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1035/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.03.2024 (AN/0481/2024) betreffend "Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 21.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2631 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 21.03.2024 
 1035/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 21.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.03.2024 
(AN/0481/2024) betreffend "Rechtsgutachten zur Förderfähigkeit Ost-West-Achse" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Hat eine städtische Dienststelle ein Rechtsgutachten zu einer Fragestellung im Be-
reich des Zuwendungsrechts bei einer Maßnahme im öffentlichen Nahverkehr im zent-
ralen Projekt "Ost-West-Achse" erstellen lassen? 
2. Sind bei einem möglichen Rechtsgutachten möglicherweise die Fragen  
"Sofern beide Planungsalternativen (oberirdisch bzw. unterirdisch) einen Nutzen-Kos-
ten-Indikator gem. GFVG größer 1 haben: Ist der Fördermittelgeber (in erster Linie das 
Land NRW über das Programm go.Rheinland) verpflichtet, die Förderung für die teu-
rere von beiden Planungsalternativen mit dem schlechteren Nutzen-Kosten-Index 
(NKI) zu gewähren, wenn diese vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird? Oder an-
ders herum formuliert: Ist der Fördermittelgeber berechtigt, die Förderung nur für die 
günstigere Planungsalternative zu gewähren, die den höheren NKI aufweist?"  
 
und  
 
"Sofern der Fördermittelgeber die Förderung auf die günstigere Planungsalternative 
(mit dem höheren NKI) beschränken kann: Ist die Stadt Köln berechtigt, die Förderung 
für die günstigere Alternative mit dem höheren Kosten-Nutzen-Index zu fordern und 
damit die Variante mit niedrigerem Nutzen-Kosten-Index zu verwirklichen, d.h. muss 
der Fördermittelgeber die anderweitige Verwendung der Mittel akzeptieren?"  
 
oder ähnlich untersucht worden? 
3. Liegt dieses mögliche Gutachten einer städtischen Dienststelle vor und wenn ja, wann 
wird dieses Gutachten der Öffentlichkeit bzw. der Politik vorgestellt? 
4. Fließen die Ergebnisse des Gutachtens in die Beschlussvorlage zur Ost-West-Achse 
ein und wenn ja, in welcher Form? 
5. Welche Kosten sind durch dieses Gutachten entstanden und durch welche Kosten-
stelle wurde es bezahlt? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1)  
Ein solches Gutachten wird aktuell erstellt.

2 
 
zu 2) 
Die zitierten Fragen entsprechen sinngemäß dem, was derzeit gutachterlich untersucht wird. 
 
zu 3 und 4) 
Das finale Gutachten liegt noch nicht vor. Die öffentliche Beschlussvorlage für den Rat der 
Stadt Köln wird das Rechtsgutachten als Anlage beinhalten. 
 
zu 5) 
Die voraussichtlichen Kosten betragen 7.100 € netto und werden durch das Amt für Recht, 
Vergabe und Versicherungen beglichen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1035/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
21.03.2024
Erstellt
18.03.2024 15:58