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2842/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage vom RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Unterausschuss Wohnen vom 02.09.2024 bezüglich Vertragsstrafen aus nicht eingehaltenen Bauverpflichtungen

Mitteilung Ausschuss 12.09.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 18.18

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/3 
 
Vorlagen-Nummer 12.09.2024 
 2842/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage vom RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) aus 
dem Unterausschuss Wohnen vom 02.09.2024 bezüglich Vertragsstrafen aus nicht 
eingehaltenen Bauverpflichtungen 
  
 
Bezugnehmend auf die Mitteilung „Auswertung der Kölner Bautätigkeitsstatistik 2023“ 
(Vorlage-Nr. 1410/2024 ) erkundigt sich RM Pakulat in der Sitzung des Unterausschus-
ses Wohnen vom 02.09.2024, ob Vertragsstrafen aus nicht eingehaltenen Bauver-
pflichtungen erhoben werden. Sie 
bittet um Beantwortung zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
19.09.2024.  
 
Antwort der Verwaltung  
  
Die Verwaltung kann nur bedingt mit Bauverpflichtungen und Vertragsstrafen auf die 
Realisierung von bereits genehmigten Wohneinheiten einwirken. In den meisten Fäl-
len gibt es bei Angebotsbebauungsplänen oder Genehmigungen auf Grundlage von § 
34 BauGB sowie Befreiungen nach § 31 BauGB keine rechtliche Handhabe, in die 
Baufreiheit und in das bestehende Baurecht einzugreifen.  
 
In Fällen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit von Bau-
verpflichtungen und Vertragsstrafen. Diese sind jedoch in der Höhe begrenzt, was 
auch der Rechtsprechung geschuldet ist. Inhaltlich wäre diese Strafe somit kein Hin-
dernis. Ähnliches gilt für investorengestützte Bebauungspläne, für die seit 2018 in der 
Regel ebenfalls Bauverpflichtungen festgelegt werden.  
 
Aktuell gibt es angesichts der Baukrise vermehrt Bestrebungen der Vorhabenträger, in 
den vertraglichen Vereinbarungen diesbezügliche Abweichungen herbeizuführen be-
ziehungsweise vereinbarte Inhalte zu hinterfragen und nachzuverhandeln.  
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2842/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.09.2024
Erstellt
12.09.2024 10:55