (Mit-)Eigentu mer des Grundstu cks sein. Dann sind sie
„richtige“ Investoren. So ko nnen sie ihre Geldanlage bzw. einen Teil ihrer
durchschnittlich zwei Millionen Euro als Verlustzuweisung mit Gewinnen aus ihren
„eigentlichen“ Gescha ften bei Karstadt, LTÜ, Oppenheim, Esch usw. steuermindernd
absetzen, je nachdem, wie ihre steuerliche Lage oder wie die „Steuergestaltung“ durch
die Steuerberater ausfa llt. Es steht zu vermuten, dass mithilfe der aufwendigen
Steuerberatung und der globalen Strukturen der Bank Oppenheim („Wir sind diskret,
geheimer als geheim “) die Verlustabschreibung bei Projekten wie der
Ko lnArena/Rathaus und Messehallen bis zu 100 Prozent mo glich ist. Das ist auch die
Meinung des Deutsche-Bank-Immobilienfachmanns Professor Klaus Feinen.“
Interessenkollisionen und Klüngel
Die Planungen und der Bau der Messehallen Nord wurden in der Literatur meist als ein
Paradebeispiel fu r Interessenkollisionen und damit auch als ein Exempel fu r die
negativen Auswirkungen des Klu ngels dargestellt (z.B. Ü berall 2017). Scheuch/Scheuch
(2013: 192) sahen in der Vorrangigkeit privater Interessen bei politischen Akteuren ein
generelles Problem, weil „auf allen Ebenen der Politik ma chtige korporatistische
Strukturen und Beziehungsgeflechte in Politik und Wirtschaft wirksam [sind], die dazu
neigen, sich o ffentlicher und innerer demokratischer Kontrolle zu entziehen, sich in
ihrer Selbstwahrnehmung von den u blichen Regeln der Gesellschaft zu entfernen und
die eigenen Inter essen vor diejenigen des Ganzen zu setzen. “ Dabei standen die
normativen Grundlagen in Widerspruch zu den Ümsetzungen in der Praxis
(Scheuch/Scheuch 2013: 168): „ In Deutschland gilt der Grundsatz, dass
Interessenkonflikte zu vermeiden sind, in der p raktischen Politik nicht. “ Diese
Einscha tzung kann auf die spezifische Entscheidungssituation vieler Akteure beim Bau
der Messehallen u bertragen werden, etwa als OB Schramma die Mitglieder des
Aufsichtsrates der Koelnmesse darauf hinwies, im Sinne der Koelnmesse zu entscheiden
(vgl. Protokolle des AR/FA des Koelnmesse vom 17.10.2003)
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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Bei vielen Beteiligten des Messehallenbaus gab es offensichtliche
Interessenkollusionen. Ü berall (2010: 40) sah diese Problematik beispielsweise fu r
Politiker, die „das Wohl der Gemeinde im Auge haben und sich nicht von
parteipolitischen Interessen leiten lassen“ sollen.“ Daru ber hinaus gab es aber auch eine
mo gliche Verbindung zwischen „politischem Mandat und gescha ftlichem Interesse“
(Ü berall 2010: 140). Das g alt in sbesondere fu r Ratsmitglieder bzw.
politische/sta dtische Vertreter, die in Wirtschaftsunternehmen entsandt w urden
(Ü berall 2010: 158).
Interessenkollisionen erg aben sich u.Ü. aber auch fu r Vertreter aus anderen
Wirtschaftsunternehmen, wenn sie in den Auf sichtsra ten anderer Ünternehmen (wie
der Ko lnmesse) zentrale Positionen einnahmen.
Wellmann (2011) s ah (a hnlich wie Ru gemer 2014) fu r den Fall der Messehallen
Interessenkollisionen vor allem bei den beauftragen Wirtschaftspru fungsunternehmen
(PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young): „Als Initiator des Messeneubaus trat
nicht nur der Esch-Oppenheim-Fonds auf, sondern auch die Sparkasse Ko lnBonn. Die
Sparkasse hat nicht nur den Kredit fu r das Bauvorhaben gegeben, sondern war unter
anderem auch an der Pr ojektentwicklung beteiligt. Zudem ist die Sparkasse Ko lnBonn
in das »Rheinhallen«-Projekt auf dem alten Deutzer Messegela nde finanziell involviert.
Mit einem Gutachten fu r eben jene »Rheinhallen«, in denen heute RTL und HDI Gerling
residieren, hatte die Sp arkasse bereits im Oktober 2007 die
Wirtschaftspru fungsgesellschaft PwC beauftragt. Ünd auch das Bankhaus Sal.
Oppenheim – das mit dem Troisdorfer Baulo wen Josef Esch den omino sen Fonds
aufgelegt hat – unterha lt gescha ftliche Beziehungen zu PwC. Die
Wirtschaftspru fungsgesellschaft wird von Sal. Oppenheim regelma ßig als
Abschlusspru fer einiger Tochterunternehmen engagiert. Die Beauftragung von PwC
durch die Stadt stellt dadurch eine klare Interessenkollision dar. Doch daran sto rt sich
die Stadtverwaltung nicht, sie hat inzwischen das Wertgutachten an die EÜ u bersandt.
Da dra ngt sich die Frage auf: Hat die Stadt die Interessenkollision einfach nur u bersehen
oder steckt mehr dahinter? Auffa llig ist jedenfalls, dass es bereits bei der Planung des
Nordhallen-Projekts zu einem a hnlichen Interessenkonflikt gekommen ist. Im Oktober
2003 wurde na mlich die Wirtschaftspru fungsgesellschaft Ernst & Young mit einer
sogenannten Marktabfrage beauftragt. Das Ünternehmen sollte eine Auswertung
verschiedener Angebote von Invest oren zur Finanzierung der neuen Messehallen
vornehmen, darunter auch das Angebot des Oppenheim -Esch-Fonds. Dabei war das
Tochterunternehmen von Ernst & Young, die Projektsteuerungsgesellschaft Prof. Weiss
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 70
& Partner, nicht nur seit Jahren Gescha ftspartner der Oppenheim-Esch-Gruppe, sondern
hatte auch einen Auftrag als Projektsteuerer fu r den Messeneubau erhalten. Die
letztendliche Auswahlentscheidung fu r den Investor der Nordhallen lag bei der Stadt
Ko ln. Ünd die sorgte dafu r, dass schließlich nur noch mit dem Esch-Oppenheim-Fonds
weiter verhandelt wurde und dieser auch den Zuschlag fu r das Bauvorhaben erhielt.“
4.4 Einordnung der Kritikpunkte bzw. Vorwürfe
In den Kapiteln 4.1 bis 4.3 wurden die Vorwu rfe zusammengefasst, die gegen die
Planung und die Durc hfu hrung der Messehallen und ihre damit in Zusammenhang
stehenden Gescha fte erhoben wurden.
In diesem Kapitel sollen nach der Darstellung der Ereignisse die Vorwu rfe aufgegriffen
werden und im Lichte der Auswertung der Dokumente und Interviews bewertet
werden. Wir werden bei dieser Darstellung insbesondere auf die (theoretischen)
Grundlagen der Literatur (Klu ngel, Ü berschneidungen) eingehen, was sich auch deshalb
anbietet, weil fast jede Aktion, die zum Gegenstand eines Vorwurfes wurde, mit
mindestens zwei beteiligten Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen zustande kam.
Allein von dieser Beobachtung aus empfiehlt es sich, den Ü berschneidungen besondere
Beachtung zukommen zu lassen. Dabei werden die gleichen Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe
gegen unterschiedliche Akteure gemeinsam eingeordnet.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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Ü bersicht: Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe
KRITRIKPUNKT BZW.
VORWURF
ADRESSIERTE AKTEURE ZEITPUNKT
„Manische“ Idee, Ko ln zur
Medienstadt zu machen
politische, sta dtische Planungsphase
Zeitliche Na he zwischen
Ratsbeschluss und Kaufvertrag
politische, sta dtische,
wirtschaftliche
Planungsphase
Abweichungen von
Ratsbeschluss und Mietvertrag
politische, sta dtische Planungsphase
Drehtu reffekt
politische, sta dtische,
wirtschaftliche
Planungsphase
Auswahl des Investorenmodells
politische, sta dtische,
finanzwirtschaftliche
Planungsphase
Fehlen der Ausschreibung
Sta dtische Planungsphase
Verschleierung und
Risikou bernahme
wirtschaftliche,
finanzwirtschaftliche
Planungsphase
Vergabe des Bauauftrages
Wirtschaftliche,
finanzwirtschaftliche
Planungsphase
Ü berho hte Baukosten
Wirtschaftliche Bauphase
Ru ckkaufoption
politische, sta dtische,
finanzwirtschaftliche
Bauphase
Die „manische“ Idee Köln zur Medienstadt zu machen
Die Idee, Ko ln zu einem der gro ßten Medienstandorte in Deutschland und Europa zu
machen, zieht sich durch die komplette Kette von Ereignissen, die schließlich zu dem
Bau der Nordhallen der Koelnmesse fu hrte. Dieses Ziel war bereits im Kern auf die
Realisierung der Zusammenarbeit von Ünternehmen aus der Medienbranche, der
Finanzwirtschaft, der Bauwirtschaft, aber auch der Stadt und deren Verwaltung
angelegt. Es hatte auch eine politische Dimension, welche die (notwendige)
Einmischung von politischen Akteuren verlangte. Es bot also hinreichend
Mo glichkeiten, dass die Interessen jedes Sektors sich mit den Interessen anderer
u berkreuzten. Es bot daru ber hinaus Potential, kritische Entscheidungspunkte mit
Absprachen (informell) zu regeln und perso nliche Bekanntschaften und Netzwerke in
den Prozess einzubringen.
Wa hrend die politische Zielvorstellung der Medienstadt neutral zu bewerten ist, ist die
Durchfu hrung bereits beim Bau der geplanten Filmstudios in Ko ln-Ossendorf Anfang
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 72
der 90er Jahre dubios (siehe hierzu ebenfalls Kapitel 2). Auf dem unbebauten Gela nde,
das unter der Federfu hrung von dem damaligen Oberstadtdirektor s in ein
Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte, waren fu r die dortige Ansiedlung damals
bereits etwa 50 Ünternehmen akquiriert worden (vgl. Kohlenberg/Lebert 2012). Das
Liegenschaftsamt blockierte dann jed och ohne ersichtlichen Grund die gerade
beschlossenen Kaufvertra ge. Anschließend wurde verku ndet, dass auf dem dortigen
Gela nde ein Leergutlager entstehen soll (vgl. Kohlenberg/Lebert 2012). 1997 wurde das
Gela nde dann u ber die Sparkasse an den Immobilien Fonds Ossendorf-Ko ln 1 verkauft.
Der private Initiator des Fonds sollte auf dem dortigen am dortigen Standort das
Coloneum – heute eines der gro ßten Studio- und Fernsehgela nde in Europa – errichten.
Ünklar bleibt hierbei, wie es zu dieser spontanen Neuents cheidung kam, Filmstudios
anstatt eines Gewerbegebietes zu errichten. Die Ü berkreuzungen der Interessen von
Politik, Stadt und dem Esch -Fonds wurden durch die Mo glichkeiten, die die
Stadtsparkasse als Risikotra ger u bernahm, in eine Situation gebracht, in d er alle
Beteiligten Gewinne erwarten durften.
Zeitliche Nähe zwischen Ratsbeschluss und Kaufvertrag
Die Ratsentscheidung am 18.12.2003, die unter der Pra misse der Gu ltigkeit des
Investorenmodells gefa llt wurde, stand in Verbindung mit ungewo hnlich schnellen
Vertragsumsetzungen der Koelnmesse und dem Esch-Fonds. So wurde das Gela nde der
Nordhallen am selben Tag verkauft, an dem der Rat das Investorenmodell verabschiedet
hat (QD 4 und QD 12).
Die Schnelligkeit der Ümsetzungen nach der Ratsentscheidung am 18.12.2003 ko nnte
ein Hinweis auf Klu ngeln sein.
Gegen diese These spricht ein Argument von Felix Busse, einem Rechtsanwalt der
Oppenheim-Esch-Holding. Busse fu hrt an, dass das von der Koelnmesse verkaufte
Gela nde nicht mit dem Investorenmodell bzw. der Ratsentscheidung u ber dieses zu tun
habe, da das Gela nde von der Koelnmesse selbst an den Fonds verkauft wurde und damit
keiner Ratsentscheidung bed urfte (QD 24). Es is t jedoch kaum denkbar, dass fu r den
Investor nicht bereits beim Kauf des Messegela ndes hinreichend sicher war, dass sich
auch die fu r spa ter geplanten Mietvertra ge realisieren wu rden. Da die Planungen eine
Reihe von (z.T . durch den Rat genehmigungspflichti ge) Eigentumsu bertragungen,
Bauinvestitionen und zeitlich relativ bald eintretende Mietangebote enthielten, gab es
daru ber hinaus einen Anreiz, schnell vorzugehen. Ein schnelles Vorgehen verku rzte
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 73
auch die Zeit, in der die Planungen noch A nderungen erfahre n konnten. Die nur
marginale zeitliche Ünterschiedlichkeit von Ratsbeschluss und des Abschließens des
Gela ndekaufvertrages u berschneidet sich inhaltlich auch mit dem na chsten Kritikpunkt.
Abweichungen zwischen Ratsbeschlüssen und tatsächlichen Verträgen/ Altlastensanierung
Bei der Kritik an der Ratsentscheidung wurden im Wesentlichen zwei zentrale Vorwu rfe
erhoben. Einerseits wurde vermutet, dass die Entscheidung fu r den Messebau durch das
Investorenmodell der Oppenheim-Esch-Holding im Vorfeld beschlossen („la ngst
abgekartet“) gewesen sei, der Rat also in keiner tatsa chlichen Entscheidungssituation
gewesen war. Andererseits wurde behauptet (z.B. im Milliarden Monopoly), dass die
Beschlussvorlage des Rates nicht mit den spa ter geschlossenen Vertra gen
u bereingestimmt habe, die Ratsmitglieder also unter falschen Pra missen entschieden
ha tten.
Der vom Esch-Fonds beauftragte Jurist Felix Busse wehrt sich gegen den Vorwurf, dass
„der Deal la ngst abgekartet“ gewesen sei, mit dem Argument (vgl. QD 7), dass bei den
Kritikpunkten verschwiegen wurde, dass „[…] soweit der Rat beteiligt werden musste,
dies selbstversta ndlich auf der Basis eines Verhandlungsergebnisses geschieht, ohne
das der Rat eine definitive Entscheidung gar nicht treffen kann.“
Von politischer Seite a us war allerdings bereits bei dem informellen Treffen der
Fraktionsspitzen im Ko lner Rat mit dem Stadtka mmerer am 21.11.2003 beschlossen
worden, dass das Investorenmodell des Esch -Oppenheim-Fonds den Zuschlag fu r den
Neubau der Messehallen erha lt (QD 1 ). B ereits einen Tag zuvor „fand am Rande der
Ratssitzung am 20.11.2003 auf Einladung des Vorsitzenden der SPD -Fraktion ein
Gespra ch statt, an dem auch die Gescha ftsfu hrung der Koelnmesse teilgenommen hat“
(QD 27). In diesem Gespra ch wurde zwischen den politischen Vertretern Einvernehmen
daru ber erzielt, dass das Investorenmodell des Esch-Fonds angenommen werden sollte.
Auch die schnelle Ümsetzung des Beschlusses - der Kaufvertrag fu r das Nordhallen-
Grundstu ck wurde noch am selben Tag unterzeichnet und notariell beglaubigt – spricht
eher dafu r, dass die Entscheidung vorbereitet und erwartet wurde.
Der Rat beschloss am 18.12.2003 u ber den Ankauf eines 14.900 qm großen Grundstu cks
von der Deutschen Bahn AG zur Arrondierung des Messegela ndes, u ber die
Erbbaurechtsbestellung dieses Grundstu cks sowie u ber den Verkauf eines 1.278 qm
großen Grundstu cks an den Esch-Fonds (Niederschrift u ber die Sitzung des Rates der
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 74
Stadt Ko ln vom 18.12.2003 vom 26.01.2003). Er tat das unter der Pra misse, dass die
Zielsetzungen der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.07.2003 galten und das geplante
Investorenmodell mit dem Esch -Oppenheim Fonds umgesetzt werden sollte ( QD 4 ).
Wa hrend der Rat mit der Zustimmung zur Dringlichkeitsentscheidung die Mo glichkeit
fu r RTL ero ffnet hatte, in die Rheinhallen zu wechseln, beru hrte seine Entscheidung in
der Sitzung am 18.12.2003 lediglich einen kleinen Teil der
Gesamtvertragskonstruktionen des Messehallenbaus. Ob dabei den einzelnen
Ratsmitgliedern die komplexe Verknu pfung der Rheinhallenvergabe an RTL mit dem
Bau der Messehallen u ber das vom Esch-Oppenheim-Fonds mit der Sparkasse
betriebene Modell der Mietgarantieabsicherungen bekannt war, muss bezweifelt
werden, kann aber auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr festgestellt werden.
