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0534/2018

Straßenbahntrassen zu Busspuren

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Frankfurter Straße Köln GIS 02.05.

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
AN/1792/2017 
Vorlagen-Nummer 
 0534/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 
 
Straßenbahntrassen zu Busspuren 
hier:Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 
29.11.2017, TOP 9.2.8 
Frage 1: 
 
„Wo im Stadtbezirk Kalk liegen so genannte „freigehaltene Trassen“ für eine mögliche oder 
vorgesehene Erweiterung des Stadtbahnnetzes genau (bitte Darstellung in Karte)?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Stadtbezirk Kalk gibt es zwei Freihaltetrassen, die für die zukünftige Netzerweiterung vor-
gesehen sind.  
Ausgehend vom Bahnhof Mülheim verläuft eine Trasse entlang der Frankfurter Straße nach 
Ostheim bis zum S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“.  
Eine weitere Trasse liegt zwischen den Stadtbahnlinien 1 und 9 im Bereich des Neubrücker 
Rings. 
 
 
Frage 2: 
 
„Welche zukünftigen Straßenbahntrassen sind – technisch und verkehrlich sinnvoll - vorüber-
gehend (bis die Bahn kommt) zu Busspuren ausbaubar?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf der Frankfurter Straße sind zeitweise erhebliche Stauerscheinungen zu registrieren, die 
den Busverkehr ebenfalls stark behindern. Deshalb wurde bereits die Einführung einer Ex-
pressbuslinie über die Frankfurter Straße ohne eigene Busspur untersucht. Nach einer Befah-
rung wurde diese Untersuchung begründet verworfen, da nur geringe zeitliche Gewinne gene-
riert werden könnten. Ob Umbaumaßnahmen zu einer Beschleunigung der existierenden Bus-
linien auf der Frankfurter Straße führen würden, kann ohne umfangreiche Untersuchungen 
nicht beantwortet werden, zumal die Straßenbreiten für eine zusätzliche Busspur überwiegend 
nicht vorhanden sind. Die Straßenbreite auf der Frankfurter Straße liegt zwischen 8 m (Höhe 
Fuldauer Straße) und 14 m (Buchheimer Weg). Durch den stark frequentierten Individualver-
kehr kann somit eine Installation einer eigenen Busspur ohne umfangreichen Umbau nicht 
realisiert werden. 
 
Auf dem Neubrücker Ring sind derzeit keine Stauerscheinungen bekannt, so daß ein temporä-
rer Umbau ( Anlage einer Busspur) nicht notwendig ist.

2 
 
Frage 3: 
 
„Was geschieht mit Bäumen, Bauwerken und Denkmälern, welche sich derzeit auf den freige-
haltenen Trassen befinden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Losgelöst von der grundsätzlichen Frage der bauplanungsrechtlichen Grundlage, bedarf es 
bei der Einrichtung von Busspuren entlang der Trasse auf der Frankfurter Straße mehrerer 
Anpassungen. In Ostheim, südlich des Vingster Ringes, müssten beispielsweise mehrere Al-
leenbäume gefällt werden. Ob ggfs. ein historisches Gebäude, ebenfalls in Ostheim, abgeris-
sen werden muss, wäre im Bedarfsfall zu untersuchen. 
 
Auch die Trasse am Neubrücker Ring wäre genauer zu untersuchen, wobei hier kein Gebäu-
debestand betroffen wäre. 
 
 
Anlage 
1. Freihaltetrassen Bezirk Kalk

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0534/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.05.2018
Erstellt
19.02.2018 10:51