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0341/2024

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 07.02.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 9.2

Anlage 4 Masterplan Max Becker-Areal

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterungstext

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Anlage 6 Protokoll Jurysitzung 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 Protokoll Jurysitzung 1

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Ansehen

Anlage 4 Masterplan Max Becker-Areal

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 1 Geltungsbereich

440 Zeichen

Widdersdorfer Straße
Oskar-Jäger-Straße
Weinsbergstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188ain Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Anlage 3 Planungskonzept

1840 Zeichen

45,2045,20
59,10
44,80
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611
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GWM
48.57
48.26
48.02
WerbetafelBeton
Stellplätze
Stellplätze
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OK Mauer 
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47.92
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V
IV IV
Widdersdorfer Straße
WID LageplanStS
DIN A3
22.01.2024
Köln Ehrenfeld
THE WID
/Phase5 GmbH
Erkrather Straße 230
40233 Düsseldorf
Testauftraggeber
Teststraße
Testort
1/1000
INDEX ÄNDERUNG BEARB. DATUM
VORABZUG
PROJEKT:OBJEKTPLANUNG: BAUHERRSCHAFT: GEZEICHNET / DATUM
MASZSTAB / FORMAT
Projektnr-Bauteil-Ersteller-Leistungsphase-Planart-Geschoss-Planinhalt-Blattnr Index/Variante
WID-XX-XX-ARC-20-LP-D00-XXX-   - 
/
THE WID ONE:
Grundstück: ca. 15.800 m2
BGF (Vollgeschosse): ca. 46.990 m2
BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse: 48.970 m2
GFZ: ca. 3,0
GRZ I: ca. 0,6
GRZ II: ca. 0,8
1. + 2. Untergeschoss: ca. 19.744 m2
THE WID TWO:
Grundstück: ca. 15.040 m2
BGF (Vollgeschosse): ca. 45.100 m2
BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse: ca. 46.180 m2
GFZ: ca. 3,0
GRZ I: ca. 0,6
GRZ II: ca. 0,9
1. + 2.Untergeschoss: ca. 18.434 m2
BGF inkl. Nicht-Vollgeschosse (ohne UG):
Haus A: ca. 11.721 m2
Haus B: ca. 14.257
Haus C: ca. 5.341 m2
Haus D: ca. 14.350 m2
Haus E: ca. 3.453 m2
Haus F: ca. 12.060 m2
Haus G: ca. 15.881 m2
Haus H: ca. 14.866 m2
Haus I: ca. 3.471 m2
Anlage 3

URBANE DICHTE AN DER OST-WEST-ACHSE

Modellfotos

Anlage 2 Erläuterungstext

14513 Zeichen

1 
 
A N L A G E  2 
 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und um-
fasst circa 3,1 Hektar (ha). Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher haupt-
sächlich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden. 
 
Die Projektentwicklungsgesellschaft Alfons & Alfreda AG beabsichtigt als Vorhabenträgerin, die 
in ihrem Besitz befindlichen Flächen neu zu gestalten. Das Vorhaben soll in das städtebauliche 
Umfeld integriert sowie mit den  parallel verfolgten Planverfahren und – prozessen abgestimmt 
werden (siehe Kapitel 2). 
 
Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prägen-
den Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuentwickeln 
und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Campus mit fle-
xibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie 
Freizeit und Sport entstehen. Zur Förderung der Vernetzung und von Synergien zwisc hen un-
terschiedlichen Nutzern sind Co-Working-Spaces geplant. 
 
Die g eplante Architektur sucht gestalterisch Bezüge zur historischen Bebauung und strebt 
gleichermaßen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an.
 Während im Sockel eine Klinkerfassade 
in Anlehnung an das im Umfeld liegende, historische Gaswerk vorgesehen ist, sind in den Ober-
geschossen begrünte Fassaden und eine Holz-Hybrid Bauweise geplant. Auch Dachbegrünun-
gen sollen vorgesehen werden. 
 
Wegeverbindungen in den angrenzenden Stadtraum werden aufgegriffen und im Plangebiet 
weitergeführt. Zusätzlich sind im  öffentlichen Raum belebende Platzsituationen als Kommuni-
kations- und Treffpunkte geplant. Öffentlich zugängliche Räume sollen begrünt werden. 
 
Mit Blick, auf den bereits gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Standort soll, die 
Erschließung zusätzlich für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende attraktiv gestaltet werden. 
 
Um das Konzept planungsrechtlich vorzubereiten, ist die Neuaufstellung eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden.

2 
2. Verfahren 
 
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes  liegt das Max-Becker-Areal. Für dieses 
wurde zwischen März und Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb 
durchgeführt. Der Umgriff des Wettbewerbs gliederte sich in einen Realisierungsteil und einen 
Ideenteil. Der Realisierungsteil um fasste das Gebiet des Max -Becker-Geländes sowie das 
Grundstück der Rheinenergie und das Annexgrundstück zwischen Maarweg und Vitalisstraße. 
 
Die Entwürfe hatten neben dem zu betrachtenden Max-Becker-Areal angrenzende Flächen als 
konzeptionelle Ideenteile zu berücksichtigen. Der Ideenteil umfasste das Areal von der Vitalis-
straße bis zur Oskar -Jäger-Straße südlich der DB -Trasse und nördlich der Widdersdorfer 
Straße. Das vorliegende Plangebiet wurde im Ideenteil 3 berücksichtigt.  Für diesen Ideenteil 
waren folgende Rahmenparameter zu berücksichtigen:  
Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE), gegebenenfalls ergänzt durch Bildung, mit einer Ge-
schossflächenzahl von 3,0, Zu-  und Durchwegungen für Zu-Fuß-Gehende und Radverkehr in 
alle Richtungen sowie öffentliche Plätze und Grünflächen. 
 
Das Wettbewerbsverfahren, welches in insgesamt zwei Bearbeitungsphasen gegliedert wurde, 
startete am 28.03.2022 mit insgesamt 15 Planungsteams. Am 18.10.2022 hat das Preisrichter-
gremium über den Siegerentwurf und die weiteren Ränge und Anerkennungen entschieden. Der 
erste Platz ging an den Entwurf des Büros cityförster aus Hannover mit dem Landschaftsarchi-
tekturbüro urbanegestalt aus Köln. 
 
