2009/0048
Verwendung zweckgebundener Mittel aus dem 'Nachlass Ihrig', hier: Berichterstattung Projekt Starthilfe, Sozialpsychiatrischer Verein
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Jahresbericht 2008 Starthilfeprojekt des Sozialpsychiatrischen Vereins Darmstadt e. V. Das Starthilfeprojekt des Sozialpsychiatrischen Vereins Darmstadt e. V. besteht seit Anfang 2007. Ziel des Projektes ist die Beratung obdachloser Menschen mit psychischen Auffälligkeiten und die Abklärung des Hilfebedarfs. Obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen schnellstmöglich an adäquate Hilfsangebote herangeführt werden. Die Starthilfeberatung erfolgt in Absprache und Kooperation mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und der Versorgung psychisch Kranker. Andere Träger signalisieren kein Interesse an der Versorgung dieses Personenkreises. Auswertung 2008: Anfang des Jahres haben wir unser Projekt in den Darmstädter Wohnungslosenhilfeeinrichtungen vorgestellt. Die Zusammenarbeit in diesem Jahr erfolgte mit dem Horizont e.V. Rheinstraße und Nieder-Ramstädter-Straße und mit dem Männerwohnheim, Übernachtungsheim und dem Frauenübergangswohnhaus des Diakonischen Werkes. Weitere Anfragen kamen auch von der Allgemeinen Lebensberatung des Diakonischen Werkes und von einigen gesetzlichen Betreuern. Positiv hervorzuheben ist auch die gute Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Institutsambulanz des Elisabethenstifts, ohne die eine zeitnahe ambulante psychiatrische Behandlung kaum möglich wäre. Die Klientenkontakte entstanden in der Regel über die Kontaktaufnahme vonseiten der Einrichtungen mit uns bzw. über offene Kaffeeangebote in den Einrichtungen. Einige Klienten kamen auch selbständig in den SPV, weil sie unseren Flyer gelesen haben. Wir richteten den Fokus auf die Beratung der wohnungslosen psychisch kranken Klienten, berieten aber auch die Mitarbeiter der Einrichtungen in Bezug auf den Umgang mit diesen Klienten und ihren Erkrankungen. Wie der beigefügten Statistik zu entnehmen ist, haben wir im Jahr 2008 207,76 Beratungsstunden erbracht. Es gab insgesamt 123 Beratungskontakte, es wurden 8 Frauen und 14 Männer beraten und begleitet. Mit 4 Klienten konnten wir den Erstkontakt zum Psychiater herstellen, insgesamt 30 x haben wir mit Ärzten, gesetzlichen Betreuern und Ämtern zusammengearbeitet. 2 Klienten konnten direkt in das Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII aufgenommen werden. Im Rahmen der Einzelfallhilfen, die aus der Starthilfeberatung entstanden sind, haben wir im Jahr 2008 67,5 Stunden erbracht. Insgesamt konnten 2 Frauen in die Einzelfallhilfe aufgenommen werden. 2 weitere Aufnahmen sind im Oktober gescheitert, da eine Klientin trotz Zusage vom Bauverein die Wohnung doch nicht erhalten hatte und ein anderer Klient massiv dekompensierte, sodass der Einzug in eine WG von uns nicht mehr möglich und vom Klienten nicht mehr gewünscht war. Von den Einzelfallhilfen ist eine Klientin nach 2 Monaten ins reguläre Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII aufgenommen worden, die andere Klientin wurde nach 6 Monaten Einzelfallhilfe regulär abgemeldet, da sie keine Weiterbetreuung mehr gewünscht hatte. Aktuell sind 2 – 3 KlientInnen in der Starthilfeberatung, die dringend auf ein Wohnungsangebot warten und dann Interesse an einer Einzelfallhilfe hätten. Einschätzung der Situation und des Bedarfs psychisch auffälliger Menschen in städtischen Obdachlosenunterkünften: Die Initiative, in Obdachlosenhilfeeinrichtungen Starthilfeberatung anzubieten, ist aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt zur Integration psychisch Kranker bei gleichzeitiger Obdachlosigkeit. In den Obdachlosenunterkünften haben wir viele Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder bereits diagnostizierten psychischen Erkrankungen sowie Doppeldiagnosen vorgefunden, die den Rahmen der Obdachlosenunterkünfte sprengen und schnell von Einrichtung zu Einrichtung weiterziehen. Diese Umstände potenzieren die psychischen Probleme der obdachlosen Menschen um ein Vielfaches. Im Rahmen der Betreuung in den Obdachlosenunterkünften kann auf die spezifischen Schwierigkeiten dieser Klientel nicht ausreichend eingegangen werden. Die Schwere der Erkrankungen