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2009/0048

Verwendung zweckgebundener Mittel aus dem 'Nachlass Ihrig', hier: Berichterstattung Projekt Starthilfe, Sozialpsychiatrischer Verein

Magistratsvorlage 28.01.2009

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2009/0048

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7501 Zeichen

Jahresbericht 2008 
Starthilfeprojekt des 
Sozialpsychiatrischen Vereins 
Darmstadt e. V. 
 
 
 
 
Das Starthilfeprojekt des Sozialpsychiatrischen Vereins Darmstadt e. V. besteht seit Anfang 
2007. Ziel des Projektes ist die Beratung obdachloser Menschen mit psychischen 
Auffälligkeiten und die Abklärung des Hilfebedarfs. Obdachlose Menschen mit psychischen 
Erkrankungen sollen schnellstmöglich an adäquate Hilfsangebote herangeführt werden.  
Die Starthilfeberatung erfolgt in Absprache und Kooperation mit den Trägern der 
Wohnungslosenhilfe und der Versorgung psychisch Kranker. Andere Träger signalisieren 
kein Interesse an der Versorgung dieses Personenkreises. 
 
Auswertung 2008: 
Anfang des Jahres haben wir unser Projekt in den Darmstädter 
Wohnungslosenhilfeeinrichtungen vorgestellt. Die Zusammenarbeit in diesem Jahr erfolgte 
mit dem Horizont e.V. Rheinstraße und Nieder-Ramstädter-Straße und mit dem 
Männerwohnheim, Übernachtungsheim und dem Frauenübergangswohnhaus des 
Diakonischen Werkes. Weitere Anfragen kamen auch von der Allgemeinen Lebensberatung 
des Diakonischen Werkes und von einigen gesetzlichen Betreuern.  
Positiv hervorzuheben ist auch die gute Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen 
Institutsambulanz des Elisabethenstifts, ohne die eine zeitnahe ambulante psychiatrische 
Behandlung kaum möglich wäre. 
Die Klientenkontakte entstanden in der Regel über die Kontaktaufnahme vonseiten der 
Einrichtungen mit uns bzw. über offene Kaffeeangebote in den Einrichtungen. Einige 
Klienten kamen auch selbständig in den SPV, weil sie unseren Flyer gelesen haben. 
Wir richteten den Fokus auf die Beratung der wohnungslosen psychisch kranken Klienten, 
berieten aber auch die Mitarbeiter der Einrichtungen in Bezug auf den Umgang mit diesen 
Klienten und ihren Erkrankungen.  
Wie der beigefügten Statistik zu entnehmen ist, haben wir im Jahr 2008 207,76 
Beratungsstunden erbracht. Es gab insgesamt 123 Beratungskontakte, es wurden 8 Frauen 
und 14 Männer beraten und begleitet. Mit 4 Klienten konnten wir den Erstkontakt zum 
Psychiater herstellen, insgesamt 30 x haben wir mit Ärzten, gesetzlichen Betreuern und 
Ämtern zusammengearbeitet.  2 Klienten konnten direkt in das Betreute Wohnen nach § 53 
SGB XII aufgenommen werden. Im Rahmen der Einzelfallhilfen, die aus der

Starthilfeberatung entstanden sind, haben wir im Jahr 2008 67,5 Stunden erbracht. 
Insgesamt konnten 2 Frauen in die Einzelfallhilfe aufgenommen werden. 2 weitere 
Aufnahmen sind im Oktober gescheitert, da eine Klientin trotz Zusage vom Bauverein die 
Wohnung doch nicht erhalten hatte und ein anderer Klient massiv dekompensierte, sodass 
der Einzug in eine WG von uns nicht mehr möglich und vom Klienten nicht mehr gewünscht 
war. Von den Einzelfallhilfen ist eine Klientin nach 2 Monaten ins reguläre Betreute Wohnen 
nach § 53 SGB XII aufgenommen worden, die andere Klientin wurde nach 6 Monaten 
Einzelfallhilfe regulär abgemeldet, da sie keine Weiterbetreuung mehr gewünscht hatte. 
Aktuell sind 2 –  3 KlientInnen in der Starthilfeberatung, die dringend auf ein 
Wohnungsangebot warten und dann Interesse an einer Einzelfallhilfe hätten.  
 
