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AN/0995/2017

Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster der Stadt Köln, ,

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 28.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 8.10

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

4073 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   
 
Fraktion Die Linke    
 
Einzelvertreter Harald Schuster/DEINE FREUNDE 
 
CDU Fraktion 
 
Fraktion FDP/Piraten 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0995/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
 
Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster 
der Stadt Köln - Takustraße 37, 50825 Köln, Gemeinsamer Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten-
Fraktion und Herrn Einzelvertreter Schuster (Deine Freunde) vom 31.05.2017 
Die o.g. Fraktionen und Herr Einzelvertreter Schuster  in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
bitten, dass folgender Antrag auf die nächste mögliche Tagesordnung der Sitzung der BV am 
genommen wird:  
Die Stadt Köln wird durch die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld gebeten, 
die Aufhebung der in das Grundbuch bei dem Amtsge-
richt Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, 
Abteilung II, laufende Nummer 1 eingetragene be-
schränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der 
Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ 
nach Maßgabe der Bewilligung vom 15. November 1941, 
eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierher-
übertragen am 07. 03. 2003, zu beantragen und Lö-
schung zu bewilligen.  
 
 
Begründung:  
Bei den Grundstücken, die zu Flur 73 in das Grundbuch beim Amtsgericht Köln, Grundbuch 
vom Müngersdorf, Blatt 37931 in das Bestandsverzeichnis eingetragen sind, handelt es sich 
um vier Flurstücke.

- 2 - 
 
 
Die Flur Nummer 73 ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der 
Stadt Köln „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ belastet. Hierbei ist es ohne Bedeu-
tung, dass die ursprüngliche 1941 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu-
gunsten der Hansestadt Köln und nicht der Stadt Köln eingetragen wurde.  
 
Ein Grund oder ein Anlass für die Eintragung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit 
zu Gunsten der Stadt Köln, ist im Jahre 2017 nicht erkennbar und erschließt sich auch nicht 
durch weiter Nachforschung.  
Es mag mit der Nutzung von Grundstücken zur Aufstellung von Luftabwehrgeschützen im 
zweiten Weltkrieg im Zusammenhang stehen, lässt sich aber nicht mit Gewissheit sagen.  
Auch die Notwendigkeit, dass Abstandsflächen für staatliche oder kommunale Bauen auf 
dieses Grundstück verlagert werden sollten und so eine Baulast entsteht, ist nicht erkennbar. 
Auch ein öffentliches Interesse an dem Bestand der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit 
ist nicht erkennbar.  
Die heutige Situation in der Umgebung der Grundstücke hat sich seit 1941 vollständig ver-
ändert.

- 3 - 
 
Die mehrgeschossige Wohnbebauung ist bis an die Grundstücke herangeführt und der Cha-
rakter der Umgebung hat sich von Acker- und Gartenflächen zu städtischer Wohnnutzung 
verändert.

- 4 -

- 5 - 
 
 
Es ist sinnvoll auch die Flächen der vor genannten Grundstücke dem Wohnungsbau zu zu-
führen.  
Dazu ist es notwendig, dass die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt 
Köln, die auf einem Flurstück liegt aufgehoben wird.  
Aus diesem Grund bittet die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Stadt Köln, die Lösung der in 
das Grundbuch beim Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, Abteilung 
II, laufende Nummer 1 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der 
Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden, nach Maßgabe der Bewilligung vom 
15. November 1941, eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierherübertragen am 
07. 03. 2003 zu beantragen und zu bewilligen, damit das Grundstück bebaubar wird.  
 
 
  Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 
 
Martin Berg  
Fraktionsvorsitzender CDU 
 
 Berndt Pertri  
Fraktionsvorsitzender Die Linke 
Marlis Pöttgen  
Fraktion FDP/Piraten 
 Harald Schuster  
Einzelvertreter

- 6 -

Sachstandsbericht BV

1884 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0995/2017 
 Stand: 27.07.2022 
Sachstandsbericht  
Auhebung einer eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunster der Stadt 
Köln - Takustraße 37, 50825 Köln, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP/Piraten-Fraktion und Herrn Einzelvertreter 
Schuster (Deine Freunde) vom 31.05.2017 
Beschluss:  
 
Die Stadt Köln wird durch die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld gebeten, 
die Aufhebung der in das Grundbuch bei dem Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 
37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu 
Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf nicht bebaut werden“ nach Maßgabe der Bewilligung 
vom 15. November 1941, eingetragen am 26. Februar 1942 in Blatt 9721; hierherübertragen am 07. 
03. 2003, zu beantragen und Löschung zu bewilligen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde ein Angebot zur Löschung der in das Grundbuch bei dem 
Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 37931, Abteilung II, laufende Nummer 1 einge-
tragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln, „das Grundstück darf 
nicht bebaut werden“ gegen Zahlung einer Entschädigung unterbreitet. Dieses Angebot wurde trotz 
Erinnerung, zuletzt am 27.01.2022, nicht angenommen. 
Im Rahmen der übersandten Erinnerung an den*die Eigentümer*in wurde diese*r um Mitteilung gebe-
ten, ob eine Bebauung des in Rede stehenden Grundstücks weiterhin angestrebt wird. Sofern dies 
beabsichtigt ist, wurde um Übersendung der entsprechenden Planunterlagen des Bauvorhabens ge-
beten.  
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Takustraße 37
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0995/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27