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2775/2017

Möglichkeit zum Weiterführung der Hauptschule in Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3877 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.09.2017 
 2775/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
 
Möglichkeit zum Weiterführung der Hauptschule in Rodenkirchen 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen. 
 
Die Hauptschule Rodenkirchen steht gemäß Ratsbeschluss vor der Schließung bzw. läuft aus und hat 
in diesem Jahr schon keine Eingangsklassen mehr aufgenommen. Vor diesem Hintergrund bitten wir 
um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Inwieweit ist es richtig, dass die Schülerzahlen in diesem Jahr trotz der Nichtaufnahme neuer 
Eingangsklassen wieder gestiegen sind? 
 
Antwort: 
Entwicklung der Schülerzahlen der Hauptschule Ringelnatzstraße: 
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 (Vor-
läufig) 
288 248 226 251 240 
 
2. Welche Alternativen werden Kindern mit Hauptschulempfehlung in Rodenkirchen vor dem Hin-
tergrund der zu hohen Anmeldezahlen an der Gesamtschule geboten? 
 
Antwort: 
Auf Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion 
(Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke zugestimmt) wurde in der Beschluss-
vorlage zur Schließung der Hauptschule Rodenkirchen (2342/2017) in der Sitzung des Rates 
vom 22.09.2016 der Beschlusspunkt 4 eingefügt und mit der Schließung (Beschlusspunkt 2) 
einstimmig beschlossen. 
Beschlusspunkt 4: 
„Unabhängig von den Ergebnisse der Verhandlungen mit der Stadt Wesseling hält die Verwal-
tung allen Schülerinnen und Schülern aus dem Kölner Süden ein Erreichbares Hauptschulan-
gebot in der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vor.“ 
 
Neben den 2 zusätzlichen Zügen an der Gesamtschule Rodenkirchen (Session 2329/2016, 
ebenfalls Rat 22.09.2016) steht den Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulwunsch die 
Hauptschule Großer Griechenmarkt zur Verfügung. Diese Schule ist 3-zügig und hat in den 
vergangenen Jahren ausreichend Platz gehabt, um in den Eingangsklassen im Rahmen der 3-
Zügigkeit zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufzunehmen:

2 
 
 
Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahr der KHS Großer Griechenmarkt: 
 
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 
54 50 46 35 36 35 37 
 
Die Verwaltung erwartet, dass dies auch in Zukunft möglich sein wird. 
 
3. Inwieweit erscheint es möglich, die Schule weiterhin zu betreiben? 
 
Antwort: 
Die Schulschließung war erforderlich, um dem benachbarten Gymnasium bedarfsentspre-
chend zusätzliche Räume zur Verfügung stellen zu können. Diese werden bei einer Rückkehr 
zu G9 dringender benötigt, denn je. 
Da die Schulschließung bereits genehmigt ist, müsste eine gänzlich neue Hauptschule, auf-
bauend ab dem 5. Schuljahr errichtet werden. Der Bedarf hierfür kann nicht nachgewiesen 
werden. Eine schulrechtliche Ausnahmegenehmigung analog der Förderschulregelung ist 
nicht bekannt. 
Aus den dargestellten Gründen hält die Verwaltung es für nicht realistisch, ein „Weiterfüh-
rungsszenario“ zu entwickeln. 
 
4. Welche Alternativen bieten sich Kindern, die  
a) besondere Sprachförderung benötigen,  
b) inklusiv dort unterrichtet werden und  
c) nach der Einführungsphase Gymnasien, Realschulen und zum Teil auch Gesamtschulen 
verlassen müssen? 
 
Antwort: 
Neben den zusätzlichen Plätzen an der Gesamtschule stehen an der Kath. Hauptschule Gro-
ßer Griechenmarkt Plätze bereit. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob an der Johannes-
Gutenberg-Realschule, RS Kuckucksweg in Godorf ab dem Schuljahr 2019/20 ein Haupt-
schulbildungsgang gemäß § 132c Schulgesetz NRW eingerichtet werden kann. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kuckucksweg
  • Großer Griechenmarkt
  • Ringelnatzstraße

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Details

Aktenzeichen
2775/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.09.2017
Erstellt
07.09.2017 08:47