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2409/2020

Dokumentation zur Errichtung der Messehallen-Nord (Graeff-Bericht)

Mitteilung Ausschuss 11.08.2020

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dokumentation messehallenbau veröffentlichung

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dokumentation messehallenbau veröffentlichung

293243 Zeichen

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 
Sozialwissenschaftliches Institut 
Fachbereich Soziologie 
 
DAS ZUSTANDE KOMMEN DER 
BESCHLÜSSE ZUR ERRIC HTUNG 
DER KÖLNER MESSEHALLEN -
NORD  
EINE WISSENSCHAFTLICHE DOKUMENTATION DER 
PLANUNGSPROZESSE UND BAUUNTERNEHMUNGEN 
 
PROF. DR. PETER GRAEFF 
FRÜHERE VERSIONEN DIESES DOKUMENTS WURDEN 
ERSTELLT UNTER MITARBEIT VON KEN KNIPPHALS UND 
MARTEN SCHMUSCH

INHALT 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ .................... 1 
Bisherige Aufarbeitungen ................................................................................................................................. 1 
Vorgehen in dieser Aufarbeitung ................................................................................................................... 2 
Arbeitsschritte und Quellen ............................................................................................................................. 3 
Mehrwert, Begrenzungen und Einschränkungen ................................................................................... 5 
2 Zusammenfassende Darstellung der Vorga  nge zu den Planungen und dem Bau der 
Messehallen Nord ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 7 
3 Erkla  rungsansa  tze ................................ ................................ ................................ ................................  26 
3.1 Klu  ngel ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 27 
Begriff ..................................................................................................................................................................... 27 
Inhalte des Klüngels ......................................................................................................................................... 27 
Negative Seiten des Klüngels ........................................................................................................................ 28 
Ein Prozessmodell des Klüngels .................................................................................................................. 30 
Klüngelhandlungen .......................................................................................................................................... 31 
Dispositionen der Akteure ............................................................................................................................ 32 
Gelegenheiten ..................................................................................................................................................... 35 
Die positiven und negativen Konsequenzen des Klüngelns ............................................................ 37 
Klüngel bei der Planung des Baus der Messehallen ............................................................................ 42 
3.2 Ü  berkreuzungen von (generalisierten) Sanktionen und Belohnungen ................... 43 
Die theoretischen Ideen von Smelser (1985) ........................................................................................ 43 
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) .................................................................................... 45 
3.3 Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen Nord ..............................  48 
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) auf die Planungen und den Bau der 
Messehallen ......................................................................................................................................................... 48 
Überkreuzungen von Belohnungen bzw. Sanktionen ........................................................................ 52 
4. Kritikpunkte und deren Einordnung ................................ ................................ ............................  53 
4.1 Vorwu  rfe im Ümfeld der Planungen................................ ................................ .......................  54 
4.1.1 Vorwürfe an politische Akteure ....................................................................................................... 54

INHALT 
 
4.1.2 Vorwürfe an wirtschaftliche Akteure ............................................................................................ 55 
4.1.3 Vorwürfe an finanzwirtschaftliche Akteure ................................................................................ 56 
4.1.4 Vorwürfe an städtische Akteure ...................................................................................................... 57 
4.2 Vorwu  rfe beim Bau der Messehallen ................................ ................................ ..................... 61 
4.2.1 Vorwürfe gegen politische Akteure ................................................................................................ 61 
4.2.2 Vorwürfe gegen wirtschaftliche Akteure ..................................................................................... 62 
4.2.3 Vorwürfe gegen finanzwirtschaftliche Akteure......................................................................... 63 
4.2.4 Vorwürfe gegen städtische Akteure ............................................................................................... 65 
4.3. Generelle Vorwu  rfe ................................ ................................ ................................ ......................  66 
4.4 Einordnung der Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe ................................ ................................ ..... 70 
5. Schlussfolgerungen ................................ ................................ ................................ .........................  90 
5.1 Vorbedingungen und Muster ................................ ................................ ................................ .... 91 
5.1.1 Das Modell des Messebaus war bereits bewährt ...................................................................... 91 
5.1.2 Muster bei der Planung und Bau der Lanxess Arena .............................................................. 92 
5.1.3 Zusammenfassung: Muster bei Planungen und Bau von Großprojekten ....................... 96 
5.2 Was erkla  rt die Vorkommnisse um die Messehallen Nord?................................ .......... 97 
5.3 Alternative Erkla  rungen ................................ ................................ ................................ ........... 100 
5.3.1 Klüngel als alleiniger Erklärungsgrund ..................................................................................... 100 
5.3.2 Public Private Partnership Projekte ............................................................................................ 100 
5.4 Vorbeugende Maßnahmen ................................ ................................ ................................ ....... 104 
5.4.1 Grenzen der Bekämpfung von Klüngel und Überkreuzungen .......................................... 104 
5.4.2. Compliance als Möglichkeit zur Verhinderung der negativen  Auswirkungen von 
Klüngel und Überkreuzungen ................................................................................................................... 105 
5.5 Abschließende Ü  berlegungen ................................ ................................ ................................ . 112 
Literatur ................................ ................................ ................................ ................................ ..................... 115 
Gerichtsentscheidungen ................................ ................................ ................................ .................. 121 
Protokolle und Sitzungsunterlagen der Gremien der Ko  lnmesse ................................ .... 123

INHALT 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Betrachtungsweisen und Methoden ................................ ................................ ......... 5 
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Rheinhallenvertra  ge ................................ ........ 20 
Abbildung 3: Schematische Darstellung der Nordhallenvertra  ge ................................ ......... 21 
Abbildung 4: Darstellung der Rechtsbeziehungen der Akteure um den Bau der 
Nordhallen(QD 25) ................................ ................................ ................................ ................................ .. 24 
Abbildung 5: Formen des Klu  ngels nach Ü  berall (2010:19) ................................ .................... 29 
Abbildung 6: Prozessmodell des Klu  ngels ................................ ................................ ......................  31 
Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung) ................................ .............................  95 
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Verha  ltnisse um die Coloneum Bauten um 
1999 (eigene Darstellung) ................................ ................................ ................................ .................... 96 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Positive und negative Aspekte des Klu  ngels: ................................ ............................  41 
Tabelle 2: Anwendung der Klassifikation von Smelser ................................ ..............................  49

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 1  
1 Einleitung 
Der Entstehung dieses Abschlussberichtes liegt der Auftrag des Rates der Stadt Ko  ln 
zugrunde, den Gesamtvorgang  nachzuvollziehen und wissenschaftlich zu 
dokumentieren, mit dem die Beschlu  sse zum Bau der Ko  lner Messehallen-Nord sowie 
die damit in Zusammenhang stehenden Firmenansiedlungen in den „alten Messehallen“ 
unter Einbeziehung der jeweiligen sozialen und organisationalen Rahmenbedingungen 
der beteiligten Akteure (natu  rliche und juristische Personen) zustande kamen. In dieser 
Dokumentation werden daher die kommunalwirtschaftlichen und juristischen 
Hintergru  nde fu  r die bei diesen Vorga  ngen getroffenen Entscheidungen untersucht. 
Dabei wird insbesondere die zeitliche Abfolge des Zustandekommens der 
Entscheidungen und die Positionen in den Entscheidungsebenen des Rates und der 
Verwaltung der Stadt Ko  ln sowie der beteiligten Ünternehmen Koelnmesse GmbH und 
der Stadtsparkasse Ko  ln betrachtet. 
Üm ein Gesamtbild zu erstellen, umfasst diese Aufarbeitung des Themenkomplexes 
sowohl a  hnliche Aktivita  ten der beteiligten Akteure vor dem Messehallenbau 
(Vorgeschichte) als auch die Planung und den Bau selbst. 
 
Bisherige Aufarbeitungen 
Die oben genannten Zusammenha  nge wurden in juristischen Verfahren behandelt (LG 
Ko  ln 118 Kls 6/14) und waren wiederholt Gegenstand in regionalen und u  berregionalen 
Presseberichten (etwa Kohlenberg/Lebert 2012 in der ZEIT; Berger 2017 im Ko  lner 
Stadtanzeiger; Klees  2018 im General-Anzeiger-Bonn). Es gab seit dem Bau der 
Messehallen Nord neben diesen journalistischen Aufarbeitungen und 
Berichterstattungen auch so zial- und justizwissenschaftliche Literatur , die sich mit 
diesen Vorkommnissen bescha  ftigt (z.B. Ru  gemer 2014). Ein Teil dieser Literatur stu  tzt 
sich vorwiegend auf Zeitungsberichte (z.B. Scheuch/Scheuch 2013) oder (auch)  auf 
entsprechende Gerichtsakten bzw. Eigenerhebungen (z.B. Ü  berall 2010). 
Diese Aufarbeitung folgt weder dem Ziel, die Vorkommnisse zu skandali sieren, noch 
juristisch relevante Delikte im Nachhinein festzustellen. Vielmehr soll unter 
Beru  cksichtigung und Einbeziehung verschiedener Perspektiven ein Gesamtbild erstellt 
werden, welches auch dazu dient, Erkla  rungen und Muster in den Vorkommnissen ,

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 2  
deren Auswirkungen bis zum heutigen Tag pra  sent sind, zu erkennen und diese, wenn 
mo  glich, in Zukunft vermeidbar zu machen. 
 
Vorgehen in dieser Aufarbeitung 
Die Herausforderung in der Aufarbeitung dieses Themenkomplexes besteht dabei zum 
einen in der detaillierten Aufschlu  sselung der Beziehungen der Akteure zueinander und 
zum anderen in der Rekonstruktion der  von ihnen getroffenen En tscheidungen. Der 
Teilbereich, welcher die Beziehungen der Akteure zueinander behandelt, ist wiederum 
aufzuspalten in die formal en, juristischen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie 
dieselben aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Freilich bedingen sich diese 
unterschiedlichen Ebenen gegenseitig, sodass es teilweise zu akzessorischen 
Verknu  pfungen kommt. Demnach lassen sich die Entwicklungen und die getroffenen 
Entscheidungen nur nachvollziehen, wenn die damals bestehenden Beziehungen 
beleuchtet werden. Nur durch das Ergru  nden der Beziehungen der Akteure, lassen sich 
sodann die Entscheidungen erkla  ren, die ebenso auf der jurist ischen und /oder 
o  konomischen und/oder sozialen Ebene getroffen wurden. 
Üm diese Teilbereiche greifbar zu machen, ist ein Herangehen aus den jeweiligen 
Sichtweisen erforderlich. Die in der Jurisprudenz angewandte Technik, sich einem 
Sachverhalt zu na  hern und ihn zu benennen, ist die der Subsumtion. Hierbei ist zuna  chst 
zu bestimmen, was mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen eines Gesetzes gemeint 
ist und dann zu fragen, ob der Sachverhalt von dem Tatbestandsmerkmal erfasst  wird. 
Erst wenn alle Tatbestandsme rkmale erfu  llt sind, la  sst sich der Sachverhalt positiv 
benennen. Beispielhaft liegt ein Betrug objektiv nicht vor , solange nicht sa  mtliche 
Merkmale des objektiven Tatbestandes des § 263 StGB (Ta  uschung, Irrtum, 
Vermo  gensverfu  gung und Vermo  gensschaden) von dem in Frage kommenden Ta  ter 
erfu  llt worden sind. Die juristische Aufarbeitung kann folglich benennen, wie einzelne 
Sachverhalte gesetzlich zu bewerten sind . Dies ist ein notwendiger Schritt der 
Üntersuchung, denn der Komplex ist ohne normative Anhaltspunkte kaum zu erfassen. 
Was die juristische Aufarbeitung indes nur indirekt behandelt , ist das Erklären der 
Vorkommnisse. Sozialwissenschaftliche Ansa  tze verlangen fu  r eine Erkla  rung 
theoretische Pra  missen und die Beru  cksichtigung der relevanten Bedingungen, um eine 
erkla  rende Schlussfolgerung treffen zu ko nnen. Solche Schlussfolgerungen ko  nnen sich 
nicht aus bloßen Fakten oder Beobachtungen ergeben , wie z.B. dass gerade das 
Baugewerbe besonders anfa  llig fu  r Korruption ist (Bannenberg 2012, Antinori 2018:

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 3  
267) oder dass Korruption in der Baubranche ha  ufiger als in anderen Branchen auftritt 
(Van Klinken/Aspinal 2010: 141). Hinsichtlich des Ziels, Beobachtungen auch erkla  rbar 
zu machen, beno  tigt man jedoch eine theoretische Grundlage, die in diesem 
Abschlussbericht auf zwei in der Literatur aufgegriffenen Ansa  tzen beruht: Einerseits 
den Studien zum (Ko  lner) Klu  ngel und andererseits den Ü  berkreuzungsansatz von 
Smelser ( 1985), der das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Akteure 
betrachtet.  
 
Arbeitsschritte und Quellen 
Das Gesamtbild des Baus der K o lner Messehallen -Nord soll nun das erste Mal aus 
sa  mtlichen genannten Perspektiven betrachtet und dargestellt werden. Die 
Auseinandersetzungen mit den Geschehnissen wurden in der Presse und in 
gerichtlichen Verfahren jeweils nur in  einzelnen Fragmenten des Themas  vollzogen. 
Zusa  tzlich weisen diese Herangehensweisen nicht die Perspektivenvielfalt auf, die es 
zur vollumfa  nglichen Erfassung der Vorga  nge jedoch bedarf. 
Der juristische Zugang zum Themenkomplex erfol gte durch Recherchen der 
Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Üntersuchungsgegenstand 
durchgefu  hrt wurden. Sie geben wichtige Hinweise, wie die strafrechtliche Relevanz der 
Vorga  nge einzuscha  tzen ist. Außerdem ließen sich durch das Sichten von Aktenmaterial 
der Akteure auch Hinweise auf die gesellschaftsrechtlichen Stellungen und 
Verbindungen entnehmen. Daru  ber hinaus wurden die administrativen und 
wirtschaftlich relevanten Bedingungen im Ümfeld der Vergabe - und Bauverfahren 
untersucht. 
Die im Rah men des Ko  lner Messeskandals durchgefu  hrten Gerichtsverfahren wurden 
systematisch ausgewertet und als eine Grundlage fu  r die Rekonstruktion der devianten 
Abla  ufe verwendet. Dabei wurden besondere rechtliche Konflikte (z.B. die Erga  nzung 
des nationalen Rech ts durch EÜ Recht) beru  cksichtigt. Zur Durchfu  hrung wurde eine 
Quellenanalyse der Verfahrensakten verwendet. 
Fu  r den sozialwissenschaftlichen Zugang wurde das Zusammenspiel der beteiligten 
Ratsmitglieder, der Verwaltung und der wirtschaftlich handelnden Akteure untersucht, 
die bei den Entscheidungen zum Bau, der Vergabe und der Vermietung der Ko  lner 
Messehallen beteiligt waren. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 12 
Interviewanfragen an direkt an den Messeplanungen beteiligte Personen gerichtet. In

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 4  
diesen Interviews wurden Fragen zu den Verfahrens- und Entscheidungshintergru  nden 
gestellt. Insgesamt wurden mit 8 Personen Interviews durchgefu  hrt (und auswertet). 
Eine Wiedergabe der Interviewinhalte ist aus Gru  nden der Anonymita  t nicht mo  glich. 
Viele Interviewte wiesen explizit darauf hin, dass sie sich nur a  ußern wollten, wenn die 
Aussagen nicht auf sie zuru  ckverfolgt werden ko  nnen. 4 anfragte Personen wollten mit 
dem Verweis auf das Bankgeheimnis oder aus anderen Gru  nden nicht an einem 
Interview teilnehmen. 
Die Aufarbeitung schloss daru  ber hinaus die Auswertung von  Berichten, 
Dokumentationen und Einscha  tzungen von Journalisten ein sowie die Bewertung ihrer 
Ü  bereinstimmung mit beobachteten Fakten. Die zitierten Quellendokumente (QD), mit 
denen Aussagen u  ber Vertra  ge, Aktennotizen oder Briefe belegt werden, wurden zum 
Schutz der Privatspha  re bestimmter Personen anonymisiert.  Sie werden in dieser 
Dokumentation nicht na  her aufgefu  hrt, ko  nnen aber bei berechtigtem Interesse aus 
Gru  nden der Belegbarkeit von Aussagen von den Autoren angefordert werden. 
Abweichend von der bisherigen Literatur ( z.B. Ü  berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013) 
werden Zeitungsberichte, die unmittelbar wa  hrend oder kurz nach den Vorkommnissen 
verfasst wurden, nicht als Informationsquelle verwendet. Es tauchte bei den Recherchen 
zu dieser Dokumentation wiederholt die Meinung auf, dass die Ko  lner Medien in dieser 
Zeit eine einseitige oder  verzerrte Berichterstattung vorgenommen haben ko  nnten. 
Abweichend von den fru  heren Berichterstattungen ist aber  fu  r heutige 
Nachrichtenmeldungen davon auszugehen, dass mo  gliche Beeinflussungen von 
Medienvertretern in geringerem Ümfang gegeben sind, wofu  r auch das Medieninteresse 
beim Beginn dieses Projektes spricht. Daher wird im Folgenden auf aktuelle bzw. relativ 
junge Pressemitteilungen zuru  ckgegriffen, soweit sie die Thematik betreffen. 
 
Eine Ü  bersicht u  ber die unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und die dazu 
verwendeten Methoden findet sich in der Abbildung 1.

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 5  
 
Abbildung 1: Betrachtungsweisen und Methoden 
 
Mehrwert, Begrenzungen und Einschränkungen 
Im Ünterschied zu typischen wissenschaftlichen Arbeiten, lag der Schwerpunkt dieser 
Üntersuchung nicht allein in de r Auswertung  von bisherigen Studien oder 
Vero  ffentlichungen zu diesem Thema . Vielmehr wurden die Sachverhalte Stu  ck fu  r 
Stu  ck anhand von etlichen verschiedenartigen Quellen (Interviews, Akten, 
Zeitungsartikel, wissenschaftliche Literatur) ermittelt. Problematisch wurde es immer 
dann, wenn nicht o  ffentlich Dokumentiertes zur weiteren Aufarbeitung erforderlich war 
und die Verantwortlichen die Einsicht darin verweigerten. Dies betraf sowohl den 
Zugang zu einigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft  (zu laufenden Verfahren) 
als auch die Auskunftsbereitschaft einiger Person en, die ehemals entscheidende 
Positionen besetzten und kein Interesse daran hatten, an der Aufarbeitung mitzuwirken. 
Auch die Ü  berwindung dieser Art von Hindernissen geho  rte zur Arbeit  an dieser 
Dokumentation. 
Die Dokumentation dient nicht dazu, schuldhaft es Verhalten von Personen oder 
Organisationen bzw. Beho  rden festzustellen. Die Bewertung von Verhalten als 
schuldhaft im Sinne des (Straf -)Rechts ist eine Sache der Justiz. Es steht auch nicht die

KAPITEL 1 EINLEITUNG 
 
Seite 6  
Frage im Vordergrund, ob die Vorkommnisse um die Planungen und den Bau der 
Messehallen „richtig“ oder „falsch“ im Sinne einer ethischen, o  konomischen oder 
politischen Hinsicht waren. Viele dieser Ünregelma  ßigkeiten und Vorkommnisse lassen 
sich nicht juristisch ahnden und wurden es auch nicht. Sie verletzen aber ge ltende 
Wertvorstellungen von Fairness oder allgemeine Einscha  tzungen u  ber das Ausfu  llen 
bestimmter (Berufs-)Positionen. Dennoch muss in einer neutralen Betrachtung, die sich 
auf die Erkla  rung der Sachverhalte richtet, eine Bewertung in moralischen Aspekten 
unterbleiben. 
Die Erstellung der Dokumentation begann im Dezember 2017 mit einer ergebnisoffenen 
Na  herung an die Thematik, die darauf abzielte, mit einem "neutralen" Blick die 
Mechanismen und Bedingungen sowie mo  gliche Schemata in den Prozessabla  ufen zu 
analysieren. Ziel war dabei nicht die reine Beschreibung der Vorga  nge, sondern deren 
Zuordnung zu den Bedingungen und Interessen der Beteiligten.  Nur wenn solche 
Prozessschemata und Bedingungen gefunden werden, ist es mo  glich, die Fragen danach 
zu beantworten, wie diese Vorkommnisse im Hinblick auf die jetzige Situation der Stadt 
Ko  ln und ihrer bisherigen Entwicklung einzuordnen sind und wie wahrscheinlich es ist, 
dass sich derartige Vorkommnisse in gleicher oder a  hnlicher Weise wiederholen. 
Da diese Darstel lung auf sehr viele Quellen und Texte zuru  ckgreift, die vor der 
Einfu  hrung genderneutraler Formulierungen angefertigt wurden, verwenden wir aus 
Gru  nden der einfacheren Lesbarkeit und Einheitlichkeit im Folgenden nur die 
ma  nnliche Form, die aber stets Perso nen ma  nnlichen, weiblichen und diversen  
Geschlechts gleichermaßen meinen soll. In der Literatur und in Berichten oder 
Dokumenten werden zudem unterschiedliche Schreibweisen fu  r die Koelnmesse 
verwendet. Das Ünternehmen selbst schreibt sich mit „oe“ . Ha  ufig anzutreffen sind aber 
auch „Ko  lnmesse“ oder „Ko  lnMesse“ . Üm die Ausdrucksweise in Dokumenten oder 
Berichten nicht zu verfa  lschen, verwenden wir in diesem Dokument die 
unterschiedlichen Schreibweisen nebeneinander.

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 7  
2 Zusammenfassende Darstellung  der V orga  nge zu den 
Planungen und dem Bau der Messehallen Nord 
 
In diesem Kapitel werden die wichtigsten Handlungsstra  nge, die zu den Planungen und 
dem Bau der Messehallen Nord und zu den „Nachwirkungen“ gefu  hrt haben, 
zusammenfassend dargestellt. 
Wann erste bedeutsame Entwicklungen eingesetzt haben, ist eine Frage, auf die 
unterschiedliche Antworten gegeben werden ko  nnen. Je weiter dabei in die 
Vergangenheit vor den Planungen zuru  ckgegangen wird, desto komplexer werden die 
Verbindungen zwischen den beteiligten Akteuren. Zentral fu  r die Erkla  rung der 
Vorkommnisse um die Planungen und den Bau ist die politische Idee, Ko  ln zu einer 
Medienstadt auszubauen. Diese Idee wurde sowohl von politischen wie wirtschaftlichen 
Akteuren bereits seit Mitte der 1980er Jahre immer  wieder aufgegriffen. So kamen 
beispielsweise Vertreter der Stadt, der Wirtschaft und der wirtschaftlichen 
Lobbyverba  nde zu einer „Ko  lner Technologierunde“ zusammen, aus der sich spa  ter 
Vorhaben zur Fo  rderung der Wirtschaft in der Region (etwa zum MediaPar k) 
entwickelten (Lucas 1993: 30). 
Üm eine umfassende Darstellung in dieser Dokumentation zu erreichen, setzt die 
Ero  rterung bei den langfristigen Planungen fu  r den Ausbau zur Medienstadt an. Ein 
wichtiges Ereignis dafu  r war der Ümzug des Privatsenders RTL nach Ko  ln. 
 
1988: Köln als Medienstandort 
RTL verlegte 1988 seinen Senderstandort (auch aus Gru  nden der Vergabe von 
Sendelizenzen) nach Ko  ln Junkersdorf. Zur Produktion von Sendungen wurden auf dem 
Gela  nde der Bru  der Bernd und Helmut Breuer in Hu  rth aus Industriehallen Studios 
geschaffen (Drenk 2002: 60). Die Breuer Bru  der, RTL und die Stadtsparkasse Ko  ln 
gru  ndeten als Betreibergesellschaft die Magic Media Company (MMC). In Ko  ln 
Ossendorf wurde 1999 das Coloneum mit weiteren Studios auf dem Gela  nde des 
ehemaligen Flughafens Butzweilerhof in Betrieb genommen. Die dortigen Studios 
wurden von dem Bauunternehmer Josef Esch gebaut und von dem Esch -Oppenheim-
Fonds finanziert.

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 8  
1999: Die Magic Media Company Studios 
Die Planungen und der Bau der Magic Media Company (MMC) Studios kann als ein Teil 
der Vorgeschichte zum Bau der Messehallen Nord gesehen werden, da die dortigen 
Hauptakteure in den gleichen Rollen und Funktionen auftraten, die sie spa  ter auch bei 
den Vorkommnissen um die KoelnMesse bekleideten. 
Ende der 1 990er Jahre gab es bereits Planungen von Seiten der Landesverwaltung 
Nordrhein-Westfalens, welche die Ansiedlung einer groß angelegten Medienlandschaft 
in Ko  ln zum Inhalt hatten (vgl. Mossig 2006: 111 ff.).  Zentraler Bestandteil dieser 
Planung war das sogenannte Coloneum, welches Ko  ln mit u  ber 20 Filmstudios auf einer 
25 ha großen Gesamtfla  che als Medienhauptstadt repra  sentieren sollte (vgl. Drenk 
2002: 57f.). Bei den Planungen und dem Bau wurde die gescha  ftliche Verbindung der 
MMC Studios zur Stadtsparkass e durch den damaligen Oberstadtdirektor Ko  lns sowie 
durch den  damaligen Wirtschaftsminister Nordrhein -Westfalens vorangetrieben. Die 
Stadtsparkasse Ko  ln sollte das Projekt als wirtschaftsfo  rdernde Maßnahme begleiten 
und umsetzen, wa  hrend sa  mtliche zu errichtende Geba  ude von der Oppenheim-Esch-
Gruppe getragen- und vom Oppenheim-Esch-Fonds finanziert und langfristig vermietet 
werden sollten. Die in Folge dessen an dem Coloneum -Projekt maßgeblich beteiligten 
Gesellschaften wurden von der Oppenheim -Esch-Holding GbR gehalten. Diese 
wiederum war alleinige Gesellschafterin der Josef Esch  Fonds-Projekt GmbH (JEFP), 
welche fu  r die Konzeption und Durchfu  hrung der Fondsprojekte (so auch des 
Coloneums) zusta  ndig war. Die zur Ümsetzung eingesetzten Fonds wiesen hohe weiche 
Kosten auf (Berater - und Planerhonorare, Projektentwicklungskosten etc.), wodurch 
steuerliche Vorteile mo  glich waren. Die Stadtsparkasse Ko  ln u  bernahm das Risiko fu  r 
die Vermarktung und die Anmietung  der Geba  ude zuna  chst u  ber ihre Tochterfirma SK 
Kapitalbeteiligungsgesellschaft Ko  ln (SKB). Mit den damit einhergehenden Gescha  ften 
verursachte die Stadtsparkasse Ko  ln Ende der 1990er bis Anfang der 2000er Jahre einen 
Verlust in Millionenho  he (vgl. Berger 2014). 
Die TV-Produktionsgesellschaft MMC sollte Mieterin des Coloneums werden, wobei ihre 
Gesellschafter Mieteinstandspflichten  relativ zu ihren Anteilen an der 
Produktionsgesellschaft u  bernehmen sollten. Zu den Gesellschaftern der MMC za  hlte 
neben den TV -Sendern ProSieben, RTL und den Ko  lner Ünternehmer-Bru  dern Bernd 
und Helmut Breuer auch die Stadtsparkasse Ko  ln. Letztere u  bernahm Anteile in Ho  he 
von 25,1 Prozent und verpflichtete sich anteilig zu dem Mieteinstand zugunsten der 
JEFP u  ber einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Pflicht der Mietzahlung durch die 
Stadtsparkasse Ko  ln bestand fu  r den Fall, dass die MMC nicht in der Lage war, die

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 9  
Mietzinsen am Markt zu erwirtschaften , und gaben dem  JEFP und den jew eiligen 
Gesellschaftern der MMC Investitionssicherheit. 
In der Folge der schlecht en wirtschaftlichen Entwicklung zum Jahrtausendwechsel  
erho  hte die MMC das Stammkapital (was zu einer finanziellen Belastung der SKB fu  hrte) 
und a  nderte ihre Bauplanung zugunsten von Bu  rofla  chen anstelle von Studiobebauung. 
Die Bauplanungsa  nderung fu  hrte zu neuen Bu  rgschaftsverpflichtungen fu  r zu 
fordernde Mietzinsen durch die SKB, die von der Stadtsparkasse Ko  ln stillschweigend 
sowie von der Gesellschafterversammlung der SKB aktiv genehmigt wurden. In dieser 
wirtschaftlich schwierigen Situation gab nur die SKB eine solche Bu  rgschaftserkla  rung 
ab, die anderen Gesellschafter der MMC verzichteten auf derartige Erkla  rungen. Zwar 
fielen fu  r die SKB Verluste aus den Bu  rgschaften erst im Jahr 2007 an, wo sie dann als 
im Konzernabschluss der Finanzgruppe Sparkasse Ko  lnBonn fu  r das Jahr 2007 als 
"besonderer Einfluss auf das Gescha  ftsjahr 2007" beschrieben  werden und  die 
hierdurch erfolgreich durchgefu  hrte Rettung der MMC vor der Insolvenz betont wird 
(QD 11: 10). Allerdings fu  hrten Verhandlungen der Stadtsparkasse bereits im Jahr 2000 
dazu, dass die SKB mit weiteren Bu  rgschaften belastet wurde. 
RTL ku  ndigte im Mai 2000 an, dass sie als Gesellschafter der MMC ausscheiden  und 
durch die Sparkasse von der Mieteinstandspflicht freigestellt werden wollten. Ünter der 
Verhandlungsfu  hrung der Stadtsparkasse einigten sich die SKB und RTL, dass RTL ab 
dem 01.11.2000 von der Mieteinstandspflicht freigestellt wurde . Im spa  teren Verlauf 
u  bernahm die SKB durch den Notarvertrag vom 21. Dezember 2007 auch die Anteile 
RTLs an der MMC. 
Nach der Ü  bernahme der Pflichten RTLs durch die SKB wollten die Ünternehmer Bru  der 
Bernd und Helmut Breuer  ihren Mieteinstandspflichten aus ihren Gesellschafteranteil 
von 24,7 Prozent  ebenfalls nicht mehr nachkommen (Schminke 2018) und planten 
einen Ausstieg aus dem Gesellschafter kreis der MMC  (Klees 2018). Üm die drohende 
Insolvenz der MMC zu verhindern, planten die Stadtsparkasse Ko  ln und die Oppenheim-
Esch-Gruppe, die Anteile der Gebru  der Breuer in eine Zweckgesellschaft, die Lana AS 
Ünternehmensplanungs und -organisations GmbH, (nachfolgend Lana) auszulagern. Die 
Lana stand gesellschaftlich nicht mit der Sparkasse in Verbindung. Im Ma  rz 2002 wurde 
sich auf Anweisung der Stadtsparkasse Ko  ln darauf versta  ndigt, dass die SKB (oder ein 
Dritter) die Anteile der Gebru  der Breuer an der MMC zum Nominalwert u  bernahm. Die 
SKB verpflichtet e sich, dass der Anteilserwerber die Bru  der von der 
Mieteinstandspflicht in Form einer Schuldu  bernahme freistellt. Im gleichen Monat 
erwarb die Lana sa  mtliche Anteile der Gebru  der Breuer an der MMC. Im Sep tember

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 10  
2002 beschlossen d as JEFP , die Lana und die Projecta GmbH 
Projektentwicklungsgesellschaft (nachfolgend Projecta) , eine Gesellschaft sgru  ndung 
zur Abwicklung von Mietverschaffungsgarantievertra  gen und 
Projektentwicklungsvertra  gen mit der Oppenheim-Esch-Gruppe, unter anderem, dass 
sa  mtliche Verpflichtungen der Lana vom Ma  rz diesen Jahres auf die Projecta u  bertragen 
wurden. Die SKB erkla  rte dabei auf Anweisung der Entscheidung der Stadtsparkasse 
eine Einstandspflicht fu  r die eingegangenen Verpflichtungen  der Projecta . Die  
Stadtsparkasse Ko  ln konnte die  Anteile von Bernd und Helmut Breuer aus 
sparkassenrechtlichen Gru  nden nicht u  bernehmen. Die gewa  hlte 
gesellschaftsrechtliche Konstruktion  wurde von diesen sparkassenrechtlichen 
Vorschriften nicht beru  hrt. Plangema  ß zahlte das JEFP die Provisionen fu  r von der 
Stadtsparkasse erbrachte Leistungen an die Zweckgesellschaften Lana und Projecta und 
band diese in die Vertra  ge zur neuen Verteilung der Mieteinstandspflichten ein. Weitere 
Lasten in den Bilanzen der Fin anzgruppe Stadtsparkasse Ko  ln im Zusammenhang mit 
der MMC kamen damit nicht auf. 
Die Stadtsparkasse Ko  ln beteiligte sich außerdem an der Entwicklung der 
Randbebauung des Coloneums  und sprach dazu im Jahr 2000 eine 
Erstvermietungsgarantie gegenu  ber dem JEFP aus. Eine Erstvermietungsgarantie ist 
eine verbindliche Zusage an den Garantieempfa  nger mit dem Inhalt, dass die 
Mietfla  chen bei Ü  bergabe zu bestimmten Konditionen vermietet sein werden (vgl. 
Jacob/Stuhr 2006). Die Erstvermietungsgarantie sah in diesem Falle eine Verpflichtung 
der SKB vor, gegen Provisionszahlungen den zuku  nftigen Abschluss von Mietvertra  gen 
fu  r die im Ümfeld des Coloneums zu errichtenden Bu  rogeba  ude zu den Konditionen des 
JEFP zu garantieren.  
Der zwischen Vertretern der Stadtsparkasse Ko  ln und dem JEFP ausgehandelte 
Erstvermietungsgarantievertrag sah vor , dass die SKB und nicht die Stadtsparkasse Ko  ln 
Vertragspartner sein sollte. Bevor der Vorstand der Stadtsparkasse  Ko  ln dem 
Erstvermietungsgarantievertrag zustimmte, veranlasste der Vorstandsvorsitzende der 
Stadtsparkasse Ko  ln im Juli 2000 die Ünterzeichnung des entsprechenden Vertrags 
durch die Prokuristin der SKB. In der Folgezeit gelang es der SKB nicht, Mieter zu den 
Konditionen des Erstvermietungsgarantievertrags zu vermitteln, sodass  zur 
Verhinderung des Garantiefalls ab de m 30. September 2004 ein Großteil der 
Bu  rogeba  ude des Fonds durch die Stadtsparkasse Ko  ln selbst angemietet wurde. Dabei 
konnte die Üntervermietung nicht kostendeckend realisiert werden.

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 11  
Obwohl es in den von der SKB  angemieteten Geba  uden zu la  ngerfristigen Leersta  nden 
kam, beschloss der Vorstand der Stadtsparkasse Ko  ln, weitere Fla  chen von noch zu 
erbauenden Bu  rogeba  uden durch die Oppenheim -Esch-Gruppe in den 
Erstvermietungsgarantievertrag einzubeziehen. 
Die Anmietun g der umfangreichen Fla  chen selbst sollte dabei durch die Sparkassen-
Service-Gesellschaft mbH (im Folgenden SSG, zu 60 Prozent von der Stadtsparkasse 
Ko  ln u  ber ihre Tochtergesellschaft SKB gehalten) erfolgen. So wurden im ersten 
Halbjahr 2002 Mietvertra  ge u  ber eine Laufzeit von 20 Jahren zwischen dem Fonds und 
der SGG ausgehandelt (vgl. Schminke 2018). Der Vorstand der Stadtsparkasse entschied 
im September 2002, die Oppenheim -Esch-Gruppe mit dem Bau der entsprechenden 
Geba  ude zu beauftragen. 
2003 traf RTL d ie Entscheidung, sich nicht am Butzweilerhof in Ko  ln-Ossendorf 
niederzulassen (s. na  chste Abschnitte), so dass die Stadtsparkasse schließlich auch 
diese Grundstu  cksfla  chen anmietete. 
Zum gleichen Zeitpunkt kam es zu Planungen zwischen dem JEFP und der 
Stadtsparkasse, die sich nun auf den Bau der neuen Messehallen richteten (s. na  chste 
Abschnitte).  
 
2001-2002: Der Masterplan 2010 
Anfang der 2000er Jahre entwickelte die Koelnmesse GmbH in ihren entsprechenden 
Gremien (AR: Aufsichtsrat, FA: Finanzausschuss des Aufsichtsrates) eine Planung fu  r die 
kommenden Jahre.  Der sogenannte „Masterplan 2010“ sollte die Messe weiterhin 
zukunftsfa  hig halten und das Messegela  nde um weitere Hallen erweitern. Ziel dieses 
Masterplans war ein zukunftsfa  higes Konzept fu  r ein nachhaltiges Gela  nde-Wachstum 
(Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH 
vom 07.09.2001). 
In einem ersten Schritt sollten hierzu ein Messeboulevard fu  r den Su  deingang gestaltet 
werden, die Aufenthaltsqualita  t der Rhein- und Osthallen aufgewertet, zwei neue 
Messehallen inklusive Boulevard gebaut und ein Logistik -Konzept entwickelt werden. 
Das Eigeninvestitionsvolumen fu  r diesen ersten Teil bel ief sich laut Zahlen der 
Koelnmesse auf ca. 2 50 Mio. € . Weitere 390 Mio. € sollten durch Dritte u  bernommen 
werden (vgl. Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der 
Koelnmesse GmbH vom 17.04.2002 ). Weiterhin plante man diese ersten Maßnahmen

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 12  
bis Ende 2006 abzuschließen. Der zweite Teil des Masterplans war zu diesem Zeitpunkt 
bezu  glich der Kosten und des zeitlichen Rahmens noch wesentlich weniger spezifiziert, 
sollte aber den Bau von zwei weiteren Hallen inklusive Messeboulevard, ein Nord -
Hochhaus in der Endausbaustufe durch Dritti nvestoren und einen weiteren 
Messeboulevard beinhalten, insofern die wirtschaftlichen Rahmenbe dingungen dies 
zulassen sollten. 
Gegen Ende des Jahres 2002 w urde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Koelnmesse 
GmbH bekanntgegeben, dass die Vorbereitungen zu r Verbesserung der 
Aufenthaltsqualita  t in den Osthallen abgeschlossen sind. Die geplanten Baumaßnahmen 
konnten im Jahr 2003 beginnen und die Vorbereitungen fu  r die Maßnahmen im Norden 
des Gela  ndes getroffen werden. 
Wa  hrend der AR-Sitzung wurde von Vertrete rn der Koelnmesse die Erwartung 
gea  ußert, dass mittelfristig (2004-2007) mit finanziellen Einbußen durch Einbeziehung 
des Masterplans und dem damit verbundenen Bau aus eigener Hand zu rechnen ist. 
Ebenfalls wurden weitere negative Faktoren zur mittelfristigen Finanzplanung erwa  gt. 
Ünter anderem wurde ein mo  glicher Konjunktureinbruch aufgrund der Krisensituation 
und den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak und Kostensteigerungen im 
Marketingbereich in Erwa  gung gezogen. Im Zusammenhang mit diesen mo  glichen 
Vorkommnissen betont e das Management der KoelnMesse die Notwendigkeit der 
Ümsetzung des Masterplans 2010. Dieser wu  rde es ermo  glichen, eine Veranstaltung aus 
Frankfurt zu u  bernehmen. Die Koelnmesse mu  sse daher die Beschaffenheit ihrer Hallen 
weiter verbessern, um wettbewerbsfa  hig zu bleiben.  
(Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH 
vom 13.12.2002) 
 
August 2003: Die RTL Standortentscheidung und die Dringlichkeitsentscheidung im Rat 
Trotz der Probleme um die MMC Studios wuchs der Sender RTL stetig. Bald wurde der 
Standort des alten Senderhauptsitzes zu klein und RTL musst e sich nach einem neuen 
umsehen. Die nahegelegene Stadt Hu  rth hatte dem Sender ein attraktives Angebot 
unterbreitet. Ha  tte RTL dieses Angebot angenommen, ha  tte das fu  r die Stadt Ko  ln 
verschiedene Folgen gehabt . Einerseits drohte damit eines der großen 
Ausha  ngeschilder des Medienstandortes Ko  ln abzuwandern. Andererseits wa re damit

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 13  
auch ein Großteil der Gewerbesteuern, die RTL an die Stadt Ko  ln zahlt e, verloren 
gegangen. 
Zeitgleich wurde im Juli 2003 in einer Sitzung des Finanzausschusses der Koelnmesse 
berichtet, dass es aufgrund von Turnuswechseln einiger Messen zu Engpa  ssen im 
Cashflow kommen ko  nnte, was dazu fu  hren wu  rde, dass der Masterplan 2010 nicht 
eigensta  ndig realisierbar wa  re. Es wurden deshalb weitere Finanzierungsmo  glichkeiten 
besprochen und diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt w urde das erste Mal die Verwendung 
von Aktiva angesprochen. Angedacht wurden dafu  r die Rheinhallen 1-3 & 5 und der 
Tanzbrunnen (inkl. der Hallen 6-8).  
 
