Beantwortung einer mündlichen Anfrage vom RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Unterausschuss Wohnen vom 02.09.2024 bezüglich Vertragsstrafen aus nicht eingehaltenen Bauverpflichtungen
Mitteilung Ausschuss 2842/2024 vom 12.09.2024
Stand: Am 19.09.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 12.09.2024 2842/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage vom RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) aus dem Unterausschuss Wohnen vom 02.09.2024 bezüglich Vertragsstrafen aus nicht eingehaltenen Bauverpflichtungen Bezugnehmend auf die Mitteilung „Auswertung der Kölner Bautätigkeitsstatistik 2023“ (Vorlage-Nr. 1410/2024 ) erkundigt sich RM Pakulat in der Sitzung des Unterausschus- ses Wohnen vom 02.09.2024, ob Vertragsstrafen aus nicht eingehaltenen Bauver- pflichtungen erhoben werden. Sie bittet um Beantwortung zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2024. Antwort der Verwaltung Die Verwaltung kann nur bedingt mit Bauverpflichtungen und Vertragsstrafen auf die Realisierung von bereits genehmigten Wohneinheiten einwirken. In den meisten Fäl- len gibt es bei Angebotsbebauungsplänen oder Genehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB sowie Befreiungen nach § 31 BauGB keine rechtliche Handhabe, in die Baufreiheit und in das bestehende Baurecht einzugreifen. In Fällen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit von Bau- verpflichtungen und Vertragsstrafen. Diese sind jedoch in der Höhe begrenzt, was auch der Rechtsprechung geschuldet ist. Inhaltlich wäre diese Strafe somit kein Hin- dernis. Ähnliches gilt für investorengestützte Bebauungspläne, für die seit 2018 in der Regel ebenfalls Bauverpflichtungen festgelegt werden. Aktuell gibt es angesichts der Baukrise vermehrt Bestrebungen der Vorhabenträger, in den vertraglichen Vereinbarungen diesbezügliche Abweichungen herbeizuführen be- ziehungsweise vereinbarte Inhalte zu hinterfragen und nachzuverhandeln. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
-
19.09.2024
TOP 18.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz