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A-R/0011/2005

Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch saubere Luft - Sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanun

Antrag an den Rat 27.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 15.1

Originalantrag

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Originalantrag

8526 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem 
Landesumweltamt einen Luftreinhalteplan im Sinne des BImSchG für 
Münster, insbesondere für das Hauptverkehrsstraßennetz, bis zum 
30.9.2005 zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
2. Der Luftreinhalteplan hat geeignete und erforderliche Maßnahmen mit 
Zeitplan vorzusehen, um die Einhaltung des Jahresmittelwerts und der 
Tagesmittelwerte für Feinstaub PM10 für 2005 und 2010 sicherzustellen. 
Dazu ist zu klären, welche Emittenten für die Staubbelastung in Münster 
verantwortlich sind. Für die Hauptemittenten sind  entsprechende 
Minderungsmaßnahmen, u. U. auch Verkehrsbeschränkungen für 
bestimmte Zeiten und/oder bestimmte Fahrzeugtypen oder 
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Sinne des § 40 BImSchG zu prüfen. 
 
3. Der Luftreinhalteplan soll auch Maßnahmen vorsehen, um die 
Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide (NO2 und NOx) ab 2010 
sicherzustellen. 
 
4. Zur Verbesserung der Informationsgrundlage richtet die Stadt in 
Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt an weiteren kritischen 
Stellen des Hauptverkehrsstraßennetzes (vor allem an der Weseler 
Straße) Messstellen für Feinstäube ein. 
 
5. Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird veröffentlicht. Die Bürgerinnen 
und Bürger der Stadt erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die 
beteiligten Gruppen (Verkehrs- und Umweltverbände, Wirtschaft und 
Einzelhandel u. a.) werden zum Entwurf des Luftreinhalteplans angehört. 
Das Ergebnis der Stellungnahmen und Anhörungen wird dem Rat und 
seinen Ausschüssen für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt. 
 
6. Kurzfristige Maßnahmen, die zur Reduzierung der Verkehrsemissionen 
beitragen, bzw. strategische Maßnahmen, wie die weitere Förderung des 
ÖPNV und der Altbausanierung, die die Emissionssituation in der 
Innenstadt und an den Hauptverkehrsstraßen entschärfen können, sind 
unabhängig von der Luftreinhalteplanung möglichst zügig umzusetzen 
(siehe dazu die diversen einschlägigen GAL-Anträge). 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de
 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
 
„ Zu einer lebenswerten Stadt gehört 
auch saubere Luft - Sofortige Einleitung 
der Luftreinhalteplanung für Münster“  
18.04.2005

2 
 
Begründung 
 
Die Gesundheitsschädlichkeit von Luftschadstoffen und speziell von 
Feinstäuben ist unstrittig und seit langem bekannt. Feinstaubpartikel mit 
einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (PM10) sind 
lungengängig und gelangen so in die Blutbahnen. Sie werden auf diesem 
Weg im ganzen Körper verteilt. Unabhängig von ihrer chemischen 
Zusammensetzung können sie Krebs erregen; sie verursachen vor allem 
bei Kindern und alten Menschen Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen 
sowie Lungenkrebs.  
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 19. Februar 2005 
kommt eine Studie der EU zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr bis zu 
310.000 Europäer aufgrund der Luftschadstoffbelastung vorzeitig sterben. 
Mit der „EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung“ von 1996 
wurde ein Instrumentarium geschaffen, mit dem die Luftqualität in den 
Ländern der EU nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden kann. 
Gleichzeitig wurden so Maßstäbe definiert, mit deren Hilfe schädliche 
Auswirkungen der Luftbelastung auf die menschliche Gesundheit und die 
Umwelt insgesamt „vermieden, verhütet oder verringert werden sollen“. 
Dabei wurden Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe (u. a. 
Feinstaub PM10, Stickstoffoxide NO2/NOx, Schwefeldioxid SO2, Ozon u. a.) 
festgelegt, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) beziehen. Ziel der Richtlinie ist es, 
die Luftqualität „zu erhalten und wo notwendig zu verbessern“.  
Die EU-Richtlinie wurde 2002 durch die Novellierung des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 22. Verordnung 
zum BImSchG in deutsches Recht umgesetzt. Damit gelten seit dem 1. 
Januar 2005 die neuen, verschärften Grenzwerte für die wichtigsten 
Luftschadstoffe. So wurde der Grenzwert des Tagesmittels für Feinstaub 
PM10 auf 50 Mikrogramm pro m3 Luft festgesetzt, eine Toleranzmarge 
lässt maximal 35 Überschreitungen im Jahr zu –  ab 2010 sind nur noch 7 
Überschreitungen zulässig. 
Hauptverursacher der Feinstaubbelastung dürfte in Münster vor allem der 
Straßenverkehr (Dieselfahrzeuge, insbesondere der Schwerlastverkehr) 
sein, dabei sind sowohl die Auspuffemissionen als auch der Reifen- und 
Straßenabrieb zu berücksichtigen. Daneben dürften die Emissionen aus 
Kleinfeuerungsanlagen/Hausfeuerung und aus der Landwirtschaft in 
Münster mehr als anderswo zur Luftbelastung beitragen. Der Anteil 
industrieller Emissionen dürfte in Münster insgesamt vergleichsweise 
niedrig sein –  Emissionsschwerpunkte in bestimmten Stadtteilen sind 
trotzdem nicht ausgeschlossen. Detaillierte Angaben über die 
Emissionsquellen liegen bisher nicht vor. Um Minderungsmaßnahmen 
zielgerichtet durchführen zu können, ist deshalb eine genauere Analyse 
der Emissionslage in der Stadt erforderlich.  
Bisher werden in Münster an drei Messstellen des Landesumweltamtes 
Daten über die Belastung mit Feinstaub u. a. erhoben. Die bisherigen 
Messergebnisse aus 2005 zeigen, dass damit gerechnet werden muss, 
dass die Toleranzmarge für Feinstäube auch in Münster in Zukunft öfter 
als 35 mal überschritten und damit geltendes Luftreinhalterecht verletzt 
wird. 
Im Zeitraum vom 1.1. bis zum 17.4.2005 wurde der Grenzwert von 50 
Mikrogramm an der Messstation Steinfurter Straße 15 mal, am Friesenring

