0341/2024
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 4 Masterplan Max Becker-Areal
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Anlage 4
Anlage 1 Geltungsbereich
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Widdersdorfer Straße Oskar-Jäger-Straße Weinsbergstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188ain Köln - Ehrenfeld 010050200300 Meter
Anlage 3 Planungskonzept
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45,2045,20 59,10 44,80 I P 611 I FD GWM 48.57 48.26 48.02 WerbetafelBeton Stellplätze Stellplätze Ri= 52.17 OK Mauer 52.65 47.92 13.61 -71.83- U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 U=0,3 K=3 Beet I VI V V I I llllll IV IVIV III IIIIV VI V lX Vl lV VI V V V VI VlI VllI X V V VI VI V V V V V IV V VI IIl Il IVIV IV IV IV V Vl III VI lV l Vl lV Vl IV II Vl lV III IV lll lV lll Xll V V VlllX X Xl Vll V VllVl lV II lV lV Xll Vlll V IV IV lV Vl IV V IV G H IF B D E C A PV V Vl III VI lV l IV II lV III lll lll V IV lV Vl I V I ll IVIV III III V V V V VI VlI VllI V V V V V V IIl Il IVIV IV IV Vl lV Vl IV lV VI ll V lV VI ll I VI V VXl lV Vll Xll X VI VI IV IV lX IV Vl Vll Xll lX lV Vll ll IV lV lX V Vl lV lV V IV IV Widdersdorfer Straße WID LageplanStS DIN A3 22.01.2024 Köln Ehrenfeld THE WID /Phase5 GmbH Erkrather Straße 230 40233 Düsseldorf Testauftraggeber Teststraße Testort 1/1000 INDEX ÄNDERUNG BEARB. DATUM VORABZUG PROJEKT:OBJEKTPLANUNG: BAUHERRSCHAFT: GEZEICHNET / DATUM MASZSTAB / FORMAT Projektnr-Bauteil-Ersteller-Leistungsphase-Planart-Geschoss-Planinhalt-Blattnr Index/Variante WID-XX-XX-ARC-20-LP-D00-XXX- - / THE WID ONE: Grundstück: ca. 15.800 m2 BGF (Vollgeschosse): ca. 46.990 m2 BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse: 48.970 m2 GFZ: ca. 3,0 GRZ I: ca. 0,6 GRZ II: ca. 0,8 1. + 2. Untergeschoss: ca. 19.744 m2 THE WID TWO: Grundstück: ca. 15.040 m2 BGF (Vollgeschosse): ca. 45.100 m2 BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse: ca. 46.180 m2 GFZ: ca. 3,0 GRZ I: ca. 0,6 GRZ II: ca. 0,9 1. + 2.Untergeschoss: ca. 18.434 m2 BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse (ohne UG): Haus A: ca. 11.721 m2 Haus B: ca. 14.257 Haus C: ca. 5.341 m2 Haus D: ca. 14.350 m2 Haus E: ca. 3.453 m2 Haus F: ca. 12.060 m2 Haus G: ca. 15.881 m2 Haus H: ca. 14.866 m2 Haus I: ca. 3.471 m2 Anlage 3 URBANE DICHTE AN DER OST-WEST-ACHSE Modellfotos
Anlage 2 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 2 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und um- fasst circa 3,1 Hektar (ha). Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher haupt- sächlich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Die Projektentwicklungsgesellschaft Alfons & Alfreda AG beabsichtigt als Vorhabenträgerin, die in ihrem Besitz befindlichen Flächen neu zu gestalten. Das Vorhaben soll in das städtebauliche Umfeld integriert sowie mit den parallel verfolgten Planverfahren und – prozessen abgestimmt werden (siehe Kapitel 2). Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prägen- den Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus mit fle- xibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport entstehen. Zur Förderung der Vernetzung und von Synergien zwisc hen un- terschiedlichen Nutzern sind Co-Working-Spaces geplant. Die g eplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung und strebt gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Während im Sockel eine Klinkerfassade in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, sind in den Ober- geschossen begrünte Fassaden und eine Holz-Hybrid Bauweise geplant. Auch Dachbegrünun- gen sollen vorgesehen werden. Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet weitergeführt. Zusätzlich sind im öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni- kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Räume sollen begrünt werden. Mit Blick, auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll, die Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden. 2 2. Verfahren In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes liegt das Max-Becker-Areal. Für dieses wurde zwischen März und Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil um fasste das Gebiet des Max -Becker-Geländes sowie das Grundstück der Rheinenergie und das Annexgrundstück zwischen Maarweg und Vitalisstraße. Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max-Becker-Areal angrenzende Flächen als konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal von der Vitalis- straße bis zur Oskar -Jäger-Straße südlich der DB -Trasse und nördlich der Widdersdorfer Straße. Das vorliegende Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt. Für diesen Ideenteil waren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen: Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), gegebenenfalls ergänzt durch Bildung, mit einer Ge- schossflächenzahl von 3,0, Zu- und Durchwegungen für Zu-Fuß-Gehende und Radverkehr in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. Das Wettbewerbsverfahren, welches in insgesamt zwei Bearbeitungsphasen gegliedert wurde, startete am 28.03.2022 mit insgesamt 15 Planungsteams. Am 18.10.2022 hat das Preisrichter- gremium über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Anerkennungen entschieden. Der erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hannover mit dem Landschaftsarchi- tekturbüro urbanegestalt aus Köln. Für das vorliegende Plangebiet beziehungsweise den ehemaligen Ideenteil 3, hat der Stadtent- wicklungsausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2023 nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorf er Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße mit dem Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße 158 und 188 in Köln-Ehrenfeld“ einzuleiten. Ebenfalls wurde ein weiterführendes Wettbewerbsverfahren als Mehrfachbeauftragung zur Qualitätssicherung beschlossen. Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Anmerkungen wurden innerhalb der Wettbewerbsauslobung berücksichtigt. Am 12.09.2023 startete mit insgesamt fünf Büros die erste Bearbeitungsphase der Mehrfach- beauftragung. Ziel war es, das Plangebiet anhand der im vorangegangenen Qualifizierungsver- fahrens benannten Parameter weiterzuentwickeln sowie insbesondere den Hochbau und Frei- raum des Gebietes zu qualifizieren. Am 06.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbeitungs- phase vorgeschlagen. Die Überarbeitung der beiden städtebaulichen Entwürfe war am 15.01.2024 abgeschlossen. Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre- terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos- sen. 3 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von circa 3,1 ha liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von r und 1,6 ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden Plan- gebietsteilen liegen Fremdgrundstücke, welche aktuell mit Gewerbebetrieben belegt sind. Auch die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. Abbildung 1: Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplans 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. 4 Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa- rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti- gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks werden überwiegend als Stellflächen genutzt. Das vorhandene Baudenkmal Widdersdorfer Straße 188a (ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium) soll erhalten werden. Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- und Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich liegen zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max -Becker-Areal, aber auch kleinere Gewerbebetriebe. 3.3 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver- kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden. Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143) liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. In circa 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefahren wird. In circa 1,4 km Entfernung ist die nächste S -Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Technologiepark“ zu erreichen. 3.4 Ver- und Entsorgung Die medienseitige Ver - und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor- habenträgerin beziehungsweise in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Ver- sorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsausweisung „Gewerbege- biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzun- gen. 4.4 Bebauungsplan Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. 5 Südlich der Widdersdorfer Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans 63459/02 „Widdersdorfer Straße, Oskar-Jäger-Straße, Stolberger Straße, Gürtelbahn“ (rechtsverbindlich seit April 1984), für den am 18.08.2021 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung bekannt gemacht wurde. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannt e "Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20. Juli 2004 beschlossen wurde. 4.6 Zielbild Weststadt 2021 Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße . Er wurde unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der Stadtgesell- schaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wurden allgemeine Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima- wandels! Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West- stadt! Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum verortet und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand- orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweise Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut wer- den, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Das städtebauliche Kon- zept sieht öffentlich zugängliche Aufenthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die sowohl an die Nachbarbebauung als auch an vorhandene Stadträume anbinden. Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese Struk- tur wird durch vier markante und einheitlich gestaltete Hochpunkte mit max. 40 m Höhe ergänzt, welche gleichmäßig über das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird durch die gewählten Struk- turen und Materialien ein urbaner Raum ausgebildet, der den Stadtteil Ehrenfeld repräsentiert. Eine begrünte, zentrale Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbin- dung zum geplanten Quartier auf dem ehemaligen Max-Becker-Areal. Hiervon abgehend wer- den weitere Anbindungen für den Fuß - und Radverkehr nach Norden und Süden vorgesehen. Der motorisierte Individualverkehr wird frühzeitig entlang der Widdersdorfer Straße in eine Tief- garage geführt, sodass das Plangebiet weitestgehend autofrei gestaltet werden kann. 6 Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse weitest- gehend durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen entlang der prägenden Ost-West- Verbindung sind insbesondere Nutzungen wie zum Beispiel Ladenlokale sowie auch Gastrono- miebetriebe vorgesehen. Hierdurch kann eine lebendige Erdgeschosszone ausgebildet werden, die im Zusammenspiel mit den geplanten Freiräumen einen urbanen Raum definiert. Abbildung 2: Prämierte Vorzugsvariante vom Büro Phase 5 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding- ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet. 6.2 Artenschutz Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. 6.3 Boden Für das Plangebiet wird ein Bodengutachten erstellt. 6.4 Lärmschutz Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter- sucht. 7 6.5 Energiekonzept Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden werden im Rahmen des weite- ren Verfahrens im Energiekonzept berücksichtigt. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln ( Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin schließt mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durchführungs- vertrag zur Umsetzung der Planung ab. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.