Allerdings entschied d er Rat am 18.12.2003 unter der Pra misse, dass die
Altlastensanierung fu r „[…] die zur Bebauung heranzuziehenden Fla chen und
Nebenfla chen vom Investor auf dessen Kosten durchgefu hrt werden“ (QD 4). Der Esch-
Fonds hatte in allen dokumentierten Angeboten im Z usammenhang mit dem
Messehallenbau immer deutlich gemacht, dass er die Altlastensanierung des Gela ndes
nicht u bernehmen wollte. Im Kaufvertrag des Messehallengrundstu cks vom 18.12.2003
ist die Pflicht der Altlastenbeseitigung fu r die Koelnmesse als Verka ufer vorgesehen (QD
14): „Der Verka ufer u bernimmt die Verpflichtung, dafu r Sorge zu tragen, dass .[…] das
gesamte "Baugrundstu ck"- freigemacht werden von z.Zt. bekannten oder noch
unbekannten scha dlichen Bodenvera nderungen oder Altlasten […]“. Es war bereits
bekannt, dass sich die Kosten fu r die Sanierung auf ca. 10 Mio. € belaufen wu rden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage, die vermutlich um den Tag des 09.12.2003 bereits in
einer a hnlichen Fassung existierte, weicht also im Punkt der Altlastensanierung von
dem Kaufvertrag und der tatsa chlichen Sanierungsumsetzung ab. Woher diese
A nderung kam, ließ sich nicht ermitteln.
Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Aspekt das Abstimmungsverhalten der
Ratsmitglieder beeinflusst haben ko nnte. Gegeben aber der deutlich e Wille der
politischen Spitzenvertreter ist kaum davon auszugehen, dass dieser Kostenaspekt
letztlich eine ga nzlich andere Ratsentscheidung hervorgebracht ha tte.
Letztlich wurden im Verlaufe des Messebaus selbst erneut Zusagen (in Ho he von 2 Mio.
€) von Seiten der Stadtsparkasse gemacht, Kosten fu r die Altlastensanierung zu
u bernehmen (QD 33).
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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Drehtüreffekt
Lothar Ruschmeier war neben dem Bau der MMC Studios auch bei weiteren Gescha ften
mit dem Esch-Fonds als Oberstadtdirektor beteiligt. Ünter anderem auch dem Bau der
Ko ln bzw. Lanxess Arena. Im Zuge dieses Baus sollen sich viele Ünregelma ßigkeiten
ereignet haben und letztlich musste (zu) viel Geld fu r den Bau der Arena und den
angrenzenden Verwaltungsgeba uden gezahlt werden. Noch vor der Fertigstellung der
Lanxess Arena, fu r dessen Realisierung Lothar Ruschmeier sich eingesetzt haben soll,
endete seine Dienstzeit. Ünmittelbar danach trat er seine neue Stelle als Gescha ftsfu hrer
der Oppenheim-Esch-Holding an (vgl. Ü berall 2010: 143).
Ruschmeier wechselte von der Position des Oberstadtdirektors in eine
Gescha ftsfu hrungsposition des Oppenheim-Esch Ünternehmens, d.h. er wechselte von
der Auftraggeberseite mit Kenntnissen u ber deren Arbeitsweisen und Zielen (der Stadt)
auf die Seite der Auftragnehmer (der Privatwirtschaft) („Drehtu reffekt“). Dieser
Wechsel von politischen A mtern in wirtschaftlich einflussreiche Positionen ist in
Deutschland in der Ha ufigkeit, mit der er s eit etwa 20Jahren auftritt, relativ neu
(Humborg 2012). Er stellt im Falle von Ruschmeier eine Ü berkreuzung im Sinne des
Smelser Ansatzes dar, die im Ansatz so nicht vorgesehen ist, weil die Akteure gema ß
dieses Ansatzes in ihren Bereichen bleiben und die dortigen Interessen vertreten. Ein
Wechsel des Akteurs ist identisch mit einem Wechsel der Interessen, die in diesem Fall
durchaus gegenla ufig sein ko nnen (vgl. Tabelle 2.1). Ein solcher Wechsel setzt voraus,
dass zuvor Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden, wenn auch nicht klar
wird, wie lange zuvor diese stattgefunden haben. Damit steht der Wechsel zwar unter
dem Verdacht der negativen Seite des Klu ngels. Wann die Beru cksichtigung der
Interessen der neuen Arbeitgeber aber von Lothar Ruschmeier erfolgte, la sst sich nicht
sagen.
Eine direkte Verbindung des Drehtu reffektes von Ruschmeier zur Planung und Bau der
Messehallen ergibt sich aus deren Vorgeschichte. Lothar Ruschmeier hatte aus seiner
Zeit als Oberstadtdirektor umfangreiche (interne) I nformationen u ber die Politik und
die Verwaltung und ist bei seiner Arbeit auch mit der Stadtsparkasse und der
Koelnmesse in Beru hrung gekommen. Auch wenn Herrn Ruschmeier an dieser Stelle
keinen Missbrauch dieser Informationen unterstellen werden soll, ist es dennoch nicht
unwahrscheinlich, dass dieser Drehtu reffekt und das damit verbundene Wissen u ber
viele interne Abla ufe der Stadt Ko ln sein Handeln – und damit das Handeln der
Oppenheim-Esch-Gruppe – mit beeinflusst hat.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 76
Eine juristische Ahndung dieses D rehtu reffektes war zum damaligen Zeitpunkt nicht
mo glich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte nach Ruschmeiers Wechsel gegen ihn
eine Üntersuchung eingeleitet, weil das Grundstu ck der Lanxess-Arena mo glicherweise
zu einem Preis unter seinem tatsa chliche n Wert vera ußert worden war. Das
Ermittlungsverfahren wurde aufgrund mangelnden Tatverdachts ohne weitere Auflagen
eingestellt. Es trifft zu, was Felix Busse, der in dieser Sache von der Oppenheim-Esch-
Holding beauftragte Jurist, in diesem Zusammenhang an den damaligen Intendanten des
WDR Fritz Pleitgen schreibt (vgl. QD 7 ): „ Fu r die Staatsanwaltschaft war der vom
Anzeigenerstatter erhobene Vorwurf nach Auswertung der Ünterlagen bei der Stadt und
nach der Vernehmung von Herrn Ruschmeier ausgera umt. Die
Grundstu cksvera ußerung war also auch aus der Sicht der Ermittlungsbeho rde nicht zu
beanstanden.“ Dennoch bleibt an dieser Stelle die Frage offen, inwieweit sich die
internen Kenntnisse und perso nlichen Beziehungen zwischen Lothar Ruschmeier und
den sta dtischen bzw. finanz- und bauwirtschaftlichen Akteuren gu nstig auf den Zuschlag
des Messehallenbaus fu r den Esch-Fonds ausgewirkt haben.
Mit den vorliegenden Materialien ließ sich diese Frage nicht kla ren.
Auswahl des Investorenmodells
Den sta dtischen Beteiligten wurde (auch im Milliarden Monopoly) der Vorwurf
gemacht, dass alternative Finanzierungsmo glichkeiten als das gewa hlte
Investorenmodell (des Esch-Fonds) gu nstiger gewesen wa ren. Die kritische Nachfrage
der Bezirksregierung griff diesen Punkt ebenfalls auf (QD 27) und erweiterte ihn um die
mit dem Investorenmodell verbundenen Risiken.
Sowohl von Seiten der Stadt als auch von Seiten des Esch -Fonds werden der fehlende
finanzielle Handlungsspielraum der Stadt und die Einhaltung des
Haushaltssicherungskonzepts ( HSK) betont. Das HSK verpflichtet die Stadt in den
Fa llen, in denen kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann, Maßnahmen zu
planen und umsetzen, mit denen langfristig (bis maximal in 10 Jahren) ein
ausgeglichener Haushalt wieder erreicht werden ka nn. Dieser genehmigungspflichtige
Vorgang ha tte aus Sicht der Stadt ebenso wie das Ausarbeiten der Pla ne einschließlich
der Kostenscha tzungen einen Nachtragswirtschaftsplan erfordert, der angesichts des
Zeitdrucks (aufgrund der im Dezember 2005 stattfinden den Mo belmesse und der
geplanten Rheinhallennutzung durch RTL ab dem April 2008) nicht hinreichend schnell
ha tte realisiert werden ko nnen. Insbesondere die drohende Abwanderung von RTL
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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wurde von Seiten der Stadt als ein zentraler Grund angegeben, „das Kost en- und
Zeitrisiko“ zu vermeiden ( QD 27 ). In diesem sta dtischen Schreiben an
Regierungspra sident Lindlar wird bezu glich des Risikos noch angemerkt: „Die
Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei in Eigenregie durchgefu hrten
Großprojekten in aller Regel Mehrkosten auftreten. Diese tra gt jetzt - gegebenenfalls -
der Investor.“
Ru ckblickend kann man feststellen, dass der Bau der Messehallen Nord durch den Esch-
Fonds in der vorgegeben Zeit realisiert wurde. Das Investorenmodell hat hinsichtlich
der zeitlichen Planung funktioniert. Dieser Punkt – der auch in verschiedenen
Interviews immer wieder als wichtig und positiv herausgestellt wurde – ist nicht gering
zu achten, gegeben die Beobachtung, dass die u berwiegende Anzahl von o ffentlichen
Großprojekten nur mit erheblicher Verzo gerung durchgefu hrt bzw. fertiggestellt
werden (Kosta/Fieder 2016: 2). Allerdings wurden Risiken, die u blicherweise bei Public
Private Partnership Ünternehmungen anfallen ko nnen (vgl. Ru gemer 2014), von dritter
Seite u bernommen. Dazu geho ren (im weiteren Kreis dieser Ünternehmung) die
Vermittlungsgarantien der Sparkasse, die Absicherung von Mietausfa llen durch die
Stadt und einige Instandhaltungsregelungen durch die Ko lnMesse.
Das Problem der nachtra glichen Einscha tzung alternativer Finanzierungsmethoden ist,
dass zwar die entsprechenden Kosten und Vorteile gegengerechnet werden ko nnen.
Dabei sind die Einflussfaktoren auf die tatsa chliche Ümsetzung gerade bei eine r
komplexen Ünternehmung wie dieser, bei dem eine Reihe von verschiedenen Akteuren
mit unterschiedlichen Interessen handeln, so vielfa ltig, dass sich die tatsa chlichen
Risiken nicht vorhersagen lassen. Fu r diesen Standpunkt spricht auch, dass gerade
diejenigen o ffentlichen Großprojekte, bei denen „einzigartige“ Leistungen von der
o ffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden (wie etwa die spezifischen Messehallen)
besonders anfa llig fu r deviante bzw. korrupte Vorga nge sind (Locatelli et al. 2017) und
damit aber auch mehr Ünwa gbarkeiten und Risiken ausgesetzt sind.
Fehlen der Ausschreibung
Bei dem Bau der Messehallen Nord wurde keine Ausschreibung vorgenommen, sondern
eine Bieteru bersicht (bzw. „Marktabfrage“) durch die Firma Ernst & Young
durchgefu hrt. Dabei wurden 24 potentielle Finanzinstitute und Investoren
angesprochen. 13 von ihnen legten bei der Abfrage ein Angebot vor (QD 43).
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 78
Es wurde letztlich auch nicht das barwertig gu nstigste Bieterangebot ausgesucht.
In der Literatur werden Alternativen zu o ffentlichen Ausschreibungen (wie z.B.
„beschra nkte Ausschreibungen“ oder lediglich „Marktabfragen“) sehr kritisch gesehen,
u.a. auch als eine „Einbruchstelle fu r Absprachen und Bestechung “
(Bannenberg/Schaupensteiner 2007: 163). Das gilt auch, obwohl man feststellen kann,
dass in o ffentlichen Kommunen sehr ha ufig „beschra nkte Ausschreibungen“ verwendet
werden (Otter/Siegel/Weber 2007: 102f).
Entsprechend bat die Bezirksregierung d ie Stadt Ko ln um Stellungnahme zu diesem
Sachverhalt (QD 25). Die Stadt antwortete, dass nicht sie, sondern die Gescha ftsfu hrung
der KoelnMesse fu r die Marktabfrage verantwortlich gewesen sei. Felix Busse bezieht
im Namen der Oppenheim-Esch-Holding in seinem Schreiben an den WDR Intendanten
Pleitgen zu dem Punkt der fehlenden Ausschreibung in gleicher Weise Stellung ( QD 7):
„[…] dass eine Ausschreibungspflicht schon deswegen nicht besteht, weil Bauherr eine
Privatrechtsperson, die Grundstu cksgesellschaft Ko ln Messe 15 -18 GvR ist. Diese
unterliegt keinerlei Ausschreibungsverpflichtungen.“ Ernst & Young diskutieren in ihrer
Pra sentation der Auswertung u ber die Bieterergebnisse Argumente fu r und gegen eine
Ausschreibungspflicht. Sie halten die Entscheidung des EuGH vom 10.05.2001, bei der
er die o ffentliche Auftraggebereigenschaft der Messe Mailand verneint hat, fu r
zuku nftige Verfahren fu r wegweisend (vgl. QD 6).
Mit dem Fehlen einer Ausschreibung richtet sich die Kritik auch auf die Kriterien der
Auswahl selbst.
Die Stadt ra umt in dem Schreiben an die Bezirksregierung ein, dass das Angebot des
Esch-Fonds barwertig nur das zweitgu nstigste Angebot war (QD 27). Sie argumentiert
jedoch, dass der Barwertevorteil von ca. 2,9 Mio. € durch die Risiken, die das gu nstigste
Angebot (von Babcock & Brown) mit sich gebracht ha tte, u berkompensiert worden
wa re. Mit Zustimmung von Babcock & Brown wurde deren Angebot am 12.11.2003 zur
Pru fung an die Stadtsparkasse u bersandt, damit diese Stellung nehmen konnte. In dem
Schreiben an die Bezirksregierung wird folgendes Fazit aus dieser Pru fung gezogen: „Es
zeigt sich, das die in Medien erwa hnten angeblichen Vorteile dieses Angebotes de facto
nicht gegeben sind, die Auswahl der Stadt also sachgerecht war. “ Es steht außer Frage,
dass die Stadtsparkasse wegen ihres eigenen Angebotes mit dem Oppenheim -Esch-
Fonds bezu glich der Pru fung dieses Konkurrentenangebotes als befangen gelten muss.
Die Stadt argumentiert in gleicher Weise wie Busse im Auftrag des Esch -Fonds oder
Ernst & Young, dass die Entscheidung fu r die Auswahl eines Finanzierungsmodells und
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 79
eines Bieters komplex ist und viele Parameter beinhaltet. Das beste Angebot bestimm t
sich aus Sicht der Stadt „unter Beru cksichtigung des Barwertes der eigentlichen
Investition, sowie von diversen Risikoszenarien […] und anderer zumeist qualitativer
Faktoren“ (QD 27 ). Ernst & Young nennt in einer Auflistung der Kriterien, die der
Bieterauswahl zugrunde gelegt wurden, neben den Risiken (der Planung, Bauzeit – und
Kosten sowie Zinsentwicklung) und der Bearbeitungszeit bis zur finalen Zusage auch
den „Faktor Vertrauen in Schnelligkeit, Zuverla ssigkeit und einwandfreier Bonita t der
Partner“ ( vgl. QD 6 ). Dieser Faktor ist nach Ernst & Young wesentlich in der
Entscheidungsfindung, aber „in den (barwertigen) Berechnungen nur schwer
quantifizierbar“.
In dem Schreiben an die Bezirksregierung wird auch betont, dass es eine Einigung der
politischen Hauptakteure im Rat gab, die am „Rande der Ratssitzung vom 20.11.2003“
durch die Einladung des Vorsitzenden der SPD-Fraktion zustande kam (QD 27).
Als Fazit la sst sich festhalten, dass das Investorenmodell des Esch-Fonds politisch wie
von Seiten der Stadt mindestens wohlwollend aufgenommen wurde. Es wurde von der
Stadtsparkasse aktiv unterstu tzt. Auch der damalige Stadtka mmerer setzte sich fu r
Investorenmodell ein und betonte, dass von Bieterangeboten aus sta dtischer
Perspektive nur das Investorenmodell in F rage komme (vgl. Protokoll der Sitzung des
Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom 25.08.2005 ; Protokoll der Sitzung des
Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom 25.08.2005; Sonder-
Sitzung des Finanzausschusse s des Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom
21.11.2003, QD 41).
Das Beharren der beteiligten Akteure auf dem Nicht -Ausschreiben des Bauauftrages
kann man aus den Vorteilen ableiten, welche die Ü berkreuzungen der
Gesellschaftsbereiche fu r die einzelnen Akteure mit sich brachten. Die Sparkasse hatte
ein Interesse daran, ihr eigenes Angebot der Finanzierung durch den Esch-Oppenheim-
Fonds mit einzubringen, um dadurch selbst bei mo glichen Gewinnen beteiligt zu werden
(vgl. QD 30). Eine Ausschreibung ha tte diese Mo glichkeit nicht nur zeitlich verzo gert,
sondern sie auch wegen eines anderen Bieterfeldes risikoreicher gemacht. Die Stadt und
die Koelnmesse konnten ohne Ausschreibung in gleicher Weise die Planungen und
Vertra ge sehr zeitnah realisieren. Die politisch en Interessen, Ko ln mit RTL als
Medienstadt weiterzuentwickeln, konnten auf diese Weise ebenfalls weiterverfolgt
werden.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 80
Wie sich dann beim EuGH Verfahren herausstellte, war der Verzicht auf die
Ausschreibung juristisch zu beanstanden.
Verschleierung durch privat- und finanzwirtschaftliche Akteure und die Risikoübernahme
durch die Sparkasse
Im Zusammenspiel des Esch-Oppenheim-Fonds und der Sparkasse wurde der Vorwurf
erhoben, dass der Fonds die Zusammenha nge um die Vertra ge verschleiere. In gleicher
Weise wurde der Sparkasse vorgeworfen, eine Verschleierung durch ein Netzwerk an
(Tochter-)Firmen (wie der Projecta, der LANA oder der Laurenz KG) zu betreiben.
