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3860/2021

Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Volt zum Thema Kinderfreizeitbonus für Kinder A

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.02.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 08.03.2022, TOP 8.5.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der Anfrage Kinderfreizeitbonus

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

774 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  10.11.2021 
 3860/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.12.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Volt zum 
Thema Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender in Hartz IV (AN/2325/2021) 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt legt die Verwaltung 
dem Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern die in der Anlage beigefügte Antwort des 
Jobcenter Köln vor. 
 
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der Anfrage Kinderfreizeitbonus

2803 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt vom 03.11.2021 für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung für 
Frauen und Männer am 09.11.2021 zum Thema: 
„Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender in Hartz IV“ 
(AN/2325/2021) 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
1. Wurden auch in Köln Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften von dieser Leistung 
ausgeschlossen, weil sie wegen Unterhaltsvorschuss u.a. selbst nicht als "bedürftig" 
angesehen wurden? 
 
2. W
enn ja, um wie viele Kinder handelt es sich? 
 
 
Antwort Jobcenter Köln: 
 
Zu 1.:  
Der Kinderfreizeitbonus als Teil des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder 
und Jugendliche" wurde im Juni 2021 beschlossen. Anders als beim Kinderbonus wurde der 
Betrag nicht an alle Kinder gezahlt, sondern nur dann, wenn im Monat August 2021 die 
Voraussetzungen dafür vorlagen. 
Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus erfolgte von unterschiedlichen Stellen – je nach 
gezahlter Sozialleistung.  
 
Für Kinder, die im August 2021 Sozialhilfe (SGB XII) erhalten haben, musste ein Antrag bei 
der Familienkasse gestellt werden. Den betreffenden Familien wurde eine Bescheinigung 
über den Leistungsbezug zusammen mit einem Antragsformular für die Familienkasse 
übersandt. 
Für Kinder, die im August 2021 Wohngeld erhalten haben, musste ein Antrag bei der 
Familienkasse gestellt werden.  
Für Kinder, die im August 2021 Kinderzuschlag, Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II erhalten 
haben, wurde der Kinderfreizeitbonus automatisch gezahlt.  
Es musste kein separater Antrag gestellt werden.  
Voraussetzung für die automatische Auszahlung gem. § 71 Abs. 2 SGB II durch das 
Jobcenter war, dass der Anspruch der Leistungsarten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für 
das Kind mehr als 0,00 Euro betrug. Wenn das Einkommen eines Kindes aus 
Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet wurde und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II 
oder Sozialgeld von mehr als 0,00 Euro übrigblieb, haben auch diese Kinder den 
Kinderfreizeitbonus erhalten. Sofern im August aufgrund vorhandener Einkommen des 
Kindes kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bestand, konnte auch kein 
Kinderfreizeitbonus gewährt werden. Die Entscheidung hierüber lag jedoch nicht im 
Ermessen des Jobcenter Köln.  
In einzelnen Fällen konnte programmseitig keine automatische Auszahlung erfolgen, in 
diesen Fällen erfolgte eine manuelle Prüfung. Sofern die Voraussetzungen des 
Kinderfreizeitbonus vorlagen, erfolgte die Auszahlung manuell.

Seite 2 
 
Zu 2.:  
Wie viele Kinder von dem unter 1. beschriebenen Sachverhalt betroffen sein könnten, kann 
nicht beantwortet werden. Entsprechende Daten werden zentral nicht erfasst. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (3)

31.01.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3860/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.02.2022
Erstellt
03.11.2021 14:09