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2340/2021

Bürger*innenhaushalt wiederbeleben

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 24.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

6822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 24.06.2021 
 2340/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 24.06.2021 
 
 Bürger*innenhaushalt wiederbeleben 
Von der Ratsgruppe GUT wurde am 14.06.2021 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung 
des Rates (Vorlage AN/1413/2021) zum Thema Bürger*innenhaushalt gestellt.  
 
„Die Kölner Bürger*innen-Haushalte waren ein wichtiger Bestandteil der Bür-
ger*innenbeteiligung. Köln beschritt mit diesen Verfahren Neuland, und es gehört zu solch ei-
nem begonnenen Prozess, dass auch Fehler gemacht werden. Daher wurden die Verfahren 
immer wieder angepasst, eine Evaluation empfahl 2016 jedoch eine gänzliche Neuausrich-
tung. 
So war der Bürger*innenhaushalt 2017 der letzte durchgeführte, dessen Beschlüsse jedoch 
nicht mehr umgesetzt wurden. Seit dem ist auf vielen anderen Gebieten die Bür-
ger*innenbeteiligung zum Teil deutlich ausgebaut worden. In Zukunft gänzlich auf einen Bür-
ger*innenhaushalt zu verzichten halten wir jedoch für nicht angebracht. Ein neu konzipierter 
Bürger*innenhaushalt kann weiterhin ein sehr gutes Instrument der Beteiligung sein. Wenn 
von der Bürger*innenschaft getroffene Beschlüsse auch wirksam werden. 
 
Fünf Jahre nach Evaluation und vier Jahre nach dem letzten (abgebrochenen) Bürger*innen-
Haushaltsverfahren, ist es aus Sicht der Ratsgruppe GUT nach Zeit, sich Gedanken über eine 
„Wiederbelebung“ zu machen.“  
 
Vor diesem Hintergrund bittet man um Stellungnahme seitens der Verwaltung zu den nachfolgenden 
Fragen: 
 
1. Ist seitens der Verwaltung geplant, einen neu konzeptionierten Bürger*innenhaushalt 
durchzuführen? 
 
Die Weiterführung eines Bürger*innenhaushaltes steht in Abhängigkeit mit den hieran ge-
knüpften Zielen. Vor dem Hintergrund der bei den letzten Bürger*innenhaushalten geringen 
Bürger*innenbeteiligung ist im Vorfeld festzulegen, ob die Ziele eines Bürger*innenhaushaltes 
zukünftig neu definiert werden und an die Realitäten der Bürger*innenbeteiligung einer Millio-
nenstadt angepasst werden müssen. Diese Zielsetzung und die darauf abgestimmte Neuaus-
richtung dieser Bürger*innenbeteiligung wird auf den Erkenntnissen der Evaluation aufbauen 
müssen, die die Verwaltung im Jahr 2017 in Auftrag gegeben hat und über deren Ergebnis der 
Beirat des Bürger*innenhaushaltes im Rahmen der Beiratssitzung am 11.07.2018 unterrichtet 
wurde. Die Ergebnisse aus der Evaluation weisen eine Vielzahl an Handlungsoptionen aus, 
um eine Steigerung der Beteiligungszahlen zu erreichen. Zusammenfassend wurde in dem

2 
 
Bericht dargelegt, dass die Ziele des Bürger*innenhaushaltes für die Bürgerschaft unklar sind. 
Ein weiteres Handlungsfeld ist die Einbindung der Politik, insbesondere ist die Rolle der Be-
zirkspolitiker*innen ausbaufähig. Im Hinblick auf die Orientierung zur Bezirksebene ist eine 
stärkere Einbindung der Bezirksvertretungen sowie der Quartiermanager*innen oder auch So-
zialraumkoordinatoren*innen denkbar. Auch hinsichtlich der aktiven Durchführung des Bür-
ger*innenhaushaltes zeigt der Evaluierungsbericht Optimierungsmöglichkeiten auf. Insgesamt 
sind die bei den politischen Akteuren*innen und auch der Fachverwaltung erforderlichen Res-
sourcen zu ermitteln um eine zeitnahe Umsetzung und Kommunikation zu gewährleisten.  
 