 
Einschätzung der Situation und des Bedarfs psychisch auffälliger Menschen in 
städtischen Obdachlosenunterkünften:  
Die Initiative, in Obdachlosenhilfeeinrichtungen Starthilfeberatung anzubieten, ist aus 
unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt zur Integration psychisch Kranker bei 
gleichzeitiger Obdachlosigkeit. In den Obdachlosenunterkünften haben wir viele Menschen 
mit psychischen Auffälligkeiten oder bereits diagnostizierten psychischen Erkrankungen 
sowie Doppeldiagnosen vorgefunden, die den Rahmen der Obdachlosenunterkünfte 
sprengen und schnell von Einrichtung zu Einrichtung weiterziehen. Diese Umstände 
potenzieren die psychischen Probleme der obdachlosen Menschen um ein Vielfaches. Im 
Rahmen der Betreuung in den Obdachlosenunterkünften kann auf die spezifischen 
Schwierigkeiten dieser Klientel nicht ausreichend eingegangen werden. Die Schwere der 
Erkrankungen einzelner Klienten sowie die Summe der Diagnosen (psychischer Erkrankung, 
Sucht und körperlicher Erkrankungen) sind immens, was die konkrete Arbeit und die 
Entwicklung adäquater Hilfsangebote sehr erschwert.  
Einige Klienten aus den Obdachlosenunterkünften kontaktieren uns, benötigen aber keine 
Starthilfeberatung, sondern lediglich eine Wohnung, um direkt in das Betreute Wohnen nach 
§ 53 SGB XII aufgenommen zu werden, weil bei ihnen die Diagnose, Behandlung und 
Krankheitseinsicht bereits geklärt ist und Betreutes Wohnen für psychisch Kranke explizit 
gewünscht wird. Mit einer zeitnahen Wohnungsvermittlung wäre die Obdachlosigkeit hier zu 
beseitigen. 
Ursprüngliches Ziel des Starthilfeprojektes war es, obdachlose Klienten mit einer 
psychischen Erkrankung zum Clearing möglichst schnell mit Wohnraum zu versorgen, was in 
der Praxis jedoch nicht umsetzbar war, da wir nicht schnell genug Wohnungen anmieten 
konnten. Oftmals führt das lange Warten auf Wohnraum und das „Aushalten“ in den 
Obdachlosenunterkünften zu psychischer Dekompensation, Resignation und

Kontaktabbruch. Es ist für uns oftmals eine Gratwanderung, die Beziehung zum Klienten 
aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die psychische Verfassung in Verbindung mit der 
Behandlungsbereitschaft sowie die Wohnfähigkeit und die Abhängigkeit von legalen und 
illegalen Drogen im Auge zu behalten. Der Aufwand an individueller Beratung ist sehr groß, 
dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei dem Personenkreis um 
hochsensible, schwer kranke Menschen handelt, die schnell wieder dekompensieren und 
Hilfen zum Teil nicht annehmen können, was zu Beziehungsabbrüchen und Rückfällen in 
alte Verhaltensmuster führen kann. 
 
Prognose: 
Um den Bedarf an Beratung psychisch auffälliger Menschen in Obdachlosenunterkünften in 
Darmstadt zu decken, benötigen wir auch weiterhin ein Beratungsstundenkontingent von 20 
bis 25 Stunden im Monat, ausgenommen der Einzelfallhilfen, die gesondert beantragt 
werden.  
Generell lässt sich sagen, dass wir mehr Aufnahmen in die Einzelfallhilfen und in das 
Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII hätten, wenn mehr Wohnraum zur Verfügung stünde. 
In diesem Zusammenhang planen wir ab 2009 1 –  2 Einzimmerappartements in einer 
größeren betreuten Hausgemeinschaft des SPVs für unsere Klientel für eine Clearingphase 
bereitzuhalten. Geplant ist, dass bedürftige Menschen diesen Wohnraum zum Abklären des 
individuellen Hilfebedarfs nutzen können. Für eine Clearingphase werden wir voraussichtlich 
3 –  6 Monate benötigen. Eine Kostenkalkulation zum Bereithalten des benötigten 
Wohnraums ist in diesem Bericht enthalten.  
 
Zusammenfassung: 
Unsere Erfahrungen im Starthilfeprojekt aus den Jahren 2007 und 2008 haben gezeigt, dass 
ein großer Bedarf an Starthilfeberatung in Obdachlosenunterkünften besteht. Wir erachten 
es als explizit notwendig, diesen Bereich weiter auszubauen, um einerseits den obdachlosen 
psychisch Kranken gerecht zu werden und andererseits die Einrichtungen zu entlasten und 
zu beraten. Gleichsam sehen wir ein Einsparpotential für die Stadt Darmstadt, wenn 
notwendige Hilfeleistungen durch den für die Betreuung nach § 53 SGB XII zuständigen 
Kostenträger erbracht werden. 
 
