2340/2021
Bürger*innenhaushalt wiederbeleben
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 24.06.2021 2340/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 24.06.2021 Bürger*innenhaushalt wiederbeleben Von der Ratsgruppe GUT wurde am 14.06.2021 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (Vorlage AN/1413/2021) zum Thema Bürger*innenhaushalt gestellt. „Die Kölner Bürger*innen-Haushalte waren ein wichtiger Bestandteil der Bür- ger*innenbeteiligung. Köln beschritt mit diesen Verfahren Neuland, und es gehört zu solch ei- nem begonnenen Prozess, dass auch Fehler gemacht werden. Daher wurden die Verfahren immer wieder angepasst, eine Evaluation empfahl 2016 jedoch eine gänzliche Neuausrich- tung. So war der Bürger*innenhaushalt 2017 der letzte durchgeführte, dessen Beschlüsse jedoch nicht mehr umgesetzt wurden. Seit dem ist auf vielen anderen Gebieten die Bür- ger*innenbeteiligung zum Teil deutlich ausgebaut worden. In Zukunft gänzlich auf einen Bür- ger*innenhaushalt zu verzichten halten wir jedoch für nicht angebracht. Ein neu konzipierter Bürger*innenhaushalt kann weiterhin ein sehr gutes Instrument der Beteiligung sein. Wenn von der Bürger*innenschaft getroffene Beschlüsse auch wirksam werden. Fünf Jahre nach Evaluation und vier Jahre nach dem letzten (abgebrochenen) Bürger*innen- Haushaltsverfahren, ist es aus Sicht der Ratsgruppe GUT nach Zeit, sich Gedanken über eine „Wiederbelebung“ zu machen.“ Vor diesem Hintergrund bittet man um Stellungnahme seitens der Verwaltung zu den nachfolgenden Fragen: 1. Ist seitens der Verwaltung geplant, einen neu konzeptionierten Bürger*innenhaushalt durchzuführen? Die Weiterführung eines Bürger*innenhaushaltes steht in Abhängigkeit mit den hieran ge- knüpften Zielen. Vor dem Hintergrund der bei den letzten Bürger*innenhaushalten geringen Bürger*innenbeteiligung ist im Vorfeld festzulegen, ob die Ziele eines Bürger*innenhaushaltes zukünftig neu definiert werden und an die Realitäten der Bürger*innenbeteiligung einer Millio- nenstadt angepasst werden müssen. Diese Zielsetzung und die darauf abgestimmte Neuaus- richtung dieser Bürger*innenbeteiligung wird auf den Erkenntnissen der Evaluation aufbauen müssen, die die Verwaltung im Jahr 2017 in Auftrag gegeben hat und über deren Ergebnis der Beirat des Bürger*innenhaushaltes im Rahmen der Beiratssitzung am 11.07.2018 unterrichtet wurde. Die Ergebnisse aus der Evaluation weisen eine Vielzahl an Handlungsoptionen aus, um eine Steigerung der Beteiligungszahlen zu erreichen. Zusammenfassend wurde in dem 2 Bericht dargelegt, dass die Ziele des Bürger*innenhaushaltes für die Bürgerschaft unklar sind. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Einbindung der Politik, insbesondere ist die Rolle der Be- zirkspolitiker*innen ausbaufähig. Im Hinblick auf die Orientierung zur Bezirksebene ist eine stärkere Einbindung der Bezirksvertretungen sowie der Quartiermanager*innen oder auch So- zialraumkoordinatoren*innen denkbar. Auch hinsichtlich der aktiven Durchführung des Bür- ger*innenhaushaltes zeigt der Evaluierungsbericht Optimierungsmöglichkeiten auf. Insgesamt sind die bei den politischen Akteuren*innen und auch der Fachverwaltung erforderlichen Res- sourcen zu ermitteln um eine zeitnahe Umsetzung und Kommunikation zu gewährleisten. 