Abbildung 2: Geländeplan der Koelnmesse

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 14  
Die Halle 4 sowie die Hallen um den Tanzbrunnen (Hallen 6-8) waren nur eingeschra  nkt 
vermarktungsfa  hig, weswegen sie in der Grafik hell abgehoben sind (Protokolle der 
Sitzungen von  Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom 
09.07.2003). 
Zwei Tage vor der Dringlichkeitsentscheidung im Rat der Stadt Ko  ln u  ber die Aufhebung 
des Erbbraurechts der KoelnMesse fu  r das Gela  nde der Rheinhallen teilt e die 
Stadtsparkasse dem Stad tka  mmerer Informationen u  ber den Erwerb der Rheinhallen 
mit. Die Stadtsparkasse verpflichtet e sich, die Ha  lfte der Bruttogeschossfla  che in den 
Rheinhallen an die RTL -Senderfamilie zu vermieten. Fu  r die andere Ha  lfte sollte ein 
Nutzer oder Erwerber gesucht werden, wobei ein Mehrerlo  s zur Ha  lfte an die Stadt Ko  ln 
weitergegeben werden sollte (QD 32). 
In einer Dringlichkeitsentscheidung erma  chtigte der Rat der Stadt Ko  ln am 25.07.2003 
die Verwaltung zur Durchfu  hrung folgender Grundstu  cksgescha  fte (unter Vermittlung 
der Stadtsparkasse): 
1. Aufhebung des Erbbaurechts der Koelnmesse fu  r das Gela  nde der Rheinhallen. 
2. Verkauf dieses Grundstu  ckes an die Stadtsparkasse zum Zwecke der Ansiedlung 
der RTL-Senderfamilie. 
Der Begru  ndung fu  r diese Dringlichkeitsentscheidung war das Vorhaben RTLs , Ko  ln 
aufgrund von Expandierungspla  nen zu verlassen und an einen neuen Standort zu 
wechseln. Dies ha  tte fu  r den Medienstandort Ko  ln einen schwerwiegenden 
Imageschaden und „insbesondere auch Einnahmeverluste“ zur Folge (QD 8). 
Nach einer Abs timmung unter den RTL Mitarbeitern verku  ndete RTL Chef Zeiler am 
01.08.2003, dass der Senderhauptsitz in Ko  ln bleibt und in die Rheinhallen verlegt wird. 
Das Angebot aus Hu  rth wurde somit abgelehnt. 
Aus Sicht der Stadt Ko  ln war die erwartete Krise damit fu  rs E rste abwendet. Diese 
Entscheidung brachte die Koelnmesse zeitgleich in Zugzwang. Die Renovierung fu  r den 
RTL Einzug sollte im Januar 2006 beginnen. Bis dahin musste die Koelnmesse die Hallen 
aufgegeben haben. Fu  r die Koelnmesse wa  re eine Aufgabe der Rh einhallen ohne 
Kompensation der Ausstellungsfla  che finanziell nicht tragbar gewesen. Die Koelnmesse 
entschied am 17.10.2003 daher, den Bau der Messehallen Nord aus dem Masterplan 
2010 zu beschleunigen und die beno  tigten Messehallen bis zur Abgabe der Rheinhallen 
2006 fertigzustellen ( QD 34 , Protokoll e der Sitzung des Aufsichtsrates und des 
Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 17.10.2003 ).

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 15  
Fu  r den Bau der neuen Messehallen wurden im September 2003 Gespra  che zwischen 
Vertretern der Stadt Ko  ln, der Koelnmesse und der Stadtsparkasse gefu  hrt. Dabei 
wurden verschiedene Finanzierungsmodelle von Seiten der Stadtsparkasse und der 
Koelnmesse pra  sentiert und besprochen. Wa  hrend sich einige Vertreter der Stadt und 
der Sparkasse kritisch gegenu  ber den Vorstellungen der Koelnmesse a  ußerten, 
favorisierten sie gleichzeitig ein sogenanntes „Investorenmodell“ , bei dem ein externer 
Bauherr fu  r den Bau der neuen Messehallen engagiert werden sollte (QD 5). 
Anfang Oktober 2003  informierte die Stadtsparkasse Vertreter des Josef -Esch-Fond-
Projekts u  ber die Planungen zum Bau der neuen Messehallen und unterbreitete dann 
im Namen und Auftrag einer Tochterfirma des Bankhauses Sal. Oppenheim der 
Koelnmesse ein Angebot zum Kauf des Mes segela  ndes (Euroforum-Su  d, 
Bebauungsplanungsstand 24.07.2003). Ebenfalls soll te selbige Tochtergesellschaft 
einen 30-ja  hrigen Mietvertrag mit der Koelnmesse in Ho  he von 20. Mio. € p.a. schließen, 
bei der die Stadt Ko  ln als Hauptgesellschafter fu  r die Absic herung der 
Mietverpflichtungen bu  rgte (QD 28). Daru  ber hinaus erkla  rte sich die Stadtsparkasse 
dazu bereit, eine Mo  glichkeit zum Ru  ckkauf nach Beendigung des Mietvertrages 
verbindlich zu garantieren (QD 10). 
Die Sitzungen des AR und des FA der KoelnMesse waren im Oktober 2003 durch 
Interessenkonflikte der Mandatstra  ger gepra  gt (bezu  glich der Interessen der 
Koelnmesse und der Mehrheitsgesellschaftlerin Stadt Ko  ln). Es w urden erste 
Kostenscha  tzungen und verschiedene Finanzierungsmodelle und –angebote fu  r den 
Bau der neuen Nordhallen diskutiert. Fu  r die Angebotseinholung und neutrale 
Auswertung schl ug die Gescha  ftsfu  hrung der KoelnMesse  die Hinzuziehung eines 
neutralen Dritten vor, was von AR und FA gebilligt w urde. Es wurde in der AR-Sitzung 
explizit betont, d ass der Planungsauftrag, der sich nun auf die vier neuen Nordhallen 
bezog, k eine Entscheidung fu  r das auszuwa  hlende Finanzierungsmodell darstellen 
wu  rde. (Protokolle der Sitzungen von Aufsichtsrat und Finanzausschuss der 
Koelnmesse GmbH vom 17.10.2003) 
 
Oktober 2003: Der neue Masterplan 2006 
Nur wenige Tage spa  ter, am 30.10.2003, vergab die Koelnmesse einen Auftrag an das 
Wirtschaftspru  fungsunternehmen Ernst & Young (E&Y). E&Y sollte in einer 
Marktabfrage fu  r die Messe verschiedene Finanzierungsmo  glichkeiten einholen, sowie 
auswerten. Die Vertreter der Stadtsparkasse, die Zeitdruck bei der Auswahl des

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 16  
Bauunternehmens sahen, waren durch die Ausrichtung des Auftrages u  berrascht (QD 
26). Die Marktabfrage/-analyse belief sich auf einen Zeitraum von etwa drei Wochen, da 
die na  chste Gremiensitzung der Koelnmesse fu  r den 21.11.2003 geplant war. Kurz vor 
dieser Sitzung der Koelnmesse trafen sich Vertreter der Stadtsparkasse, der Verwaltung 
und der Politik der Stadt Ko  ln mit der Gescha  ftsfu  hrung der Ko  lnmesse im historischen 
Rathaus, wo beschlossen w urde, dass das von der Stadtsparkasse angebotene 
Investorenmodell des Bankhaus es Oppenheim als das insgesamt gu  nstigste Angebot 
den Zuschlag fu  r den Neubau der Messehallen erhalten sollte und die Koelnmesse einen 
Üntermietvertrag fu  r die noch zu errichtenden neuen Messehallen mit der Stadt Ko  ln 
eingehen sollte (QD 1). 
In der Sitzung des FA vom 21.11.2003 entschied sich die Koelnmesse fu  r die 
Finanzierung durch ein Investorenmodell de s Esch-Oppenheim-Fonds (vgl. Sonder-
Sitzung des Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 
21.11.2003, QD 41 ). Dabei w urden beihilferechtliche Problematiken diskutiert, aber 
insbesondere von Seiten der Vertreter der Stadt Ko  ln in ihrer Bedeutung als gering 
eingescha  tzt. Teil der Entscheidung der Koelnmesse war auch die geplante Abgabe der 
Rheinhallen, dessen Erbbaurecht fu  r 100 Mio. € an die Stadt Ko  ln zuru  ck u  bertragen 
wurde. Das Gela  nde fu  r die neuen Nordhallen wurde fu  r 70 Mio. € an den Investor 
verkauft. Zwischen der Messe und der Stadt Ko  ln sollte ein Vertrag geschlossen werden, 
der die Koelnmesse im Falle einer Zahlungsunfa  higkeit von dem Mietzins befreite. 
Am 21.11.2003 wu rde auch die Vereinbarung zwischen der Stadtsparkasse und dem 
JEFP geschlossen, dass die Stadtsparkasse u.a. dafu  r einsteht, dass das JEFP das (fu  r die 
neuen Nordhallen vorgesehene) Grundstu  ck in Ko  ln-Deutz zu einem Preis von 70 
Millionen Euro bis zum 15.12.2003 erwerben kann  und dass der Verka  ufer die Kosten 
der Herrichtung des  Kaufgrundstu  cks (insbesondere die Beseitigung scha  dlicher 
Bodenbestandsteile) bis 31.07.2004  u  bernimmt. Außerdem verpflichtet e sich die 
Stadtsparkasse, einen bonita  tsstarken Mieter fu  r die Messehallen 15 bis 18 zu finden 
oder diese selbst zu mieten (QD 9  und QD 37). In den folgenden Wochen k am es 
zwischen der Stadt Ko  ln, der Stadtsparkasse, der Koelnmesse und dem JEFP zu einer 
Diskussion um die Altlastensanierung auf den verkauften Grundstu  cken sowie um die 
Reduzierung der Baukosten. 
Die Befreiung vom Mietzins im Falle einer Zahlungsunfa  higkeit der Koelnmesse wurde 
am 08.12.2003 von der Stadt durch einen Letter of Intent besta  tigt (QD 14). In diesem 
Letter of Intent verpflichtet e sich die Stadt Ko  ln mit allen Mitteln zur beschleunigten 
Ümsetzung des Masterplans. Das Erbbaurecht fu  r den Rheinhallen Bereich (Hallen 1-3,

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 17  
5 sowie 6-8) sollte fu  r einen Preis von 100 Mio. € zuru  ck an die Stadt gehen. Dies sei die 
Voraussetzung fu  r die Ansiedlung von RTL in den Hallen 1-3 & 5. Damit der bisherige 
Betrieb der Koelnm esse nicht gefa  hrdet wurde, sollte der Masterplan 2010 in seinen 
wesentlichen Bestandteilen bis zum 31.12.2005 umgesetzt werden. Dies betraf vor allen 
den Neubau der vier Nordhallen. Zur rechtlichen Konstruktion dieses Gescha  fts hieß es 
im Letter of Intent (QD 14). „Die Stadt Ko  ln hat ein Finanzierungsmodell gewa  hlt, dass 
die fristgerechte Durchfu  hrung der Maßnahmen gewa  hrleistet. Die Stadt Ko  ln wird die 
neuen Messehallen vom Investor anmieten (Hauptmietvertrag). Zwischen Koelnmesse 
und Stadt wird dann ein Üntermietvertrag geschlossen.“ 
Fu  r die Koelnmesse war es von besonders großer Bedeutung, dass es nach Ablauf der 
geplanten Mietzeit von 30 Jahren eine Ru  ckkaufsoption fu  r die neuen Hallen gab. Die 
Koelnmesse wandte sich dies bezu  glich an den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse 
Ko  ln, welcher daraufhin in einem Schreiben vom 17.12.2003 zusicherte, dass der Messe 
ein dinglich gesichertes Ru  ckkaufsrecht fu  r die Nordhallen eingera  umt wurde, welches 
sicherstellen sollte, dass die Messe nach Ablauf des Mietvertrages das Nordhallen Areal 
samt Aufbauten fu  r den Verkaufspreis von 70 Mio. € zuru  ckerwerben ko nnte (vgl. QD 
22, QD 31). 
Einen Tag spa  ter, am 18.12.2003, stimmte der Rat der Stadt Ko  ln dem Bauvorhaben mit 
folgenden Eckpunkten zu: 
Bauvolumen 235,0 Mio. € 
Vertragsbeginn voraussichtlich 01.09.2005 
Vertragsdauer 30 Jahre 
 
Ü  bergabe der neuen Hallen voraussichtlich 01.09.2005 
Beginn der Mietzahlungen 15 Monate nach Ü  bergabe 
ja  hrliche Mietho  he 20,7 Mio. € 
 
Indexierung Indexierungsbasis, -beginn: 36 Monate nach 
Ü  bergang der Bauwerke, steigt der 
Lebenserhaltungskostenindex um 10% 
gegenu  ber der Basis werden 50% der 
Erho  hung weitergegeben 
 
Ru  ckkauf nach Ende des Vertrages fu  r 
Grundstu  ck und Geba  ude 
70,0 Mio. €, (= entspricht dem 
Grundstu  ckswert)

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 18  
Der Mietvertrag soll te dem Üntermietvertrag 1:1 entsprec hen. Die Altlastensanierung 
wurde in der Beschlussvorlage folgendermaßen erwa  hnt: „Die Altlastensanierung soll 
dagegen fu  r die zur Bebauung heranzuziehenden Fla  chen und Nebenfla  chen vom 
Investor auf dessen Kosten durchgefu  hrt werden.“ (QD 4). 
Der Kaufvertr ag zwischen Koelnmesse und Esch -Fonds fu  r das Grundstu  ck der 
Nordhallen wurde noch am selben Tag unterzeichnet und notariell beglaubigt. Eine 
Ü  bernahme der Altlasten sollte laut dieses Vertrages allerdings vom Verka  ufer getragen 
werden, nicht aber vom Ka  ufer (=Investor) (QD 4 und QD 12).

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 19  
 
Abbildung 2: Messegeländer der Koelnmesse heute nach dem Umzug von RTL und dem Bau der Nordhallen (Ziffer 6-9)1 
                                                        
1 (Quelle: https://www.koelnkongress.de/fileadmin/user_upload/images/locations/ 
congresscentrum/cc-ost-galerie/25_KoelnKongress_Congress-Centrum-
Koelnmesse_Gela%CC%88ndeu%CC%88bersicht-12x6.jpg)

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 20  
 
Daraus ergaben sich fu  r die Rheinhallen und die Nordhallen folgende 
Vertragskonstruktionen, die hier der Ü  bersichtlichkeit wegen schematisch dargestellt 
werden. Bei den Rheinhallenvertra  gen trat die Laurenz KG, ein Tochterunternehmen der 
Stadtsparkasse, als Vertragsnehmer auf, u  bernahm aber auch die zuvor von der 
Stadtsparkasse eingera  umten Mietgarantien gegenu  ber dem JEFP (QD 42). 
 
 
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Rheinhallenverträge

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 21  
 
Abbildung 3: Schematische Darstellung der Nordhallenverträge 
März 2004: Unstimmigkeiten über die Bauleistungen 
Anfang Ma  rz meldete sich die Gescha  ftsfu  hrung der Koelnmesse beim OB der Stadt Ko  ln 
und berichtete, dass es in den letzten Wochen immer wieder Gespra  che zwischen dem 
JEFP, der Stadt und der Sparkasse gegeben habe. Inhalt dieser Gespra  che waren die von 
dem JEFP zu erbringen den Bauleistungen, u  ber die bis zum jetzigen Zeitpunkt noch 
Üneinigkeit herrschte. Grund fu  r diese Diskrepanzen, waren die verschiedenen 
Planungsgrundlagen der Messe sowie des Fonds.  
Der Fonds legte das Ernst & Young Expose  als Grundlage d er zu erbringen den 
Leistungen an, da dies die damalige Planungsgrundlage zum Zeitpunkt der 
Ratsentscheidung war. Die Koelnmesse richtete sich nach einer aktualisierten Planung 
der Projektmanagement Firma ECE. Die Ünterschiede sind im Folgenden schematisch 
dargestellt:

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 22  
Position Ko  lnmesse Position Fondsgesellschaft/Stadtsparkasse 
Ko  ln 
Mietvertrag auf Basis ECE-Vorplanung 
(Leistungsphase 2), insbesondere 
 116.000 qm Brutto-Grundfla  che (BGF) 
incl. Zusatzfla  chen 
(Verbindungsbauwerke und 
Technikzentrale) 
 Boulevard geschlossen und klimatisiert 
 lichte Ho  he Halle 11 von 15 m 
GWGs (Vollausstattung) i. H. v. 10 Mio.€ in 
Investitionssumme von 255 Mio.€ enthalten 
Erstattung der ECE-Planungskosten i. H. v. 5,2 
Mio.€ 
Ausgleich fu  r verringerte Grundstu  ckskosten 
i. H. v. rund 1,8 Mio.€ 
Mietvertrag auf Basis Ernst& Young-Expose, 
insbesondere 
 96.000 qm Brutto-Grundfla  che (BGF) 
zuzu  glich Zusatzfla  chen 
(Verbindungsbauwerke + 
Technikzentrale) 
 Boulevard offen und unklimatisiert 
 lichte Ho  he Halle 11 von 11 m 
GWGs nicht enthalten 
 
Erstattung ECE-Planungskosten noch offen 
 
Ausgleich noch offen 
 
Ebenfalls strittig blieb weiterhin die Ru  ckkaufsoption der Nordhallen fu  r die 
KoelnMesse. Trotz der Zusicherung der Stadtsparkasse vom 17.12.2003 war der 
Investor nicht bereit, dieses Recht einzura  umen (QD 22). 
Die Stadtsparkasse sicherte der KoelnMesse Gelder fu  r die Altlastensanierung und fu  r 
die Ü  bernahme der Planungskosten (fu  r die ECE) zu. Zusa  tzlich besta  tigte sie, dass der 
Hallenru  ckkauf nach Ablauf der Mietfrist fu  r 70 Mio. € sichergestellt wird (QD 33). 
 
August 2004: Abschluss der Verträge 
Baubeginn der Nordhallen war der 01.08.2004. Am 06.08.2004  wurde der 
Hauptmietvertrag fu  r das Nordareal zwischen der Stadt und dem JEFP geschlossen (QD 
17 und QD 38 ) sowie die R heinhallen von der Stadt Ko  ln an die Sparkasse verkauft. 
Knapp eine Woche spa  ter, am 1 1.08.2004, wurde ein dem Hauptmietvertrag

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
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gleichlautender Üntermietvertrag fu  r das Nordareal zwischen der Stadt Ko  ln und der 
Koelnmesse geschlossen (QD 36). 
 
September 2004: Grundsteinlegung und Baubeginn 
Nachdem die Ünstimmigkeiten zwischen Fonds und Mess e weitgehend beigelegt und 
die Vertra  ge unterzeichnet waren, konnte die Planungsphase als abgeschlossen 
angesehen und die Grundsteinlegung gefeiert werden. Ab diesem Zeitpunkt verlief der 
Bau zuna  chst ohne gro  ßere Zwischenfa  lle und auch gema  ß dem vorgesehenen Zeitplan 
(vgl. unter anderem Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 
15.03.2005). 
 
Juli 2005: Ausstrahlung des Milliarden Monopoly 
Erste Turbulenzen kamen im Sommer 2005 auf, als die Journalisten Georg Wellmann 
und Ingolf Gritsc hneder in einer Sendung des WDR aus der Reihe „Die Story “ ihr 
„Milliarden Monopoly “ ausstrahlten und dabei eine Reihe von Ünstimmigkeiten 
bezu  glich des Messebaus aufzeigten. Neben zahlreichen Vorwu  rfen wie u  berteuerten 
Mieten, versteckten Kosten und dem Ü  bergehen bestimmter Kontrollinstanzen wie zum 
Beispiel dem Rat der Stadt, warfen die Autoren dem Esch -Oppenheim-Fonds vor, sich 
auf Kosten der Stadt – und damit des Steuerzahlers – zu bereichern.  
Die Sendung wurde (auch in Verbindung mit anderen Berichterstattungen) nicht nur in 
der Stadt  Ko  ln, sondern auch auf Landesebene  wahrgenommen. Dies fu  hrte zu der 
Einleitung eines Pru  fverfahrens. Der Immobilienexperte Prof. Klaus Feinen stieß zudem 
eine Üntersuchung bei der Europa  ischen Kommission wegen eines 
Vergaberechtsverstoßes an. 
 
Februar 2006: Der Prüfbericht 
Zwischen dem Sommer 2005 und Februar 2006  wurden von Seiten des Landes 
Nordrhein-Westfalen viele Nachforschungen und Aktensichtungen be zu  glich des 
Messebaus geta  tigt. 
In einem Pru  fbericht des Regierungspr a  sidenten werden die Vorkommnisse der 
Vergabe und des Baus der Messehallen Nord aus kommunalrechtlicher Sicht 
rekonstruiert (QD 25).

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 24  
 
 
 
Abbildung 4: Darstellung der Rechtsbeziehungen der Akteure um den Bau der Nordhallen(QD 25) 
Der OB der Stadt Ko  ln beantwortete in einem umfangreichen Schreiben die kritischen 
Fragen des Regierungspra  sidenten. Zwei der zentralen Fragen waren: Ha  tte der Bau der 
Messehallen Nord einer europaweiten Ausschreibung bedurft und wurden ansonsten 
andere Kommunalrechte verletzt? 
Am Ende der Pru  fung wurden diese Fragen verneint. 
 
Oktober 2009: Urteil des EUGH 
In der Zeit seit 2006 fanden verschiedene juristische Verfahren gegen Beteiligte a m 
Messebau statt. 
Das wichtigste Verfahren war in diesem Zusammenhang  das des europa  ischen 
Gerichtshofes (EuGH), welcher im Oktober 2009 das Messeprojekt als

KAPITEL 2 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG 
 
Seite 25  
ausschreibungspflichtig einstufte . In diesem Verfahren, das auf Hinweis des Ko  lner 
Immobilienexperten Prof. Dr . Feinen zustanden kam, vertrat die EÜ-Kommission die 
Auffassung, die Stadt Ko  ln ha  tte das Messeprojekt ausschreiben mu  ssen, und reichte 
beim EuGH Klage wegen Verstoß gegen das europa  ische Vergaberecht ein. Nach dem 
Ürteil des EuGH einigten sich die Stadt  (und auch die K oelnMesse) sowie der Fonds 
bezu  glich ihrer Vertra  ge neu. Diese Einigung fand Ende 2018 statt und die Mieten  fu  r 
die Messehallen Nord wurden entsprechend angepasst. 
Der dargestellte Abriss u  ber den Verlauf der Planung und den Bau der Messe vermittelt 
zuna  chst eine Orientierung u  ber die wichtigsten Eckpunkte. Die Hauptvorwu  rfe gegen 
Beteiligte an der Planung und dem Bau der Messehallen Nord werden in Kapitel 4 
detaillierter aufgegriffen und diskutiert.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 26  
3 Erkla  rungsansa  tze 
Im Folgenden erla  utern wir einige Erkla  rungsansa  tze aus der sozialwissenschaftlichen 
Forschung, unter denen die Ereignisse, Akteure und Handlungen im Zusammenhang mit 
dem Bau um die Messehallen Nord betrachtet werden ko  nnen. 
Es gibt bereits einige wissenschaftliche Versuche, die Ereignisse um den Bau der 
Messehallen aufzuarbei ten. Dazu geho  ren vor allem die Literatur, die sich mit dem 
„Ko  lner Klu  ngel“ bescha  ftigt (z.B. Ü  berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013). Sie zielt darauf 
ab, die besondere Form der Einstellungen, des Ümgangs und der Absprachen, die unter 
dem Begriff „Klu  ngel“ subsummiert werden, als Einflussfaktor fu  r solche und a  hnliche 
Vorkommnisse zu betrachten. Wir greifen diesen Zugang als ersten auf, weil sich mit 
seiner Hilfe auch lokale Besonderheiten (wie die den Ko  lner nachgesagte 
Kontaktfreudigkeit und die Mentalita  t,  u  ber kleine deviante Handlungen 
hinwegzusehen) oder spezielle historische Pra  gungen (wie eine den Ko  lner nachgesagte 
reservierte Haltung gegenu  ber der „Obrigkeit“) erla  utert werden ko  nnen, die auch fu  r 
nachfolgende Erkla  rungsansa  tze nutzbar gemacht werden ko  nnen. 
Im Anschluss erla  utern wir den Ansatz von Smelser (1985), der die Betrachtungsweise 
des Klu  ngels um die gesellschaftlichen Funktionen und Zielsetzungen der Akteure 
erga  nzt. Danach fu  hren wir die beiden Ansa  tze in einer Gesamtbetrachtung zusammen.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 27  
3.1 Klüngel 
Begriff 
Der Begriff „Klu  ngel“ , der im Mittelhochdeutschen fu  r „kleines Kna  uel“ stand und heute 
laut Duden fu  r eine Personengruppe verwendet wird, die sich gegenseitig Vorteile 
verschafft, ist bereits seit langem von Historikern als eine Form der meist illegalen 
Absprachen untersucht worden (z.B. Schnurmann 1991). Die „Verkna  uelung“ von 
Akteuren und deren Interessen zu einem undurchschaubaren Ganzen wird im 
Allgemeinen eher mit negativer Konnotation verwendet. Das ist allerdings in Ko  ln 
anders. Zwar kann Klu  ngel auch dazu fu  hren, dass illegale Absprachen getroffen werden 
und kriminelle Machenschaften entstehen. Aber als eine universelle Form der 
Gegenseitigkeit (Reziprozita  t) stellt es auch eine positive Sozialkapitalform da, weil sich 
aus ihm h eraus positive Hilfeleistungen und Ünterstu  tzungen entwickeln ko  nnen, die 
langfristig ohne deviante Verhaltensweisen auskommen. 
Im Folgenden gehen wir  auf die Literatur ein, die sich mit dem Ko  lner Klu  ngel 
insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Verhalt ensweisen bescha  ftigt hat, und 
entwickeln ein Prozessmodell des Klu  ngels, das die Inhalte der Literatur 
zusammenfu  hrt. Im Zentrum dieses Prozessmodells steht die Klu  ngelhandlung, die von 
Gelegenheiten des sozialen Austausches abha  ngt. Pra  dispositionen wie eine 
bru  ckenbildende Mentalita  t (der Ko  lner) moderieren den Einfluss der Gelegenheit. Die 
Klu  ngelhandlung selbst ist ambivalent und kann negative (wie illegale Absprachen) 
oder positive Konsequenzen (wie Freundschaften oder Nachbarschaftshilfe) nach sich 
ziehen. 
 
Inhalte des Klüngels 
Klu  ngel ist (in Anlehnung an Ü  berall 2010) ein unkomplizierter Kommunikations- oder 
Tauschvorgang, den man in Ko  ln oft beobachten kann (soziales Pha  nomen) und der eine 
spezifische Sozialbeziehung zwischen den Akteuren kennzeich net. Der Begriff spiegelt 
sich sprichwo  rtlich in vielen Redewendungen wieder, die Gegenseitigkeit ausdru  cken 
wie z.B. „Man kennt sich, man hilft sich “ oder „eine Hand wa  schst die andere“ . Klu  ngel 
ist auch verbunden mit einer offenen Form der einladenden Ko ntaktaufnahme („Drink 
doch eine mit “) oder einer besonderen Form der Netzwerkbildung („networking“). 
Frank Ü  berall (2010: 10), der seine Dissertationsschrift u  ber den Ko  lner Klu  ngel 
angefertigt hat und in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen Skandale i n Ko  ln 
aufarbeitet, betont diesen Aspekt der sozialen Netzwerkeinflu  sse ebenfalls: „Klu  ngel,

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 28  
das steht als Synonym fu  r eine Verquickung von Beziehungen und Einflussnahmen, die 
in der o  ffentlichen Berichterstattung meist mit einem negativen Vorzeichen versehen 
werden.“ Er analysiert die wesentlichen Elemente beim Ablauf eines Klu  ngelkontaktes 
(Ü  berall 2010, 231, 232) in folgender Weise: „Klu  ngel beginnt mit einem ersten 
Tauschgescha  ft - bzw. einer Offerte, die vo  llig zwanglos zu einem solchen einla  dt. Es geht 
im ersten Schritt gerade nicht darum, tatsa  chliche Abha  ngigkeiten zu generieren, das 
wu  rde auch der historischen Handelstradition der Ko  lner widersprechen. […] Insofern 
ist der ,,positive" Klu  ngel mit einer jederzeitigen Option zum Ausstieg versehen. 
Vertrauen wird dabei quasi als Wa  hrung genutzt.  Reputation in der politischen 
„Klu  ngelkultur“ leitet sich im u  berwiegenden Maße von der Person und ihrer Attitu  de 
und nicht von irgendeinem Amt ab, das sie innehat – der Ko  lner demonstriert sogar 
seine mangelnde Bereitschaft, formale Positionen anzuerkennen, durch den Karneval, 
der letztlich auf eine Veralberung des preußischen Milita  rs zuru  ckgeht.“2 
Anders als oftmals angenommen oder in bestimmter Literatur dargestellt ist Klu  ngel 
nicht zwangsla  ufig mit reziproker Kommunikation/Hilfeangeboten verbunden und 
muss daher nicht in illegale Absprachen mu  nden. Vielmehr besitzt er unter dieser 
Pra  misse einen eher pro -sozialen Charakter. Das umso mehr , als dass die 
Kommunikation/Handlungen auf Konsens aufgerichtet sind. D as wird auch aus der 
nicht-wissenschaftlichen Literatur besta  tigt, die sich zum Teil humoristisch, zum Teil 
ernstgemeint damit bescha  ftigt, wie man „erfolgreich klu  ngeln“ kann (z.B. Hausladen & 
Laufenberg 2001). 
 
Negative Seiten des Klüngels 
Trotz dieser potentiell positiven Aspekte kann Klu  ngel auch in illegale Gescha  fte bzw. 
Korruption u  bergehen. Ü  berall (2010, 19) verdeutlicht diesen Ümstand an einem 
Modell. 
 
                                                        
2 Die erste Kontaktaufnahme mit Klüngelhandlungen leitet sich in vielen Fällen aus der Offenheit (der Kölner) 
gegenüber anderen her. In dieser „Annäh erungskommunikation“ bleibt offen, ob später noch ein Austausch erfolgt. 
Es kann sich auch um eine Einmal-Begegnung handeln, also um einen (langfristig) nicht-reziproken Vorgang.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 29  
 
Aus den situativen, meist positiven Formen des Klu  ngelaustausches, der prinzipiell 
offen und auf den Einbezug von Fremden bei Angeboten der Ünterstu  tzung bzw. der 
Hilfeleistung ausgerichtet ist, ko  nnen sich Netzwerke entwickeln, die ihren offenen 
Charakter immer weiter verlieren zu schließlich zu geschlossenen Gruppen von 
Korruptionsakteuren werden. 
Es sind gerade diese geschlossenen Netzwerke, die im Raum außerhalb von Ko  ln den 
Begriffsinhalt des Klu  ngels ausmachen und die von Scheuch/Scheuch (2000: 23) in 
Bezug auf Politikergruppen bzw. das Parteiensystem verwendet werden: „Wir verstehen 
unter Klu  ngel ein System von gegenseitigen Gefa  lligkeiten und Abha  ngigkeiten, das nach 
zwei Grundsa  tzen aufgebaut wird. Grundsatz Nr . 1: Wenn du als Politiker etwas 
Kritikwu  rdiges vorhast, nimm Leute vom Gegner mit ins Boot. Grundsatz Nr . 2: Verlange 
nicht fu  r deine Leistung die fa  llige Belohnung hier und heute; bezahlt wird fu  r 
Gefa  lligkeiten zeitversetzt. Dann ist der Nachweis schwierig, fu  r eine Gefa  lligkeit eine 
Gegenleistung verlang t zu haben “ . Die Motivationen der Akteure in einem solchen 
Berufsumfeld erkla  ren, warum Klu  ngelhandlungen fu  r Berufspolitiker so bedeutsam 
sind (Scheuch/Scheuch 2013: 118; vgl. auch von Alemann 2003: 183): „Fu  r deren Erfolg 
ist dreierlei bestimmend: Zuna  chst und vor allem die Ünterstu  tzung in einer Seilschaft, 
um die Wiedernominierung als Kandidat zu erreichen. Ein Verfehlen der Kandidatur ist 
meist gleichbedeutend mit Existenzvernichtung. An zweiter Stelle ist das u  ber die 
Abbildung 5: Formen des Klüngels nach Überall (2010:19)

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 30  
Medien vermittelte Ansehen wichtig. An dritter Stelle ist ein Kapital von Gefa  lligkeiten 
wichtig, vor allem erwiesen den politischen Gegnern und einflussreichen Bu  rgern.“ 
In a  hnlicher Weise wie Scheuch/Scheuch (2013) hat bereits Max Weber (1992: 59) den 
Begriff Klu  ngel gebraucht, wobei er aber auch die „menschliche“ Seite dieser sozialen 
Austauschhandlungen hervorhe bt: „[..] die Leitung der Parteien durch plebiszita  re 
Fu  hrer bedingt die »Entseelung« der Gefolgschaft, ihre geistige Proletarisierung, ko  nnte 
man sagen um fu  r den Fu  hrer als Apparat brauchbar zu sein, muß sie blind gehorchen, 
Maschine im amerikanischen Sinne sein, nicht gesto  rt durch Honoratioreneitelkeit und 
Pra  tensionen eigener Ansichten. Lincolns Wahl war nur durch diesen Charakter der 
Parteiorganisation mo  glich, und bei Gladstone trat, wie erwa  hnt, das gleiche im Caucus 
ein. Es ist das eben der Preis, womit man die Leitung durch Fu  hrer zahlt. Aber es gibt 
nur die Wahl: Fu  hrerdemokratie mit »Maschine« oder fu  hrerlose Demokratie, das heißt: 
die Herrschaft der »Berufspolitiker« ohne Beruf, ohne die inneren, charismatischen 
Qualita  ten, die eben zum Fu  hrer machen. Ünd das bedeutet dann das, was die jeweilige 
Parteifronde gewo  hnlich als Herrschaft des »Klu  ngels« bezeichnet. Vorla  ufig haben wir 
nur dies letztere in Deutschland.“ 
 
Ein Prozessmodell des Klüngels 
Abweichend von Ü  berall (2010) gehen wir davon aus, dass Klu  ngeln keine 
„Geisteshaltung“ ist, sondern Handlungen darstellt, die potentiell positive wie negative 
soziale Konsequenzen haben ko  nnen. Klu  ngeln setzt bestimmte Dispositionen auf 
Seiten der Akteure voraus. Er kann nur aber dann auftreten, wenn auch  Gelegenheiten 
bestehen zu klu  ngeln. Diese Aussage ist nicht trivial, denn es gibt eine unterschiedliche 
Verteilung von Gelegenheiten zu klu  ngeln in der Gesellschaft. Das folgende Modell zeigt 
die Elemente des Prozessmodells.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 31  
 
Klüngelhandlungen 
Klu  ngeln umfasst alle kommunikativen und handlungsbezogene Austauschformen mit 
Gefa  lligkeitscharakter, die auf Konsens ausgerichtet sind und fu  r die Beteiligten einen 
prosozialen Ümgang darstellen. Klu  ngel stellt damit eine Form von Sozialkapital dar 
(Graeff 2009, 2011), also Ünterstu  tzungsleistungen, die auf sozialen Beziehungen 
zwischen Akteuren beruhen, die aber wegen ihrer Üniversalita  t, mit der sie in Ko  ln 
erwartbar sind, keine direkte Gegenleistung erfordern. 
Klu  ngel als eine Form, soziale Beziehungen als Ressource zu verwenden, gibt es nicht 
nur in Ko  ln (bzw. im Rheinland), wenngleich der Begriff nur dort verwendet wird. 
A  hnliche soziale Austauschpha  nomene, die aber meist nur mit negativen Schlagzeilen 
in der Presse berichtet werden, gibt es beispielsweise in Bayern (z.B. wenn es um 
informelle Aushandlungsprozesse zwischen bayrischen Fußballclubs und ihren 
Sponsoren geht , wie die  FAZ vom 18.09.2001 berichtet) oder in O  sterreich (z.B. bei 
Absprachen zu den Salzburger Festspielen, u  ber die die Welt am Sonntag 18. 09.2001 
schreibt). 
Das Wesen des Klu  ngels beinhaltet ebenso wie beim Sozialkapital positive Leistungen 
zwischen den Personen, die den Klu  ngel nutzen. In Abgrenzung zu u  blichen 
Sozialkapitalleistungen ist der Ko  lner Klu  ngel getragen von einer großzu  gigen, 
wohlwollenden Haltung gegenu  ber den Austauschpartnern, die – wie spa  ter noch 
weiter ausgefu  hrt werden wird – auf Kompromiss und Konsens ausgerichtet. Ü  berall 
(2010: 17) definiert den Klu  ngel sogar an dieser offenen Haltung: „Zuna  chst also zur 
Definition: Kl u  ngel ist eine Geisteshaltung, die eine prinzipielle Bereitschaft zum 
Abbildung 6: Prozessmodell des Klüngels

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 32  
unkomplizierten Ümgang mit Kommunikation, Verhandlung und Tausch beinhaltet. Im 
Bereich der (Kommunal -)Politik gilt er zusa  tzlich als Synonym einerseits fu  r geheime 
Absprachen, aber auch  fu  r die prinzipielle Bereitschaft zur Kooperation. Klu  ngel ist 
nicht gleich Korruption, es gibt aber die latente Gefahr des „Abrutschens" von Klu  ngel-
Beziehungen in korruptive Verhaltensweisen.“  
Ü  berall (2010) deutet in dieser Definition auch die Ambivalenz des Klu  ngels an, der sich 
daraus ergibt, dass eine (anfangs) soziale positive, offene Haltung auch in illegale 
Handlungen u  bergehen kann. 
Erstkontakte beim Klu  ngeln sind allerdings nicht auf deviante (bzw. illegale) 
Handlungen ausgerichtet, auch wenn Ko  lnern unterstellt wird, dass sie eine mangelnde 
Bereitschaft besitzen, formale Positionen anzuerkennen und daher gerne gegen 
bestehende Regeln/Verha  ltnisse vorgehen. Allerdings kann Klu  ngeln dazu dienen, den 
Austauschpartner auch in der Hinsicht besser kennen zu lernen, ob sie oder er bereit ist, 
private Regelungen vor geltende universalistische Regeln oder Gesetze zu stellen. 
Klu  ngelhandlungen sind in ihrer Offenheit und Ünverbindlichkeit auch auf eine milde 
Form der Kollusion ausgerichtet, die aber anfan gs nie den Zwang zum Mitmachen 
beinhaltet. Die Austauschhandlungen bleiben anfangs immer rein positiv und sind nicht 
zum Schaden anderer. Daher ist der Klu  ngel in Ko  ln auch – entgegen seiner Darstellung 
in der u  berregionalen Presse – durchaus auch positiv konnotiert und hinterla  sst bei den 
Klu  ngelnden wegen des Austausches positiver Leistungen auch das Gefu  hl, als 
„Gutmensch“ gehandelt zu haben (Ü  berall 2010: 231). 
 
Dispositionen der Akteure 
In unserem Prozessmodell gehen wir davon, dass Klu  ngelhandlungen v on Akteuren 
durchgefu  hrt werden. Die Akteure besitzen (durch Sozialisation in der Region) 
erworbene Vorerfahrungen, Eigenschaften oder Neigungen, die dazu fu  hren, dass diese 
Klu  ngelhandlungen ha  ufiger auftreten (Dispositionen). 
 
