Mandari Insight

V/0407/2025

Bericht zum aktuellen Stand und dem Vorgehen zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien (GLL) der Stadt Münster

Vorlagen 28.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.15

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2769 Zeichen

Anlage A zur V/0407/2025 
Kurzüberblick 
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden angesichts technischer und gesetzlicher Ent-
wicklungen regelmäßig aktualisiert. Eine Überarbeitung bis Anfang 2026 soll neue Anforderungen 
wie Ressourcenschutz, Lebenszyklusbetrachtung und Klimaanpassung stärker integrieren und 
Prozesse vereinfachen. Zukünftig sind unter anderem die flächendeckende Nutzung von Photo-
voltaik und der Ersatz etablierter Berechnungsverfahren vorgesehen. Eine interdisziplinäre Pro-
jektgruppe koordiniert die Aktualisierung, um Synergien zu nutzen, Hemmnisse zu identifizieren 
und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Berichtsvorlage bezieht sich in den Ausführungen auf folgende Ziele: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet: 
Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz 
Zielerreichung: 
Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Berichtsvorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus der bestehenden Beschlusslage in Folge der aufgeführten Be-
schlüsse: 
- V/0668/2018 Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden 
- V/0499/2019/1 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbrin-
gen 
- V/0388/2020 Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 
- V/0676/2021 Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klima, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz sind durch den dargelegten 
Sachverhalt maßgeblich berührt. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind ein zentraler Be-
standteil der städtischen Klimaschutzstrategie denn 41 % der Gesamtemissionen der Stadtver-
waltung entfallen auf die städtischen Gebäude. Die Gebäudeleitlinien bilden die Grundlage für 
nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren.

Berichtsvorlage

8377 Zeichen

V/0407/2025 
V/0407/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zum aktuellen Stand und dem Vorgehen zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien (GLL) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
Einleitung und Bedeutung: 
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind ein zentraler Bestandteil der städtischen Klimaschutz-
strategie und bilden die Grundlage für nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren.  Durch die stetige 
Aktualisierung der Anhänge der GLL wurde in den letzten Jahren den technischen und gesetzgeberi-
schen Entwicklungen Rechnung getragen. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klima-
wandels und der dringenden Notwendigkeit, den städtischen Gebäudebestand sowie Neubauprojekte 
klimaneutral zu gestalten, ist eine grundlegendere Aktualisierung der Leitlinien hinsichtlich ökologi-
scher und ökonomischer Rahmenbedingungen erforderlich. Die Prozesse sind zu vereinfachen und 
sollen Beschleunigung in der Projektdurchführung erzeugen. Auch das Thema Ressourcenschutz und 
Lebenszyklusbetrachtung sollte noch umfassender integriert werden. Ziel dieses Berichtes ist es, die-
se aktuellen Herausforderungen durch innovative Lösungen und entsprechende Vorgaben zu adres-
sieren. Mit der derzeit geplanten Aktualisierung, werden die bisherigen Maßstäbe für nachhaltiges 
Bauen gestärkt und stellen sicher, dass die Stadt Münster ihrer Vorbildfunktion auch weiterhin gerecht 
wird. Die Leitlinien sollen Architekt:innen, Ingenieur:innen, Planer:innen und Nutz er:innen gleicher-
maßen Orientierung bieten und dazu beitragen, eine langfristig nachhaltige und zukunftsfähige städti-
sche Infrastruktur zu schaffen. 
Die regelmäßige Aktualisierung der kommunalen Anforderungen an die städtischen Nichtwohnge-
bäude ist von entscheidender Bedeutung, um sicherstellen zu können, dass diese Gebäude den ak-
tuellen Anforderungen auch gerecht werden. 
 
Projektziel der Aktualisierung ist die Erarbeitung novellierter Gebäudeleitlinien bis Anfang 2026 unter 
Einhaltung der folgenden entscheidenden übergeordneten Ziele: 
 Bestehende Berechnungsverfahren werden bedarfsorientiert an die gegenwärtigen Gegeben-
heiten und Anforderungen angepasst. 
 Die bestehenden Klimaziele werden mit hoher Intensität und kontinuierlicher Aufmerksamkeit 
weiterverfolgt und weiterentwickelt. 
 Die Aspekte der Lebenszyklusbetrachtung sowie des Ressourcenschutzes werden weiter 
ausgearbeitet und es werden entsprechende Vorgaben und Empfehlungen formuliert. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
11.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Beer 
Telefon: 492-2370 
BeerA@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0407/2025 
 Die Gebäudeleitlinien sollen praxisorientierte, leicht verständliche und zukunftsweisende Qua-
litätsstandards darstellen, die weitgehend ohne separate Sonderregelungen auskommen. 
 
