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Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/0797/2018 vom 18.05.2018

Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV Ehrenfeld Fraktion DIE LINKE. in der BV Ehrenfeld Harald Schuster, Deine Freunde Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0797/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. sowie der Einzelman- datsträger von DEINE FREUNDE stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Be- zirksvertretung Ehrenfeld am 4. Juni 2018. Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, 1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Han- semannstr. 2 zu erteilen. 2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß § 27 Denkmalschutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen und den bisherigen Zustand bzw. das Zerstörte wiederherzustellen. 3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hanse- mannstr. 2 sind und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ weitere Schädigungen, insbesondere an den benachbarten Gebäu- den, entstanden sind. 4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmal- schutz stehenden Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffas- sung die Untere Denkmalbehörde hierzu vertritt. 5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird. - 2 - Begründung: Eine Nachfrage in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat er- geben, dass durch Arbeiten an der Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hansemannstr. 2 schwer beschädigt wurde. Um einen Abriss zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die nach § 27 Denkmalschutzgesetz NRW vorgesehene „Wiederherstellung des ur- sprünglichen Zustands“ umgesetzt wird, ist ein politischer Beschluss dringend gebo- ten. Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende Berndt Petri, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DIE LINKE. Harald Schuster, Bezirksvertreter Deine Freunde
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0797/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und von Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde), betr.: Hansemannstraße 2 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert die Verwaltung auf, 1. keine Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hansemannstr. 2 zu erteilen. 2. den Träger des Bauvorhabens „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ gemäß § 27 Denkmal- schutzgesetz NRW zu verpflichten, die Bauarbeiten sofort einzustellen und den bisherigen Zustand bzw. das Zerstörte wiederherzustellen. 3. darzulegen, was die Gründe für die eingetretenen Schäden am Gebäude Hansemannstr. 2 sind und ob durch die Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ weitere Schädigungen, insbesondere an den benachbarten Gebäuden, entstanden sind. 4. darzulegen, ob die Untere Denkmalbehörde über die Schäden am unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Hansemannstr. 2 informiert wurde und welche Auffassung die Untere Denkmalbehörde hierzu vertritt. 5. darzulegen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber dem Träger der Baumaßnahme „Hansemannstr./Venloer Str./Philippstr.“ eingeleitet wird. 6. Die im Antrag zur Hansemannstraße 2 aufgeführten Beschlusspunkte, zielen neben der Aufarbei- tung des Sachverhaltes insbesondere auf die Wiederherstellung und den Erhalt des denkmalge- schützten Gebäudes Hansemannstraße 2 ab. Dieses Ziel ist mit oberster Priorität zu verfolgen. Vor Erteilung weiterer Genehmigungen ist zu prüfen, ob diese mit der Auflage erteilt werden können, hier 100 % geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: In der FVB am 27.11.2018 hat die Verwaltung ausführlich über die Gründe berichtet, aus welchen Gründen der Abriss des Hauses freigegeben werden musste. Nächste Schritte: 2 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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