 
 
 
 
 
Doris Adam-Linder                      Sigrid Martin                                   Raymond Zdesar 
(Geschäftsführerin)               (Dipl.-Sozialarbeiterin)                    (Dipl.-Sozialpädagoge)

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6207 Zeichen

Statistik Starthilfeprojekt Einzelfallhilfen 2008 
 
 
 
 
Monat: Er-
brachte 
Stunden 
in der 
Einzel-
fallhilfe 
Geschlecht 
Klient:  
Wohnform: 
Einzug / 
Wohnen in  
eigener 
Whg.: 
Wohnform: 
Einzug / 
Wohnen in 
Starthilfe-
Whg. oder 
Starthilfe-WG 
SPV: 
Wohnform: 
Einzug in 
betreute 
Wohnform 
anderer 
Träger: 
Aufnahme in das 
reguläre Betreute 
Wohnen nach § 53 
SGB XII im SPV: 
Vermittlung / an 
andere 
Hilfsangebote 
(ambulant; BW 
nach § 67 SGB XII 
oder nach   
§ 53 SGB XII 
Sucht): 
Vermitt- 
lung in 
stat. 
Hilfsangebot / 
Therapie: 
Abmeldung aus 
Einzelfallhilfe 
erfolgte regulär 
ohne Weiter-
betreuung durch 
Dritte: 
Abmeldung aus 
Einzelfallhilfe 
durch 
Weiterleitung an 
höherschwelli-
geres 
Hilfsangebot: 
Abmeldung aus 
Einzelfallhilfe 
durch Kontakt-
abbruch durch 
Klient/ keine 
Kooperation:  
  :       : :       : :       : :       : :       :  :             :  :          : :              : :              : :              : 
Jan.:  0 0          0 0         0 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Feb: 0 0          0 0         0 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
März:  4,5 0         1 0          1 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
April:  12,25 0         1 0          1 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Mai:  13,25 0         1 0          1 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Juni:  21 0         2 0          2 0           0 0          0 0         0 0                 0 0             0 0                1 0                0 0                0 
Juli:  16,5 0         1 0          1 0          0 0          0 0          0 0                 0 0             0 0                0 0                1 0                0 
Aug.: 0 0         0 0          0  0          0 0          0 0          1 0                 0 0             0 0                0  0                0 0                0 
Sept.: 0 0        0 0          0 0          0 0          0 0          0 0                  0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Okt.: 0 0         0 0          0 0          0 0          0 0          0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Nov.:  0 0          0 0          0 0          0 0          0 0          0 0                 0 0             0 0                0 0                0 0                0 
Dez.:  0 0          0 0          0 0          0 0          0 0          0 0                 0 0            0 0                0 0                0 0                0 
Summe: 67,5 0         2 0         2 0 0 0           1 0 0 0               1 0               1 0 
 
 
Im Oktober sind 2 Aufnahmen in die Starthilfemaßnahme (Einzelfallhilfe) gescheitert. Eine Klientin hat trotz Zusage vom Bauverein die Wohnung doch nicht erhalten, ein Klient ist derart dekompensiert, dass er die 
Zusammenarbeit in der Krise gekündigt und das Wohnungsangebot nicht angenommen hat.

Statistik Starthilfeprojekt 2008 
 
 
 