3 
9 mal und auf der Geist 6 mal überschritten (Messdaten des 
Landesumweltamtes - http://www.lua.nrw.de/). Vor allem für den Bereich 
Steinfurter Straße/Grevener Straße –  und damit mitten in der Stadt -  ist 
daher bis zum Herbst oder Winter mit mehr als 35 Überschreitungen zu 
rechnen. An anderen Stellen der Stadt (z. B. Weseler Straße) muss evtl. 
mit noch höheren Feinstaubbelastungen gerechnet werden, ohne dass 
dies bisher durch Messungen dokumentiert wurde.  
Die Entwicklung der letzten Jahre lässt ebenfalls vermuten, dass die 
Toleranzmargen für Feinstaub überschritten werden dürften. Der 
zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm wurde z. B. am Friesenring 
im Jahre 2004 18 mal, 2003 33 mal und 2002 36 mal überschritten.  
Gemäß BImSchG besteht die Rechtspflicht, einen Luftreinhalteplan 
aufzustellen, wenn die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten 
werden. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn der Tagesmittelwert von 
50 Mikrogramm zum 36sten Mal überschritten sein wird. Sofortiges 
Handeln ist auch deshalb geboten, weil mit Geltung ab 2010 der 
Jahresmittelwert auf 20 Mikrogramm und die Überschreitung des 
Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm auf 7-mal im Jahr verschärft werden 
soll. 
Das BImSchG fordert, die Minderungsmaßnahmen nach dem 
Verhältnismäßigkeitsprinzip gegen den jeweiligen Verursacher zu richten. 
Daher taugt keine Einzelmaßnahme, vielmehr ist ein Maßnahmenbündel 
erforderlich. In Münster spielt der Autoverkehr nicht die einzige, aber 
sicherlich eine entscheidende Rolle. Deshalb ist das Hauptaugenmerk auf 
eine Verminderung der Emissionen aus dem KfZ-Verkehr zu richten. Der 
Länderausschuss für Immissionsschutz, ein Bund-Länder-Fachgremium, 
nimmt an, dass 45 bis 65 % der in Verkehrsnähe auftretenden PM10-
Spitzenbelastungen vom Straßenverkehr verursacht werden. Der 
Schwerlastverkehr dürfte für mehr als die Hälfte dieses Betrages 
verantwortlich sein. Die schnellsten  Erfolge bei der Absenkung der 
Staubbelastung sind deshalb von einer Reduzierung des 
Schwerlastverkehrs zu erwarten.  
Auch wenn eine Einführung des Dieselruß-Partikelfilters mittelfristig eine 
erhebliche und vor allem ursächliche Entlastung verspricht –  die Stadt 
sollte deshalb mit ihrem Fuhrpark mit gutem umweltpolitischen Beispiel 
vorangehen -, erscheinen kommunale Sofortmaßnahmen sowie weitere 
langfristig wirksame Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan aus 
gesundheitspolitischen wie verkehrspolitischen Gründen erforderlich. Eine 
lebenswerteste Stadt ist jedenfalls ohne saubere Luft nicht vorstellbar. 
 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Helga Bennink 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

11.05.2005 Rat
TOP 15.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bremer Straße 54
  • Steinfurter Straße 15
  • Weseler Straße
  • Friesenring 3
  • Grevener Straße
  • Auf der Geist 6

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0011/2005
Typ
Antrag an den Rat
Datum
27.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37