Anlage 6 Protokoll Jurysitzung 2
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Köln – The Wid One & Two, Qualifizierungsverfahren Protokoll zur 2. Jurysitzung – Überarbeitung durch phase 5 und urban agency Datum: 16.01.2024 Stadtplanung Zimmermann GmbH, Linzer Straße 31, 50939 Köln Jury: Herr Prof. Storch, Juryvorsitzender Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Ehrenfeld Frau Herr, Stadtplanungsamt Köln Herr Minkus, Gestaltungsbeirat Stadt Köln Herr Weil, Alfons & alfreda AG (Vorhabenträgerin) - Aa Teilnehmer: Frau Klein, urban agency Herr Welp, phase 5 Gäste: Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt Köln Frau Respondek, Frau Peisert, Herr Mazza, Aa (Gäste) Protokoll: Herr Zimmermann, Frau Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH Seiten: 5 1. Preisrichtervorbesprechung (16:15 Uhr bis 16:25 Uhr) - Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Zimmermann und Herrn Prof. Storch. - Herr Prof. Storch skizziert den weiteren Ablauf der Jurysitzung. Auf Grundlage der Überarbei- tungshinweise aus der Jurysitzung am 06.12.23 sind die überarbeiteten Beiträge zu bewerten. - Herr Weil bittet darum, auch die Eckpunkte der Auslobung mitzuberücksichtigen. - Herr Zimmermann berichtet, dass beide teilnehmenden Büros jeweils einen Präsentationsplan, Einsatzmodelle und eine Berechnungstabelle fristgerecht am 15.01.24 eingereicht haben. Anlage 6 Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024 Seite 2 von 5 2. Vorstellung der Arbeiten durch Herr Welp, phase 5 (16:25 Uhr bis 16:40 Uhr) Auf Grundlage der Preisgerichtsempfehlungen wurde die Lage der Hochpunkte überarbeitet. Mit der Akzentuierung eines Hochpunktes im nordöstlichen Bereich wird ein Entree in das neue Quar- tier geschaffen. Weitere drei Hochpunkte werden entlang der Ost-West-Achse platziert. Die maxi- male Höhe baulicher Anlagen bleibt unverändert. Das Denkmal wird freigestellt. Der umgebende Platzraum bietet Aufenthaltsmöglichkeiten mit „Alt- stadtflair“. Um die Homogenität der Blockstruktur aufzubrechen, wurden Kubaturen und Fassaden zu einer kleinteiligeren Gliederung weiterentwickelt. Die Grundstruktur erleichtert eine eindeutige Adressbil- dung und die Realisierung in Bauabschnitten. Die Unterbauung mit Tiefgaragen hält sich grundsätzlich an den footprint der Hochbauten, so dass ein Anteil von 20% - auch abschnittsweise - unversiegelt bleiben kann. Die vorgeschlagenen Plätze wurden aufgeweitet. Die Zonierung erlaubt durch die Aufgabe des „ro- ten Teppichs“ die Erfahrbarkeit der Räume zwischen den Gebäuden als Fläche. Stand Phase 2 (Januar 2024) Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024 Seite 3 von 5 3. Vorstellung der Arbeiten durch Frau Klein, urban agency (16:55 Uhr bis 17:10 Uhr) In der Überarbeitung wurde die Lage und Höhe der Hochpunkte überprüft und angepasst. Entspre- chend der Empfehlung des Preisrichtergremiums wurde die bauliche Höhe der Hochpunkte auf maximal 40 m reduziert. Die durch die Reduzierung der Hochpunkte fehlende Baumasse ist homo- gen innerhalb der Plangebiete verteilt. Die gem. Auslobung zu berücksichtigende Geschossfläche wird beibehalten. So sind neben den zwei 10-geschossigen Hochpunkten zwei weitere kleinere Hochpunkte von 7 bzw. 8 Geschossen geplant. Der im Osten liegende Hallenplatz wurde in seiner Größe reduziert, so dass ein intimerer Außen- raum entsteht und nördlich davon eine effektivere Ausnutzung der Flächen möglich geworden ist. Die bestehende Dachkonstruktion der Industriehalle wird teilweise umgenutzt und in Glas einge- deckt und teilweise als offene Konstruktion exponiert und begrünt. Es entsteht ein vom Industrie- erbe geprägter öffentlicher Platz. Im Norden schließt ein neues modulares Holzbaugebäude an den Bestand an. Die Blockstruktur ist durch ihre klar ablesbaren Volumina und die Staffelung der Höhen gegliedert, so dass trotz der hohen Dichte der menschliche Maßstab im Vordergrund steht. Drei verschiedene Fassadentypologien aus Backstein, Holz und Metall sind ineinandergesteckt, wobei die Backstein- fassaden immer aus dem Sockel herauswachsen, während Holz- und Stahlfassaden aufgesetzt werden. Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke wurden in ihrer Anordnung und in ihrem Foot- print derart vereinfacht, dass eine klare Einteilung in einzelne Grundstücke entsteht, die eine suk- zessive Realisierung möglich macht. Die Adressbildung und Erschließungssystematik der Blöcke sind so angepasst, dass alle Treppen- räume und Zugänge direkt aus dem öffentlichen Raum heraus erschlossen werden. So werden die öffentlichen Räume zusätzlich belebt. Die Nutzer der Gebäude haben dabei noch immer direkten Zugang zu den Hofgärten. Das Baudenkmal in der Widdersdorfer Straße 188a bestimmt die Maßstäblichkeit seines Baufel- des. Ein kleiner zurückgesetzter Glaskörper bindet das Gebäude an eine 3,5-geschossige Gebäu- destruktur mit Sheddächern an. Stand Phase 2 (Januar 2024) Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024 Seite 4 von 5 4. Juryentscheidung und weitere Empfehlungen (17:10 Uhr bis 18:00 Uhr) - Herr Storch fordert die Jurymitglieder dazu auf, direkt in einen wertenden Vergleich der vorge- stellten Arbeiten einzusteigen. - Seitens der Jury wird festgestellt, dass die Überarbeitungsempfehlungen für die Teilnehmenden, beispielsweise in Bezug auf die nördliche Anbindung, Körnigkeit der Blöcke, nicht einheitlich waren. - Die Jury bewertet folgende Aspekte: o Blockstruktur: In der Überarbeitung arbeitet phase 5 eine kleinteilige Körnigkeit der Blöcke heraus und vermeidet damit den Eindruck einer seriellen Fassadengestaltung. Urban agency zeigt in der Überarbeitung eine Vereinfachung der Blockstruktur, die zu sehr tiefen Gebä u- dekörpern führt. o Anordnung Hochpunkte: phase 5 positioniert Hochpunkte zur städtebaulichen Akzentuierung von Gelenkpunkten, die eine Adressbildung zur Widdersdorferstraße als auch nach Norden „in der zweiten Reihe“ ermöglichen. Die Einbindung von Hochpunkten in den Gesamtkontext gelingt urban agency weniger überzeugend. Die Reduzierung auf 40 Meter hohe Gebäude ist der Entwurfsidee nicht zuträglich. o Öffentliche Räume: Der Entwurf von phase 5 zeigt ein differenziertes Platz- und Freirauman- gebot, das eine attraktive