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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.03.2024 (AN/0481/2024) betreffend "Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse"
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1035/2024 vom 21.03.2024
Stand: Am 21.03.2024 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 21.03.2024 1035/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 21.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.03.2024 (AN/0481/2024) betreffend "Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat eine städtische Dienststelle ein Rechtsgutachten zu einer Fragestellung im Be- reich des Zuwendungsrechts bei einer Maßnahme im öffentlichen Nahverkehr im zent- ralen Projekt "Ost-West-Achse" erstellen lassen? 2. Sind bei einem möglichen Rechtsgutachten möglicherweise die Fragen "Sofern beide Planungsalternativen (oberirdisch bzw. unterirdisch) einen Nutzen-Kos- ten-Indikator gem. GFVG größer 1 haben: Ist der Fördermittelgeber (in erster Linie das Land NRW über das Programm go.Rheinland) verpflichtet, die Förderung für die teu- rere von beiden Planungsalternativen mit dem schlechteren Nutzen-Kosten-Index (NKI) zu gewähren, wenn diese vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird? Oder an- ders herum formuliert: Ist der Fördermittelgeber berechtigt, die Förderung nur für die günstigere Planungsalternative zu gewähren, die den höheren NKI aufweist?" und "Sofern der Fördermittelgeber die Förderung auf die günstigere Planungsalternative (mit dem höheren NKI) beschränken kann: Ist die Stadt Köln berechtigt, die Förderung für die günstigere Alternative mit dem höheren Kosten-Nutzen-Index zu fordern und damit die Variante mit niedrigerem Nutzen-Kosten-Index zu verwirklichen, d.h. muss der Fördermittelgeber die anderweitige Verwendung der Mittel akzeptieren?" oder ähnlich untersucht worden? 3. Liegt dieses mögliche Gutachten einer städtischen Dienststelle vor und wenn ja, wann wird dieses Gutachten der Öffentlichkeit bzw. der Politik vorgestellt? 4. Fließen die Ergebnisse des Gutachtens in die Beschlussvorlage zur Ost-West-Achse ein und wenn ja, in welcher Form? 5. Welche Kosten sind durch dieses Gutachten entstanden und durch welche Kosten- stelle wurde es bezahlt? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1) Ein solches Gutachten wird aktuell erstellt. 2 zu 2) Die zitierten Fragen entsprechen sinngemäß dem, was derzeit gutachterlich untersucht wird. zu 3 und 4) Das finale Gutachten liegt noch nicht vor. Die öffentliche Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln wird das Rechtsgutachten als Anlage beinhalten. zu 5) Die voraussichtlichen Kosten betragen 7.100 € netto und werden durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen beglichen. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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