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AN/1209/2018

Praxis des Ordnungsamtes bei Parken auf Rad- und Gehwegen

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) 03.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 06.12.2018, TOP 6.1

Anfrage (SPD BV1)

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Anfrage (SPD BV1)

2779 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Köln, 13.08.2018 
 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV 
Innenstadt zu setzen: 
 
 
Praxis des Ordnungsamtes bei Parken auf Rad- und Gehwegen 
Immer wieder kommt es zu massiven Behinderun gen und Gefährdungen von 
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch das unerlaubte Parken von Kraftfahrzeugen 
auf Radspuren, Radwegen und Gehwegen. Radfahrer*innen wie Fußgänger*innen werden 
gezwungen, auf die Straße bzw. auf den gegenüberliegenden Gehweg a uszuweichen, weil 
sie an den parkenden PKWs und Lieferfahrzeugen nicht vorbeikommen. Besonders für 
Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen stellen auf gehwegparkende 
Kraftfahrzeuge Barrieren dar.  
Alltägliche Beispiele für das Parken auf Radi nfrastrukturen und Gehwegen in Köln bieten 
einschlägige Seiten auf Facebook oder viele Hinweise an die Stadtverwaltung auf Twitter. 
Siehe aber auch als jüngstes Beispiel die Erfahrungen auf der neu eingerichteten 
Fahrradspur auf der Cäcilienstraße Richtung Neumarkt:  
https://www.ksta.de/koeln/innenstadt/radverkehr-in-koeln-autofahrer-ignorieren-neu-
eingerichtete-spur-zum-neumarkt-31084274 
 
1. Wie kontrolliert und vor allem sanktioniert die Verwaltung das Parken auf Rad - und 
Gehwegen?  
 
2. Nimmt die Verwaltung für die Sanktionierung von Falschparken auf Rad - und Gehwegen 
einen Ermessenspielraum in Anspruch? Wenn ja: Wie s ieht die verwaltungsinterne 
Festlegung dieses Ermessenspielraums aus, den sie beispielsweise den 
Ordnungsdienstmitarbeitenden auf der Straße zur Orientierung an die Hand gibt? Mit 
anderen Worten: Was ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die Mitarbeitenden? 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03 
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt-koeln.de 
web www.koelnspd.de

- 2 - 
 
 
3. Ab wann sind Mitarbeitende des Ordnungsdienstes angehalten, ein Bußgeld zu erlassen 
(Höhe des Strafzettels?) oder Kraftfahrzeuge abschleppen zu lassen? Ab wann wird (wegen 
wiederholter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen) die persönliche 
Zuverlässigkeit eines Kraftfahrzeugführenden im Sinne einer MPU überprüft? 
 
4. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung für Köln gegen die regelmäßige Behinderung 
und Gefährdung von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen durch falschparkende 
Kraftfahrzeuge und für den Schutz der von ihr geschaffenen Radinfrastruktur? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Cäcilienstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
AN/1209/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (SPD)
Datum
03.09.2018
Erstellt
03.09.2018 15:12