2333/2022
Beantwortung einer Anfrage von Bezirksvertreterin Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3643 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2333/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Beantwortung einer Anfrage von Bezirksvertreterin Schroeder (Klima Freunde), betr.: Kontrollen des Überholabstands im Bezirk Ehrenfeld Der Stadt Köln liegen keine Daten vor, da die Kontrolle des fließenden Verkehrs der Polizei obliegt. Diese wurde von der Verwaltung angeschrieben und teilt folgendes mit: 1. Haben Polizei und Ordnungsamt durch Daten gesicherte Erkenntnisse, nach denen in Köln und insbesondere im fahrradaffinen Bezirk Ehrenfeld Überholvorgänge weniger rechtswidrig bzw. gefährlich durchgeführt werden als im geschilderten Berliner Ver- such? Antwort: Der Polizei Köln liegen keine Daten vor, die einen empirischen Vergleich des Gefahrengrads der Ver- stöße zwischen dem in Berlin geschilderten Versuch und den Stadtteilen in Köln zuließen. 2. Wie oft fanden im Laufe der letzten 12 Monate Kontrollen des Überholabstands an neuralgi- schen Punkten, z. B. auf der Venloer Straße statt? Antwort: Verstöße im Straßenverkehr werden im Allgemeinen durch die Einsatzmittel im Wach- und Wechsel- dienst alltäglich festgestellt und geahndet. Hierunter fallen auch Ahndungen bzgl. des nicht eingehaltenen Überholabstands. Gezielte Kontrollaktionen werden i.d.R. durch die Direktion Verkehr durchgeführt. 3. Sollten Kontrollen nicht stattgefunden haben, warum nicht? Antwort Siehe Ausführungen zu 2. 4. Kennt die Polizei Punkte im Bezirk Ehrenfeld, an denen Radfahrer durch zu geringen Über- holabstand besonders gefährdet werden? Antwort Der Polizei Köln liegen derzeit keine Daten zu räumlichen Schwerpunkten des beschriebenen De- liktsbereiches vor. Erfahrungswerte lassen jedoch eine Häufung im Bereich des Stadtteiles Ehrenfeld erkennen. Die Polizei ist sich der Problematik sehr bewusst und setzt neben einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit auch auf die beweissichere Ahndung von derartigen Verstö- 2 ßen. Für die Verfolgung von Verstößen gegen die neue Seitenabstandsregel müssen insbesondere techni- sche Verfahren gefunden und erprobt werden, die den Beweisansprüchen vor Gericht Rechnung tra- gen können. Bis dahin wird die Polizei Köln bei diesen Verstößen durch herkömmliche Verfahren (z. B. Fotografie in Kombination mit Fahrbahnvermessungen) und auch bei augenscheinlich besonders gravierenden Unterschreitungen des Seitenabstands eine Verfolgung einleiten Aus Gründen der Beweisführung bieten sich hier Straßen an, die aufgrund ihrer Gegebenheiten (Fahrstreifenanzahl, Straßenbreite, Reihen geparkter Pkw,…) ein begangenes Überholmanöver un- mittelbar als Verstoß feststellen lassen. Bei erheblichen Unterschreitungen des Mindestseitenabstandes kommt in Abstimmung mit der Buß- geldstelle der Stadt Köln und dem Verkehrskommissariat 3 der Polizei Köln auch eine Schätzung des Seitenabstands in Frage. Die Unterschreitung wird bei der Fertigung einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige im Anzeigentext mit dem Hinweis verdeutlicht, dass die/der Radfahrende das überholende Kfz mit ausgestrecktem Arm hätte berühren können. Eine weitere Methode zur Ahndung bedingt das genaue Ausmessen der „Tatörtlichkeit“ nach began- genem Verstoß, was eine vorübergehende Sperrung des fließenden Verkehrs mit sich bringe und daher ggf. die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme tangiert. Bisher liegen jedoch noch keine belastbaren Erfahrungen in der Rechtsprechung im Hinblick auf die vom PP Köln angewandten Methoden vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Venloer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2333/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.08.2022
- Erstellt
- 25.07.2022 10:16