Für das vorliegende Plangebiet beziehungsweise den ehemaligen Ideenteil 3, hat der Stadtent-
wicklungsausschuss in seiner Sitzung am 31. August 2023 nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet der Grundstücke Widdersdorf er Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer 
Straße mit dem Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße 158 und 188 in Köln-Ehrenfeld“ einzuleiten.  
Ebenfalls wurde ein weiterführendes Wettbewerbsverfahren als Mehrfachbeauftragung zur 
Qualitätssicherung beschlossen. 
 
Im Zeitraum vom 17.05.2023 bis zum 19.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die 
eingegangenen Anregungen und Anmerkungen wurden innerhalb der Wettbewerbsauslobung 
berücksichtigt. 
 
Am 12.09.2023 startete mit insgesamt fünf Büros die  erste Bearbeitungsphase der Mehrfach-
beauftragung. Ziel war es, das Plangebiet anhand der im vorangegangenen Qualifizierungsver-
fahrens benannten Parameter weiterzuentwickeln sowie insbesondere den Hochbau und Frei-
raum des Gebietes zu qualifizieren.  
Am 06.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der 
Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit den 
Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbeitungs-
phase vorgeschlagen. Die Überarbeitung der beiden städtebaulichen Entwürfe war am 
15.01.2024 abgeschlossen. 
 
Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre-
terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos-
sen.

3 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
  3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Fläche von circa 3,1 ha 
liegt im Stadtteil Ehrenfeld und besteht aus zwei Teilflächen: 
Die westliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 188a) umfasst die Flurstücke 301, 302, 324, 489, 
490, 492, 618, 667, 1754/62, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf  mit einer Fläche von r und 1,6 
ha. Die östliche Teilfläche (Widdersdorfer Straße 158) umfasst die Flurstücke 437 und 1762/62, 
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf mit einer Fläche von 1,5 ha. 
 
Im Süden wird das Plangebiet durch die Widdersdorfer Straße begrenzt. Zwischen beiden Plan-
gebietsteilen liegen Fremdgrundstücke, welche aktuell mit Gewerbebetrieben belegt sind. Auch 
die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Flurstücke sind gewerblich genutzt. 
 
 
Abbildung 1: Abgrenzung des Vorhaben- und Erschließungsplans 
 
  3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt.

4 
Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung. Pa-
rallel zur Widdersdorfer Straße befindet sich ein dreigeschossiges Bürogebäude, im rückwärti-
gen Teil schließen eingeschossige (Lager-) Hallen an. Die Hofflächen des Grundstücks werden 
überwiegend als Stellflächen genutzt. Das vorhandene Baudenkmal Widdersdorfer Straße 188a 
(ehemalige Versuchsanstalt und Laboratorium) soll erhalten werden. 
Im östlichen Teil des Plangebietes befindet sich ebenfalls ein dreigeschossiges Geschäfts- und 
Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße 158. Nördlich davon, im rückwärtigen Bereich liegen 
zunächst Stellplatzflächen und weiter nördlich ein- bis zweigeschossige (Lager-) Hallen. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die Widdersdorfer Straße sowie die daran 
angrenzenden Gewerbebetriebe geprägt. Hierbei handelt es sich sowohl um größere Betriebe 
wie zum Beispiel die namensgebende Wertstofffirma auf dem Max -Becker-Areal, aber auch 
kleinere Gewerbebetriebe. 
 
  3.3 Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Widdersdorfer Straße unmittelbar an das überörtliche Straßenver-
kehrsnetz (Melatengürtel, Aachener Straße) und an das Radwegenetz angebunden. 
 
Die Bushaltestelle „Oskar-Jäger-Straße“ (Linie 141 und 143)  liegt in unmittelbarer Nähe zum 
Plangebiet. In circa 600 m Entfernung liegt die nächste Stadtbahnhaltestelle „Weinsbergstraße/ 
Gürtel“ die von der Stadtbahnlinie 13 sowie den Buslinien 141, 142 und 143 angefahren wird.  
In circa 1,4 km Entfernung ist die nächste S -Bahn-Haltestelle „Müngersdorf/ Technologiepark“ 
zu erreichen. 
 
  3.4 Ver- und Entsorgung 
Die medienseitige Ver - und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze 
sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Vor-
habenträgerin beziehungsweise in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Ver-
sorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 
 
4. Planungsvorgaben 
 
  4.1 Regionalplan 
Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen 
Siedlungsbereich. 
 
  4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsausweisung „Gewerbege-
biet“. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden 
Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und 
Vergnügungsstätten zulässig. 
 
Die geplante Nutzung kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
 
  4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzun-
gen. 
 
  4.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant.

5 
Südlich der Widdersdorfer  Straße liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans 63459/02 
„Widdersdorfer Straße, Oskar-Jäger-Straße, Stolberger Straße, Gürtelbahn“ (rechtsverbindlich 
seit April 1984), für den am 18.08.2021 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung bekannt 
gemacht wurde. 
 
  4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt 
seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu bewältigen, 
wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept erarbeitet, die sogenannt e "Rahmen-
planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", welche vom Rat am 20.  Juli 2004 beschlossen 
wurde. 
 
  4.6 Zielbild Weststadt 2021 
Der Zielbildprozess bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld, 
Ehrenfeld und Müngersdorf sowie für das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße . Er wurde 
unter intensiver Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik und der Stadtgesell-
schaft durchgeführt. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse wurden allgemeine 
Ziele für die zukünftige Entwicklung der Weststadt formuliert: 
 
Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, vielseitigen und lebenswerten Weststadt für alle! 
Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klima-
wandels! 
Ziel 3: Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der West-
stadt! 
 
Diese Ziele wurden auf drei Betrachtungsebenen konkretisiert, kartographisch im Raum verortet 
und am Ende in einem integrierten Zielbild für die Weststadt zusammengefügt. 
 
In den Zielbildkarten ist für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestand-
orten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel mit teilweise Transformation 
von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere vorgesehen. 
 
5. Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Denkmals und 
der zwei dreigeschossigen Bürogebäude an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut wer-
den, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Das städtebauliche Kon-
zept sieht öffentlich zugängliche Aufenthaltsräume sowie Durchwegungen vor, die sowohl an 
die Nachbarbebauung als auch an vorhandene Stadträume anbinden. 
 
Es ist überwiegend eine offene Blockbebauung mit bis zu VII Geschossen geplant. Diese Struk-
tur wird durch vier markante und einheitlich gestaltete Hochpunkte mit max. 40 m Höhe ergänzt, 
welche gleichmäßig über das Plangebiet verteilt sind. Insgesamt wird durch die gewählten Struk-
turen und Materialien ein urbaner Raum ausgebildet, der den Stadtteil Ehrenfeld repräsentiert. 
 
Eine begrünte, zentrale Achse parallel zur Widdersdorfer Straße bildet eine attraktive Verbin-
dung zum geplanten Quartier auf dem ehemaligen Max-Becker-Areal. Hiervon abgehend wer-
den weitere Anbindungen für den Fuß - und Radverkehr nach Norden und Süden vorgesehen. 
Der motorisierte Individualverkehr wird frühzeitig entlang der Widdersdorfer Straße in eine Tief-
garage geführt, sodass das Plangebiet weitestgehend autofrei gestaltet werden kann.

6 
Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung vor, bei dem die Obergeschosse weitest-
gehend durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen entlang der prägenden Ost-West-
Verbindung sind insbesondere Nutzungen wie zum Beispiel Ladenlokale sowie auch Gastrono-
miebetriebe vorgesehen. Hierdurch kann eine lebendige Erdgeschosszone ausgebildet werden, 
die im Zusammenspiel mit den geplanten Freiräumen einen urbanen Raum definiert. 
 
 
 
Abbildung 2: Prämierte Vorzugsvariante vom Büro Phase 5  
 
6.  Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
 
  6.1 Verkehr 
Im weiteren Verfahren wird eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, um die planbeding-
ten Auswirkungen zu ermitteln und zu beurteilen. Parallel wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet. 
 
  6.2 Artenschutz 
Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) erstellt. 
 
  6.3 Boden 
Für das Plangebiet wird ein Bodengutachten erstellt. 
 
  6.4 Lärmschutz 
Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie die planbedingten Auswirkungen auf 
schutzbedürftige Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren fachgutachterlich unter-
sucht.

7 
  6.5 Energiekonzept 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln zu Nichtwohngebäuden werden im Rahmen des weite-
ren Verfahrens im Energiekonzept berücksichtigt. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem 
Klimaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) umgesetzt. 
Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln ( Ratsbeschluss 2019 zum Klimanotstand 
und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf. 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin schließt 
mit der Stadt Köln verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und einen Durchführungs-
vertrag zur Umsetzung der Planung ab. 
 
Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.

Anlage 6 Protokoll Jurysitzung 2

8642 Zeichen

Köln – The Wid One & Two, Qualifizierungsverfahren 
Protokoll zur 2. Jurysitzung – Überarbeitung durch phase 5 und urban agency 
Datum: 16.01.2024 
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Linzer Straße 31, 50939 Köln 
Jury: Herr Prof. Storch, Juryvorsitzender 
Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Ehrenfeld 
Frau Herr, Stadtplanungsamt Köln 
Herr Minkus, Gestaltungsbeirat Stadt Köln 
Herr Weil, Alfons & alfreda AG (Vorhabenträgerin) - Aa 
Teilnehmer: Frau Klein, urban agency 
Herr Welp, phase 5 
Gäste:  Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt Köln 
Frau Respondek, Frau Peisert, Herr Mazza, Aa (Gäste) 
Protokoll:  Herr Zimmermann, Frau Korus, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
Seiten: 5 
1. Preisrichtervorbesprechung
(16:15 Uhr bis 16:25 Uhr)
- Begrüßung der Teilnehmer durch Herrn Zimmermann und Herrn Prof. Storch.
- Herr Prof. Storch skizziert den weiteren Ablauf der Jurysitzung. Auf Grundlage der Überarbei-
tungshinweise aus der Jurysitzung am 06.12.23 sind die überarbeiteten Beiträge zu bewerten.
- Herr Weil bittet darum, auch die Eckpunkte der Auslobung mitzuberücksichtigen.
- Herr Zimmermann berichtet, dass beide teilnehmenden Büros jeweils einen Präsentationsplan,
Einsatzmodelle und eine Berechnungstabelle fristgerecht am 15.01.24 eingereicht haben.
Anlage 6

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024                   Seite 2 von 5 
 
2. Vorstellung der Arbeiten durch Herr Welp, phase 5  
(16:25 Uhr bis 16:40 Uhr) 
 
Auf Grundlage der Preisgerichtsempfehlungen wurde die Lage der Hochpunkte überarbeitet. Mit 
der Akzentuierung eines Hochpunktes im nordöstlichen Bereich wird ein Entree in das neue Quar-
tier geschaffen. Weitere drei Hochpunkte werden entlang der Ost-West-Achse platziert. Die maxi-
male Höhe baulicher Anlagen bleibt unverändert. 
Das Denkmal wird freigestellt. Der umgebende Platzraum bietet Aufenthaltsmöglichkeiten mit „Alt-
stadtflair“. 
Um die Homogenität der Blockstruktur aufzubrechen, wurden Kubaturen und Fassaden zu einer 
kleinteiligeren Gliederung weiterentwickelt. Die Grundstruktur erleichtert eine eindeutige Adressbil-
dung und die Realisierung in Bauabschnitten. 
Die Unterbauung mit Tiefgaragen hält sich grundsätzlich an den footprint der Hochbauten, so dass 
ein Anteil von 20% - auch abschnittsweise - unversiegelt bleiben kann. 
Die vorgeschlagenen Plätze wurden aufgeweitet. Die Zonierung erlaubt durch die Aufgabe des „ro-
ten Teppichs“ die Erfahrbarkeit der Räume zwischen den Gebäuden als Fläche. 
 