einzelner Klienten sowie die Summe der Diagnosen (psychischer Erkrankung, Sucht und körperlicher Erkrankungen) sind immens, was die konkrete Arbeit und die Entwicklung adäquater Hilfsangebote sehr erschwert. Einige Klienten aus den Obdachlosenunterkünften kontaktieren uns, benötigen aber keine Starthilfeberatung, sondern lediglich eine Wohnung, um direkt in das Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII aufgenommen zu werden, weil bei ihnen die Diagnose, Behandlung und Krankheitseinsicht bereits geklärt ist und Betreutes Wohnen für psychisch Kranke explizit gewünscht wird. Mit einer zeitnahen Wohnungsvermittlung wäre die Obdachlosigkeit hier zu beseitigen. Ursprüngliches Ziel des Starthilfeprojektes war es, obdachlose Klienten mit einer psychischen Erkrankung zum Clearing möglichst schnell mit Wohnraum zu versorgen, was in der Praxis jedoch nicht umsetzbar war, da wir nicht schnell genug Wohnungen anmieten konnten. Oftmals führt das lange Warten auf Wohnraum und das „Aushalten“ in den Obdachlosenunterkünften zu psychischer Dekompensation, Resignation und Kontaktabbruch. Es ist für uns oftmals eine Gratwanderung, die Beziehung zum Klienten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die psychische Verfassung in Verbindung mit der Behandlungsbereitschaft sowie die Wohnfähigkeit und die Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen im Auge zu behalten. Der Aufwand an individueller Beratung ist sehr groß, dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei dem Personenkreis um hochsensible, schwer kranke Menschen handelt, die schnell wieder dekompensieren und Hilfen zum Teil nicht annehmen können, was zu Beziehungsabbrüchen und Rückfällen in alte Verhaltensmuster führen kann. Prognose: Um den Bedarf an Beratung psychisch auffälliger Menschen in Obdachlosenunterkünften in Darmstadt zu decken, benötigen wir auch weiterhin ein Beratungsstundenkontingent von 20 bis 25 Stunden im Monat, ausgenommen der Einzelfallhilfen, die gesondert beantragt werden. Generell lässt sich sagen, dass wir mehr Aufnahmen in die Einzelfallhilfen und in das Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII hätten, wenn mehr Wohnraum zur Verfügung stünde. In diesem Zusammenhang planen wir ab 2009 1 – 2 Einzimmerappartements in einer größeren betreuten Hausgemeinschaft des SPVs für unsere Klientel für eine Clearingphase bereitzuhalten. Geplant ist, dass bedürftige Menschen diesen Wohnraum zum Abklären des individuellen Hilfebedarfs nutzen können. Für eine Clearingphase werden wir voraussichtlich 3 – 6 Monate benötigen. Eine Kostenkalkulation zum Bereithalten des benötigten Wohnraums ist in diesem Bericht enthalten. Zusammenfassung: Unsere Erfahrungen im Starthilfeprojekt aus den Jahren 2007 und 2008 haben gezeigt, dass ein großer Bedarf an Starthilfeberatung in Obdachlosenunterkünften besteht. Wir erachten es als explizit notwendig, diesen Bereich weiter auszubauen, um einerseits den obdachlosen psychisch Kranken gerecht zu werden und andererseits die Einrichtungen zu entlasten und zu beraten. Gleichsam sehen wir ein Einsparpotential für die Stadt Darmstadt, wenn notwendige Hilfeleistungen durch den für die Betreuung nach § 53 SGB XII zuständigen Kostenträger erbracht werden. Doris Adam-Linder Sigrid Martin Raymond Zdesar (Geschäftsführerin) (Dipl.-Sozialarbeiterin) (Dipl.-Sozialpädagoge)
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Statistik Starthilfeprojekt Einzelfallhilfen 2008 Monat: Er- brachte Stunden in der Einzel- fallhilfe Geschlecht Klient: Wohnform: Einzug / Wohnen in eigener Whg.: Wohnform: Einzug / Wohnen in Starthilfe- Whg. oder Starthilfe-WG SPV: Wohnform: Einzug in betreute Wohnform anderer Träger: Aufnahme in das reguläre Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII im SPV: Vermittlung / an andere Hilfsangebote (ambulant; BW nach § 67 SGB XII oder nach § 53 SGB XII Sucht): Vermitt- lung in stat. Hilfsangebot / Therapie: Abmeldung aus Einzelfallhilfe erfolgte regulär ohne Weiter- betreuung durch Dritte: Abmeldung aus Einzelfallhilfe durch Weiterleitung an höherschwelli- geres Hilfsangebot: Abmeldung aus Einzelfallhilfe durch Kontakt- abbruch durch Klient/ keine Kooperation: : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : Jan.