Fu r die Beziehung zwischen dem Fonds und der Sparkasse hatte dabei beispielsweise
die Zeit ( Kohlenberg/Lebert 2012) den Verdacht gea ußert, dass die Sparkasse sich in
Abha ngigkeit von dem Fonds befand und diese Abha ngigkeit u ber die Verbindung von
den Gescha ften mit den MMC Studios in Ossendorf hin zu den Messegescha ften
u bertragen wurde.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Abha ngigkeiten waren die Mietgarantien, welche durch
die Sparkassen Tochtergesellschaft Projecta im Rahmen der Bauvorhaben in Ko ln -
Ossendorf am 12.12.2002 u bernommen wurden. Die SK Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Ko ln (SKB), eine Tochter der Stadtsparkasse, hatte sich daru ber hinaus verpflichtet, die
Mietgarantien der Projecta zu u bernehmen, sollte diese nicht dazu in der Lage sein. In
dem Vertrag zwischen dem Josef Esch-Fonds Projekt und der Projecta vom 19.05.2005
wurde notariell fes tgehalten, dass sich die Projecta zur Erfu llung der
Mitverschaffungsleistung auf dem Ossendorf-Grundstu ck außer Stande sah (QD 16). Sie
erkla rte sich aber in dem Vertrag bereit, eine neue Mietverschaffungsverpflichtung fu r
die Bu ro- und Parkfla chen auf dem Rheinhallengela nde zu u bernehmen. Der Fonds bot
der Projecta daf u r eine (Brutto-) Vergu tung in Ho he von 14.791.187,84€. Auch in
diesem Fall erkla rte sich die SKB wieder dazu bereit erkla rt, fu r die Einhaltung der
Garantie der Projecta einzustehen (vgl. QD 16). A hnliche Mietgarantien u bernahm beim
Messegescha ft auch die Laurenz KG ( QD 42 ). Die Kopplung der Verluste aus dem
Ossendorf-Gescha ft mit dem Erfolg bei der Mietverschaffung bei den Messehallen
wurde in dem Vertrag zwischen dem Esch-Fonds und der Projecta explizit festgehalten.
Die Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 12.12.2006 sollten erst dann abgegolten sein,
wenn die Projecta den Schadensersatzanspruch (in Ho he von 24,125 Mio. €) wegen der
Nichterfu llung des Garantieversprechens begleicht und den
Mietverschaffungsgarantievertrag fu r die Rheinhallen erfu llt (vgl. QD 16).
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 81
Die SKB blieb beim Planungs- und Bauprozess der Nordhallen als Sparkassenvertreterin
beteiligt. In einem Schr eiben vom 17.12.2003 teilt e der Sparkassen Chef dem OB der
Stadt Ko ln mit, dass die Stadtsparkasse Ko ln durch ihre Tochtergesellschaft SKB einen
Mietvertrag fu r die Nordhallen vermitteln wird. Dabei wird die SKB sicherstellen, dass
„der Investor die Neubau ten nach Maßgabe, der an die SKB u bergebenen und in
Zusammenarbeit mit der Koelnmesse noch weiter zu entwickelnden Planungen
errichtet […].“ (QD 35)
Die Aufgliederung der Garantieu bernahmen auf Tochterfirmen der Sparkasse fu hrte
zwar in der Außendarstellun g dazu, dass die Sparkasse nicht direkt als Akteur in
Erscheinung trat, auch wenn sie letztlich ein Absicherungsrisiko u bernahm und auch so
von Seiten des Esch -Fonds einkalkuliert wurde. Letztlich ergab sich aber dennoch fu r
die Stadtsparkasse durch die Abha ngigkeiten ein Handlungsbedarf zugunsten des Esch-
Fonds, auch um die Vergu tungen fu r die Tochterfirmen und Mo glichkeiten auf weitere
Gescha fte im Ümfeld des Esch-Fonds und seiner Investoren zu wahren.
Zwar gab es keine offensichtlichen Verschleierungshandlungen (wenn man die Vielzahl
der beteiligten Firmen und Tochterunternehmen nicht dazu za hlen will), aber von
Seiten der Stadtsparkasse wurden die Geheimhaltung (auch im Sinne des
Bankgeheimnisses) bei den Gescha ften betont. So ging die Sparkasse am 31.10 .2003
eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der KoelnMesse ein, damit keine Informationen
u ber die Finanzierung des Grundstu ckes, auf dem die Messehallen gebaut wurden, an
die O ffentlichkeit dringen sollten. In einem Schreiben der Stadtsparkasse an die
KoelnMesse (QD 3 1) heißt es: „SSK ist daran interessiert, im Rahmen des Projektes
JOKER die Entwicklung von Messehallen auf einem Grundstu ck des Eigentu mers zu
finanzieren bzw. ein Grundstu ck zu erwerben, auf diesem Grundstu ck Messehallen zu
entwickeln und dies es im Rahmen eines Leasingvertrages dem Vera ußerer des
Grundstu ckes fu r einen vorher definierten Zeitraum zur Nutzung zu u berlassen. […] Die
Informationen sind u berwiegend der O ffentlichkeit nicht bekannt und sollen auch nicht
bekannt werden.“ Ru gemer (2014: 91) hatte den Bau der Messehallen als ein Beispiel
(fu r ein PPP-Gescha ft) benannt, in dem Details vor der O ffentlichkeit geheim gehalten
werden sollten. In dieser Hinsicht ist ihm bezu glich der Stadtsparkasse zuzustimmen.
Wenngleich eine solche Geheimha ltungsvereinbarung in bestimmten Situationen
sinnvoll und nu tzlich sein kann, schu tzte sie in diesem Zusammenhang auch die
Absprachen und Ü berlegungen, die zwischen der Stadtsparkasse und dem JEFP bereits
seit September 2003 zur Planung und Ümsetzung des I nvestorenmodells geta tigt
wurden.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 82
Die Planung des Investorenmodells zwischen der Stadtsparkasse und dem JEFP ist eine
Ü berkreuzung gleicher bzw. sehr a hnlicher Subsysteme mit dem Ziel der
(beiderseitigen) Reichtumsgewinnung.
Vergabe des Bauauftrages und Zahlungen an die Sparkasse
Der Sparkasse wurde vorgeworfen, dass sie sich dafu r einsetzte, dass der Esch-Fonds
den Zuschlag fu r den Bauauftrag fu r die Messehallen (und die Renovierung und
Vermietung der Rheinhallen) bekam. Die Grundstu cksgesellschaft Ko ln-Ossendorf VIII
GbR beschloss in einer Gesellschafterversammlung 2005 den Kauf eines Grundstu cks in
Ko ln-Ossendorf ru ckabzuwickeln und stattdessen eine Grundstu cksfla che auf dem
Rheinhallengela nde zu kaufen (vgl. Gesellschafter Beschluss Grundstu cksgesellschaft
Ko ln Ossendorf GbR). Die bei dem Grundstu ck in Ossendorf bereits geschlossenen
Vertra ge mit dem JEFP u ber Projektentwicklung und Mietervermittlung sowie u ber
Projektsteuerung und Bauu berwachung sollten in gleicher Weise bei dem
Rheinhallengrundstu ck Anwendung finden. Auch der Steuerberatungsvertrag sollte
gleichlautend wie bei dem in Ossendorf u bertragen werden. Ziel des Vorgangs war es,
die Rheinhallen zu kaufen, um sie dann zu sanieren und spa ter an RTL zu vermieten. Die
Sparkasse bzw. ihre Tochter L aurenz KG u bernahm bei dem Kauf des teureren
Rheinhallengrundstu cks die Preisdifferenz zum Grundstu ck in Ossendorf. Im
Gesellschafterbeschluss heißt es ( QD 44): „Die Gesellschafter stimmen dem Abschluss
eines Grundstu ckskaufvertrages u ber das zum Erwerb vorgesehene Grundstu ck gema ß
[…] des gea nderten Gesellschaftsvertrages mit der Grundbesitz und Beteiligungen
„Laurenz“ Vermo gensanlage und –verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG entsprechend
den im Vorbericht genannten Eckpunkten zu […], mit der Maßgabe, dass der Ausgleich
des ho heren Grundstu ckwertes von der Sparkasse Ko lnBonn oder einer ihrer
Tochtergesellschaften u ber die Josef Esch Fonds -Projekt GmbH erfolgt. “ Die
Abha ngigkeiten zwischen der Sparkasse und dem JEFP , die es nahelegen, dass sich die
Stadtsparkasse fu r die Vergabe des Bauauftrages an den Esch-Oppenheim-Fonds im
Vorfeld einsetzte, werden in dem Beschluss der Gesellschafterversammlung deutlich
(Zitat aus Gesellschafter Beschluss Grundstu cksgesellschaft Ko ln Ossendorf GbR):
„Sodann ist Beschluss zu fassen u ber den Erwerb des Teils des Rheinhallengrundstu cks,
auf dem die Gesellschaft ihren Gesellschaftszweck erfu llen will. Dieses Grundstu ck ist
deutlich ho herwertig, als es der Grundstu ckskaufpreis, den die Gesellschaft entrichten
muss, in Ho he von 1.375.000,00 € ausweist. Der Wert des Grundstu cks wird mit
25.500.000,00 € angenommen. Die Differenz zum Kaufpreis in Ho he von 24.125.000,00
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 83
€ wird zugunsten der Gesellschaft von der Sparkasse Ko lnBonn bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften u ber die Josef Esch Fonds Projekt GmbH aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen auf dieser Ebene als Schadensersatzausgleich aufgewandt. Ebenso
werden die ho heren Baukosten am Standort Ko ln -Deutz infolge von Abbruch,
Denkmalschutzauflagen fu r die Fassade und Bodenverunreinigungen entweder von der
Sparkasse Ko lnBonn bzw. einer Tochtergesellschaft gezahlt oder durch einen ho heren
Mietzins ausgeglichen.“
Diese Abha ngigkeiten, die bereits seit den MMC Studios durch Garantieu bernahmen der
Sparkasse bzw. ihrer To chterunternehmen bestanden hatten, konnten im Sommer 2003
bei den Planungen zum Messehallen -RTL-Gescha ft in eine Mo glichkeit der Sparkasse
u berfu hrt werden, bei denen sowohl der Stadt Ko ln (durch das Halten von RTL als
Steuerzahler) als auch der Koelnmesse (durch die neuen No rdhallen) als auch dem
Esch-Fonds (durch ein lukratives, langfristiges Gescha ft) geholfen war. Daru ber hinaus
lockte fu r die Laurenz KG eine Netto-Vergu tung von 8.840.000 € (QD 42) und fu r die
Projecta eine Vergu tung von 12.751.000 €, wenn sie fu r 20Jahre die Mietvertra ge
beschafften oder leerstehende Ra umlichkeiten selbst anmieteten. Entsprechend kann
hier ein Anreiz gesehen werden, dass sich die Stadtsparkasse dafu r einsetzte, dass der
Esch-Oppenheim-Fonds bei dem Bauauftrag der Messehallen Nord zum Zuge kam. In
der Korrespondenz zwischen Vertretern der Stadtsparkasse und dem JEFP wurde
bereits vor dem Beginn der Marktabfrage durch Ernst & Young darauf hingewiesen, dass
potentielle Interessenten fu r den Bauauftrag mit gu nstigeren Vorschla gen aufwarteten
(QD 23): „ich brauche dringend eine neue Kalkulation fu r die Ko lnMesseHallen 15 - 18.
[…] Ein Konkurrenzangebot arbeitet mit einem Zinssatz von 4,2 % u ber die gesamte
Laufzeit und kommt dadurch auf eine ja hrliche Miete von 19,9 Mio. Euro. Von daher
empfiehlt sich auch hier eine Ü berpru fung der Refinanzierungskonditionen. Es wa re
gut, wenn ich Ihre Zahlen so schnell wie mo glich erhalten ko nnte.“
Auch wa hrend der Marktabfrage durch Ernst & Young selbst wirkte die Stadtsparkasse
auf eine Nachbesserung des Esch-Oppenheim-Angebotes hin. In einem Schreiben an das
JEFP vom 13.11.2003 heißt es ( QD 40): „Meines Erachtens sind wir unserem Ziel sehr
nahe. Deshalb ist ein Vorschlag fu r eine Indexierung notwendig. Ich wa re Ihnen
verbunden, wenn Sie mir dazu eine Aussage a n die Hand geben. Ich habe heute
Nachmittag einen kurzfristig anberaumten Termin mit Herrn Oberbu rgermeister
Schramma, Herrn Stadtka mmerer Soenius und Herrn Witt von der Koelnmesse. In
diesem Treffen muss ich Position beziehen ko nnen. Es erschiene mir bedauerlich, wenn
unser Angebot scheitern wu rde, da wir keine Inde xierungsregelung angeboten ha tten
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 84
oder dass diese so gestaltet wa re, dass sie vom Aufsichtsrat der Koelnmessse als zu teuer
bewertet wu rde. […] Es wa re wichtig, von Ihnen mo glichst bis 13 Ühr einen Vorschlag
zu erhalten.“
Fasst man diese dokumentierten Hinweise auf die Abha ngigkeit der Sparkasse vom
Esch-Fonds zusammen, dann wird versta ndlich, warum sich die Stadtsparkasse fu r den
Bauauftrag an den Esch -Oppenheim-Fonds als Investor einsetzte. In dem
Planungsprozess vor dem Bau positionierte sich die Sparkasse zusammen mit ihren
Tochterfirmen in einer Weise, die es erlaubte , das komplexe Gesamtprojekt von Kauf -
und Mietgescha ften wesentlich mitzugestalten. Allerdings unterscheidet sich die aus
wirtschaftlichen Gru nden bedingte Abha ngigkeit der Stadtsparkasse von der
Gleichberechtigung, welche die Interaktion von Akteuren beim Klu ngeln pra gt (vgl.
Kapitel 3).
Überhöhte Baukosten
In die kritische Betrachtung der Bauumsta nde kamen insbesondere die baulichen
Kosten, in die a hnlich wie beim Bau der Lanxess Arena „Softkosten“ (wie Kosten fu r
„Mietervermittlung“) eingerechnet wurden. Die Bezirksregierung hatte bei m OB der
Stadt Ko ln explizit nachgefragt, welche Baukosten in Rechnung gestellt wurden und ob
es auch „Vermittlungskosten“ gegeben ha tte (QD 27). Die Stadt antwortete, dass weder
der Koelnmesse noch ihr Bau - und sonstige Kosten bekannt seien, weil es um einen
Mietvertrag (mit dem Esch -Fonds) handelte, nicht um einen Bauauftrag. Sie betonte
auch, dass weder die Koelnmesse noch sie Provisionen gezahlt ha tten.
Wiederholt wurden auch unterschiedliche Angaben zu den Gesamtinvestitionskosten
(z.B. von Friedel Abel, dem Vorstandsvorsitzende von HochTief, bzw. von OB genannt).
Die Ünterschiede kamen vermutl ich zustande, weil unterschiedliche Bauzeiten
zugrunde gelegt und die „Softkosten“ nicht mit beru cksichtigt wurden.
In der Ausgabe 11 des Manager Magazins aus dem Jahr 2005 werden in dem Artikel „Die
Abgreifer von Ko ln“ die Softkosten des Messehallenbaus a ufgefu hrt. Auf diese
Darstellung wurde bei nachfolgenden Kritiken (z.B. von Ru gemer 2014) Bezug
genommen.
Mit den vorliegenden Materialien ko nnen nur wenige Aspekte der Softkosten
rekonstruiert werden. Einen auffa lligen Aspekt dabei bilden die
Mietvermittlungsleistungen. Der Esch-Fonds hat am 17.12.2003 als Auftragnehmer mit
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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der Grundstu cksgesellschaft Ko ln Messe 15-18 GbR einen Vertrag u ber die Vorbereitung
und Durchfu hrung geeigneter Mietvertra ge fu r die zu bauenden Nordhallen geschlossen
(QD 39 ). Der Vertrag bela uft sich auf 7 Mio. Euro (ohne MWSt.). Da es sich bei den
Messehallen um Spezialanfertigungen handelte, die extra zum Zweck von
Messebelangen gebaut werden sollte n, wa re kaum ein anderer Mieter als die
KoelnMesse selbst dafu r in Frage gekommen. De n Kosten stand also keine
entsprechende Leistung gegenu ber.
Auch das Ausklammern der Instandsetzungs - bzw. Erhaltungskosten wurde ha ufig
kritisiert (z.B. Ru gemer 2014: 107). Der Esch -Fonds hatte seit der Abgabe des
Bauangebotes in allen Nachfragen geantwortet, dass er als Vermieter der Hallen nur fu r
„Dach und Fach“ zusta ndig sein wolle, a hnlich wie Vertreter anderer Bietangebote, die
Ernst & Young eingeholt hatten (vgl. QD 3). Damit war gemeint, dass der Vermieter einen
Teil der Arbeiten, die zur Erhaltung der Hallen dienen, auf die mietende KoelnMesse
u bertragen wollte. Zwar trifft zu, was Ru gemer (2014: 107) anmerkt, na mlich dass die
KoelnMesse damit weitere Kosten u bernommen hat, die zuweilen bei Mietvertra gen
auch vom Vermieter u bernommen werden ko nnen. Diese Regelung wurde allerdings
beiderseitig vereinbart. In gleicher Weise wurde die Indexierung des Mietpreises
kritisiert (Ru gemer 2014: 92), weil damit die langfristigen Kosten nicht mehr
abscha tzbar waren, wenngleich auch dieser Aspekt bereits seit de r Angebotsabgabe
vom Esch-Fonds kommuniziert wurde.