Zu den am ha  ufigsten in der Literatur genannten Dispositionen fu  r den Ko  lner Klu  ngel 
geho  ren folgende Aspekte (vgl. Hausladen & Laufenberg 2001, Kasper 2003, Ü  berall 
2010): 
 Kontaktfreudigkeit/Bereitschaft zum Kontakt mit anderen

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 33  
 Neugierde/Interesse an anderen 
 Humor 
 Eine offene „(Geistes-)Haltung“ zum unkomplizierten sozialen Austausch. 
 Vertrauensvorschuss bei Erstkontakten 
 Menschlicher Faktor/“Gleichmachen“ anderer, Fokus auf den Menschen selbst 
statt Stand/Beruf/Klasse 
Das bru  ckenbildende Element, das Klu  ngel im allta  glichen Ümgang mit fremden und 
bekannten Personen ausmacht, setzt eine „lockere“ Haltung fu  r den Erstkontakt mit 
anderen voraus. Hausladen & Laufenberg (2001) oder Kasper (2003 : 4) bringen die 
Kontaktfreudigkeit mit einem Interesse an anderen Kommunikationspartnern in 
Verbindung. Diese Kontaktfreudigkeit schließt auch spontane Einladungen zum 
gemeinsamen Mittrinken ein, wie es in dem Lied „Drink doch eine mit“ der Ko  lner Band 
Bla  ck Fo  o  s, das diese Haltung treffend beschreibt und das jedem Ko  lner gela  ufig ist, 
besungen wird.  
Die Kontaktfreudigkeit als Disposition ist meist mit einem Vertrauensvorschuss 
verbunden (vgl. Ü  berall 2010: 17), der eine Grundlage fu  r la  ngerfristige Beziehungen 
schafft, falls er sich als gerechtfertigt herausstellt. Bei allta  glichen sozialen 
Austauschhandlungen richten sich solche Vertrauenseinscha  tzungen u  blicherweise 
zuna  chst lediglich auf Nebensa  chlichkeiten. Eine Vertrauensbesta  tigung bei diesen 
Kleinigkeiten kann aber bereits auf das Feststellen einer „gemeinsamen Gesinnung “ 
hinwirken. So stellt man fest, dass der andere ebenso kontaktfreudig und offen ist, wie 
man selbst, oder man bemerkt, dass der andere vertrauensvolle Informationen in 
gleicher Weise zuru  ckgibt. Solche Austauscherfahrungen vermitteln auch 
Einscha  tzungen u  ber die Zuverla  ssigkeit des anderen. Da die Klu  ngelkommunikation 
auf Kompromiss ausgerichtet ist, werden dabei auch (geringfu  gig) abweichende 
Standpunkte des anderen akzeptiert. Auf diese Weise wird die Grundlage fu  r den 
weiteren, beiderseits nu  tzlichen Austausch in der Zukunft gelegt, der dann potentiell 
auch in deviante Absprachen oder Handlungen mu  nden kann (wie Ü  berall 2010: 17 mit 
seiner „Korruptionspyramide“ nahelegt). 
Die Offenheit, die Ko  lnern im Ümgang und insbesondere beim ersten Kontakt mit 
Fremden nachgesagt wird, fu  hren einige Autoren auf die o  konomische Sozialisation der 
Ko  lner als Kaufleute zuru  ck (z.B. Schnurmann 1991). Klu  ngel kann in Verbindung mit 
o  konomischen Motiven in jedem Fall als eine Art rationaler Gewinnerzielungsabsicht 
durch Kontaktaufnahme verstande n werden – eine Bereitschaft, „fu  nf gerade sein zu

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 34  
lassen“ , wenn es eben dem eigenen Nutzen zutra  glich ist, kann dann auch letztlich in 
„situativer Korruption “ mu  nden (Ü  berall 2017: 20). Allerdings muss das weder 
zwangsla  ufig im Klu  ngelprozess auftreten, n och a  ndert diese historische 
Sozialisationsthese wenig an dem Effekt, den die Offenheit fu  r die Netzwerkbildung und 
den ersten Kontakt im Ümgang mit anderen hat. 
Es gibt zumindest Hinweise dafu  r, dass Klu  ngel nicht im Sinne generell positiver 
Kooperationshandlungen gegenu  ber anderen mit eine r Art „bru  ckenbildender“ 
Funktion auftritt. In der sozialwissenschaftlichen Literatur werden unter dem Begriff 
des „bru  ckenbildenden Sozialkapitals“ solche Kooperations - oder Hilfeleistungen 
zusammengefasst, die sich auf  andere Personen richten, mit denen man bisher wenig 
oder gar nicht in Kontakt gekommen ist (vgl. Putnam 2000). Zwar ist der Klu  ngel auch 
durch eine Offenheit gegenu  ber fremden Menschen gepra  gt, was eine zentrale 
Eigenschaft des bru  ckenbildenden Sozialkapitals ausmacht. Allerdings ist er vermutlich 
keine Basis fu  r die Integration von ausla  ndischen Mitbewohnern oder Migranten (vgl. 
Ü  berall 2010: 222). Bru  ckenbildendes Sozialkapital u  berwindet aber gerade die Gra  ben 
zu ausla  ndischen Mitbewohnern/Migranten ent weder auf der Ebene von 
zivilgesellschaftlichen Organisationen oder auf der Ebene der individuellen Akteure. 
Der Beobachtung von Ü  berall (2010: 225) folgend wird vor allem innerhalb von 
einheimischen Gruppen geklu  ngelt, aber so gut wie nie zwischen Einheimischen und 
Migranten/ausla  ndischen Mitbewohnern (vgl. auch Kasper 2003). Gru  nde dafu  r ko  nnen 
hier nur spekulativ angefu  hrt werden. Mo  glicherweise mag die generelle Zielsetzung 
des Klu  ngels, Gleichgesinnte zu finden, die auch eine rheinische Großzu  gigkeit an den 
Tag legen (und ggf. auch „fu  nf gerade sein lassen“) und damit privaten/partikularen 
Austauschformen Vorrang einra  umen, mit Migranten/ausla  ndischen Mitbewohnern 
aufgrund kultureller Pra  gung nur schwerlich erreicht werden. Inwiefern hier also 
direkte Parallelen zwischen Klu  ngel und bru  ckenbildenden Sozialkapital bestehen, ist 
eine offene Forschungsfrage. 
Ünter den Dispositionen, die relativ einheitlich in der Literatur als begu  nstigender 
Faktor beschrieben werden, ist vor allem die Mentalita  t der Ko  lner – insbesondere der 
Humor zu nennen . Wenngleich nicht jeder den Ko  lner Karneval in seinen 
Ausfu  hrungsformen als lustig oder humorvoll empfinden mag, so ist doch Humor ein 
wesentlicher Bestandteil der Veranstaltungen (Klauser 2007 : 404). Nach Bennack & 
Ühlenbruch (2003: 1) durchdringt Humor nahezu alle Lebensbereiche in Ko  ln, wobei 
die Autoren damit eine Gelassenheit meinen, „die Dinge des Lebens leicht zu nehmen 
und heiter zu betrachten“ . Dabei spielt es eine wesentliche Rolle, dass die „menschliche“

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 35  
Seite im gegenseitigen Ümgang betont wird, was auch als ein begu  nstigender Faktor des 
Klu  ngels gesehen werden kann (Ü  berall 2010: 62): „Schon im Karneval ist eine gewisse 
„Gleichmacherei" festzustellen. Diese Attitu  de zieht sich durch das gesamte Leben der 
Ko  lner: ,,Nicht der Bauer, nicht der Grundherr, nicht der Reiche und Hochgestellte gilt in 
Ko  ln, sondern allein der Mensch. Von der menschlichen Seite her entscheidet sich, wie 
der Ko  lner zu jemandem steht." 
Diese „menschliche Seite“ , die sich dann auch im Ümgang mit Beho  rdenvertretern zeigen 
kann, wird in der Literatur auch mit dem Nicht -Akzeptieren von Autorita  ten (Ü  berall 
2017: 18) in Verbindung gebracht:  „Im u  berwiegend katholischen Ko  ln […] verla  sst 
[man, PG] sich auf die unsichtbare, ordnende Hand und lehn t empirisch vorhandene 
Autorita  ten kirchlicher wie weltlicher Art grundsa  tzlich ab.“ Eine solche Haltung, die auf 
das Gemeinsame im „menschlichen Gegenu  ber“ ausgeht und eher die Verbundenheit zu 
ihm oder ihr betont, kann geltende Gesetzesvorstellungen außer Kraft setzen, wenn sich 
private, individuelle Regelungen zwischen Austauschpartnern finden, und kann damit 
den Weg von der Kooperation hin zur korrupten Handlungen ebenen, wie es Ü  berall 
(2010: 228) nahe legt: „[…]die Gefahr eines Abrutschens in die Korruption geho  rt zum 
Menschlichen.“ 
 
Gelegenheiten 
Die eigentliche Handlung des Klu  ngelns und die moderierenden Pra  dispositionen sind 
jedoch nicht allein hinreichend fu  r die Initiierung eines Klu  ngelprozesses. Dieser kann 
nur ablaufen, wenn zuvor eine passend e Gelegenheit auftritt. Wenn Akteure 
Klu  ngelgelegenheiten bekommen, wird der Klu  ngelprozess ermo  glicht und dadurch 
versta  rkt, je mehr die Beteiligten die oben beschriebenen Dispositionen aufweisen. 
Allerdings sind auch die kontaktfreudigsten Akteure ohne passende Gelegenheiten nicht 
in der Lage, einen Klu  ngelprozess in Gang zu bringen. Man mag sofort einwenden, dass 
zielgerichtet handelnde Akteure selbst Gelegenheiten schaffen und damit 
Klu  ngelhandlungen in Gang bringen. Wenn man in diesem Zusammenhang an d ie 
negativen Folgen des Klu  ngels denkt, die sich z.B. in kollusiven illegalen Absprachen 
a  ußern ko  nnen, dann ließen sich auch eigentlich als sozial unverfa  nglich soziale 
Beziehungen als kriminelles Instrument begreifen. Hier ist allerdings zwischen den 
sozialen (Ku  ngel-) Beziehungen und deren Folgen zu unterscheiden. Gelegenheiten, ob 
selbst geschaffen oder institutionell verankert oder spontan entstehend, sind die 
hinreichende Bedingung des Klu  ngels.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 36  
Das Alltagsleben in Ko  ln selbst bietet eine Vielzahl solcher Situationen , die 
Gelegenheiten zum Klu  ngeln bieten. Dazu geho  ren insbesondere lokale Traditionen und 
Mo  glichkeiten der sozialen Vernetzung wie z.B. Vereine. 
Der Karneval hat im Rheinland – und in Ko  ln im Besonderen – einen sehr großen 
traditionellen S tellenwert. Nicht umsonst spricht man von der „fu  nften Jahreszeit“. 
Karnevalsverba  nde und die damit verbundenen Veranstaltungen bieten eine ideale 
Grundlage fu  r Klu  ngelprozessse. Wa  hrend des Karnevals steht durch die „Aufhebung“ 
vieler Regeln der Mensch im  Vordergrund, nicht sein Beruf oder die Schicht, die er 
angeho  rt. Zwischen den Karnevalsvereinen und anderen Vereinen und auch zu 
Ünternehmen besteht in Ko  ln eine enge Verbindung. So hat sich bspw. die 
Stadtsparkasse Ko  ln bei Karnevalsaktivita  ten engagiert  und die dortigen 
Veranstaltungen wie Ba  lle oder Ümzu  ge auch als Mittel der O  ffentlichkeitsarbeit 
verwendet (Cremer 1995). Gleichzeitig ist der Karneval auch fu  r die „Kreativwirtschaft“ , 
also beispielsweise die Medienwirtschaft, ein bedeutender Markt (Kunzmann 2012: 12), 
und damit wiederum auch fu  r die Stadtsparkasse eine interessantes Beta  tigungsfeld, 
weil sie in Ko  ln die Kreativwirtschaft vor allem Ende der 1980er Jahre und danach aktiv 
gefo  rdert hat. 
Auch andere Vereine (wie z.B. Fußballvereine) bieten m it ihrem Ta  tigkeiten 
Gelegenheiten zum Klu  ngeln, so dass Ü  berall (2010: 59)  zutreffend feststellt : 
„Erfolgreich geklu  ngelt wird nun mal am ehesten in Verba  nden und Vereinen “ . 
Scheuch/Scheuch (2013: 50) weisen mit den Ergebnissen ihrer Studie auf die 
Verknu  pfung der Gelegenheiten mit dem Vereinswesen insbesondere fu  r politisch ta  tige 
Menschen, sowie auf Beamte hin: „Auffa  llig ist sowohl bei den Spitzenbeamten wie bei 
den Politikern  die starke Verflechtung des jeweiligen Spitzenamtes mit vielerlei 
Mitgliedschaften. Nicht weniger als 76,3 Prozent der Politiker, aber immerhin auch 44,3 
Prozent der Spitzenbeamten waren Mitglieder von Sportvereinen.  Hierin zeigt sich die 
große Bedeutung des Sportvereins fu  r politisch wirkende Begegnungen. Insbesondere 
auf lokaler Ebene sind die Sportvereine von allen Vereinigungen die wichtigste Klammer 
zwischen verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Von großer Bedeutung sind fu  r die 
Politiker auch noch kulturelle und gesellschaftliche Vereinigungen. Nicht weniger als 61 
Prozent waren Mitglied einer der Gewerkschaften. Von einiger Relevanz sind dann noch 
sowohl fu  r die Beamten als auch die Politiker wissenschaftliche Vereinigungen.“ 
Vereine bieten einen formalen Rahmen, in dem sich Gemeinschaften organisieren, um 
auch u  ber den eigentlichen Vereinszweck hinaus Austausch zu pflegen. Anbahnungen 
von Kooperationsmo  glichkeiten unabha  ngig von Arbeitsbeziehungen ko  nnen dort

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 37  
stattfinden. Insbesondere mischen sich in Vereinen aber Personen aus vielerlei 
Arbeitsbereichen oder Branchen, die unter dem Vereinszweck geeint sind. Sie gestalten 
als Gemeinschaft die lokalen kulturellen Bedingungen mit. 
Vereine sind jedoch nicht die einzigen Strukturen in Ko  ln, die den Klu  ngelprozess 
begu  nstigen. Auch die Veedelstruktur in Ko  ln tra  gt einen bedeutsamen Teil dazu bei. Die 
Stadtteile, die in Ko  ln die Bezeichnung „Veedel“ tragen, wurden bereits Anfang der 
2000er Jahre fu  r die Stadtentwicklung als wichtige Einheiten entdeckt und sind 
Adressaten von kommunalen Projekten zur Aufrechterhaltung und Verbesseru ng der 
„Sozialraumorientierung“ (wie z.B. „Lebenswerte Veedel – Bu  rger- und 
Sozialraumorientierung in Ko  ln“). Die Menschen in Ko  ln identifizieren sich sehr stark 
mit den Veedeln, denen sie zugeho  rig sind. „So hat die Großstadt Ko  ln immer auch etwas 
Do  rfliches, vielleicht auch etwas Provinzielles an sich. Hier im Veedel kennt man sich 
und hilft man sich “ (Ü  berall 2010: 78f.). Die Veedelstruktur begu  nstigt den 
Klu  ngelprozess noch weiter: Im Veedel gibt es Kneipen oder andere gesellschaftliche 
Treffpunkte, die Gelegenheiten zum Klu  ngeln ero  ffnen. Auch Veedelfeste sind weitere 
Mo  glichkeiten zum zwanglosen Austausch untereinander. Ü  berall geht sogar noch einen 
Schritt weiter und beschreibt die Veedel als Kommunikationszentren, gar Markpla  tze im 
traditionellen Sinne (vgl. Ü  berall 2010: 79): „Hier gilt noch das, was Großsta  dten sonst 
eher abgeht: Politisches und Privates sind stark miteinander vermischt. Man trifft sich 
beim Einkaufen, in der Kneipe oder beim Pfarrfest. Ünd irgendwie ist es dann auch 
wieder die Mentalita  t der Ko  lner, trotz der zuweilen anonymen Großstadt-Atmospha  re 
hier ein wenig fu  r direkten Kontakt zu sorgen“ (Ü  berall 2010: 79) Veedelstrukturen, wie 
sie in Ko  ln vorhanden sind und als Identifikationsgrundlage der Bu  rger verwendet 
werden, stellen ra  umliche Einheiten dar, in denen Kontakt geschaffen und aufrecht 
erhalten werden kann. Treffen zwischen Akteuren finden bei allta  glichen Verrichtungen 
wie Einkaufen oder Kneipenbesuchen statt. Dort kann dann im Klu  ngelprozess die 
Grenze zwischen beruflichem und privatem in einem allta  glichen Kontext verwischt 
werden, wobei aber die Grundintention des Austausches auf Kooperation, nicht direkt 
auf das Durchfu  hren devianter Handlungen ausgerichtet ist. 
 
Die positiven und negativen Konsequenzen des Klüngelns 
Der Klu  ngelprozess stellt fu  r die Beteiligten stets etwas Positives dar. Sie tauschen sich 
aus und erleben beim Klu  ngeln Kooperation und soziale Ünterstu  tzung. Daher bringen 
die Klu  ngelnden ihr Verhalten selten mit strafbaren Handlungen in Verbindung (vgl.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 38  
Ü  berall 2010: 23). Dennoch kann das Klu  ngeln von außen betrachtet durchaus – vor 
allem fu  r Nichtbeteiligte – negative Folgen haben. Im Folgenden gilt es die positiven 
Seiten des Klu  ngelns hervor zu heben, dennoch aber nicht außer Acht zu lassen, welche 
negativen Konsequenzen sich ergeben ko  nnen. 
Kleine Absprachen und Hilfeleistungen sind entscheidende Elemente des Klu  ngelns. Die 
Offenheit zum sozialen Austausch, die Ko  lnern unterstellt wird, bietet den Akteuren 
Handlungssicherheit, da sie das Handeln des Gegen u  bers besser antizipieren ko  nnen. 
Aus solchen Klu  ngel Situationen ko  nnen sich auf lange Sicht feste Beziehungen wie 
Freundschaften oder Partnerschaften bilden, mu  ssen es aber nicht. Ebenso ko  nnen sich 
(Austausch-)Netzwerke bilden, in denen die Handlungssic herheit in gleicher Weise 
auftritt. 
Nicht nur die Bet eiligten ziehen ihre Vorteile aus dem Klu  ngeln, auch 
gesamtgesellschaftlich kann eine solche Klu  ngelkultur positive Auswirkungen haben. 
Die Menschen in einer Gesellschaft, die Klu  ngel als Austauschformen auf Akteursebene 
verwendet, stehen eng miteinander in Kontakt. Es bieten sich mehr Mo  glichkeiten zum 
Nutzen von mo  glichen Ünterstu  tzungsleistungen und sozialem Ru  ckhalt. Auch ist zu 
vermuten, dass das generalisierte Vertrauen in einer solchen Gesellschaft  hoch 
ausgepra  gt ist, man also Fremden tendenziell eher offen und freundlich gegenu  bertritt 
und sich auf Kontakt mit ihnen einla  sst. 
Sofern Klu  ngeln sich auf das offene Aushandeln von Verfahrensabla  ufen bezieht, kann 
er auch bei Beho  rden oder Ünternehmen zumindest teilweise positive Konsequenzen 
nach sich ziehen. Ein typisches Beispiel ist der „kurze Dienstweg “ . Das bewusste 
Auslassen bestimmter Formali ta  ten, die nur Kosten und Zeit ohne weitere Vorteile 
gebracht ha  tten, kann sich nicht nur fu  r die Beteiligten positiv auswirken, mitunter 
profitiert das ganze System (z.B. die Beho  rde) davon. Es werden Abla  ufe reibungsfreier 
und schneller durchgefu  hrt, ohne dass es verfahrenstechnische Probleme gibt. Gerade 
dieses Beispiel zeigt auch eine mo  gliche Ambivalenz d es Klu  ngels. Der „kurze 
Dienstweg“ , also das Abku  rzen eines verfahrenstechnisch vorgesehenen Weges, schließt 
immer ein, dass Entscheidungs - oder Pru  fstellen u  bersprungen werden. Das kann im 
Einzelfall vorteilhaft sein, wenn diese Stellen tatsa  chlich redund ante Funktionen 
erfu  llen, mithin der Verfahrensablauf an sich verbesserungsbedu  rftig wa  re. 
Ü  blicherweise sind diese Stellen aber nicht redundant, sodass der kurze Dienstweg 
Entscheidungs- oder Pru  fstellen auf Kosten deren Interventionsmo  glichkeit 
u  berspringt.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 39  
In einer breiteren Betrachtungsweise ermo  glicht Klu  ngel damit Hilfeleistungen jenseits 
der dafu  r vorgesehenen Wege , sei es im allta  glichen oder im 
beho  rdlichen/unternehmerischen Ümgang. Ü  berall (2010: 23/24, 226 ) nennt diesen 
Aspekt als einen der zentralen fu  r die Integration des Klu  ngelns in den Ko  lner Beho  rden: 
,,Von den Ko  lnern durch Generationen gehandhabte Mo  glichkeit, la  stige bu  rokratische 
oder andere auf nicht normale Weise zu nehmende Hindernisse im menschlichen 
Miteinander zu u  berwinden. […] So kann Klu  ngel eben auch die Ü  berwindung strenger 
bu  rokratischer Vorschriften sein, wie in dieser Arbeit sowohl in Bezug auf die 
Geschichte wie das aktuelle politische Stadtleben gezeigt wurde.“ 
Wie bereits zuvor geschildert, betont der Klu  ngel „menschliche“ Aspekte des Ümgangs, 
was gerade im Ümgang mit Beho  rdenvertretern, die sich in ihrer Dienstausu  bung strikt 
an Regeln und Vorschriften halten mu  ssen, den „Mensch“ im Bu  rokraten anspricht. 
Wenn sich also Beho  rdenvertreter mit Bu  rgern in ihren Rollen austauschen, trifft das 
Formale (in Form der Bu  rokratie) auf das Informale (in Form des Bu  rgers). Im 
konkreten Einzelfall kommt es bei diesem Austausch dann weniger auf bestehende 
Vorschriften an, sondern eher auf die „informellen Abstimmungsprozesse “ an 
(Bogumil/Holtkamp 2013: 78), bei den der Mensch hinter der Rolle mit seinem 
Versta  ndnis fu  r die Situation des Austauschpartners, aber auch mit Blick auf seine 
eigenen Vorteile agiert. Beho  rdenvertreter haben meist Entscheidungsspielra  ume, die 
man zugunsten oder zu ungunsten des Austauschpartners anwenden kann, was die 
Beho  rde von einer Institution mit eindeutig festgelegten Entscheidungen zu einer 
Institution macht, die die Situation des Adressaten auch beru  cksichtigen kann. Wenn 
nun Beho  rdenentscheidungen in Klu  ngelprozessen getroffen werden, dann kann man 
das euphemistisch so interpretieren, dass Verwaltungsabla  ufe menschlicher (vielleicht 
sogar individuell bu  rgerna  her) gestaltet werden. 
Die Ambivalenz des Klu  ngels hinsichtlich seiner positiven wie negativen mo  glichen 
Konsequenzen zeigt sich gerade darin, dass die Konsequenzen eines origina  r sozial 
wu  nschenswerten sozialen Austausches entspringen. Der als positiv empfundene 
soziale Kontakt kann dazu fu  hren, dass sich unnötige Bu  rokratiehu  rden u  berwinden 
lassen, aber auch dazu, dass nötige Bu  rokratiehu  rden ausgehebelt werden. Wesentlich 
fu  r die Art der Konsequenz kann die Form des Austausches sein: wenn sich aus offenen 
Austauschbeziehungen (in die andere hinzukommen ko  nnen) geschlossene Netzwerke 
entwickeln (die andere ausschließen und ihr Tun verheimlichen), dann liegen negative 
Konsequenzen und Scha  den durch Klu  ngelverhalten nahe. Denn in diesem Fall erlaubt 
der Klu  ngel, dass sich die Beteiligten auf private Absprachen und Regeln jenseits der fu  r

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 40  
alle gu  ltigen einigen und diese heimlich durchsetzen. Wenn solche Klu  ngelprozesse in 
kommunalen Beho  rden Raum greifen, ko  nnen die Kommunalverwaltungen in 
„selbsta  ndige Kleinbu  rokratien mit Eigenleben zerfallen“ (Scheuch/Scheuch 2013: 65), 
was mo  glicherweise eine relativ hohe  Bu  rgerna  he von Beho  rdenentscheidungen 
erlaubt, aber auch die Mo  glichkeit von Willku  r von Seiten der Beho  rden und damit einen 
negativen Effekt fu  r Bu  rger und Ünternehmen beinhalten kann. 
Typischerweise sind aber beho  rdliche Entscheidungen selten von ihren Kriterien und 
von ihren anvisierten Zielen her eindimensional. Meistens mu  ssen mehrere Ziele 
miteinander in Einklang gebracht werden (wie z.B. die Findung eines „besten“ Anbieters 
fu  r ein Bauprojekt hinsichtlich des Preises, der Bauzeit und der reibungsfre ien 
rechtlichen Durchfu  hrung). Die dabei zugrunde liegenden Kriterien widersprechen sich 
manchmal (wie z.B., dass der nach sonstigen Kriterien beste Anbieter nicht den 
geringsten Preis fordert). Klu  ngel im Sinne von informalen Absprachen oder Einigungen 
u  ber die Bedeutung einiger bestimmten Kriterien bei gleichzeitiger Herabsetzung der 
Bedeutung anderer Kriterien kann Hemmnisse in formalen Strukturen umgehen. 
Zumindest so lange, wie nicht zum Zuge gekommene Anbieter nicht ihr Recht auf die 
Beru  cksichtigung der formal geltenden Kriterien einfordern. Der Vereinfachung des 
Verwaltungs- und Entscheidungsverhaltens und den damit verbundenen mo  glichen 
positiven Punkten stehen aber problematische Netzwerkbildungen von 
Entscheidungstra  gern gegenu  ber, in denen formale Regeln ha  ufig ausgehebelt werden. 
In diesen Netzwerken, die den Gegenpol zu situativen Klu  ngelprozessen bilden, werden 
private (partikulare) Absprachen systematisch vor universalistische Regeln gesetzt, 
sofern die privaten Einigungen vorteilhafter fu  r di e Beteiligten sind. Das tritt 
typischerweise dann auf, wenn sich die Beteiligten bereits lange kennen und schon 
Erfahrungen miteinander in a  hnlichen Klu  ngelsituationen zuvor gemacht haben. Wenn 
also beispielsweise bereits erfolgreich Kriterien bei Bauauftr a  gen ausgehebelt wurden 
und die Beteiligten damit Erfolg gehabt haben und nicht dabei entdeckt wurden, dann 
ko  nnen sie ihre positiven Erfahrungen miteinander bei zuku  nftigen Klu  ngeleien 
u  bertragen. 
Fasst man die positiven und negativen Aspekte in einer Ü  bersicht zusammen, dann zeigt 
sich, dass nicht allen positiven Konsequenzen auch negative gegenu  ber stehen (und vice 
versa). So ist die Ausrichtung des Klu  ngels auf eine offene und auf Konsens ausgerichtete 
Kommunikation prinzipiell ein positiver Aspekt. Ümg ekehrt ko  nnen Klu  ngel-
handlungen, die auf Ausschluss von anderen von geschlossenen Netzwerken hinwirken, 
sozial nur als negativ betrachtet werden. In einer sozialen und rechtlichen Grauzone

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 41  
sind Aspekte des Klu  ngels, die sowohl positive wie negative Aspekte aufweisen. Dazu 
geho  rt die Betonung des „menschlichen Faktors “ , der auch als eine eigenwillige 
Interpretation von Vorschriften und Regeln verstanden werden kann. Wenn im Klu  ngel 
die individuellen Bedu  rfnisse und Wu  nsche der Klu  ngelpartner beru  cksichtigt werden, 
mu  ssen damit (im negativen Sinn) oft universalistische Vorstellungen aufgegeben 
werden (und damit basieren Einigungen mehr auf partikularen, denn auf 
universalistischen Vorstellungen). Eine als positiv empfundene Senkung bu  rokratischer 
Hemmnisse mu ss notwendigerweise mit dem Verletzten von (mo  glicherweise 
u  berflu  ssigen) Regeln und Vorschriften einhergehen.  
Diese Aspekte sind in der folgenden Tabelle noch einmal gegenu  ber gestellt. 
Tabelle 1: Positive und negative Aspekte des Klüngels: 
POSITIVE ASPEKTE NEGATIVE ASPEKTE 
Auf Konsens ausgerichteter und offener 
Austausch und Kommunikation  
 
Betonung des „menschlichen Faktors“ Eigenwillige Interpretation von 
Vorschriften und Regeln 
Individuelle Beru  cksichtigung der 
Bedu  rfnisse und Wu  nsche des 
Austauschpartners 
 
Aufgaben universalistischer 
Vorstellungen 
Senkung bu  rokratischer Hemmnisse Verletzten von Regeln und Vorschriften 
 Ausschluss von anderen bei 
geschlossenen Netzwerken 
Die Ambivalenz zwischen positiven und negativen As pekten des Klu  ngels ergibt sich 
auch als Konsequenz aus der Ambivalenz informeller Beziehungen. Ü  berall (2010: 235) 
fu  hrt diesen Aspekt so aus: „Immer wieder werden Vorwu  rfe laut, dass informelle 
Beziehungen nur zur „Verfolgung individueller Vorteile einge setzt“ werden, was zu 
Recht als unzula  ssige Vereinfachung gesehen wird. Gleichwohl ist eine perso  nliche 
Grenzziehung wichtig. […] Hilfreich ist Klu  ngel dann, wenn er den Weg zu 
Entscheidungstra  gern unkomplizierter o  ffnet und damit die Kommunikation zwischen 
Volk und Politikern fo  rdert. […] Scha  dlich ist der Klu  ngel dagegen, wenn er die

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 42  
Entscheidungstra  ger im Sinne eines geschlossenen Netzwerkes verbindet und damit 
von Außeneinflu  ssen (also der Bu  rger und ihrer Interessengruppen) abschottet. Hier 
wird die interne u  ber die breit angelegt, o  ffentliche Kommunikation gestellt.“ 
 
Klüngel bei der Planung des Baus der Messehallen 
Wie eingangs bereits geschildert, werden die Vorkommnisse um die Planungen und den 
Bau der Messehallen in der Literatur als ein Paradebeis piel fu  r den Ko  lschen Klu  ngel 
dargestellt (z.B. Ü  berall 2010, Scheuch/Scheuch 2013). Es gab informelle Absprachen 
zwischen einigen Beteiligten (vgl. QD 1 ) und es gab vertragliche Vereinbarungen 
daru  ber, dass bestimmte Informationen u  ber die Planungen nicht an die O  ffentlichkeit 
gelangen sollten. Die nachweisbaren informellen Absprachen werden an den 
entsprechenden in den Ergebnissen (Kapitel 4) aufgefu  hrt. Was nicht belegbar ist, kann 
nicht Teil dieser Dokumentation sein , selbst wenn in Zeitungs - oder Bloge intra  gen 
Spekulationen existieren, die relativ wahrscheinlich zutreffen. 
Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang aber auch ein bestimmtes 
Handlungsmuster, das sich als ein Zusammenspiel bestimmter Akteure bereits vor dem 
Bau der Messehallen gezeigt hat. Dieses wird in Kapitel 5 dargestellt.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 43  
3.2 Überkreuzungen von (generalisierten) Sanktionen und Belohnungen 
Im Folgenden stellen wir einen Erkla  rungsansatz dar, der die Situation um den Bau der 
Messehallen Nord durch das Zusammenspiel verschiedener gesellschaftlicher Bereiche 
erhellen kann. Wir beziehen uns dabei auf den Beitrag von Smelser (1985), der zwar 
inzwischen relativ alt ist, der aber angesichts des Fehlens einer generellen Theorie zur 
Erkla  rung solcher Einzelfa  lle einen Rahmen bietet, in den sich die Ereignisse – auch in 
Bezug zu alternativen Erkla  rungen wie dem „Klu  ngel“ – einordnen lassen. 
 
Die theoretischen Ideen von Smelser (1985) 
Der Ansatz von Neil Joseph Smelser ist eng verwoben mit der Theorie von Talcott 
Parsons und de ssen Ideen u  ber soziale Wandlungsprozesse und d ie strukturelle 
Ausdifferenzierung von sozialen Systemen. Gesellschaften bestehen nach diesem Ansatz 
aus sozialen Systemen, die sich aus Handlungen bzw. der Interaktion von Akteuren 
konstituieren. Wenn neue Strukturen in einem Teil der Gesellschaft entstehen, erzeugen 
sie immer auch einen Wandlungsdruck, der die anderen Teilsysteme der Gesellschaft 
beeinflusst (vgl. Smelser 1985: 202). Beispielsweise wirkt sich ein Voranschreiten des 
Bildungssystems einer Gesellschaft auch immer a uf das Wirtschaftssystem einer 
Gesellschaft aus, da die Anspru  che ho  her qualifizierter Akteure auch durch die Qualita  t 
der Arbeitsangebote in einer Gesellschaft befriedigt werden mu  ssen. 
Smelser fußt seine theoretischen Ü  berlegungen auf zwei Konzepte aus der Theorie von 
Talcott Parsons. Zum einen ist das das Konzept der generalisierten symbolischen 
Tauschmedien: Reichtum, Macht, Einfluss und Wertbindung. Zum anderen verwendet 
Smelser den Begriff der strukturellen Differenzierung nach Parsons, welcher den 
Hauptprozess in einer gesellschaftlichen Entwicklung darstellt durch den sowohl 
Fortschritte wie auch Ru  cksta  nde („lead-lag“) im Wandel einer Gesellschaft dargestellt 
werden ko  nnen, als auch die Idee der Generalisierung von Tauschmedien (vgl. Smelser 
1985: 2 04). Die strukturelle Differenzierung wird in einer Gesellschaft insbesondere 
durch eine zunehmende Arbeitsteilung vorangetrieben. Arbeitsorganisationen oder 
Beho  rden differenzieren sich in ihren Aufgaben und Funktionen immer weiter aus. Die 
Aufgabenteilung ist auch mit der Teilung von Funktionen verbunden, so dass sich 
Gesellschaften in verschiedene Subsysteme aufteilen, die im unterschiedlichen Maße zu 
deren Bestand bzw. zur Durchfu  hrung ihrer Aufgaben beitragen. Smelser (1985) selbst 
unterteilt große ges ellschaftliche Subsysteme insbesondere in solche im politischen 
Bereich (wie Regierungen) und wirtschaftlichen Bereich (Privatfirmen). Fu  r unseren

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 44  
Belang fu  gen wir noch die Verwaltung bzw. die sta  dtischen Beho  rden (als 
Ausfu  hrungsorgan der politischen Subsysteme) sowie die Banken (als Ausgliederung 
der wirtschaftlichen Subsysteme) hinzu. Innerhalb und zwischen den Subsystemen 
werden Sanktionen und Belohnungen ausgetauscht. Dabei verwendet Smelser (1985 : 
208) im Ru  ckgriff auf die Theorie von Parsons generalisierte (Austausch-) Medien: „Die 
generalisierten Medien werden von Parsons als jene Sanktionen (oder Belohnungen) 
verstanden, die zusammen mit anderen Mechanismen die Aktivita  ten der 
verschiedenen Subsysteme eines sozialen Systems regulieren und koordinieren.“  
Hierbei werden vier Typen von generalisierten Sanktionen oder Belohnungen (Medien) 
unterschieden: 
 Reichtum – ein von der Wirtschaft erzeugtes Medium, welches aus 
wirtschaftlicher Sicht das zentrale Vehikel fu  r Transaktionen 
nachgefragter Gu  ter ist. 
 Macht – wird durch das politische System erzeugt. Smelser (1985 : 
208) greift auch hier auf die Versta  ndnisweise von Parsons zuru  ck, der 
unter Macht folgendes versteht: „die generalisierte Fa  higkeit zur 
Sicherung des Einhaltens bindender Verpflichtungen, fu  r  die 
Einheiten einer kollektiven Organisation [darstellt]; dabei wird 
vorausgesetzt, daß die Verpflichtungen durch ihren Bezug auf 
kollektive Ziele und Zwecke legitimiert sind und daß bei Widerstand 
mit dem Einsatz negativer Sanktionen zu rechnen ist…“ . 
 Einfluss – entsteht im integrativen System und kann aufgefasst 
werden als die Bemu  hung eines Akteurs, auf das Verhalten eines 
anderen einzuwirken, indem er an die Normen appelliert, welche 
beiden Akteure als Mitglieder einer Gemeinschaft unterliegen (vgl. 
Smelser 1985: 209). 
 Wertbindung – als Medium entsteht im System der latenten 
Strukturerhaltung und Spannungsbewa  ltigung. Die Wertbindung 
bezieht sich im Gegensatz zum Einfluss nicht auf die Normen einer 
Gemeinschaft, sondern auf die moralische Bindung gemein sam 
geteilter Werte (vgl. Smelser 1985: 209). 
Smelser (1985 : 209) versteht diese Medien als „Durchsetzungsmittel“ des 
Sozialsystems, da sie belohnend oder (negativ) sanktionierend eingesetzt werden

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 45  
ko  nnen. „Wenn sie soziales Handeln konkret strukturieren, dann verbinden sie sich 
immer wieder in zahlreichen Mustern“. 
Eine wichtige Eigenschaft der Medien sieht Smelser (1985, 209) in dem Grad ihrer 
Generalisierung. Wenn man eine langfristige Perspektive einnimmt und sich 
vergegenwa  rtigt, wie sich Tauschprozesse von konkreten Gu  tern vera  ndert haben, dann 
wird dieser Gedanke versta  ndlich. In Gesellschaften, in denen lediglich konkrete Gu  ter 
getauscht werden konnten, war der Grad der Generalisierung von Reichtum wesentlich 
niedriger als heute. In modernen Gesellsc haften mit einer entwickelten Geldwirtschaft 
ist der Grad der Generalisierung vergleichsweise hoch, da Reichtum dort ein 
Wertsymbol darstellt, um wirtschaftlich begehrenswerte Gu  ter zu erwerben (vgl. 
Smelser 1985: 209). 
So wie der Grad der Generalisierung fu  r Reichtum im wirtschaftlichen System variieren 
kann, so sind auch unterschiedliche Abstufungen des Mediums Macht in einem 
politischen System denkbar oder Wertbindungen in einem religio  sen System (vgl. 
Smelser 1985: 209).  
Die steigende Generalisierung e ines Mediums hat auch immer zur Folge, dass die 
strukturelle Differenzierung einer Gesellschaft ein ho  heres Niveau erreicht. So bedarf es 
in einer Geld - oder gar Kreditwirtschaft nicht mehr nur einzelner Ha  ndlern fu  r den 
Tausch von Geld gegen Gu  ter, sonder n auch Banken sowie Kredit - und 
Eintreibungsagenturen (vgl. Smelser 1985: 210). Eine steigende Generalisierung dieser 
Ressourcen hat auch weiterhin eine gro  ßere Flexibilita  t dieser zur Folge. Je sta  rker ein 
Medium generalisiert ist, desto universeller ist es einsetzbar, was zu einer gro  ßeren 
Mobilita  t dieses Mediums oder dieser Ressource zwischen den Systemen fu  hren kann 
(vgl. Smelser 1985: 210). 
 
