Mandari Insight

2333/2022

Beantwortung einer Anfrage von Bezirksvertreterin Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3643 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2333/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage von Bezirksvertreterin Schroeder (Klima Freunde), betr.: 
Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld 
 
Der Stadt Köln liegen keine Daten vor, da die Kontrolle des fließenden Verkehrs der Polizei obliegt. 
Diese wurde von der Verwaltung angeschrieben und teilt folgendes mit: 
 
1. Haben Polizei und Ordnungsamt durch Daten gesicherte Erkenntnisse, nach denen in Köln 
und insbesondere im fahrradaffinen Bezirk Ehrenfeld Überholvorgänge  
weniger rechtswidrig bzw. gefährlich durchgeführt werden als im geschilderten Berliner Ver-
such?  
 
Antwort: 
 
Der Polizei Köln liegen keine Daten vor, die einen empirischen Vergleich des Gefahrengrads der Ver-
stöße zwischen dem in Berlin geschilderten Versuch und den Stadtteilen in Köln zuließen. 
 
2. Wie oft fanden im Laufe der letzten 12 Monate Kontrollen des Überholabstands an neuralgi-
schen Punkten, z. B. auf der Venloer Straße statt? 
 
Antwort: 
 
Verstöße im Straßenverkehr werden im Allgemeinen durch die Einsatzmittel im Wach- und Wechsel-
dienst alltäglich festgestellt und geahndet. Hierunter fallen auch Ahndungen bzgl.  
des nicht eingehaltenen Überholabstands. Gezielte Kontrollaktionen werden i.d.R. durch die Direktion 
Verkehr durchgeführt.  
 
3. Sollten Kontrollen nicht stattgefunden haben, warum nicht? 
 
Antwort 
 
Siehe Ausführungen zu  2. 
 
4. Kennt die Polizei Punkte im Bezirk Ehrenfeld, an denen Radfahrer durch zu geringen Über-
holabstand besonders gefährdet werden?  
 
Antwort 
 
Der Polizei Köln liegen derzeit keine Daten zu räumlichen Schwerpunkten des beschriebenen De-
liktsbereiches vor. Erfahrungswerte lassen jedoch eine Häufung im Bereich des  
Stadtteiles Ehrenfeld erkennen. Die Polizei ist sich der Problematik sehr bewusst und setzt neben 
einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit auch auf die beweissichere Ahndung von derartigen Verstö-

2 
 
ßen. 
 
Für die Verfolgung von Verstößen gegen die neue Seitenabstandsregel müssen insbesondere techni-
sche Verfahren gefunden und erprobt werden, die den Beweisansprüchen vor Gericht Rechnung tra-
gen können.  
Bis dahin wird die Polizei Köln bei diesen Verstößen durch herkömmliche Verfahren (z. B. Fotografie 
in Kombination mit Fahrbahnvermessungen) und auch bei augenscheinlich besonders gravierenden 
Unterschreitungen des Seitenabstands eine Verfolgung einleiten 
 
Aus Gründen der Beweisführung bieten sich hier Straßen an, die aufgrund ihrer Gegebenheiten 
(Fahrstreifenanzahl, Straßenbreite, Reihen geparkter Pkw,…) ein begangenes Überholmanöver un-
mittelbar als Verstoß feststellen lassen. 
 
Bei erheblichen Unterschreitungen des Mindestseitenabstandes kommt in Abstimmung mit der Buß-
geldstelle der Stadt Köln und dem Verkehrskommissariat 3 der Polizei Köln auch eine Schätzung des 
Seitenabstands in Frage.  
Die Unterschreitung wird bei der Fertigung einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige im Anzeigentext mit 
dem Hinweis verdeutlicht, dass die/der Radfahrende das überholende Kfz mit ausgestrecktem Arm 
hätte berühren können. 
 
Eine weitere Methode zur Ahndung bedingt das genaue Ausmessen der „Tatörtlichkeit“ nach began-
genem Verstoß, was eine vorübergehende Sperrung des fließenden Verkehrs mit sich bringe und 
daher ggf. die Verhältnismäßigkeit  
der Maßnahme tangiert. 
 
Bisher liegen jedoch noch keine belastbaren Erfahrungen in der Rechtsprechung im Hinblick auf die 
vom PP Köln angewandten Methoden vor.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Venloer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2333/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.08.2022
Erstellt
25.07.2022 10:16