A-W/0005/2026
Finanzierung Kirchvorplatz in Nienberge
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Stellungnahme A-W-0005-2026
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An die Bezirksvertretung West A-W/0005/2026 Antrag auf Prüfung durch die Verwaltung: Finanzierung Kirchvorplatz in Nienberge Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag A-W/0005/2026 und die darin angeregte Finanzierung der Maßnahme „Neu- und Umgestaltung des Kirchplatzes in Nienberge“ über die Fördermittel des NRW- Infrastrukturgesetzes. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 wurden die verfügbaren Fördermittel bereits veranschlagt. Entsprechend der festgelegten Prioritätensetzung sollen diese Mittel vorwiegend zur Finanzierung der im Doppelhaushalt aufgenommenen Maßnahmen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Finanzierung weiterer Maßnahmen derzeit leider nicht darstellbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Maike Küter fachliche Leitung Bauinvestitionscontrolling Datum 02.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/-in: Maike Küter Zimmer: C 1018 Telefon: 02 51 / 4 92-7025 Kueter@stadt-muenster.de
Antrag A-W-0005-2026
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Hammer Straße 10 • 481 53 Münster Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de • www.cdu -muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost Münster, 01.02.2026 An d ie Bezirksbürgermeister in des Stadtbezirks Münster – West Frau Elke Kraut - Kleinschmidt Pantaleonplatz 7 48161 Münster Antrag auf Prüfung durch die Verwaltung: Finanzierung Kirchvorplatz in Nienberge Die Verwaltung möge prüfen, ob im Antrag der CDU -Fraktion vom 23.05.2025 mit der Vorgangsnummer A-W/0014/2025 die Neugestaltung und Umgestaltung des Kirchvorplatzes in der Sebastianstraße in Nienberge mit finanziellen Mitteln aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 gefördert werden kann . Begründung: Im Zuge der Haushaltsberatungen 2025 wurden für das Projekt „Ortsmitten Münster West“ (hier: Nienberge, Mecklenbeck und Sentrup) zweckgebundene Mittel von 150.000 € dem Amt für Mobilität und Tiefbau zugeordnet. Für die oben aufgeführten drei Stadtteile stehen jeweils 50.000 € zur Verfügung . Mit der geplanten Umsetzung des Antrages A -W/0002/2025 „Pflege der Baumscheiben in der Sebastianstraße… “ vom 12.01.2025 ist der Zugriff auf die 50.000 € für Nienberge nunmehr auf das Amt 67 verlagert worden . Die Finanzierung diese r Maßnahme ist damit gesichert. Für eine Realisierung der Neu- und Umgestaltung des Kirchplatzes/Marktplatzes in Nienberge wäre bereits viel erreicht, wenn eine Förderung mit Mitteln aus dem NRW -Plan infrage käme. Unter Berücksichtigung der kommunalen Zielquoten (Soll -Vorgaben) könnte die Förderung aus den 30% der im fre ien Ermessen der Kommunen nutzba ren Investitionsmitteln stammen , sofern ni cht andere , zuerst zu erfüllende Bedarfe (z. B. Siche rhei tsinfra struktur ) einer Förderfähigkeit ent geg ensprechen. gezeichn et: Nicholas Reuting Peter Hamann Christian Hinzmann Karin Park -Luikenga Nils Schappler Peter Wolfgarten Antrag A-W/0005/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße 10
- Sebastianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0005/2026
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.02.2026
- Erstellt
- 12.02.2026 10:27