2. Ist der Bürger*innenhaushalt weiterhin fester Bestandteil der Gesamtstrategie Bür- ger*innenbeteiligung oder hat sich dieses Verfahren überholt, da es inzwischen bessere Instrumente der Beteiligung gibt? Der Bürger*innenhaushalt ist grundsätzlich als Bestandteil der Gesamtstrategie Bür- ger*innenbeteiligung anzusehen. Dies steht jedoch auch in Abhängigkeit zu der Frage, ob eine Bürger*innenbeteiligung in Form eines Bürger*innenhaushaltes bzw. eines „Bür- ger*innenbudgets“ überhaupt den gewünschten demokratisch breit aufgestellten Zuspruch sei- tens der Bürger*innenschaft erhält. Das eigentliche Verfahren muss hierbei als überholt ange- sehen werden. Ob es noch erfolgreiche ähnlich gelagerte Bürger*innenbeteiligungsverfahren gibt, müsste im Rahmen einer Neuausrichtung geprüft werden. Hierzu könnte z.B. der Bür- ger*innenhaushalt der Stadt Stuttgart im Hinblick auf die hohe Bürger*innenbeteiligung oder auch die in der Stadt Mannheim ganzjährig durchgeführte Bürger*innenbeteiligung in Form ei- ner Ideenplattform näher analysiert werden, insbesondere auch kritisch im Hinblick auf die Frage, ob solche Konzepte längerfristig tragfähig sind oder, wie in Köln, nur in den Anfangs- jahren. In Hamburg und Frankfurt wurde der Bürger*innenhaushalt beispielhaft aufgrund der geringen Bürger*innenbeteiligung eingestellt. 3. Werden für Neu-Konzeptionierung und Durchführung im Haushalt 2022 ausreichend finanzielle Mittel eingestellt? Im Hpl.-Entwurf 2022 sind für den Bürger*innenhaushalt 900.000 EUR p.a. vorgesehen. Hier- zu ist anzumerken, dass bereits im Rahmen der Evaluierung als wichtiger Aspekt das stärkere Aktivieren und Einbinden von Multiplikatoren*innen und Kommunikatoren*innen in den Stadt- bezirken, insbesondere der Bezirksvertretungen herausgestellt wurde. Für eine stärkere Ein- bindung ist es jedoch notwendig, im Vorfeld die erforderlichen Ressourcen (finanziell wie auch personell) zu ermitteln und bereitzustellen. Dies gilt auch für die Personalisierung für die an der Umsetzung der einzelnen Prozesse eines Bürger*innenhaushaltes beteiligten Fachverwal- tungen. Auch die technische Ausstattung sowie die Anforderungen an eine professionell ge- staltete Website/Onlineplattform im Hinblick auf Menüführung, Navigation, Auswertung und Ergebniskommunikation sind anzupassen. Hierzu sind die erforderlichen DV-Ressourcen zu ermitteln und bereitzustellen. 4. Die Arbeits-Belastungen durch die Corona-Pandemie sind für die Kämmerei sicher hoch. Verfügt die Kämmerei über ausreichende personelle Ressourcen, um solch ein Verfahren neu aufzusetzen? Wie unter Punkt 3 ausgeführt, ist diese Form der Bürger*innenbeteiligung als ressourcenin- tensiv anzusehen. Hierzu gehören neben den bereits aufgeführten Anforderungen auch das stärkere Aktivieren und Einbinden von Multiplikatoren*innen und Kommunikatoren*innen in den Stadtbezirken, insbesondere der Bezirksvertretungen. Dies gilt auch für die an der Um- 3 setzung der einzelnen Prozesse eines Bürger*innenhaushaltes beteiligten Fachverwaltungen. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen ist jedoch nicht automatisch ein erfolgrei- cher Bürger*innenhaushalt garantiert. Sie stellen lediglich die Grundlage, die für diese Form der Bürger*innenbeteiligung vorangestellt werden müssen. Die bei der Kämmerei derzeit für diesen Prozess vorhandenen personellen Ressourcen (1 Vollzeitstelle) reichen hierfür derzeit nicht aus. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2340/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 15:03