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) 
Wenn man diese relativ abstrakten Vorstellungen nun auf konkrete Einz elfa  lle wie die 
Planung und den Bau der Messehallen Nord anwenden will, dann ist es erforderlich, 
einige Annahmen von Smelser (Smelser 1985: 211) zu devianten Verhaltensweisen auf 
den konkreten Fall zu u  bertragen und seine Ü  berlegungen graduell zu erweitern. Er geht 
davon aus, dass deviante Handlungen ein Mindestmaß an struktureller Differenzierung 
in den beteiligten Subsystemen voraussetzen (er spricht hier eigentlich nur von dem 
politischen Apparat, der diese Eigenschaft besitzen muss). Dieser Ümstand ist leicht bei

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 46  
allen beteiligten Subsystemen nachzuweisen. Sowohl die beteiligten 
Wirtschaftsunternehmen wie die Banken oder die Verwaltung bzw. der Rat besitzen ein 
relativ elaboriertes Maß an Aufgaben - und Funktionsteilungen mit einer deutlichen 
Machthierarchie, unterschiedlichen Ausstattungen an Reichtum und 
Einflussmo  glichkeiten und auch unterschiedlichen Wertbindungen. 
Besonders bemerkenswert ist der Fall, wenn sich Sanktionen bzw. Belohnungen beim 
Austausch von Subsystemen oder in Austausch von repra  sent ativen Akteuren 
u  berschneiden. Smelser (1985: 211) erwa  hnt explizit den Fall des Ü  berkreuzens von 
o  konomischen oder politischen Sanktionen  bzw. Belohnungen , wenn also 
beispielsweise Geld gegen politische Belohnungen getauscht wird. Die Generalisierung 
der Medien kann dabei situationsspezifisch auf konkrete Betra  ge und konkrete 
Absprachen bzw. deren Resultate reduziert werden. Wenn die politische Handlung (oder 
das Ünterlassen jener) die direkte Konsequenz einer o  konomischen Sanktion ist, kann 
ko  nnen damit Bestechungsvorga  nge beschrieben werden (vgl. Smelser 1985: 212). 
Wenn politische (oder beho  rdliche) Akteure versuchen, damit einen signifikanten 
wirtschaftlichen Vorteil zu bekommen, kann man das als einen „Interessenkonflikt“ 
einordnen. In diesem Fall ist der ungeneralisierte Faktor die politische Handlung selbst. 
Eine perso  nliche Bereicherung aus o  ffentlichen oder firmenbezogenen Mitteln kann als 
„Ünterschlagung“ verstanden werden. 
Da Wandlungsprozesse in den theoretischen Ü  berlegungen von Parsons und Smelser im 
Vordergrund stehen, treten Devianzvorfa  lle in solchen Situationen besonders oft auf, in 
denen bestimmte Subsysteme durch Vera  nderungsprozesse geschwa  cht werden, 
wa  hrend andere Subsysteme in gleicher Weise wie zuvor funktionieren. Das kann 
beispielsweise der Fall sein, wenn sich Beho  rden oder andere machtbezogene 
Institutionen (wie die EÜ Kommission) neu konstituieren oder umgestalten. In solchen 
Situationen ergeben sich Gelegenheiten fu  r Ü  berkreuzungen mit devianten Absichten. 
Wa  hrend einer politischen Ümgestaltung u  berlagert in der Regel die neue politische 
Autorita  t die bereits bestehenden Autorita  tssysteme. Es kommt zu einem ‚Vorrauseilen‘ 
des neuen Apparates und einem ‚Hinterherhinken‘ der alten Autorita  tssysteme. 3 
                                                        
3 Für die Planungen und des Baus der Messehallen Nord war bedeutsam, dass es im politischen Systems Kölns 1999 
einige Veränderungen gab. Dazu gehörte, dass mit Harry Blum ein Vertreter der CDU als OB ins Kölner Rathaus 
einzog, nachdem dort Jahrzehnte lang die SPD den OB gestellt hatte. Harry Blum verstarb nach wenigen Monaten 
im Amt. Fritz Schramma folgte ihm als OB und Leiter der Verwaltung nach. Die Positionen des OB und der

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 47  
Solche Situationen bringen Beamte ha  ufig in schwierige Situationen, da sie in der Regel 
die Schnittstelle zwischen alten und neuen Autorita  tssystemen darstellen. Einerseits 
sollen sie den Werten des neuen Systems folgen,  andererseits ist – aus traditionell 
nachvollziehbaren Gru  nden –eine sofortige Ümstellung selten mo  glich. Diese 
Situationen bieten Mo  glichkeiten fu  r Gruppen aus dem alten Autorita  tssystem ihre 
Interessen in dem neuen System weiterhin durchzusetzen, wenn sie sich mit den 
Beamten ‚unter der Hand‘ einigen sollten (vgl. Smelser 1985: 214). Die Devianzvorga  nge 
ko  nnen in diesem Fall als Anpassungsmechanismus an die neue Situation angesehen 
werden. Sie dienen so „[…] als Mittel, in die Beziehung zwischen einem unperso  nlichen 
Autorita  tssystem und einer Allgemeinheit, die diesem System weder Versta  ndnis noch 
Loyalita  t entgegenbringen mag, Vertrauen einzufu  hren und eine konkrete Form zu 
verleihen“ (Smelser 1985: 215). 
Es ist offensichtlich, dass die Sanktions- und Belohnungsmo  glichkeiten zwischen 
verschiedenen Subsys temen, Gruppen od er Individuen  unterschiedlich verteilt sind. 
Greift man die Ü  berlegungen von Scheuch/Scheuch (2013) auf, dann sind fu  r Politiker 
(und die Subsysteme, in denen sie agieren) Macht und Einfluss die bedeutendsten 
Medien. Reichtum ist fu  r sie weniger bedeutsam , wa  hrend dieser in 
Wirtschaftsunternehmen im Vordergrund steht (vgl. Smelser 1985: 215). 
Devianzvorga  nge, die auf dem Austausch von Vertretern unterschiedlicher Subsysteme 
basieren, erfolgen in ihrer Austauschrichtung fu  r die jeweiligen Vertreter immer hin zur 
„ho  her gescha  tzten Belohnung“ (Smelser 1985: 216). Legt man dieses erste Prinzip 
zugrunde, ergibt sich daraus auch eine weitere Schlussfolgerung: Inhaber von weniger 
begehrten Belohnungen werden versuchen dieses zu benutzen, um sich begehrtere 
Belohnungen zu verschaffen. 
Smelser fu  hrt in diesem Zusammenhang ein Beispiel aus seiner eigenen Studie von 
Beachtown an der Ku  ste New Englands an. In dieser Studie beobachtete er, dass die 
politische Macht durch die Wa  hlerstimmen vor allem im Stadtzentrum fokussiert war. 
Der o  konomische Reichtum hingegen ballt sich an der Ku  ste, welche vor allem vom 
Tourismus lebt. So hatte jeder Bereich einen Ü  berfluss des einen Mediums und eine 
Knappheit des anderen. Smelser (1985: 217) beobachtete darauf hin folgendes 
Pha  nomen: „ Die Kommunalpolitiker verschafften den Einwohnern des sta  dtischen 
Bereichs alle mo  glichen Jobs, die praktisch durch Fremdenverkehrsinteressen finanziert 
                                                        
Verwaltungsleitung waren 1999 zusammengelegt worden, um eine kontinuierliche Kommunalpolitik zu 
gewährleisten.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 48  
wurden, wa  hrend die touristischen Betriebe von den Bewohnern des sta  dtischen 
Bereichs – durch ihre g ewa  hlten Funktiona  re – mit Glace handschuhen angefasst 
wurden. Ünter dem Blickwinkel der Medien tauschte der sta  dtische Bereich politische 
Immunita  t gegen das Geld des Touristenviertels.“ 
 
3.3 Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen Nord 
Anwendung des Ansatzes von Smelser (1985) auf die Planungen und den Bau der 
Messehallen 
Üm die theoretischen Ü  berlegungen von Smelser (1985) auf den Bau der Messehallen 
Nord anzuwenden, mu  ssen zuna  chst die beteiligten Subsysteme identifiziert werden. Im 
Kontext der Ko  lner Situation um den Jahrtausendwechsel (z.B. hohe Verschuldung der 
o  ffentlichen Hand) mu  ssen dann die Auspra  gungen der Sanktionsmo  glichkeiten bzw. 
Belohnungen der Subsysteme bestimmt werden. 
Wir greifen den Ansatz von Smelser (1985) auch auf, um d ie Akteure bei der Planung 
und dem Bau der Messehallen Nord in einem theoretischen Rahmen mit ihren 
prinzipiellen Interessen zu identifizieren. Eine besondere Schwierigkeit bei der Analyse 
des Falls ergibt sich daraus, dass bei den Planungen und der Durchfu  hrung des Baus der 
Messehallen sehr viele unterschiedliche Akteure beteiligt waren, die in einer Vielzahl 
von Vertra  gen und sozialen Beziehungen miteinander verbunden waren und zum Teil 
auch heute noch sind. Der Ansatz von Smelser (1985) hilft, zuna  chst deren Funktionen 
und Rollen, aber auch die der Repra  sentanten einzuordnen. 
Allerdings sind d ie Gesamtentwicklung en um die Planung und Bau der Messehallen 
Nord so komplex, dass eine Konzentration auf die wichtigsten Akteure no  tig ist. Neben 
diesen gibt es ei ne Reihe von anderen Akteuren, die mindes tens peripher beteiligt 
waren (wie z.B. ausfu  hrende Bauunternehmen wie Hochtief oder 
Beratungsunternehmen wie Price waterhouseCoopers), die aber der Ü  bersichtlichkeit 
halber nicht in der folgenden Tabelle aufgefu  hrt sind.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
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Tabelle 2: Anwendung der Klassifikation von Smelser 
Anmerkungen: Pluszeichen geben starke, Minuszeichen wenig bzw. keine Auspra  gung an. 
  Subsysteme  
Bereich Wirt-
schaft 
Banken Koeln-
messe 
Stadt Ko  ln Land NRW 
Akteure (Bau-) 
Firmen 
(z.B. JEFP) 
Sal. 
Oppen-
heim 
Stadt-
Spar-
kasse 
AR/FA Rat OB Verwal-
tung 
Regierung 
Reichtum ++ ++ ++ + - - - - 
Macht - - - - ++ ++ + ++ 
Einfluss - + + - ++ ++ - + 
Wert-
bindung 
- - - - +  
(Gesetze) 
+ + 
(Gesetze) 
+ 
(Gesetze)

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 50 
Die Planung und der  Bau der Messehallen Nord wurde u  ber Akteure aus der 
Bauwirtschaft, den Banken, der Politik und der Stadtverwaltung maßgeblich 
durchgefu  hrt. Im Prozess selbst waren dann weitere Akteure beteiligt wie die Presse, 
die Justiz oder die Landesregierung in NRW. Nach dem Bau kamen weitere Akteure wie 
die EÜ Kommission oder der Europa  ische Gerichtshof dazu. 
Auf Seiten der Bauwirtschaft sind eine Reihe von Firmen zu nennen, unter denen sich 
insbesondere die Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln Messe 15-18 GbR und d as Josef-Esch-
Fond-Projekt (JEFP) entscheidend fu  r die Planungen und den Bau ausgewirkt haben. 
Die Akkumulation von „Reichtum“ , wie es im Smelser Ansatz genannt wird, steht fu  r 
dieses „Subsystem“ im Vordergrund. Andere Sanktionen bzw. Belohnungen im Smelser 
Ansatz sind nicht bedeutsam. 
Die Finanzwirtschaft ist ein weiterer Akteur, der bei den Planungen und dem Bau der 
Messehallen Nord eine zentrale Rolle gespielt hat. In diesem Zusammenhang ist zuerst 
die Ko  lner Privatbank Sal. Oppenheim zu nennen. Als privatwirtschaftlich operierende 
Bank gibt der Smelser Ansatz fu  r sie ebenso wie fu  r Wirtschaft sunternehmen die 
Akkumulation von Reichtum vor . Personelle Verflechtungen zwischen Sal. Oppenheim 
und der Koelnmesse (z.B. u  ber Aufsichtsratpositionen in d er Ko  lnmesse) legen 
Einflussmo  glichkeiten nach Smelser nahe. 
Die gleichen Bedingungen gelten fu  r die Stadtsparkasse Ko  ln, die 2005 mit der 
Stadtsparkasse Bonn zu der Stadtsparkasse Ko  lnBonn fusionierte. Hier legt der Smelser 
Ansatz ebenso nicht nur die Akkumulation von Reichtum nahe, sondern ebenso wieder 
Einflussmo  glichkeiten, die sich aus personellen Verschra  nkungen dessen ehemaligen 
Vorstandsvorsitzenden z.B. mit der Koelnmesse ergeben, wo er im Aufsichtsrat 
teilnahm. 
Die Koelnmesse ist ein (privatrechtliches) Wirtschaftsunternehmen, bei dem die Stadt 
Ko  ln mit einem Kapitalanteil von nahezu 80% beteiligt ist. Die Aufgabe der Koelnmesse 
ist es, „Veranstaltungen zur Fo  rderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und 
Ausland“ (Beteiligungsbericht der Stadt Ko  ln, 2008) durchzufu  hren. Im Smelser Ansatz 
ist fu  r diesen Akteur Reichtum eine bestimmende Gro  ße. Die Koelnmesse wurde bei den 
Planungen und dem Bau der Messehallen vor allem durch zwei Gremien vertreten: dem 
Aufsichtsrat als die zentrale Entscheidungsinstanz und dem F inanzausschuss als ein 
entscheidungsvorbereitendes, ma  chtiges Gremium. 
Der Rat der Stadt Ko  ln ist als kommunale Volksvertretung ein politisches Gremium, das 
Entscheidungen zur kommunalen Selbstverwaltung der sta  dtischen Angelegenheiten

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 51 
trifft. Bezogen auf den Smelser Ansatz sind Macht und Einfluss, aber auch die 
Wertbindung bestimmende Elemente. Letzteres ist auch mit den Werten und 
Vorstellungen in Verbindung zu bringen, die Parteien in ihren Entscheidungen zu 
Ausdruck bringen wie z.B. o  kologische Werte de r Nachhaltigkeit oder des 
Ümweltschutzes. 
Die Position des Oberbu  rgermeisters (OB) ist als direkt gewa  hlter oberster 
Repra  sentant der Stadt seit 1999 auch Vorsitzender des Rates und Leiter der 
Stadtverwaltung. Fu  r die Planung und den Bau der Messehallen ist diese Position zentral 
gewesen, weil sie den Vorsitz im Aufsichtsrat und die Mitgliedschaft im Finanzausschuss 
der Koelnmesse einschloss. 
Die Verwaltung der Stadt Ko  ln ist mit ihren aktuell etwa 17.000 Bescha  ftigten ein 
Akteur, der im Rahmen des Smelser Ansatzes sowohl Mo  glichkeiten besitzt, Prozesse in 
ihrer Geschwindigkeit zu vera  ndern oder sogar zu verhindern (Macht), aber auch eine 
Wertbindung durch die enge Handlungsverknu  pfung mit Vorschriften bzw. Gesetzen 
und den damit verbundenen Werten besitzt. Die Verwaltung wurde bei der Planung und 
dem Bau der Messehallen (insbesondere in Finanzfragen, welche die Stadtka  mmerei 
betreffen) von den Pressemedien angegriffen. 
Die Landesregierung NRW war insbesondere in Fragen des Ausbaus von Ko  ln als 
Medienstadt sc hon seit den 1980er Jahren federfu  hrend beteiligt. Auch wenn sie 
weniger als andere Akteure bei den Planungen und dem Bau der Messehallen in den 
Vordergrund trat, war sie als Akteur, der Macht, Einfluss und Wertbindung (im Smelser 
Ansatz besitzt), bei den Vorga  ngen pra  sent. 
Ünzweifelhaft gibt es eine Reihe weiterer Akteure, die mit Hilfe dieses Schemas bei der 
Betrachtung der Ereignisse mit einbezogen werden ko  nnten. Dazu geho  rt z.B. die 
Presse. Sie war ein eigener Akteur, der vor allem investigative Rechercheergebnisse zu 
mo  glichen illegalen Absprachen bei der Planung und dem Bau der Messehalle lieferte. 
Außerdem waren insbesondere im Zuge der „Nachwirkungen“ auch Gerichte mit 
Gesetzesversto  ßen bei den Planungen und dem Bau der Messehallen befasst. Auch wenn 
sie spa  ter nicht im Detail na  her analysiert werden, ko  nnten sie dennoch als eigener 
Akteur betrachtet werden. Aus Zeitgru  nden war es aber nicht mo  glich, diese Akteure 
einer genauen Analyse zu unterziehen. Diese Lu  cke ist insofern in ihrer Bedeutung zu 
relativieren, als dass diese Akteure vermutlich weniger bei dem Zustandekommen der 
Ereignisse um den Messehallenbau mitgewirkt haben.

KAPITEL 3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE 
 
Seite 52 
Überkreuzungen von Belohnungen bzw. Sanktionen 
Neben der Mo  glichkeit, die vielen Akteure bei den Planungen und dem Bau der 
Messehallen analytisch einzuordnen, liefert der Smelser Ansatz noch eine Erkla  rung fu  r 
Ünregelma  ßigkeiten oder Gesetzesversto  ße, wie sie im Fall der Messe beobachtet 
wurden. 
Aus Sicht der Akteure in den Subsystemen sind Ü  berkreuzungen in den Sanktionen bzw. 
Belohnungen Mo  glichkeiten, ihre Ziele durchzusetzen. So ko  nnen damit etwa politische 
Ziele zu erreicht werden, obwohl man nicht Akteur in einem machtbezogenen 
Subsystem ist. Fu  r die Situation vor und wa  hrend der Vorkommnisse um den Bau der 
Messehallen Nord ist festzustellen, dass eine Fu  lle von beteiligten Subsystemen gab, die 
bei den Vorkommnissen beteiligt waren und die sich vordergru  ndig auf die (politische) 
Zielsetzung geeinigt hatten, Ko  ln langfristig zu einer Medienstadt zu machen. Dieses Ziel 
la  sst sich bis in die 1980er Jahre zuru  ckverfolgen (vgl. Lucas 1993: 31). Es ist nicht klar 
und ließ sich auch nicht kla  ren, inwiefern die Erfu  llung dieser Zielsetzung auch beim 
Bau der Messehallen Nord durch Beteiligte zur Erreichung ihrer eigenen Absichten 
instrumentalisiert wurde (vgl. Kapitel 4). Die Interviewten, die zum engsten Kreis der 
Beteiligten bei den Vorkommnissen geho  ren, konnten uns das auch nicht sagen. Aus der 
Theorie von Smelser (1985, 219) la  sst sich aber ableiten, dass Ü  berkreuzungen von 
Medien und damit auftretende Devianzhandlungen besonders ha  ufig dort auftreten, wo 
andere (legale) Wege der Zielerreichung blockiert sind (vgl. Smelser 1985: 219). 
Derartige Ü  berkreuzungen gab es im Fall des Messehallenbaus un d dessen 
Vorgeschichte mehrfach. Sie werden ausfu  hrlich im Zusammenhang mit den Vorwu  rfen 
und Kritikpunkten an den Entscheidungen und dem Bau im Zusammenhang mit dem 
Messebau in Kapitel 4 dargestellt.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 53 
4. Kritikpunkte und deren Einordnung 
Bei den Planungen und dem Bau der Messehallen N ord traten eine Reihe von 
Ünregelma  ßigkeiten und Gesetzesversto  ßen auf, bei de nen immer mehrere Akteure 
beteiligt waren. Kapitel 4 stellt eine Ü  bersicht der Kritikpunkte und Vorwu  rfe dar, die 
wa  hrend und nach der Bau- bzw. Planungsphase der Messehallen Nord vor allem durch 
die Medien, aber auch in der Literatur  erhoben worden sind. Juristisch, insbesondere 
strafrechtlich, sind die Vorkommnisse inzwischen aufgearbeitet. Wie im ersten Kapitel 
dargestellt, ist es nicht das Ziel dieser Üntersuchung, eine jurist ische „Schuld“ bei 
Beteiligten festzustellen, sondern die Vorkommnisse in einem Gesamtzusammenhang 
einzuordnen, so dass deren Erkla  rung mo  glich wird. Daher wurde auf eine Darstellung 
der strafrechtlichen Aufarbeitung verzichtet, insbesondere auch wegen des  Rechtes, 
dass Verurteilte nach Verbu  ßen der Strafe nicht mehr mit ihren Straftaten konfrontiert 
werden sollen.  
Außerdem soll in diesem Kapitel wie u  berhaupt in dieser Üntersuchung insgesamt nicht 
der Eindruck erweckt werden, neue Anschuldigungen in Bezug  auf die damals 
handelnden Personen zu erheben. Die Darstellung in den Ünterkapiteln 4.1 – 4.3 ist 
daher eine wertungsneutrale Wiedergabe der seinerzeitigen o  ffentlichen Rezeption um 
den Bau der Messehallen Nord und seiner Vorgeschichte und wird, nur soweit belegbar, 
als Grundlage fu  r die weitere wissenschaftliche Beurteilung herangezogen. 
Wir gliedern in diesem Ünterkapitel die wichtigsten Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe nach 
deren Adressaten und ordnen sie im zweiten Teil dieses Kapitels dann hinsichtlich ihrer 
Belegbarkeit und ihrer Bedeutung ein. 
Wir teilen die Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe in drei Bereiche, die sich vor allem an 
politische, wirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und sta  dtische Akteure richten:  
 Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe im Ümfeld der Planungen (4.1) 
 Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe beim Bau der Messehallen (4.2) 
 Generelle Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe (4.3) 
Die Abgrenzungen zwischen der Planungs - und Bauphase wurden nur der 
Ü  bersichtlichkeit halber vorgenommen. Viele Kritikpunkte lassen sich nicht eindeutig 
der Planungs- bzw. Bauphase zuordnen.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 54 
4.1 Vorwürfe im Umfeld der Planungen 
4.1.1 Vorwürfe an politische Akteure 
In der bisherigen Literatur und in der Darstellung der von uns interviewten Personen, 
aber auch in den Presseberichten wurde die Verfolgung der politischen Idee, Ko  ln zu 
einer Medienstadt zu machen, als eine treibende Kraft bei den Vorkommnissen um die 
Messehallen Nord gesehen. 
 
Die „manische“ Idee von der Medienstadt 
Neben anderen Medienprojekten in Ko  ln waren fu  r den Messehallenbau vor allem die 
Entstehung der MMC Studios wa  hrend der 1990er Jahre bedeutsam, weil sich bei 
diesem Projekt viele Akteure beteiligten, die spa  ter auch  beim Messebau involviert 
waren.  
Die Medienstadt Idee wurde insbesondere mit zwei Personen in Verbindung gebracht: 
dem SPD Politiker Wolfgang Clement, der in den 1990er Jahren verschiedene 
Ministerposten in der nordrheinwestfa  lischen Landesregierung innehatte, sowie Lothar 
Ruschmeier, der bis 1998 als Oberstadtdirektor die Verwaltung der Stadt Ko  ln leitete. 
Kohlenberg/Lebert (2012) beschrieben in einem Artikel in der Zeit  die Motivation von 
Wolfang Clement in Abgrenzung zu den Beteiligten an der Betreibergesellschaft der 
MMC Studios in folgende Weise: „Clement wollte die Filmstudios unbedingt. Das 
merkten alle Beteiligten. Dazu geho  rten RTL, ProSiebenSat.1, die Ko  lner Ünternehmer-
Bru  der Breuer und die Sparkasse. Sie sollten die Studios u  ber eine gemeinsame 
Gesellschaft betreiben. Aber keiner wollte so richtig das finanzielle Risiko u  bernehmen. 
Den meisten erschien die geplante Gro  ße der neuen Studios vo  llig u  berdimensioniert.“ 
Ruschmeier setzte als Oberstadtdirektor mit verschiedenen Projekten diese Vision von 
der Medienstadt um. Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschrieb in ihrem Bericht, wie 
die Erschließung des Gela  ndes der MMC Studios auf Ruschmeiers Anordnung geschah 
und bezog sich dabei auf die Aussagen einer seiner Mitarbeiter (der nicht mit Namen 
genannt werden will und daher im Bericht als der „sportliche Herr“ bezeichnet wird). 
Auf dem Gela  nde in Ossendorf sollte zuna  chst ein Leergutlager entstehen, was der 
„sportliche Herr“ mit den Worten kommentiert: "Wir haben uns alle an den Kopf gefasst. 
Ein Leergutlager?! Das ist doch alles andere als eine rentable Lo  sung." 1997 wurde das 
gesamte Gela  nde, 23 Fußballfelder g roß, fu  r 17,6 Millionen Mark u  ber die 
Zwischenka  uferin Sparkasse an den Immobilienfonds Ko  ln-Ossendorf-1 verkauft.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 55 
Dessen Initiator , Josef Esch, sollte dort Filmstudios bauen. Die Politik der Stadt Ko  ln, 
sta  dtische Liegenschaften in kleine Grundstu  cke aufzuteilen und an mittelsta  ndische 
Ünternehmen zu verkaufen, war damit beendet. Public -Private-Partnership fu  r 
Großprojekte hieß jetzt die L o sung. Der sportliche Herr erza  hlt am Esstisch: "Der 
Ruschmeier hat mir immer gesagt: „Die Sparkasse, das ist doch die Familie, da ko  nnen 
wir die Familie doch nicht in Konkurrenz zu anderen setzen." Familie, das Wort 
gebrauchte Ruschmeier gerne, daran erinnern sich auch andere Gespra  chspartner. 
Familie oder Klu  ngel? Der sportliche Herr sagt: "Den Namen Strukturpolitik verdiente 
es jedenfalls nicht, was er machte. Was da an Steuern und Arbeitspla  tzen verloren 
gegangen ist fu  r die Stadt! Jetzt stehen da Bu  rogeba  ude, die keiner mietet und fu  r die 
die Sparkasse die Miete an die Fonds zahlt." Ruschmeier hatte begonnen, die Ko  lner 
Wirtschaftspolitik umzubauen. "Von einer nachfrageorientierten auf eine 
fiktionsorientierte", sagt der sportliche Herr. Ünd die Fiktion war Hollywood am Rhein. 
Geboren hatte die vor allem Ruschmeiers Parteigenosse Wolfgang Clement. […] Ünd erst 
diese Ide e, und ihre manische Verfolgung, ermo  glichte die Gewinne des 
Bauunternehmers Josef Esch und die Verluste der Stadtsparkasse Ko  ln […].“ 
 
4.1.2 Vorwürfe an wirtschaftliche Akteure 
Bei den Planungen der Messehallen und der damit in Verbindung stehenden u  brigen 
Gescha  fte wurden eine Reihe von Vorwu  rfen gegen den Esch -Oppenheim Fonds 
erhoben, fu  r den auch Lothar Ruschmeier nach seinem Ausscheiden aus der 
Stadtverwaltung ta  tig war. 
 
Verschleierung (besonders durch das Firmengeflecht) 
Im Milliarden Monopoly, einer  Reportage des WDR, in der sich die Redakteure Ingolf 
Gritschneder und Georg Wellmann kritisch mit dem Bau der Messehallen und anderen 
Projekte des Esch -Fonds auseinandersetzen, taucht e der Verdacht auf, dass „[…] der 
Immobilienfonds oder die Oppenheim -Esch-Gruppe oder fu  r diese ta  tige Personen die 
wahren Zusammenha  nge zwischen den geschlossenen Vertra  gen verschleiert und sich 
so im Wege der Steuerhinterziehung unberechtigte Vorteile erschlichen ha  tten“ (QD 24).  
Der Verdacht der Verschleierung wird auch im Zusammenhang mit der großen Anzahl 
an (Tochter-)Firmen und Gesellschaften erhoben, die bei den Planungen und dem Bau 
der Messehallen bzw. in der Vorgeschichte (z.B. bei den MMC Studios) eine Rolle gespielt

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 56 
haben. Dieser Verdacht richtete sich neben den wi rtschaftlichen Akteuren auch an die 
Stadtsparkasse, worin die Zeit ( Kohlenberg/Lebert 2012) bereits bei der 
Zusammenarbeit der Stadtsparkasse und dem Fonds bei den MMC Studios ein Aufbauen 
von Verpflichtungen und Abha  ngigkeiten sah: „Josef Esch griff Schro  ders Sparkasse bei 
ihren Zahlungen an den Esch-Oppenheim-Fonds etwas unter die Arme. Damit ließ er das 
Wurzelgeflecht und die Abha  ngigkeiten immer enger und fester werden. Er bedachte 
eine weitere Firma im Schattenreich der Sparkasse mit lukrativen Auftra  gen aus seinem 
na  chsten Fonds. Der hieß Ossendorf VIII und sollte die neue Deutschlandzentrale fu  r 
RTL bauen. Am 12. Dezember 2002 beauftragten zwei Firmen Josef Eschs die 
Schattenfirma Projecta unter anderem damit, einen Mieter fu  r den neuen Fonds zu 
besorgen – obwohl es schon eine Absichtserkla  rung des spa  teren Mieters RTL gab. Dafu  r 
und fu  r die Beschaffung des Grundstu  cks und fu  r das dortige Baurecht sollte die 
Projecta insgesamt 25,6 Mio . Euro erhalten, die sie umgehend an die LANA 
weiterreichen sollte, die ja die Miete der Filmstudios mit zahlte. Laut Handelsregister 
gab es zwischen LANA und Projecta einen Gewinnabfu  hrungsvertrag vom 30. Juni 2003. 
Der eine Fonds hielt auf diese Weise den anderen am Leben – das perfekte System.“ 
 
4.1.3 Vorwürfe an finanzwirtschaftliche Akteure 
Sparkasse übernimmt zu hohe Risiken 
Vorwu  rfe wirtschaftlich unvernu  nftigen Verhaltens bezogen sich vorrangig auf die 
Stadtsparkasse und dort insbesondere auf den damaligen Vorstandsvorsitzenden. 
Einige Kernpunkte dieser Vorwu  rfe waren, dass die Stadtsparkasse Risiken und 
Garantien u  bernahm, die wirtschaftlich nicht vertretbar waren, und dass diese 
wirtschaftlichen Vorga  nge in einem schwer zu durchdringendem Netz  aus Vertra  gen 
und Gesellschaften eingebettet wurden. So machte die Stadt sparkasse im Laufe der 
Gescha  fte eine Reihe von Verlusten wie Ü  berall (2010: 213) beispielhaft in Bezug auf die 
Messegrundstu  cke verdeutlichte: „Hinzu kommt, dass die Stadtsparkasse die von der 
Stadt erworbenen Grundstu  cke anscheinend fu  r weitaus weniger Geld an den Esch -
Fonds vera  ußert hat. Mehr als 20 Millionen Mark Minus soll es gegeben haben, und die 
WDR-Autoren belegen das in einem zweiten Feature [des Milliarden Monopolys] mit 
dem Ausschnitt auf einen vertraulichen Schreiben des Sparkassenchefs an OB 
Schramma: „Das Halten von RTL in Ko  ln und in den Rheinhallen konnte nur mit 
erheblichen Belastungen der Stadtsparkasse Ko  ln erreicht werden.““

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 57 
Die Stadtsparkasse u  bernahm sowohl bei den MMC Studios wie beim Messegescha  ft 
Mieteinstandsgarantien, die u  ber To chterfirmen ausgeu  bt wurden. Die Zeit 
(Kohlenberg/Lebert 2012) berichtete fu  r die MMC Studios davon in folgender Weise: 
„Es war eine Schattenwelt, die das enorme Risiko, das die Sparkasse mit den 
Mietzahlungen u  bernahm, verschleierte. Am 11. Dezember 2001 hatte Gustav Adolf 
Schro  der, vom Gesamtvorstand genehmigt, eine Gesellschaft installiert, die 
vordergru  ndig nicht der Sparkasse zugeordnet werden konnte. Aber sie wurde voll 
durch die Sparkasse finanziert und u  bernahm die Mietverpflichtungen der Gebru  der 
Breuer dem Fonds gegenu  ber. Ihr Name: die LANA Beteiligungsgesellschaft. LANA, das 
ist der Name einer rassigen Westfalenstute aus der Zucht des Wirtschaftspru  fers Axel 
Schu  rners, der als Eigentu  mer der Gesellschaft fungierte und Schro  ders privater 
Steuerberater war. 2005 erhielt er einen Sitz im Kuratorium der Sparkassenstiftung 
Kultur. Die Mietverpflichtungen von ProSiebenSat.1 u  bernahm 2005 die Lea GmbH. Fu  r 
die Lea unterschrieb Silvia Mai, die gleichzeitig Gescha  ftsfu  hrerin der LANA war. Die 
Verpflichtungen von RTL u  bernahm eine Tochtergesellschaft der Sparkasse, die Laurenz 
Vermo  gensanlagegesellschaft.“ 
Es blieb von mehreren Seiten der Verdacht im Raum stehen, dass sowohl bei den MMC 
Studios als auch bei den Messehallen ein „Gescha  ftssystem“ dahinter stan d. So 
berichtete die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012), dass „[…] Schro  ders Verhalten kein 
singula  rer Vorgang war, sondern typisch fu  r die Gescha  ftsbeziehung der Sparkasse und 
deren Gesellschaften und dem Oppenheim-Esch-Fonds.“ 
 
4.1.4 Vorwürfe an städtische Akteure 
Bei den Planungen zur Errichtung der Messehallen Nord gab es eine Reihe von 
Vorwu  rfen gegen sta  dtische Akteure. Einige betrafen Aspekte der Vorgeschichte zum 
Messehallenbau bezu  glich der MMC Studios (z.B. den Drehtu  reffekt), andere betrafen 
kommunalrechtliche Aspekte wie das Auswa  hlen des Finanzierungsmodells bzw. des 
Investors oder die Notwendigkeit der Ausschreibung des Bauprojektes. 
 
Drehtüreffekte durch den Wechsel von Lothar Ruschmeier in die Privatwirtschaft 
Der Drehtu  r-Effekt, auch Patouflage genannt, bezeichnet nach Braasch (2016: 330) „[…] 
allgemein kritisch zu betrachtende Formen des Ü  berwechselns von der Verwaltung oder 
der Politik in die Privatwirtschaft oder in die andere „Richtung“ , wobei die Motive fu  r

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 58 
einen solchen „Seitenwechsel“ in Spitzenpositionen bei Ünternehmen und Verba  nden 
ganz u  berwiegend finanzieller Natur sind. Als bedenklich, wenn auch nur in den 
seltensten Fa  llen strafbar, ist diese Praxis jedenfalls dann anzusehen, wenn 
schwerwiegende Interessenkollisionen dadurch entstehen, dass die Inhaber staatlicher 
A  mter nach ihrem Ausscheiden bei einem Ünternehmen oder einem Verband ta  tig sind, 
mit dessen  Belangen sie vorher dienstlich befasst waren. “ Diesen Ümstand brachten 
Scheuch/Scheuch (2013: 183) mit Lothar Ruschme ier in Ver bindung: „ Die Dienstzeit 
von Ruschmeier als Oberstadtdirektor endete am  22. April 1998. Die Ko  lnArena stand 
vor der Ero  ffnung, und die Vorbereitungen zum Bezug des Technischen Rathauses 
waren fast abgeschlossen.  Wenige Wochen vor seinem Ausscheiden informi erte das 
Privatbankhaus Oppenheim die verblu  ffte O  ffentlichkeit am 24. Ma rz 1998, Ruschmeier 
werde als einer der drei Gescha ftsfu hrer auf die Chefetage der OppenheimEsch Holding 
wechseln. […] Ünd in seiner Funktion beim Esch-Fonds konnte er nun von der Stadt Ko  ln 
die Miete in Ho  he von ja  hrlich u  ber 33 Millionen Mark aus dem Vertrag einfordern, den 
er als Oberstadtdirektor mit seinem spa  teren Arbeitgeber selbst vereinbart hatte. “ 
Ü  berall (2010: 143) beurteilte den Wechsel von Ruschmeier in gleicher Weise: 
„lmmerhin wacht Ruschme ier in seiner neuen Funk tion genau u  ber das, wofu  r er bis 
dato als Verwaltungschef „auf der anderen Seite" zust a ndig war. Nicht ausgeschlossen 
werden kann in diesem Zusammenhang, dass Ruschmeier zahlreiche interne (und 
intime) Kenntnisse aus der Stadt Ko ln mitnehmen konnte. Er kennt wie kein anderer die 
Vorschriften der o  ffentlichen Verwaltung, das ist sicher unbestritten. Womo  glich verfu  gt 
er aber auch u  ber Kontakte zu Personen - vom Politiker u  ber Amtsleiter bis zum 
einfachen Sachbear beiter - um Einfluss zu nehmen. Ein Klu  ngel Netzwerk geht 
schließlich nicht unbedingt von heute auf morgen unter.“ 
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) stellte den Wechsel als einen Bruch der Einhaltung 
von Normen dar, die Ruschmeier in seiner Funktion als Oberstadtdirektor von anderen 
gefordert hat: „Einmal hatte Ruschmeier alle Referatsleiter zu einer Tagung in das 
Senats-Hotel in Ko  ln geladen und sie eindringlich gewarnt: "Wir mu  ssen selbst den 
Anschein vermeiden, dass wir Vorteile annehmen." Danach waren a uch die Letzten 
begeistert von Ruschmeier. Viele von ihnen konnten spa  ter nur den Kopf schu  tteln, dass 
dieser serio  se Mann nur wenige Tage nach seinem Ausscheiden bei der Stadt im Jahr 
1998 fu  r einen viel ho  her dotierten Vertrag bei Josef Esch anheuerte.“

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 59 
Auswahl des Investorenmodells 
Wa  hrend der Planungen zum Bau der Messehallen Nord setzte sich das 
„Investorenmodell“ durch und der Esch -Fonds wurde als Investor ausgewa  hlt (vgl. 
Kapitel 2). 
Im Milliarden -Monopoly w urde ebenso wie bei Ru  gemer (2014) die kritische Frage 
aufgeworfen, ob die Stadt Ko  ln nicht die Erweiterung der Koelnmesse aus eigenen 
Mitteln ha  tte finanzieren ko  nnen, anstatt sich „fremden Geldgebern auszuliefern “ . In 
beiden Berichten w urden Rechnungen aufgemacht, nach denen Millionenbetra  ge bei 
alternativen Finanzierungsmo  glichkeiten ha  tten gespart werden ko  nnen. A  hnliche 
Fragen wurden auch von Seiten der Bezirksregierung an die Stadt Ko  ln bzw. deren OB 
Schramma gestellt. So wurde direkt erfragt ( QD 27), „[…] aus welchen Gru  nden davon 
abgesehen wurde, die Neubauten in Bauherrentra  gerschaft der Stadt, eines sta  dtischen 
Betriebes oder der Messe GmbH errichten zu lassen. “ Außerdem wurden die damit 
verbundenen Risiken erfragt (QD 27): „Welche Risiken wurden durch die Gescha  fte im 
Einzelnen und in ihrer Gesamtheit begru  ndet? Zu wessen Lasten gehen sie und welche 
tra  gt die Stadt Ko  ln?“ 
Auch die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) kam in der Summe zu einem negativen 
Ergebnis bei der Auswahl des Investorenmodells: „Beim letzten Fonds, dem Ko  lner-
Messe-Fonds, zeigen verschiedene Üntersuchungen, dass der Neubau der Messe im 
Jahre 2005 ohne den Esch-Oppenheim-Fonds rund 100 Millionen Euro billiger fu  r die 
Stadt gewesen wa  re. Bei dem damit eng verbundenen Rheinhallen -Fonds hat die 
Sparkasse gut 277 Millionen Euro Verlust gemacht. Der damalige Messechef Jochen Witt 
leistete Widerstand gegen die Fonds -Finanzierung, die vo  llig u  berteuerte Mieten mit 
sich brachte – und wurde spa  ter vom Bu  rgermeister der Stadt Ko  ln abgesetzt. Die teuren 
Mieten zahlte darauf die Stadt. Eine Stadt, die faktisch pleite ist. […]“ 
 
Fehlen der Ausschreibung 
Ü  berall (2010: 210/211) schilderte die Ümsta  nde bei der Auswahl des Investors in 
folgender Weise (a  hnlich wie Scheuch/Scheuch 2013: 189): „Als die eiligen Stadtva  ter 
in ihrer zeitlichen Not den Hallen -Neubau auf die Schiene setzen wollten, suchten sie 
gezielt nach Partnern, die ihnen dabei helfen ko  nnten. Es wurde offenbar nicht einmal 
in Erwa  gung gezogen, das Projekt selbst zu bewerkstelligen, was wiederum wesentlich 
mit dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt zusammenha  ngen du  rfte, das wegen zu 
hoher Verschuldung keine außergewo  hnlichen Ausgaben erlaubte – erst recht nicht in

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 60 
dreistelliger Millionenho  he. Weil ein aufwa  ndiges Ausschreibungsverfahren in der 
ganzen Europa  ischen Ünion anscheinend zu lange gedauert ha  tte, konzentrierte man 
sich auf einen kleineren Kreis von Firmen, die um die Abgabe eines Angebotes gebeten 
wurden. „Die Messe hat eine Beratungsfirma mit einer Art Ausschreibung beauftragt, 
ein Preiswettbewerb sozusagen “ , erla  utere Ruschmeier spa  ter das ungewo  hnliche 
Verfahren. Zu den Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, za  hlte 
auch der Esch-Immobilienfonds, der der Stadt wegen der Ko  lnArena wohl bekannt war. 
Mit der Sichtung und Auswahl der Angebote wurde dann die Beratungsfirma Ernst & 
Young beauftragt – ausgerechnet aber die Filiale, die im benachbarten Troisdorf unter 
genau der gleichen Adresse firmiert wie der Esch -Fonds. So wurde man sich schnell 
handelseinig, ohne dass im Stadtrat allzu viele Details des Gescha  ftes bekannt wurden. 
Viele Ratsmitglieder hatten den Eindruck, dass ihnen die wahren Hintergru  nde und 
Zahlen verborgen blieben.“ 
Ru  gemer (2014: 92) sah a  hnliche Gru  nde fu  r das Fehlen der o  ffentlichen Ausschreibung 
und in der Auswahl der Berate rfirma fu  r die Bieterabfrage: „es wurde nicht o  ffentlich 
ausgeschrieben, weil OB sich auf das Gutachten von Ernst & Young berief, nach dem » 
schon zuvor beim Verkauf der alten Messehallen im Rahmen des „Cross Border Leasing“ 
keine Ausschreibungspflicht bes tanden habe.  « Koelnmesse ließ Ernst & Young eine 
„Marktabfrage“ machen und von Investoren Angebote einholen. »Warum gerade Ernst 
& Young? Offensichtlich, weil sie die Gewa  hr bieten, jederzeit die Interessen der privaten 
Auftraggeber zu wahren.«“ 
Das Fehlen der Ausschreibung hatte kommunalrechtliche Konsequenzen (vgl. Ru  gemer 
2014: 105), so dass nach der Initiative von Prof. Klaus Feinen die EÜ Kommission diesen 
Vorgang untersuchte (vgl. Kapitel 2). 
Die Kriterien, nach denen der Esch -Fonds als Investor fu  r den Bau der Messehallen 
ausgesucht worden war, wurden ebenfalls kritisiert (vgl. Ü  berall 2010: 189), nachdem 
bekannt geworden war, dass der Esch -Fonds nicht das barwertig gu  nstigste Angebot 
vorgelegt hatte. Das barwertig gu  nstigste Angebot wurde bei der Bi eterabfrage von 
Ernst & Young von der Firma Babcock & Brown vorgelegt (vgl. QD 27).