 
Stand Phase 2 (Januar 2024)

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024                   Seite 3 von 5 
 
3. Vorstellung der Arbeiten durch Frau Klein, urban agency 
(16:55 Uhr bis 17:10 Uhr) 
In der Überarbeitung wurde die Lage und Höhe der Hochpunkte überprüft und angepasst. Entspre-
chend der Empfehlung des Preisrichtergremiums wurde die bauliche Höhe der Hochpunkte auf 
maximal 40 m reduziert. Die durch die Reduzierung der Hochpunkte fehlende Baumasse ist homo-
gen innerhalb der Plangebiete verteilt. Die gem. Auslobung zu berücksichtigende Geschossfläche 
wird beibehalten. So sind neben den zwei 10-geschossigen Hochpunkten zwei weitere kleinere 
Hochpunkte von 7 bzw. 8 Geschossen geplant. 
Der im Osten liegende Hallenplatz wurde in seiner Größe reduziert, so dass ein intimerer Außen-
raum entsteht und nördlich davon eine effektivere Ausnutzung der Flächen möglich geworden ist. 
Die bestehende Dachkonstruktion der Industriehalle wird teilweise umgenutzt und in Glas einge-
deckt und teilweise als offene Konstruktion exponiert und begrünt. Es entsteht ein vom Industrie-
erbe geprägter öffentlicher Platz. Im Norden schließt ein neues modulares Holzbaugebäude an 
den Bestand an. 
Die Blockstruktur ist durch ihre klar ablesbaren Volumina und die Staffelung der Höhen gegliedert, 
so dass trotz der hohen Dichte der menschliche Maßstab im Vordergrund steht. Drei verschiedene 
Fassadentypologien aus Backstein, Holz und Metall sind ineinandergesteckt, wobei die Backstein-
fassaden immer aus dem Sockel herauswachsen, während Holz- und Stahlfassaden aufgesetzt 
werden. 
Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke wurden in ihrer Anordnung und in ihrem Foot-
print derart vereinfacht, dass eine klare Einteilung in einzelne Grundstücke entsteht, die eine suk-
zessive Realisierung möglich macht.  
Die Adressbildung und Erschließungssystematik der Blöcke sind so angepasst, dass alle Treppen-
räume und Zugänge direkt aus dem öffentlichen Raum heraus erschlossen werden. So werden die 
öffentlichen Räume zusätzlich belebt. Die Nutzer der Gebäude haben dabei noch immer direkten 
Zugang zu den Hofgärten. 
Das Baudenkmal in der Widdersdorfer Straße 188a bestimmt die Maßstäblichkeit seines Baufel-
des. Ein kleiner zurückgesetzter Glaskörper bindet das Gebäude an eine 3,5-geschossige Gebäu-
destruktur mit Sheddächern an. 
Stand Phase 2 (Januar 2024)

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024                   Seite 4 von 5 
 
4. Juryentscheidung und weitere Empfehlungen 
(17:10 Uhr bis 18:00 Uhr) 
 
- Herr Storch fordert die Jurymitglieder dazu auf, direkt in einen wertenden Vergleich der vorge-
stellten Arbeiten einzusteigen. 
- Seitens der Jury wird festgestellt, dass die Überarbeitungsempfehlungen für die Teilnehmenden, 
beispielsweise in Bezug auf die nördliche Anbindung, Körnigkeit der Blöcke, nicht einheitlich 
waren. 
- Die Jury bewertet folgende Aspekte: 
o Blockstruktur: In der Überarbeitung arbeitet phase 5 eine kleinteilige Körnigkeit der Blöcke 
heraus und vermeidet damit den Eindruck einer seriellen Fassadengestaltung. Urban agency 
zeigt in der Überarbeitung eine Vereinfachung der Blockstruktur, die zu sehr tiefen Gebä u-
dekörpern führt. 
o Anordnung Hochpunkte: phase 5 positioniert Hochpunkte zur städtebaulichen Akzentuierung 
von Gelenkpunkten, die eine Adressbildung zur Widdersdorferstraße als auch nach Norden 
„in der zweiten Reihe“ ermöglichen. Die Einbindung von Hochpunkten in den Gesamtkontext 
gelingt urban agency weniger überzeugend.  Die Reduzierung auf 40 Meter hohe Gebäude 
ist der Entwurfsidee nicht zuträglich. 
o Öffentliche Räume: Der Entwurf von phase 5 zeigt ein differenziertes Platz- und Freirauman-
gebot, das eine attraktive Durchwegung innerhalb des Quartiers sicherstellt. Die Vernetzung 
in den angrenzenden Stadtraum ist ausgewogen und anschlussfähig.  Der vorgeschlagene 
Hallenplatz von urban agency schafft einen überzeugenden Gelenkpunkt für die Ost -West-
Verbindung. 
o Denkmal: Der umgebende Stadtraum ist im Entwurf von phase 5 gegenüber dem Denkmal 
respektvoll gestaltet. Es entsteht ein intimes Raumangebot mit Aufenthaltsqualität. Das durch 
urban agency vorgeschlagene lineare, kleinteilige Gebäudeensemble ( Erweiterung mit 
Sheddächern) lässt die Adressbildung unklar erscheinen und exponiert das Denkmal stark. 
o Bestandsgebäude an der Widdersdorfer Straße: phase 5 integriert die Bestandsgebäude in 
die vorgeschlagene, kleinteilige Blockstruktur. Im Entwurf von urban agency wirken die Be-
standsgebäude eher als Fremdkörper. 
o Bildung von Realisierungsabschnitten: In beiden Entwürfen führt die gemeinsame Tiefgarage 
für jeden Teilbereich zu Restriktionen in der Bildung von Realisierungsabschnitten. Sinnvoll-
erweise wird jeweils mit den Blöcken, die die Zufahrt zu den Tiefgaragen aufnehmen, begon-
nen. Phase 5 kann mit der gezeigten Aufteilung der Tiefgarage eine abschnittsweise Reali-
sierung unter Berücksichtigung einer GRZ von 0,8 nachweisen. Die Möglichkeit der Bildung 
von Bauabschnitten ist für die Vorhabenträgerin ein wichtiges Kriterium.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 16.01.2024                   Seite 5 von 5 
 
 
Die Jury - Frau Herr, Herr Prof. Storch, Herr Weil, Herrn Minkus und Herr Spelthann – ent-
scheidet sich einstimmig für den Beitrag des Büros phase 5. Herr Weil informiert die teilnehmen-
den Büros. 
 
 
Die Jury formuliert folgende weitergehende Empfehlungen: 
 
- Die Höhenentwicklung des Quartiers soll das in Planung befindliche Höhenkonzept der Stadt 
Köln beachten. Die maximale Höhe baulicher Anlagen soll eine absolute Höhe von 40 Metern 
nicht überschreiten. 
- Die im Entwurf gezeigte, kleinteilige Körnigkeit soll durch geeignete Vorgaben im weiteren Ver-
fahren sichergestellt werden. 
- Die Jury würde es begrüßen, wenn unterschiedliche Planungsbüros – insbesondere Teilneh-
mende der Mehrfachbeauftragung – mit der Umsetzung beauftragt würden. 
 