 
Bisherige Aktualisierungen und Ergänzungen (2022 – 2024) 
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Anpassungen und Aktualisierungen an verschiedenen 
Anlagen der Gebäudeleitlinien 2020 vorgenommen, um deren inhaltliche und technisc he Aktualität 
sicherzustellen. Die Gebäudeleitlinie wird so auf Arbeitsebene gemäß den gesetzgeberischen und 
technischen Anforderungen kontinuierlich angepasst. Nachfolgend erfolgt eine stichpunktartige Über-
sicht ausgewählter Änderungen: 
 Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: „Barrierefreiheit / Design für alle“ –Checkliste (Ja-
nuar 2022) 
 Anlage 4a zu den Gebäudeleitlinien 2020: Maßnahmen zum Artenschutz (März 2024) 
 Erarbeitung eines Handbuchs mit Qualitätsstandards für den Schulbau im Rahmen des 
Multiprojektmanagements (MPM) zum Schulbauprogramm 
 Regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung der technischen Anlagen; zuletzt Anlage 5 zu 
den Gebäudeleitlinien 2020: Planungsstandards TGA (Feb. 2024) 
Seit 2020 wurden die Gebäudeleitlinien insbesondere im B ereich der technischen Gebäude-
ausstattung (TGA) kontinuierlich ergänzt und an die aktuellen technischen und normativen An-
forderungen angepasst. Wichtige konkrete Anpassungen betr afen dabei unter anderem fol-
gende Maßnahmen: 
o Anpassung der Auslegungstemperaturen für Heizsysteme (Anpassung auf Wärme-
pumpen-Technik) 
o Anpassung der Heizsysteme mit dem weiteren Fokus auf Flächenheizsysteme (auch 
Fußbodenheizung) 
o Einarbeitung der TGA Anforderung zur Planung von Mensaküchen und Förderanlagen 
o Anpassung der IT-Ausstattung und Netzwerkstandards für Schulen und Sporthallen 
o Einarbeitung der Planungsvorgabe Fettabscheider nach Abstimmung zwischen dem 
Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Mobilität und Tiefbau 
o Einarbeitung der Planungsvorgaben E-Mobilität nach GEIG 
o Einarbeitung spezifischer Planungsvorgaben für Kindertagesstätten in den einzelnen 
Gewerkevorgaben 
o Einarbeitung der TGA Anforderung zu Notschalteranlagen und Energieabschaltungen 
in NW-Räumen und Werkstätten 
 
 
Derzeit geplante Aktualisierungen für 2026 (exemplarisch) 
Angesichts der bereits beschriebenen Herausforderungen in den Bereichen Ressourcenschutz, 
Klimaanpassung und Lebenszyklusbetrachtung wird eine grundlegende Aktualisierung der GLL ange-
strebt. Ziel ist es, bestehende Inhalte zu schärfen und neue Entwicklungen aufzugreifen. Nachfolgend 
werden exemplarisch die derzeit als besonders relevant eingestuften Themenfelder benannt, die im 
Zuge der Aktualisierung inhaltlich vertieft, neu strukturiert oder ergänzt werden sollen.  
 Ablösung des derzeitigen PHPP-Berechnungsverfahrens 
 Flächendeckende PV-Belegung 
 Klimaanpassung in einem eigenen Kapitel zusammenfassen und ergänzen 
 Weitere Ausarbeitung und Präzisierung der Themen ressourceneffizientes bzw. zirkuläres 
Bauen 
 Punktuelle Erweiterung der technischen Anlagen 
 
 
Projektgruppe und übergreifender Austausch zur Sicherstellung der Zielerreichung: 
Zur strukturierten Begleitung und Sicherstellung der Zielerreichung wurde eine fachstellen- und abtei-
lungsübergreifende „Projektgruppe_GLL“ ins Leben gerufen. Diese  hat die Aufgabe, relevante Maß-

- 3 - 
V/0407/2025 
nahmen für eine Aktualisierung der Gebäudeleitlinien gemeinsam zu identifizieren, zu koordinieren, 
Synergien zwischen den beteiligten Einheiten zu erfassen und frühzeitig etwaige Umsetzungshemm-
nisse zu erkennen und zu adressi eren. Die Teilnehmenden der Projektgruppe tragen die Informatio-
nen aus Ihren Abteilungen in die Projektgruppe und umgekehrt. Der regelmäßige Austausch inner-
halb der Projektgruppe dient dabei als zentrales Steuerungselement für eine effiziente und zielgerich-
tete Bearbeitung der anstehenden Aufgaben. Die Projektgruppe ist verantwortlich für die Ausarbei-
tung der aktualisierten Gebäudeleitlinien. Die Projektleitung liegt in der Abteilung 23.3 (Koordinie-
rungsstelle Klima und Energie) und bildet die Schnittstelle  zu den technischen Abteilungsleitungen 
sowie der Amtsleitung des Amtes 23. 
 
Um die Wirksamkeit der Maßnahmen weiter zu erhöhen und eine ganzheitliche Perspektive zu ge-
währleisten, ist für Oktober 2025 ein vertiefter Austausch mit verschiedenen Bedarfssämtern der 
Stadt sowie einzelnen städtischen Tochtergesellschaften geplant. Ziel ist es, deren spezifische Fach-
kompetenzen und Umsetzungsbeiträge / -stände zu den Gebäudeleitlinien  frühzeitig in die Ge-
samtstrategie einzubinden und den Blick für die aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen/ An-
forderungen zu schärfen. 
 
 
Ausblick: 
Der nachfolgende Zeitplan gibt einen strukturierten Überblick über die geplanten fachlichen Weiter-
entwicklungen, Austauschformate sowie die inhaltl ichen Aktualisierungen der Gebäudeleitlinien bis 
Anfang 2026. 
 
 
 
Durch eine abteilungsübergreifende Projektgruppe, gezielte Austauschformate mit relevanten Akteu-
ren und eine fachliche sowie inhaltliche Aktualisierung – etwa zu Photovoltaik, ressourceneffizientem 
Bauen, Klimaanpassung und energetischen Standards – werden die Gebäudeleitlinien systematisch 
weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet.  
 
Durch diese Berichtsvorlage zur Aktualisierung der Gebäudeleitlinien wird zudem dem Antrag der 
FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A -R/0037/2024 „Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 2020 – Nach-
steuern fürs Klima und den städtischen Haushalt“, beschlossen in der Ratssitzung vom 19.06.2024, 
entsprochen

- 4 - 
V/0407/2025 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Arno Minas 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0407/2025
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2025
Erstellt
27.05.2025 16:07