Durchwegung innerhalb des Quartiers sicherstellt. Die Vernetzung in den angrenzenden Stadtraum ist ausgewogen und anschlussfähig. Der vorgeschlagene Hallenplatz von urban agency schafft einen überzeugenden Gelenkpunkt für die Ost -West- Verbindung. o Denkmal: Der umgebende Stadtraum ist im Entwurf von phase 5 gegenüber dem Denkmal respektvoll gestaltet. Es entsteht ein intimes Raumangebot mit Aufenthaltsqualität. Das durch urban agency vorgeschlagene lineare, kleinteilige Gebäudeensemble ( Erweiterung mit Sheddächern) lässt die Adressbildung unklar erscheinen und exponiert das Denkmal stark. o Bestandsgebäude an der Widdersdorfer Straße: phase 5 integriert die Bestandsgebäude in die vorgeschlagene, kleinteilige Blockstruktur. Im Entwurf von urban agency wirken die Be- standsgebäude eher als Fremdkörper. o Bildung von Realisierungsabschnitten: In beiden Entwürfen führt die gemeinsame Tiefgarage für jeden Teilbereich zu Restriktionen in der Bildung von Realisierungsabschnitten. Sinnvoll- erweise wird jeweils mit den Blöcken, die die Zufahrt zu den Tiefgaragen aufnehmen, begon- nen. Phase 5 kann mit der gezeigten Aufteilung der Tiefgarage eine abschnittsweise Reali- sierung unter Berücksichtigung einer GRZ von 0,8 nachweisen. Die Möglichkeit der Bildung von Bauabschnitten ist für die Vorhabenträgerin ein wichtiges Kriterium. Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024 Seite 5 von 5 Die Jury - Frau Herr, Herr Prof. Storch, Herr Weil, Herrn Minkus und Herr Spelthann – ent- scheidet sich einstimmig für den Beitrag des Büros phase 5. Herr Weil informiert die teilnehmen- den Büros. Die Jury formuliert folgende weitergehende Empfehlungen: - Die Höhenentwicklung des Quartiers soll das in Planung befindliche Höhenkonzept der Stadt Köln beachten. Die maximale Höhe baulicher Anlagen soll eine absolute Höhe von 40 Metern nicht überschreiten. - Die im Entwurf gezeigte, kleinteilige Körnigkeit soll durch geeignete Vorgaben im weiteren Ver- fahren sichergestellt werden. - Die Jury würde es begrüßen, wenn unterschiedliche Planungsbüros – insbesondere Teilneh- mende der Mehrfachbeauftragung – mit der Umsetzung beauftragt würden. Herr Prof. Storch und Herr Weil bedanken sich für die rege Teilnahme des Jurygremiums. Die Ju- rysitzung wird um circa 18:00 Uhr beendet. Köln, 17. Januar 2024 Stadtplanung Zimmermann GmbH
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0341/2024 Freigabedatum 07.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) — Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.02.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 14.12.2022 hat die 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG, Erkrather Straße 230, 40233 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf den Grundstücken Widdersdorfer Straße 158 und 188a eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 31.08.2023 den Einleitungsbeschluss gefasst. Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch- lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba- ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit und Sport. Das Plangebiet liegt im Zielbild Kölner Weststadt, welches hier die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten für Kleingewerbe, Dienstleistung, Forschung und Handel vorsieht. Eine Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr ist ebenfalls sicherzustel- len. Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Durch die Einbin- dung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht im Gesamtkontext funktionierenden Projekten verhindert werden, und Aspekte wie Durchwegung und Vernet- zung projektübergreifend mitgedacht werden. Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) Aufbauend auf dem Entwurf zum Ideenteil Max Becker-Areal hat die Vorhabenträgerin für das Plangebiet Widdersdorfer Straße 158 und 188a von September 2023 bis Januar 2024 ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit fünf Büros mit dem Augenmerk auf Hochbau und Freiraum durchgeführt. Am 06.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbei- tungsphase vorgeschlagen. Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre- terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos- sen. Die Protokolle der beiden Jurysitzungen vom 06.12.2023 und 16.01.2024 inklusive der ande- ren Wettbewerbsbeiträge sind den Anlagen 5 und 6 zu entnehmen. 3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 (BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll auf Grundlage des vorliegenden Siegerentwurfs von Phase 5 erfolgen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach Modell 1 in Gestalt der Beteiligung im Internet und Aushang am Bezirksrathaus Ehrenfeld und am Stadthaus in Deutz (Außenstelle Stadtplanungsamt) erfolgen. Da das Plangebiet Teil des Ideenteils zum Max Becker-Areal war und eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung bereits beim Wettbewerb Max Becker stattfand, wird eine Beteiligung nach Modell 1 als ausreichend angesehen. Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden die beteiligten Gremien im Rah- men des sogenannten Vorgabenbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB konsultiert. Des Weiteren wird die Verwal- tung mit diesem Beschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren entsprechend den Anre- gungen aus der Öffentlichkeit und der Politik weiter fortzuführen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs- planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im wei- teren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforde- rungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den ges etzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen: - Geltungsbereich - Erläuterungstext - Planungskonzept und Modellfotos - Planungskonzept integriert in Masterplan/Ideenteil Max Becker-Areal - Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 - Protokoll Jurysitzung 16.01.2024
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1054 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0341/2024
Stand: 05.09.2025
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 16.05.2024 bis
31.05.2024 nach Modell 1 (Aushang) durchgeführt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt er-
folgte am 08.05.2024.