Herr Prof. Storch und Herr Weil bedanken sich für die rege Teilnahme des Jurygremiums. Die Ju-
rysitzung wird um circa 18:00 Uhr beendet. 
 
 
 
 
 
Köln, 17. Januar 2024 
Stadtplanung Zimmermann GmbH

Beschlussvorlage Ausschuss

5579 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0341/2024 
Freigabedatum  07.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld  
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.02.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 14.12.2022 hat die 23. und 24. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG, 
Erkrather Straße 230, 40233 Düsseldorf, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens 
gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf den Grundstücken Widdersdorfer Straße 158 und 
188a eine gewerbliche Entwicklung zu realisieren. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 
31.08.2023 den Einleitungsbeschluss gefasst.  
 
Das Plangebiet an der Widdersdorfer Straße 158 und 188a liegt im Stadtteil Ehrenfeld und 
umfasst circa 3,1 ha. Es handelt sich um zwei Teilbereiche, auf denen sich bisher hauptsäch-
lich gewerbliche Nutzungen (Bürogebäude, Hallen) befinden.  
 
Die Vorhabenträgerin plant einen modernen Büro- und Gewerbe-Campus mit flexibel nutzba-
ren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit 
und Sport. 
 
Das Plangebiet liegt im Zielbild Kölner Weststadt, welches hier die Sicherung und Entwicklung 
von Gewerbestandorten für Kleingewerbe, Dienstleistung, Forschung und Handel vorsieht. 
Eine Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr ist ebenfalls sicherzustel-
len.  
 
Das Plangebiet war Teil des Ideenteils zum Wettbewerb Max Becker-Areal. Durch die Einbin-
dung in den Ideenteil sollte eine „Briefmarkensituation“ von einzelnen, nicht im Gesamtkontext 
funktionierenden Projekten verhindert werden, und Aspekte wie Durchwegung und Vernet-
zung projektübergreifend mitgedacht werden.  
 
Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung)  
 
Aufbauend auf dem Entwurf zum Ideenteil Max Becker-Areal hat die Vorhabenträgerin für das 
Plangebiet Widdersdorfer Straße 158 und 188a von September 2023 bis Januar 2024 ein 
Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit fünf Büros mit dem Augenmerk auf 
Hochbau und Freiraum durchgeführt. 
 
Am 06.12.2023 wurden im Rahmen der Jurysitzung die beiden städtebaulichen Entwürfe der 
Büros Phase 5 aus Düsseldorf und Urban Agency aus Kopenhagen in Zusammenarbeit mit 
den Landschaftsarchitekten Krysfeldt, durch das Preisrichtergremium für eine zweite Bearbei-
tungsphase vorgeschlagen.  
 
Am 16.01.2024 wurde der Entwurf des Büros Phase 5 durch die im Vorfeld benannten Vertre-
terinnen und Vertreter eines verkleinerten Preisrichtergremiums als Vorzugsvariante beschlos-
sen.  
 
Die Protokolle der beiden Jurysitzungen vom 06.12.2023 und 16.01.2024 inklusive der ande-
ren Wettbewerbsbeiträge sind den Anlagen 5 und 6 zu entnehmen.

3 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 (BauGB)  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll auf Grundlage des 
vorliegenden Siegerentwurfs von Phase 5 erfolgen.  
 
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach Modell 1 in Gestalt 
der Beteiligung im Internet und Aushang am Bezirksrathaus Ehrenfeld und am Stadthaus in 
Deutz (Außenstelle Stadtplanungsamt) erfolgen. Da das Plangebiet Teil des Ideenteils zum 
Max Becker-Areal war und eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung bereits beim Wettbewerb 
Max Becker stattfand, wird eine Beteiligung nach Modell 1 als ausreichend angesehen.  
Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden die beteiligten Gremien im Rah-
men des sogenannten Vorgabenbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Be-
teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB konsultiert. Des Weiteren wird die Verwal-
tung mit diesem Beschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren entsprechend den Anre-
gungen aus der Öffentlichkeit und der Politik weiter fortzuführen.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im wei-
teren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforde-
rungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den ges etzlichen Vorgaben findet eine 
Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Anlagen: 
- Geltungsbereich 
- Erläuterungstext 
- Planungskonzept und Modellfotos 
- Planungskonzept integriert in Masterplan/Ideenteil Max Becker-Areal 
- Protokoll Jurysitzung 06.12.2023 
- Protokoll Jurysitzung 16.01.2024

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1054 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0341/2024
Stand: 05.09.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld  
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) —
Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 16.05.2024 bis 
31.05.2024 nach Modell 1 (Aushang) durchgeführt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt er-
folgte am 08.05.2024.  
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

912 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Protokoll Jurysitzung 1

17163 Zeichen

Köln – The Wid One & Two, Qualifizierungsverfahren 
Protokoll zur Jurysitzung 
Datum:  06.12.2023 
Pattenhalle Ehrenfeld, Christianstraße 82 in 50825 Köln 
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste 
Verteiler: wie Teilnehmer 
Seiten: 15 
1. Preisrichtervorbesprechung
(09:15 Uhr bis 09:45 Uhr)
- Begrüßung der Teilnehmer durch die Alfons & alfreda AG (Vorhabenträgerin).
- Herr Prof. Storch wird durch die Alfons & alfreda AG als Vorsitzender des Jurygremiums vorgeschla-
gen; der Vorschlag (bei eigener Enthaltung) wird einstimmig angenommen.
- Herr Prof. Storch benennt die wesentlichen Zielsetzungen und skizziert den weiteren Ablauf der Jury-
sitzung.
- Stadtplanung Zimmermann stellt in einer Kurzpräsentation den Vorprüfbericht zu m Qualifizierungs-
verfahren vor.
2. Zulassung der Arbeiten anhand der Anforderungen aus der Auslobung
- Alle Entwürfe haben die Anforderungen aus der Auslobung erfüllt und wurden fristgerecht sowie voll-
ständig abgegeben; alle Entwürfe qualifizieren sich für das Verfahren.
3. Vorstellung der Arbeiten durch die Teilnehmer
(09:45 Uhr bis 12:30 Uhr)
- Die Entwurfsverfasser präsentieren in der vorgegebenen Reihenfolge ihre jeweiligen Projekte und er-
läutern die konzeptionellen städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen sowie die Überlegun-
gen und Vorstellungen in Bezug auf eine nachhaltige Projektentwicklung . Die Verfasser stehen so-
dann für Rückfragen durch die Jury zur Verfügung.
Anlage 5

