V/0561/2021
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster - Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung
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Beschlussvorlage
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V/0561/2021 V/0561/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster - Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung Beratungsfolge 08.09.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beabsichtigten Ausschreibung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeproduk- ten in der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2025 im geschätzten Gesamtauftrags- wert von 1.077.878 € brutto wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0211 Veterinärwesen und Lebens- mittelüberwachung Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleitungen 2022 ff. 68.200 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 in der o. g. Pro- duktgruppe für die Jahre 2022 ff. veranschlagt. Der Kostenanteil der Stadt Münster für die Jahre 2022 – 2025 beträgt jährlich ca. 68.200 Euro. Die sonstigen Koste n werden von der beauftragten Firma direkt mit den Eigentümern der tierischen Nebenprodukte abgerechnet. Gesundheits- und Veterinäramt 06.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Serra Telefon: 492-5470 SerraG@stadt-muenster.de - 2 - V/0561/2021 Begründung: Die Stadt Münster beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2025 die Pflicht zur Abho- lung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten nach § 3 Abs. 3 Tierische Ne- benprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) i.V.m § 29 Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsge- setz und zum Tierische Nebenprodukte -Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW) erneut auf ein privates Entsorgungsunternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) zu übertragen. Der aktuell laufende und auf der Basis einer EU-weiten Ausschreibung im Jahr 2017 abgeschlossene Vertrag über die Entsorgungsleistungen läuft zum 31.12.2021 aus. 1. Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand ist die Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behand- lung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder Folgeproduk- ten. Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise ver- endeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs. 2. Ausschreibungsinhalte Für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2025 wird die Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 3 Tier- NebG auf ein privates Entsorgungsunternehmen übertragen. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesa mte im Gebiet der Stadt Münster zu beseitigende Material. Als Basis für die Leistungsbeschreibung dienen die im Jahr 2020 angefallenen Mengen an tierischen Nebenprodukten. Der Auftragnehmer muss außerhalb eines Tierseuchenkrisenfalles über ausreichend Kapazitäten verfügen, um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der genannten Pflichten zu gewährleisten. Die Grundlage für die Beurteilung der Kapazitäten bilden die im Jahr 2020 angefallenen Mengen sowie die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Daten. Die bei dem Auftragnehmer beschäftigten und mit der Ausführung der Pflichten betrauten Mitarbeiter sind umfassend und ausreichend auszubilden und regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Die Entgelte, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung erhält, sind für die Vertragslaufzeit im Leistungsverzeichnis des Angebotes des Auftragnehmers festgeschrieben. 3. Kostenschätzung Mit einem geschätzten Auftragswert von 1.077.878 € brutto ist eine EU-weite Ausschreibung, wie sie geplant ist, erforderlich. 4. Die Bewertungskriterien und ihre Gewichtung Die Verwaltung spricht sich für das Bewertungskriterium „niedrigster Preis“ mit einer Gewichtung von 100% aus. - 3 - V/0561/2021 in Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0561/2021
Kurzüberblick
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in der Stadt Münster -
Vergabe in einer EU-weiten Ausschreibung
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Erfüllung der gesetzlich nach § 29 Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tieri-
sche Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW) i.V.m § 3 Abs. 3 Tieri-
sche Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vorgeschriebenen Aufgabe. Der geschätzte
Gesamtauftragswert beläuft sich auf 1.077.878 €
Finanzierung
Produktgruppe: 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Ein Teil der Kosten wird von der beauftragten Firma direkt mit den Eigentümern der tierischen Ne-
benprodukte abgerechnet. Der Kostenanteil der Stadt Münster für 2022 ff. ist im Haushaltsplan mit
68.200 € jährlich veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
__
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: entfällt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0561/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2021
- Erstellt
- 23.07.2021 10:30