V/0407/2025
Bericht zum aktuellen Stand und dem Vorgehen zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0407/2025 Kurzüberblick Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden angesichts technischer und gesetzlicher Ent- wicklungen regelmäßig aktualisiert. Eine Überarbeitung bis Anfang 2026 soll neue Anforderungen wie Ressourcenschutz, Lebenszyklusbetrachtung und Klimaanpassung stärker integrieren und Prozesse vereinfachen. Zukünftig sind unter anderem die flächendeckende Nutzung von Photo- voltaik und der Ersatz etablierter Berechnungsverfahren vorgesehen. Eine interdisziplinäre Pro- jektgruppe koordiniert die Aktualisierung, um Synergien zu nutzen, Hemmnisse zu identifizieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Berichtsvorlage bezieht sich in den Ausführungen auf folgende Ziele: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lautet: Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz Zielerreichung: Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Berichtsvorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus der bestehenden Beschlusslage in Folge der aufgeführten Be- schlüsse: - V/0668/2018 Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden - V/0499/2019/1 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbrin- gen - V/0388/2020 Überarbeitung der Gebäudeleitlinien - V/0676/2021 Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klima, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz sind durch den dargelegten Sachverhalt maßgeblich berührt. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind ein zentraler Be- standteil der städtischen Klimaschutzstrategie denn 41 % der Gesamtemissionen der Stadtver- waltung entfallen auf die städtischen Gebäude. Die Gebäudeleitlinien bilden die Grundlage für nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren.
Berichtsvorlage
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V/0407/2025 V/0407/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zum aktuellen Stand und dem Vorgehen zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien (GLL) Beratungsfolge 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Einleitung und Bedeutung: Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind ein zentraler Bestandteil der städtischen Klimaschutz- strategie und bilden die Grundlage für nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren. Durch die stetige Aktualisierung der Anhänge der GLL wurde in den letzten Jahren den technischen und gesetzgeberi- schen Entwicklungen Rechnung getragen. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klima- wandels und der dringenden Notwendigkeit, den städtischen Gebäudebestand sowie Neubauprojekte klimaneutral zu gestalten, ist eine grundlegendere Aktualisierung der Leitlinien hinsichtlich ökologi- scher und ökonomischer Rahmenbedingungen erforderlich. Die Prozesse sind zu vereinfachen und sollen Beschleunigung in der Projektdurchführung erzeugen. Auch das Thema Ressourcenschutz und Lebenszyklusbetrachtung sollte noch umfassender integriert werden. Ziel dieses Berichtes ist es, die- se aktuellen Herausforderungen durch innovative Lösungen und entsprechende Vorgaben zu adres- sieren. Mit der derzeit geplanten Aktualisierung, werden die bisherigen Maßstäbe für nachhaltiges Bauen gestärkt und stellen sicher, dass die Stadt Münster ihrer Vorbildfunktion auch weiterhin gerecht wird. Die Leitlinien sollen Architekt:innen, Ingenieur:innen, Planer:innen und Nutz er:innen gleicher- maßen Orientierung bieten und dazu beitragen, eine langfristig nachhaltige und zukunftsfähige städti- sche Infrastruktur zu schaffen. Die regelmäßige Aktualisierung der kommunalen Anforderungen an die städtischen Nichtwohnge- bäude ist von entscheidender Bedeutung, um sicherstellen zu können, dass diese Gebäude den ak- tuellen Anforderungen auch gerecht werden. Projektziel der Aktualisierung ist die Erarbeitung novellierter Gebäudeleitlinien bis Anfang 2026 unter Einhaltung der folgenden entscheidenden übergeordneten Ziele: Bestehende Berechnungsverfahren werden bedarfsorientiert an die gegenwärtigen Gegeben- heiten und Anforderungen angepasst. Die bestehenden Klimaziele werden mit hoher Intensität und kontinuierlicher Aufmerksamkeit weiterverfolgt und weiterentwickelt. Die Aspekte der Lebenszyklusbetrachtung sowie des Ressourcenschutzes werden weiter ausgearbeitet und es werden entsprechende Vorgaben und Empfehlungen formuliert. Amt für Immobilienmanagement 11.