 
 Er-
brachte 
Stunden 
im Start-
hilfe-
projekt  
Klienten- 
kontakte 
insgesamt 
(auch zur 
Erstvor-
stellung durch 
Einrichtung, 
Begleitungen, 
Freizeitan-
gebote, etc):  
Anzahl der 
davon pers. 
beratenen  
Klienten mit 
mehrfachen 
Kontakten 
(auch im 
anderen 
Setting bspw. 
Büro SPV): 
Vermute-
te oder 
diag. 
psych. 
Erkran- 
kung 
(auch 
Doppel-
diag-
nose): 
Sucht 
im 
Vor-
der- 
grund: 
Über-
wiegend 
Bedarf  
nach § 67 
SGB XII: 
Vermittlung 
/ Verweisen 
an andere 
Hilfe-
angebote 
(ambulant; 
BW nach § 
67 SGB XII 
oder nach   
§ 53 SGB 
XII Sucht): 
Vermitt- 
lung an / 
Beratung 
bis 
stat. 
Hilfe-
angebot / 
Therapie: 
Auf-
nahme in 
das 
reguläre 
Betreute 
Wohnen 
nach § 53 
SGB XII 
im SPV: 
Teil-
nahme an 
Freizeit-
an-
geboten  
des SPVs:  
Gesprä-
che mit 
Fach-
ärzten, 
gesetz-
lichen 
Betreu-
ern, 
Ämtern: 
Beglei-
tung zu 
Terminen 
(Ämter, 
Klinik, 
Ärzte, 
etc.): 
Erst-
kontakt 
zum 
Psych-
iater 
herge-
stellt: 
Vermitt-
lung in 
Wohn-
raum 
(ohne Be-
treuung): 
  Insges.:   :  :            :  :        : :    : : : :            :  :            :  : :  : :  : :  : :  : :  : :  : 
Jan.:  15,5 7              2    5 2         1    1 2    1    1 0 0 0 0 0 1     0     1 0 0 0 0 
Feb: 32,5 17          10    7 2          1    1 3    2    1 0 0 0 0 0 1     0     1 5     1     1 2     1     1 1     0     1 0 
März:  7,75  6              3    3 3          2   1 3     1    2  0 0 0 0 0 0 1      0    1 0 0 0 
April:  8,75 7              0     7 1          0    1 2      0   2 0 0 0 0 0 1     0     1 2       0    2 0 1     0     1 0 
Mai:  22,5 16            3   13 4          1    3 5      2   3 0 0 0 0 0 0 6       0    1 4     0     1 0 0 
Juni:  11,5 7              1    6 4          1   3 4      1    3 0 0 0 0 0 0 1      0     1 1     0     1   1     0     1 0 
Juli:  21,25 10            5    5 4         1    3 4      1    3 0 0 0 0 0 2    1      0 3      1     2 0 0 0 
Aug.: 15,75 10            6    4 3         2    1 3      2    1 0 0 0 0 1     0    1 3    1      0 3      1     0 2     1    1 1     1    0 0 
Sept.: 22,67 18          13    5 6         4    2 6      4     2   0 0 0 0 0 0 4      1     1 1     0    1 0 0 
Okt.: 19,84 13          6     7 4         2    2 4      2   2 0 0 0 0 0 0 3      0    1 3      0    1 0 0 
Nov.:  16,25 12           7    5 4         2    2 5       2   3 0 0 0 0 1    0    1 0 1      1     0 0 0 0 
Dez.:  13,5 5             4     1 3         2    1 3       2    1 0 0 0 0 0 0 1      1    0 1    1     0 0 0 
Summe: 207,76 123        57    68  40       19   21 44  20   24 0 0 0 0 2      0    2 8    2     3 30   6    10 14   3    6 4   1     3 0 
 
Anzahl der beratenen Klienten insgesamt auf das Jahr gesehen:    22  Klienten =   :  14 ,  : 8

2009/0048

5793 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.04.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V ezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
20 
50 
59 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0048  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Verwendung zweckgebundener Mittel aus dem "Nachlass Ihrig" 
hier: Berichterstattung Projekt Starthilfe, Sozialpsychiatrischer Verein 
 
Vorlage vom: 31.03.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Jahresbericht des Projektes „Starthilfe“ des Sozialpsychiatrischen 
Vereins (SPV) zur Kenntnis. 
2. Der Magistrat stimmt zu, die Starthilfeberatung in Obdachlosenunterkünften als 
Präventionsangebot weiterzuführen. 
3. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro sind unter der Kostenstelle 005-
010-1020 3115-10 7230100 vorhanden. Eine Erhöhung des Haushaltes ist nicht erforderlich.  
4. Der Magistrat erhält jährlich einen Bericht. 
 
Anlagen: Jahresbericht Starthilfe 2008 
Statistik Starthilfeprojekt 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.03.2009: 
 
Zuletzt mit der Fortschreibung des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungshilfe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde vom Magistrat am 14. Mai 2008 beschlossen, dass als ein 
relevantes Ziel der problemgruppenspezifische, geschlechtsspezifische Ansatz in der 
Wohnungslosenversorgung zu berücksichtigen ist. 
Im Weiteren wurde beschlossen, flankierende Maßnahmen und Angebote zu implementieren. Das 
Projekt Starthilfe für psychisch kranke bzw. auffällige wohnungslose Menschen ist ein solches 
flankierendes Angebot. 
 
