AN/0995/2017
Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster der Stadt Köln, ,
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)
4073 Zeichen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion Die Linke Einzelvertreter Harald Schuster/DEINE FREUNDE CDU Fraktion Fraktion FDP/Piraten Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0995/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster der Stadt Köln - Takustraße 37, 50825 Köln, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten- Fraktion und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde) vom 31.05.2017 Die o.g. Fraktionen und Herr Einzelvertreter Schuster in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bitten, dass folgender Antrag auf die nächste mögliche Tagesordnung der Sitzung der BV am genommen wird: Die Stadt Köln wird durch die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld gebeten, die Aufhebung der in das Grundbuch bei dem Amtsge- richt Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 eingetragene be- schränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ nach Maßgabe der Bewilligung vom 15. November 1941, eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierher- übertragen am 07. 03. 2003, zu beantragen und Lö- schung zu bewilligen. Begründung: Bei den Grundstücken, die zu Flur 73 in das Grundbuch beim Amtsgericht Köln, Grundbuch vom Müngersdorf, Blatt 37931 in das Bestandsverzeichnis eingetragen sind, handelt es sich um vier Flurstücke. - 2 - Die Flur Nummer 73 ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ belastet. Hierbei ist es ohne Bedeu- tung, dass die ursprüngliche 1941 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu- gunsten der Hansestadt Köln und nicht der Stadt Köln eingetragen wurde. Ein Grund oder ein Anlass für die Eintragung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, ist im Jahre 2017 nicht erkennbar und erschließt sich auch nicht durch weiter Nachforschung. Es mag mit der Nutzung von Grundstücken zur Aufstellung von Luftabwehrgeschützen im zweiten Weltkrieg im Zusammenhang stehen, lässt sich aber nicht mit Gewissheit sagen. Auch die Notwendigkeit, dass Abstandsflächen für staatliche oder kommunale Bauen auf dieses Grundstück verlagert werden sollten und so eine Baulast entsteht, ist nicht erkennbar. Auch ein öffentliches Interesse an dem Bestand der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist nicht erkennbar. Die heutige Situation in der Umgebung der Grundstücke hat sich seit 1941 vollständig ver- ändert. - 3 - Die mehrgeschossige Wohnbebauung ist bis an die Grundstücke herangeführt und der Cha- rakter der Umgebung hat sich von Acker- und Gartenflächen zu städtischer Wohnnutzung verändert. - 4 - - 5 - Es ist sinnvoll auch die Flächen der vor genannten Grundstücke dem Wohnungsbau zu zu- führen. Dazu ist es notwendig, dass die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, die auf einem Flurstück liegt aufgehoben wird. Aus diesem Grund bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Stadt Köln, die Lösung der in das Grundbuch beim Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden, nach Maßgabe der Bewilligung vom 15. November 1941, eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierherübertragen am 07. 03. 2003 zu beantragen und zu bewilligen, damit das Grundstück bebaubar wird. Christiane Martin Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Martin Berg Fraktionsvorsitzender CDU Berndt Pertri Fraktionsvorsitzender Die Linke Marlis Pöttgen Fraktion FDP/Piraten Harald Schuster Einzelvertreter - 6 -
Sachstandsbericht BV
1884 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/23/230
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0995/2017
Stand: 27.07.2022
Sachstandsbericht
Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster der Stadt
Köln - Takustraße 37, 50825 Köln, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten-Fraktion und Herrn Einzelvertreter
Schuster (Deine Freunde) vom 31.05.2017
Beschluss:
Die Stadt Köln wird durch die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld gebeten,
die Aufhebung der in das Grundbuch bei dem Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt
37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu
Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ nach Maßgabe der Bewilligung
vom 15. November 1941, eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierherübertragen am 07.
03. 2003, zu beantragen und Löschung zu bewilligen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde ein Angebot zur Löschung der in das Grundbuch bei dem
Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 einge-
tragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf
nicht bebaut werden“ gegen Zahlung einer Entschädigung unterbreitet. Dieses Angebot wurde trotz
Erinnerung, zuletzt am 27.01.2022, nicht angenommen.
Im Rahmen der übersandten Erinnerung an den*die Eigentümer*in wurde diese*r um Mitteilung gebe-
ten, ob eine Bebauung des in Rede stehenden Grundstücks weiterhin angestrebt wird. Sofern dies
beabsichtigt ist, wurde um Übersendung der entsprechenden Planunterlagen des Bauvorhabens ge-
beten.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Takustraße 37
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0995/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27