Nächste Schritte:
Nicht erforderlich
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
912 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Protokoll Jurysitzung 1
17163 Zeichen
Köln – The Wid One & Two, Qualifizierungsverfahren
Protokoll zur Jurysitzung
Datum: 06.12.2023
Pattenhalle Ehrenfeld, Christianstraße 82 in 50825 Köln
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste
Verteiler: wie Teilnehmer
Seiten: 15
1. Preisrichtervorbesprechung
(09:15 Uhr bis 09:45 Uhr)
- Begrüßung der Teilnehmer durch die Alfons & alfreda AG (Vorhabenträgerin).
- Herr Prof. Storch wird durch die Alfons & alfreda AG als Vorsitzender des Jurygremiums vorgeschla-
gen; der Vorschlag (bei eigener Enthaltung) wird einstimmig angenommen.
- Herr Prof. Storch benennt die wesentlichen Zielsetzungen und skizziert den weiteren Ablauf der Jury-
sitzung.
- Stadtplanung Zimmermann stellt in einer Kurzpräsentation den Vorprüfbericht zu m Qualifizierungs-
verfahren vor.
2. Zulassung der Arbeiten anhand der Anforderungen aus der Auslobung
- Alle Entwürfe haben die Anforderungen aus der Auslobung erfüllt und wurden fristgerecht sowie voll-
ständig abgegeben; alle Entwürfe qualifizieren sich für das Verfahren.
3. Vorstellung der Arbeiten durch die Teilnehmer
(09:45 Uhr bis 12:30 Uhr)
- Die Entwurfsverfasser präsentieren in der vorgegebenen Reihenfolge ihre jeweiligen Projekte und er-
läutern die konzeptionellen städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen sowie die Überlegun-
gen und Vorstellungen in Bezug auf eine nachhaltige Projektentwicklung . Die Verfasser stehen so-
dann für Rückfragen durch die Jury zur Verfügung.
Anlage 5
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 2 von 15
4. Bewertung der Arbeiten; Schaffung eines Meinungsbildes
(13:15 Uhr bis 14:30 Uhr)
- Im Nachgang zur Vorstellung der Arbeiten durch die Entwurfsverfasser, werden die wesentlichen Ziele
und Beurteilungskriterien des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens durch Herrn Prof. Storch, die
Vorhabenträgerin sowie durch die Verwaltung und Politik zusammengefasst.
- Neben einer funktionierenden Erschließung innerhalb und außerhalb (z. B. Anbindung an das Max -
Becker Areal) des Plangebietes, der Entwicklung einer lebendigen Erdgeschosszone , qualitätvoller
Aufenthaltsräume sowie einer homogenen Höhenentwicklung, soll insbesondere die Schaffung eines
urbanen Zentrums aufgezeigt werden, welches durch die Schaffung von unterschiedlichen Nutzungs-
angeboten (Büro, Gastronomie, Einzelhandel, etc.) zur Adressbildung des Standortes beiträgt. Dar-
über hinaus sind eine Bauabschnittsweise Realisierbarkeit für den Vorhabenträger ein wichtiges Kri-
terium.
- Im Zuge der ersten Bewertung werden die vorgestellten Arbeiten durch die Fach preisrichter in ihren
Qualitäten und Defiziten analysiert bzw. bewertet und anschließend im Gremium erörtert. Die erste
Bewertung dient hierbei der Schaffung eines Meinungsbildes in Bezug auf die städtebaulichen Ent-
würfe sowie die konzeptionellen Überlegungen zur Schaffung von räumlichen Qualitäten.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 3 von 15
Städtebaulicher Entwurf Cityförster
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 4 von 15
Bewertung Cityförster
- Der städtebauliche Entwurf wird als nachvollziehbare Entwicklung aus dem Max-Becker Areal bewer-
tet; die Konzeption überzeugt durch eine trockene, aber qualitätsvolle Ausgestaltung.
