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1179/2017

Sachstand zu einem Abbruch der KVB-Fahrgastbeförderung am 23.09.2016 gegen 15:37 Uhr

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 8.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 1179/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 
 
Sachstand zu einem Abbruch der KVB-Fahrgastbeförderung am 23.09.2016  gegen 15:37 Uhr 
Friedenstraße in Porz-Grengel  
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz zur Sitzung am 06.12.2016; TOP 
8.2.5 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung am 06.12.2016 folgende Anfrage gestellt:  
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Sachstand zu dem in der Begründung 
näher dargestellten Abbruch der Fahrgastbeförderung am 23.09.2016 gegen 15.37 Uhr in der Frie-
densstraße in Porz - Urbach bei dem Betreiber der Linie 160 (KVB) darstellen zu lassen. 
 
Außerdem sollen folgende Fragen dabei mitberücksichtigt werden: 
 
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Fahrgastbeförderungsunternehmen, wie die KVB, 
einem minderjährigen Fahrgast die Weiterfahrt untersagen? 
2. Welche Begründung hat die KVB für den konkreten Fall? 
3. Welche Entschädigungen leistet die KVB zahlenden Kunden, wie z.B. Schülerticketinha-bern, 
wenn eine Fahrgastbeförderung nicht erfolgt oder abgebrochen wird? 
4. Gibt es besondere Richtlinien für den Schülertransport? 
5. Liegen der Stadt bzw. der KVB Erkenntnisse vor, dass die Linie 160 zu Schulzeiten re-
gelmäßig massiv überfüllt ist? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Überfüllung und dem 
o.g. Abbruch der Beförderung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) zu dem geschilderten Vorfall um Stellung-
nahme gebeten. Die KVB teilt mit, dass sich der konkrete Fall des nicht mitgenommenen Schülers am 
23.09.2016 aus den ihnen vorliegenden Informationen nicht mehr nachvollziehen lässt. Weder liegen 
entsprechende Informationen der KVB-Leitstellendatenbank vor, noch lässt sich an den ausgewerte-
ten Fahrzeugaufzeichnungen des 23.09.2016 ein gravierendes betriebliches Problem erkennen, dass 
gegebenenfalls zu einer deutlichen Überfüllung eines Busses der Linie 160 hätte führen können. 
 
Die KVB hat grundsätzlich die Verpflichtung und auch den Anspruch jeden Fahrgast auf den von 
ihnen konzessionierten Linien mit gültigem Ticket zu befördern. Das Alter des Fahrgastes sowie der 
Fahrtzweck sind hierbei unerheblich. Aus diversen Gründen kann es jedoch im täglichen Betriebsab-
lauf zu Verspätungen oder gar Ausfällen einzelner Fahrten kommen. Im Extremfall führt das zu An-
sprüchen aus der NRW-weit gültigen Mobilitätsgarantie (www.mobigarantie-nrw.de). 
 
Auf dem Linienweg der Buslinie 160 befinden sich mehrere weiterführende Schulen, so dass die 
Fahrzeuge zu Schulanfangs- und -endzeiten besonders stark ausgelastet sind. Aufgrund aktueller 
Beobachtungen wird der Umlauf der im Antrag bemängelten Fahrt seit dem Fahrplanwechsel im De-

2 
 
zember 2016 generell mit einem Gelenkbus bedient, der eine deutlich höhere Platzkapazität gegen-
über dem bisher eingesetzten Solobus bietet. Insofern sollte der geschilderte Fall – sollte Überfüllung 
die Ursache gewesen sein – künftig nicht mehr auftreten.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1179/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27