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 2 von 15 
4. Bewertung der Arbeiten; Schaffung eines Meinungsbildes   
(13:15 Uhr bis 14:30 Uhr) 
   
- Im Nachgang zur Vorstellung der Arbeiten durch die Entwurfsverfasser, werden die wesentlichen Ziele 
und Beurteilungskriterien des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens durch Herrn Prof. Storch, die 
Vorhabenträgerin sowie durch die Verwaltung und Politik zusammengefasst. 
- Neben einer funktionierenden Erschließung innerhalb und außerhalb (z. B. Anbindung an das Max -
Becker Areal) des Plangebietes, der Entwicklung einer lebendigen Erdgeschosszone , qualitätvoller 
Aufenthaltsräume sowie einer homogenen Höhenentwicklung, soll insbesondere die Schaffung eines 
urbanen Zentrums aufgezeigt werden, welches durch die Schaffung von unterschiedlichen Nutzungs-
angeboten (Büro, Gastronomie, Einzelhandel, etc.) zur Adressbildung des Standortes beiträgt.  Dar-
über hinaus sind eine Bauabschnittsweise Realisierbarkeit für den Vorhabenträger ein wichtiges Kri-
terium. 
- Im Zuge der ersten Bewertung werden die vorgestellten Arbeiten durch die Fach preisrichter in ihren 
Qualitäten und Defiziten analysiert bzw. bewertet und anschließend im Gremium erörtert. Die erste 
Bewertung dient hierbei der Schaffung eines Meinungsbildes in Bezug auf die städtebaulichen Ent-
würfe sowie die konzeptionellen Überlegungen zur Schaffung von räumlichen Qualitäten.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 3 von 15 
Städtebaulicher Entwurf Cityförster

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 4 von 15 
Bewertung Cityförster 
 
- Der städtebauliche Entwurf wird als nachvollziehbare Entwicklung aus dem Max-Becker Areal bewer-
tet; die Konzeption überzeugt durch eine trockene, aber qualitätsvolle Ausgestaltung.  
- Verzicht auf die Entwicklung von prägenden Hochpunkte n; homogene Höhenentwicklung innerhalb 
des gesamten Plangebietes auf Kosten der Freiraumqualitäten. 
- Die Adressbildung zur Widdersdorfer Straße hin wird positiv bewertet ; die Adressbildung bzw. die 
Erschließungsfunktion der begrünten Innenhöfe kann nicht nachvollzogen werden.  
- Die nahezu vollständige Unterbauung der zentral verlaufenden Ost-West-Achse wird kritisch gesehen 
- Entwicklung von begrünten Innenhöfen mit natürlichem Bodenansc hluss wird begrüßt, die räumliche 
Qualität durch teilweise Überbauung und horizontale Erschließungssystematik wird sehr kritisch ge-
sehen. 
- Die Planung von gemeinschaftlich genutzten Lagerflächen innerhalb der I -geschossigen Innenhöfe 
wird in Frage gestellt. 
- Eine sukzessive Realisierung wird aufgrund der großteiligen Strukturen als schwer umsetzbar bewer-
tet.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 5 von 15 
Städtebaulicher Entwurf Damrau Kusserow

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 6 von 15 
Bewertung Damrau Kusserow 
 
- Der Entwurf bildet zwei klar definierte Orte aus (Halle und Turm); hieraus sind eine eindeutig erkenn-
bare Struktur und Haltung ablesbar ; diese klare Struktur und Orientierung bilden einen urbanen und 
robusten städtebaulichen Lösungsansatz ab. 
- Es wird eine lebendige Erdgeschosszone mit nutzungsflexiblen Gewerbeeinheiten geschaffen ; die 
Umsetzung von kleinteiligen Gewerbestrukturen wird von der Ausloberin als denkbar bewertet. 
- Der zentrale Boulevard (Ost-West-Achse) wird nicht vollständig unterbaut und schafft großzügige Frei-
räume mit einem natürlichen Bodenanschluss. 
- Die schematisch mit insgesamt zwei Geschossen dargestellte Tiefgaragenebene wird kritisch gese-
hen.  
- Die Lage des östlich angeordneten Platzes wird in Frage gestellt; Ausbildung und Größe des westli-
chen Platzes als Entreé wird positiv bewertet, der östliche Platz wird jedoch als dezentral und zu groß 
dimensioniert bewertet.  
- Der Umgang bzw. die klare Haltung in Bezug auf die Hochpunktentwicklung wird hinterfragt ; insbe-
sondere die Gestaltung des Hochpunktes am Hallenplatz kann nicht überzeugen.  
- Die „Urbanität“ entlang der prägenden Ost-West-Achse ist zu überdenken und wäre dementsprechend 
weiterzuentwickeln.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 7 von 15 
Städtebaulicher Kastner Pichler + Partner

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 8 von 15 
Bewertung Kastner Pichler + Partner 
 
- Der städtebauliche Entwurf wird als stringente Weiterführung des übergeordneten Masterplanes zum 
Max-Becker Areal bewertet. 
- Die Höhenentwicklung und Positionierung der insgesamt drei geplanten Hochpunkte , wird positiv be-
wertet. 
- Das städtebauliche Konzept wirkt sehr seriell und weist eine klare Struktur durch die Wiederverwen-
dung der entwickelten Module auf. Eine Hierarchie der Räume ist nicht erkennbar. 
- Die von Norden nach Süden verlaufenden „Gassen“ werden mit einer Breite von ca. 7,0 Metern als 
deutlich zu eng bewertet und entwickeln keine Adressbildung in den benannten Bereichen.  
- Es wird keine klare Vorder- und Rückseite ausgebildet. 
- Eine Würdigung des Denkmales im Westen kann nur in Teilen erkannt werden, da der Anbau als sehr 
massiv wahrgenommen wird.  
- Der als Retentionsfläche deklarierte See ist nicht Bestandteil des Plangebietes.  
- Die Freiraumqualitäten sowie die Erschließungsmaßnahmen sind nicht eindeutig aufgezeigt und wer-
den in ihrer Funktionalität deutlich hinterfragt.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 9 von 15 
Städtebaulicher Entwurf Phase 5