Eine gro ßere Ünwa gbarkeit entstand aber durch die Ü bernahme von Garantien durch
die Sparkasse bzw. die Stadt, die zu Zahlungsverpflichtungen von deren Seite gefu hrt
ha tten, wenn Mietzusagen nicht einhalte n oder Zahlungsausfa lle auf Seiten der
Koelnmesse aufgetreten wa ren. Insgesamt spiegelt diese Risikou bernahme mindestens
den ausgepra gten politischen Willen wider , das Projekt der Messehallen in Verbindung
mit RTL in dieser Weise zu realisieren. Damit zeig en sich erneut Hinweise auf
Ü berkreuzungen, die von der Politik u ber die Stadt zur Bauwirtschaft reichen. Ho here
Baukosten, die u ber die Abrechnung von u berteuerten Softkosten angesetzt waren,
wurden in Kauf genommen, wobei weder die Stadt noch die KoelnMesse dafu r die
Verantwortung u bernommen haben. Diese waren ihnen nach eigenen Angaben nicht
bekannt (QD 27).
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
Seite 86
Rückkaufoption
In einem Schreiben an die Stadtsparkasse vom 17.12.2003, dessen Inhalt vorher auch
der KoelnMesse bekannt gegeben worden war (QD 29), sicherte die Stadtsparkasse zu,
sie werde „[…] durch ihre Tochtergesellschaft SKB sicherstellen, dass […] der Stadt Ko ln
bzw. der KoelnMesse GmbH ein dingliches Nutzungsrecht in Form einer Dienstbarkeit
fu r die Dauer der Mietzeit eingera umt wird. In gleicher Weise erha lt die Stadt Ko ln bzw.
die KoelnMesse GmbH das dinglich gesicherte Recht eingera umt, nach Beendigung des
Mietvertrages den Grundbesitz samt Aufbauten zu einem Betrag in Ho he von 70 Mio.
EÜR zu erwerben“ (QD 30).
Diese Zusicherung wurde von der Stadtsparkasse als eine Chance ins Spiel gebracht, den
politisch ohnehin bereits gewollten Messehallenbau mit Hilfe des Investorenmodells
durch die Beseitigung mo glicher strittiger Punkte zu ermo glichen. Das dieses
Selbstversta ndnis vorlag, belegt beispielsweise eine Anmerkung aus dem gleichen
Schreiben: „Mit diesen Zusagen sollte nun sichergestellt sein, dass hier eine Lo sung
gefunden wurde, die den im Aufsichtsrat der Koeln Messe gewu nschten Sicherheiten
entspricht“ (QD 31).
Aus Sicht der Stadt wurde di ese Zusicherung auch in dieser Weise sowohl bei der
Verwaltung wie bei der Koelnmesse aufgenommen. In dem Schreiben von OB Schramma
an die Bezirksregierung heißt es ( QD 27): „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und die
Gescha ftsfu hrung haben […] dieses Schr eiben am 17.12.2003 als ausreichende
Sicherheit qualifiziert.“
Die Position der Stadtsparkasse als „Ermo glicher“ des Messehallengescha fts blieb auch
wa hrend des Bauvorgangs selbst erhalten. Die Ru ckkaufoption (fu r die Ko lnmesse)
wurde von Seiten der Sparka sse weiterhin garantiert. Ünter anderem in einem
Schreiben vo m damaligen Sparkassen Chef an den damaligen Chef der KoelnMesse:
„Zudem stellen wir sicher, dass die Koelnmesse die Mo glichkeit erha lt, nach Ablauf der
Mietzeit die betroffenen Grundstu cke und Geba ude fu r 70 Mio. EÜR zu erwerben“ (QD
33).
Fu r die KoelnMesse wurde es mit dem nahenden Bauende der Messehallen zunehmend
wichtiger sicherzustellen, dass nach Ablauf des Mietvertrages das Gela nde samt
Nordhallen zuru ckerworben werden konnte. Auch Sicht d er Stadt bzw. deren
Verwaltung wurde die Bedeutsamkeit dieses Aspekts betont, damit die KoelnMesse
nicht „vor die Tu r gesetzt“ wird, so der Stadtka mmerer in der Aufsichtsratssitzung der
KoelnMesse am 27.09.2005.
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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Aussagen des Esch-Oppenheim-Fonds und der Sparkasse ließen Ende 2005 Zweifel an
dieser Ru ckkauf-Zusicherung aufkommen. Laut der Sparkasse wa re eine
„Ru ckkaufsoption, wie im Schreiben vom 17.12.2003 zugesichert, gegenu ber der
Hauptvermieterin nicht durchsetzbar “ ( Protokoll der Sitzung des Aufsichtsra tes der
Ko lnMesse GmbH vom 24.11.2005). Es wu rde allerdings nach einer gleichwertigen
Alternative fu r diese Sicherheit gesucht werden. Eine dingliche Sicherung, wie von der
Koelnmesse gewu nscht, ko nnte jedoch nicht mehr erzielt werden.
Die Stadtsparkasse versuchte auch in der folgenden Zeit, keine Zweifel an dem Ru ckkauf
aufkommen zu lassen . Der Vorschlag der KoelnMesse nach einer Neuverhandlung der
Vereinbarung wurde von der Sparkasse als Versuch verbucht „Vorteile zu erlangen, die
nicht substantiiert seien“ (QD 18). Im Laufe der Jahre kam es aber zu Ünstimmigkeiten
u ber die Geltung der Zusage von Seiten der Sparkasse. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist es
nicht klar, ob und in welcher Form die KoelnMesse das Grundstu ck der Nordhallen
mitsamt den Geba uden nach Ablauf des Mietvertrages zuru ckerhalten kann.
Generelle Vorwürfe
Generelle Kritikpunkte bzw. Vorwu rfe an den Planungen und Bau der Messehallen Nord
zeichnen sich dadurch aus, dass sie alternative , u blicherweise effizientere Szenarien
entwerfen, Systemkritik u ben oder allgemeine Probleme aufwerfen.
Einer der deutlichsten Vorwu rfe ist die „Verflechtung der Stadt mit dem großen Geld “ ,
also die Idee, dass die Ko lner Bu rger (als Steuerzahler) die Gewinne der privaten,
ohnehin schon vermo genden Investoren bezahlen. Die Stadt als letztlich haftender
Akteur finanziert beispielsweise die Mietausfa lle bzw. Mietgarantien bzw. die daraus
resultierenden Verluste. Ru gemer (2014: 107) fu hrt eine umfassende Kostenrechnung
an, bei der verschiedene Posten auf ein Einsparpote ntial hinweisen, wenn die
Prozessabla ufe beim Messebau anders vonstatten gegangen wa ren. Dazu geho rt, dass
bei einer gu nstigeren Aushandlung des Mietvertrages nicht die KoelnMesse sondern der
Investor die Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt ha tte oder dass bei der
Vermeidung von Bauma ngeln keine Kosten fu r deren Beseitigung bzw. deren
juristischer Durchsetzung aufgetreten wa ren. Auch ha tten bei der (noch offenen)
Ru ckkaufoption Gelder gespart werden ko nnen, ebenso wenn der Bau u ber einen
Kommunalkredit finanziert worden wa re (Ru gemer 2014: 107): „[…] er war zur Bauzeit
fu r vier Prozent zu bekommen […]. Somit wu rden mehr als 500 Millionen Euro an
private Investoren verschenkt worden sein – obwohl der Investor ja gerade deshalb
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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eingeschaltet wurde, um den u berschuldeten o ffentlichen Haushalt zu entlasten.“
Zusa tzlich sieht Ru gemer (2014: 108) noch Kostenersparnisse, indem den 27
Fondsanlegern keine Steuervorteile eingera umt worden wa ren.
Es steht außer Frage, dass die Stadtsparkasse im Laufe der Mediengesc ha fte von
Ossendorf bis Messehallen eine Reihe betra chtlicher Verluste erwirtschaftet hat. Die
Stadt Ko ln wurde auch entsprechend in der Finanzkrise 2008 von der Sparkasse
Ko lnBonn um eine stille Einlage gebeten (QD 21), die u.a. durch Abschreibungen in Ho he
von 117,4 Mio . Euro wegen „die u ber Tochterunternehmen abgewickelten bzw.
gehaltenen Immobilienprojekte „Rheinparkmetropole'' (Entwicklung des alten
Messegela ndes in Ko ln-Deutz zu einer Gewerbe- und Bu roimmobilie) und Magie Media
Company TV- Produktionsgesellschaft mbH“ notwendig geworden war.
Eine Intention der Stadt, die Investoren direkt auf Kosten der Steuerzahler zu
unterstu tzen, ließ sich aus dem vorhandenen Aktenmaterial und den Interviews nicht
ableiten, selbst wenn sich Hinweise auf Klu ngel und Ü berkreuzungen zeigten.
Bedeutsam ist der Ümstand, dass sowohl die Rheinhallenvergabe an RTL wie der Bau
durch den Esch -Oppenheim-Investor politisch gewollt waren. Das u berma ßige
Engagement der Stadtsparkasse resultiert u.a. aus einer Abha ngigkeit in Folge der
Verkettungen der Zielsetzungen, RTL in Ko ln zu halten und die Messebauten u ber das
Investorenmodell (mit dem Esch -Oppenheim-Fonds in Zusammenarbeit mit der
Stadtsparkasse) zu realisieren (vgl. Kapitel 5.1 und 5.2).
Alternative Szenarien haben dennoch ihre Bedeutung bei der Betrachtung der Vorga nge,
weil sie Mo glichkeiten zur Verbesserung aufzeigen (vgl. Kapitel 5.4). Bei einigen
Vorkommnissen wie z.B. der Bieterabfrage fu r den Messehallenbau liegen (allerdings
post hoc) bessere Alternativen auf der Han d. Bei anderen ist es schwieriger (z.B. dem
Gutachten von PWC zum Verkehrswert des Messehallengela ndes und der Aufbauten aus
dem Jahr 2011, vgl. QD 13), weil bestimmte Vorannahmen zugrunde gelegt werden.
Feststellen la sst sich aber, dass das Steuersparmodell des Investors (Ru gemer 2014: 97-
98) tatsa chlich in dieser Weise angelegt war und den Anreiz fu r die Privatinvestoren
erho ht hat. Es ist Teil des Vertragsmusters, das bereits beim Mediengela nde in
Ossendorf einge setzt wurde (vgl. Kapitel 5.1). Die Vertra gsmodelle von Ossendorf
konnten (auch wegen der Abha ngigkeit der Stadtsparkasse vom Esch -Oppenheim-
Fonds) in gleicher Weise auf die Vertra ge der Messehallen u bertragen werden. Im
Gesellschafterbeschluss der Grundstu cksgesellschaft Ko ln Ossendorf GbR heißt es, dass
die Stadtsparkasse bzw. ihre Tochtergesellschaften Differenzen zum Grundstu ckspreis
KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG
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der Rheinhallen aufgrund von Schadensersatzanspru chen ebenso ausgleichen wird wie
Kosten aufgrund von Abbruch, Denkmalschutzanforderungen oder
Bodenverunreinigungen. (Gesellschafter Beschluss Grundstu cksgesellschaft Ko ln
Ossendorf GbR ). Die Stadtsparkasse arbeitete mit ihrem Vorgehen sowohl bei den
Planungen der Messehallengescha fte (im Sommer 2003) wie wa hrend der Bauphase
mit der Ü bernahme von Mietgarantien (u ber die Tochtergesellschaften) wie mit
anderen Ünterstu tzungsleistungen (z.B. bei den Kosten Altlastensanierung) darauf hin,
dass die Eigentums- und Vertragsverha ltnisse der Ossendorfgescha fte in sehr a hnlicher
Weise den Messe - und Rheinhallengescha ften entsprachen. Das entsprach dem
Investorenmodell mit Steuerersparnismo glichkeit fu r die Investoren.
Durch die Ü berkreuzung aller gesellschaftlichen Subsysteme gab es bei diesen
Gescha ften eine Reihe von Interessenkollisionen, die sich einerseits durch das gesetzlich
vorgesehene Beteiligungssystem von Ratsmitgliedern bzw. politischen Vertretern in den
Gremien von Firmen ergibt (vgl. Kapitel 5.3) sowie durch Beauftragungen von
Gutachtern bzw. Projektbeteiligten, die bereits mit dem Esch -Fonds
Gescha ftsbeziehungen ei ngegangen waren. Die Ü berfu hrung dieser
Interessenkollisionen in konkrete Vorteile fu r einzelne Akteure (und damit das
Auftreten von Klu ngelprozessen) lassen sich nicht aus Dokumentationen u ber
Absprachen oder sonstigen A ußerungen ableiten, sondern ledigli ch aus den
Ergebnissen von Entscheidungen (z.B. fu r das Investorenmodell von Esch-Oppenheim).
Aus Sicht der Verfasser sind diese Interessenkollisionen zwar prinzipiell problematisch,
was auch deutlich vom damaligen OB der Stadt Ko ln in der Aufsichtsratssit zung der
Koelnmesse vom 17.10.2003 thematisiert wurde (Protokolle der Sitzungen von
Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom 17.10.2003). L etztlich
mu ndeten Interessenkollisionen aber nur in einer Aufforderung fu r die Betroffenen,
Entscheidungen „sorgsam abzuwa gen“ und eine „verantwortungsvolle Wahrnehmung
des Mandats“ auszuu ben. Die Interessenkollisionen (und Klu ngelprozesse) ko nnen als
eine Bedingung in der Gesamtkonstellation des Messehallenbaus verstanden werden,
die fo rderlich fu r die Resultate des Messehallenbaus waren, so wie sie sich letztlich
realisierten. Allerdings mu ssen sie im gesamten Kontext eingeordnet werden, in dem sie
unserer Auffassung nach lediglich einen Teilaspekt der Erkla rung der Vorkommnisse
ausmachen (s. Kapitel 5.1 und 5.2).
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 90
5. Schlussfolgerungen
In diesem Kapitel wird zuna chst die Entstehung der komplexen Sachlage um die
Planungen und den Bau der Messehallen Nord hinsichtlich der erkla rungsrelevanten
Faktoren zusammengefasst. Im Ru ckgriff auf die Darstellung vorheriger Bauprojekte
zwischen dem JEFP , der Sparkasse und der Stadt la sst sich aus der Literatur ein Muster
rekonstruieren, welches als Vorbedingung fu r die Planungen der Messehallen betrachtet
werden kann. Aufgrund der Entscheidung von RTL fu r die Rheinhallen entsteht fu r die
Koelnmesse die Notwendigkeit, ausreichende Hallenfla chen zu schaffen. Dies bietet fu r
alle Akteure ein Gelegenheitsfenster in dem es durch u berkreuzende Belohnungen
zwischen den Akteuren und ihren Gesellschaftsbereichen (sowie ggf.
Klu ngelhandlungen) zu der Wahl des Investorenmodells der Oppenheim -Esch-Holding
kommt.
In diesem Kapitel werden auch alternative Erkla rungsansa tze (z.B. der Klu ngel-Ansatz
von Ü berall (2010) oder Scheuch/Scheuch (2013)) sowie Public Private Partnership-
Gescha fte diskutiert. Im Anschluss wird darauf eingegangen, wie in Zukunft derartige
Vorkommnisse vermieden werden ko nnen. Abschließend wird dann ein Blick auf die
gegenwa rtige Situation der damals beteiligten Akteure geworfen.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 91
5.1 Vorbedingungen und Muster
Die Planungen und der Bau der Messehallen Nord entwickelte sich unter dem Einfluss
vieler unterschiedlicher Akteure, deren Handlungs - und Belohnungsbereiche sich im
Sinne des Ansatzes von Smelser (1985) u berkreuzten und schließlich in der gemeinsam
getragenen Entscheidung des Messehallenbaus durch den Esch -Oppenheim-Investor
mu ndete.
Die konkrete Ü berkreuzung von Verwaltung (z.B. in Gestalt des letzten Ko lner
Oberstadtdirektors) und den wirtschaftlichen Sektoren des Baugewerbes sowie des
Finanzgewerbes la sst sich neben dem Bau der MMC Studios auch mit dem Bau der
Ko lnArena (heute Lanxess Arena) Anfang der 90er Jahre in Verbindung bringen . Die
urspru ngliche Planung der Arena begann bereits Ende der 80 er Jahre. Die Ümsetzung
scheiterte jedoch an Finanzierungsschwierigkeiten, sodass der Bauunternehmer Esch
und die Oppenheim-Bank mit einem gemeinsamen Finanzierungsmodell die
Gelegenheit bekamen , das Projekt zu realisieren (vgl. hierzu auch Scheuch/Scheuch
2000: 60 ff.). Das hier entstandene Muster zur Realisieru ng von Großprojekten sollte
sich in den folgenden Jahren fortsetzen und sich u ber Deutschland hinaus bis ins
europa ische Ausland erstrecken. Hierbei konnten seitens der Oppenheim-Esch-Gruppe
die Verbindungen zu o ffentlich-rechtlichen (meist kommunalen) Mie tern ebenso
genutzt werden, wie die zu großen Ünternehmen (etwa Karstadt-Quelle) (vgl. Ru gemer
2006: 97).
Im Folgenden sollen die Entstehung und Entwicklung des besagten Musters in ihren
einzelnen Etappen dargestellt sowie Klu ngel- und Ü berschneidungsaspekte aufgezeigt
werden.
