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Praxis des Ordnungsamtes bei Parken auf Rad- und Gehwegen
Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/1209/2018 vom 03.09.2018
Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 13.08.2018 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Praxis des Ordnungsamtes bei Parken auf Rad- und Gehwegen Immer wieder kommt es zu massiven Behinderun gen und Gefährdungen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch das unerlaubte Parken von Kraftfahrzeugen auf Radspuren, Radwegen und Gehwegen. Radfahrer*innen wie Fußgänger*innen werden gezwungen, auf die Straße bzw. auf den gegenüberliegenden Gehweg a uszuweichen, weil sie an den parkenden PKWs und Lieferfahrzeugen nicht vorbeikommen. Besonders für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen stellen auf gehwegparkende Kraftfahrzeuge Barrieren dar. Alltägliche Beispiele für das Parken auf Radi nfrastrukturen und Gehwegen in Köln bieten einschlägige Seiten auf Facebook oder viele Hinweise an die Stadtverwaltung auf Twitter. Siehe aber auch als jüngstes Beispiel die Erfahrungen auf der neu eingerichteten Fahrradspur auf der Cäcilienstraße Richtung Neumarkt: https://www.ksta.de/koeln/innenstadt/radverkehr-in-koeln-autofahrer-ignorieren-neu- eingerichtete-spur-zum-neumarkt-31084274 1. Wie kontrolliert und vor allem sanktioniert die Verwaltung das Parken auf Rad - und Gehwegen? 2. Nimmt die Verwaltung für die Sanktionierung von Falschparken auf Rad - und Gehwegen einen Ermessenspielraum in Anspruch? Wenn ja: Wie s ieht die verwaltungsinterne Festlegung dieses Ermessenspielraums aus, den sie beispielsweise den Ordnungsdienstmitarbeitenden auf der Straße zur Orientierung an die Hand gibt? Mit anderen Worten: Was ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die Mitarbeitenden? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - 3. Ab wann sind Mitarbeitende des Ordnungsdienstes angehalten, ein Bußgeld zu erlassen (Höhe des Strafzettels?) oder Kraftfahrzeuge abschleppen zu lassen? Ab wann wird (wegen wiederholter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen) die persönliche Zuverlässigkeit eines Kraftfahrzeugführenden im Sinne einer MPU überprüft? 4. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung für Köln gegen die regelmäßige Behinderung und Gefährdung von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen durch falschparkende Kraftfahrzeuge und für den Schutz der von ihr geschaffenen Radinfrastruktur? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf
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