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 10 von 15 
Bewertung Phase 5 
 
- Die städtebauliche Konzeption wird als klare Umsetzung bzw. Weiterentwicklung des Ideenteils aus 
dem Qualifizierungsverfahren zum Max-Becker Areal bewertet. 
- Die Konzeption wirkt in seiner Körnung und Gestaltung sehr städtisch und entwickelt einen eigenstän-
digen Charakter. 
- Die Entwurfsidee bezieht sich auf klassische städtebauliche Motive des 19. Jahrhunderts. 
- Die Ausbildung der Sockelgeschosse mit Rundbögen erfolgt in Anlehnung an die Historie des Kölner 
Stadtteils Ehrenfeld. 
- Die Komposition und Höhenentwicklung der Hochpunkte wird positiv bewertet. 
- Die Gestaltung und Gewichtung der prägenden Ost -West-Achse könnte aufgrund der Körnung im 
Konflikt mit dem im Westen anschließenden Max-Becker Areal (Bummelmeile) stehen. 
- Es wird eine eindeutige Rückseite ausgebildet, keine klare Adressbildung nach Norden ; Anbindung 
nach Norden für zu Fußgehende und Radfahrende ggfls. unzureichend ausgebildet.  
- Verzicht auf größere Aufenthaltsräume  zu Gunsten von kleinen Plätzen und Wegräumen; hierdurch 
kommt es zu Entwicklung von vielen unterschiedlichen Adressen. 
- Die konzeptionelle Entwicklung des „roten Teppichs“ kann nicht überzeugen. 
- Es wird eine urbane Kulisse ausgebildet mit einer eigenen Identität und klaren Sichtbeziehung von 
der Widdersdorfer Straße aus.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 11 von 15 
Städtebaulicher Entwurf Urban Agency

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 12 von 15 
Bewertung Urban Agency 
 
- Die Konzeption wird als moderner, konsequenter, robuster und identitätsstiftender städtebaulicher 
Entwurf beurteilt. 
- Die beiden ausgebildeten Hochpunkte werden in ihrer Höhenentwicklung kritisch gesehen; hierzu 
zählt neben einer möglichen Verschattung der angrenzenden Freibereiche auch die punktuelle und 
stadträumlich teilweise unklare Massenverteilung. 
- Die Konzentration auf zwei bis zu 61,0 Meter hohe Hochpunkte schafft Flächenreserven an anderen 
Stellen innerhalb des Plangebietes; Ausbildung von qualitätsvollen Freiflächen entlang der Ost-West-
Achse sowie des östlich gelegenen Hallenplatzes. 
- Die Ausbildung der Sheddach Halle im Zusammenspiel mit dem Denkmal wird positiv bewertet. 
- Der Entwurf überzeugt durch einen hohen Anteil an Begrünungsmaßnahmen sowie an Retentionsflä-
chen. 
- Der Erhalt von Teilen der Industriehalle sowie die vorgeschlagene Mischnutzung werden äußerst po-
sitiv gesehen. Die Größe und räumliche Fassung des sog. Hallenplatzes wird in Frage gestellt . 
- Die Ausbildung des Sockelgeschosses wird als nicht eindeutig bewertet. 
- Die Vernetzung in die Umgebung sowie die ausgebildete Anschlussfähigkeiten werden positiv gese-
hen. 
- Die Adressbildung entlang der Ost -West-Achse ist nachvollziehbar ausgearbeitet; die Adressbildung 
und Erschließung über die Innenhöfe wird kritisch hinterfragt.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 13 von 15 
5. Diskussion und Abstimmung über die Arbeiten  
(14:45 Uhr bis 15:00 Uhr) 
 
- Nach Beendigung der ersten Bewertung sowie einer Diskussion der Fachjury,  wird über die Anträge 
auf Ausscheiden befunden. 
 
Die Arbeiten von Kastner Pichler + Partner und Cityförster werden auf Grundlage der vorangegan-
genen Diskussionen mit den nachfolgenden Ergebnissen von der weiteren Betrachtung ausgeschlos-
sen: 
 
Kastner Pichler + Partner mit 10:3 Stimmen ausgeschlossen. 
Cityförster mit 11:2 Stimmen ausgeschlossen. 
 
Nach Ausschluss der oben benannten Arbeiten,  wird für eine weitere Diskussion über die  Entwürfe 
von Damrau Kusserow, Phase 5 und Urban Agency abgestimmt.   
 
Damrau Kusserow mit 7:6 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen. 
Phase 5 mit 8:5 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen. 
Urban Agencyr mit 10:3 Stimmen für eine weitere Diskussion vorgeschlagen. 
 
Auf Grundlage des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses werden insbesondere die beiden Ar-
beiten von Phase 5 und Urban Agency im Detail diskutiert. 
 
Phase 5 
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen und sehr urban bewertet; die Adressbil-
dung entlang der Ost-West-Achse wird im Vergleich zur Widdersdorfer Straße jedoch kritisch bewer-
tet.  
- Ausbildung einer klaren Vorder- und Rückseite; problematische Anbindung in Bezug auf den öffentli-
chen Nahverkehr (Richtung Norden). 
- Die Entwicklung der Hochpunkte wird als ausgewogen angesehen; die Positionierung innerhalb des 
Plangebietes wäre zu überdenken. 
 
Urban Agency 
- Der städtebauliche Entwurf wird als insgesamt sehr gelungen bewertet und kann durch die geschaf-
fenen Freiraumqualitäten überzeugen. 
- Insbesondere die Höhenentwicklung der beiden Hochpunkte wird im Kontext des Max-Becker Areals 
sowie des vorliegenden Plangebietes kritisch gesehen; die Hochpunkte stehen im Konflikt mit dem 
Charakter des Stadtteils Ehrenfeld. 
- Der Erhalt der Industriehalle sowie die Ausgestaltung des Hallenplatzes werden positiv gesehen; die 
Flächenqualitäten stehen in einem engen Zusammenhang mit der Ausbildung der Hochpunkte.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 14 von 15 
Nach der zusammenfassenden Bewertung der beiden Arbeiten durch die Fach- und Sachpreisrichter 
sowie der Schaffung eines Stimmungsbildes wird abgestimmt, welche Arbeiten für eine Überarbeitung 
vorgeschlagen werden sollen.  
 
