AFW/0004/2008
Informationen zu Haushaltsberatungen
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Orginalanfrage
1687 Zeichen
Thorsten Kornblum 48149 Münster, Eupener Weg 14 27.03.2008 An die BV Münster-West z.Hd. Frau Bezirksbürgermeisterin Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Anfrage zur Haushaltspolitik Nach der Gemeindeordnung wirken die Bezirksvertretungen ü ber ein bloßes Anhörungsrecht hin- aus an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Im Zuge der Umstellung auf das NKF werden noch einige Informationen für zukünftige Haushaltsberatungen benötigt. Ich frage die Verwaltung: 1. Wird den Mitgliedern der Bezirksvertretungen die Eröffnungsbilanz, insbesondere mit den (für Sommer 2008) angekündigten Anlagen, zur Verfügung gestellt? 2. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung zur Verm inderung der Abschreibungslast? Sol- len wesentliche Verbesserungen (sog. Standardsprüng e) des abnutzbaren Vermögens herbeigeführt werden? Tritt eine Verlängerung der N utzungsdauer nach § 35 IV GemHVO schon unterhalb dieser Schwelle ein? 3. Werden in den Instandhaltungsrückstellungen nur bloße Erhaltungsaufwendungen ge- bucht oder Aufwendungen, die zu wesentlichen Verbess erungen bzw. einer Verringerung der Abschreibungslast führen? 4. Werden von der Verwaltung Veräußerungen abnutzbar en Vermögens zur Verringerung der Abschreibungslast erwogen? Wenn ja, wird dann e ine Verringerung des Eigenkapitals in Kauf genommen? 5. Wie viele Gewerbebetriebe leisten, nach Rechtsfo rm unterschieden, in Münster Gewer- besteuervorauszahlungen? Wie viele waren es im Vorja hr? Wie viele Betriebe müssen kei- ne Vorauszahlungen leisten? Wurden Gewerbebetriebe i n Münster durch die Abschaffung der Staffelung in § 11 II Nr. 1 GewStG a.F. belastet? Gez.: Kornblum
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Eupener Weg 14
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFW/0004/2008
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 01.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37