- Verzicht auf die Entwicklung von prägenden Hochpunkte n; homogene Höhenentwicklung innerhalb
des gesamten Plangebietes auf Kosten der Freiraumqualitäten.
- Die Adressbildung zur Widdersdorfer Straße hin wird positiv bewertet ; die Adressbildung bzw. die
Erschließungsfunktion der begrünten Innenhöfe kann nicht nachvollzogen werden.
- Die nahezu vollständige Unterbauung der zentral verlaufenden Ost-West-Achse wird kritisch gesehen
- Entwicklung von begrünten Innenhöfen mit natürlichem Bodenansc hluss wird begrüßt, die räumliche
Qualität durch teilweise Überbauung und horizontale Erschließungssystematik wird sehr kritisch ge-
sehen.
- Die Planung von gemeinschaftlich genutzten Lagerflächen innerhalb der I -geschossigen Innenhöfe
wird in Frage gestellt.
- Eine sukzessive Realisierung wird aufgrund der großteiligen Strukturen als schwer umsetzbar bewer-
tet.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 5 von 15
Städtebaulicher Entwurf Damrau Kusserow
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 6 von 15
Bewertung Damrau Kusserow
- Der Entwurf bildet zwei klar definierte Orte aus (Halle und Turm); hieraus sind eine eindeutig erkenn-
bare Struktur und Haltung ablesbar ; diese klare Struktur und Orientierung bilden einen urbanen und
robusten städtebaulichen Lösungsansatz ab.
- Es wird eine lebendige Erdgeschosszone mit nutzungsflexiblen Gewerbeeinheiten geschaffen ; die
Umsetzung von kleinteiligen Gewerbestrukturen wird von der Ausloberin als denkbar bewertet.
- Der zentrale Boulevard (Ost-West-Achse) wird nicht vollständig unterbaut und schafft großzügige Frei-
räume mit einem natürlichen Bodenanschluss.
- Die schematisch mit insgesamt zwei Geschossen dargestellte Tiefgaragenebene wird kritisch gese-
hen.
- Die Lage des östlich angeordneten Platzes wird in Frage gestellt; Ausbildung und Größe des westli-
chen Platzes als Entreé wird positiv bewertet, der östliche Platz wird jedoch als dezentral und zu groß
dimensioniert bewertet.
- Der Umgang bzw. die klare Haltung in Bezug auf die Hochpunktentwicklung wird hinterfragt ; insbe-
sondere die Gestaltung des Hochpunktes am Hallenplatz kann nicht überzeugen.
- Die „Urbanität“ entlang der prägenden Ost-West-Achse ist zu überdenken und wäre dementsprechend
weiterzuentwickeln.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 7 von 15
Städtebaulicher Kastner Pichler + Partner
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 8 von 15
Bewertung Kastner Pichler + Partner
- Der städtebauliche Entwurf wird als stringente Weiterführung des übergeordneten Masterplanes zum
Max-Becker Areal bewertet.
- Die Höhenentwicklung und Positionierung der insgesamt drei geplanten Hochpunkte , wird positiv be-
wertet.
- Das städtebauliche Konzept wirkt sehr seriell und weist eine klare Struktur durch die Wiederverwen-
dung der entwickelten Module auf. Eine Hierarchie der Räume ist nicht erkennbar.
- Die von Norden nach Süden verlaufenden „Gassen“ werden mit einer Breite von ca. 7,0 Metern als
deutlich zu eng bewertet und entwickeln keine Adressbildung in den benannten Bereichen.
- Es wird keine klare Vorder- und Rückseite ausgebildet.
- Eine Würdigung des Denkmales im Westen kann nur in Teilen erkannt werden, da der Anbau als sehr
massiv wahrgenommen wird.
- Der als Retentionsfläche deklarierte See ist nicht Bestandteil des Plangebietes.
- Die Freiraumqualitäten sowie die Erschließungsmaßnahmen sind nicht eindeutig aufgezeigt und wer-
den in ihrer Funktionalität deutlich hinterfragt.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 9 von 15
Städtebaulicher Entwurf Phase 5
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 10 von 15
Bewertung Phase 5
- Die städtebauliche Konzeption wird als klare Umsetzung bzw. Weiterentwicklung des Ideenteils aus
dem Qualifizierungsverfahren zum Max-Becker Areal bewertet.
- Die Konzeption wirkt in seiner Körnung und Gestaltung sehr städtisch und entwickelt einen eigenstän-
digen Charakter.
- Die Entwurfsidee bezieht sich auf klassische städtebauliche Motive des 19. Jahrhunderts.
- Die Ausbildung der Sockelgeschosse mit Rundbögen erfolgt in Anlehnung an die Historie des Kölner
Stadtteils Ehrenfeld.
- Die Komposition und Höhenentwicklung der Hochpunkte wird positiv bewertet.
- Die Gestaltung und Gewichtung der prägenden Ost -West-Achse könnte aufgrund der Körnung im
Konflikt mit dem im Westen anschließenden Max-Becker Areal (Bummelmeile) stehen.