5.1.1 Das Modell des Messebaus war bereits bewährt
Als mit der Entscheidung des Rates am 18.12.2003 u ber den Kauf bzw. Verkauf kleiner
Teile des Messehallengela ndes letztlich auch das politische Signal fu r das Esch -
Oppenheim-Investorenmodell gegeben wurde, waren die weiteren Schritte des
Eigentu merwechsels der Grundstu cke, der Vermietungs - und Vermietungs -
beschaffungsweisen ebenso wie die Finanzierungsweisen bereits bekannt, geplant und
in gewisser Weise „bewa hrt“ .
Mit dieser Ratsent scheidung wurde die Ü berkreuzung der Belohnungsmo glichkeiten
aller beteiligten Akteure realisiert. Die Stadt bzw. die Verwaltung und die Politik hatten
den Verbleib von RTL in Ko ln gesichert, ohne einen Verlust von Ausstellungsfla chen
seitens der Koelnmesse herbeizufu hren. Diese konnte neue, nach eigenen Vorstellungen
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 92
gebaute Hallen erwarten. Dies war auch unter Mitarbeit der Sparkasse ermo glicht
worden, die wiederum Verpflichtungen eingegangen war und gleichzeitig Mo glichkeiten
zur Gewinnrealisierung erlan gte. Der Esch -Oppenheim-Fonds konnte den Anlegern
Steuervorteile und garantierte Renditen in Aussicht stellen.
Dabei war d ieses Modell der Finanzierung nicht das Einzige, welches wa hrend der
Planungsphase zur Disposition stand. Vielmehr gab es auf Seiten der Koelnmesse
Vorschla ge zu anderen Modellen und auch aus der Wissenschaft und der Presse kam
etwa die Idee der Finanzierung u ber barwertig gu nstigere Kommunalkredite (vgl.
Schro der/Wagener 2005). Dass sich seitens der Stadt so stark fu r das Esch-Oppenheim-
Investorenmodell eingesetzt wurde, mag bei erster Betrachtung verwundern. Die
Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer und der Oppenheim-Bank zur Realisierung
von Großprojekten hatte jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits eine n bekannten Ablauf ,
der nicht nur bei den Ossendorf-Gescha ften (vgl. Kapitel 2), sondern auch beim Bau der
Mehrzweckhalle Ko lnArena (heute Lanxess Arena) beobachtbar ist.
5.1.2 Muster bei der Planung und Bau der Lanxess Arena
Das Muster bei den Planungen und dem Bau der Lanxess Arena (fru her Ko lnArena)
wird aus der Literatur und aus juristischen Quellen rekonstruiert.
Als die Stadt Ko ln Ende der 80er Jahre den Bau einer - im Vergleich zur Ko lner
Sporthalle gro ßeren und moderneren - Veranstaltungshalle anstrebte, konkurrierten
im Wesentlichen die beiden Baukonzerne Strabag und Phillip Holzmann sowie das
Architektenbu ro Schmitz und Wund um den Auftrag (vgl. Scheuch/Scheuch 2000: 59
ff.). Strabag legte 1989 einen Plan fu r eine Halle namens Europalast mit einer Kapazita t
von 25 .000 Besuchern und der Eignung fu r Leichtathletikwettka mpfe sowie
Radrennen vor . Der Plan u berzeugte sowohl den damaligen Oberstadtdirektor Kurt
Rossa (SPD) als auch den Rat der Stadt Ko ln. Weiterhin unterstu tzten auch die
Investoren Alfred Freiherr von Oppenheim und Alfred Neven DuMont diesen Plan,
welcher daher trotz anderer, gu nstigerer Pla ne den Zuschlag bekam (Scheuch/Scheuch
2000: 59).
In der Folge kam es neben Finanzierungsproblemen immer wieder zu Verhandlungen
hinsichtlich der Ümsetzung des Baus und zu kritischen St immen vom Bund der
Architekten, welcher die Art der Auftragsvergabe beanstandete ( Scheuch/Scheuch
2000: 60). Im Oktober 1989 wurde der bisherige Sportdezernent Lothar Ruschmeier
(SPD) zum neuen Oberstadtdirektor. Er einigte sich mit Vertretern des Esch-Fonds auf
ein alternatives Projekt - die "Open Air Arena" (Scheuch/Scheuch 2002). Dieses Projekt
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 93
erhielt daraufhin den Auftrag zum Bau einer neuen Ko lner Mehrzweckhalle. Als
entscheidend fu r die Durchsetzung des Bauprojekts unter Esch s Leitung war, dass
Ruschmeier zum einen im Jahre 1995 die SPD Fraktion , und damit letztlich
entscheidend den Rat , als auch die Investoren Oppenheim und DuMont davon
u berzeugen konnte, die zuvor bestehende Pra ferenz des "Europalast" zu Gunsten der
von dort an genannten "Ko lnArena" aufzugeben (Scheuch/Scheuch 2002).
Zur Ümsetzung des Baus verkaufte die Stadt Ko ln ein 72.500 m² großes Grundstu ck in
Deutz fu r 37 Mio. DM (etwa 18 Mio. €) an den Fonds. Der Wert des Grundstu cks wurde
von der Kommune hingegen mit 83 Mio. DM ( etwa 42 Mio. €) taxiert (vgl. Ru gemeier
2003; Scheuch/Scheuch 2002). Auch die Kosten der Verkehrsanbindung, welche eine
der Voraussetzungen fu r den Betrieb der Halle w ar, u bernahm die Stadt Ko ln mit
weiteren 50 Mio. Mark (26 Mio. €). Nach dem europarechtlichen Beihilfenbegriff (jede
Maßnahme, die in verschiedener Form eine Belastung vermindert, die ein
Ünternehmen normalerweise zu tragen hat ) stellten beide Maßnahmen eine
grundsa tzlich verbotene staatliche Beihilfe (Art. 107 AEÜV) im Wert von insgesamt 96
Mio. DM dar (vgl. Hailbronner/Jochum 2006: 38; EuGH Rs. C-38792, Slg. 1994, I -877,
Rn. 13).
Nach zwischenzeitliche n Ünsicherheiten u ber die o konomische Rentabilita t einer
reinen Veranstaltungshalle, handelten die Stadt und der Esch -Fonds folgende
Erweiterung des Bauprojekts aus: Anstelle eines ausschließlich privaten Projekts mit
allen Risiken, welche die private Finanzierung mit sich bringt, sollte direkt angrenzend
an die Arena zusa tzlich ein neues Rathaus, das "technische Rathaus" gebaut werden
(Ru gemer 2002: 31). Die Oppenheim -Bank sollte dieses Mischprojekt u ber einen
geschlossenen Fonds finanzieren und mit der Stadt Ko ln stand als Mieter fu r die
Randbebauung (das Rathaus) ein nicht insolvenzfa higer Vertragspartner (§ 12 Abs. 1
Nr . 2 InsO in Verbindung mit § 128 Abs. 2 GemO NRW) fest (Ru gemer 2002: 31). Aus
Sicht der Stadt bzw. des Rates ergab sich damit die Mo glichkeit, ein Rathaus zu
bekommen, ohne auch nur eine Mar k investieren zu mu ssen, was im Hinblick auf die
"leeren o ffentlichen Kassen" attraktiv schien (Ru gemer 2002: 30).
Der Rat stimmte am 27.09.19 95 mehrheitlich fu r diese Mo glichkeit (Ru gemer 2002:
31). So verpflichtete sich die Stadt zu einer garantierten M iete der Randbebauung als
Rathaus und sicherte damit auch die Finanzierung der Arena, dessen alleiniger Bau
sich nicht gerechnet ha tte. Die Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Stadt Ko ln und
der Ko lnArena Beteiligungsgesellschaft mbH wurde von 1998 bis 2028 festgesetzt
(Ru gemer 2008:100).
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 94
Dieses ungewo hnlich lange Mietverha ltnis mit der Stadt ist zwar keine Bu rgschaft im
Sinne des § 765 BGB. Fu r den Fall ausbleibender Einnahmen bietet die Stadt dem Fonds
und seinen Anlegern jedoch aufgrund der Insolvenzu nfa higkeit der Gemeinden eine
herausragende Sicherheit (vgl. auch Ru gemer 2008: 99). Ferner mietete die Stadt
zusa tzlich die Parkpla tze der Arena an, wobei die Anzahl von 2.900 Pla tzen den Bedarf
bei weitem u berstieg. Außerdem sicherte sie die Verantwortun g fu r sa mtliche
Reparaturen der Parkfla che vertraglich zu (Ru gemeier 2002: 32). Im Jahre 2000 etwa
nahm die Stadt 450.000 DM aus der Parkplatzvermietung ein, zahlte an den Fonds aber
3,2 Mio. DM (Ru gemer 2002: 31). Auch hier kann ein Marktvorteil gesehen werden, den
die Stadt Ko ln dem Fonds einra umte.
Die Ko lnArena wurde schließlich im Oktober 1998 fertiggestellt. Maßgebliches Zutun
daran hatte, wie dargestellt, die Planungsu bernahme durch Esch und Oppenheim .
Diese haben ihren Anteil daran, dass die Stadt K o ln mit der heutigen Lanxess Arena
(20.000 Besucherpla tze und bis zu 1,8 Mio . Besuchern ja hrlich) u ber eine der
erfolgreichsten Veranstaltungshallen weltweit verfu gt ( vgl. Grosse/Ripperda
/Voelzkow 2016: 14). Als erstes gemeinsames Großprojekt konnte der Esch-
Oppenheim-Fonds mithin einen Erfolg verbuchen; sowohl einen finanziellen fu r sich
selbst und fu r die Anleger als auch einen politischen fu r die politisch Verantwortlichen
wie fu r den Oberstadtdirektor .
Dass sich seitens der Stadt in der Folge fu r eine weitere Zusammenarbeit bei dem
Großprojekt "Messehallen Nord" bemu ht wurde, ist nach alledem weniger
u berraschend oder la sst sich zumindest leichter rechtfertigen.
Muster bei den Planungen und dem Bau der MMC Studios (Coloneum)
Die Problematiken bei den Planungen und dem Bau der MMC Studios wurde bereits in
Kapitel 2 berichtet. An dieser Stelle sollen in Erga nzung zu den Erla uterungen zur
Lanxess Arena kurz das a hnliche Planungs- und Baumuster dargestellt werden, wobei
die Geschehnisse erneut aus der Literatur rekonstruiert werden.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 95
Das Coloneum sollte Ende der 1990er Jahre bei seiner Planung u ber 20 Studios mit
Gro ßen von 200 bis 4.500 m ² auf einer ca. 25 ha großen Gesamtfla che verfu gen (vgl.
Drenk 2002: 57). Finanziert werden sollte es durch den privat en Esch -Oppenheim-
Fonds (als Tochtergesellschaft der Oppenheim-Bank), der das Investitionsvolumen von
1,5 Milliarden DM einbringen sollte (vgl. Drenk 2002: 57). Der Fonds und die Stadt Ko ln
einigten sich auf das bekannte Modell:
Die Stadt vera ußert das bet reffende
Grundstu ck zur Bebauung an den Esch-
Fonds, der es im Nachhinein an den
Betreiber, d ie Magic Media Company
(zu 25 % gehalten von der
Stadtsparkasse Ko ln u ber deren
Tochtergesellschaft SKB. Siehe hierzu
Kapitel 2) vermietet ( vgl. Drenk 2002:
57 f.). Das Investitionsmodell sah
außerdem vor, dass die Anteilseigner
der MMC (siehe Abbildung 7) gemessen
an ihren Anteilen fu r die Einnahmen
der Mieten garantierten ( vgl. Schminke
2018).
Ferner wurde sich auf einen Mietzins
von 30 Mio. DM (pro Jahr) bei eine r
Laufzeit von 10 Jahren geeinigt ( vgl. Drenk 2002, S. 58). Bei der Vera ußerung des
Gela ndes gewa hrte die Stadt dem Fonds einen Preisnachlass von ca. 14 Mio. DM im
Vergleich zum Marktpreis ( vgl. Drenk 2002: 57). Außerdem sicherte die Stadt die
Ü bernahme der Kosten fu r die Verkehrsanbindung, inklusive der Verla ngerung einer
Straßenbahntrasse, mit einem Volumen von 100 Mio. DM zu. Schließlich fo rderte
zusa tzlich dazu das Land Nordrhein-Westfalen die technische Einrichtung, die es den
Betreibern ermo glichte, alle Studios von einem zentralen Regieplatz zu steuern, was
mit weiteren 9 Mio. DM zu Buche schlug (vgl. Drenk 2002: 57).
Auch im Falle des Coloneums liegt mithin beihilferechtlich in hohem Maße
problematisches Verhalten von Seiten der Stadt und des Landes vor . Hinsichtlich der
Technologiefo rderung durch das Land beanstandeten dies auch Mitbewerber und
monierten dabei, dass es sich bei der zentralen Steuerung der Studios um
"handelsu bliche" Technik handele, die aus rein politischen Gru nden subventioniert
worden sei. Insgesamt wurde n in Ko ln und im Ümland von Ko ln in den 1980er und
Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung) Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung)
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 96
1990er Jahren erhebliche Investitionen in der Medienwirtschaft getroffen (vgl.
Geschwandtner-Andreß 1999).
Die wirtschaftliche Lage der MMC -Studios entwickelte sich jedoch gleich zu Beginn
derart negativ, dass ausstehende n Mieteinahmen gema ß der gesellschaftsrechtlichen
Vereinbarung von den Anteilseignern auszugleichen waren. Hieraufhin fokussierten
zuna chst RTL und dann die Ünternehmerbru der Bernd und Helmut Breuer den
Ausstieg aus der Betreibergesellschaft, wobei die Sparkasse die entsprechenden
Mietgarantien u bernahm (vgl. Schminke 2018; vgl. Kapitel 2).
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Verhältnisse um die Coloneum Bauten um 1999 (eigene Darstellung)
Letztlich zahlte aus den Mieteinstandsgarantien die Sparkasse, die sich mit immer neu
aufgelegten Garantien gegenu ber dem JEFP stark belastete (vgl. Kapitel 2).
5.1.3 Zusammenfassung: Muster bei Planungen und Bau von Großprojekten
Anhand der gena nnten Beispiele fu r die Finanzierung der Großprojekte Ko lnArena,
Coloneum und Messehallen lassen sich zweierlei Muster erkennen: Zum einen das
oben erla uterte strukturelle Muster, welches vorsieht, dass die Stadt Ko ln das zur
Bebauung ausgesuchte Grundstu ck an einen privaten Partner verkauft, um es ku nftig
u ber mehrere Jahre, teilweise Jahrzehnte von ihm zu mieten. Partner sind ein privater
Baukonzern, sowie private Investoren in einem gemeinsamen, geschlossenen Fonds.
Der Fonds verfu gt durch die Beteiligung finanzstarker Akteure u ber ein Volumen, das
das Bauprojekt stemmen kann. Den einzelnen Investoren wird die Einlage dadurch
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 97
attraktiv gestaltet, dass sie eine nahezu sichere Aussicht auf Gewinn haben und
zusa tzlich Steuervorteile durch ihr „Eigentum“ sichern ko nnen.
Die Garantie der Stadt bzw. der Stadtsparkasse (im Falle der Messehallen) entweder
als Mieter bereitzustehen oder zumindest fu r Mieteinnahmen in bestimmter Ho he zu
garantieren, gewa hrt den Investoren Sicherheit en, die in keinem Gescha ft unter
Privaten zu erwarten sind. Zudem kann die Stadt als juristische Person des o ffentlichen
Rechts nicht in die Insolvenz gehen (§ 12 Abs. 1 Nr . 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 2
GemO NRW). Der Preis, den die Stadt fu r die Verwirklichung der Großprojekte zahlt,
sind Grundstu cksverkaufspreise unter – und zu zahlende Mietzinse u ber – dem
marktu blichen Wert. Dies legt das ein Gutachten der Wirtschaftspru fgesellschaft
PriceWaterhouseCoopers zur Wertermittlung der Nordhallen einschließlich des
Mietzinses vom 27.04.2011 nahe (QD 13), welches einen angemessenen Mietzins von
ja hrlich 14,8- bzw. 17,8 Mio. Euro anstatt der vereinbarten 20,7 Mio . Euro errechnet
hat.
Zum anderen ist auch in personeller Hinsicht ein Muster erkennbar. Auf Seiten der
Verwaltung bzw. in den politi schen Positionen ha ngt die handelnde Person von den
politischen Mehrheitsverha ltnissen ab. Auf Seiten der privaten Partner war der Esch-
Fonds u ber mehrere Jahre als Bauunternehmer gesetzt. Mit ihm gemeinsam im Fonds
sind zu großen Teilen dieselben Anleger verbunden. Die 15 Gesellschafter der
"Ko lnArena Beteiligungsgesellschaft mbH" geho ren zum Ümfeld des Esch-Oppenheim-
Fonds, wobei einige auch im Falle der Messehallen investierten.
Das Zustandekommen eines Gewinns fu r die Anleger wird durch die Vertra ge
garantiert. Neben ihnen sind die Gewinner die Bauunternehmer und die politischen
Initiatoren, welche die Realisierung prestigetra chtiger Objekte fu r sich verbuchen
ko nnen.
