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AN/0797/2018

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 18.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 8.2

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Sachstandsbericht BV

2194 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0797/2018 
 Stand: 06.01.2022 
Sachstandsbericht  
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und von 
Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, 
1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hansemannstr. 2 zu 
erteilen. 
 
2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß § 27 Denkmal-
schutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen und den bisherigen Zustand 
bzw. das Zerstörte wiederherzustellen. 
 
3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hansemannstr. 2 sind 
und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ weitere Schädigungen, 
insbesondere an den benachbarten Gebäuden, entstanden sind. 
 
4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmalschutz stehenden 
Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffassung die Untere Denkmalbehörde 
hierzu vertritt. 
 
5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der Baumaßnahme 
„Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird. 
  
6. Die im Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der Aufarbei-
tung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt des denkmalge-
schützten Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster Priorität zu verfolgen. 
  
Vor Erteilung weiterer Genehmigungen ist zu prüfen, ob diese mit der Auflage erteilt werden können, 
hier 100 % geförderten Wohnungsbau zu realisieren. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der FVB am 27.11.2018 hat die Verwaltung ausführlich über die Gründe berichtet, aus welchen 
Gründen der Abriss des Hauses freigegeben werden musste.  
 
Nächste Schritte:

2 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

2599 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV Ehrenfeld 
Fraktion DIE LINKE. in der BV Ehrenfeld 
Harald Schuster, Deine Freunde  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0797/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und 
von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. sowie der Einzelman-
datsträger von DEINE FREUNDE stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld am 4. Juni 2018.  
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, 
1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Han-
semannstr. 2 zu erteilen. 
2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß § 
27 Denkmalschutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen 
und den bisherigen Zustand bzw. das Zerstörte wiederherzustellen. 
3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hanse-
mannstr. 2 sind und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer 
Str./Philippstr.“ weitere Schädigungen, insbesondere an den benachbarten Gebäu-
den, entstanden sind. 
4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmal-
schutz stehenden Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffas-
sung die Untere Denkmalbehörde hierzu vertritt. 
5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der 
Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Eine Nachfrage in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat er-
geben, dass durch Arbeiten an der Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer 
Str./Philippstr.“ das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hansemannstr. 2 
schwer beschädigt wurde. Um einen Abriss zu verhindern und dafür zu sorgen, dass 
die nach § 27 Denkmalschutzgesetz NRW vorgesehene „Wiederherstellung des ur-
sprünglichen Zustands“ umgesetzt wird, ist ein politischer Beschluss dringend gebo-
ten. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende  Berndt Petri, Fraktionsvorsitzender 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   DIE LINKE. 
 
 
 
 
Harald Schuster, Bezirksvertreter 
Deine Freunde

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0797/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
18.05.2018
Erstellt
18.05.2018 10:17