- Es wird eine eindeutige Rückseite ausgebildet, keine klare Adressbildung nach Norden ; Anbindung
nach Norden für zu Fußgehende und Radfahrende ggfls. unzureichend ausgebildet.
- Verzicht auf größere Aufenthaltsräume zu Gunsten von kleinen Plätzen und Wegräumen; hierdurch
kommt es zu Entwicklung von vielen unterschiedlichen Adressen.
- Die konzeptionelle Entwicklung des „roten Teppichs“ kann nicht überzeugen.
- Es wird eine urbane Kulisse ausgebildet mit einer eigenen Identität und klaren Sichtbeziehung von
der Widdersdorfer Straße aus.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 11 von 15
Städtebaulicher Entwurf Urban Agency
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 12 von 15
Bewertung Urban Agency
- Die Konzeption wird als moderner, konsequenter, robuster und identitätsstiftender städtebaulicher
Entwurf beurteilt.
- Die beiden ausgebildeten Hochpunkte werden in ihrer Höhenentwicklung kritisch gesehen; hierzu
zählt neben einer möglichen Verschattung der angrenzenden Freibereiche auch die punktuelle und
stadträumlich teilweise unklare Massenverteilung.
- Die Konzentration auf zwei bis zu 61,0 Meter hohe Hochpunkte schafft Flächenreserven an anderen
Stellen innerhalb des Plangebietes; Ausbildung von qualitätsvollen Freiflächen entlang der Ost-West-
Achse sowie des östlich gelegenen Hallenplatzes.
- Die Ausbildung der Sheddach Halle im Zusammenspiel mit dem Denkmal wird positiv bewertet.
- Der Entwurf überzeugt durch einen hohen Anteil an Begrünungsmaßnahmen sowie an Retentionsflä-
chen.
- Der Erhalt von Teilen der Industriehalle sowie die vorgeschlagene Mischnutzung werden äußerst po-
sitiv gesehen. Die Größe und räumliche Fassung des sog. Hallenplatzes wird in Frage gestellt .
- Die Ausbildung des Sockelgeschosses wird als nicht eindeutig bewertet.
- Die Vernetzung in die Umgebung sowie die ausgebildete Anschlussfähigkeiten werden positiv gese-
hen.
- Die Adressbildung entlang der Ost -West-Achse ist nachvollziehbar ausgearbeitet; die Adressbildung
und Erschließung über die Innenhöfe wird kritisch hinterfragt.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 13 von 15
5. Diskussion und Abstimmung über die Arbeiten
(14:45 Uhr bis 15:00 Uhr)
- Nach Beendigung der ersten Bewertung sowie einer Diskussion der Fachjury, wird über die Anträge
auf Ausscheiden befunden.
Die Arbeiten von Kastner Pichler + Partner und Cityförster werden auf Grundlage der vorangegan-
genen Diskussionen mit den nachfolgenden Ergebnissen von der weiteren Betrachtung ausgeschlos-
sen:
Kastner Pichler + Partner mit 10:3 Stimmen ausgeschlossen.
Cityförster mit 11:2 Stimmen ausgeschlossen.
Nach Ausschluss der oben benannten Arbeiten, wird für eine weitere Diskussion über die Entwürfe
von Damrau Kusserow, Phase 5 und Urban Agency abgestimmt.
Damrau Kusserow mit 7:6 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen.
Phase 5 mit 8:5 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen.
Urban Agencyr mit 10:3 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen.
Auf Grundlage des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses werden insbesondere die beiden Ar-
beiten von Phase 5 und Urban Agency im Detail diskutiert.
Phase 5
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen und sehr urban bewertet; die Adressbil-
dung entlang der Ost-West-Achse wird im Vergleich zur Widdersdorfer Straße jedoch kritisch bewer-
tet.
- Ausbildung einer klaren Vorder- und Rückseite; problematische Anbindung in Bezug auf den öffentli-
chen Nahverkehr (Richtung Norden).
- Die Entwicklung der Hochpunkte wird als ausgewogen angesehen; die Positionierung innerhalb des
Plangebietes wäre zu überdenken.
Urban Agency
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen bewertet und kann durch die geschaf-
fenen Freiraumqualitäten überzeugen.
- Insbesondere die Höhenentwicklung der beiden Hochpunkte wird im Kontext des Max-Becker Areals
sowie des vorliegenden Plangebietes kritisch gesehen; die Hochpunkte stehen im Konflikt mit dem
Charakter des Stadtteils Ehrenfeld.
- Der Erhalt der Industriehalle sowie die Ausgestaltung des Hallenplatzes werden positiv gesehen; die
Flächenqualitäten stehen in einem engen Zusammenhang mit der Ausbildung der Hochpunkte.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 14 von 15
Nach der zusammenfassenden Bewertung der beiden Arbeiten durch die Fach- und Sachpreisrichter
sowie der Schaffung eines Stimmungsbildes wird abgestimmt, welche Arbeiten für eine Überarbeitung
vorgeschlagen werden sollen.
Damrau Kusserow Architekten mit 13:0 Stimmen (einstimmig) auf den 3. Rang gewählt.
Phase 5 mit 13:0 Stimmen für eine Überarbeitung (einstimmig) empfohlen.
