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V/0094/2005

Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2004

Vorlage 01.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.03.2005, TOP 4.4

Berichtsvorlage

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Beschlussvorlage

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Berichtsvorlage

831 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramme für die Ämter Tiefbau und Grünflächen/Umweltschutz 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung
01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
 Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
 Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
 Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West
 Vorberatung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
 Vorberatung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
 Vorberatung 
17.03.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
 Entscheidung 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0094/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Bruns 
Ruf: 
492 67 00 
E-Mail: 
BrunsH@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.02.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beschlussvorlage

5296 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2004 
Maßnahmenprogramme für die Ämter Tiefbau und Grünflächen/Umweltschutz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung 
01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
17.03.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Grünflächen und Umweltschutz: 
 
a) zum Ende eines Jahres den zuständigen politischen Gremien ein Maßnahmenpro-
gramm zur Entscheidung vorlegt, das alle in den nächsten anderthalb Jahren vorgese-
henen Baumaßnahmen mit Baukosten größer als 10.000 € beinhaltet. 
 
b) für alle größeren Maßnahmen (Baukosten größer 40.000 €) den zuständigen Gremien 
Beschlussvorlagen vorlegt. 
 
c) das Maßnahmenprogramm über das Internet veröffentlicht. 
 
 
2. Die sich aus dieser Vorlage ergebenen Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeits-
ordnung werden in einer entsprechenden Ratsvorlage geregelt. Mit dieser Ratsvorlage wird 
auch der Antrag der CDU Nr. A-R/0026/2004 "Maßnahmenprogramme für die Ämter Tiefbau 
und Grünflächen/Umweltschutz" vom 02.11.2004 erledigt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0094/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Bruns 
Ruf: 
492 67 00 
E-Mail: 
BrunsH@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion geht auf verschiedene Punkte im Rahmen der Baumaßnahmen des 
Amtes für Grünflächen und Umweltschutz ein. Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt Stellung 
genommen. 
 
Zu 1a. Maßnahmenprogramm 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz legt im vierten Quartal jeden Jahres einen Entwurf 
für ein Programm aller in den nächsten anderthalb Jahren geplanten Maßnahmen im Bereich 
des Amtes mit einem geplanten Finanzvolumen von über 10.000 € vor. 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz wird nach eigenem Ermessen Maßnahmen mit ei-
nem geringeren Finanzvolumen dann in dieses Maßnahmenprogramm aufnehmen, wenn be-
sondere Rangbedingungen (z. B. erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit wichtiger öffent-
licher Flächen oder besondere öffentliche Bedeutsamkeit) dies sinnvoll erscheinen lassen. Die 
Darstellung des Maßnahmenprogramms wird für jede Maßnahme im Einzelnen folgende Punk-
te enthalten: 
 
- Bezeichnung der Maßnahme 
- stichwortartige Kurzbeschreibung der Maßnahme 
- geplantes Finanzvolumen 
- zugehörige Haushaltsstelle im Haushaltsentwurf 
- geplanter Zeitraum der Umsetzung 
- Hinweise auf Abhängigkeiten von anderen Maßnahmen 
- Information über ggf. bereits vorliegende Beschlüsse 
- Angaben zum Stadtbezirk. 
 
Das Programm wird sich in zwei Teile entsp rechend der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen 
(Programm für jede BV) bzw. des AUB (überbezirkliche Maßnahmen) gliedern. 
 
Mit zusätzlichen Maßnahmen, die bei Programmaufstellung noch nicht erforderlich erschienen 
(z.B. Reparatur von Winterschäden) wird innerhalb der o.g. Wertgrenze nur dann begonnen, 
wenn ein Beschluss in einem entsprechenden Gremium eingeholt wurde. Bei Maßnahmen be-
sonderer Dringlichkeit (z.B. Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht) ist eine 
vorherige Zustimmung des Gremiums nicht erforderlich. 
 
Sollte sich während der konkreten Bauvorbereitung ergeben, dass eine im Maßnahmenpro-
gramm enthaltene Maßnahme nicht termingerecht begonnen werden kann, wird eine für das 
Folgejahr vorgesehene und beschlossene Maßnahme zeitlich vorgezogen. 
 
 
Zu 1b. Beschlussvorlagen 
 
Die CDU-Fraktion beantragt unter Punkt 2.4, dass für Maßnahmen mit einem geplanten Fi-
nanzvolumen von mehr als 40.000 € die Ausbauplanung dem zuständigem Gremium zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden soll. Bisher liegen die Wertgrenzen für Spielplatzsanierungen 
bei 12.500 € bzw. 25.000 € für Grünflächen, Wegen etc. Die Anhebung der Wertgrenze, ab der 
Baubeschlüsse durch das zuständige Gremium erforderlich sind, wird vom Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz befürwortet. Eine entsprechende Information der zuständigen Gremien ist 
über den Maßnahmenkatalog gewährleistet. 
 
Unter Punkt 2.5 beantragt die CDU-Fraktion, da ss zukünftig die Entscheidung über die Verga-
be der Leistungen durch die Bezirksvertretung bzw. dem Vergabeausschuss in Zukunft ab ei-

- 3 - 
ner Auftragsumme von 100.000 € erfolgen soll. Auch diese Regelung wird vom Amt für Grün-
flächen und Umweltschutz befürwortet. 
 
 
Zu 1c. Veröffentlichung des Maßnahmenkataloges 
 
Der Maßnahmenkatalog wird sobald organisatorisch und technisch möglich im Internetangebot 
des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz veröffentlicht. Darüber hinausgehende Informa-
tionen können von den politischen Gremien, aber  auch von jedem Bürger über den Umweltser-
vice des Amtes eingeholt werden. Nähere Informationen zum Umweltservice, der im vergan-
genen Jahr neu eingerichtet worden ist, können der Anlage 1 entnommen werden. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (8)

15.02.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
01.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Vorberatung
Zur Sitzung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.6 Vorberatung
Zur Sitzung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0094/2005
Typ
Vorlage
Datum
01.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37