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2718/2020

Leerstehende Häuser in der Siedlung Egonstraße (Stammheimer Ring 151 und 153)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.09.2020

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 08.09.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  07.09.2020 
 2718/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2020 
 
Leerstehende Häuser in der Siedlung Egonstraße (Stammheimer Ring 151 und 153) 
In der Anfrage AN/1139/2020 bittet die Fraktion DIE LINKE um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
Seit einigen Monaten sind die städtischen Häuser in der Egonstr. 151 und 153 unbewohnt. Seit dieser 
Zeit werden die beiden benachbarten Häuser von einem Sicherheitsdienst rund um die Uhr bewacht. 
1. Wie plant die Verwaltung mit den Häusern zu verfahren und wann werden sie wieder be-
wohnt? 
2. Warum werden die beiden Häuser bewacht und nicht einfach verschlossen? 
3. Warum wurde nicht mit der Polizei regelmäßige Kontrollfahren vereinbart? 
4. Welche Kosten entstehen der Stadt durch diese umfassende Bewachung und wie lange soll 
sie fortgeführt werden? 
5. Aus welchen Gründen hält die Verwaltung diesen Bewachungsaufwand für notwendig und an-
gemessen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Bei den beschriebenen Objekten handelt es sich um die Adressen Stammheimer Ring 151 und 153.  
 
Zu 1)  
Das Objekt 151 befindet sich in der Verwaltung des Amtes für Wohnungswesen und wird für eine 
Nutzung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen hergerichtet.  
Das Objekt 153 befindet sich in einer laufenden Sanierung durch die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln und wird nach Fertigstellung ebenfalls mit wohnungslosen Menschen belegt. 
Aufgrund der schlechten Bausubstanz besteht in beiden Objekten ein hoher Sanierungsbedarf. Die 
Arbeiten nehmen entsprechend viel Zeit in Anspruch. 
 
Zu 2)  
Die Stadt Köln ist zur Verkehrssicherung der Grundstücke verpflichtet, deshalb müssen unbefugte 
Zutritte unterbunden werden, um zu verhindern, dass jemand dort zu Schaden kommt. Zuletzt hatten 
sich mehrfach Personen unbefugt Zutritt zu den Grundstücken und den Gebäuden verschafft. Zudem 
kam es zu einen Vorfall, bei dem eine städtische Mitarbeiterin vor Ort bedroht wurde. Daher wurde 
ein Wachdienst mit der Bewachung der Baustellen beauftragt. Der Wachdienst wird außerdem si-
cherstellen, dass die Bauarbeiten nicht durch Vandalismus behindert oder verzögert werden.  
 
Zu 3)  
Aus den oben genannten Gründen ist die Situation so zu bewerten, dass hier vorübergehend eine 
durchgängige Bewachung der Objekte erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz zu erreichen.

2 
 
Zu 4)  
Die Kosten der Bewachung belaufen sich monatlich auf 15.425,76 € (Nettobetrag). Die Bewachung 
wird bis zur Beendigung der Sanierungsarbeiten andauern, voraussichtlich wird dies im Laufe des 
Septembers 2020 sein. 
 
Zu 5) Siehe die Antwort zur Frage 2. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2718/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.09.2020
Erstellt
28.08.2020 11:18