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 61 
4.2 Vorwürfe beim Bau der Messehallen 
 
4.2.1 Vorwürfe gegen politische Akteure 
Rückkaufregelung, Begünstigung und Täuschung des Rates 
Kurz vor oder wa  hrend des Baus trat en aus Sicht verschiedener Kritiker des 
Messegescha  fts Versa  umnisse bzw. Fehler von politischen Akteuren (wie dem Rat oder 
dem OB) auf, die vor allem die Regelungen zur Altlastensanierung (des Messehallen 
Grundstu  cks) sowie die Ru  ckkaufoption des Gela  ndes betrafen. Ru  gemer (2014: 95) 
betonte in diesem Zusammenhang die Differenz zwischen der Ratsvorlage und dem 
tatsa  chlichen Vertrag: „ Oppenheim-Esch wurde zusa  tzlich begu  nstigt. So hatte der 
Stadtrat am 18.12.2003 beschlossen, dass der Investor der Messehal len die Kosten der 
Altlastensanierung tra  gt. Die Altlastensanierung soll fu  r die zur Bebauung 
heranzuziehenden Fla  chen und Nebenfla  chen vom Investor auf dessen Kosten 
durchgefu  hrt werden. Im endgu  ltigen Vertrag mit Oppenheim-Esch steht dann aber das 
Gegenteil [...].“ 
Auch im Milliarden Monopoly w urde der Verdacht gea  ußert, dass der Vertrag mit dem 
Oppenheim-Esch-Fonds bereits abgeschlossen wurde („der Deal sei abgekartet 
gewesen“), „bevor der Rat beschlossen hat “ . Im Milliarden Monopoly wurden ebenfalls 
„gravierenden Abweichungen zwischen dem (vorerwa  hnten) Kaufvertrag und dem 
Ratsbeschluss'' genannt. Ü  berall (2010: 213-214) berichtete von einer Pressekonferenz, 
bei der Regierungspra  sident Lindlar nicht nur Vorsto  ße gegen kommunalrechtliche 
Regelungen feststellte, sondern auch das Versta  ndnis der Komplexita  t des Vorganges bei 
den Ratsmitgliedern in Frage stellte: „Bei aller anfa  nglichen Zuru  ckhaltung betonte der 
Regierungspra  sident in der turbulenten Pressekonferenz aber auch, dass der „Aspekt 
der Kontrollierbarkeit fu  r das einzelne Ratsmitglied“ problematisch sei: „Es ist sicher 
die Frage, ob alle Ratsmitglieder in der Lage waren, in vollem Ümfang zu beurteilen, u  ber 
was sie abgestimmt haben.“ Das Projekt sei ein „schwieriger Sachverhalt“ , die gewa  hlte 
Vertragskonstruktion eine „pfiffige Sache “ .“ Scheuch/Scheuch (2013: 189) k amen zu 
einer a  hnlichen Einscha  tzung u  ber die Entscheidungssituation fu  r die Ratsmitglieder. 
Ru  gemer (2014: 101) erhob zusa  tzlich den Vorwurf, dass die Informationen u  ber die 
Ru  ckkaufsoption fu  r das Gela  nde nicht transparent an die Ratsmitglieder 
weitergegeben wurden: „Der Investor hat u  ber die Grundstu  cksgesellschaft Koelnmesse 
15-18 GbR die Grundstu  cke fu  r 70 Millionen gekauft. Die Ratsmitglieder wurden von 
Oberbu  rgermeister Schramma und seiner christlichen Fraktion im Glauben gelassen,

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
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dass die Stadt nach 30 Jahre das Grundstu  ck zuru  ckkaufen kann. In Wirklichkeit hat sie 
nur das „Vorkaufsrecht“ . Das ist aber wertlos, denn der Investor darf gar nicht verkaufen 
wollen: »Das ha  tte die gesamte steuerliche Konstruktion und damit die Rend ite fu  r die 
Anleger gefa  hrdet.«“  
 
4.2.2 Vorwürfe gegen wirtschaftliche Akteure 
Überhöhte Baukosten 
Beim Bau der Messehallen und bei den damit in Verbindung stehenden Gescha  ften 
wurde dem Esch-Fonds als Investor vorgeworfen, er habe bezu  glich des Mietvertrages 
geta  uscht, er habe zu hohe Baukosten angesetzt und habe Bauma  ngel produziert. 
Ru  gemer (2014: 107) ordnete das Messehallengescha  ft in den Rahmen u  blicher Public 
Private Partnership Gescha  fte ein und nannte in diesem Zusammenhang folgende 
Kritikpunkte: „ Erstens ist laut Mietvertrag der Vermieter nur fu  r „Dach und Fach “ 
zusta  ndig. […] Demnach ist der Vermieter nur fu  r die Reparatur und Instandhaltung der 
tragenden Teile zusta  ndig: Grundmauern, Außen wa  nde, Betondecken etc. Fu  r 
Heizungsanlage, Heizko  rper, Fenster, Tu  ren, Wasserleitungen, Abwasseranlagen, 
Aufzu  ge usw. ist, abweichend von der normalen Regelung, der Mieter zusta  ndig. Das 
bedeutet, dass die o  ffentlich genannte ortsu  bliche Miete nur einen T eil der 
Nutzungskosten abdeckt, denn es kommen drei Jahrzehnte lang die Reparaturen und 
Instandhaltungen dazu, die normalerweise der Vermieter u  bernimmt. Üm wieviel 
werden also die Mietkosten ho  her sein? 100 Millionen? 200 Millionen?“ 
Im Milliarden Monopol y wurde ebenso wie bei Ru  gemer (2014) darauf hingewiesen, 
dass die Baukosten zu hoch angesetzt worden waren. Der Vorstandsvorsitzende der 
ausfu  hrenden Baufirma Hochtief Construction, Friedel Abel, sagte anla  sslich der 
Grundsteinlegung des Messehallenbaus,  dass die Investitionskosten bei ca. 140 Mio . 
Euro liegen. Von der Stadt waren dagegen 260 Mio. Euro angegeben worden. In der Folge 
fragte die Bezirksregierung bei OB Schramma kritisch nach, welche Baukosten 
tatsa  chlich angefallen waren (vgl. QD 27). 
Ru  gemer (2014:  95) ging daru  ber hinaus davon aus, dass „Softkosten“ (also 
beispielsweise Kosten fu  r die Projektentwicklung) die Gesamtkosten in die Ho  he 
getrieben haben: „Die ausfu  hrende Baufirma Hochtief nennt Baukosten von 140 
Millionen Euro. Oppenheim-Esch legt jedoch 330 Millionen Projektkosten zugrunde. Der

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 63 
Ünterschied von 190 Millionen ergibt sich vor allem durch die zusa  tzlichen „Softkosten“ , 
bei denen wiederum die Finanzierungskosten den gro  ßten Teil ausmachen.“ 
Die hohen Baukosten wurden auch mit den (zu) hohen Mieten in Verbindung gebracht. 
Ü  berall (2010: 212) fu  hrte dazu aus: „Nach der Gesamtsumme – inklusive der 
umstrittenen Softkosten – berechnet sich die Miete, die fu  r das Objekt gezahlt werden 
muss. Ünd da die Ko  lnMesse das Risiko nicht allein tragen wollte, gibt es eine Zusage, 
die OB Schramma zwar nicht als Mietgarantie verstanden wissen will, die aber letztlich 
auf dasselbe hinausla  uft: Kann die Messe die u  ber 20 Millionen Euro ja  hrlich u  ber den 
Zeitraum von 30 Jahren nicht zahlen, muss die Stadt einspringen. „Das war der Preis fu  r 
RTL und die besseren, konkurrenzfa  higen Messehallen“ , sagte Ka  mmerer Peter Soenius 
in einem Presse Hintergrundgespra  ch u  berraschend offen.“ Ru  gemer (2014: 92)  
kritisierte in diesem Zusammenhang die Kopplung der Mi eten an den 
Lebenserhaltungskostenindex: „Die Stadt muss dafu  r ab 2006 u  ber 30Jahre eine 
ja  hrliche Miete zahlen. Sie beginnt bei 20.7 Millionen Euro. Sie ist zusa  tzlich 
„inflationsindexiert“ , wird also nach einer bestimmten Formel daru  ber hinaus noch den 
steigenden Lebenshaltungskosten angepasst, wenn diese u  ber zwei Prozent liegen. Wie 
viel dabei am Ende herauskommt, ist unklar.“ 
Ru  gemer erwa  hnte auch die Bauma  ngel (S. 107), welche „[…] die Stadt bereits zwei 
Jahre nach Ero  ffnung der Hallen gezwungen [haben], auf Behebung von Bauma  ngeln zu 
klagen – ein Hinweis darauf, dass die Bauqualita  t nicht die beste ist. Das verursacht 
zusa  tzliche Kosten, fu  r die Ma  ngelbeseitigung selbst, fu  r Anwa  lte und fu  r die sta  dtische 
Verwaltung.“ 
 
4.2.3 Vorwürfe gegen finanzwirtschaftliche Akteure 
Die Stadtsparkasse und hier insbesondere ihr damaliger Vorstandsvorsitzender  
standen in der Kritik, bei der Vergabe des Bauauftrages u  berma  ßig begu  nstigend fu  r 
den Esch -Fonds als Investor aufgetreten zu sein und in diesem Zusammenhang 
u  berma  ßige Verpflichtungen in Kauf genommen zu haben. 
Vergabe des Bauauftrages 
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschrieb die Motivation  des damaligen 
Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse Ko  ln als jemanden, der fu  r die Stadt als 
„Ermo  glicher“ des Pr ojektes auftreten wollte: „Im Sommer 2003, als der Esch-
Oppenheim-Fonds fu  r Ossendorf aufgelegt war, als die Banken die Kredite vergeben

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 64 
hatten und die Pla  ne fertig waren, entschied sich RTL gegen Ossendorf. Der 
Oberbu  rgermeister von Ko  ln, Fritz Schramma, hatte RTL nach einem Bietermatch mit 
einer benachbarten Gemeinde die historischen Rheinhallen mit direktem Blick auf den 
Dom angeboten. Das Geba  ude war mehr als doppelt so groß wie der geplante Neubau in 
Ossendorf, zudem stand es auch noch unter Denkmalsch utz. Das bedeutete erheblich 
ho  here Baukosten, die der Fonds u  berhaupt nicht abdeckte. Ünd dennoch machte sich 
Gustav Adolf Schro  der stark dafu  r, den Ossendorf-Fonds auf die Rheinhallen zu 
u  bertragen. Fu  r die Projecta stand die Provision fu  r die Mietervermittlung auf dem Spiel, 
außerdem drohte ihr eine Schadenersatzforderung von 24,1 Millionen Euro. Schro  der 
hatte also ein großes Interesse daran, dass der Esch-Fonds die Rheinhallen baut und er 
dort seinen Mieter unterbringen konnte. […] Schro  der selbst betont heute, im Zentrum 
seiner Entscheidung ha  tten die Pla  ne und Wu  nsche der Stadt Ko  ln gestanden.“ 
 
Weitere Risikoübernahmen 
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) beschr ieb, in welche Weise die Stadtsparkasse die 
Kostenabsicherung fu  r das Messegescha  ft vornahm (in gleicher Weise wie bei den MMC 
Studios): „ In den kommenden Jahren wu  rde Schro  ders Sparkasse so gut wie alle 
Mehrkosten, die beim Ümbau der Rheinhallen gegenu  ber Ossendorf anfielen, tragen. 
Aus heutiger Sicht war das ein absurdes Gescha  ft. Ünterm Stric h hat Schro  der der 
Sparkasse bis 2007 mit seinem Rheinhallen -Engagement allein mindestens 248,3 
Millionen Euro Verlust beschert. Auf die Summe kommen die Wirtschaftspru  fer von 
BDO in einem Bericht, der der ZEIT vorliegt. […] Beim Grundstu  ckskauf setzte Schro  der 
mit seiner Sparkasse 67,1 Millionen und bekam 54 Millionen zuru  ck. Auch fu  r die teuren 
Mietsonderwu  nsche von RTL, die u  ber die vom Esch-Fonds fu  r Ossendorf vorgesehenen 
Konditionen hinausgingen und sich auf etwa 50 Millionen beliefen, kam die Sparkas se 
auf. Ünd zwar so: Sie mietete die Rheinhallen einfach zu den Esch -Fonds-Konditionen 
selbst an und vermietete sie an RTL zu deren Bedingungen weiter. Dafu  r gab es vom 
Esch-Fonds einen Mietvermittlungsvertrag fu  r die Projecta u  ber 12,8 Millionen Euro. 
Die Sparkasse u  bernahm weitere Kosten, indem sie fu  r Teile der Immobilie sogar die 
Funktion des Bauherr n u  bernahm – einer Immobilie, das darf man nicht vergessen, 
deren Mieter sie gleichzeitig war. Die mit der Gebr. Esch Wohnungsbau abgeschlossenen 
erga  nzenden Bauauftra  ge fu  llen u  ber 250 Ordner. 40 Millionen Euro zahlte die 
Sparkasse dafu  r. Als RTL nicht zum vereinbarten Termin 2008 einziehen konnte, glich

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 65 
die Sparkasse das mit rund zehn Millionen Euro an RTL aus. Esch stellt hierzu fest, dass 
eine solche Beteiligung des Mieters in derartigen Fondsimmobilien durchaus u  blich sei.“ 
 
Rückkaufoption 
Ein weiterer Kritikpunkt, der auch von Seiten der nordrheinwestfa  lischen 
Landesregierung aufgeworfen wurde (vgl. QD 27), bezog sich auf die Ru  ckkaufoption 
des Messegela  ndes nach Ablauf der Mietzeit durch die Stadt bzw. die Koelnmesse (vgl. 
Ü  berall 2010: 211). Fu  r Ru  gemer (2014: 107) lag hier eine Ta  uschung u  ber die echten 
Kosten (nach Ablauf der Mietzeit) vor: „Nach dem Ende der Mietzeit, so wurde ja 
angenommen, braucht die Stadt weiter Messehallen. Sie geho  ren aber Oppenheim-Esch. 
Die Stadt bzw. die Messegesellschaft mu  sste die Hallen zuru  ckkaufen. Dafu  r sind 70 
Millionen angesetzt […].“ Die Stadtsparkasse ging eine Verpflichtung ein, dass die Stadt 
bzw. die Koelnmesse das Gela  nde nach Ablauf der Mietzeit zuru  ckerwerbe und dass die 
Stadt bzw. die Koelnmesse dafu  r lediglich 70 Millionen zu zahlen habe. Ein Anstieg des 
Ru  ckkaufpreises u  ber diese 70 Millionen wu  rde die Stadtsparkasse ausgleichen (vgl. QD 
22). 
Die Zeit (Kohlenberg/Lebert 2012) erkla  rte das ungewo  hnliche Engagement der 
Stadtsparkasse wie beispielsweise bei der Ru  ckkaufoption aus der Verflechtung der 
Stadtsparkasse mit dem Esch -Fond: „Die Rheinhallen ha  tten erhebliche Mehrkosten 
verursacht, die keiner bezahle, wenn sie nicht die Sp arkasse u  berna  hme. Die 
Finanzierung der Kredite des Oppenheim-Esch-Ko  lnMesse-Fonds kann man als eine Art 
Kompensationsgescha  ft sehen. Endlich konnte Schro  der mal Geld verdienen und musste 
nicht nur die Lasten tragen. […] Esch weist auch diese Darstellung zuru  ck. Gustav Adolf 
Schro  der legt Wert auf die Feststellung, dass es einen Ünterschied gibt zwischen 
erheblichen Risiken und erheblichen Belastungen. Er selbst sei niemals unvertretbare 
Risiken fu  r die Sparkasse eingegangen.“ 
 
4.2.4 Vorwürfe gegen städtische Akteure 
Kommunalrechtliche Fragen 
Kurz vor dem Bau bzw. beim Bau selbst wurde von sta  dtischen Akteuren wie dem 
Ka  mmerer betont, dass die neuen Messehallen notwendigerweise zu einem bestimmten 
Zeitpunkt fertiggestellt sein mussten, damit sowohl die geplanten Messen 
(insbesondere die Mo  belmesse), aber auch die Nutzung der alten Geba  ude durch RTL

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 66 
sichergestellt wa r. Ob ein solcher Zeitdruck tatsa  chlich in dieser dringenden Weise  
bestand, wurde beispielsweise von der Bezirksregierung hinterfragt (vgl. QD 27). 
Kommunalrechtlich war sowohl das Handeln der Sparkassenvertreter wie auch der 
sta  dtischen Vertreter beim Bau hinsichtlich der Frage relevant, dass Zusagen von ihrer 
Seite an wirtschaftliche Akteure „unerlaubte staatliche Subventionen “ (etwa die 
Mietgarantie der Sparkasse, vgl. Ru  gemer 2014: 105) darstellen.  
Auch die mo  gliche „Zweckentfremdung des Veranstaltungszentrum Ko  ln“ sowie zivil- 
wie steuerrechtliche Probleme wurden von Seiten der Bezirksregierung als kritische 
Fragen an die Stadt getragen (QD 27 ). Dabei wurde darauf abgestellt, dass der 
Ünternehmenszweck des Veranstaltungszentrums Ko  ln eigentlich „[…] die 
Finanzierung und Durchfu  hrung des Üm- und Erweiterungsbaus des Gu  rzenich sowie 
der Betrieb der Ko  lner Philharmonie und des Gu  rzenich nach seiner Fertigstellung im 
Wege von Gesamt - und Einzelverpachtungen  [sei]. Dabei ist dem Betrieb beider 
Veranstaltungssta  tten vorrangig einer an den Interessen aller Bevo  lkerungskreise 
orientierten Nutzung Rechnung zu tragen." Es war daher unklar, ob die „Anmietung und 
Vermietung der Messehallen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Gescha  fte 
durch den o. a. Üntern ehmenszweck legitimiert“ sei. „Selbst das Halten der Anteile an 
der Messe GmbH als „gewillku  rtes Betriebsvermo  gen" setzt einen „gewissen objektiven 
Zusammenhang mit dem Betrieb" voraus.“ 
Ru  gemer (2014: 99) leitete aus der spezifischen Akteurskonstellation beim Bau der 
Messehallen ein generelles Problem von Public Private Partnership Gescha  ften ab (vgl. 
Kapitel 5.3). 
 
 
4.3. Generelle Vorwürfe 
Ü  ber diese Vorwu  rfe an spezifische Akteure, die bei den Planungen und dem Bau der 
Messehallen involviert waren, wurden auch noch generelle Vorwu  rfe erhoben, die sich 
eher auf „systemkritische“ Aspekte und gro  ßere Zusammenha  nge bezogen. 
 
Verflechtung der Stadt mit dem „großen“ Geld 
Im Milliarden Monopoly (hier in der Darstellung von Busse wiedergegeben, vgl. QD 7) 
wurden die Vorkommnisse um den Bau der Messehallen „als „Verflechtungen zwischen

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 67 
der Stadt und dem großen Geld“ dargestellt. Diese Verflechtungen fu  hrten zu Gewinnen, 
„die der Ko  lner Bu  rger finanzieren muss und das bis in die na  chste Generation.“ Die Zeit 
(Kohlenberg/Lebert 2012) argumentierte in eine a  hnliche Richtung: „Ein Fonds ist im 
Prinzip erst einmal nichts anderes als eine Geldsammelstelle. […] Dort steht eine ganz 
besondere Fondskonstruktion im Mittelpunkt, der sogenannte Oppenheim -Esch-
Immobilien-Fonds. […] In den meisten Fa  llen waren diese Fonds a  ußerst lukrativ fu  r die 
Bank, fu  r Esch und fu  r die Milliona  re, die in diese Fonds investiert hatten. Weniger 
lukrativ dagegen waren die Fonds fu  r die Stadt Ko  ln und ihre Sparkasse. Denn sowohl 
die Stadt als auch die Sparkasse ließen sich wiederholt auf teure Mietvertra  ge ein. Ünd 
die Stadt haftet als Tra  gerin in vollem Ümfang fu  r die Sparkasse. […] Die Fondsgescha  fte 
haben die aktuelle Fin anznot nicht direkt verursacht. Aber man muss sich fragen, 
warum hat sich die Stadt auf diese fu  r sie so schlechten Gescha  fte eingelassen? Warum 
hat sie geholfen, das Geld von unten nach oben zu pusten, aus der Staatskasse in die 
Taschen deutscher Milliona  re?“ 
In a  hnlicher Weise argumentierte Ru  gemer (2014: 100): „Seit Beginn der 90er Jahre 
initiieren Esch und Oppenheim Immobilienfonds. Als Zeichner kassieren die 
Oppenheim-Familie und die besten Kunden der Bank zweistellige Nachsteuerrenditen. 
[…] Die Fonds „erwirtschaften“ ihre Rendite einmal aus den Mieten, die z.B. die Stadt 
Ko  ln fu  r das Rathaus und die Messehallen zahlt, und weiter damit, dass die Anleger 
Steuer sparen ko  nnen. Die Fonds sind ein Steuersparmodell, das privilegierte Kunden 
und den Eigentu  mern der Holding zuga  nglich ist. Die Holding in der Rechtsform GbR 
(Gesellschaft bu  rgerlichen Rechts) unterliegt keiner Publizita  tspflicht. Den Einstieg in 
das kommunale PPP -Gescha  ft fand die Holding u  ber den damaligen Ko  lner 
Oberstadtdirektor Lothar Ruschm eier, der den Vertrag u  ber Ko  lnArena/Rathaus 
aushandelte; unmittelbar danach wurde er Gescha  ftsfu  hrer des Fonds 
Ko  lnArena/Rathaus und anderer solcher Projekt. Die Holding initiierte bis 2009 etwa 
70 Projekte, darunter das Bezirksrathaus Ko  ln-Nippes, mehrere Karstadt-Kaufha  user, 
das Medienzentrum „Coloneum“ , […]“ 
 
Steuererleichterungsprojekte 
Die Oppenheim -Esch Immobilien -Fonds wurden von verschiedenen Kritikern als 
Mo  glichkeit dargestellt, fu  r einen geschlossenen Kreis von reichen Personen zusa  tzlich 
Steuervergu  nstigungen zu realisieren. Im Milliarden Monopoly wurde dabei fu  r das

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 68 
Projekt der Ko  lnArena angedeutet, dass u  ber einen „Scheinvertrag“ auch Steuervorteile 
fu  r den Initiator und die Mitinvestoren gesichert werden sollten. 
Bezu  glich des Messehallenbau s argumentiert e Ru  gemer (2014: 97 -98): „ Der 
Grundstu  ckskauf wa  re eigentlich nicht no  tig, da der Stadt das Grundstu  ck bereits 
geho  rt. Aber damit die 27 Anleger ihre jeweilige Fondseinlage steuerlich mo  glichst 
weitgehend ausscho  pfen ko  nnen (Einkommenssteuerg esetz Artikel „6b-
Abschreibung“), mu  ssen sie (Mit-)Eigentu  mer des Grundstu  cks sein. Dann sind sie 
„richtige“ Investoren. So ko  nnen sie ihre Geldanlage bzw. einen Teil ihrer 
durchschnittlich zwei Millionen Euro als Verlustzuweisung mit Gewinnen aus ihren 
„eigentlichen“ Gescha  ften bei Karstadt, LTÜ, Oppenheim, Esch usw. steuermindernd 
absetzen, je nachdem, wie ihre steuerliche Lage oder wie die „Steuergestaltung“ durch 
die Steuerberater ausfa  llt. Es steht zu vermuten, dass mithilfe der aufwendigen 
Steuerberatung und der globalen Strukturen der Bank Oppenheim („Wir sind diskret, 
geheimer als geheim “) die Verlustabschreibung bei Projekten wie der 
Ko  lnArena/Rathaus und Messehallen bis zu 100 Prozent mo  glich ist. Das ist auch die 
Meinung des Deutsche-Bank-Immobilienfachmanns Professor Klaus Feinen.“ 
 
Interessenkollisionen und Klüngel 
Die Planungen und der Bau der Messehallen Nord wurden in der Literatur meist als ein 
Paradebeispiel fu  r Interessenkollisionen und damit auch als ein Exempel fu  r die 
negativen Auswirkungen des Klu  ngels dargestellt (z.B. Ü  berall 2017). Scheuch/Scheuch 
(2013: 192) sahen in der Vorrangigkeit privater Interessen bei politischen Akteuren ein 
generelles Problem, weil „auf allen Ebenen der Politik ma  chtige korporatistische 
Strukturen und Beziehungsgeflechte in Politik und Wirtschaft wirksam [sind], die dazu 
neigen, sich o  ffentlicher und innerer demokratischer Kontrolle zu entziehen, sich in 
ihrer Selbstwahrnehmung von den u  blichen Regeln der Gesellschaft zu entfernen und 
die eigenen Inter essen vor diejenigen des Ganzen zu setzen. “ Dabei standen die 
normativen Grundlagen in Widerspruch zu den Ümsetzungen in der Praxis 
(Scheuch/Scheuch 2013: 168): „ In Deutschland gilt der Grundsatz, dass 
Interessenkonflikte zu vermeiden sind, in der p raktischen Politik nicht. “ Diese 
Einscha  tzung kann auf die spezifische Entscheidungssituation vieler Akteure beim Bau 
der Messehallen u  bertragen werden, etwa als OB Schramma die Mitglieder des 
Aufsichtsrates der Koelnmesse darauf hinwies, im Sinne der Koelnmesse zu entscheiden 
(vgl. Protokolle des AR/FA des Koelnmesse vom 17.10.2003)

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Seite 69 
Bei vielen  Beteiligten des Messehallenbaus gab es offensichtliche 
Interessenkollusionen. Ü  berall (2010: 40) sah diese Problematik beispielsweise fu  r 
Politiker, die „das Wohl der Gemeinde im Auge haben und sich nicht von 
parteipolitischen Interessen leiten lassen“ sollen.“ Daru  ber hinaus gab es aber auch eine 
mo  gliche Verbindung zwischen „politischem Mandat und gescha  ftlichem Interesse“ 
(Ü  berall 2010: 140). Das g alt in sbesondere fu  r Ratsmitglieder bzw. 
politische/sta  dtische Vertreter, die in Wirtschaftsunternehmen entsandt w urden 
(Ü  berall 2010: 158). 
Interessenkollisionen erg aben sich u.Ü. aber auch fu  r Vertreter aus anderen 
Wirtschaftsunternehmen, wenn sie in den Auf sichtsra  ten anderer Ünternehmen (wie 
der Ko  lnmesse) zentrale Positionen einnahmen. 
Wellmann (2011) s ah (a  hnlich wie Ru  gemer 2014) fu  r den Fall der Messehallen 
Interessenkollisionen vor allem bei den beauftragen Wirtschaftspru  fungsunternehmen 
(PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young): „Als Initiator des Messeneubaus trat 
nicht nur der Esch-Oppenheim-Fonds auf, sondern auch die Sparkasse Ko  lnBonn. Die 
Sparkasse hat nicht nur den Kredit fu  r das Bauvorhaben gegeben, sondern war unter 
anderem auch an der Pr ojektentwicklung beteiligt. Zudem ist die Sparkasse Ko  lnBonn 
in das »Rheinhallen«-Projekt auf dem alten Deutzer Messegela  nde finanziell involviert. 
Mit einem Gutachten fu  r eben jene »Rheinhallen«, in denen heute RTL und HDI Gerling 
residieren, hatte die Sp arkasse bereits im Oktober 2007 die 
Wirtschaftspru  fungsgesellschaft PwC beauftragt.  Ünd auch das Bankhaus Sal. 
Oppenheim – das mit dem Troisdorfer Baulo  wen Josef Esch den omino  sen Fonds 
aufgelegt hat – unterha  lt gescha  ftliche Beziehungen zu PwC. Die 
Wirtschaftspru  fungsgesellschaft wird von Sal. Oppenheim regelma  ßig als 
Abschlusspru  fer einiger Tochterunternehmen engagiert. Die Beauftragung von PwC 
durch die Stadt stellt dadurch eine klare Interessenkollision dar. Doch daran sto  rt sich 
die Stadtverwaltung nicht, sie hat inzwischen das Wertgutachten an die EÜ u  bersandt. 
Da dra  ngt sich die Frage auf: Hat die Stadt die Interessenkollision einfach nur u  bersehen 
oder steckt mehr dahinter? Auffa  llig ist jedenfalls, dass es bereits bei der Planung des 
Nordhallen-Projekts zu einem a  hnlichen Interessenkonflikt gekommen ist. Im Oktober 
2003 wurde na  mlich die Wirtschaftspru  fungsgesellschaft Ernst & Young mit einer 
sogenannten Marktabfrage beauftragt. Das Ünternehmen sollte eine Auswertung 
verschiedener Angebote von Invest oren zur Finanzierung der neuen Messehallen 
vornehmen, darunter auch das Angebot des Oppenheim -Esch-Fonds. Dabei war das 
Tochterunternehmen von Ernst & Young, die Projektsteuerungsgesellschaft Prof. Weiss

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 70 
& Partner, nicht nur seit Jahren Gescha  ftspartner der Oppenheim-Esch-Gruppe, sondern 
hatte auch einen Auftrag als Projektsteuerer fu  r den Messeneubau erhalten. Die 
letztendliche Auswahlentscheidung fu  r den Investor der Nordhallen lag bei der Stadt 
Ko  ln. Ünd die sorgte dafu  r, dass schließlich nur noch mit dem Esch-Oppenheim-Fonds 
weiter verhandelt wurde und dieser auch den Zuschlag fu  r das Bauvorhaben erhielt.“ 
 
4.4 Einordnung der Kritikpunkte bzw. Vorwürfe 
In den Kapiteln 4.1 bis 4.3  wurden die Vorwu  rfe zusammengefasst, die gegen die 
Planung und die Durc hfu  hrung der Messehallen und ihre damit in Zusammenhang 
stehenden Gescha  fte erhoben wurden. 
In diesem Kapitel sollen nach der Darstellung der Ereignisse die Vorwu  rfe aufgegriffen 
werden und im Lichte der Auswertung der Dokumente und Interviews bewertet 
werden. Wir werden bei dieser Darstellung insbesondere auf die (theoretischen) 
Grundlagen der Literatur (Klu  ngel, Ü  berschneidungen) eingehen, was sich auch deshalb 
anbietet, weil fast jede Aktion, die zum Gegenstand eines Vorwurfes wurde, mit 
mindestens zwei beteiligten Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen zustande kam. 
Allein von dieser Beobachtung aus empfiehlt es sich, den Ü  berschneidungen besondere 
Beachtung zukommen zu lassen. Dabei werden die gleichen Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe 
gegen unterschiedliche Akteure gemeinsam eingeordnet.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 71 
Ü  bersicht: Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe 
KRITRIKPUNKT BZW. 
VORWURF 
ADRESSIERTE AKTEURE ZEITPUNKT 
„Manische“ Idee, Ko  ln zur 
Medienstadt zu machen 
politische, sta dtische Planungsphase 
Zeitliche Na he zwischen 
Ratsbeschluss und Kaufvertrag 
politische, sta dtische, 
wirtschaftliche 
Planungsphase 
Abweichungen von 
Ratsbeschluss und Mietvertrag 
politische, sta dtische Planungsphase 
Drehtu  reffekt 
 
politische, sta dtische, 
wirtschaftliche 
Planungsphase 
Auswahl des Investorenmodells 
 
politische, sta dtische, 
finanzwirtschaftliche 
Planungsphase 
Fehlen der Ausschreibung 
 
Sta dtische Planungsphase 
Verschleierung und 
Risikou  bernahme 
wirtschaftliche, 
finanzwirtschaftliche 
Planungsphase 
Vergabe des Bauauftrages 
 
Wirtschaftliche, 
finanzwirtschaftliche 
Planungsphase 
Ü  berho  hte Baukosten 
 
Wirtschaftliche Bauphase 
Ru  ckkaufoption 
 
politische, sta dtische, 
finanzwirtschaftliche 
Bauphase 
 
Die „manische“ Idee Köln zur Medienstadt zu machen 
Die Idee, Ko  ln zu einem der gro  ßten Medienstandorte in Deutschland und Europa zu 
machen, zieht sich durch die komplette Kette von Ereignissen, die schließlich zu dem 
Bau der Nordhallen der Koelnmesse fu  hrte. Dieses Ziel war bereits im Kern auf die 
Realisierung der Zusammenarbeit von Ünternehmen aus der Medienbranche,  der 
Finanzwirtschaft, der Bauwirtschaft, aber auch der Stadt und deren Verwaltung 
angelegt. Es hatte auch eine politische Dimension, welche die (notwendige) 
Einmischung von politischen Akteuren verlangte. Es bot also hinreichend 
Mo  glichkeiten, dass die Interessen jedes Sektors sich mit den Interessen anderer 
u  berkreuzten. Es bot daru  ber hinaus Potential, kritische Entscheidungspunkte mit 
Absprachen (informell) zu regeln und perso  nliche Bekanntschaften und Netzwerke in 
den Prozess einzubringen. 
Wa  hrend die politische Zielvorstellung der Medienstadt neutral zu bewerten ist, ist die 
Durchfu  hrung bereits beim Bau der geplanten Filmstudios in Ko  ln-Ossendorf Anfang

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
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der 90er Jahre dubios (siehe hierzu ebenfalls Kapitel 2). Auf dem unbebauten Gela  nde, 
das unter der  Federfu  hrung von dem damaligen Oberstadtdirektor s in ein 
Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte, waren fu  r die dortige Ansiedlung damals 
bereits etwa 50 Ünternehmen akquiriert worden (vgl. Kohlenberg/Lebert 2012). Das 
Liegenschaftsamt blockierte dann jed och ohne ersichtlichen Grund die gerade 
beschlossenen Kaufvertra  ge. Anschließend wurde verku  ndet, dass auf dem dortigen 
Gela  nde ein Leergutlager entstehen soll (vgl. Kohlenberg/Lebert 2012). 1997 wurde das 
Gela  nde dann u  ber die Sparkasse an den Immobilien Fonds Ossendorf-Ko  ln 1 verkauft. 
Der private Initiator des Fonds sollte auf dem dortigen am dortigen Standort das 
Coloneum – heute eines der gro  ßten Studio- und Fernsehgela  nde in Europa – errichten. 
Ünklar bleibt hierbei, wie es zu dieser spontanen Neuents cheidung kam, Filmstudios 
anstatt eines Gewerbegebietes zu errichten. Die Ü  berkreuzungen der Interessen von 
Politik, Stadt und dem Esch -Fonds wurden durch die Mo  glichkeiten, die die 
Stadtsparkasse als Risikotra  ger u  bernahm, in eine Situation gebracht, in d er alle 
Beteiligten Gewinne erwarten durften. 
 
Zeitliche Nähe zwischen Ratsbeschluss und Kaufvertrag 
Die Ratsentscheidung am 18.12.2003, die unter der Pra  misse der Gu  ltigkeit des 
Investorenmodells gefa  llt wurde, stand in Verbindung mit ungewo  hnlich schnellen 
Vertragsumsetzungen der Koelnmesse und dem Esch-Fonds. So wurde das Gela  nde der 
Nordhallen am selben Tag verkauft, an dem der Rat das Investorenmodell verabschiedet 
hat (QD 4 und QD 12). 
Die Schnelligkeit der Ümsetzungen nach der Ratsentscheidung am 18.12.2003 ko  nnte 
ein Hinweis auf Klu  ngeln sein. 
Gegen diese These spricht ein Argument von Felix Busse, einem Rechtsanwalt der 
Oppenheim-Esch-Holding. Busse  fu  hrt an, dass das von der Koelnmesse verkaufte 
Gela  nde nicht mit dem Investorenmodell bzw. der Ratsentscheidung u  ber dieses zu tun 
habe, da das Gela  nde von der Koelnmesse selbst an den Fonds verkauft wurde und damit 
keiner Ratsentscheidung bed urfte (QD 24). Es is t jedoch kaum denkbar, dass fu  r den 
Investor nicht bereits beim Kauf des Messegela  ndes hinreichend sicher war, dass sich 
auch die fu  r spa  ter geplanten Mietvertra  ge realisieren wu  rden. Da die Planungen eine 
Reihe von (z.T . durch den Rat genehmigungspflichti ge) Eigentumsu  bertragungen, 
Bauinvestitionen und zeitlich relativ bald eintretende Mietangebote enthielten, gab es 
daru  ber hinaus einen Anreiz, schnell vorzugehen. Ein schnelles Vorgehen verku  rzte

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
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auch die Zeit, in der die Planungen noch A  nderungen erfahre n konnten. Die nur 
marginale zeitliche Ünterschiedlichkeit von Ratsbeschluss und des Abschließens des 
Gela  ndekaufvertrages u  berschneidet sich inhaltlich auch mit dem na  chsten Kritikpunkt. 
 
Abweichungen zwischen Ratsbeschlüssen und tatsächlichen Verträgen/ Altlastensanierung 
Bei der Kritik an der Ratsentscheidung wurden im Wesentlichen zwei zentrale Vorwu  rfe 
erhoben. Einerseits wurde vermutet, dass die Entscheidung fu  r den Messebau durch das 
Investorenmodell der Oppenheim-Esch-Holding im Vorfeld beschlossen („la  ngst 
abgekartet“) gewesen sei, der Rat also in keiner tatsa  chlichen Entscheidungssituation 
gewesen war. Andererseits wurde behauptet (z.B. im Milliarden Monopoly), dass die 
Beschlussvorlage des Rates nicht mit den spa  ter geschlossenen Vertra  gen 
u  bereingestimmt habe, die Ratsmitglieder also unter falschen Pra  missen entschieden 
ha  tten. 
Der vom Esch-Fonds beauftragte Jurist Felix Busse wehrt sich gegen den Vorwurf, dass 
„der Deal la  ngst abgekartet“ gewesen sei, mit dem Argument (vgl. QD 7), dass bei den 
Kritikpunkten verschwiegen wurde, dass „[…] soweit der Rat beteiligt werden musste, 
dies selbstversta  ndlich auf der Basis eines Verhandlungsergebnisses geschieht, ohne 
das der Rat eine definitive Entscheidung gar nicht treffen kann.“  
Von politischer Seite a us war allerdings bereits bei dem informellen Treffen der 
Fraktionsspitzen im Ko  lner Rat mit dem Stadtka  mmerer am 21.11.2003 beschlossen 
worden, dass das Investorenmodell des Esch -Oppenheim-Fonds den Zuschlag fu  r den 
Neubau der Messehallen erha  lt (QD 1 ). B ereits einen Tag zuvor „fand am  Rande der 
Ratssitzung am 20.11.2003 auf Einladung des Vorsitzenden der SPD -Fraktion ein  
Gespra  ch statt, an dem auch die Gescha  ftsfu  hrung der Koelnmesse teilgenommen hat“ 
(QD 27). In diesem Gespra  ch wurde zwischen den politischen Vertretern Einvernehmen 
daru  ber erzielt, dass das Investorenmodell des Esch-Fonds angenommen werden sollte. 
Auch die schnelle Ümsetzung des Beschlusses - der Kaufvertrag fu  r das Nordhallen-
Grundstu  ck wurde noch am selben Tag unterzeichnet und notariell beglaubigt – spricht 
eher dafu  r, dass die Entscheidung vorbereitet und erwartet wurde. 
Der Rat beschloss am 18.12.2003 u  ber den Ankauf eines 14.900 qm großen Grundstu  cks 
von der Deutschen Bahn AG zur Arrondierung des Messegela  ndes, u  ber die 
Erbbaurechtsbestellung dieses Grundstu  cks sowie u  ber den Verkauf eines 1.278 qm 
großen Grundstu  cks an den Esch-Fonds (Niederschrift u  ber die Sitzung des Rates der

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
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Stadt Ko  ln vom 18.12.2003 vom 26.01.2003). Er tat das unter der Pra  misse, dass die 
Zielsetzungen der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.07.2003 galten und das geplante 
Investorenmodell mit dem Esch -Oppenheim Fonds umgesetzt werden sollte ( QD 4 ). 
Wa  hrend der Rat mit der Zustimmung zur Dringlichkeitsentscheidung die Mo  glichkeit 
fu  r RTL ero  ffnet hatte, in die Rheinhallen zu wechseln, beru  hrte seine Entscheidung in 
der Sitzung am 18.12.2003 lediglich einen kleinen Teil der 
Gesamtvertragskonstruktionen des Messehallenbaus. Ob dabei den einzelnen 
Ratsmitgliedern die komplexe Verknu  pfung der Rheinhallenvergabe an RTL mit dem 
Bau der Messehallen u  ber das vom  Esch-Oppenheim-Fonds mit der Sparkasse 
betriebene Modell der Mietgarantieabsicherungen bekannt war, muss bezweifelt 
werden, kann aber auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr festgestellt werden. 
Allerdings entschied d er Rat am 18.12.2003 unter der Pra  misse, dass die 
Altlastensanierung fu  r „[…] die zur Bebauung heranzuziehenden Fla  chen und 
Nebenfla  chen vom Investor auf dessen Kosten durchgefu  hrt werden“ (QD 4). Der Esch-
Fonds hatte in allen dokumentierten Angeboten im Z usammenhang mit dem 
Messehallenbau immer deutlich gemacht, dass er die Altlastensanierung des Gela  ndes 
nicht u  bernehmen wollte. Im Kaufvertrag des Messehallengrundstu  cks vom 18.12.2003 
ist die Pflicht der Altlastenbeseitigung fu  r die Koelnmesse als Verka  ufer vorgesehen (QD 
14): „Der Verka  ufer u  bernimmt die Verpflichtung, dafu  r Sorge zu tragen, dass .[…] das 
gesamte "Baugrundstu  ck"- freigemacht werden von z.Zt. bekannten  oder noch 
unbekannten scha  dlichen Bodenvera  nderungen oder Altlasten […]“. Es war bereits  
bekannt, dass sich die Kosten fu  r die Sanierung auf ca. 10 Mio. € belaufen wu  rden.  
Die Anlage zur Beschlussvorlage, die vermutlich um den Tag des 09.12.2003 bereits in 
einer a  hnlichen Fassung existierte, weicht also im Punkt der Altlastensanierung von 
dem Kaufvertrag und der tatsa  chlichen Sanierungsumsetzung ab. Woher diese 
A  nderung kam, ließ sich nicht ermitteln. 
Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Aspekt das Abstimmungsverhalten der 
Ratsmitglieder beeinflusst haben ko  nnte. Gegeben aber der deutlich e Wille der 
politischen Spitzenvertreter ist kaum davon auszugehen, dass dieser Kostenaspekt 
letztlich eine ga  nzlich andere Ratsentscheidung hervorgebracht ha  tte. 
Letztlich wurden im Verlaufe des Messebaus selbst erneut Zusagen (in Ho  he von 2 Mio. 
€) von Seiten der Stadtsparkasse gemacht, Kosten fu  r die Altlastensanierung zu 
u  bernehmen (QD 33).

