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Veröffentlichung der Änderung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells Köln (Beschlussvorlage Nr. 4229/2021) auf den Internetseiten der Stadt Köln mit redaktioneller Änderung und Klarstellung.

Mitteilung Ausschuss 2256/2022 vom 09.08.2022

Stand: Am 01.09.2022 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/611/1 611/1 Renn Az Vorlagen-Nummer 09.08.2022 2256/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Veröffentlichung der Änderung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells Köln (Beschlussvorlage Nr. 4229/2021) auf den Internetseiten der Stadt Köln mit redaktioneller Änderung und Klarstellung Anlass und Ziel Am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperati- ven Baulandmodells Köln beschlossen. Diese ist nun als Pdf-Datei auf den Internetseiten der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/62175/index.html abrufbar. Die Pdf-Datei enthält die 2017 beschlossene Richtlinie Kooperatives Baulandmodell Köln und die angepasste Umsetzungsanweisung (Beschlussvorlage 4229/2021), die in wenigen Punkten verglei- chend zum Beschlusstext redaktionell geändert oder klarstellend bearbeitet wurde. Mit der Änderung der Umsetzungsanweisung wurde die so genannte Kombifläche eingeführt sowie die Anpassung der Kostenansätze für die Herstellung der Grünflächen und der Spielplätze vorge- nommen. Bei Vorhaben ab 3.960 qm Geschossfläche Wohnen (44 Wohneinheiten) sind eine öffentliche Kombi- fläche bzw. Grün- und Spielflächen verpflichtend herzustellen. Bei Vorhaben bis zu 43 Wohneinheiten ist zur Deckung der Bedarfe für Grünflächen und Spielplätze weiterhin eine Ablösesumme erforder- lich, die der Stadt Köln für die Herstellung oder Erweiterung bestehender Anlagen (Grünflächen und Spielplätze) dient. Das Basisjahr der neuen Kostenansätze ist zugunsten der Vorhabenträger*innen auf das Jahr 2022 festgesetzt und wird in den Folgejahren an den Baukostenindex (BKI) angepasst. Die Ablösesumme setzt sich aus den Herstellungskosten (Nettopreise), der Mehrwertsteuer und den Planungskosten nach HOAI zusammen. Diese Sachverhalte wurden klarstellend in die Veröffentlichung aufgenom- men. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2022

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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