5.2 Was erklärt die Vorkommnisse um die Messehallen Nord?
Das oben dargelegte personel le und strukturelle Muster war zu dem Zeitpunkt
vorhanden, als die Idee entstand, das Halten von RTL mit dem Bau der Messehallen
Nord zu verbinden. Dabei diente den politischen Vertretern wie von der Sparkasse die
Vision von einem bedeutenden Medienstandort dazu, Handlungen und
Entscheidungen zu begru nden, die darauf abzielten, dass RTL in Ko ln ansa ssig blieb
(QD 27). Kommunalwirtschaftlich korrespondierte diese Zielsetzung mit der Sicherung
eines großen Gewerbesteuerzahlers.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 98
Die Zielsetzung, RTL in den Rheinhallen unterzubringen, erforderte bereits allein den
Einbezug vieler unterschiedlicher Akteure aus der Politik und der Stadt bzw. der
Verwaltung sowie der Wirtschaft, barg also selbst schon einiges
Ü berkreuzungspotential im Sinne des Smelser -Ansatzes (vgl. auch Bartels/Berger
2003). Dabei kam den Personen, die in mehreren Positionen sowohl in
Wirtschaftsgremien (z.B. im Aufsichtsrat/Finanzausschuss der Ko lnmesse ) wie in
sta dtischen Gremien (Rat) und/oder in der Verwaltung (wie z.B. Ka mmerer, OB) ta tig
waren, eine besondere Rolle zu. Sie trugen die Entscheidungen mit Kenntnis vieler
Bereiche mit und trieben sie im Hinblick auf die Entwicklung des Medienstandortes
voran. Die Idee vom Medienstandort Ko ln wurde in der Breite auch von den politischen
Akteuren unterstu tzt.
Gleichzeitig hatte sich die Sparkasse bereits fru her im Hinblick auf den Medienstandort
mit dem finanziellen Engagement bei den MMC Studios und auch in anderer Hinsicht
eingesetzt (Geschwandtner-Andreß 1999; Lutz/Sydow 2002). Auch dem Handeln der
Stadtsparkasse kann bei aller Beru cksichtigung ihrer finanzwirtschaftlichen
Interessen (einschließlich der Abha ngigkeiten zum Esch -Fonds) die Motivation
zugeschrieben werden, an der Entwicklung des Medienstandortes mitgewirkt zu
haben.
Mit der Dringlichkeitsentscheidung des Rates vom 25.07.2003 und der kurz darauf
erfolgenden Standortentscheidung von RTL fu r die Rheinhallen war die Zielsetzung
der Sicherung des Medienstandortes erreicht.
Nun stellte sich die Frage nach dem Ausgleich des Verlustes der Rheinhallen fu r die
Ko lnmesse. Diese Frage wurde im folgenden Prozess immer mit der Frage nach der
Standortentscheidung von RTL verknu pft.
Die Mo glichkeiten, mit denen die Koelnmesse fu r den Verlust der Rheinhallen
kompensiert werden konnte, stellte n fu r alle Beteiligten ein Gelegenheitsfenster dar,
ihre akteursbezogenen Interessen einzubringen. Dieses Gelegenheitsfenster stellte
also eine „Win-Win“ Situation fu r die Beteiligten dar (Ü berall 2010: 209), bei der alle
profitieren konnten, falls die Vereinbarungen eingehalten wurden. Nach der
Standortentscheidung von RTL kam eine komplexe Situation von u berkreuzenden
Belohnungen im Sinne von Smelser (1985) auf, bei denen die Realisierung der
einzelnen Akteurserfolge von dem Handeln anderer Akteure abhing.
Fu r den Esch-Fonds ergab sich die Gelegenheit, ein weiteres sicheres, lukratives und
langfristiges Gescha ft durch den Bau der Messehallen Nord und die Sanierung der
Rheinhallen zu realisieren. Das Muster, das sich bereits bei den Großprojekten zuvor
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 99
„bewa hrt“ hatte, konnte in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse auch in diesem Fall
eingesetzt werden, falls das Investorenmodell sich gegen die u brigen Bieter und
alternative Bauvorhaben (wie den Eigenbau durch die Koelnmesse) durchsetzt. Fu r die
Investoren ergab sich (zusammen mit der Oppenheim Bank) die Gelegenheit, von den
Mieten des Bauobjektes sowie von Steuervorteilen zu profitieren (vgl. Seidel 2010: 53).
Die Stadtspar kasse konnte diese Gelegenheit nutzen, um Verluste aus fru heren
Gescha ften auszugleichen, neue Einkommensmo glichkeiten zu generieren und ihre
Rolle als „Ermo glicher“ sta dtischer wie landesbezogener Zielsetzungen
weiterzufu hren.
Die Stadt konnte mit der Wah l des Investorenmodells die Gelegenheit ausnutzen, die
Koelnmesse mit neuen Messehallen auszustatten, nachdem RTL sich fu r Ko ln als
Standort ausgesprochen hatte. Dabei konnte sie die „Mitarbeit“ der Stadtsparkasse
einrechnen, die Garantien und Prozessgesta ltungen u bernahm, die u.Ü. sonst von ihr
ha tten u bernommen bzw. ausgefu hrt werden mu ssen. Sie konnte auch mit der
„Mitarbeit“ der Koelnmesse rechnen, weil diese nun Renovierungsarbeiten vorziehen
und neue (weitgehend nach ihren Vorstellungen geplante) Messehallen bauen (lassen)
konnte.
Letztlich war auch fu r die politischen Akteure die Gelegenheit gegeben, Reputation
durch die Sicherung des Medienstandortes wie durch eine modernisierte Infrastruktur
der Messe zu erhalten.
Wie sich die Planungen und der Bau der Messehallen Nord letztlich realisierten, war
also das Resultat des Zusammenwirkens der Akteursinteressen und deren spezifischer
Vorerfahrungen (z.B. im gezeigten Muster) in diesem Gelegenheitsfenster, das sich
nach der RTL Standortentscheidung fu r alle Beteiligten bot.
Bei der Ümsetzung der Planungen und dem Bau traten dann die Friktionen auf, die sich
bei der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (wie
der Wirtschaft, der Politik oder der Verwaltung) u blicherweise ergeben. I n diesem
Zusammenhang traten auch Klu ngelprozesse auf, die aber allein die Realisierung der
Planungs- und Bauvorhaben nicht hinreichend erkla ren.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 100
5.3 Alternative Erklärungen
5.3.1 Klüngel als alleiniger Erklärungsgrund
In der Literatur werden auch alt ernative Erkla rungen fu r die Vorkommnisse um die
Planungen und den Bau der Messehallen genannt. Scheuch/Scheuch (2013) oder
Ü berall (2010) bringen ihn mit dem Klu ngel (nach ihren Definitionen) in Verbindung
(wobei festzustellen ist, dass ihre Versta ndnisweisen von dem, was Klu ngel ausmacht,
nicht identisch sind; vgl. Kapitel 3). Allerdings bestanden keine umfassenden
Netzwerkstrukturen zwischen allen Akteuren, welche aber nach dem Klu ngelansatz
notwendig gewesen wa ren, damit diese Erkla rung hinreichend gewesen wa re. So
bestand zwischen der Stadtsparkasse und dem Esch -Fonds zwar eine vertraglich
basierte Abha ngigkeit, die auch dazu fu hrte, dass die Sparkasse sich zugunsten des
Esch-Fonds bei den Planungen zum Bau der Messehallen einsetze. Diese Abha ngigkeit
wird aber weder in der Versta ndnisweise von Scheuch/Scheuch (2013) noch von
Ü berall (2010) unter Klu ngel gefasst. Das ist bezogen auf die Absprachen zwischen den
politischen Akteuren anders. Hier passen die Versta ndnisweisen beider Autoren. Aber
die Absprac hen zwischen den politischen Akteuren (auch im Zusammenhang mit
Vertretern der Koelnmesse und der Stadt, wie dem Stadtka mmerer) sind nur ein
notwendiger, kein hinreichender Teil, damit die Planungen sich in dieser Weise
realisierten, wie sie es taten. Ü ber weitere Absprachen und Klu ngelprozesse, zu denen
(vermutlich mit gutem Grund) keine Ünterlagen vorliegen, la sst sich ru ckwirkend nur
spekulieren. Aber selbst wenn Verbindungen zwischen bestimmten Akteuren nahe
liegen (so ist es beispielsweise sehr unwahrs cheinlich, dass bestimmte
Entscheidungen der Stadtsparkasse ohne Wissen der Stadtverwaltung und
insbesondere des Ka mmerers umgesetzt wurden), so kann die letztlich doch subjektive
Wahrscheinlichkeit des Verdachts nicht als Kriterium gelten, diese Vermutung im
Rahmen dieser Üntersuchung zu vertreten.
5.3.2 Public Private Partnership Projekte
Der Bau der Messehallen Nord wurde wie andere Projekte in Ko ln als ein Projekt
durchgefu hrt, bei dem der Bau und die Vermietung einer messebezogenen
Infrastruktureinrichtung durch Private erfolgte. Dieses Zusammenwirken bei einem
Bauvorhaben wird im Allgemeinen unter Public Private Partnership (PPP) verstanden
(Europa ische Kommission 2004 ; Ziekow 2016). Obwohl es viele
Konstruktionsmo glichkeiten von PPP gibt, soll ihnen gemeinsam sein, dass durch die
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 101
Zusammenarbeit o konomische Effizienz optimiert und o konomische Konsequenzen des
Projektes nachvollziehbar und abrechenbar bleiben. Folgt man den Empfehlungen der
Arbeitsgruppe „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ (2006: 8), dann
sollen die zu erbringenden Projektleistungen in einer gemeinsamen Ausschreibung
vergeben werden, wobei die konkrete Ausgestaltung der Leistung den Bietern
vorbehalten bleibt. Zentral fu r die Bewertung des gemeinsamen Projektes ist die
„optimale Risikoverteilung zwischen dem o ffentlichen und dem privaten Partner“ , wobei
die Verteilung danach erfolgen sollte, mit welchem Risiko die Partner am besten
umgehen ko nnen.
Ein Argument dafu r, Großprojekte mittels eines Investorenmodells zu realisieren, war
immer wieder das Argument „Bankrott der Kommunen“ bzw. „leere o ffentliche Kassen“
(vgl. Ru gemer 2002: 30). Tatsa chlich liegt es nahe, dass Institutionen wie Kommunen
bei geringem Eigenkapital zur Finanzierung auf die Zusammenarbeit mit Investore n
und Dienstleistern der Privatwirtschaft zuru ckgreifen. Der o ffentlich -
wirtschaftsrechtliche Rahmen hierfu r sind funktionale Privatisierungen in einzelnen
Angelegenheiten, das heißt die Einbindung Privater in die Erfu llung bestimmter
o ffentlicher Aufgaben, wobei die o ffentliche Hand sich der Aufgabe nicht entledigt,
sondern einen Verantwortungsbereich fu r die ordnungsgema ße Erfu llung beibeha lt
(vgl. Ruthig/Storr 2015).
Das PPP ist kein starres Kooperationsmodell, sondern erscheint vielmehr in
unterschiedlichen Varianten (vgl. fu r verschiedene Modelle der PPP Ruthig/Storr 2015
oder Ziekow 2016). Fu r die Fa lle des Coloneums und des Baus der Messehallen kommt
am na chsten das sogenannte Leasingmodell, welches vorsieht, dass bei einer Laufzeit
von bis zu 30 Jahr en der Private Planung, Bau und Finanzierung und Betrieb einer in
seinem Eigentum stehenden Anlage u bernimmt und hierfu r Leasingraten erha lt (vgl.
Ziekow 2016). Der Private u berla sst die Anlage dabei der o ffentlichen Hand zum
Gebrauch; der o ffentlichen Hand steht sodann in der Regel eine Kaufoption nach Ablauf
des Vertragsverha ltnisses zu (vgl. Ziekow 2016). Sowohl im Falle des Coloneums als
auch in dem der Mes sehallen lag das Merkmal des Betriebs der Anlage durch den
Privaten selbst nicht vor . In beiden Fa llen wurde die Anlage lediglich an den Betreiber ,
der zumindest partiell von der o ffentlichen Hand getragen ist, vermietet.
Ru gemer (2014: 91 ff.) nennt in seinem Buch den Bau der Messehallen als ein Beispiel
fu r ein PPP-Gescha ft, in dem Details vor der O ffentlichkeit geheim gehalten werden
sollten. Er greift in seiner Darstellung eine Reihe von Argumenten auf, die bereits im
Milliarden-Monopoly genannt wurden, bettet sie aber im Kontext der PPP -Thematik in
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 102
eine umfassendere Argumentation und Erkla rungskette ein. Die Ü berschneidungen
zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen, wie wir sie in Kapitel 2 herausgearbeitet
haben, sind ein natu rlicher Teil der Akteure bei PPP-Gescha ften. Insofern passt seine
Argumentation teilweise auch zu dem hier vertretenen Ansatz.
Die Geheimhaltung wird zum Teil mit den Verbindungen zwischen den o ffentlichen
Akteuren und den Wirtschaftsakteuren in Verbindung gebracht und ko nnte als Klu ngel
interpretiert werden, auch wenn Ru gemer (2014) den Begriff hier nicht explizit
verwendet.
Das PPP ko nnte als Erkla rungsansatz deshalb in Frage kommen, weil neben den
natu rlichen Ü berkreuzungen von gesellschaftlichen Subsystemen auch die
Wahrscheinlichkeit ho herer Klu ngelgefahr bestehen ko nnte. Die natu rlichen
Ü berkreuzungen (z.B. zwischen Politik und Wirtschaft) machen sich konkret an
Ratsmitgliedern fest, die in die Gremien von Ünternehmen mit o ffentlicher Beteiligung
entsandt werden. Dabei kann nach Ü berall (2010: 156) das Problem auftreten, dass die
Gesetzes- und Verwaltungsregeln nicht zu den unternehmerischen Zielvorstellungen
und Planungen passen. Im Hinblick auf eine umsetzbare und praktikable Abwicklung
von großen Projekten kann es no tig sein, hier „Kompromisse“ einzugehen, die Franz -
Josef Antwerpes (zitiert nach Ü berall 2010: 156) in f olgender Weise umreißt:
„Gemeinsam mit der Stadt und ihren Ünternehmen hab ich stets fu r eine mo glichst
liberale Handhabung der wirtschaftlichen Ta tigkeit der Gemeinden geka mpft, wie sie
die nordrhein -westfa lische Gemeindeordnung eigentlich nicht hergibt “, ra umt der
ehemalige Regierungspra sident Franz-Josef Antwerpes sogar freimu tig ein: „Ha tte man
sich sklavisch an die Bestimmungen der Gemeindeordnung gehalten, dann ha tt e es
keine Telefongesellschaft ‚Netcologne‘ gegeben.“
Es besteht also u.Ü. die Notwend igkeit, (gesetzliche) Regelungen gegebenenfalls
hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu hinterfragen, wenn „Kompromisse“ in
wirtschaftlichen Fragen gefunden werden mu ssen. Diese Notwendigkeit kann entsandte
Ratsmitglieder in die Situation bringen, diese Kompromisse auch u ber Klu ngelprozesse
herbeizufu hren. Die Gefahr, dass negative Resultate aus Klu ngelprozessen in diesem
Zusammenhang entstehen, ist in Ko ln allerdings bereits durch die traditionell starke
Verbindung zwischen der Politik und Wirtschaft gegeben. In diesem Zusammenhang
weist Ü berall (2010: 156) darauf hin, dass bereits Konrad Adenauer in allen wichtigen
Aufsichtsgremien Ko lner Ünternehmen gesessen habe.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 103
Im Falle der Ratsmitglieder, die in Wirtschaftsunternehmen entsandt werden, existiert
Ü beralls Ansicht nach (2010: 158) aus ihrer oft laienhaften Position eine Abha ngigkeit
von den Wirtschafts vertretern hinsichtlich von wichtigen Informationen und deren
Bedeutungen. Damit sind Interessenkollisionen bei den Entsandten wahrscheinlich,
denn sie (Ü berall 2010: 158) „[…] sind einerseits politisch dem Gemeinwesen
verpflichtet, andererseits rechtlich nach dem GmbH- oder Aktiengesetz aber dem reinen
wirtschaftlichen Wohlergehen des Ünternehmens. Schon wenn es um den Erhalt von
Arbeitspla tzen geht, kann das zu einer schwierigen Gewissensentscheidung fu hren.