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
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Drehtüreffekt 
Lothar Ruschmeier war neben dem Bau der MMC Studios auch bei weiteren Gescha  ften 
mit dem Esch-Fonds als Oberstadtdirektor beteiligt. Ünter anderem auch dem Bau der 
Ko  ln bzw. Lanxess Arena. Im Zuge dieses Baus sollen sich viele Ünregelma  ßigkeiten 
ereignet haben und letztlich musste (zu) viel Geld fu  r den Bau der Arena und den 
angrenzenden Verwaltungsgeba  uden gezahlt werden. Noch vor der Fertigstellung der 
Lanxess Arena, fu  r dessen Realisierung Lothar Ruschmeier sich eingesetzt haben soll, 
endete seine Dienstzeit. Ünmittelbar danach trat er seine neue Stelle als Gescha  ftsfu  hrer 
der Oppenheim-Esch-Holding an (vgl. Ü  berall 2010: 143). 
Ruschmeier wechselte von der Position des Oberstadtdirektors in eine 
Gescha  ftsfu  hrungsposition des Oppenheim-Esch Ünternehmens, d.h. er wechselte von 
der Auftraggeberseite mit Kenntnissen u  ber deren Arbeitsweisen und Zielen (der Stadt) 
auf die Seite der Auftragnehmer (der Privatwirtschaft) („Drehtu  reffekt“). Dieser 
Wechsel von politischen A  mtern in wirtschaftlich einflussreiche Positionen ist in 
Deutschland in der Ha  ufigkeit, mit der er s eit etwa 20Jahren auftritt, relativ neu 
(Humborg 2012). Er stellt im Falle von Ruschmeier eine Ü  berkreuzung im Sinne des 
Smelser Ansatzes dar, die im Ansatz so  nicht vorgesehen ist, weil die Akteure gema  ß 
dieses Ansatzes in ihren Bereichen bleiben und die dortigen Interessen vertreten. Ein 
Wechsel des Akteurs ist identisch mit einem Wechsel der Interessen, die in diesem Fall 
durchaus gegenla  ufig sein ko  nnen (vgl. Tabelle 2.1). Ein solcher Wechsel setzt voraus, 
dass zuvor Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden, wenn auch nicht klar 
wird, wie lange zuvor diese stattgefunden haben. Damit steht der Wechsel zwar unter 
dem Verdacht der negativen Seite des Klu  ngels. Wann die Beru  cksichtigung der 
Interessen der neuen Arbeitgeber aber von Lothar Ruschmeier erfolgte, la  sst sich nicht 
sagen. 
Eine direkte Verbindung des Drehtu  reffektes von Ruschmeier zur Planung und Bau der 
Messehallen ergibt sich aus deren Vorgeschichte. Lothar Ruschmeier hatte aus seiner 
Zeit als Oberstadtdirektor umfangreiche (interne) I nformationen u  ber die Politik und 
die Verwaltung und ist bei seiner Arbeit auch mit der Stadtsparkasse und der 
Koelnmesse in Beru  hrung gekommen. Auch wenn Herrn Ruschmeier an dieser Stelle 
keinen Missbrauch dieser Informationen unterstellen werden soll, ist es dennoch nicht 
unwahrscheinlich, dass dieser Drehtu  reffekt und das damit verbundene Wissen u  ber 
viele interne Abla  ufe der Stadt Ko  ln sein Handeln – und damit das Handeln der 
Oppenheim-Esch-Gruppe – mit beeinflusst hat.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 76 
Eine juristische Ahndung dieses D rehtu  reffektes war zum damaligen Zeitpunkt nicht 
mo  glich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte nach Ruschmeiers Wechsel gegen ihn 
eine Üntersuchung eingeleitet, weil das Grundstu  ck der Lanxess-Arena mo  glicherweise 
zu einem Preis unter seinem tatsa  chliche n Wert vera  ußert worden war. Das 
Ermittlungsverfahren wurde aufgrund mangelnden Tatverdachts ohne weitere Auflagen 
eingestellt. Es trifft zu, was Felix Busse, der in dieser Sache von der Oppenheim-Esch-
Holding beauftragte Jurist, in diesem Zusammenhang an den damaligen Intendanten des 
WDR Fritz Pleitgen schreibt (vgl. QD 7 ): „ Fu  r die Staatsanwaltschaft war der vom 
Anzeigenerstatter erhobene Vorwurf nach Auswertung der Ünterlagen bei der Stadt und 
nach der Vernehmung von Herrn Ruschmeier ausgera  umt. Die 
Grundstu  cksvera  ußerung war also auch aus der Sicht der Ermittlungsbeho  rde nicht zu 
beanstanden.“ Dennoch bleibt an dieser Stelle die Frage offen, inwieweit sich die 
internen Kenntnisse und perso  nlichen Beziehungen zwischen Lothar Ruschmeier und 
den sta  dtischen bzw. finanz- und bauwirtschaftlichen Akteuren gu  nstig auf den Zuschlag 
des Messehallenbaus fu  r den Esch-Fonds ausgewirkt haben. 
Mit den vorliegenden Materialien ließ sich diese Frage nicht kla  ren. 
 
Auswahl des Investorenmodells 
Den sta  dtischen Beteiligten wurde (auch im Milliarden Monopoly) der Vorwurf 
gemacht, dass alternative Finanzierungsmo  glichkeiten als das gewa  hlte 
Investorenmodell (des Esch-Fonds) gu  nstiger gewesen wa  ren. Die kritische Nachfrage 
der Bezirksregierung griff diesen Punkt ebenfalls auf (QD 27) und erweiterte ihn um die 
mit dem Investorenmodell verbundenen Risiken. 
Sowohl von Seiten der Stadt als auch von Seiten des Esch -Fonds werden der fehlende 
finanzielle Handlungsspielraum der Stadt und die Einhaltung des 
Haushaltssicherungskonzepts ( HSK) betont. Das HSK verpflichtet die Stadt in den 
Fa  llen, in denen kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann, Maßnahmen zu 
planen und umsetzen, mit denen langfristig (bis maximal in 10 Jahren) ein 
ausgeglichener Haushalt wieder erreicht werden ka nn. Dieser genehmigungspflichtige 
Vorgang ha  tte aus Sicht der Stadt ebenso wie das Ausarbeiten der Pla  ne einschließlich 
der Kostenscha  tzungen einen Nachtragswirtschaftsplan erfordert, der angesichts des 
Zeitdrucks (aufgrund der im Dezember 2005 stattfinden den Mo  belmesse und der 
geplanten Rheinhallennutzung durch RTL ab dem April 2008) nicht hinreichend schnell 
ha  tte realisiert werden ko  nnen. Insbesondere die drohende Abwanderung von RTL

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 77 
wurde von Seiten der Stadt als ein zentraler Grund angegeben, „das Kost en- und 
Zeitrisiko“ zu vermeiden ( QD 27 ). In diesem sta  dtischen Schreiben an  
Regierungspra  sident Lindlar wird bezu  glich des Risikos noch angemerkt: „Die 
Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei in Eigenregie durchgefu  hrten 
Großprojekten in aller Regel Mehrkosten auftreten. Diese tra  gt jetzt - gegebenenfalls - 
der Investor.“  
Ru  ckblickend kann man feststellen, dass der Bau der Messehallen Nord durch den Esch-
Fonds in der vorgegeben Zeit realisiert wurde. Das Investorenmodell hat hinsichtlich 
der zeitlichen Planung funktioniert. Dieser Punkt – der auch in verschiedenen 
Interviews immer wieder als wichtig und positiv herausgestellt wurde – ist nicht gering 
zu achten, gegeben  die Beobachtung, dass die u  berwiegende Anzahl von o  ffentlichen 
Großprojekten nur mit erheblicher Verzo  gerung durchgefu  hrt bzw. fertiggestellt 
werden (Kosta/Fieder 2016: 2). Allerdings wurden Risiken, die u  blicherweise bei Public 
Private Partnership Ünternehmungen anfallen ko  nnen (vgl. Ru  gemer 2014), von dritter 
Seite u  bernommen. Dazu geho  ren (im weiteren Kreis dieser Ünternehmung) die 
Vermittlungsgarantien der Sparkasse, die Absicherung von Mietausfa  llen durch die 
Stadt und einige Instandhaltungsregelungen durch die Ko  lnMesse. 
Das Problem der nachtra  glichen Einscha  tzung alternativer Finanzierungsmethoden ist, 
dass zwar die entsprechenden Kosten und Vorteile gegengerechnet werden ko  nnen. 
Dabei sind die Einflussfaktoren auf die tatsa  chliche Ümsetzung gerade bei eine r 
komplexen Ünternehmung wie dieser, bei dem eine Reihe von verschiedenen Akteuren 
mit unterschiedlichen Interessen handeln, so vielfa  ltig, dass sich die tatsa  chlichen 
Risiken nicht vorhersagen lassen. Fu  r diesen Standpunkt spricht auch, dass gerade 
diejenigen o  ffentlichen Großprojekte, bei denen „einzigartige“ Leistungen von der 
o  ffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden (wie etwa die spezifischen Messehallen) 
besonders anfa  llig fu  r deviante bzw. korrupte Vorga  nge sind (Locatelli et al. 2017) und 
damit aber auch mehr Ünwa  gbarkeiten und Risiken ausgesetzt sind. 
 
Fehlen der Ausschreibung 
Bei dem Bau der Messehallen Nord wurde keine Ausschreibung vorgenommen, sondern 
eine Bieteru  bersicht (bzw. „Marktabfrage“) durch die Firma Ernst & Young 
durchgefu  hrt. Dabei wurden 24 potentielle Finanzinstitute und Investoren 
angesprochen. 13 von ihnen legten bei der Abfrage ein Angebot vor (QD 43).

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 78 
Es wurde letztlich auch nicht das barwertig gu  nstigste Bieterangebot ausgesucht. 
In der Literatur werden Alternativen zu o  ffentlichen Ausschreibungen (wie z.B. 
„beschra  nkte Ausschreibungen“ oder lediglich „Marktabfragen“) sehr kritisch gesehen, 
u.a. auch  als eine „Einbruchstelle fu  r Absprachen und Bestechung “ 
(Bannenberg/Schaupensteiner 2007: 163). Das gilt auch, obwohl man feststellen kann, 
dass in o  ffentlichen Kommunen sehr ha  ufig „beschra  nkte Ausschreibungen“ verwendet 
werden (Otter/Siegel/Weber 2007: 102f). 
Entsprechend bat die Bezirksregierung d ie Stadt Ko  ln um Stellungnahme zu diesem 
Sachverhalt (QD 25). Die Stadt antwortete, dass nicht sie, sondern die Gescha  ftsfu  hrung 
der KoelnMesse fu  r die Marktabfrage verantwortlich gewesen sei. Felix Busse bezieht 
im Namen der Oppenheim-Esch-Holding in seinem Schreiben an den WDR Intendanten 
Pleitgen zu dem Punkt der fehlenden Ausschreibung in gleicher Weise Stellung ( QD 7): 
„[…] dass eine Ausschreibungspflicht schon deswegen nicht besteht, weil Bauherr eine 
Privatrechtsperson, die Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln Messe 15 -18 GvR ist. Diese 
unterliegt keinerlei Ausschreibungsverpflichtungen.“ Ernst & Young diskutieren in ihrer 
Pra  sentation der Auswertung u  ber die Bieterergebnisse Argumente fu  r und gegen eine 
Ausschreibungspflicht. Sie halten die Entscheidung des EuGH vom 10.05.2001, bei der 
er die o  ffentliche Auftraggebereigenschaft der Messe Mailand verneint hat, fu  r 
zuku  nftige Verfahren fu  r wegweisend (vgl. QD 6). 
Mit dem Fehlen einer Ausschreibung richtet sich die Kritik auch auf die Kriterien der 
Auswahl selbst. 
Die Stadt ra  umt in dem Schreiben an die Bezirksregierung ein, dass das Angebot des 
Esch-Fonds barwertig nur das zweitgu  nstigste Angebot war (QD 27). Sie argumentiert 
jedoch, dass der Barwertevorteil von ca. 2,9 Mio. € durch die Risiken, die das gu  nstigste 
Angebot (von Babcock & Brown) mit sich gebracht ha  tte, u  berkompensiert worden 
wa  re. Mit Zustimmung von Babcock & Brown wurde deren Angebot am 12.11.2003 zur 
Pru  fung an die Stadtsparkasse u  bersandt, damit diese Stellung nehmen konnte. In dem 
Schreiben an die Bezirksregierung wird folgendes Fazit aus dieser Pru  fung gezogen: „Es 
zeigt sich, das die in Medien erwa  hnten angeblichen Vorteile dieses Angebotes de facto 
nicht gegeben sind, die Auswahl der Stadt also sachgerecht war. “ Es steht außer Frage, 
dass die Stadtsparkasse wegen ihres eigenen Angebotes mit dem Oppenheim -Esch-
Fonds bezu  glich der Pru  fung dieses Konkurrentenangebotes als befangen gelten muss. 
Die Stadt argumentiert in gleicher Weise wie Busse im Auftrag des Esch -Fonds oder 
Ernst & Young, dass die Entscheidung fu  r die Auswahl eines Finanzierungsmodells und

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 79 
eines Bieters komplex ist und viele Parameter beinhaltet. Das beste Angebot bestimm t 
sich aus Sicht der Stadt „unter Beru  cksichtigung des Barwertes der eigentlichen 
Investition, sowie von diversen Risikoszenarien […] und anderer zumeist qualitativer 
Faktoren“ (QD 27 ). Ernst & Young nennt in einer Auflistung der Kriterien, die der 
Bieterauswahl zugrunde gelegt wurden, neben den Risiken (der Planung, Bauzeit – und 
Kosten sowie Zinsentwicklung) und der Bearbeitungszeit bis zur finalen Zusage auch 
den „Faktor Vertrauen in Schnelligkeit, Zuverla  ssigkeit und einwandfreier Bonita  t der 
Partner“ ( vgl. QD 6 ). Dieser Faktor ist nach Ernst & Young wesentlich in der 
Entscheidungsfindung, aber „in den (barwertigen) Berechnungen nur schwer 
quantifizierbar“. 
In dem Schreiben an die Bezirksregierung wird auch betont, dass es eine Einigung der 
politischen Hauptakteure im Rat gab, die am „Rande der Ratssitzung vom 20.11.2003“ 
durch die Einladung des Vorsitzenden der SPD-Fraktion zustande kam (QD 27). 
Als Fazit la  sst sich festhalten, dass das Investorenmodell des Esch-Fonds politisch wie 
von Seiten der Stadt mindestens wohlwollend aufgenommen wurde. Es wurde von der 
Stadtsparkasse aktiv unterstu  tzt. Auch der damalige Stadtka  mmerer setzte sich fu  r 
Investorenmodell ein und betonte, dass von Bieterangeboten aus sta  dtischer 
Perspektive nur das Investorenmodell in F rage komme (vgl. Protokoll der Sitzung des 
Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 25.08.2005 ; Protokoll der Sitzung des 
Finanzausschusses des Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 25.08.2005; Sonder-
Sitzung des Finanzausschusse s des Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 
21.11.2003, QD 41). 
Das Beharren der beteiligten Akteure auf dem Nicht -Ausschreiben des Bauauftrages 
kann man aus den Vorteilen ableiten, welche die Ü  berkreuzungen der 
Gesellschaftsbereiche fu  r die einzelnen Akteure mit sich brachten. Die Sparkasse hatte 
ein Interesse daran, ihr eigenes Angebot der Finanzierung durch den Esch-Oppenheim-
Fonds mit einzubringen, um dadurch selbst bei mo  glichen Gewinnen beteiligt zu werden 
(vgl. QD 30). Eine Ausschreibung ha  tte diese Mo  glichkeit nicht nur zeitlich verzo  gert, 
sondern sie auch wegen eines anderen Bieterfeldes risikoreicher gemacht. Die Stadt und 
die Koelnmesse konnten ohne Ausschreibung in gleicher Weise die Planungen und 
Vertra  ge sehr zeitnah realisieren. Die politisch en Interessen, Ko  ln mit RTL als 
Medienstadt weiterzuentwickeln, konnten auf diese Weise ebenfalls weiterverfolgt 
werden.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 80 
Wie sich dann beim EuGH Verfahren herausstellte, war der Verzicht auf die 
Ausschreibung juristisch zu beanstanden. 
 
Verschleierung durch privat- und finanzwirtschaftliche Akteure und die Risikoübernahme 
durch die Sparkasse 
Im Zusammenspiel des Esch-Oppenheim-Fonds und der Sparkasse wurde der Vorwurf 
erhoben, dass der Fonds die Zusammenha  nge um die Vertra  ge verschleiere. In gleicher 
Weise wurde der Sparkasse vorgeworfen, eine Verschleierung durch ein Netzwerk an 
(Tochter-)Firmen (wie der Projecta, der LANA oder der Laurenz KG) zu betreiben. 
Fu  r die Beziehung zwischen dem Fonds und der Sparkasse hatte dabei beispielsweise 
die Zeit ( Kohlenberg/Lebert 2012) den Verdacht gea  ußert, dass die Sparkasse sich in 
Abha  ngigkeit von dem Fonds befand und diese Abha  ngigkeit u  ber die Verbindung von 
den Gescha  ften mit den MMC Studios in Ossendorf hin zu den Messegescha  ften 
u  bertragen wurde. 
Ein wesentlicher Aspekt dieser Abha  ngigkeiten waren die Mietgarantien, welche durch 
die Sparkassen Tochtergesellschaft Projecta im Rahmen der Bauvorhaben in Ko  ln -
Ossendorf am 12.12.2002 u  bernommen wurden. Die SK Kapitalbeteiligungsgesellschaft 
Ko  ln (SKB), eine Tochter der Stadtsparkasse, hatte sich daru  ber hinaus verpflichtet, die 
Mietgarantien der Projecta zu u  bernehmen, sollte diese nicht dazu in der Lage sein. In 
dem Vertrag zwischen dem Josef Esch-Fonds Projekt und der Projecta vom 19.05.2005 
wurde notariell fes tgehalten, dass sich die Projecta zur Erfu  llung der 
Mitverschaffungsleistung auf dem Ossendorf-Grundstu  ck außer Stande sah (QD 16). Sie 
erkla  rte sich aber in dem Vertrag bereit, eine neue Mietverschaffungsverpflichtung fu  r 
die Bu  ro- und Parkfla  chen auf dem Rheinhallengela  nde zu u  bernehmen. Der Fonds bot 
der Projecta daf u  r eine (Brutto-) Vergu  tung in Ho  he von 14.791.187,84€. Auch in 
diesem Fall erkla  rte sich die SKB wieder dazu bereit erkla  rt, fu  r die Einhaltung der 
Garantie der Projecta einzustehen (vgl. QD 16). A  hnliche Mietgarantien u  bernahm beim 
Messegescha  ft auch die Laurenz KG ( QD 42 ). Die Kopplung der Verluste aus dem 
Ossendorf-Gescha  ft mit dem Erfolg bei der Mietverschaffung bei den Messehallen 
wurde in dem Vertrag zwischen dem Esch-Fonds und der Projecta explizit festgehalten. 
Die Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 12.12.2006 sollten erst dann abgegolten sein, 
wenn die Projecta den Schadensersatzanspruch (in Ho  he von 24,125 Mio. €) wegen der 
Nichterfu  llung des Garantieversprechens begleicht und den 
Mietverschaffungsgarantievertrag fu  r die Rheinhallen erfu  llt (vgl. QD 16).

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 81 
Die SKB blieb beim Planungs- und Bauprozess der Nordhallen als Sparkassenvertreterin 
beteiligt. In einem Schr eiben vom 17.12.2003 teilt e der Sparkassen Chef dem OB der 
Stadt Ko  ln mit, dass die Stadtsparkasse Ko  ln durch ihre Tochtergesellschaft SKB einen 
Mietvertrag fu  r die Nordhallen vermitteln wird. Dabei wird die SKB sicherstellen, dass 
„der Investor die Neubau ten nach Maßgabe, der an die SKB u  bergebenen und in 
Zusammenarbeit mit der Koelnmesse noch weiter zu entwickelnden Planungen 
errichtet […].“ (QD 35) 
Die Aufgliederung der Garantieu  bernahmen auf Tochterfirmen der Sparkasse fu  hrte 
zwar in der Außendarstellun g dazu, dass die Sparkasse nicht direkt als Akteur in 
Erscheinung trat, auch wenn sie letztlich ein Absicherungsrisiko u  bernahm und auch so 
von Seiten des Esch -Fonds einkalkuliert wurde. Letztlich ergab sich aber dennoch fu  r 
die Stadtsparkasse durch die Abha  ngigkeiten ein Handlungsbedarf zugunsten des Esch-
Fonds, auch um die Vergu  tungen fu  r die Tochterfirmen und Mo  glichkeiten auf weitere 
Gescha  fte im Ümfeld des Esch-Fonds und seiner Investoren zu wahren. 
Zwar gab es keine offensichtlichen Verschleierungshandlungen (wenn man die Vielzahl 
der beteiligten Firmen und Tochterunternehmen nicht dazu za  hlen will), aber von 
Seiten der Stadtsparkasse wurden die Geheimhaltung (auch im Sinne des 
Bankgeheimnisses) bei den Gescha  ften betont. So ging die Sparkasse am 31.10 .2003 
eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der KoelnMesse ein, damit keine Informationen 
u  ber die Finanzierung des Grundstu  ckes, auf dem die Messehallen gebaut wurden, an 
die O  ffentlichkeit dringen sollten. In einem Schreiben der Stadtsparkasse an die 
KoelnMesse (QD 3 1) heißt es: „SSK ist daran interessiert, im Rahmen des Projektes 
JOKER die Entwicklung von Messehallen auf einem Grundstu  ck des Eigentu  mers zu 
finanzieren bzw. ein Grundstu  ck zu erwerben, auf diesem Grundstu  ck Messehallen zu 
entwickeln und dies es im Rahmen eines Leasingvertrages dem Vera  ußerer des 
Grundstu  ckes fu  r einen vorher definierten Zeitraum zur Nutzung zu u  berlassen. […] Die 
Informationen sind u  berwiegend der O  ffentlichkeit nicht bekannt und sollen auch nicht 
bekannt werden.“ Ru  gemer (2014: 91) hatte den Bau der Messehallen als ein Beispiel 
(fu  r ein PPP-Gescha  ft) benannt, in dem Details vor der O  ffentlichkeit geheim gehalten 
werden sollten. In dieser Hinsicht ist ihm bezu  glich der Stadtsparkasse zuzustimmen. 
Wenngleich eine solche Geheimha ltungsvereinbarung in bestimmten Situationen 
sinnvoll und nu  tzlich sein kann, schu  tzte sie in diesem Zusammenhang auch die 
Absprachen und Ü  berlegungen, die zwischen der Stadtsparkasse und dem JEFP bereits 
seit September 2003 zur Planung und Ümsetzung des I nvestorenmodells geta  tigt 
wurden.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 82 
Die Planung des Investorenmodells zwischen der Stadtsparkasse und dem JEFP ist eine 
Ü  berkreuzung gleicher bzw. sehr a  hnlicher Subsysteme mit dem Ziel der 
(beiderseitigen) Reichtumsgewinnung. 
 
Vergabe des Bauauftrages und Zahlungen an die Sparkasse 
Der Sparkasse wurde vorgeworfen, dass sie sich dafu  r einsetzte, dass der Esch-Fonds 
den Zuschlag fu  r den Bauauftrag fu  r die Messehallen (und die Renovierung und 
Vermietung der Rheinhallen) bekam. Die Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln-Ossendorf VIII 
GbR beschloss in einer Gesellschafterversammlung 2005 den Kauf eines Grundstu  cks in 
Ko  ln-Ossendorf ru  ckabzuwickeln und stattdessen eine Grundstu  cksfla  che auf dem 
Rheinhallengela  nde zu kaufen (vgl. Gesellschafter Beschluss Grundstu  cksgesellschaft 
Ko  ln Ossendorf GbR). Die bei dem Grundstu  ck in Ossendorf bereits geschlossenen 
Vertra  ge mit dem JEFP u  ber Projektentwicklung und Mietervermittlung sowie u  ber 
Projektsteuerung und Bauu  berwachung sollten in gleicher Weise bei dem 
Rheinhallengrundstu  ck Anwendung finden. Auch der Steuerberatungsvertrag sollte 
gleichlautend wie bei dem in Ossendorf u  bertragen werden. Ziel des Vorgangs war es, 
die Rheinhallen zu kaufen, um sie dann zu sanieren und spa  ter an RTL zu vermieten. Die 
Sparkasse bzw. ihre Tochter L aurenz KG u  bernahm bei dem Kauf des teureren 
Rheinhallengrundstu  cks die Preisdifferenz zum Grundstu  ck in Ossendorf. Im 
Gesellschafterbeschluss heißt es ( QD 44): „Die Gesellschafter stimmen dem Abschluss 
eines Grundstu  ckskaufvertrages u  ber das zum Erwerb vorgesehene Grundstu  ck gema  ß 
[…] des gea  nderten Gesellschaftsvertrages mit der Grundbesitz und Beteiligungen 
„Laurenz“ Vermo  gensanlage und –verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG entsprechend 
den im Vorbericht genannten Eckpunkten zu […], mit der Maßgabe, dass der Ausgleich 
des ho  heren Grundstu  ckwertes von der Sparkasse Ko  lnBonn oder einer ihrer 
Tochtergesellschaften u  ber die Josef Esch Fonds -Projekt GmbH erfolgt. “ Die 
Abha  ngigkeiten zwischen der Sparkasse und dem JEFP , die es nahelegen, dass sich die 
Stadtsparkasse fu  r die Vergabe des Bauauftrages an den Esch-Oppenheim-Fonds im 
Vorfeld einsetzte, werden in dem Beschluss der  Gesellschafterversammlung deutlich 
(Zitat aus  Gesellschafter Beschluss Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln Ossendorf GbR): 
„Sodann ist Beschluss zu fassen u  ber den Erwerb des Teils des Rheinhallengrundstu  cks, 
auf dem die Gesellschaft ihren Gesellschaftszweck erfu  llen will. Dieses Grundstu  ck ist 
deutlich ho  herwertig, als es der Grundstu  ckskaufpreis, den die Gesellschaft entrichten 
muss, in Ho  he von 1.375.000,00 € ausweist. Der Wert des Grundstu  cks wird mit 
25.500.000,00 € angenommen. Die Differenz zum Kaufpreis in Ho  he von 24.125.000,00

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 83 
€ wird zugunsten der Gesellschaft von der Sparkasse Ko  lnBonn bzw. einer ihrer 
Tochtergesellschaften u  ber die Josef Esch Fonds Projekt GmbH aufgrund vertraglicher 
Vereinbarungen auf dieser Ebene als Schadensersatzausgleich aufgewandt. Ebenso 
werden die ho  heren Baukosten am Standort Ko  ln -Deutz infolge von Abbruch, 
Denkmalschutzauflagen fu  r die Fassade und Bodenverunreinigungen entweder von der 
Sparkasse Ko  lnBonn bzw. einer Tochtergesellschaft gezahlt oder durch einen ho  heren 
Mietzins ausgeglichen.“ 
Diese Abha  ngigkeiten, die bereits seit den MMC Studios durch Garantieu  bernahmen der 
Sparkasse bzw. ihrer To  chterunternehmen bestanden hatten, konnten im Sommer 2003 
bei den Planungen zum Messehallen -RTL-Gescha  ft in eine Mo  glichkeit der Sparkasse 
u  berfu  hrt werden, bei denen sowohl der Stadt Ko  ln (durch das Halten von RTL als 
Steuerzahler) als auch der Koelnmesse (durch die neuen No rdhallen) als auch dem 
Esch-Fonds (durch ein lukratives, langfristiges Gescha  ft) geholfen war. Daru  ber hinaus 
lockte fu  r die Laurenz KG eine Netto-Vergu  tung von 8.840.000 € (QD 42) und fu  r die 
Projecta eine Vergu  tung von 12.751.000 €, wenn sie fu  r 20Jahre die Mietvertra  ge 
beschafften oder leerstehende Ra  umlichkeiten selbst anmieteten. Entsprechend kann 
hier ein Anreiz gesehen werden, dass sich die Stadtsparkasse dafu  r einsetzte, dass der 
Esch-Oppenheim-Fonds bei dem Bauauftrag der Messehallen Nord zum Zuge kam. In 
der Korrespondenz zwischen Vertretern der Stadtsparkasse und dem JEFP wurde  
bereits vor dem Beginn der Marktabfrage durch Ernst & Young darauf hingewiesen, dass 
potentielle Interessenten fu  r den Bauauftrag mit gu  nstigeren Vorschla  gen aufwarteten 
(QD 23): „ich brauche dringend eine neue Kalkulation fu  r die Ko  lnMesseHallen 15 - 18. 
[…] Ein Konkurrenzangebot arbeitet mit einem Zinssatz von 4,2 % u  ber die gesamte 
Laufzeit und kommt dadurch auf eine ja  hrliche Miete von 19,9 Mio. Euro. Von daher 
empfiehlt sich auch hier eine Ü  berpru  fung der Refinanzierungskonditionen. Es wa  re 
gut, wenn ich Ihre Zahlen so schnell wie mo  glich erhalten ko  nnte.“  
Auch wa  hrend der Marktabfrage durch Ernst & Young selbst wirkte die Stadtsparkasse 
auf eine Nachbesserung des Esch-Oppenheim-Angebotes hin. In einem Schreiben an das 
JEFP vom 13.11.2003 heißt es ( QD 40): „Meines Erachtens sind wir unserem Ziel sehr 
nahe. Deshalb ist  ein Vorschlag fu  r eine Indexierung notwendig. Ich wa  re Ihnen 
verbunden, wenn Sie mir dazu eine Aussage a n die Hand geben.  Ich habe heute 
Nachmittag einen kurzfristig anberaumten Termin  mit Herrn Oberbu  rgermeister 
Schramma, Herrn Stadtka  mmerer Soenius und Herrn Witt von der Koelnmesse. In 
diesem Treffen muss ich Position beziehen ko  nnen. Es erschiene mir bedauerlich, wenn 
unser Angebot scheitern wu  rde, da wir keine Inde xierungsregelung angeboten ha  tten

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 84 
oder dass diese so gestaltet wa  re, dass sie vom Aufsichtsrat der Koelnmessse als zu teuer 
bewertet wu  rde. […] Es wa  re wichtig, von Ihnen mo  glichst bis 13 Ühr einen Vorschlag 
zu erhalten.“ 
Fasst man diese dokumentierten Hinweise auf die Abha  ngigkeit der Sparkasse vom 
Esch-Fonds zusammen, dann wird versta  ndlich, warum sich die Stadtsparkasse fu  r den 
Bauauftrag an den Esch -Oppenheim-Fonds als Investor einsetzte. In dem 
Planungsprozess vor dem Bau positionierte sich  die Sparkasse zusammen mit ihren 
Tochterfirmen in einer Weise, die es erlaubte , das komplexe Gesamtprojekt von Kauf - 
und Mietgescha  ften wesentlich mitzugestalten. Allerdings unterscheidet sich die aus 
wirtschaftlichen Gru  nden bedingte Abha  ngigkeit der Stadtsparkasse  von der 
Gleichberechtigung, welche die Interaktion von Akteuren beim Klu  ngeln pra  gt (vgl. 
Kapitel 3). 
 
Überhöhte Baukosten 
In die kritische Betrachtung der Bauumsta  nde kamen insbesondere die baulichen 
Kosten, in die a  hnlich wie beim Bau der Lanxess Arena „Softkosten“ (wie Kosten fu  r 
„Mietervermittlung“) eingerechnet wurden. Die Bezirksregierung hatte bei m OB der 
Stadt Ko  ln explizit nachgefragt, welche Baukosten in Rechnung gestellt wurden und ob 
es auch „Vermittlungskosten“ gegeben ha  tte (QD 27). Die Stadt antwortete, dass weder 
der Koelnmesse noch ihr Bau - und sonstige Kosten bekannt seien, weil es um einen 
Mietvertrag (mit dem Esch -Fonds) handelte, nicht um einen Bauauftrag. Sie betonte 
auch, dass weder die Koelnmesse noch sie Provisionen gezahlt ha  tten. 
Wiederholt wurden auch unterschiedliche Angaben zu den Gesamtinvestitionskosten 
(z.B. von Friedel Abel, dem Vorstandsvorsitzende von HochTief, bzw. von OB genannt). 
Die Ünterschiede kamen vermutl ich zustande, weil unterschiedliche Bauzeiten 
zugrunde gelegt und die „Softkosten“ nicht mit beru  cksichtigt wurden. 
In der Ausgabe 11 des Manager Magazins aus dem Jahr 2005 werden in dem Artikel „Die 
Abgreifer von Ko  ln“ die Softkosten des Messehallenbaus a ufgefu  hrt. Auf diese 
Darstellung wurde bei nachfolgenden Kritiken (z.B. von Ru  gemer 2014) Bezug 
genommen. 
Mit den vorliegenden Materialien ko  nnen nur wenige Aspekte der Softkosten 
rekonstruiert werden. Einen auffa  lligen Aspekt dabei bilden die 
Mietvermittlungsleistungen. Der Esch-Fonds hat am 17.12.2003 als Auftragnehmer mit

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 85 
der Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln Messe 15-18 GbR einen Vertrag u  ber die Vorbereitung 
und Durchfu  hrung geeigneter Mietvertra  ge fu  r die zu bauenden Nordhallen geschlossen 
(QD 39 ). Der Vertrag bela  uft sich auf 7 Mio. Euro (ohne MWSt.). Da es sich bei den 
Messehallen um Spezialanfertigungen handelte, die extra zum Zweck von 
Messebelangen gebaut werden sollte n, wa  re kaum ein anderer Mieter als die 
KoelnMesse selbst dafu  r in Frage gekommen. De n Kosten stand also keine 
entsprechende Leistung gegenu  ber. 
Auch das Ausklammern der Instandsetzungs - bzw. Erhaltungskosten wurde ha  ufig 
kritisiert (z.B. Ru  gemer 2014: 107). Der Esch -Fonds hatte seit der Abgabe des 
Bauangebotes in allen Nachfragen geantwortet, dass er als Vermieter der Hallen nur fu  r 
„Dach und Fach“ zusta  ndig sein wolle, a  hnlich wie Vertreter anderer Bietangebote, die 
Ernst & Young eingeholt hatten (vgl. QD 3). Damit war gemeint, dass der Vermieter einen 
Teil der Arbeiten, die zur Erhaltung  der Hallen dienen, auf die mietende KoelnMesse 
u  bertragen wollte. Zwar trifft zu, was Ru  gemer (2014: 107) anmerkt, na  mlich dass die 
KoelnMesse damit weitere Kosten u  bernommen hat, die zuweilen bei Mietvertra  gen 
auch vom Vermieter u  bernommen werden ko  nnen. Diese Regelung  wurde allerdings 
beiderseitig vereinbart. In gleicher Weise wurde die Indexierung des Mietpreises 
kritisiert (Ru  gemer 2014: 92), weil damit die langfristigen Kosten nicht mehr 
abscha  tzbar waren, wenngleich auch dieser Aspekt bereits seit de r Angebotsabgabe 
vom Esch-Fonds kommuniziert wurde. 
Eine gro  ßere Ünwa  gbarkeit entstand aber durch die Ü  bernahme von Garantien durch 
die Sparkasse bzw. die Stadt, die zu Zahlungsverpflichtungen von deren Seite gefu  hrt 
ha  tten, wenn Mietzusagen nicht einhalte n oder Zahlungsausfa  lle auf Seiten der 
Koelnmesse aufgetreten wa  ren. Insgesamt spiegelt diese Risikou  bernahme mindestens 
den ausgepra  gten politischen Willen wider , das Projekt der Messehallen in Verbindung 
mit RTL in dieser Weise zu realisieren. Damit zeig en sich erneut Hinweise auf 
Ü  berkreuzungen, die von der Politik u  ber die Stadt zur Bauwirtschaft reichen. Ho  here 
Baukosten, die u  ber die Abrechnung von u  berteuerten Softkosten angesetzt waren, 
wurden in Kauf genommen, wobei weder die Stadt noch die KoelnMesse dafu  r die 
Verantwortung u  bernommen haben. Diese waren ihnen nach eigenen Angaben nicht 
bekannt (QD 27).

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 86 
Rückkaufoption 
In einem Schreiben an die Stadtsparkasse vom 17.12.2003, dessen Inhalt vorher auch 
der KoelnMesse bekannt gegeben worden war (QD 29), sicherte die Stadtsparkasse zu, 
sie werde „[…] durch ihre Tochtergesellschaft SKB sicherstellen, dass […] der Stadt Ko  ln 
bzw. der KoelnMesse GmbH ein dingliches Nutzungsrecht in Form einer Dienstbarkeit 
fu  r die Dauer der Mietzeit eingera  umt wird. In gleicher Weise erha  lt die Stadt Ko  ln bzw. 
die KoelnMesse GmbH das dinglich gesicherte Recht eingera  umt, nach Beendigung des 
Mietvertrages den Grundbesitz samt Aufbauten zu einem Betrag in Ho  he von 70 Mio. 
EÜR zu erwerben“ (QD 30). 
Diese Zusicherung wurde von der Stadtsparkasse als eine Chance ins Spiel gebracht, den 
politisch ohnehin bereits gewollten Messehallenbau mit Hilfe des Investorenmodells 
durch die Beseitigung mo  glicher strittiger Punkte zu ermo  glichen. Das dieses 
Selbstversta  ndnis vorlag, belegt beispielsweise eine Anmerkung aus dem gleichen 
Schreiben: „Mit diesen Zusagen sollte nun sichergestellt sein, dass hier eine Lo  sung 
gefunden wurde, die den im Aufsichtsrat der Koeln Messe gewu  nschten Sicherheiten 
entspricht“ (QD 31). 
Aus Sicht der Stadt wurde di ese Zusicherung auch in dieser Weise sowohl bei der 
Verwaltung wie bei der Koelnmesse aufgenommen. In dem Schreiben von OB Schramma 
an die Bezirksregierung heißt es ( QD 27): „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und die 
Gescha  ftsfu  hrung haben […] dieses Schr eiben am 17.12.2003 als ausreichende 
Sicherheit qualifiziert.“ 
Die Position der Stadtsparkasse als „Ermo  glicher“ des Messehallengescha  fts blieb auch 
wa  hrend des Bauvorgangs selbst erhalten. Die Ru  ckkaufoption (fu  r die Ko  lnmesse) 
wurde von Seiten der Sparka sse weiterhin garantiert. Ünter  anderem in einem 
Schreiben vo m damaligen  Sparkassen Chef an den  damaligen Chef der KoelnMesse: 
„Zudem stellen wir sicher, dass die Koelnmesse die Mo  glichkeit erha  lt, nach Ablauf der 
Mietzeit die betroffenen Grundstu  cke und Geba  ude fu  r 70 Mio. EÜR zu erwerben“ (QD 
33). 
Fu  r die KoelnMesse wurde es mit dem nahenden Bauende der Messehallen zunehmend 
wichtiger sicherzustellen, dass nach Ablauf des Mietvertrages das Gela  nde samt 
Nordhallen zuru  ckerworben werden konnte. Auch Sicht d er Stadt bzw. deren 
Verwaltung wurde die Bedeutsamkeit dieses Aspekts betont, damit die KoelnMesse 
nicht „vor die Tu  r gesetzt“ wird, so der Stadtka  mmerer in der Aufsichtsratssitzung der 
KoelnMesse am 27.09.2005.

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 87 
Aussagen des Esch-Oppenheim-Fonds und der Sparkasse ließen Ende 2005 Zweifel an 
dieser Ru  ckkauf-Zusicherung aufkommen. Laut der Sparkasse wa  re eine 
„Ru  ckkaufsoption, wie im Schreiben vom 17.12.2003 zugesichert, gegenu  ber der 
Hauptvermieterin nicht durchsetzbar “ ( Protokoll der Sitzung des Aufsichtsra tes der 
Ko  lnMesse GmbH vom 24.11.2005). Es wu  rde allerdings nach einer gleichwertigen 
Alternative fu  r diese Sicherheit gesucht werden. Eine dingliche Sicherung, wie von der 
Koelnmesse gewu  nscht, ko  nnte jedoch nicht mehr erzielt werden. 
Die Stadtsparkasse versuchte auch in der folgenden Zeit, keine Zweifel an dem Ru  ckkauf 
aufkommen zu lassen . Der Vorschlag der KoelnMesse nach einer Neuverhandlung der 
Vereinbarung wurde von der Sparkasse als Versuch verbucht „Vorteile zu erlangen, die 
nicht substantiiert seien“ (QD 18). Im Laufe der Jahre kam es aber zu Ünstimmigkeiten 
u  ber die Geltung der Zusage von Seiten der Sparkasse. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist es 
nicht klar, ob und in welcher Form die KoelnMesse das Grundstu  ck der Nordhallen 
mitsamt den Geba  uden nach Ablauf des Mietvertrages zuru  ckerhalten kann. 
 