Damrau Kusserow Architekten mit 13:0 Stimmen (einstimmig) auf den 3. Rang gewählt. 
Phase 5 mit 13:0 Stimmen für eine Überarbeitung (einstimmig) empfohlen. 
Urban Agency mit 13:0 Stimmen für eine Überarbeitung (einstimmig) empfohlen. 
 
Die städtebaulichen Entwürfe von Phase 5 und Urban Agency werden einstimmig auf Grundlage der 
vorangegangenen Diskussionen als Vorzugsvariante n prämiert und für eine  Überarbeitung vorge-
schlagen.  
 
6. Zusammenfassung der Empfehlung für die weitere Bearbeitung durch Urban Agency  
(ab 15:15 Uhr) 
 
- Die Lage (Wirkungsraum) und Höhe (jeweils 61,0m) der beiden Hochpunkte ist zu prüfen und ent-
sprechend zu qualifizieren; das Preisrichtergremium empfiehlt die bauliche Höhe von maximal 40,0 m 
nicht zu überschreiten. 
- Die durch die Reduzierung der Hochpunkte fehlende Baumasse, ist homogen innerhalb der Plange-
biete nachzuweisen; die Geschossfläche von circa 90.400 m² soll bestehen bleiben.  
- Der im Osten liegende Hallenplatz ist in seiner Größe und Qualität zu prüfen. 
- Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke sind auf eine sukzessive Realisierung zu prüfen 
und ggfls. in Bauabschnitte zu gliedern; die Adressbildung und Erschließungssystematik der Blöcke 
sind zu prüfen bzw. zu qualifizieren. 
 
Zusammenfassung der Empfehlung für die weitere Bearbeitung durch Phase 5  
(15:30 Uhr bis 15:45 Uhr) 
 
- Die Anbindung an das Denkmal 188a ist in Bezug auf die vorgeschlagene Höhenentwicklung (Staffe-
lung) zu qualifizieren. 
- Abstaffelung und Einheitlichkeit der Gebäudekörper ist hinsichtlich Adressbildung/Identität zu differen-
zieren. 
- Die Verteilung der entwickelten Hochpunkte (Volumen) ist auf Homogenität zu prüfen; die Verortung 
entlang der Ost-West-Achse (Schwerpunkt) ist zu überdenken. 
- Prüfung der urbanen Dichte entlang der Ost-West-Achse. 
- Die nördliche Adressbildung ist zu qualifizieren und in ihrem Wirkungsraum zu stärken; Prüfung der 
Adressbildung und Eingangssituationen (Richtung ÖPNV) jenseits der prägenden Ost -West-Achse. 
- Die entwickelten mehrgeschossigen Gebäudeblöcke sind auf eine sukzessive Realisierung zu prüfen 
und ggfls. in Bauabschnitte zu gliedern.

Köln – The Wid One & Two; Protokoll Jurysitzung 06.12.2023                   Seite 15 von 15 
Abgabeleistungen und zeitlicher Rahmen  
 
Die nachfolgenden Unterlagen sind bis zum 15.01.2024 (15:00 Uhr) bei betreuenden Büro Stadtpla-
nung Zimmermann abzugeben. Die Vorstellung der überarbeiteten Entwürfe ist am 16.01.2024 vorge-
sehen.  
- Lageplan im Maßstab 1:500 
- Grundriss Erdgeschoss inkl. Freianlagenplanung (Maßstab 1:500) 
- Städtebauliche Kennwerte 
- Städtebauliches Massenmodell 
 
Das Preisrichtergremium für die Bewertung der Überarbeitung besteht aus Frau Herr, Herrn Prof. 
Storch, Herrn Weil, Herrn Minkus und Herrn Spelthann. 
 
Die Termine (15.01.2024 und 16.01.2024) wurden im Nachgang zur Jurysitzung mit dem o. g. Preis-
richtergremium sowie den Büros abgestimmt.  
 
7. Ende der Veranstaltung  
(15:45 Uhr) 
 
- Nachdem keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen benannt werden, bedankt sich Herr Prof. 
Storch für die rege Teilnahme des Jurygremiums sowie beim Büro Stadtplanung Zimmermann für die 
ausgezeichnete Vorprüfung und Organisation; anschließend gibt Herr Prof. Storch den Vorsitz an die 
Ausloberin zurück.  
- Die Alfons & alfreda AG bedankt sich ebenfalls bei allen Teilnehmern und beendet die Jurysitzung um 
circa 15:45 Uhr. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                              Köln, 12. Dezember 2023 
               Stadtplanung Zimmermann GmbH

Teilnehmerliste        Jurysitzung „The Wid One & Two“         06.12.2023 
 
Name                    Zugehörigkeit 
 
 
 
 
 
Katrin Respondek Alfons & Alfreda 
Luisa Peisert Alfons & Alfreda 
Felix Hammerschmidt Alfons & Alfreda 
Marcello Mazza Alfons & Alfreda 
Prof. Christian Heuchel Ortner & Ortner 
Jürgen Minkus  Gestaltungsbeirat 
Prof. Fabian Storch TH Köln 
Silke Rheinschmidt Stadtplanungsamt 
Volker Spelthann Bezirksbürgermeister Ehrenfeld 
Svenja Hennig Rahmenplanungsbeirat 
Stefan Götz Köln Business 
Martin Berg Fraktion CDU 
Sabine Pakulat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Marlis Pöttgen Fraktion FDP 
Jürgen Brock-Mildenberger Fraktion SPD 
Ralph Sterck Fraktion FDP

Teilnehmerliste        Jurysitzung „The Wid One & Two“         06.12.2023 
 
Name              Unterschrift 
 
 
 
 
 
Prof. Thomas Fenner Studio gruengrau 
Friedrich Weil Alfons & Alfreda 
Leon Heese Köln Business 
Prof. Yasemin Utku TH Köln 
Eva Herr Stadtplanungsamt

Beratungsverlauf (3)

27.02.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0341/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.02.2024
Erstellt
22.01.2024 14:40