Außerdem muss u ber die Verhandlungen in den Aufsichtsra ten prinzipiell
Stillschweigen bewahrt werden, selbst ihren Fraktionskollegen gegenu ber sind die vom
Stadtrat entsandten ‚Kontrolleure‘ formal zur Gehei mhaltung verpflichtet – ganz zu
schweigen von der O ffentlichkeit, die indirekt mit ihren Steuergeldern fu r die
wirtschaftlichen Ünternehmen der Stadt haftet.“
Wendet man diese Ü berlegungen auf die Planungen und den Bau der Messehallen Nord
an, dann ko nnte man die Vorkommnisse auch unter dem Blickwinkel eines
Partnerprojektes zwischen o ffentlicher und privater Hand rekonstruieren. Allerdings
sind die Autoren dieser Dokumentation nicht der Ansicht von Ru gemer (2014: 99), dass
in dieser Weise privatisierte Projekte systematisch zum Schaden der o ffentlichen Hand
ausgehen mu ssen (wenngleich es eine beeindruckende Anzahl von Beispielen dafu r
gibt): „Das ist die u bliche Fußangel bei Privatisierungen: O ffentlich werden die Vorzu ge
der freien Marktwirtschaft und die Risikofreude de r Investoren gelobt, im
Kleingedruckten der Vertra ge wird aber regelma ßig die o ffentliche Hand verpflichtet,
den Gewinn des Investors notfalls mithilfe von Steuergeldern zu finanzieren. “ Die
Durchfu hrungs- und Kostenrisiken, wie sie sich im Fall des Messehallenbaus als PPP -
Gescha ft gezeigt haben, sind aus der Literatur seit langem bekannt (z.B. Schwalb 2005:
55). Inwiefern sich diese realisieren, ist im Fall der Messehallen eher dem spezifischen
Muster bzw. deren Entwicklung u ber die vorherig en Projekte und dem
Gelegenheitsfenster geschuldet, das die akteursu bergreifenden Gewinnmo glichkeiten
wahrscheinlich machte.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 104
5.4 Vorbeugende Maßnahmen
5.4.1 Grenzen der Bekämpfung von Klüngel und Überkreuzungen
Ein großer Teil der Vero ffentlichungen u ber den Messehallenbau geht den Fragen nach
alternativen Planungen und Durchfu hrungen nach (vgl. Kapitel 4). Ü berlegungen
solcher Art weisen meist auf Defizite und deren Beseitigung oder auf Mo glichkeiten der
Vorbeugung hin. In Hinsicht des Klu ngels und der Ü berkreuzungen sind allerdings
solche Ü berlegungen aus mindestens drei Gru nden schwierig umzusetzen:
1. Oftmals zeigen sich die Vorteile des Klu ngels, aber auch die Vorteile aus
Ü berkreuzungen fu r die beteiligten Akteure in der Vereinfachung von
(insbesondere) administrativen Prozessabla ufen. Diese Vereinfachung macht
erst mo glich, was zuvor durch erheblichen Mehraufwand die Realisierung
unwahrscheinlicher, zuweilen sogar unmo glich gemacht ha tte.
Dafu r finden sich im Ümfeld des Messehallenbaus einige Beispiele. Das Ziel, RTL
in Ko ln zu halten, als der Sender Hu rth als Standort als Mo glichkeit erwogen
hatte, erforderte im engen Kreis die Koordinierung von Seiten der Stadt, der
Verwaltung, der Politik und der Ko lnmesse. Im weiteren Ümfeld kamen die
Finanzwirtschaft (Sparkasse) und die Bauwirtschaft hinzu. Insbesondere bei
politischen Entscheidungen und de m Auftreten von Intere ssenkollisionen bei
Personen in mehreren Funktionen bieten Absprachen mit Klu ngelcharakter vor
allem Zeitersparnis bei administrativen Prozessen.
In gleicher Weise fu hrte die Marktabfrage (anstatt der Ausschreibung) bezu glich
der potentiellen Bieter fu r die Vergabe des Messehallenbaus zu einer
Vereinfachung der administrativen Vorga nge. Eine o ffentliche Ausschreibung
ha tte nicht nur viel mehr Zeit in Anspruch genommen (QD 27). Es ha tte potentiell
auch die Chance geschma lert, dass das Investorenmodell des Esch-Oppenheim-
Fonds in Verbindung mit der Stadtsparkasse zum Zuge gekommen wa re. In
diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Autoren dieser Dokumentation
nach Durchsicht des vorliegenden Aktenmaterials zu der Einscha tzung
gekommen sind, dass die sta dtischen wie wirtschaftlichen Akteure in der
damaligen Entscheidungssituation mit großer Wahrscheinlichkeit davon
u berzeugt waren, dass wegen d es privatrechtlichen Verha ltnisses der
Koelnmesse zum Investor eine Ausschreibung nicht no tig gewesen wa re. Es ist
aber letztlich nicht auszuschließen, dass zumindest einige von ihnen die
Mo glichkeit in Kauf genommen haben, dass diese Ü berzeugung juristisch keinen
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 105
Bestand hatte (was letztlich auch so war). Sie ha tten dann zur Wahrung der
Zielerreichung (RTL in Ko ln zu halten und die Messehallen zu bauen) eine
mo gliche Illegalita t als Mo glichkeit hingenommen (vgl. Pohlmann et al. 2016) –
eine Ü berzeugung, die u ber Klu ngelprozesse versta rkt werden kann.
2. Die sozialen Beziehungen, auf denen Absprachen legitimer wie illegitimer Art
beruhen und die dann auch Handlungssicherheit fu r risikoreiche Transaktionen
vermitteln, sind Teil des ta glichen Ümgangs in Verwaltung, Politik und Wirtschaft
(vgl. Ü berall 2010). Zwar wurde ein Großteil der Ü bereinku nfte beim
Messehallenbau u ber Vertra ge geregelt. Auf diese kann auch heute noch
zugegriffen werden. Aber typischerweise werden informale Regelungen, die
gerade bei unsicheren Handlungsausga ngen oder verketten Prozessen (wie den
Kauf- und Mietvertra gen) wegen ihrer perso nlichen Verbindlichkeit der Akteure
relevant werden, nicht dokumentiert und ko nnen im Nachhinein auch nicht
nachgewiesen werden.
3. Eine Besonderheit beim Fall d es Messebaus ist, dass Ü berkreuzungen als
potentielle Quelle des Austausches und der Machtausu bung und Kontrolle im
Aufbau der politischen und wirtschaftlichen Strukturen explizit vorgesehen sind.
Beteiligungsgesellschaften unter kommunaler bzw. politische r Ko ntrolle und
Mitwirkung sind eine kommunalwirtschaftlich gewollte und in vielen Fa llen
erprobte Durchfu hrungsform wirtschaftlicher Aktivita t unter staatlichem
Einfluss. Sie ero ffnet aber gerade im politischen wie im wirtschaftlichen Bereich
fu r Einzelne die Mo glichkeit, aus Macht-, Einkommens - oder Karrieregru nden
u berkreuzende Positionen einzunehmen, die per se Interessenkollisionen
enthalten. Dabei sind diese Positionen umso ma chtiger (und vermutlich umso
begehrter), desto potentiell gro ßer die Interes senkollisionen sind.
Scheuch/Scheuch (2013: 168) weisen zu Recht darauf hin, dass
Interessenkollisionen ein Teil der allta glichen Bedingungen realer
Kommunalpolitik sind. Im Fall des Messehallenbaus wurden sie jedoch zu einem
zentralen Aspekt.
5.4.2. Compliance als Möglichkeit zur Verhinderung der negativen Auswirkungen von
Klüngel und Überkreuzungen
Wie ha tten sich die negativen Auswirkungen des Klu ngels und der Ü berkreuzungen im
Sinne von Smelser (1985) potentiell verhindern lassen? Eine u bliche Antwort, die
sowohl von akademischer wie praxisorientierter Seite gegeben wird, ist der Aufbau von
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 106
Compliance Strukturen sowohl in den sta dtischen wie in den privatwirtschaftlichen
Organisationen (Graeff & Stessl 2017).
Compliance bei der Kölnmesse
Mit Blick auf Corporate Governance Strukturen (ein Konzept, das aktuell auch bei der
Koelnmesse verwendet wird) bezieht Ehrhardt (2019) den Begriff Compliance auf die
Einhaltung und Befolgung von rechtma ßigen Verhalten innerhalb eines Ünternehmens.
Das Ziel von Compliance ist es, die Risiken des Auftretens von deviantem und juristisch
verfolgbarem Verhalten fru hzeitig aufzudecken bzw. mo glich gering zu halten. Die
modernen Prozessdurchfu hrungen von Compliance sind u berwiegend durch juristische
Expertise gepra gt. Compliance Systeme werden meist nach der Leitbildentwicklung
u ber Richtlinien bzw. Verhaltenskodizes in einem Ünternehmen verankert. So hat die
Koelnmesse beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Stadt Ko ln eine Anti -
Korruptionsrichtlinie (QD 2 ) und einen Public C orporate Governance Kodex (QD 19 )
erstellt, die in dieser Hinsicht hilfreich sein sollen.
Nach dieser Richtlinie der Koelnmesse (in der Version von 2013) sind G eldgeschenke
(mit gescha ftlichem Hintergrund) ebenso verboten wie Zuwendungen, die als
Voraussetzung fu r die Vornahme einer betrieblichen Entscheidung gewa hrt werden.
Neben anderen, offensichtlichen Delikten wie Zuwendungen sexueller Natur oder
strafbaren Zuwendungen, sind aber auch Zuwendungen wa hrend eines
Verhandlungsprozesses untersagt. Es ist ni cht auszuschließen, dass derartige
„Zuwendungen“ im Verlaufe der Planungen und des Baus der Messehallen Nord
vergeben und angenommen wurden. In diesem Fall ha tte sich ein Beteiligter perso nlich
bereichert. Es wurde aber kein Beteiligter wegen dieser Delikte verurteilt und auch den
Autoren liegen keine Hinweise auf derartige Dinge vor . Daher erscheinen potentielle
Interessenkonflikte bedeutsamer fu r den Anwendungsfall der Messehallen.
In dem Public Corporate Governance Kodex der Koelnmesse werden fu r jede
Funktionsgruppe wie die Gesellschafter, die Gescha ftsfu hrung oder den Aufsichtsrat
mo gliche Interessenkollisionen und Verantwortungsbereiche aufgefu hrt. Dabei werden
die u bergeordneten Ziele des Kodex (wie eine effiziente Zusammenarbeit, z.B. zwischen
Aufsichtsrat und Gescha ftsfu hrung, ein verbesserter Informationsfluss, z.B. zwischen
der Koelnmesse und der Verwaltung, oder eine verbessere Transparenz und Kontrolle)
positiv formuliert. Wie u blich bei diesen Kodizes oder den Richtlinien sollen damit vor
allem kritisches Bewusstsein fu r deviante Prozesse und gleichzeitig Aufmerksamkeit fu r
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 107
gute Ünternehmensfu hrung (Corporate Governance) bzw. Ünternehmenshandeln im
Sinne der Compliancevorschriften geschaffen werden. Eine regelma ßige
Dokumentation der relevanten I nhalte und Entwicklungen wird ja hrlich im Internet
o ffentlich zuga nglich vero ffentlicht (Corporate Governance Bericht).
Die Hinweise fu r den Ümgang mit Interessenkonflikten beziehen sich zum großen Teil
auf u bliche Regeln, wie dass Gescha fte mit „nahe stehenden Personen“ oder „perso nlich
nahestehenden Ünternehmen“ den „branchenu blichen Standards entsprechen“ sollen
(QD 19). Als Beurteilungskriterium fu r das eigene Handeln steht immer die Kongruenz
mit dem Ünternehmensinteresse im Vordergrund . Fu r Mitglieder des Aufsichtsrats
gelten engere Grenzen ( QD 19 ): „ Berater- und sonstige Dienstleistungs - und
Werkvertra ge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehenden Personen
oder ihnen perso nlich nahestehenden Ünternehmen sollen nicht abgeschlossen
werden. Dies gilt auch fu r Berater- und sonstige Dienstleistungs-und Werkvertra ge mit
ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehenden Personen oder
ihnen perso nlich nahestehenden Ünternehmen, die innerhalb von zwei Jahren nach
Beendigung der Ta tigkeit geschlossen werden sollen. Werden Vertra ge nach Satz 1 oder
2 aus wichtigem Grund gleichwohl abgeschlossen, soll dies nur mit Zustimmung des
Aufsichtsrats erfolgen. “ Damit bleibt es zwar im Ermessensspielraum des
Aufsichtsrates, mit solchen Interessenkollisionen umzugehen. Trotzdem la sst sich eine
positive Entwicklung feststellen, weil eine transparente Darstellung derartiger
Interessenkollisionen sowohl in der Antikorruptionsrichtlinie wie dem Kodex gefordert
werden.
Ha tte bei Geltung dieser Rich tlinie und des Kodex die Problematiken beim Bau der
Messehallen verhindert werden ko nnen? Auch wenn die Situation heute mit der
Situation vor 18 Jahren nicht vergleichbar ist (denn heute gibt es ein Bewusstsein fu r
Compliance und die Richtlinien/der Kodex wurden mo glicherweise auch im Ru ckblick
auf die Ereignisse um die Messehallen mitgestaltet), so bestehen doch erhebliche
Zweifel bei der Bejahung dieser Frage. Das Bewusstsein fu r Interessenkonflikte
existierte bereits beim Bau der Messehallen und wurde in den Sitzungen des
Finanzausschusses der Koelnmesse auch thematisiert (vgl. Protokolle der Sitzungen von
Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom 17.10.2003). Ein solches
Bewusstsein war aber damals irrelevant, um den Verlauf der Ereignisse zu vera ndern.
Es ist sogar anzunehmen, dass jeder der Akteure von seinem Standpunkt aus im Sinne
seines Ünternehmens/seiner Organisation (und damit im Sinne der Compliance-
Vorstellungen) gehandelt hat. Als die Rheinhallenvergabe an RTL politisch wie vom
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 108
Prozess her gekla rt war, bot sich fu r jeden Akteur die Gelegenheit, mit dem Bau der
Messehallen Nord u ber das Modell des Esch-Oppenheim-Investors in Verbindung mit
der Stadtsparkasse einen Gewinn zu erreichen . Fu r bestimmte Entscheidungen der
Koelnmesse ha tte es in dieser Situation auch Alternativen gegeben. So ha tte die
Koelnmesse damals ein anderes Ünternehmen als Ernst & Young die Bieterabfrage
vornehmen lassen ko nnen. Nach den Compliance Vorschriften ha tte es heute (und
vermutlich damals auch) „wichtige Gru nde“ geben ko nnen, erlaubterweise von den
Vorgaben abzuweichen (und Ernst & Young trotz der Na he zum Esch -Fonds
auszuwa hlen). In Verbindung mit den Zusicherungen der Stadtsparkasse (z.B. bei der
Ru ckkaufoption oder der Altlastensanierung) ko nnen die Entscheidungen der Manager
der Koelnmesse damals als vorteilhaft fu r das Ünternehmen und damit im Interesse des
Ünternehmens gesehen werden (also kongruent mit den Ünternehmenszielen und
Compliance-Normen). Auch ein intransparentes Vorgehen als eine mo gliche Verletzung
von Compliance -Vorstellungen kann der Koelnmesse weder bei den Planungen noch
beim Bau der Messehallen unterstellt werden, selbst wenn man die
Geheimhaltungsvereinbarung mit der Stadtsparkasse mit einbezieht (QD 30 ). Die
relevanten Informationen wurden in den Gremiensitzungen besprochen und auch mit
der Stadt geteilt. Ob dabei Kenntnisse u ber den Grad der Abha ngigkeit zwischen der
Stadtsparkasse und dem Esch -Fonds bestand, ist eine offene Frage, die sich aufgrund
des vorhandenen Dokumentenmaterials nicht kla ren ließ. Fu r die Bejahung dieser Frage
spricht, dass die Stadtsparkasse mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis Anfragen zu
diesen Inhalten im Rahmen der Erstellung dieser Dokumentation stets blockiert hat.
Compliance bei der Stadt
Auch die Sta dt Ko ln hat sich einen Public Corporate Governance Kodex gegeben, der
bereits 2008 geplant und schließlich aufbauend auf anderen Kodizes (z.B. dem des
Bundes) 2009 fertiggestellt wurde (QD 20). A hnlich wie bei dem Kodex der Koelnmesse
stehen auch hier die Transparenz und die Kontrolle bzw. Nachpru fbarkeit von
Entscheidungen und Maßnahmen des Rates, der Verwaltung und der
Beteiligungsgesellschaften sowie ihre verbesserte Zusammenarbeit und
Kommunikation im Vordergrund ( Public Corporate Governance Kodex der S tadt Ko ln
2012). Im Detail regelt der Kodex die Interessenkollisionen von Mitgliedern in
Aufsichtsra ten und Gescha ftsfu hrungspositionen. Allen Personen, fu r die der Kodex (in
Aufsichtsra ten oder Gescha ftsfu hrungen) gilt, steht nicht zu, perso nliche Interessen zu
verfolgen. Es geht vorrangig um das Interesse des Ünternehmens. Eine Ausnahme
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 109
existiert fu r diejenigen Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Ko ln entsandt wurden.
Sie sollen gleichzeitig auch „die Beschlu sse der sta dtischen Ausschu sse bzw. des Rates
beru cksichtigen“ ( QD 20). Es gilt auch wieder, dass alle Interessenkonflikte offen zu
legen sind und dass la ngerfristige Konflikte auch zu einer Beendigung des Mandates
fu hren ko nnen.
Das gesteigerte Bewusstsein fu r die Existenz und den transparenten Ümgang mit
Interessenkonflikten, das durch diesen Kodex aufgebaut wird, ha tte in der Zeit der
Planungen und des Baus der Messehallen mit hoher Wahrscheinlichkeit die
Durchfu hrung der Prozesse, wie sie abliefen, erschwert. Dennoch ha tte es
wahrscheinlich die Abla ufe, wie sie stattfanden, nicht hinreichend vera ndert. Fu r diese
These spricht, dass die zentralen Kra fte auf Seiten der Politik und der Stadt dem
Messehallenbau u ber das Investorenmodell positiv gegenu berstanden und die
notwendigen Entscheidungen i n kurzer Zeit herbeifu hrten. Durch die Verkettung der
RTL Standortentscheidung mit dem Bau der Messehallen Nord, resultierte fu r die Stadt
und damit auch fu r die politischen Beteiligten durch die Notwendigkeit, Beschlu sse im
Rat zu fassen, ein Zeitdruck. D ieser Zeitdruck wurde im Verlaufe der Planungen der
Messehallen auch offensiv von der Stadtsparkasse als Argument aufgegriffen und
verwendet. Insgesamt wurden alle wichtigen Beschlu sse zur Realisierung des
Messehallenbaus (in Verbindung mit den Rheinhallengescha ften) von Seiten der Politik
und der Stadt in relativ kurzer Zeit gefasst. Die Dringlichkeitsentscheidung des Rates zu
den Rheinhallen fand Ende Juli 2003 statt ( QD 8 ). Der Ratsbeschluss, nach dem der
Kaufvertrag zwischen Esch -Fonds und Koelnmesse u ber das Messehallengela nde
geschlossen wurde, folgte nur wenige Monate spa ter (QD 4). Will man den Zeitdruck an
konkreten Bezugspunkten festmachen, dann sind zuna chst die Mo belmesse im Januar
2006 und das geplante Einzugsdatum von RTL zum April 2008 zu nennen. Abzu glich des
Ümbaus und der Fassadensicherung der Rheinhallen ergab sich damit ein festes Datum
fu r den Start des Ümbaus der Rheinhallen am 01.12.2005. Damit verbunden mussten
die neuen Nordhallen ebenfalls in diesem Zeitfenster fertig werden, damit die Messe die
Mo belmesse Anfang 2006 nicht verlieren wu rde.