Generelle Vorwürfe 
Generelle Kritikpunkte bzw. Vorwu  rfe an den Planungen und Bau der Messehallen Nord 
zeichnen sich dadurch aus, dass sie alternative , u  blicherweise effizientere Szenarien 
entwerfen, Systemkritik u  ben oder allgemeine Probleme aufwerfen. 
Einer der deutlichsten Vorwu  rfe ist die „Verflechtung der Stadt mit dem großen Geld “ , 
also die Idee, dass die Ko  lner Bu  rger (als Steuerzahler) die Gewinne der privaten, 
ohnehin schon vermo  genden Investoren bezahlen. Die Stadt als letztlich haftender 
Akteur finanziert beispielsweise die Mietausfa  lle bzw. Mietgarantien bzw. die daraus 
resultierenden Verluste. Ru  gemer (2014: 107) fu  hrt eine umfassende Kostenrechnung 
an, bei der verschiedene Posten auf ein Einsparpote ntial hinweisen, wenn die 
Prozessabla  ufe beim Messebau anders vonstatten gegangen wa  ren. Dazu geho  rt, dass 
bei einer gu  nstigeren Aushandlung des Mietvertrages nicht die KoelnMesse sondern der 
Investor die Reparaturen und Instandhaltungen gezahlt ha  tte oder  dass bei der 
Vermeidung von Bauma  ngeln keine Kosten fu  r deren Beseitigung bzw. deren 
juristischer Durchsetzung aufgetreten wa  ren. Auch ha  tten bei der (noch offenen) 
Ru  ckkaufoption Gelder gespart werden ko  nnen, ebenso wenn der Bau u  ber einen 
Kommunalkredit finanziert worden wa  re (Ru  gemer 2014: 107): „[…] er war zur Bauzeit 
fu  r vier Prozent zu bekommen […]. Somit wu  rden mehr als 500 Millionen Euro an 
private Investoren verschenkt worden sein – obwohl der Investor ja gerade deshalb

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 88 
eingeschaltet wurde, um den  u  berschuldeten o  ffentlichen Haushalt zu entlasten.“ 
Zusa  tzlich sieht Ru  gemer (2014: 108) noch Kostenersparnisse, indem den 27 
Fondsanlegern keine Steuervorteile eingera  umt worden wa  ren. 
Es steht außer Frage, dass die Stadtsparkasse im Laufe der Mediengesc ha  fte von 
Ossendorf bis Messehallen eine Reihe betra  chtlicher Verluste erwirtschaftet hat. Die 
Stadt Ko  ln wurde auch entsprechend in der Finanzkrise 2008 von der Sparkasse 
Ko  lnBonn um eine stille Einlage gebeten (QD 21), die u.a. durch Abschreibungen in Ho  he 
von 117,4 Mio . Euro wegen „die u  ber Tochterunternehmen abgewickelten bzw. 
gehaltenen Immobilienprojekte  „Rheinparkmetropole'' (Entwicklung des alten 
Messegela  ndes in Ko  ln-Deutz zu einer Gewerbe- und Bu  roimmobilie) und Magie Media 
Company TV- Produktionsgesellschaft mbH“ notwendig geworden war. 
Eine Intention der Stadt, die Investoren direkt auf Kosten der Steuerzahler zu 
unterstu  tzen, ließ sich aus dem vorhandenen Aktenmaterial und den Interviews nicht 
ableiten, selbst wenn sich Hinweise auf Klu  ngel und Ü  berkreuzungen zeigten. 
Bedeutsam ist der Ümstand, dass sowohl die Rheinhallenvergabe an RTL wie der Bau 
durch den Esch -Oppenheim-Investor politisch gewollt waren. Das  u  berma  ßige 
Engagement der Stadtsparkasse resultiert u.a. aus einer Abha  ngigkeit in Folge der 
Verkettungen der Zielsetzungen, RTL in Ko  ln zu halten und die Messebauten u  ber das 
Investorenmodell (mit dem Esch -Oppenheim-Fonds in Zusammenarbeit mit der 
Stadtsparkasse) zu realisieren (vgl. Kapitel 5.1 und 5.2). 
Alternative Szenarien haben dennoch ihre Bedeutung bei der Betrachtung der Vorga  nge, 
weil sie Mo  glichkeiten zur Verbesserung aufzeigen (vgl. Kapitel 5.4). Bei einigen 
Vorkommnissen wie z.B. der Bieterabfrage fu  r den Messehallenbau liegen (allerdings 
post hoc) bessere Alternativen auf der Han d. Bei anderen ist es schwieriger (z.B. dem 
Gutachten von PWC zum Verkehrswert des Messehallengela  ndes und der Aufbauten aus 
dem Jahr 2011, vgl. QD 13), weil bestimmte Vorannahmen zugrunde gelegt werden. 
Feststellen la  sst sich aber, dass das Steuersparmodell des Investors (Ru  gemer 2014: 97-
98) tatsa  chlich in dieser Weise angelegt war und den Anreiz fu  r die Privatinvestoren 
erho  ht hat. Es ist Teil des Vertragsmusters, das bereits beim Mediengela  nde in 
Ossendorf einge setzt wurde (vgl. Kapitel 5.1).  Die Vertra gsmodelle von Ossendorf 
konnten (auch wegen der Abha  ngigkeit der Stadtsparkasse vom Esch -Oppenheim-
Fonds) in gleicher Weise auf die Vertra  ge der Messehallen u  bertragen werden. Im 
Gesellschafterbeschluss der Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln Ossendorf GbR heißt es, dass 
die Stadtsparkasse bzw. ihre Tochtergesellschaften Differenzen zum Grundstu  ckspreis

KAPITEL 4 KRITIKPUNKTE UND DEREN EINORDNUNG 
Seite 89 
der Rheinhallen aufgrund von Schadensersatzanspru  chen ebenso ausgleichen wird wie 
Kosten aufgrund von Abbruch, Denkmalschutzanforderungen oder 
Bodenverunreinigungen. (Gesellschafter Beschluss Grundstu  cksgesellschaft Ko  ln 
Ossendorf GbR ). Die Stadtsparkasse arbeitete mit ihrem Vorgehen sowohl bei den 
Planungen der Messehallengescha  fte (im Sommer 2003) wie wa  hrend der Bauphase 
mit der Ü  bernahme von Mietgarantien (u  ber die Tochtergesellschaften) wie mit 
anderen Ünterstu  tzungsleistungen (z.B. bei den Kosten Altlastensanierung) darauf hin, 
dass die Eigentums- und Vertragsverha  ltnisse der Ossendorfgescha  fte in sehr a  hnlicher 
Weise den Messe - und Rheinhallengescha  ften entsprachen. Das entsprach dem 
Investorenmodell mit Steuerersparnismo  glichkeit fu  r die Investoren. 
Durch die Ü  berkreuzung aller gesellschaftlichen Subsysteme gab es bei diesen 
Gescha  ften eine Reihe von Interessenkollisionen, die sich einerseits durch das gesetzlich 
vorgesehene Beteiligungssystem von Ratsmitgliedern bzw. politischen Vertretern in den 
Gremien von Firmen ergibt (vgl. Kapitel 5.3) sowie durch  Beauftragungen von 
Gutachtern bzw. Projektbeteiligten, die bereits mit dem Esch -Fonds 
Gescha  ftsbeziehungen ei ngegangen waren.  Die Ü  berfu  hrung dieser 
Interessenkollisionen in konkrete Vorteile fu  r einzelne Akteure (und damit das 
Auftreten von Klu  ngelprozessen) lassen sich nicht aus Dokumentationen u  ber 
Absprachen oder sonstigen A  ußerungen ableiten, sondern ledigli ch aus den 
Ergebnissen von Entscheidungen (z.B. fu  r das Investorenmodell von Esch-Oppenheim). 
Aus Sicht der Verfasser sind diese Interessenkollisionen zwar prinzipiell problematisch, 
was auch deutlich vom damaligen OB der Stadt Ko  ln in der Aufsichtsratssit zung der 
Koelnmesse vom 17.10.2003 thematisiert wurde  (Protokolle der Sitzungen von 
Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom  17.10.2003). L etztlich 
mu  ndeten Interessenkollisionen aber nur in einer Aufforderung fu  r die Betroffenen, 
Entscheidungen „sorgsam abzuwa  gen“ und eine „verantwortungsvolle Wahrnehmung 
des Mandats“ auszuu  ben. Die Interessenkollisionen (und Klu  ngelprozesse) ko  nnen als 
eine Bedingung in der Gesamtkonstellation des Messehallenbaus verstanden werden, 
die fo  rderlich fu  r die Resultate des Messehallenbaus waren, so wie sie sich letztlich 
realisierten. Allerdings mu  ssen sie im gesamten Kontext eingeordnet werden, in dem sie 
unserer Auffassung nach lediglich einen Teilaspekt der Erkla  rung der Vorkommnisse 
ausmachen (s. Kapitel 5.1 und 5.2).

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 90 
5. Schlussfolgerungen 
 
In diesem Kapitel wird zuna  chst die Entstehung der komplexen Sachlage um die 
Planungen und den Bau der Messehallen Nord hinsichtlich der erkla  rungsrelevanten 
Faktoren zusammengefasst. Im Ru  ckgriff auf die Darstellung vorheriger Bauprojekte 
zwischen dem JEFP , der Sparkasse und der Stadt la  sst sich aus der Literatur ein Muster 
rekonstruieren, welches als Vorbedingung fu  r die Planungen der Messehallen betrachtet 
werden kann. Aufgrund der Entscheidung von RTL fu  r die Rheinhallen entsteht fu  r die 
Koelnmesse die Notwendigkeit, ausreichende Hallenfla  chen zu schaffen. Dies bietet fu  r 
alle Akteure ein Gelegenheitsfenster in dem es durch u  berkreuzende Belohnungen 
zwischen den Akteuren und ihren Gesellschaftsbereichen (sowie ggf. 
Klu  ngelhandlungen) zu der Wahl des Investorenmodells der Oppenheim -Esch-Holding 
kommt. 
In diesem Kapitel werden auch alternative Erkla  rungsansa  tze (z.B. der Klu  ngel-Ansatz 
von Ü  berall (2010) oder Scheuch/Scheuch (2013)) sowie Public Private Partnership-
Gescha  fte diskutiert. Im Anschluss wird darauf eingegangen, wie in Zukunft derartige 
Vorkommnisse vermieden werden ko  nnen. Abschließend wird dann ein Blick auf die 
gegenwa  rtige Situation der damals beteiligten Akteure geworfen.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 91 
5.1 Vorbedingungen und Muster 
Die Planungen und der Bau der Messehallen Nord entwickelte sich unter dem Einfluss 
vieler unterschiedlicher Akteure, deren Handlungs - und Belohnungsbereiche sich im 
Sinne des Ansatzes von Smelser (1985) u  berkreuzten und schließlich in der gemeinsam 
getragenen Entscheidung des Messehallenbaus durch den Esch -Oppenheim-Investor 
mu  ndete. 
Die konkrete Ü  berkreuzung von Verwaltung  (z.B. in Gestalt des letzten Ko  lner 
Oberstadtdirektors) und den wirtschaftlichen Sektoren des Baugewerbes sowie des 
Finanzgewerbes la  sst sich neben dem Bau der MMC Studios auch mit dem Bau der 
Ko  lnArena (heute Lanxess Arena) Anfang der 90er Jahre in Verbindung bringen . Die 
urspru  ngliche Planung der Arena begann bereits Ende der 80 er Jahre. Die Ümsetzung 
scheiterte jedoch an Finanzierungsschwierigkeiten, sodass der Bauunternehmer Esch 
und die Oppenheim-Bank mit einem gemeinsamen Finanzierungsmodell die 
Gelegenheit bekamen , das Projekt zu realisieren (vgl. hierzu auch Scheuch/Scheuch 
2000: 60 ff.). Das hier entstandene Muster zur Realisieru ng von Großprojekten sollte 
sich in den folgenden Jahren fortsetzen und sich u  ber Deutschland hinaus bis ins 
europa  ische Ausland erstrecken. Hierbei konnten seitens der Oppenheim-Esch-Gruppe 
die Verbindungen zu o  ffentlich-rechtlichen (meist kommunalen) Mie tern ebenso 
genutzt werden, wie die zu großen Ünternehmen (etwa Karstadt-Quelle) (vgl. Ru  gemer 
2006: 97). 
Im Folgenden sollen die Entstehung und Entwicklung des besagten Musters in ihren 
einzelnen Etappen dargestellt sowie Klu  ngel- und Ü  berschneidungsaspekte aufgezeigt 
werden. 
 
5.1.1 Das Modell des Messebaus war bereits bewährt 
Als mit der Entscheidung des Rates am 18.12.2003 u  ber den Kauf bzw. Verkauf kleiner 
Teile des Messehallengela  ndes letztlich auch das politische Signal fu  r das Esch -
Oppenheim-Investorenmodell gegeben wurde, waren die weiteren Schritte des 
Eigentu  merwechsels der Grundstu  cke, der Vermietungs - und Vermietungs -
beschaffungsweisen ebenso wie die Finanzierungsweisen bereits bekannt, geplant und 
in gewisser Weise „bewa  hrt“ .  
Mit dieser Ratsent scheidung wurde die Ü  berkreuzung der Belohnungsmo  glichkeiten 
aller beteiligten Akteure realisiert. Die Stadt bzw. die Verwaltung und die Politik hatten 
den Verbleib von RTL in Ko  ln gesichert, ohne einen Verlust von Ausstellungsfla  chen 
seitens der Koelnmesse herbeizufu  hren. Diese konnte neue, nach eigenen Vorstellungen

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 92 
gebaute Hallen erwarten. Dies war auch unter Mitarbeit der Sparkasse ermo  glicht 
worden, die wiederum Verpflichtungen eingegangen war und gleichzeitig Mo  glichkeiten 
zur Gewinnrealisierung erlan gte. Der Esch -Oppenheim-Fonds konnte den Anlegern 
Steuervorteile und garantierte Renditen in Aussicht stellen.  
Dabei war d ieses Modell der Finanzierung nicht das Einzige, welches wa  hrend der 
Planungsphase zur Disposition stand. Vielmehr gab es auf Seiten der Koelnmesse 
Vorschla  ge zu anderen Modellen und auch aus der Wissenschaft und der Presse kam 
etwa die Idee der Finanzierung u  ber barwertig gu  nstigere Kommunalkredite (vgl. 
Schro  der/Wagener 2005). Dass sich seitens der Stadt so stark fu  r das Esch-Oppenheim-
Investorenmodell eingesetzt wurde, mag bei erster Betrachtung verwundern. Die 
Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer und der Oppenheim-Bank zur Realisierung 
von Großprojekten hatte jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits eine n bekannten Ablauf , 
der nicht nur bei den Ossendorf-Gescha  ften (vgl. Kapitel 2), sondern auch beim Bau der 
Mehrzweckhalle Ko  lnArena (heute Lanxess Arena) beobachtbar ist. 
 
5.1.2 Muster bei der Planung und Bau der Lanxess Arena 
Das Muster bei den Planungen und dem Bau der Lanxess Arena (fru  her Ko  lnArena) 
wird aus der Literatur und aus juristischen Quellen rekonstruiert. 
Als die Stadt Ko  ln Ende der 80er Jahre den Bau einer - im Vergleich zur Ko  lner 
Sporthalle gro  ßeren und moderneren - Veranstaltungshalle anstrebte, konkurrierten 
im Wesentlichen die beiden Baukonzerne Strabag und Phillip Holzmann sowie das 
Architektenbu  ro Schmitz und Wund um den Auftrag (vgl. Scheuch/Scheuch 2000: 59 
ff.). Strabag legte 1989 einen Plan fu  r eine Halle namens Europalast mit einer Kapazita  t 
von 25 .000 Besuchern und  der Eignung fu  r Leichtathletikwettka  mpfe sowie 
Radrennen vor . Der Plan u  berzeugte sowohl den damaligen Oberstadtdirektor Kurt 
Rossa (SPD) als auch den Rat  der Stadt Ko  ln. Weiterhin unterstu  tzten auch die 
Investoren Alfred Freiherr von Oppenheim und Alfred  Neven DuMont diesen Plan, 
welcher daher trotz anderer, gu  nstigerer Pla  ne den Zuschlag bekam (Scheuch/Scheuch 
2000: 59). 
In der Folge kam es neben Finanzierungsproblemen immer wieder zu Verhandlungen 
hinsichtlich der Ümsetzung des Baus und zu kritischen St immen vom Bund der 
Architekten, welcher die Art der Auftragsvergabe beanstandete ( Scheuch/Scheuch 
2000: 60). Im Oktober 1989 wurde der bisherige Sportdezernent Lothar Ruschmeier 
(SPD) zum neuen Oberstadtdirektor. Er einigte sich mit Vertretern des Esch-Fonds auf 
ein alternatives Projekt - die "Open Air Arena" (Scheuch/Scheuch 2002). Dieses Projekt

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Seite 93 
erhielt daraufhin den Auftrag zum Bau einer neuen Ko  lner Mehrzweckhalle. Als 
entscheidend fu  r die Durchsetzung des Bauprojekts unter Esch s Leitung war, dass 
Ruschmeier zum einen im Jahre 1995 die SPD Fraktion , und damit letztlich 
entscheidend den Rat , als auch die Investoren Oppenheim und DuMont davon 
u  berzeugen konnte, die zuvor bestehende Pra  ferenz des "Europalast" zu Gunsten der 
von dort an genannten "Ko  lnArena" aufzugeben (Scheuch/Scheuch 2002). 
Zur Ümsetzung des Baus verkaufte die Stadt Ko  ln ein 72.500 m² großes Grundstu  ck in 
Deutz fu  r 37 Mio. DM (etwa 18 Mio. €) an den Fonds. Der Wert des Grundstu  cks wurde 
von der Kommune hingegen mit 83 Mio. DM ( etwa 42 Mio. €) taxiert (vgl. Ru  gemeier 
2003; Scheuch/Scheuch 2002). Auch die Kosten der Verkehrsanbindung, welche eine 
der Voraussetzungen fu  r den Betrieb der Halle w ar, u  bernahm die Stadt Ko  ln mit 
weiteren 50 Mio. Mark (26 Mio. €). Nach dem europarechtlichen Beihilfenbegriff (jede 
Maßnahme, die in verschiedener Form eine Belastung vermindert, die ein 
Ünternehmen normalerweise zu tragen hat ) stellten beide Maßnahmen eine 
grundsa  tzlich verbotene staatliche Beihilfe (Art. 107 AEÜV) im Wert von insgesamt 96 
Mio. DM dar (vgl. Hailbronner/Jochum 2006: 38; EuGH Rs. C-38792, Slg. 1994, I -877, 
Rn. 13). 
Nach zwischenzeitliche n Ünsicherheiten u  ber die o  konomische Rentabilita  t einer 
reinen Veranstaltungshalle, handelten die Stadt  und der Esch -Fonds folgende 
Erweiterung des Bauprojekts aus: Anstelle eines ausschließlich privaten Projekts mit 
allen Risiken, welche die private Finanzierung mit sich bringt, sollte direkt angrenzend 
an die Arena zusa  tzlich ein neues Rathaus, das "technische Rathaus" gebaut werden 
(Ru  gemer 2002: 31). Die Oppenheim -Bank sollte dieses Mischprojekt u  ber einen 
geschlossenen Fonds finanzieren und mit der Stadt Ko  ln stand als Mieter fu  r die 
Randbebauung (das Rathaus) ein nicht insolvenzfa  higer Vertragspartner (§ 12 Abs. 1 
Nr . 2 InsO in Verbindung mit § 128 Abs. 2 GemO NRW) fest (Ru  gemer 2002: 31). Aus 
Sicht der Stadt bzw. des Rates ergab sich damit die Mo  glichkeit, ein Rathaus zu 
bekommen, ohne auch nur eine Mar k investieren zu mu  ssen, was im Hinblick auf die 
"leeren o  ffentlichen Kassen" attraktiv schien (Ru  gemer 2002: 30).  
Der Rat stimmte am 27.09.19 95 mehrheitlich fu  r diese Mo  glichkeit (Ru  gemer 2002: 
31). So verpflichtete sich die Stadt zu einer garantierten M iete der Randbebauung als 
Rathaus und sicherte damit auch die Finanzierung der Arena, dessen alleiniger Bau 
sich nicht gerechnet ha  tte. Die Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Stadt Ko  ln und 
der Ko  lnArena Beteiligungsgesellschaft mbH wurde von 1998 bis 2028 festgesetzt 
(Ru  gemer 2008:100).

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 94 
Dieses ungewo  hnlich lange Mietverha  ltnis mit der Stadt ist zwar keine Bu  rgschaft im 
Sinne des § 765 BGB. Fu  r den Fall ausbleibender Einnahmen bietet die Stadt dem Fonds 
und seinen Anlegern jedoch aufgrund der Insolvenzu nfa  higkeit der Gemeinden eine 
herausragende Sicherheit (vgl.  auch Ru  gemer 2008: 99). Ferner mietete die Stadt 
zusa  tzlich die Parkpla  tze der Arena an, wobei die Anzahl von 2.900 Pla  tzen den Bedarf 
bei weitem u  berstieg. Außerdem sicherte sie die Verantwortun g fu  r sa  mtliche 
Reparaturen der Parkfla  che vertraglich zu (Ru  gemeier 2002: 32). Im Jahre 2000 etwa 
nahm die Stadt 450.000 DM aus der Parkplatzvermietung ein, zahlte an den Fonds aber 
3,2 Mio. DM (Ru  gemer 2002: 31). Auch hier kann ein Marktvorteil gesehen werden, den 
die Stadt Ko  ln dem Fonds einra  umte. 
Die Ko  lnArena wurde schließlich im Oktober 1998 fertiggestellt. Maßgebliches Zutun 
daran hatte, wie dargestellt, die Planungsu  bernahme durch Esch und Oppenheim . 
Diese haben ihren Anteil daran, dass die Stadt K o  ln mit der heutigen Lanxess Arena 
(20.000 Besucherpla  tze und bis zu 1,8 Mio . Besuchern ja  hrlich) u  ber eine der 
erfolgreichsten Veranstaltungshallen weltweit verfu  gt ( vgl. Grosse/Ripperda 
/Voelzkow 2016: 14). Als erstes gemeinsames Großprojekt konnte der Esch-
Oppenheim-Fonds mithin einen Erfolg verbuchen;  sowohl einen finanziellen fu  r sich 
selbst und fu  r die Anleger als auch einen politischen fu  r die politisch Verantwortlichen 
wie fu  r den Oberstadtdirektor . 
Dass sich seitens der Stadt in der Folge fu  r eine weitere Zusammenarbeit bei dem 
Großprojekt "Messehallen Nord" bemu  ht wurde, ist nach alledem weniger 
u  berraschend oder la  sst sich zumindest leichter rechtfertigen.  
 
Muster bei den Planungen und dem Bau der MMC Studios (Coloneum) 
Die Problematiken bei den Planungen und dem Bau der MMC Studios wurde bereits in 
Kapitel 2 berichtet. An dieser Stelle sollen in Erga  nzung zu den Erla  uterungen zur 
Lanxess Arena kurz das a  hnliche Planungs- und Baumuster dargestellt werden, wobei 
die Geschehnisse erneut aus der Literatur rekonstruiert werden.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 95 
Das Coloneum sollte Ende der 1990er Jahre bei seiner Planung u  ber 20 Studios mit 
Gro  ßen von 200 bis 4.500 m ² auf einer ca. 25 ha großen Gesamtfla  che verfu  gen (vgl. 
Drenk 2002: 57). Finanziert werden sollte es durch den privat en Esch -Oppenheim-
Fonds (als Tochtergesellschaft der Oppenheim-Bank), der das Investitionsvolumen von 
1,5 Milliarden DM einbringen sollte (vgl. Drenk 2002: 57). Der Fonds und die Stadt Ko  ln 
einigten sich auf das bekannte Modell: 
Die Stadt vera  ußert das bet reffende 
Grundstu  ck zur Bebauung an den Esch-
Fonds, der es im Nachhinein an den 
Betreiber, d ie Magic Media Company 
(zu 25 % gehalten von der 
Stadtsparkasse Ko  ln u  ber deren 
Tochtergesellschaft SKB. Siehe hierzu 
Kapitel 2) vermietet ( vgl. Drenk 2002: 
57 f.).  Das Investitionsmodell sah 
außerdem vor, dass die Anteilseigner 
der MMC (siehe Abbildung 7) gemessen 
an ihren Anteilen fu  r die Einnahmen 
der Mieten garantierten ( vgl. Schminke 
2018). 
Ferner wurde sich auf einen Mietzins 
von 30 Mio. DM  (pro Jahr)  bei eine r 
Laufzeit von 10 Jahren geeinigt ( vgl. Drenk 2002, S. 58). Bei der Vera  ußerung des 
Gela  ndes gewa  hrte die Stadt dem Fonds einen Preisnachlass von ca. 14 Mio. DM im 
Vergleich zum Marktpreis ( vgl. Drenk 2002: 57). Außerdem sicherte die Stadt die 
Ü  bernahme der Kosten fu  r die Verkehrsanbindung, inklusive der Verla  ngerung einer 
Straßenbahntrasse, mit einem Volumen von 100 Mio. DM zu. Schließlich fo  rderte 
zusa  tzlich dazu das Land Nordrhein-Westfalen die technische Einrichtung, die es den 
Betreibern ermo  glichte, alle Studios von einem zentralen Regieplatz zu steuern,  was 
mit weiteren 9 Mio. DM zu Buche schlug (vgl. Drenk 2002: 57). 
Auch im Falle des Coloneums liegt mithin beihilferechtlich in hohem Maße 
problematisches Verhalten von Seiten der Stadt und des Landes vor . Hinsichtlich der 
Technologiefo  rderung durch das Land beanstandeten dies auch Mitbewerber und 
monierten dabei, dass es sich bei der zentralen Steuerung der Studios um 
"handelsu  bliche" Technik handele, die aus rein politischen Gru  nden subventioniert 
worden sei. Insgesamt wurde n in Ko  ln und im Ümland von Ko  ln in den 1980er und 
Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung) Abbildung 7: Teilhaber der MMC (eigene Darstellung)

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 96 
1990er Jahren erhebliche Investitionen in der Medienwirtschaft getroffen  (vgl. 
Geschwandtner-Andreß 1999). 
Die wirtschaftliche Lage der MMC -Studios entwickelte sich jedoch gleich zu  Beginn 
derart negativ, dass ausstehende n Mieteinahmen gema  ß der gesellschaftsrechtlichen 
Vereinbarung von den Anteilseignern auszugleichen waren. Hieraufhin fokussierten 
zuna  chst RTL und dann die Ünternehmerbru  der Bernd und Helmut Breuer den 
Ausstieg aus der Betreibergesellschaft, wobei die Sparkasse die entsprechenden 
Mietgarantien u  bernahm (vgl. Schminke 2018; vgl. Kapitel 2). 
 
 
Abbildung 8: Schematische Darstellung der Verhältnisse um die Coloneum Bauten um 1999 (eigene Darstellung) 
Letztlich zahlte aus den Mieteinstandsgarantien die Sparkasse, die sich mit immer neu 
aufgelegten Garantien gegenu  ber dem JEFP stark belastete (vgl. Kapitel 2). 
 
5.1.3 Zusammenfassung: Muster bei Planungen und Bau von Großprojekten 
Anhand der gena nnten Beispiele fu  r die Finanzierung der Großprojekte Ko  lnArena, 
Coloneum und Messehallen lassen sich zweierlei Muster erkennen: Zum einen das 
oben erla  uterte strukturelle Muster, welches vorsieht, dass die Stadt Ko  ln das zur 
Bebauung ausgesuchte Grundstu  ck an einen privaten Partner verkauft, um es ku  nftig 
u  ber mehrere Jahre, teilweise Jahrzehnte von ihm zu mieten. Partner sind ein privater 
Baukonzern, sowie private Investoren in einem gemeinsamen, geschlossenen Fonds. 
Der Fonds verfu  gt durch die Beteiligung finanzstarker Akteure u  ber ein Volumen, das 
das Bauprojekt stemmen kann. Den einzelnen Investoren wird die Einlage dadurch

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 97 
attraktiv gestaltet, dass sie eine nahezu sichere Aussicht auf Gewinn haben  und 
zusa  tzlich Steuervorteile durch ihr „Eigentum“ sichern ko  nnen. 
Die Garantie der Stadt  bzw. der Stadtsparkasse (im Falle der Messehallen)  entweder 
als Mieter bereitzustehen oder zumindest fu  r Mieteinnahmen in bestimmter Ho  he zu 
garantieren, gewa  hrt den Investoren Sicherheit en, die  in keinem Gescha  ft unter 
Privaten zu erwarten sind. Zudem kann die Stadt als juristische Person des o  ffentlichen 
Rechts nicht in die Insolvenz gehen (§ 12 Abs. 1 Nr . 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 
GemO NRW). Der Preis, den die Stadt fu  r die Verwirklichung der Großprojekte zahlt, 
sind Grundstu  cksverkaufspreise unter – und zu zahlende Mietzinse u  ber – dem 
marktu  blichen Wert. Dies legt das ein Gutachten der Wirtschaftspru  fgesellschaft 
PriceWaterhouseCoopers zur Wertermittlung der Nordhallen einschließlich des 
Mietzinses vom 27.04.2011 nahe (QD 13), welches einen angemessenen Mietzins von 
ja  hrlich 14,8- bzw. 17,8 Mio. Euro anstatt der vereinbarten 20,7 Mio . Euro errechnet 
hat. 
Zum anderen ist auch in personeller Hinsicht ein Muster erkennbar. Auf Seiten der 
Verwaltung bzw. in den politi schen Positionen ha  ngt die handelnde Person von den 
politischen Mehrheitsverha  ltnissen ab. Auf Seiten der privaten Partner war der Esch-
Fonds u  ber mehrere Jahre als Bauunternehmer gesetzt. Mit ihm gemeinsam im Fonds 
sind zu großen Teilen dieselben Anleger verbunden. Die 15 Gesellschafter der 
"Ko  lnArena Beteiligungsgesellschaft mbH" geho  ren zum Ümfeld des Esch-Oppenheim-
Fonds, wobei einige auch im Falle der Messehallen investierten. 
Das Zustandekommen eines Gewinns fu  r die Anleger wird durch die Vertra  ge 
garantiert. Neben ihnen sind die Gewinner die Bauunternehmer und die politischen 
Initiatoren, welche die Realisierung prestigetra  chtiger Objekte fu  r sich verbuchen 
ko  nnen. 
 
5.2 Was erklärt die Vorkommnisse um die Messehallen Nord? 
Das oben dargelegte personel le und strukturelle Muster war zu dem Zeitpunkt  
vorhanden, als die  Idee entstand, das Halten von RTL mit dem Bau der Messehallen 
Nord zu verbinden. Dabei diente den politischen Vertretern wie von der Sparkasse die 
Vision von einem bedeutenden  Medienstandort dazu, Handlungen und 
Entscheidungen zu begru  nden, die darauf abzielten, dass RTL in Ko  ln ansa  ssig blieb 
(QD 27). Kommunalwirtschaftlich korrespondierte diese Zielsetzung mit der Sicherung 
eines großen Gewerbesteuerzahlers.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 98 
Die Zielsetzung, RTL in den Rheinhallen unterzubringen, erforderte bereits allein den 
Einbezug vieler unterschiedlicher Akteure aus der Politik und der Stadt bzw. der 
Verwaltung sowie der Wirtschaft, barg also selbst schon einiges 
Ü  berkreuzungspotential im Sinne des Smelser -Ansatzes (vgl. auch Bartels/Berger 
2003). Dabei kam den Personen, die in mehreren Positionen sowohl in 
Wirtschaftsgremien (z.B. im Aufsichtsrat/Finanzausschuss der Ko  lnmesse ) wie in 
sta  dtischen Gremien (Rat) und/oder in der Verwaltung (wie z.B. Ka  mmerer, OB) ta  tig 
waren, eine besondere Rolle zu. Sie trugen die Entscheidungen mit Kenntnis vieler 
Bereiche mit und trieben sie im Hinblick auf die Entwicklung des Medienstandortes 
voran. Die Idee vom Medienstandort Ko  ln wurde in der Breite auch von den politischen 
Akteuren unterstu  tzt. 
Gleichzeitig hatte sich die Sparkasse bereits fru  her im Hinblick auf den Medienstandort 
mit dem finanziellen Engagement bei den MMC Studios und auch in anderer Hinsicht 
eingesetzt (Geschwandtner-Andreß 1999; Lutz/Sydow 2002). Auch dem Handeln der 
Stadtsparkasse kann bei aller Beru  cksichtigung ihrer finanzwirtschaftlichen 
Interessen (einschließlich der Abha  ngigkeiten zum Esch -Fonds) die Motivation 
zugeschrieben werden, an der Entwicklung des Medienstandortes mitgewirkt zu 
haben. 
Mit der Dringlichkeitsentscheidung des Rates vom 25.07.2003 und der kurz darauf 
erfolgenden Standortentscheidung von RTL fu  r die Rheinhallen war die Zielsetzung 
der Sicherung des Medienstandortes erreicht. 
Nun stellte sich die Frage nach dem Ausgleich des Verlustes der Rheinhallen fu  r die 
Ko  lnmesse. Diese Frage wurde im folgenden Prozess immer mit der Frage nach der 
Standortentscheidung von RTL verknu  pft. 
Die Mo  glichkeiten, mit denen die Koelnmesse fu  r den Verlust der Rheinhallen 
kompensiert werden konnte, stellte n fu  r alle Beteiligten ein Gelegenheitsfenster dar, 
ihre akteursbezogenen Interessen einzubringen. Dieses Gelegenheitsfenster  stellte 
also eine „Win-Win“ Situation fu  r die Beteiligten dar (Ü  berall 2010: 209), bei der alle 
profitieren konnten, falls die Vereinbarungen eingehalten wurden. Nach der 
Standortentscheidung von RTL kam eine komplexe Situation von u  berkreuzenden 
Belohnungen im Sinne von Smelser (1985) auf, bei denen  die Realisierung der 
einzelnen Akteurserfolge von dem Handeln anderer Akteure abhing. 
Fu  r den Esch-Fonds ergab sich die Gelegenheit, ein weiteres sicheres, lukratives und 
langfristiges Gescha  ft durch den Bau der Messehallen Nord und die Sanierung der 
Rheinhallen zu realisieren. Das Muster, das sich bereits bei den Großprojekten zuvor

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 99 
„bewa  hrt“ hatte, konnte in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse auch in diesem Fall 
eingesetzt werden, falls das Investorenmodell sich gegen die u  brigen Bieter und 
alternative Bauvorhaben (wie den Eigenbau durch die Koelnmesse) durchsetzt. Fu  r die 
Investoren ergab sich (zusammen mit der Oppenheim Bank) die Gelegenheit, von den 
Mieten des Bauobjektes sowie von Steuervorteilen zu profitieren (vgl. Seidel 2010: 53). 
Die Stadtspar kasse konnte diese Gelegenheit nutzen, um Verluste aus fru  heren 
Gescha  ften auszugleichen, neue Einkommensmo  glichkeiten zu generieren und ihre 
Rolle als „Ermo  glicher“ sta  dtischer wie landesbezogener Zielsetzungen 
weiterzufu  hren. 
Die Stadt konnte mit der Wah l des Investorenmodells die Gelegenheit ausnutzen, die 
Koelnmesse mit neuen Messehallen auszustatten, nachdem RTL sich fu  r Ko  ln als 
Standort ausgesprochen hatte. Dabei konnte sie die „Mitarbeit“ der Stadtsparkasse 
einrechnen, die Garantien und Prozessgesta ltungen u  bernahm, die u.Ü. sonst von ihr 
ha  tten u  bernommen bzw. ausgefu  hrt werden mu  ssen. Sie konnte auch mit der 
„Mitarbeit“ der Koelnmesse rechnen, weil diese nun Renovierungsarbeiten vorziehen 
und neue (weitgehend nach ihren Vorstellungen geplante) Messehallen bauen (lassen) 
konnte. 
Letztlich war auch fu  r die politischen Akteure die Gelegenheit gegeben, Reputation 
durch die Sicherung des Medienstandortes wie durch eine modernisierte Infrastruktur 
der Messe zu erhalten. 
Wie sich die Planungen und der Bau der Messehallen Nord letztlich realisierten, war 
also das Resultat des Zusammenwirkens der Akteursinteressen und deren spezifischer 
Vorerfahrungen (z.B. im gezeigten Muster) in diesem Gelegenheitsfenster, das sich 
nach der RTL Standortentscheidung fu  r alle Beteiligten bot. 
Bei der Ümsetzung der Planungen und dem Bau traten dann die Friktionen auf, die sich 
bei der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (wie 
der Wirtschaft, der Politik oder der Verwaltung) u  blicherweise ergeben. I n diesem 
Zusammenhang traten auch Klu  ngelprozesse auf, die aber allein die Realisierung der 
Planungs- und Bauvorhaben nicht hinreichend erkla  ren.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 100 
5.3 Alternative Erklärungen 
 
5.3.1 Klüngel als alleiniger Erklärungsgrund 
In der Literatur werden auch alt ernative Erkla  rungen fu  r die Vorkommnisse um die 
Planungen und den Bau der Messehallen genannt. Scheuch/Scheuch (2013) oder 
Ü  berall (2010) bringen ihn mit dem Klu  ngel (nach ihren Definitionen) in Verbindung 
(wobei festzustellen ist, dass ihre Versta  ndnisweisen von dem, was Klu  ngel ausmacht, 
nicht identisch sind; vgl. Kapitel 3). Allerdings bestanden keine umfassenden 
Netzwerkstrukturen zwischen allen Akteuren, welche aber nach dem Klu  ngelansatz 
notwendig gewesen wa  ren, damit diese Erkla  rung hinreichend gewesen wa  re. So 
bestand zwischen der Stadtsparkasse und dem Esch -Fonds zwar eine vertraglich 
basierte Abha  ngigkeit, die auch dazu fu  hrte, dass die Sparkasse sich zugunsten des 
Esch-Fonds bei den Planungen zum Bau der Messehallen einsetze. Diese Abha  ngigkeit 
wird aber weder in der Versta  ndnisweise von Scheuch/Scheuch (2013) noch von 
Ü  berall (2010) unter Klu  ngel gefasst. Das ist bezogen auf die Absprachen zwischen den 
politischen Akteuren anders. Hier passen die Versta  ndnisweisen beider Autoren. Aber 
die Absprac hen zwischen den politischen Akteuren (auch im Zusammenhang mit 
Vertretern der Koelnmesse und der Stadt, wie dem Stadtka  mmerer) sind nur ein 
notwendiger, kein hinreichender Teil, damit die Planungen sich in dieser Weise 
realisierten, wie sie es taten. Ü  ber weitere Absprachen und Klu  ngelprozesse, zu denen 
(vermutlich mit gutem Grund) keine Ünterlagen vorliegen, la  sst sich ru  ckwirkend nur 
spekulieren. Aber selbst wenn Verbindungen zwischen bestimmten Akteuren nahe 
liegen (so ist es beispielsweise sehr unwahrs cheinlich, dass bestimmte 
Entscheidungen der Stadtsparkasse ohne Wissen der Stadtverwaltung und 
insbesondere des Ka  mmerers umgesetzt wurden), so kann die letztlich doch subjektive 
Wahrscheinlichkeit des Verdachts nicht als Kriterium gelten, diese Vermutung  im 
Rahmen dieser Üntersuchung zu vertreten. 
 
