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2256/2022

Veröffentlichung der Änderung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells Köln (Beschlussvorlage Nr. 4229/2021) auf den Internetseiten der Stadt Köln mit redaktioneller Änderung und Klarstellung.

Mitteilung Ausschuss 09.08.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 18.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1995 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
611/1 Renn Az 
Vorlagen-Nummer 09.08.2022 
 2256/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
 
Veröffentlichung der Änderung der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 
Köln (Beschlussvorlage Nr. 4229/2021) auf den Internetseiten der Stadt Köln mit redaktioneller 
Änderung und Klarstellung 
Anlass und Ziel 
Am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Köln die Anpassung der Umsetzungsanweisung des Kooperati-
ven Baulandmodells Köln beschlossen. Diese ist nun als Pdf-Datei auf den Internetseiten der Stadt 
Köln unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/62175/index.html abrufbar. 
 
Die Pdf-Datei enthält die 2017 beschlossene Richtlinie Kooperatives Baulandmodell Köln und die 
angepasste Umsetzungsanweisung (Beschlussvorlage 4229/2021), die in wenigen Punkten verglei-
chend zum Beschlusstext redaktionell geändert oder klarstellend bearbeitet wurde. 
 
Mit der Änderung der Umsetzungsanweisung wurde die so genannte Kombifläche eingeführt sowie 
die Anpassung der Kostenansätze für die Herstellung der Grünflächen und der Spielplätze vorge-
nommen.  
 
Bei Vorhaben ab 3.960 qm Geschossfläche Wohnen (44 Wohneinheiten) sind eine öffentliche Kombi-
fläche bzw. Grün- und Spielflächen verpflichtend herzustellen. Bei Vorhaben bis zu 43 Wohneinheiten 
ist zur Deckung der Bedarfe für Grünflächen und Spielplätze weiterhin eine Ablösesumme erforder-
lich, die der Stadt Köln für die Herstellung oder Erweiterung bestehender Anlagen (Grünflächen und 
Spielplätze) dient.  
 
Das Basisjahr der neuen Kostenansätze ist zugunsten der Vorhabenträger*innen auf das Jahr 2022 
festgesetzt und wird in den Folgejahren an den Baukostenindex (BKI) angepasst. Die Ablösesumme 
setzt sich aus den Herstellungskosten (Nettopreise), der Mehrwertsteuer und den Planungskosten 
nach HOAI zusammen. Diese Sachverhalte wurden klarstellend in die Veröffentlichung aufgenom-
men. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2256/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.08.2022
Erstellt
14.07.2022 13:25