Das Zeitdruckargument wurde mit diesen Terminen verbunden und da die politischen
Akteure diesen Projektablauf befu rworteten, ergab sich fu r die vom Rat entsandten
Mitglieder im Aufsichtsrat der Koelnmesse eine Situation, die den Inhalten des Kodex
aus dem Jahr 2012 nicht widersprochen ha tte (vgl. QD 20). Da sie „die Beschlu sse der
sta dtischen Ausschu sse“ mit dem Ünternehmensinteresse der Koelnmesse ha tten
verbinden mu ssen, das Modell des Esch -Oppenheim-Investors aber politisch gewollt
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 110
war, ha tten sie im Aufsichtsrat (aufgrund des Interesses der Stadt und der Politik) fu r
dieses votierten mu ssen.
Aus den vorliegenden Dokumenten geht hervor , dass zwar beim Bau der Messehallen
Nord selbst ein Zeitdruck von allen Beteiligten wahrgenommen wurde , nachdem die
Rheinhallenvergabe an RTL zugesichert worden war (Protokoll der Sitzung des
Aufsichtsrates der Ko lnMesse GmbH vom 25.08.2005). Auch wenn im Verlaufe der
Bauzeit Diskussionen zwischen der Stadt und der G escha ftsfu hrung/dem Aufsichtsrat
der Koelnmesse u ber diesen Punkt aufkamen (Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrates
der Ko lnMesse GmbH vom 25.08.2005), so ha tte der Kodex aus dem Jahr 2012 bei den
Entscheidungen im Aufsichtsrat kaum eine A nderung bewirkt.
Sonstige Complianceinstrumente
Es stellt sich die Frage, ob andere Complianceinstrumente, die heute sowohl bei der
Stadt wie bei Ünternehmen angewendet werden, den Prozessablauf verhindert ha tten.
Wolf (2014: 68-69) nennt eine Reihe von Maßnahmen, die he ute angewendet werden.
Im Folgenden werden solche Maßnahmen heraus gegriffen, die fu r die ausfu hrende
Akteursgruppe beim Messehallenbau ha tten relevant werden ko nnen.
Wolf (2014: 68) nennt neben den umfassenden Transparenzregeln auch die
Verhaltensrichtlinien (Code of Conducts bzw. Public Corpoarte Governance Kodizes), die
bereits oben diskutiert wurden. Ein erster Aspekt, der mo glicherweise hilfreich ha tte
sein ko nnen, wa re die Sensibilisierung fu r die Scha den von
Entscheidungen/Handlungen, die gegen Compli ance Regeln verstoßen. Bei der
Koelnmesse und der Stadt standen bei den Planungen weniger die mo glichen Scha den
im Vordergrund, sondern eher die Mo glichkeiten und Vorteile, die sich aus der
Verkettung der Rheinhallen- mit den Messehallengescha ften ergaben (a hnlich wie die
Einscha tzungen der Sparkasse bezu glich der MMC Studios Gescha fte, vgl. Kapitel 2).
Mo glicherweise wurden potentielle Scha den aus Abweichungen von Regelungen gar
nicht betrachtet, weil aus ihrer Sicht keine Abweichungen existierten. So ware n die
Akteure mo glicherweise tatsa chlich davon u berzeugt, dass der Bauauftrag fu r die
Messehallen gar nicht ausgeschrieben werden musste (QD 6), auch wenn sich dies im
Nachhinein als nicht korrekt im juristischen Sinne herausgestellt hatte.
Wolf (2014: 68) nennt weiterhin einen Schutz durch Hinweisgeber („Whistleblower“)
als Maßnahme in politisch-administrativen Systemen. Aus seiner Sicht stellt sich dabei
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 111
aber das Problem, dass „unter Ümsta nden auch bloße Querulanten oder Denunzianten
mit substanzlosen ode r gar heimtu ckischen Anliegen zu unbegru ndeten (oder
scha dlichen) Anzeigen ermutigt und/oder vor Sanktionen geschu tzt werden.“ Kritische
Betrachtungen gab es bereits wa hrend der Planungs- und Bauphase, wobei es keinen
Whistleblower innerhalb der beteiligten Organisationen gab. Auch dieser Aspekt traf
also bei den Messehallengescha ften nicht zu.
Betrachtet man die u brigen Maßnahmen (wie umfassend ausgerichtete
Kontrollinstanzen, Reduzierung der Regelungsdichte, eine strafrechtliche
Kriminalisierung oder die Reduzierung des Einflusses von Parteipolitiker auf
Entscheidungen in eigener Sache, Wolf 2014: 68 -69) in a hnlicher Weise, stellt sich
heraus, dass auch diese mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle des Messehallenbaus und
seiner Planungen wenig Wirkung entfaltet ha tten.
Diese negativen Ausfu hrungen u ber die Compliance Bemu hungen insbesondere der
Stadt und der Koelnmesse sollten nicht falsch verstanden werden. Alle angesprochenen
Maßnahmen sind in Bezug auf die Einda mmung von devianten Entscheidungen und
Handlungen meist erprobte und wichtige Hilfsmittel. Sie verfangen nur nicht im Fall der
Planungen und des Baus der Messehallen, weil dort eine besondere Konstellation aus
Akteuren und Gelegenheiten existierte. Compliance -Regelungen ko nnen diese
umfassende Konstellation nicht angemessen abbilden.
Aus Sicht de r Autoren gilt das auch fu r die Ermittlungen von Schwachstellen oder
Risikobereichen in Kommunen (Stark/Balzer 2017, Balzer/Stark 2017, Einmahl 2019,
Trunk/Schroth 2019). Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen si nd effektiv bei der
Aufdeckung und Beka mpfung von typischen Compliance Vergehen, ko nnen aber so
spezifische und komplexe Situationen wie beim Bau der Messehallen nicht hinreichend
erfassen.
Damit soll nicht nahegelegt werden, dass von der Einfu hrung und An wendung von
Compliance-Regeln und Maßnahmen zuku nftig abgesehen werden soll – im Gegenteil.
Wenn sich aber Entscheidungen und Handlungsresultate als Produkt der Ü berkreuzung
vieler gesellschaftlicher Akteure aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereich en
ergeben, reduziert sich die Schnittmenge der Inhalte von Compliance auf direkte
gesetzliche Verbotsnormen, die dann in vielen Fa llen (wie z.B. bei der
Ausschreibungspflicht des Bauauftrages) selbst noch zum Gegenstand der Diskussion
werden ko nnen.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 112
5.5 Abschließende Überlegungen
In der Devianzforschung werden Großprojekte, bei denen Steuergelder verschwendet
werden, mit dem Bild verglichen, dass Kathedralen in der Wu ste gebaut werden .
Großartige Bauwerke entstehen in Gebieten, wo sie niemandem etwas nu tzen.
Ü bertra gt man dieses Bild auf den Messehallenbau, dann passt es in zweifacher Hinsicht
nicht. Einerseits wurden tatsa chlich Geba ude gebaut bzw. saniert, die ihren Zweck in
der Weise erfu llen, wie es geplant war. Andererseits sind die entstandenen Koste n bei
der Wu stenkathedrale in dem Sinne „versenkt“ , dass sich diese auch zuku nftig nicht
mehr amortisieren werden. Das trifft bei den Messehallen hinsichtlich ihres Beitrages
an den Gewinnmo glichkeiten der Koelnmesse nicht zu.
Das Ziel dieser Dokumentation war die Erstellung eines Gesamtbildes, bei dem es also
nicht um eine Wu stenkathedrale im u bertragenen Sinne ging. Die politische Zielsetzung,
Ko ln als Medienstandort mit RTL als eine m zentralen Medienanbieter auszubauen,
wurde ebenso erreicht wie die Zielsetzung, den wirtschaftlichen Erfolg der Koelnmesse
durch neue Hallen langfristig sicherzustellen.
RTL hat nach der Herrichtung des Geba udes die Ha lfte der Rheinhallen (ca. 2009)
u bernommen und auch andere Ünternehmen (wie die HDI oder die Talanx AG) haben
inzwischen ihren Gescha ftssitz dorthin verlegt. Die Koelnmesse hat in den letzten Jahren
Rekordumsa tze erwirtschaftet und durch den Vergleich, den die Stadt Ko ln bezu glich
der Messehallen mit dem Esch -Fonds Ende 2018 geschlossen hat, wurde dieses gute
Ergebnis noch dadurch verbessert, dass Ru ckstellungen aufgelo st werden konnten.
Man ko nnte sich also unter dem Eindruck dieser Erfolge auf den Standpunkt stellen,
dass trotz der Verluste der Stadtsparkasse und der kritischen Prozessabla ufe ein
erheblicher wirtschaftlicher Erfolg erreicht worden ist. Ünd in der Tat ist diese Meinung
bei den durchgefu hrten Interviews auch vereinzelt gea ußert worden. Sie gru ndet sich
auf dem nicht von der Hand zu weisendem Argument, dass bei der Betrachtung
alternativer Szenarien im Nachhinein die tatsa chlich eintretenden Risiken und
Ünsicherheiten unbekannt bleiben mu ssen. Ha tte beispielsweise ein alternativer
Investor die Hallen ebenfalls fristgerecht zu einem barwertig geringeren Preis
angefertigt? Wa ren mehr oder andere Bauma ngel aufgetreten? Ha tte die Stadt die
Koelnmesse in Schwierigkeiten gebracht, wenn ein regula res Ausschreibungsverfahren
regelgerecht vonstattengegangen wa re? Die Liste dieser Fragen ließe sich beliebig
fortsetzen und auf alle kritischen Punkte beziehen, di e in dieser Dokumentation
zusammengetragen wurden.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 113
Durch die Fu lle der Kritikpunkte und wegen der begrenzten Bearbeitungszeit konnten
nicht alle Vorwu rfe mit den vorliegenden Informationen und Datenmaterial so
hinreichend behandelt werden, dass sie als entkra ftet oder besta tigt gelten ko nnen. Das
mag entta uschen und hinterla sst Lu cken. Die Komplexita t der Detailinhalte und
Prozessabla ufe fu hrt notwendigerweise dazu, dass bestimme Aspekte immer weniger
beleuchtet werden ko nnen als andere. Man mag insbesonder e einwenden, dass der
„systemischen Logik “ der beteiligten Organisationen und Gremien zu wenig
Erkla rungskraft beim Zustandekommen von Ünregelma ßigkeiten eingera umt wurde,
wie diese etwa bei Ru gemer (2014) in seiner generellen Kritik an Public Private
Partnership Projekten anklingt. Eine solche Kritik geht deshalb an dem Ergebnis dieser
Dokumentation vorbei, weil die Abha ngigkeiten und relevanten sozialen Beziehungen
u ber spezifische Repra sentanten von Ünternehmen oder Beho rden abliefen und in
dieser Konstellation einzigartig waren. Was das Zustandekommen der Beschlu sse u ber
die Planungen und den Bau der Messehallen erkla rt, ist eine Vorgeschichte mit ihrem
Muster (an Abha ngigkeiten und Vertragskonstruktionen), das wegen der Gelegenheit
auf Gewinne fu r alle Beteiligten auf die Situation der Rhein- und Messehallen u bertragen
werden konnte. Fragen nach unregelma ßigem Verhalten wie das Nicht-Beachten von
Ausschreibungsbedingungen ha tten sich nur in geringem Maße mit aktuellen
Compliance Instrumenten angehen lassen, weil die Problematiken entweder begru ndet
anders wahrgenommen wurden (wie im Falle der Bauausschreibung) oder aber
ohnehin akzeptierte Teile des Handlungskontextes waren (wie die
Interessenkollisionen, denen in Aufsichtsra te entsandte Ratsmitglieder
notwendigerweise unterliegen).
Einer mo glichen weiteren entta uschenden Schlussfolgerung, dass na mlich Compliance
Bemu hungen ga nzlich sinnlos seien, muss aber an dieser Stelle entschieden
widersprochen werden. Compliance -Systeme zielen neben der Bewusstmachun g von
nicht-regelkonformen Handlungen darauf, positive, regelkonforme Alternativen
anzubieten, mit deren Hilfe nicht nur die Integrita t des Einzelnen, sondern auch die
Integrita t von Gesamtorganisationen gewahrt bleiben kann (Stark 2019). Nicht nur u ber
die explizite Einfu hrung von Richtlinien und Kodizes bei Stadt und Koelnmesse ist das
Bewusstsein fu r regelkonformes Verhalten gewachsen. Verwaltungs - wie
Ünternehmensreformen ko nnen auch zu transparenteren Strukturen fu hren. Daher
bleibt letztlich noch die Frage offen, ob sich die Vorkommnisse, wie sie beim Bau der
Messehallen auftraten, in dieser Weise bei anderen Projekten nochmals wiederholen
ko nnten.
KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Seite 114
Die Konstellation der spezifischen Akteure, wie sie 2003 bei den Planungen zu den
Rhein- und Messehalleng escha ften zusammenfand, wa re heute in dieser Weise nicht
mehr mo glich. Ünter anderem die Arcandor Insolvenz fu hrte beim Bankhaus
Oppenheim zu so erheblichen Verlusten, dass es 2009 von der Deutschen Bank
u bernommen wurde. 2018 stellte es den Gescha ftsbetrieb ein. Josef Esch wurde nach
der Arcandor -Insolvenz und der Ü bernahme von Oppenheim-Bank von einigen der
Fondsinhaber auf Schadensersatz verklagt. Mit der Beteiligung einiger Fondsinhaber
wurde Esch 2018 als Gescha ftsfu hrer des Oppenheim-Esch-Fonds abgesetzt (Neßho fer
2018). Der Gescha ftsfu hrer der Oppenheim-Esch-Holding, Lothar Ruschmeier, starb
2012 u berraschend im Alter von 66 Jahren. Die Stadtsparkasse Ko ln fusionierte 2005
mit der Stadtsparkasse Bonn. Gustav Adolf Schro der schied wenige Jahre danach als
Vorstandsvorsitzender aus.
Netzwerkstrukturen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gibt es heute in gleicher
Weise wie zu den Zeiten der Planungen und des Baus der Messehallen. E s daher kann
nicht ausgeschlossen werden , dass sich getragen von politisch en Ideen oder Zielen
Gelegenheitsfenster ergeben, die fu r alle Beteiligten solche Gewinne versprechen, dass
die Akteure bereit sind, die Grauzonen legalen und legitimen Handelns zu betreten.
Vielleicht sind dann die Widersta nde und Kritikpunkte, die sich g egen ein solches
Vorgehen beim Messehallenbau geregt haben und die in dieser Dokumentation
zusammengetragen und besprochen wurden, ein abschreckendes Element im Kalku l
der Entscheider. Selbst wenn am Ende nu tzliche Kathedrale gebaut werden sollen.
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28.04.2003 28.04.2003
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15.03.2005 21.11.2003
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27.09.2005 28.09.2004
24.11.2005 25.08.2005
09.03.2006
Mitteilung Ausschuss
1820 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 11.08.2020 2409/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 Dokumentation zur Errichtung der Messehallen-Nord (Graeff-Bericht) In seiner Sitzung am 07.11.2019 hatte der Rat der Stadt Köln mit Antrag AN/1533/2019 die Verwal- tung u.a. beauftragt, die „wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergabe zum Bau der Messehallen Nord sowie der Firmenansiedlungen in den "alten Messhallen" über das öffentliche Ratsinformationssystem in geeigneter Form zu veröffentlichen und somit auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Bei der Veröffentlichung soll zwischen dem hohen Gut nach Transparenz ge- genüber der Bürgerschaft und dem gesetzlich gefordertem Schutz von Persönlichkeitsrechten sorgfäl- tig abgewogen werden.“ Mit der anliegenden Dokumentation über das Zustandekommen der Beschlüsse zur Errichtung der Kölner Messehallen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erfüllt die Verwaltung diesen Ratsauf- trag. Die zur Veröffentlichung vorgesehene Dokumentation wurde von Herrn Professor Dr. Graeff erstellt, dem hierbei externe presserechtliche Unterstützung zur Verfügung gestellt wurde. Mit der vorliegenden Fassung wird sowohl dem Veröffentlichungs- und Erkenntnisinteresse des Rates, der Öffentlichkeit sowie der Wissenschaft als auch den Persönlichkeitsrechten beteiligter oder betroffener Personen Rechnung getragen. Herr Prof. Dr. Graeff beabsichtigt, die Dokumentation auch in Form einer schriftlichen Publikation zu veröffentlichen, so dass diese der interessierten Öffentlichkeit und Wissenschaft dauerhaft und mit großer Breite zur Verfügung steht. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2409/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 06.08.2020 07:15