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feb: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 März: 4,5 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 April: 12,25 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Mai: 13,25 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Juni: 21 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Juli: 16,5 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Aug.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sept.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Okt.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nov.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Dez.: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe: 67,5 0 2 0 2 0 0 0 1 0 0 0 1 0 1 0 Im Oktober sind 2 Aufnahmen in die Starthilfemaßnahme (Einzelfallhilfe) gescheitert. Eine Klientin hat trotz Zusage vom Bauverein die Wohnung doch nicht erhalten, ein Klient ist derart dekompensiert, dass er die Zusammenarbeit in der Krise gekündigt und das Wohnungsangebot nicht angenommen hat. Statistik Starthilfeprojekt 2008 Er- brachte Stunden im Start- hilfe- projekt Klienten- kontakte insgesamt (auch zur Erstvor- stellung durch Einrichtung, Begleitungen, Freizeitan- gebote, etc): Anzahl der davon pers. beratenen Klienten mit mehrfachen Kontakten (auch im anderen Setting bspw. Büro SPV): Vermute- te oder diag. psych. Erkran- kung (auch Doppel- diag- nose): Sucht im Vor- der- grund: Über- wiegend Bedarf nach § 67 SGB XII: Vermittlung / Verweisen an andere Hilfe- angebote (ambulant; BW nach § 67 SGB XII oder nach § 53 SGB XII Sucht): Vermitt- lung an / Beratung bis stat. Hilfe- angebot / Therapie: Auf- nahme in das reguläre Betreute Wohnen nach § 53 SGB XII im SPV: Teil- nahme an Freizeit- an- geboten des SPVs: Gesprä- che mit Fach- ärzten, gesetz- lichen Betreu- ern, Ämtern: Beglei- tung zu Terminen (Ämter, Klinik, Ärzte, etc.): Erst- kontakt zum Psych- iater herge- stellt: Vermitt- lung in Wohn- raum (ohne Be- treuung): Insges.: : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : Jan.: 15,5 7 2 5 2 1 1 2 1 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 Feb: 32,5 17 10 7 2 1 1 3 2 1 0 0 0 0 0 1 0 1 5 1 1 2 1 1 1 0 1 0 März: 7,75 6 3 3 3 2 1 3 1 2 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 April: 8,75 7 0 7 1 0 1 2 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 2 0 2 0 1 0 1 0 Mai: 22,5 16 3 13 4 1 3 5 2 3 0 0 0 0 0 0 6 0 1 4 0 1 0 0 Juni: 11,5 7 1 6 4 1 3 4 1 3 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 1 1 0 1 0 Juli: 21,25 10 5 5 4 1 3 4 1 3 0 0 0 0 0 2 1 0 3 1 2 0 0 0 Aug.: 15,75 10 6 4 3 2 1 3 2 1 0 0 0 0 1 0 1 3 1 0 3 1 0 2 1 1 1 1 0 0 Sept.: 22,67 18 13 5 6 4 2 6 4 2 0 0 0 0 0 0 4 1 1 1 0 1 0 0 Okt.: 19,84 13 6 7 4 2 2 4 2 2 0 0 0 0 0 0 3 0 1 3 0 1 0 0 Nov.: 16,25 12 7 5 4 2 2 5 2 3 0 0 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 0 0 Dez.: 13,5 5 4 1 3 2 1 3 2 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 1 0 0 0 Summe: 207,76 123 57 68 40 19 21 44 20 24 0 0 0 0 2 0 2 8 2 3 30 6 10 14 3 6 4 1 3 0 Anzahl der beratenen Klienten insgesamt auf das Jahr gesehen: 22 Klienten = : 14 , : 8
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.04.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V ezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: 20 50 59 Vorlage-Nr. 2009/0048 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Verwendung zweckgebundener Mittel aus dem "Nachlass Ihrig" hier: Berichterstattung Projekt Starthilfe, Sozialpsychiatrischer Verein Vorlage vom: 31.03.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Jahresbericht des Projektes „Starthilfe“ des Sozialpsychiatrischen Vereins (SPV) zur Kenntnis. 2. Der Magistrat stimmt zu, die Starthilfeberatung in Obdachlosenunterkünften als Präventionsangebot weiterzuführen. 3. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro sind unter der Kostenstelle 005- 010-1020 3115-10 7230100 vorhanden. Eine Erhöhung des Haushaltes ist nicht erforderlich. 