5.3.2 Public Private Partnership Projekte 
Der Bau der Messehallen Nord wurde wie andere Projekte in Ko  ln als ein Projekt 
durchgefu  hrt, bei dem der Bau und die Vermietung einer messebezogenen 
Infrastruktureinrichtung durch Private erfolgte. Dieses Zusammenwirken bei einem 
Bauvorhaben wird im Allgemeinen unter Public Private Partnership (PPP) verstanden 
(Europa  ische Kommission 2004 ; Ziekow 2016). Obwohl es viele 
Konstruktionsmo  glichkeiten von PPP gibt, soll ihnen gemeinsam sein, dass durch die

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 101 
Zusammenarbeit o  konomische Effizienz optimiert und o  konomische Konsequenzen des 
Projektes nachvollziehbar und abrechenbar bleiben. Folgt man den Empfehlungen der 
Arbeitsgruppe „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ (2006: 8), dann 
sollen die zu erbringenden Projektleistungen in einer gemeinsamen Ausschreibung 
vergeben werden, wobei die konkrete Ausgestaltung der Leistung den Bietern 
vorbehalten bleibt. Zentral fu  r die Bewertung des gemeinsamen Projektes ist die 
„optimale Risikoverteilung zwischen dem o  ffentlichen und dem privaten Partner“ , wobei 
die Verteilung danach erfolgen sollte, mit welchem Risiko die Partner am besten 
umgehen ko  nnen. 
Ein Argument dafu  r, Großprojekte mittels eines Investorenmodells zu realisieren, war 
immer wieder das Argument „Bankrott der Kommunen“ bzw. „leere o  ffentliche Kassen“ 
(vgl. Ru  gemer 2002: 30). Tatsa  chlich liegt es nahe, dass Institutionen wie Kommunen 
bei geringem Eigenkapital zur Finanzierung auf die Zusammenarbeit mit Investore n 
und Dienstleistern der Privatwirtschaft zuru  ckgreifen.  Der o  ffentlich -
wirtschaftsrechtliche Rahmen hierfu  r sind funktionale Privatisierungen in einzelnen 
Angelegenheiten, das heißt die Einbindung Privater in die Erfu  llung bestimmter 
o  ffentlicher Aufgaben, wobei die o  ffentliche Hand sich der Aufgabe nicht entledigt, 
sondern einen Verantwortungsbereich fu  r die ordnungsgema  ße Erfu  llung beibeha  lt 
(vgl. Ruthig/Storr 2015). 
Das PPP ist kein starres Kooperationsmodell, sondern erscheint vielmehr in 
unterschiedlichen Varianten (vgl. fu  r verschiedene Modelle der PPP Ruthig/Storr 2015 
oder Ziekow 2016). Fu  r die Fa  lle des Coloneums und des Baus der Messehallen kommt 
am na  chsten das sogenannte Leasingmodell, welches vorsieht, dass bei einer Laufzeit 
von bis zu 30 Jahr en der Private Planung, Bau und Finanzierung und Betrieb einer in 
seinem Eigentum stehenden Anlage u  bernimmt und hierfu  r Leasingraten erha  lt (vgl. 
Ziekow 2016). Der Private u  berla  sst die Anlage dabei der o  ffentlichen Hand zum 
Gebrauch; der o  ffentlichen Hand steht sodann in der Regel eine Kaufoption nach Ablauf 
des Vertragsverha  ltnisses zu (vgl. Ziekow 2016). Sowohl im Falle des Coloneums als 
auch in dem der Mes sehallen lag das Merkmal des Betriebs der Anlage durch den 
Privaten selbst nicht vor . In beiden Fa  llen wurde die Anlage lediglich an den Betreiber , 
der zumindest partiell von der o  ffentlichen Hand getragen ist, vermietet. 
Ru  gemer (2014: 91 ff.) nennt in seinem Buch den Bau der Messehallen als ein Beispiel 
fu  r ein PPP-Gescha  ft, in dem Details vor der O  ffentlichkeit geheim gehalten werden 
sollten. Er greift in seiner Darstellung eine Reihe von Argumenten auf, die bereits im 
Milliarden-Monopoly genannt wurden, bettet sie aber im Kontext der PPP -Thematik in

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 102 
eine umfassendere Argumentation  und Erkla  rungskette ein. Die Ü  berschneidungen 
zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen, wie wir sie in Kapitel 2 herausgearbeitet 
haben, sind ein natu  rlicher Teil der Akteure bei PPP-Gescha  ften. Insofern passt seine 
Argumentation teilweise auch zu dem hier vertretenen Ansatz. 
Die Geheimhaltung wird zum Teil mit den Verbindungen zwischen den o  ffentlichen 
Akteuren und den Wirtschaftsakteuren in Verbindung gebracht und ko  nnte als Klu  ngel 
interpretiert werden, auch wenn Ru  gemer (2014) den Begriff hier nicht explizit 
verwendet. 
Das PPP ko  nnte als Erkla  rungsansatz deshalb in Frage kommen, weil neben den 
natu  rlichen Ü  berkreuzungen von gesellschaftlichen Subsystemen auch die 
Wahrscheinlichkeit ho  herer Klu  ngelgefahr bestehen ko  nnte. Die natu  rlichen 
Ü  berkreuzungen (z.B. zwischen Politik und Wirtschaft) machen sich konkret an 
Ratsmitgliedern fest, die in die Gremien von Ünternehmen mit o  ffentlicher Beteiligung 
entsandt werden. Dabei kann nach Ü  berall (2010: 156) das Problem auftreten, dass die 
Gesetzes- und Verwaltungsregeln nicht zu den unternehmerischen Zielvorstellungen 
und Planungen passen. Im Hinblick auf eine umsetzbare und praktikable Abwicklung 
von großen Projekten kann es no  tig sein, hier „Kompromisse“ einzugehen, die Franz -
Josef Antwerpes (zitiert nach Ü  berall 2010: 156) in f olgender Weise umreißt: 
„Gemeinsam mit der Stadt und ihren Ünternehmen hab ich stets fu  r eine mo  glichst 
liberale Handhabung der wirtschaftlichen Ta  tigkeit der Gemeinden geka  mpft, wie sie 
die nordrhein -westfa  lische Gemeindeordnung eigentlich nicht hergibt “, ra  umt der 
ehemalige Regierungspra  sident Franz-Josef Antwerpes sogar freimu  tig ein: „Ha  tte man 
sich sklavisch an die Bestimmungen der Gemeindeordnung gehalten, dann ha  tt e es 
keine Telefongesellschaft ‚Netcologne‘ gegeben.“  
Es besteht also u.Ü. die Notwend igkeit, (gesetzliche) Regelungen gegebenenfalls 
hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit zu hinterfragen, wenn „Kompromisse“ in 
wirtschaftlichen Fragen gefunden werden mu  ssen. Diese Notwendigkeit kann entsandte 
Ratsmitglieder in die Situation bringen, diese Kompromisse auch u  ber Klu  ngelprozesse 
herbeizufu  hren. Die Gefahr, dass negative Resultate aus Klu  ngelprozessen in diesem 
Zusammenhang entstehen, ist in Ko  ln allerdings bereits durch die traditionell starke 
Verbindung zwischen der Politik und Wirtschaft gegeben. In diesem Zusammenhang 
weist Ü  berall (2010: 156) darauf hin, dass bereits Konrad Adenauer in allen wichtigen 
Aufsichtsgremien Ko  lner Ünternehmen gesessen habe.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
Seite 103 
Im Falle der Ratsmitglieder, die in Wirtschaftsunternehmen entsandt werden, existiert 
Ü  beralls Ansicht nach (2010: 158) aus ihrer oft laienhaften Position eine Abha  ngigkeit 
von den Wirtschafts vertretern hinsichtlich von wichtigen Informationen und deren 
Bedeutungen. Damit sind Interessenkollisionen bei den Entsandten wahrscheinlich, 
denn sie (Ü  berall 2010: 158) „[…] sind einerseits politisch dem Gemeinwesen 
verpflichtet, andererseits rechtlich nach dem GmbH- oder Aktiengesetz aber dem reinen 
wirtschaftlichen Wohlergehen des Ünternehmens. Schon wenn es um den Erhalt von 
Arbeitspla  tzen geht, kann das zu einer schwierigen Gewissensentscheidung fu  hren. 
Außerdem muss u  ber die Verhandlungen in den Aufsichtsra  ten prinzipiell 
Stillschweigen bewahrt werden, selbst ihren Fraktionskollegen gegenu  ber sind die vom 
Stadtrat entsandten ‚Kontrolleure‘ formal zur Gehei mhaltung verpflichtet – ganz zu 
schweigen von der O  ffentlichkeit, die indirekt mit ihren Steuergeldern fu  r die 
wirtschaftlichen Ünternehmen der Stadt haftet.“ 
Wendet man diese Ü  berlegungen auf die Planungen und den Bau der Messehallen Nord 
an, dann ko  nnte man die Vorkommnisse auch unter dem Blickwinkel eines 
Partnerprojektes zwischen o  ffentlicher und privater Hand rekonstruieren. Allerdings 
sind die Autoren dieser Dokumentation nicht der Ansicht von Ru  gemer (2014: 99), dass 
in dieser Weise privatisierte Projekte systematisch zum Schaden der o  ffentlichen Hand 
ausgehen mu  ssen (wenngleich es eine beeindruckende Anzahl von Beispielen dafu  r 
gibt): „Das ist die u  bliche Fußangel bei Privatisierungen: O  ffentlich werden die Vorzu  ge 
der freien Marktwirtschaft und die Risikofreude de r Investoren gelobt, im 
Kleingedruckten der Vertra  ge wird aber regelma  ßig die o  ffentliche Hand verpflichtet, 
den Gewinn des Investors notfalls mithilfe von Steuergeldern zu finanzieren. “ Die 
Durchfu  hrungs- und Kostenrisiken, wie sie sich im Fall des Messehallenbaus als PPP -
Gescha  ft gezeigt haben, sind aus der Literatur seit langem bekannt (z.B. Schwalb 2005: 
55). Inwiefern sich diese realisieren, ist im Fall der Messehallen eher dem spezifischen 
Muster bzw. deren Entwicklung u  ber die vorherig en Projekte und dem 
Gelegenheitsfenster geschuldet, das die akteursu  bergreifenden Gewinnmo  glichkeiten 
wahrscheinlich machte.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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5.4 Vorbeugende Maßnahmen 
 
5.4.1 Grenzen der Bekämpfung von Klüngel und Überkreuzungen 
Ein großer Teil der Vero  ffentlichungen u  ber den Messehallenbau geht den Fragen nach 
alternativen Planungen und Durchfu  hrungen nach  (vgl. Kapitel 4). Ü  berlegungen 
solcher Art weisen meist auf Defizite und deren Beseitigung oder auf Mo  glichkeiten der 
Vorbeugung hin. In Hinsicht des Klu  ngels und der Ü  berkreuzungen sind allerdings 
solche Ü  berlegungen aus mindestens drei Gru  nden schwierig umzusetzen: 
1. Oftmals zeigen sich die Vorteile des Klu  ngels, aber auch die Vorteile aus 
Ü  berkreuzungen fu  r die beteiligten Akteure in der Vereinfachung von 
(insbesondere) administrativen Prozessabla  ufen. Diese Vereinfachung macht 
erst mo  glich, was zuvor durch erheblichen Mehraufwand die Realisierung 
unwahrscheinlicher, zuweilen sogar unmo  glich gemacht ha  tte. 
Dafu  r finden sich im Ümfeld des Messehallenbaus einige Beispiele. Das Ziel, RTL 
in Ko  ln zu halten, als der Sender Hu  rth als Standort als Mo  glichkeit erwogen 
hatte, erforderte im engen Kreis die Koordinierung von Seiten der Stadt, der 
Verwaltung, der Politik und der Ko  lnmesse. Im weiteren Ümfeld kamen die 
Finanzwirtschaft (Sparkasse) und die Bauwirtschaft hinzu. Insbesondere bei 
politischen Entscheidungen und de m Auftreten  von Intere ssenkollisionen bei 
Personen in mehreren Funktionen bieten Absprachen mit Klu  ngelcharakter vor 
allem Zeitersparnis bei administrativen Prozessen. 
In gleicher Weise fu  hrte die Marktabfrage (anstatt der Ausschreibung) bezu  glich 
der potentiellen Bieter fu  r die Vergabe des Messehallenbaus zu einer 
Vereinfachung der administrativen Vorga  nge. Eine o  ffentliche Ausschreibung 
ha  tte nicht nur viel mehr Zeit in Anspruch genommen (QD 27). Es ha  tte potentiell 
auch die Chance geschma  lert, dass das Investorenmodell des Esch-Oppenheim-
Fonds in Verbindung mit der Stadtsparkasse zum Zuge gekommen wa  re. In 
diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Autoren dieser Dokumentation 
nach Durchsicht des vorliegenden Aktenmaterials zu der Einscha  tzung 
gekommen sind, dass die sta  dtischen wie wirtschaftlichen Akteure in der 
damaligen Entscheidungssituation mit großer Wahrscheinlichkeit davon 
u  berzeugt waren, dass wegen d es privatrechtlichen Verha  ltnisses der 
Koelnmesse zum Investor eine Ausschreibung nicht no  tig gewesen wa  re. Es ist 
aber letztlich nicht auszuschließen, dass zumindest einige von ihnen die 
Mo  glichkeit in Kauf genommen haben, dass diese Ü  berzeugung juristisch keinen

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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Bestand hatte (was letztlich auch so war). Sie ha  tten dann zur Wahrung der 
Zielerreichung (RTL in Ko  ln zu halten und die Messehallen zu bauen) eine 
mo  gliche Illegalita  t als Mo  glichkeit hingenommen (vgl. Pohlmann et al. 2016) – 
eine Ü  berzeugung, die u  ber Klu  ngelprozesse versta  rkt werden kann. 
2. Die sozialen Beziehungen, auf denen Absprachen legitimer wie illegitimer Art 
beruhen und die dann auch Handlungssicherheit fu  r risikoreiche Transaktionen 
vermitteln, sind Teil des ta  glichen Ümgangs in Verwaltung, Politik und Wirtschaft 
(vgl. Ü  berall 2010). Zwar wurde ein Großteil der Ü  bereinku  nfte beim 
Messehallenbau u  ber Vertra  ge geregelt. Auf diese kann auch heute noch 
zugegriffen werden. Aber typischerweise werden informale Regelungen, die 
gerade bei unsicheren Handlungsausga  ngen oder verketten Prozessen (wie den 
Kauf- und Mietvertra  gen) wegen ihrer perso  nlichen Verbindlichkeit der Akteure 
relevant werden, nicht dokumentiert und ko  nnen im Nachhinein auch nicht 
nachgewiesen werden. 
3. Eine Besonderheit beim Fall d es Messebaus ist, dass Ü  berkreuzungen als 
potentielle Quelle des Austausches und der Machtausu  bung und Kontrolle im 
Aufbau der politischen und wirtschaftlichen Strukturen explizit vorgesehen sind. 
Beteiligungsgesellschaften unter kommunaler bzw. politische r Ko ntrolle und 
Mitwirkung sind eine kommunalwirtschaftlich gewollte und in vielen Fa  llen 
erprobte Durchfu  hrungsform wirtschaftlicher Aktivita  t unter staatlichem 
Einfluss. Sie ero  ffnet aber gerade im politischen wie im wirtschaftlichen Bereich 
fu  r Einzelne die Mo  glichkeit, aus Macht-, Einkommens - oder Karrieregru  nden 
u  berkreuzende Positionen einzunehmen, die per se Interessenkollisionen 
enthalten. Dabei sind diese Positionen umso ma  chtiger (und vermutlich umso 
begehrter), desto potentiell gro  ßer die Interes senkollisionen sind.  
Scheuch/Scheuch (2013: 168) weisen zu Recht darauf hin, dass 
Interessenkollisionen ein Teil der allta  glichen Bedingungen realer 
Kommunalpolitik sind. Im Fall des Messehallenbaus wurden sie jedoch zu einem 
zentralen Aspekt. 
 
5.4.2. Compliance als Möglichkeit zur Verhinderung der negativen Auswirkungen von 
Klüngel und Überkreuzungen 
Wie ha  tten sich die negativen Auswirkungen des Klu  ngels und der Ü  berkreuzungen im 
Sinne von Smelser (1985) potentiell verhindern lassen? Eine u  bliche Antwort,  die 
sowohl von akademischer wie praxisorientierter Seite gegeben wird, ist der Aufbau von

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Compliance Strukturen sowohl in den sta  dtischen wie in den privatwirtschaftlichen 
Organisationen (Graeff & Stessl 2017). 
 
Compliance bei der Kölnmesse 
Mit Blick auf Corporate Governance Strukturen (ein Konzept, das aktuell auch bei der 
Koelnmesse verwendet wird) bezieht Ehrhardt (2019) den Begriff Compliance auf die 
Einhaltung und Befolgung von rechtma  ßigen Verhalten innerhalb eines Ünternehmens. 
Das Ziel von Compliance ist es, die Risiken des Auftretens von deviantem und juristisch 
verfolgbarem Verhalten fru  hzeitig aufzudecken bzw. mo  glich gering zu halten. Die 
modernen Prozessdurchfu  hrungen von Compliance sind u  berwiegend durch juristische 
Expertise gepra  gt. Compliance Systeme werden meist nach der Leitbildentwicklung 
u  ber Richtlinien bzw. Verhaltenskodizes in einem Ünternehmen verankert. So hat die 
Koelnmesse beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Stadt Ko  ln  eine Anti -
Korruptionsrichtlinie (QD 2 ) und einen Public C orporate Governance Kodex (QD 19 ) 
erstellt, die in dieser Hinsicht hilfreich sein sollen. 
Nach dieser Richtlinie der Koelnmesse (in der Version von 2013) sind G eldgeschenke 
(mit gescha  ftlichem Hintergrund) ebenso verboten wie Zuwendungen, die als 
Voraussetzung fu  r die Vornahme einer betrieblichen Entscheidung gewa  hrt werden. 
Neben anderen, offensichtlichen Delikten wie Zuwendungen sexueller Natur  oder 
strafbaren Zuwendungen, sind aber auch Zuwendungen wa  hrend eines 
Verhandlungsprozesses untersagt. Es ist ni cht auszuschließen, dass derartige 
„Zuwendungen“ im Verlaufe der Planungen und des Baus der Messehallen Nord 
vergeben und angenommen wurden. In diesem Fall ha  tte sich ein Beteiligter perso  nlich 
bereichert. Es wurde aber kein Beteiligter wegen dieser Delikte verurteilt und auch den 
Autoren liegen keine Hinweise auf derartige Dinge vor . Daher erscheinen potentielle 
Interessenkonflikte bedeutsamer fu  r den Anwendungsfall der Messehallen. 
In dem Public Corporate Governance Kodex der Koelnmesse werden fu  r jede 
Funktionsgruppe wie die Gesellschafter, die Gescha  ftsfu  hrung oder den Aufsichtsrat 
mo  gliche Interessenkollisionen und Verantwortungsbereiche aufgefu  hrt. Dabei werden 
die u  bergeordneten Ziele des Kodex (wie eine effiziente Zusammenarbeit, z.B. zwischen 
Aufsichtsrat und Gescha  ftsfu  hrung, ein verbesserter Informationsfluss, z.B. zwischen 
der Koelnmesse und der Verwaltung, oder eine verbessere Transparenz und Kontrolle) 
positiv formuliert. Wie u  blich bei diesen Kodizes oder den Richtlinien sollen damit vor 
allem kritisches Bewusstsein fu  r deviante Prozesse und gleichzeitig Aufmerksamkeit fu  r

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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gute Ünternehmensfu  hrung (Corporate Governance) bzw. Ünternehmenshandeln im 
Sinne der Compliancevorschriften geschaffen werden. Eine regelma  ßige 
Dokumentation der relevanten I nhalte und Entwicklungen wird ja  hrlich im Internet 
o  ffentlich zuga  nglich vero  ffentlicht (Corporate Governance Bericht). 
Die Hinweise fu  r den Ümgang mit Interessenkonflikten beziehen sich zum großen Teil 
auf u  bliche Regeln, wie dass Gescha  fte mit „nahe stehenden Personen“ oder „perso  nlich 
nahestehenden Ünternehmen“ den „branchenu  blichen Standards entsprechen“ sollen 
(QD 19). Als Beurteilungskriterium fu  r das eigene Handeln steht immer die Kongruenz 
mit dem Ünternehmensinteresse  im Vordergrund . Fu  r Mitglieder des Aufsichtsrats 
gelten engere Grenzen ( QD 19 ): „ Berater- und sonstige Dienstleistungs - und 
Werkvertra  ge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehenden Personen 
oder ihnen perso  nlich nahestehenden Ünternehmen sollen nicht abgeschlossen 
werden. Dies gilt auch fu  r Berater- und sonstige Dienstleistungs-und Werkvertra  ge mit 
ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehenden Personen oder 
ihnen perso  nlich nahestehenden Ünternehmen, die innerhalb von zwei Jahren nach 
Beendigung der Ta  tigkeit geschlossen werden sollen. Werden Vertra  ge nach Satz 1 oder 
2 aus wichtigem Grund gleichwohl abgeschlossen, soll dies nur mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats erfolgen. “ Damit bleibt es zwar im Ermessensspielraum des 
Aufsichtsrates, mit solchen Interessenkollisionen umzugehen. Trotzdem la  sst sich eine 
positive Entwicklung feststellen, weil eine transparente Darstellung derartiger 
Interessenkollisionen sowohl in der Antikorruptionsrichtlinie wie dem Kodex gefordert 
werden. 
Ha  tte bei Geltung dieser Rich tlinie und des Kodex die Problematiken beim Bau der 
Messehallen verhindert werden ko  nnen? Auch wenn die Situation heute mit der 
Situation vor 18 Jahren nicht vergleichbar ist (denn heute gibt es ein Bewusstsein fu  r 
Compliance und die Richtlinien/der Kodex wurden mo  glicherweise auch im Ru  ckblick 
auf die Ereignisse um die Messehallen mitgestaltet), so bestehen doch erhebliche 
Zweifel bei der Bejahung dieser Frage. Das Bewusstsein fu  r Interessenkonflikte 
existierte bereits beim Bau der Messehallen und wurde in  den Sitzungen des 
Finanzausschusses der Koelnmesse auch thematisiert (vgl. Protokolle der Sitzungen von 
Aufsichtsrat und Finanzausschuss der Koelnmesse GmbH vom 17.10.2003). Ein solches 
Bewusstsein war aber damals irrelevant, um den Verlauf der Ereignisse  zu vera  ndern. 
Es ist sogar anzunehmen, dass jeder der Akteure von seinem Standpunkt aus im Sinne 
seines Ünternehmens/seiner Organisation (und damit im Sinne der Compliance-
Vorstellungen) gehandelt hat. Als die Rheinhallenvergabe an RTL politisch wie vom

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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Prozess her gekla  rt war, bot sich fu  r jeden Akteur die Gelegenheit, mit dem Bau der 
Messehallen Nord u  ber das Modell des Esch-Oppenheim-Investors in Verbindung mit 
der Stadtsparkasse einen Gewinn zu erreichen . Fu  r bestimmte Entscheidungen der 
Koelnmesse ha  tte es in dieser Situation auch Alternativen gegeben. So ha  tte die 
Koelnmesse damals ein anderes Ünternehmen als Ernst & Young die Bieterabfrage 
vornehmen lassen ko  nnen. Nach den Compliance Vorschriften ha  tte es heute (und 
vermutlich damals auch) „wichtige Gru  nde“ geben ko  nnen, erlaubterweise von den 
Vorgaben abzuweichen (und Ernst & Young trotz der Na  he zum Esch -Fonds 
auszuwa  hlen). In Verbindung mit den Zusicherungen der Stadtsparkasse (z.B. bei der 
Ru  ckkaufoption oder der Altlastensanierung) ko  nnen die Entscheidungen der Manager 
der Koelnmesse damals als vorteilhaft fu  r das Ünternehmen und damit im Interesse des 
Ünternehmens gesehen werden (also kongruent mit den Ünternehmenszielen und 
Compliance-Normen). Auch ein intransparentes Vorgehen als eine mo  gliche Verletzung 
von Compliance -Vorstellungen kann der Koelnmesse weder bei den Planungen noch 
beim Bau der Messehallen unterstellt werden, selbst wenn man die 
Geheimhaltungsvereinbarung mit der Stadtsparkasse mit einbezieht  (QD 30 ). Die 
relevanten Informationen wurden in den Gremiensitzungen besprochen und auch mit 
der Stadt geteilt. Ob dabei Kenntnisse u  ber den Grad der Abha  ngigkeit zwischen der 
Stadtsparkasse und dem Esch -Fonds bestand, ist eine offene Frage, die sich aufgrund 
des vorhandenen Dokumentenmaterials nicht kla  ren ließ. Fu  r die Bejahung dieser Frage 
spricht, dass die Stadtsparkasse mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis Anfragen zu 
diesen Inhalten im Rahmen der Erstellung dieser Dokumentation stets blockiert hat. 
 
Compliance bei der Stadt 
Auch die Sta dt Ko  ln hat sich einen Public Corporate Governance Kodex gegeben, der 
bereits 2008 geplant und schließlich aufbauend auf anderen Kodizes (z.B. dem des 
Bundes) 2009 fertiggestellt wurde (QD 20). A  hnlich wie bei dem Kodex der Koelnmesse 
stehen auch hier die Transparenz und die Kontrolle bzw. Nachpru  fbarkeit von 
Entscheidungen und Maßnahmen des Rates, der Verwaltung und der 
Beteiligungsgesellschaften sowie ihre verbesserte Zusammenarbeit und 
Kommunikation im Vordergrund ( Public Corporate Governance Kodex der S tadt Ko  ln 
2012). Im Detail regelt der Kodex die Interessenkollisionen von Mitgliedern in 
Aufsichtsra  ten und Gescha  ftsfu  hrungspositionen. Allen Personen, fu  r die der Kodex (in 
Aufsichtsra  ten oder Gescha  ftsfu  hrungen) gilt, steht nicht zu, perso  nliche Interessen zu 
verfolgen. Es geht vorrangig um das Interesse des Ünternehmens. Eine Ausnahme

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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existiert fu  r diejenigen Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Ko  ln entsandt wurden. 
Sie sollen gleichzeitig auch „die Beschlu  sse der sta  dtischen Ausschu  sse bzw. des Rates 
beru  cksichtigen“ ( QD 20). Es gilt auch wieder, dass alle Interessenkonflikte offen zu 
legen sind und dass la  ngerfristige Konflikte auch zu einer Beendigung des Mandates 
fu  hren ko  nnen. 
Das gesteigerte Bewusstsein fu  r die Existenz und den transparenten  Ümgang mit 
Interessenkonflikten, das durch diesen Kodex aufgebaut wird, ha  tte in der Zeit der 
Planungen und des Baus der Messehallen mit hoher Wahrscheinlichkeit die 
Durchfu  hrung der Prozesse, wie sie abliefen, erschwert. Dennoch ha  tte es 
wahrscheinlich die Abla  ufe, wie sie stattfanden, nicht hinreichend vera  ndert. Fu  r diese 
These spricht, dass die zentralen Kra  fte auf Seiten der Politik und der Stadt  dem 
Messehallenbau u  ber das Investorenmodell positiv gegenu  berstanden  und die 
notwendigen Entscheidungen i n kurzer Zeit herbeifu  hrten. Durch die Verkettung der 
RTL Standortentscheidung mit dem Bau der Messehallen Nord, resultierte fu  r die Stadt 
und damit auch fu  r die politischen Beteiligten durch die Notwendigkeit, Beschlu  sse im 
Rat zu fassen, ein Zeitdruck. D ieser Zeitdruck wurde im Verlaufe der Planungen der 
Messehallen auch offensiv von der Stadtsparkasse als Argument aufgegriffen und 
verwendet. Insgesamt wurden alle wichtigen Beschlu  sse zur Realisierung des 
Messehallenbaus (in Verbindung mit den Rheinhallengescha  ften) von Seiten der Politik 
und der Stadt in relativ kurzer Zeit gefasst. Die Dringlichkeitsentscheidung des Rates zu 
den Rheinhallen fand Ende Juli 2003 statt ( QD 8 ). Der Ratsbeschluss, nach dem der 
Kaufvertrag zwischen Esch -Fonds und Koelnmesse u  ber das Messehallengela  nde 
geschlossen wurde, folgte nur wenige Monate spa  ter (QD 4). Will man den Zeitdruck an 
konkreten Bezugspunkten festmachen, dann sind zuna  chst die Mo  belmesse im Januar 
2006 und das geplante Einzugsdatum von RTL zum April 2008 zu nennen. Abzu  glich des 
Ümbaus und der Fassadensicherung der Rheinhallen ergab sich damit ein festes Datum 
fu  r den Start des Ümbaus der Rheinhallen am 01.12.2005. Damit verbunden mussten 
die neuen Nordhallen ebenfalls in diesem Zeitfenster fertig werden, damit die Messe die 
Mo  belmesse Anfang 2006 nicht verlieren wu  rde. 
Das Zeitdruckargument wurde mit diesen Terminen verbunden und da die politischen 
Akteure diesen Projektablauf befu  rworteten, ergab sich fu  r die vom Rat entsandten 
Mitglieder im Aufsichtsrat der Koelnmesse eine Situation, die den Inhalten des Kodex 
aus dem Jahr 2012 nicht widersprochen ha  tte (vgl. QD 20). Da sie „die Beschlu  sse der 
sta  dtischen Ausschu  sse“ mit dem Ünternehmensinteresse der Koelnmesse ha  tten 
verbinden mu  ssen, das Modell des Esch -Oppenheim-Investors aber politisch gewollt

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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war, ha  tten sie im Aufsichtsrat (aufgrund des Interesses der Stadt und der Politik)  fu  r 
dieses votierten mu  ssen. 
Aus den vorliegenden Dokumenten geht hervor , dass zwar beim Bau der Messehallen 
Nord selbst ein Zeitdruck von allen Beteiligten wahrgenommen wurde , nachdem die 
Rheinhallenvergabe an RTL zugesichert worden war  (Protokoll der Sitzung des 
Aufsichtsrates der Ko  lnMesse GmbH vom 25.08.2005). Auch wenn im Verlaufe der 
Bauzeit Diskussionen zwischen der Stadt und der G escha  ftsfu  hrung/dem Aufsichtsrat 
der Koelnmesse u  ber diesen Punkt aufkamen (Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrates 
der Ko  lnMesse GmbH vom 25.08.2005), so ha  tte der Kodex aus dem Jahr 2012 bei den 
Entscheidungen im Aufsichtsrat kaum eine A  nderung bewirkt. 
 
Sonstige Complianceinstrumente 
Es stellt sich die Frage, ob andere Complianceinstrumente, die heute sowohl bei der 
Stadt wie bei Ünternehmen angewendet werden, den Prozessablauf verhindert ha  tten. 
Wolf (2014: 68-69) nennt eine Reihe von Maßnahmen, die he ute angewendet werden. 
Im Folgenden werden solche  Maßnahmen heraus gegriffen, die fu  r die ausfu  hrende 
Akteursgruppe beim Messehallenbau ha  tten relevant werden ko  nnen. 
Wolf (2014: 68) nennt neben den umfassenden Transparenzregeln auch die 
Verhaltensrichtlinien (Code of Conducts bzw. Public Corpoarte Governance Kodizes), die 
bereits oben diskutiert wurden. Ein erster Aspekt, der mo  glicherweise hilfreich ha  tte 
sein ko  nnen, wa  re die Sensibilisierung fu  r die Scha  den von 
Entscheidungen/Handlungen, die gegen Compli ance Regeln verstoßen. Bei der  
Koelnmesse und der Stadt standen bei den Planungen weniger die mo  glichen Scha  den 
im Vordergrund, sondern eher die Mo  glichkeiten und Vorteile, die sich aus der 
Verkettung der Rheinhallen- mit den Messehallengescha  ften ergaben (a  hnlich wie die 
Einscha  tzungen der Sparkasse bezu  glich der MMC Studios Gescha  fte, vgl. Kapitel 2). 
Mo  glicherweise wurden potentielle Scha  den aus Abweichungen von Regelungen gar 
nicht betrachtet, weil aus ihrer Sicht keine Abweichungen existierten. So ware n die 
Akteure mo  glicherweise tatsa  chlich davon u  berzeugt, dass der Bauauftrag fu  r die 
Messehallen gar nicht ausgeschrieben werden musste  (QD 6), auch wenn sich dies im 
Nachhinein als nicht korrekt im juristischen Sinne herausgestellt hatte. 
Wolf (2014: 68) nennt weiterhin einen Schutz durch Hinweisgeber („Whistleblower“) 
als Maßnahme in politisch-administrativen Systemen. Aus seiner Sicht stellt sich dabei

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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aber das Problem, dass „unter Ümsta  nden auch bloße Querulanten oder Denunzianten 
mit substanzlosen ode r gar heimtu  ckischen Anliegen zu unbegru  ndeten (oder 
scha  dlichen) Anzeigen ermutigt und/oder vor Sanktionen geschu  tzt werden.“ Kritische 
Betrachtungen gab es bereits wa  hrend der Planungs- und Bauphase, wobei es keinen 
Whistleblower innerhalb der beteiligten Organisationen gab. Auch dieser Aspekt traf 
also bei den Messehallengescha  ften nicht zu. 
Betrachtet man die u  brigen Maßnahmen (wie umfassend ausgerichtete 
Kontrollinstanzen, Reduzierung der Regelungsdichte, eine strafrechtliche 
Kriminalisierung oder die Reduzierung des Einflusses von Parteipolitiker auf 
Entscheidungen in eigener Sache, Wolf 2014: 68 -69) in a  hnlicher Weise, stellt sich 
heraus, dass auch diese mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle des Messehallenbaus und 
seiner Planungen wenig Wirkung entfaltet ha  tten. 
Diese negativen Ausfu  hrungen u  ber die Compliance Bemu  hungen insbesondere der 
Stadt und der Koelnmesse sollten nicht falsch verstanden werden. Alle angesprochenen 
Maßnahmen sind in Bezug auf die Einda  mmung von devianten Entscheidungen und 
Handlungen meist erprobte und wichtige Hilfsmittel. Sie verfangen nur nicht im Fall der 
Planungen und des Baus der Messehallen, weil dort eine besondere Konstellation aus 
Akteuren und Gelegenheiten existierte. Compliance -Regelungen ko  nnen diese 
umfassende Konstellation nicht angemessen abbilden. 
Aus Sicht de r Autoren gilt das auch fu  r die Ermittlungen von Schwachstellen oder 
Risikobereichen in Kommunen (Stark/Balzer 2017, Balzer/Stark 2017, Einmahl 2019, 
Trunk/Schroth 2019).  Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen si nd effektiv bei der 
Aufdeckung und Beka  mpfung von typischen Compliance Vergehen, ko  nnen aber so 
spezifische und komplexe Situationen wie beim Bau der Messehallen nicht hinreichend 
erfassen. 
Damit soll nicht nahegelegt werden, dass von der Einfu  hrung und An wendung von 
Compliance-Regeln und Maßnahmen zuku  nftig abgesehen werden soll – im Gegenteil. 
Wenn sich aber Entscheidungen und Handlungsresultate als Produkt der Ü  berkreuzung 
vieler gesellschaftlicher Akteure  aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereich en 
ergeben, reduziert sich die Schnittmenge der Inhalte von Compliance auf direkte 
gesetzliche Verbotsnormen, die dann in vielen Fa  llen (wie z.B. bei der 
Ausschreibungspflicht des Bauauftrages) selbst noch zum Gegenstand der Diskussion 
werden ko  nnen.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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5.5 Abschließende Überlegungen 
In der Devianzforschung werden Großprojekte, bei denen Steuergelder verschwendet 
werden, mit dem Bild verglichen, dass Kathedralen in der Wu  ste gebaut werden . 
Großartige Bauwerke entstehen in Gebieten, wo sie niemandem etwas nu  tzen. 
Ü  bertra  gt man dieses Bild auf den Messehallenbau, dann passt es in zweifacher Hinsicht 
nicht. Einerseits wurden tatsa  chlich Geba  ude gebaut bzw. saniert, die ihren Zweck in 
der Weise erfu  llen, wie es geplant war. Andererseits sind die entstandenen Koste n bei 
der Wu  stenkathedrale in dem Sinne „versenkt“ , dass sich diese auch zuku  nftig nicht 
mehr amortisieren werden. Das trifft bei den Messehallen hinsichtlich ihres Beitrages 
an den Gewinnmo  glichkeiten der Koelnmesse nicht zu. 
Das Ziel dieser Dokumentation  war die Erstellung eines Gesamtbildes, bei dem es also 
nicht um eine Wu  stenkathedrale im u  bertragenen Sinne ging. Die politische Zielsetzung, 
Ko  ln als Medienstandort mit RTL als eine m zentralen Medienanbieter auszubauen, 
wurde ebenso erreicht wie die Zielsetzung, den wirtschaftlichen Erfolg der Koelnmesse 
durch neue Hallen langfristig sicherzustellen. 
RTL hat nach der Herrichtung des Geba  udes die Ha  lfte der Rheinhallen (ca. 2009) 
u  bernommen und auch andere Ünternehmen (wie die HDI oder die Talanx AG) haben  
inzwischen ihren Gescha  ftssitz dorthin verlegt. Die Koelnmesse hat in den letzten Jahren 
Rekordumsa  tze erwirtschaftet und durch den Vergleich, den die Stadt Ko  ln bezu  glich 
der Messehallen mit dem Esch -Fonds Ende 2018 geschlossen hat, wurde dieses gute 
Ergebnis noch dadurch verbessert, dass Ru  ckstellungen aufgelo  st werden konnten. 
Man ko  nnte sich also unter dem Eindruck dieser Erfolge auf den Standpunkt stellen, 
dass trotz der Verluste der Stadtsparkasse und der kritischen Prozessabla  ufe ein 
erheblicher wirtschaftlicher Erfolg erreicht worden ist. Ünd in der Tat ist diese Meinung 
bei den durchgefu  hrten Interviews auch vereinzelt gea  ußert worden. Sie gru  ndet sich 
auf dem nicht von der Hand zu weisendem  Argument, dass bei der Betrachtung 
alternativer Szenarien  im Nachhinein die tatsa  chlich eintretenden Risiken und 
Ünsicherheiten unbekannt bleiben mu  ssen. Ha  tte beispielsweise ein alternativer 
Investor die Hallen ebenfalls fristgerecht zu einem barwertig geringeren Preis 
angefertigt? Wa  ren mehr oder andere Bauma  ngel aufgetreten? Ha  tte die Stadt die 
Koelnmesse in Schwierigkeiten gebracht, wenn ein regula  res Ausschreibungsverfahren 
regelgerecht vonstattengegangen wa  re? Die Liste dieser Fragen ließe sich beliebig 
fortsetzen und auf alle kritischen Punkte beziehen, di e in dieser Dokumentation 
zusammengetragen wurden.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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Durch die Fu  lle der Kritikpunkte und wegen der begrenzten Bearbeitungszeit konnten 
nicht alle Vorwu  rfe mit den vorliegenden Informationen und Datenmaterial so 
hinreichend behandelt werden, dass sie als entkra  ftet oder besta  tigt gelten ko  nnen. Das 
mag entta  uschen und hinterla  sst Lu  cken. Die Komplexita  t der Detailinhalte und 
Prozessabla  ufe fu  hrt notwendigerweise dazu, dass bestimme Aspekte immer weniger 
beleuchtet werden ko  nnen als andere. Man mag insbesonder e einwenden, dass der 
„systemischen Logik “ der beteiligten Organisationen und Gremien zu wenig 
Erkla  rungskraft beim Zustandekommen von Ünregelma  ßigkeiten eingera  umt wurde, 
wie diese etwa bei Ru  gemer (2014) in seiner generellen Kritik an Public Private 
Partnership Projekten anklingt. Eine solche Kritik geht deshalb an dem Ergebnis dieser 
Dokumentation vorbei, weil die Abha  ngigkeiten und relevanten sozialen Beziehungen 
u  ber spezifische Repra  sentanten von Ünternehmen oder Beho  rden abliefen und in 
dieser Konstellation einzigartig waren. Was das Zustandekommen der Beschlu  sse u  ber 
die Planungen und den Bau der Messehallen erkla  rt, ist eine Vorgeschichte mit ihrem 
Muster (an Abha  ngigkeiten und Vertragskonstruktionen), das wegen der Gelegenheit 
auf Gewinne fu  r alle Beteiligten auf die Situation der Rhein- und Messehallen u  bertragen 
werden konnte. Fragen nach unregelma  ßigem Verhalten wie das Nicht-Beachten von 
Ausschreibungsbedingungen ha  tten sich nur in geringem Maße mit aktuellen 
Compliance Instrumenten angehen lassen, weil die Problematiken entweder begru  ndet 
anders wahrgenommen wurden (wie im Falle der Bauausschreibung) oder aber 
ohnehin akzeptierte Teile des Handlungskontextes waren (wie die 
Interessenkollisionen, denen in Aufsichtsra  te entsandte Ratsmitglieder 
notwendigerweise unterliegen). 
Einer mo  glichen weiteren entta  uschenden Schlussfolgerung, dass na  mlich Compliance 
Bemu  hungen ga  nzlich sinnlos seien, muss aber an dieser Stelle entschieden 
widersprochen werden. Compliance -Systeme zielen neben der Bewusstmachun g von 
nicht-regelkonformen Handlungen darauf, positive, regelkonforme Alternativen 
anzubieten, mit deren Hilfe nicht nur die Integrita  t des Einzelnen, sondern auch die 
Integrita  t von Gesamtorganisationen gewahrt bleiben kann (Stark 2019). Nicht nur u  ber 
die explizite Einfu  hrung von Richtlinien und Kodizes bei Stadt und Koelnmesse ist das 
Bewusstsein fu  r regelkonformes Verhalten gewachsen. Verwaltungs - wie 
Ünternehmensreformen ko  nnen auch zu transparenteren Strukturen  fu  hren. Daher 
bleibt letztlich noch die Frage offen, ob sich die Vorkommnisse, wie sie beim Bau der 
Messehallen auftraten, in dieser Weise bei anderen Projekten nochmals wiederholen 
ko  nnten.

KAPITEL 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN 
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Die Konstellation der spezifischen Akteure, wie sie 2003 bei den Planungen zu den 
Rhein- und Messehalleng escha  ften zusammenfand, wa  re heute in dieser Weise nicht 
mehr mo  glich. Ünter anderem die Arcandor Insolvenz fu  hrte beim Bankhaus 
Oppenheim zu so erheblichen Verlusten, dass es 2009 von der Deutschen Bank 
u  bernommen wurde. 2018 stellte es den Gescha  ftsbetrieb ein. Josef Esch wurde nach 
der Arcandor -Insolvenz und der Ü  bernahme von Oppenheim-Bank von einigen der 
Fondsinhaber auf Schadensersatz verklagt. Mit der Beteiligung einiger Fondsinhaber 
wurde Esch 2018 als Gescha  ftsfu  hrer des Oppenheim-Esch-Fonds abgesetzt (Neßho  fer 
2018). Der Gescha  ftsfu  hrer der Oppenheim-Esch-Holding, Lothar Ruschmeier, starb 
2012 u  berraschend im Alter von 66 Jahren. Die Stadtsparkasse Ko  ln fusionierte 2005 
mit der Stadtsparkasse Bonn. Gustav Adolf Schro  der schied wenige Jahre danach  als 
Vorstandsvorsitzender aus. 
Netzwerkstrukturen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gibt es heute in gleicher 
Weise wie zu den Zeiten der Planungen und des Baus der Messehallen. E s daher kann 
nicht ausgeschlossen werden , dass sich getragen von politisch en Ideen oder Zielen 
Gelegenheitsfenster ergeben, die fu  r alle Beteiligten solche Gewinne versprechen, dass 
die Akteure bereit sind, die Grauzonen legalen und legitimen Handelns zu betreten. 
Vielleicht sind dann die Widersta  nde und Kritikpunkte, die sich g egen ein solches 
Vorgehen beim Messehallenbau geregt haben und die in dieser Dokumentation 
zusammengetragen und besprochen wurden, ein abschreckendes Element im Kalku  l 
der Entscheider. Selbst wenn am Ende nu  tzliche Kathedrale gebaut werden sollen.

LITERATUR 
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Literatur 
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17.10.2003 17.10.2003 
29.11.2004 17.11.2003 
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23.06.2005 12.12.2003 
25.08.2005 14.07.2004 
27.09.2005 28.09.2004 
24.11.2005 25.08.2005 
09.03.2006

Mitteilung Ausschuss

1820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2020 
 2409/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 
 
Dokumentation zur Errichtung der Messehallen-Nord (Graeff-Bericht) 
In seiner Sitzung am 07.11.2019 hatte der Rat der Stadt Köln mit Antrag AN/1533/2019 die Verwal-
tung u.a. beauftragt, die „wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergabe zum Bau der Messehallen Nord 
sowie der Firmenansiedlungen in den "alten Messhallen" über das öffentliche Ratsinformationssystem 
in geeigneter Form zu veröffentlichen und somit auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern 
zugänglich zu machen. Bei der Veröffentlichung soll zwischen dem hohen Gut nach Transparenz ge-
genüber der Bürgerschaft und dem gesetzlich gefordertem Schutz von Persönlichkeitsrechten sorgfäl-
tig abgewogen werden.“ 
 
 
Mit der anliegenden Dokumentation über das Zustandekommen der Beschlüsse zur Errichtung der 
Kölner Messehallen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erfüllt die Verwaltung diesen Ratsauf-
trag. Die zur Veröffentlichung vorgesehene Dokumentation wurde von Herrn Professor Dr. Graeff 
erstellt, dem hierbei externe presserechtliche Unterstützung zur Verfügung gestellt wurde. Mit der 
vorliegenden Fassung wird sowohl dem Veröffentlichungs- und Erkenntnisinteresse des Rates, der 
Öffentlichkeit sowie der Wissenschaft als auch den Persönlichkeitsrechten beteiligter oder betroffener 
Personen Rechnung getragen. 
 
Herr Prof. Dr. Graeff beabsichtigt, die Dokumentation auch in Form einer schriftlichen Publikation zu 
veröffentlichen, so dass diese der interessierten Öffentlichkeit und Wissenschaft dauerhaft und mit 
großer Breite zur Verfügung steht. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

07.09.2020 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2409/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
06.08.2020 07:15