2. Ist der Bürger*innenhaushalt weiterhin fester Bestandteil der Gesamtstrategie Bür-
ger*innenbeteiligung oder hat sich dieses Verfahren überholt, da es inzwischen bessere 
Instrumente der Beteiligung gibt? 
 
Der Bürger*innenhaushalt ist grundsätzlich als Bestandteil der Gesamtstrategie Bür-
ger*innenbeteiligung anzusehen. Dies steht jedoch auch in Abhängigkeit zu der Frage, ob eine 
Bürger*innenbeteiligung in Form eines Bürger*innenhaushaltes bzw. eines „Bür-
ger*innenbudgets“ überhaupt den gewünschten demokratisch breit aufgestellten Zuspruch sei-
tens der Bürger*innenschaft erhält. Das eigentliche Verfahren muss hierbei als überholt ange-
sehen werden. Ob es noch erfolgreiche ähnlich gelagerte Bürger*innenbeteiligungsverfahren 
gibt, müsste im Rahmen einer Neuausrichtung geprüft werden. Hierzu könnte z.B. der Bür-
ger*innenhaushalt der Stadt Stuttgart im Hinblick auf die hohe Bürger*innenbeteiligung oder 
auch die in der Stadt Mannheim ganzjährig durchgeführte Bürger*innenbeteiligung in Form ei-
ner Ideenplattform näher analysiert werden, insbesondere auch kritisch im Hinblick auf die 
Frage, ob solche Konzepte längerfristig tragfähig sind oder, wie in Köln, nur in den Anfangs-
jahren. In Hamburg und Frankfurt wurde der Bürger*innenhaushalt beispielhaft aufgrund der 
geringen Bürger*innenbeteiligung eingestellt.  
 
3. Werden für Neu-Konzeptionierung und Durchführung im Haushalt 2022 ausreichend 
finanzielle Mittel eingestellt? 
 
Im Hpl.-Entwurf 2022 sind für den Bürger*innenhaushalt 900.000 EUR p.a. vorgesehen. Hier-
zu ist anzumerken, dass bereits im Rahmen der Evaluierung als wichtiger Aspekt das stärkere 
Aktivieren und Einbinden von Multiplikatoren*innen und Kommunikatoren*innen in den Stadt-
bezirken, insbesondere der Bezirksvertretungen herausgestellt wurde. Für eine stärkere Ein-
bindung ist es jedoch notwendig, im Vorfeld die erforderlichen Ressourcen (finanziell wie auch 
personell) zu ermitteln und bereitzustellen. Dies gilt auch für die Personalisierung für die an 
der Umsetzung der einzelnen Prozesse eines Bürger*innenhaushaltes beteiligten Fachverwal-
tungen. Auch die technische Ausstattung sowie die Anforderungen an eine professionell ge-
staltete Website/Onlineplattform im Hinblick auf Menüführung, Navigation, Auswertung und 
Ergebniskommunikation sind anzupassen. Hierzu sind die erforderlichen DV-Ressourcen zu 
ermitteln und bereitzustellen.  
 
4. Die Arbeits-Belastungen durch die Corona-Pandemie sind für die Kämmerei sicher 
hoch. Verfügt die Kämmerei über ausreichende personelle Ressourcen, um solch ein 
Verfahren neu aufzusetzen? 
 
Wie unter Punkt 3 ausgeführt, ist diese Form der Bürger*innenbeteiligung als ressourcenin-
tensiv anzusehen. Hierzu gehören neben den bereits aufgeführten Anforderungen auch das 
stärkere Aktivieren und Einbinden von Multiplikatoren*innen und Kommunikatoren*innen in 
den Stadtbezirken, insbesondere der Bezirksvertretungen. Dies gilt auch für die an der Um-

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setzung der einzelnen Prozesse eines Bürger*innenhaushaltes beteiligten Fachverwaltungen.  
 
Mit der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen ist jedoch nicht automatisch ein erfolgrei-
cher Bürger*innenhaushalt garantiert. Sie stellen lediglich die Grundlage, die für diese Form 
der Bürger*innenbeteiligung vorangestellt werden müssen. Die bei der Kämmerei derzeit für 
diesen Prozess vorhandenen personellen Ressourcen (1 Vollzeitstelle) reichen hierfür derzeit 
nicht aus.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2340/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
24.06.2021
Erstellt
16.06.2021 15:03