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Auffä lligkeiten in Obdachlosen-
unterkünften stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Projektes „Starthilfe“. Es handelt sich um ein 
Präventionsprojekt, denn Hauptbestandteil des Angebotes ist es, eine frühzeitige adäquate 
sozialpsychiatrische Versorgung anzubieten und damit rechtzeitig zu intervenieren. Im Kern geht es 
darum, mit fachlicher Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Vereins Menschen in 
Obdachlosenunterkünften mit psychischen Auffä lligkeiten so zeitnah in den Blick zu nehmen, dass 
sich im weiteren Verlauf möglichst keine psychischen Erkrankungen entwickeln. Neben der 
Einzelfallhilfe steht vor allem die enge Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe im 
Mittelpunkt des Projektes. 
 
Der in der Anlage beigefügte Bericht des Sozialpsychiatrischen Vereins für das Jahr 2008 zeigt auf, 
dass für eine sinnvolle Beratung psychisch auffälliger Menschen in Obdachlosen-unterkünften in 
Darmstadt ein Stundenkontingent von 20 bis 25 Stunden im Monat benötigt wird. 
 
Die Startphase des Projektes wurde über den zweckgebundenen „Nachlass Ihrig“ finanziert.  
Die Kosten beliefen sich auf 15630,57 € im Jahr 2008. Somit stehen unter dem Nachlass Ihrig noch 
53203,54 € zur Verfügung. Gemäß dem Magistratsbeschluss vom 15.10.2007 ist eine weitere 
Finanzierung über den Nachlass Ihrig nicht vorgesehen. 
Die Fortsetzung des Starthilfeprojektes kann über die Kostenstelle 005-010-1020 3115-10 7230100 
im Amt für Soziales und Prävention, Fachdienst für besondere soziale Hilfen, weiterfinanziert 
werden. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist nicht erforderlich. 
 
Dank des Starthilfeprojektes wird durch eine passgenaue Vermittlung in Hilfsangebote, z. B. in das 
Hilfesystem des Landeswohlfahrtsverbandes, der städtische Haushalt sogar entlastet. Dies betrifft 
auch die Einrichtung von Wohngem einschaften für psychisch auffällige/ psychisch kranke 
Menschen nach § 53 SGB XII in Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsver-bandes. Im bisherigen 
Verlaufszeitraum des Starthilfeprojektes konnten 2 ehemals Lang-zeitobdachlose (mehr als 200 
Tage in einer Obdachlosenunterkunft) in das betreute Wohnen nach § 53 SGB XII aufgenommen 
werden. Die Kosten sind in diesen Fällen durch den LWV zu tragen. In 4 weiteren Fällen konnte 
bereits Kontakt mit dem Klienten beim Psychiater hergestellt werden. Auch hier handelt es sich um 
Hilfesuchende, die sich bereits mehrere 100 Tage in der Obdachlosenunterkunft befinden. 
Insgesamt sind derzeit 25 Menschen mit psychischen Auffälligkeiten bekannt, die in einer der 
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Darmstadt leben und für die eine Betreuung vor Ort nach § 67 
SGB XII im Grunde nicht ausreichend ist. Hier kann das Projekt Starthilfe Unterstützung geben. 
 
 
 
Dafür ist es auch notwendig, wie im Beri cht des SPV ausgeführt, ge eigneten Wohnraum für 
Betreutes Wohnen zur Verfügung zu haben. Die im Jahresbericht aufgestellte Pro gnose des 
Vereins zeigt dies auf. Die unter dem selben Abschnitt aufgeführte Kostenkalkulation bezieht sich 
auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg, ist deshalb dieser Magistratsvorlage nicht beigefügt.

4 
... 
 
Zusammenfassend wird der bisherige Verlauf des Projektes „Starthilfe“ als Erfolg bezeichnet.  
Es hält die vom Magistrat festgelegte Vorgabe ein, keine „Pauschalangebote“ vorzuhalten, sondern 
vielmehr die Zielgruppen und ihre spezifischen Problemlagen dezidiert in den Blick zu nehmen und 
damit die Angebotsstruktur flexibel und adäquat an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen.  
Aus diesem Grund soll das Projekt fortgeführt werden. 
 
Darmstadt, den 31.03.2009  
Ak-bö 
 
 
Dezernat II     Dezernat V  
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Jochen Partsch 
Bürgermeister     Stadtrat 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

TOP 206

Orte (2)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0048
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.01.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00