Urban Agency mit 13:0 Stimmen für eine Überarbeitung (einstimmig) empfohlen.
Die städtebaulichen Entwürfe von Phase 5 und Urban Agency werden einstimmig auf Grundlage der
vorangegangenen Diskussionen als Vorzugsvariante n prämiert und für eine Überarbeitung vorge-
schlagen.
6. Zusammenfassung der Empfehlung für die weitere Bearbeitung durch Urban Agency
(ab 15:15 Uhr)
- Die Lage (Wirkungsraum) und Höhe (jeweils 61,0m) der beiden Hochpunkte ist zu prüfen und ent-
sprechend zu qualifizieren; das Preisrichtergremium empfiehlt die bauliche Höhe von maximal 40,0 m
nicht zu überschreiten.
- Die durch die Reduzierung der Hochpunkte fehlende Baumasse, ist homogen innerhalb der Plange-
biete nachzuweisen; die Geschossfläche von circa 90.400 m² soll bestehen bleiben.
- Der im Osten liegende Hallenplatz ist in seiner Größe und Qualität zu prüfen.
- Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke sind auf eine sukzessive Realisierung zu prüfen
und ggfls. in Bauabschnitte zu gliedern; die Adressbildung und Erschließungssystematik der Blöcke
sind zu prüfen bzw. zu qualifizieren.
Zusammenfassung der Empfehlung für die weitere Bearbeitung durch Phase 5
(15:30 Uhr bis 15:45 Uhr)
- Die Anbindung an das Denkmal 188a ist in Bezug auf die vorgeschlagene Höhenentwicklung (Staffe-
lung) zu qualifizieren.
- Abstaffelung und Einheitlichkeit der Gebäudekörper ist hinsichtlich Adressbildung/Identität zu differen-
zieren.
- Die Verteilung der entwickelten Hochpunkte (Volumen) ist auf Homogenität zu prüfen; die Verortung
entlang der Ost-West-Achse (Schwerpunkt) ist zu überdenken.
- Prüfung der urbanen Dichte entlang der Ost-West-Achse.
- Die nördliche Adressbildung ist zu qualifizieren und in ihrem Wirkungsraum zu stärken; Prüfung der
Adressbildung und Eingangssituationen (Richtung ÖPNV) jenseits der prägenden Ost -West-Achse.
- Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke sind auf eine sukzessive Realisierung zu prüfen
und ggfls. in Bauabschnitte zu gliedern.
Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 Seite 15 von 15
Abgabeleistungen und zeitlicher Rahmen
Die nachfolgenden Unterlagen sind bis zum 15.01.2024 (15:00 Uhr) bei betreuenden Büro Stadtpla-
nung Zimmermann abzugeben. Die Vorstellung der überarbeiteten Entwürfe ist am 16.01.2024 vorge-
sehen.
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Grundriss Erdgeschoss inkl. Freianlagenplanung (Maßstab 1:500)
- Städtebauliche Kennwerte
- Städtebauliches Massenmodell
Das Preisrichtergremium für die Bewertung der Überarbeitung besteht aus Frau Herr, Herrn Prof.
Storch, Herrn Weil, Herrn Minkus und Herrn Spelthann.
Die Termine (15.01.2024 und 16.01.2024) wurden im Nachgang zur Jurysitzung mit dem o. g. Preis-
richtergremium sowie den Büros abgestimmt.
7. Ende der Veranstaltung
(15:45 Uhr)
- Nachdem keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen benannt werden, bedankt sich Herr Prof.
Storch für die rege Teilnahme des Jurygremiums sowie beim Büro Stadtplanung Zimmermann für die
ausgezeichnete Vorprüfung und Organisation; anschließend gibt Herr Prof. Storch den Vorsitz an die
Ausloberin zurück.
- Die Alfons & alfreda AG bedankt sich ebenfalls bei allen Teilnehmern und beendet die Jurysitzung um
circa 15:45 Uhr.
Köln, 12. Dezember 2023
Stadtplanung Zimmermann GmbH
Teilnehmerliste Jurysitzung „The Wid One & Two“ 06.12.2023
Name Zugehörigkeit
Katrin Respondek Alfons & Alfreda
Luisa Peisert Alfons & Alfreda
Felix Hammerschmidt Alfons & Alfreda
Marcello Mazza Alfons & Alfreda
Prof. Christian Heuchel Ortner & Ortner
Jürgen Minkus Gestaltungsbeirat
Prof. Fabian Storch TH Köln
Silke Rheinschmidt Stadtplanungsamt
Volker Spelthann Bezirksbürgermeister Ehrenfeld
Svenja Hennig Rahmenplanungsbeirat
Stefan Götz Köln Business
Martin Berg Fraktion CDU
Sabine Pakulat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Marlis Pöttgen Fraktion FDP
Jürgen Brock-Mildenberger Fraktion SPD
Ralph Sterck Fraktion FDP
Teilnehmerliste Jurysitzung „The Wid One & Two“ 06.12.2023
Name Unterschrift
Prof. Thomas Fenner Studio gruengrau
Friedrich Weil Alfons & Alfreda
Leon Heese Köln Business
Prof. Yasemin Utku TH Köln
Eva Herr Stadtplanungsamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0341/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.02.2024
- Erstellt
- 22.01.2024 14:40