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0033/2017

Herausforderung extremistischer Salafismus (2)

Mitteilung Ausschuss 20.01.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2859 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0033/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Herausforderung extremistischer Salafismus (2) 
Beantwortung der Anfrage von Herrn Klausing / JHA Sitzung vom 15.11.2016 
 
Der extremistische Salafismus stellt die pädagogischen Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugend-
arbeit zunehmend vor neue und schwierige Herausforderungen. Die Träger der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit sind dem Thema gegenüber sensibilisiert und intervenieren in ihrer pädagogischen Ar-
beit mit Kindern und Jugendlichen, um Demokratie- und Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken. Im 
Vordergrund steht hier die Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen - mit Jugendlichen ins 
Gespräch kommen, sie erreichen, sie aufklären und sie gegen diese Form der Gefährdung schützen. 
Neben dem Landesprogramm „Wegweiser“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Lan-
des NRW und der Durchführung von lokaler Beratung von Eltern, Lehrern und pädagogischen Fach-
kräften, ist ein weiterer Schwerpunkt die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit.  
In den vergangenen zwei Jahren wurden speziell für pädagogische Fachkräfte der Offenen Kinder- 
und Jugendarbeit eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen zum Thema extremistischer Salafismus 
angeboten. U.a. hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. (AJS) 
bereits zweimal die modulare Fortbildung „Plan P – Jugend stark machen gegen salafistische Radika-
lisierung“ durchgeführt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat in Kooperation mit der AJS eine 
eintägige Fortbildung angeboten, die für das Jahr 2017 erneut geplant ist. 
Die dem gewaltbereiten Salafismus zuzuordnenden Personen leben in allen Regionen Nordrhein-
Westfalens. Schwerpunkte sind in den Ballungszentren des Rheinlands und des Ruhrgebiets zu ver-
zeichnen. Die auf einzelne Städte heruntergebrochenen Zahlen werden der Öffentlichkeit nicht be-
kannt gegeben. Der Staatsschutz steht jedoch in einer offensiven Kooperation mit den örtlichen Poli-
zeibehörden, sodass einzelne Personen vor Ort bekannt sind. 
 
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist seit 2017 jährlich mit 100.000,00 € ausgestattet, die 
sich wie folgt aufgliedern: 
 
 Koordinations- und Fachstelle (Arbeiterwohlfahrt Köln e.V.) – 45.000,00 € 
 Aktions- und Initiativfonds – 40.000,00 € 
 Jugendforum – 5.000,00 €

2 
 
 Partizipations-; Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit – 5.000,00 € 
 Coaching – 5.000,00 € 
 
Die Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. erhält für das Landesprogramm „Wegweiser“ eine Förderung in Höhe 
von 180.000,00 € (90.000,00 € je Vollzeitstelle).  
 
Detaillierte Informationen zu den Programmen entnehmen Sie bitte den JHA-Mitteilungen 3554/2015 
und 0070/2016.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0033/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27