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0648/2019

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Niederkasseler Straße (Stichstraße) von Niederkasseler Straße bis Wendeanlage in Köln-Porz-Lind

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.03.2019

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 3 - Satzungstext

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Lageplan Flurstück 623

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Anlage 1 - Übersichtsplan

417 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [366338,5633972]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Erstellt am: 22.02.2019

Anlage 3 - Satzungstext

1258 Zeichen

Anlage 3 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Nieder- 
kasseler Straße (Stichstraße) von Niederkasseler St raße bis Wendeanlage in 
Köln-Porz-Lind 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Niederkasseler Straße (Stic hstraße) von Niederkasseler 
Straße bis Wendeanlage in Köln-Porz-Lind ist abweic hend von § 9 Absatz 1 Buch- 
stabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebu ng eines Erschließungsbeitra- 
ges – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2 001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 
289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden F assung – ohne die Bildung 
selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

3534 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0648/2019 
Freigabedatum 
18.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Niederkasseler Straße 
(Stichstraße) von Niederkasseler Straße bis Wendeanlage in Köln-Porz-Lind 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Niederkasseler Straße (Stichstraße) von Niederkasseler Straße bis Wendeanlage in Köln-Porz-
Lind in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
In der Stichstraße der Niederkasseler Straße von Niederkasseler Straße bis Wendeanlage (Über-
sichtsplan s. Anlage 1) wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn, Parkflächen, Straßenbäume und 
Straßenbegleitgrün bereits auf der Grundlage eines Kostenspaltungsbeschlusses abgerechnet. Der 
Beitragspflicht unterliegen noch die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, 
Gehweg und Grunderwerb. 
 
Die Erschließungsanlage ist nunmehr technisch fertiggestellt.  
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Stichstraße der Niederkasseler Straße an verschiedenen Stellen 
gegeben. Das Flurstück 623 umfasst nicht nur Straßenland, sondern auch an die Straße angrenzen-
de Flächen, die beispielhaft in dem Lageplan in der Anlage 2 markiert sind.  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags vom 29.06.2001 (EBS 
2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Niederkasseler Straße (Stichstraße) 
von Niederkasseler Straße bis Wendeanlage in Köln-Porz-Lind unverändert erhalten.“ 
Die Grunderwerbskosten würden sich dann noch entsprechend erhöhen. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Flurstück 623 
- Anlage 3: Satzungstext

Anlage 2 - Lageplan Flurstück 623

482 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [366362,5634008]   1:625
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Erstellt am: 22.02.2019

Beratungsverlauf (3)

16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 16.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Niederkasseler Straße
  • Kasseler Straße

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Details

Aktenzeichen
0648/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
22.02.2019 10:45