0534/2018
Straßenbahntrassen zu Busspuren
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2946 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab AN/1792/2017 Vorlagen-Nummer 0534/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Straßenbahntrassen zu Busspuren hier:Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 29.11.2017, TOP 9.2.8 Frage 1: „Wo im Stadtbezirk Kalk liegen so genannte „freigehaltene Trassen“ für eine mögliche oder vorgesehene Erweiterung des Stadtbahnnetzes genau (bitte Darstellung in Karte)?“ Antwort der Verwaltung: Im Stadtbezirk Kalk gibt es zwei Freihaltetrassen, die für die zukünftige Netzerweiterung vor- gesehen sind. Ausgehend vom Bahnhof Mülheim verläuft eine Trasse entlang der Frankfurter Straße nach Ostheim bis zum S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“. Eine weitere Trasse liegt zwischen den Stadtbahnlinien 1 und 9 im Bereich des Neubrücker Rings. Frage 2: „Welche zukünftigen Straßenbahntrassen sind – technisch und verkehrlich sinnvoll - vorüber- gehend (bis die Bahn kommt) zu Busspuren ausbaubar?“ Antwort der Verwaltung: Auf der Frankfurter Straße sind zeitweise erhebliche Stauerscheinungen zu registrieren, die den Busverkehr ebenfalls stark behindern. Deshalb wurde bereits die Einführung einer Ex- pressbuslinie über die Frankfurter Straße ohne eigene Busspur untersucht. Nach einer Befah- rung wurde diese Untersuchung begründet verworfen, da nur geringe zeitliche Gewinne gene- riert werden könnten. Ob Umbaumaßnahmen zu einer Beschleunigung der existierenden Bus- linien auf der Frankfurter Straße führen würden, kann ohne umfangreiche Untersuchungen nicht beantwortet werden, zumal die Straßenbreiten für eine zusätzliche Busspur überwiegend nicht vorhanden sind. Die Straßenbreite auf der Frankfurter Straße liegt zwischen 8 m (Höhe Fuldauer Straße) und 14 m (Buchheimer Weg). Durch den stark frequentierten Individualver- kehr kann somit eine Installation einer eigenen Busspur ohne umfangreichen Umbau nicht realisiert werden. Auf dem Neubrücker Ring sind derzeit keine Stauerscheinungen bekannt, so daß ein temporä- rer Umbau ( Anlage einer Busspur) nicht notwendig ist. 2 Frage 3: „Was geschieht mit Bäumen, Bauwerken und Denkmälern, welche sich derzeit auf den freige- haltenen Trassen befinden?“ Antwort der Verwaltung: Losgelöst von der grundsätzlichen Frage der bauplanungsrechtlichen Grundlage, bedarf es bei der Einrichtung von Busspuren entlang der Trasse auf der Frankfurter Straße mehrerer Anpassungen. In Ostheim, südlich des Vingster Ringes, müssten beispielsweise mehrere Al- leenbäume gefällt werden. Ob ggfs. ein historisches Gebäude, ebenfalls in Ostheim, abgeris- sen werden muss, wäre im Bedarfsfall zu untersuchen. Auch die Trasse am Neubrücker Ring wäre genauer zu untersuchen, wobei hier kein Gebäu- debestand betroffen wäre. Anlage 1. Freihaltetrassen Bezirk Kalk
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0534/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2018
- Erstellt
- 19.02.2018 10:51