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V/0172/2011

Brückenersatzbau Brücke "Am Berler Kamp / Angel"

Vorlagen 14.03.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 22.03.2011, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3949 Zeichen

V/0172/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Brückenersatzbau Brücke "Am Berler Kamp / Angel"  
Bauwerksnummer 0324 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das vorhandene nicht standsichere Brückenbauwerk wird durch ein Ersatzbauwerk erneuert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen,  dass  der Stadt Münster  Baukosten in Höhe von ca. 400.000,- € 
entstehen. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
 
Auszahlun-
gen 
  2011 
2012 
200.000,- 
200.000,- 
 
(VE 2012) 
Insgesamt    400.000,-  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. Mehrauszahlungen durch Verschiebungen zwischen den Veranschla-
gungsjahren werden innerhalb der Produktgruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach  
§ 9 (1), Ziffern 1.4 und 1.7 der Haushaltssatzung ausgeglichen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0172/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Stuckenholz 
Ruf: 
492-6910 
E-Mail: 
Stuckenholz@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0172/2011 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
Das vorhandene  Brückenbauwerk BW 0324 „Am Berler Kamp / Angel“ ist 1982 in einer Holz-
bauweise errichtet worden. Die 5-feldrige Holzbrücke hat eine polygonartige Führung. Überbau 
und Geländer bestehen aus Bongossiholz und die Holzpfahlgründung wurde aus Basralocus-
holz erstellt. Hierbei handelt es sich um Tropenhölzer. 
Nach einer Sonderprüfung im November 2010 wurde festgestellt, dass die tragenden Elemente 
des Bauwerks so stark geschädigt sind, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Dar-
aufhin wurde das Bauwerk für den Verkehr gesperrt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Das vorhandene Bauwerk wird in allen Teilen zurückgebaut. Die Zuwegung der Baustelle ge-
schieht über die nördliche Seite.  
Das geplante Brückenbauwerk besteht aus einer Stahlkonstruktion die auf einer Stahlbeton-
gründung aufgebaut wird. Der Überbau wird als 3-feldriges Tragsystem ausgebildet. Diese 
Bauweise wurde aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen gewählt. Durch diese Wahl be-
finden sich weniger Gründungskörper im Bereich der Angel. Der Flusslauf wird dadurch weniger 
gestört und eine Kostenersparnis der Baukosten wird auch erzielt.  
Die tragenden Elemente des Überbaus bestehen aus Walzprofilen (HEB-360). Die Mittelaufla-
ger bestehen aus Stahlrundrohren, welche am oberen Auflagerpunkt mit Querträgern versehen 
sind, welche als direktes Auflager der Stahlträger dienen. Die Rundrohre werden auf die Stahl-
betongründung abgesetzt. 
Der Belag ist aus Stahlblechen mit einer rutschhemmenden Beschichtung versehen. Die Ent-
wässerung geschieht durch die Zwischenräume des Belages. 
Das Geländer besitzt eine Höhe von 1,30 m und der Zwischenraum wird Mittels eines aus Edel-
stahl hergestellten Stahlgewebes geschlossen. 
Der Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion wird durch eine Verzinkung hergestellt. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann 
Ende des 3. Quartals 2011 begonnen werden. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem Landeswasserschutzgesetzt erforderlich. 
Diese wird nach dem Baubeschluss beantragt. 
 
6. liegenschaftliche Regelungen : 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Holzbrücke
  • Am Berler Kamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0172/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37