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Maßnahmen zur Einhaltung des Parkverbots auf dem beidseitigen Fuß- und Radweg entlang des Auenweges in Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3644/2018 vom 14.03.2019

Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 14.03.2019 3644/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Maßnahmen zur Einhaltung des Parkverbots auf dem beidseitigen Fuß- und Radweg entlang des Auenweges in Mülheim hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.12.2017, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „bitten um Prüfung, welche baulichen Maßnahmen (Poller, Aufpolsterungen o. ä.) ergriffen werden können, um das Befahren des Bürger- steigs und damit das unzulässige Parken zu verhindern.“ Antwort der Verwaltung: Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite des Auenweges ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgeschildert. Poller sind Verkehrseinrichtungen nach der Straßenverkehrsordnung, die nur bei besonderen Gefah- rensituationen aufgestellt werden dürfen. Diese ist hier nicht gegeben. Außerdem ist eine zusätzliche bauliche Absicherung des Radweges zur Fahrbahn nicht möglich. Ein Bordstein zur Abtrennung ist bereits vorhanden. Ein zusätzlicher Bordstein würde nur eine Einengung und mögliche Gefährdung des Radweges zur Folge haben. Daher sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, mit baulichen Maßnahmen und verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B. Poller) das mögliche rechtswidrige Parken auf dem östlichen Radweg zu verhin- dern. gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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