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2947/2021

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Digitalisierungsprogramms - Beantwortung der Nachfragen zu Vorlagennummer 1759/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.08.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 30.08.2021, TOP 1.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5966 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I/D2 
 
Vorlagen-Nummer 24.08.2021 
 2947/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 
 
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des Digitalisierungsprogramms - Beantwortung 
der Nachfragen zu Vorlagennummer 1759/2021 
In der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 07.06.2021 wurde zur Vorlage 1759/2021 („Um-
setzung Onlinezugangsgesetz und Digitalisierungsprogramm 2019-2022“) die Verwaltung um die Be-
antwortung der folgenden Fragen gebeten.  
1. Sachstand zur Anschlussfinanzierung für 2022 und dem Kostenträger.  
2. dezidierte Erläuterung zum Begriff „agiles Projektmanagement“ durch die Verwaltung 
3. Nachfrage zur Konkretisierung der Digitalisierungsmaßnahmen 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Zu 1.: 
Der Bund hat Anfang 2021 für eine beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Mittel in 
Höhe von 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 50 % der Mittel stehen für die föderale OZG-
Umsetzung, 30 % für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und 20 % für die Umsetzung der Bundes-
leistungen bis Ende 2022 zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird auch bis Ende 2022 die Umsetzung 
der „Einer-für-Alle-Leistungen“ finanziert. Nach der Bundestagswahl im September 2021 sind Ver-
handlungen der kommunalen Spitzenverbände mit der neuen Bundesregierung über eine Anschluss-
finanzierung geplant. 
 
 
 
Zu 2.: 
Um Projekte in einer sich immer schneller wandelnden Welt erfolgreich zu bewältigen, kann ein agiles 
Vorgehen der entscheidende Erfolgsfaktor sein. Im agilen Projektmanagement bewegt man sich in 
Teilstrecken, sogenannten Sprints, auf das Ziel zu und führt nach jeder Teilstrecke eine Standortbe-
stimmung durch. So konkretisiert sich das Ziel im Projektverlauf immer mehr. Durch eine agile Vorge-
hensweise sollen Planungsfehler minimiert und im Projektverlauf Erkenntnisse über das Ziel und die 
Machbarkeit erlangt werden. Diese Vorgehensweise bietet sich insbesondere dort an, wo in enger 
Abstimmung mit der auftraggebenden Person immer bessere Versionen des gewünschten Ergebnis-
ses erstellt werden (zum Beispiel bei einer Softwareimplementierung, wie der E-Verwaltungsakte). 
 
Agiles Projektmanagement bedeutet nicht, auf eine Planung oder eine Projektmethodik zu verzichten. 
Zur Entwicklung der Allgemeinen E-Verwaltungsakte wurde die agile Projektmanagement-Methode 
„Scrum“ angewandt. Nachdem die technischen Anforderungen an die „Allgemeine E-
Verwaltungsakte“ festgelegt worden sind, wurde die Software schrittweise in insgesamt 12 Zyklen 
entwickelt. Für die Definition der Anforderungen war der sog. Product Owner zuständig, während ein 
Entwicklungsteam die technische Umsetzung verantwortete. Ein Entwicklungszyklus dauerte 3 bis 4 
Wochen. Zu Beginn jedes Entwicklungszyklus‘ vereinbarten der Product Owner und das Entwick-
lungsteam, welche Anforderungen im laufenden Zyklus technisch umgesetzt werden sollten. Die 
technische Umsetzung pro Entwicklungszyklus erfolgte in einem festgelegten Zeitraum von 2 bis 3

2 
 
Wochen. Danach wurden die neuen Funktionalitäten getestet. Dazu schulte das Entwicklungsteam 
den Product Owner und ca. 5 Key-User*innen und stellte ein Testdrehbuch zur Anleitung und Doku-
mentation der Testergebnisse zur Verfügung. In der 4-tägigen Testphase tauschten sich die Tes-
ter*innen über ihre Testergebnisse und eventuelle Verbesserungspotentiale aus. Jeder Entwicklungs-
zyklus endete schließlich mit einem Sprint Review. In diesem Termin übermittelte der Product Owner 
die Testergebnisse und ggf. neu entstandene Anforderungen an das Entwicklungsteam. Technisch 
umgesetzte und erfolgreich getestete Anforderungen waren damit erfüllt, während nicht erfolgreich 
getestete und neu entstandene Anforderungen im Arbeitsspeicher für die folgenden Entwicklungszyk-
len hinterlegt wurden. 
 
Da sich das iterative Vorgehen und zeitliche Taktung als sehr effizient erwiesen haben, ist die Weiter-
entwicklung der Allgemeinen E-Verwaltungsakte ebenso geplant. Um die Definition der Anforderun-
gen noch agiler zu gestalten, sollen künftig die Key-User*innen verstärkt in diesen vorgelagerten Pro-
zess eingebunden werden.   
 
 
 
zu 3. 
Neben den dargestellten priorisierten Projekten im Digitalisierungsprogramm 2019 - 2022 - Schwer-
punkt „Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ und der Umsetzung des Onlinezugangs-
gesetzes gibt es weitere Digitalisierungsprojekte mit Schwerpunkten wie z. B. 
 Infrastruktur 
 Maßnahmen und Projekte im Bereich „Digitale Bildung“ 
 Projekt „Digitale Zukunftsstadt“ (gemeinsames Projekt mit dem Stadtwerkekonzern; dargestellt in 
der Anlage zur Mitteilung 1918/2021) 
 Projekt un:box Cologne (Förderprojekt des Bundesministeriums des Inneren im Themenbereich 
Smart Cities; dargestellt in der Anlage zur Mitteilung 1918/2021) 
 Digitalisierungsprojekte in den Bereichen, Gesundheit (Digitalisierung der Basiskomponenten für 
den Gesundheitsbereich), Kultur oder Mobilität und weitere Projekte ohne Ausrichtung auf eine 
Verbesserung des Bürgerservices  
 sowie Projekte mit geringer Priorität im Digitalisierungsprogramm 2019 - 2022 – Schwerpunkt  
„Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ in den Dienststellen.  
 
 
Hinsichtlich der Darstellung der städtischen Digitalisierungsprojekte arbeitet die Verwaltung an der 
stadtweiten Nutzung eines Open Source Projektmanagements (cProject) und einer Visualisierung 
herausragender Projekte auf dem Innovationsportal der Stadt Köln (https://www.innovative-
stadt.koeln/). Die seitens der Politik erbetenen Informationen zur Projektdarstellung werden im Rah-
men des derzeitigen Ausbaus von cProjekt zur Auswertung an die Projektgruppe weitergegeben.   
 
Die konkreten Nachfragen bezüglich einzelner Projekte wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des 
Digitalisierungsausschusses nachliefern.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2947/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.08.2021
Erstellt
17.08.2021 16:17