4. Der Magistrat erhält jährlich einen Bericht. Anlagen: Jahresbericht Starthilfe 2008 Statistik Starthilfeprojekt 2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.03.2009: Zuletzt mit der Fortschreibung des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungshilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde vom Magistrat am 14. Mai 2008 beschlossen, dass als ein relevantes Ziel der problemgruppenspezifische, geschlechtsspezifische Ansatz in der Wohnungslosenversorgung zu berücksichtigen ist. Im Weiteren wurde beschlossen, flankierende Maßnahmen und Angebote zu implementieren. Das Projekt Starthilfe für psychisch kranke bzw. auffällige wohnungslose Menschen ist ein solches flankierendes Angebot. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Auffä lligkeiten in Obdachlosen- unterkünften stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Projektes „Starthilfe“. Es handelt sich um ein Präventionsprojekt, denn Hauptbestandteil des Angebotes ist es, eine frühzeitige adäquate sozialpsychiatrische Versorgung anzubieten und damit rechtzeitig zu intervenieren. Im Kern geht es darum, mit fachlicher Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Vereins Menschen in Obdachlosenunterkünften mit psychischen Auffä lligkeiten so zeitnah in den Blick zu nehmen, dass sich im weiteren Verlauf möglichst keine psychischen Erkrankungen entwickeln. Neben der Einzelfallhilfe steht vor allem die enge Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe im Mittelpunkt des Projektes. Der in der Anlage beigefügte Bericht des Sozialpsychiatrischen Vereins für das Jahr 2008 zeigt auf, dass für eine sinnvolle Beratung psychisch auffälliger Menschen in Obdachlosen-unterkünften in Darmstadt ein Stundenkontingent von 20 bis 25 Stunden im Monat benötigt wird. Die Startphase des Projektes wurde über den zweckgebundenen „Nachlass Ihrig“ finanziert. Die Kosten beliefen sich auf 15630,57 € im Jahr 2008. Somit stehen unter dem Nachlass Ihrig noch 53203,54 € zur Verfügung. Gemäß dem Magistratsbeschluss vom 15.10.2007 ist eine weitere Finanzierung über den Nachlass Ihrig nicht vorgesehen. Die Fortsetzung des Starthilfeprojektes kann über die Kostenstelle 005-010-1020 3115-10 7230100 im Amt für Soziales und Prävention, Fachdienst für besondere soziale Hilfen, weiterfinanziert werden. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist nicht erforderlich. Dank des Starthilfeprojektes wird durch eine passgenaue Vermittlung in Hilfsangebote, z. B. in das Hilfesystem des Landeswohlfahrtsverbandes, der städtische Haushalt sogar entlastet. Dies betrifft auch die Einrichtung von Wohngem einschaften für psychisch auffällige/ psychisch kranke Menschen nach § 53 SGB XII in Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsver-bandes. Im bisherigen Verlaufszeitraum des Starthilfeprojektes konnten 2 ehemals Lang-zeitobdachlose (mehr als 200 Tage in einer Obdachlosenunterkunft) in das betreute Wohnen nach § 53 SGB XII aufgenommen werden. Die Kosten sind in diesen Fällen durch den LWV zu tragen. In 4 weiteren Fällen konnte bereits Kontakt mit dem Klienten beim Psychiater hergestellt werden. Auch hier handelt es sich um Hilfesuchende, die sich bereits mehrere 100 Tage in der Obdachlosenunterkunft befinden. Insgesamt sind derzeit 25 Menschen mit psychischen Auffälligkeiten bekannt, die in einer der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Darmstadt leben und für die eine Betreuung vor Ort nach § 67 SGB XII im Grunde nicht ausreichend ist. Hier kann das Projekt Starthilfe Unterstützung geben. Dafür ist es auch notwendig, wie im Beri cht des SPV ausgeführt, ge eigneten Wohnraum für Betreutes Wohnen zur Verfügung zu haben. Die im Jahresbericht aufgestellte Pro gnose des Vereins zeigt dies auf. Die unter dem selben Abschnitt aufgeführte Kostenkalkulation bezieht sich auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg, ist deshalb dieser Magistratsvorlage nicht beigefügt. 4 ... Zusammenfassend wird der bisherige Verlauf des Projektes „Starthilfe“ als Erfolg bezeichnet. Es hält die vom Magistrat festgelegte Vorgabe ein, keine „Pauschalangebote“ vorzuhalten, sondern vielmehr die Zielgruppen und ihre spezifischen Problemlagen dezidiert in den Blick zu nehmen und damit die Angebotsstruktur flexibel und adäquat an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Aus diesem Grund soll das Projekt fortgeführt werden. Darmstadt, den 31.03.2009 Ak-bö Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0048
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00