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beer Telefon: 492-2370 BeerA@stadt-muenster.de - 2 - V/0407/2025 Die Gebäudeleitlinien sollen praxisorientierte, leicht verständliche und zukunftsweisende Qua- litätsstandards darstellen, die weitgehend ohne separate Sonderregelungen auskommen. Bisherige Aktualisierungen und Ergänzungen (2022 – 2024) In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Anpassungen und Aktualisierungen an verschiedenen Anlagen der Gebäudeleitlinien 2020 vorgenommen, um deren inhaltliche und technisc he Aktualität sicherzustellen. Die Gebäudeleitlinie wird so auf Arbeitsebene gemäß den gesetzgeberischen und technischen Anforderungen kontinuierlich angepasst. Nachfolgend erfolgt eine stichpunktartige Über- sicht ausgewählter Änderungen: Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: „Barrierefreiheit / Design für alle“ –Checkliste (Ja- nuar 2022) Anlage 4a zu den Gebäudeleitlinien 2020: Maßnahmen zum Artenschutz (März 2024) Erarbeitung eines Handbuchs mit Qualitätsstandards für den Schulbau im Rahmen des Multiprojektmanagements (MPM) zum Schulbauprogramm Regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung der technischen Anlagen; zuletzt Anlage 5 zu den Gebäudeleitlinien 2020: Planungsstandards TGA (Feb. 2024) Seit 2020 wurden die Gebäudeleitlinien insbesondere im B ereich der technischen Gebäude- ausstattung (TGA) kontinuierlich ergänzt und an die aktuellen technischen und normativen An- forderungen angepasst. Wichtige konkrete Anpassungen betr afen dabei unter anderem fol- gende Maßnahmen: o Anpassung der Auslegungstemperaturen für Heizsysteme (Anpassung auf Wärme- pumpen-Technik) o Anpassung der Heizsysteme mit dem weiteren Fokus auf Flächenheizsysteme (auch Fußbodenheizung) o Einarbeitung der TGA Anforderung zur Planung von Mensaküchen und Förderanlagen o Anpassung der IT-Ausstattung und Netzwerkstandards für Schulen und Sporthallen o Einarbeitung der Planungsvorgabe Fettabscheider nach Abstimmung zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Mobilität und Tiefbau o Einarbeitung der Planungsvorgaben E-Mobilität nach GEIG o Einarbeitung spezifischer Planungsvorgaben für Kindertagesstätten in den einzelnen Gewerkevorgaben o Einarbeitung der TGA Anforderung zu Notschalteranlagen und Energieabschaltungen in NW-Räumen und Werkstätten Derzeit geplante Aktualisierungen für 2026 (exemplarisch) Angesichts der bereits beschriebenen Herausforderungen in den Bereichen Ressourcenschutz, Klimaanpassung und Lebenszyklusbetrachtung wird eine grundlegende Aktualisierung der GLL ange- strebt. Ziel ist es, bestehende Inhalte zu schärfen und neue Entwicklungen aufzugreifen. Nachfolgend werden exemplarisch die derzeit als besonders relevant eingestuften Themenfelder benannt, die im Zuge der Aktualisierung inhaltlich vertieft, neu strukturiert oder ergänzt werden sollen. Ablösung des derzeitigen PHPP-Berechnungsverfahrens Flächendeckende PV-Belegung Klimaanpassung in einem eigenen Kapitel zusammenfassen und ergänzen Weitere Ausarbeitung und Präzisierung der Themen ressourceneffizientes bzw. zirkuläres Bauen Punktuelle Erweiterung der technischen Anlagen Projektgruppe und übergreifender Austausch zur Sicherstellung der Zielerreichung: Zur strukturierten Begleitung und Sicherstellung der Zielerreichung wurde eine fachstellen- und abtei- lungsübergreifende „Projektgruppe_GLL“ ins Leben gerufen. Diese hat die Aufgabe, relevante Maß- - 3 - V/0407/2025 nahmen für eine Aktualisierung der Gebäudeleitlinien gemeinsam zu identifizieren, zu koordinieren, Synergien zwischen den beteiligten Einheiten zu erfassen und frühzeitig etwaige Umsetzungshemm- nisse zu erkennen und zu adressi eren. Die Teilnehmenden der Projektgruppe tragen die Informatio- nen aus Ihren Abteilungen in die Projektgruppe und umgekehrt. Der regelmäßige Austausch inner- halb der Projektgruppe dient dabei als zentrales Steuerungselement für eine effiziente und zielgerich- tete Bearbeitung der anstehenden Aufgaben. Die Projektgruppe ist verantwortlich für die Ausarbei- tung der aktualisierten Gebäudeleitlinien. Die Projektleitung liegt in der Abteilung 23.3 (Koordinie- rungsstelle Klima und Energie) und bildet die Schnittstelle zu den technischen Abteilungsleitungen sowie der Amtsleitung des Amtes 23. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen weiter zu erhöhen und eine ganzheitliche Perspektive zu ge- währleisten, ist für Oktober 2025 ein vertiefter Austausch mit verschiedenen Bedarfssämtern der Stadt sowie einzelnen städtischen Tochtergesellschaften geplant. Ziel ist es, deren spezifische Fach- kompetenzen und Umsetzungsbeiträge / -stände zu den Gebäudeleitlinien frühzeitig in die Ge- samtstrategie einzubinden und den Blick für die aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen/ An- forderungen zu schärfen. Ausblick: Der nachfolgende Zeitplan gibt einen strukturierten Überblick über die geplanten fachlichen Weiter- entwicklungen, Austauschformate sowie die inhaltl ichen Aktualisierungen der Gebäudeleitlinien bis Anfang 2026. Durch eine abteilungsübergreifende Projektgruppe, gezielte Austauschformate mit relevanten Akteu- ren und eine fachliche sowie inhaltliche Aktualisierung – etwa zu Photovoltaik, ressourceneffizientem Bauen, Klimaanpassung und energetischen Standards – werden die Gebäudeleitlinien systematisch weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet. Durch diese Berichtsvorlage zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien wird zudem dem Antrag der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A -R/0037/2024 „Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 2020 – Nach- steuern fürs Klima und den städtischen Haushalt“, beschlossen in der Ratssitzung vom 19.06.2024, entsprochen - 4 - V/0407/2025 In Vertretung gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0407/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 16:07