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0593/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt, Aktenzeichen 78/23

Mitteilung BV 15.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.16

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

4658 Zeichen

Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Bezirksbürgermeister Andreas Hupke 
Max Derichsweiler, Vorsitzender des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Dr. Höver, Geschäftsführer der Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Einwohner*innenantrag nach § 25 GO NRW Köln, 24.4.2023 
Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neumarktes 
sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als auch in westlicher 
Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – umzuwidmen. Der Rad-
fahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu 
schützen. 
Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.  
Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind der 
Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flächen sind 
dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen. 
Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang der Stra-
ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit zu zu sichern, 
wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahrradstraße Fleischmenger-
gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl in Nord-Süd-, wie in Ost-West-
Richtung sicherzustellen. 
 von 1 2

Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerverkehr 
folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr 
entsprechend dimensioniert werden. 
Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter ver-
folgt werden. 
Begründung 
Unbestritten ist, dass der Neumarkt in seiner Funktion als zentraler öffentlicher Platz, als 
Ausgangspunkt für den Besuch kultureller Einrichtungen und der angrenzenden Einkaufsbe-
reiche und -quartiere einer Aufwertung bedarf. Auch in seiner Funktion als Knotenpunkt für 
ÖPNV, Fuß- und Radverkehr bedarf er dringend einer dem veränderten Mobilitätsverhalten 
angepassten Zuordnung der Verkehrsflächen. 
Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich die Menschen zunehmend für Alternativen zum 
Auto, insbesondere wenn die dafür notwendige Infrastruktur attraktiv und sicher ist. Dies 
haben nicht zuletzt Untersuchungen und die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung des 
Projektes #RingFrei mehr als deutlich gezeigt. 
Insbesondere das Fahrrad wird verstärkt genutzt, da die Menschen dieses Verkehrsmittel als 
schnelle, gesunde und umweltfreundliche Alternative zur Fortbewegung in der Stadt sehen 
und nutzen (wollen). Die geforderte Umverteilung sichert somit Teilhabe durch generatio-
nenübergreifende Mobilität. 
Durch diese Trennung des Fuß- vom Radverkehr werden zudem die eklatanten Konfliktsitua-
tionen aufgelöst, die Gehwege verbreitert und die Aufstellflächen an den Ampeln deutlich 
vergrößert - ein dringend benötigter Gewinn an Sicherheit und Fläche insbesondere auch 
für Fußgänger:innen!  
Der Klimanotstand zwingt uns, die Verkehrswende zu forcieren und jegliche Planung darauf 
abzustimmen und die beantragten Maßnahmen sind daher ein wichtiger und vor allem kurz-
fristig umsetzbarer Baustein, um diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher zu kommen. 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Online-Petition 
Parallel zu diesem Antrag eine Online-Petition erstellt, die unter diesem Link abrufbar ist: 
https://www.openpetition.de/!neumarkt 
Antragsteller:innen 
 von 2 2

Eine Petition und  Bürger:innenantrag – 
angestoßen von der Kidical Mass Köln und 
dem Bicycle Mayor of Cologne / Kölner 
Fahrradbürgermeister. 
Wir freuen uns über eure Unterstützung! 
 
Da sich derzeit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen 
den Gehweg entlang der Neumark teilen müssen, 
kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, 
da die Gehwegbreite nicht ausreicht. 
Der Bereich für Fußgänger:innen ist viel zu schmal, 
wie auch der Radweg nicht den aktuellen Normen 
entspricht. 
Nicht nur für Ortsunkundige sind die zugeordneten 
Flächen kaum erkennbar; es sind die Aufstellflächen 
an den Querungsstellen kaum auszumachen und viel 
zu klein. 
Da auf dem Neumarkt zwei bzw. drei Fahrstreifen für 
den Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen, kann der 
rechte Fahrstreifen dem Radverkehr nach #RingFrei-
Standard exklusiv zugewiesen werden. 
»Einfach schön Radfahren am Neumarkt!«

Anlage 2 Antwortschreiben

6249 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn  
 
 
Frau  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 78/23 07.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner 
Neumarkt, Aktenzeichen 78/23 B 
Sehr geehrter Herr    , 
sehr geehrte Frau      , 
nun kann ich endlich auf Ihre E-Mail vom 24.04.2023 und die hiermit eingebrachten 
Anregungen zur Umgestaltung der Verkehrsführung am Neumarkt zurückkommen. 
Das Amt für Straßen und Radwegebau teilt zu Ihren Anregungen Folgendes mit: 
Anregung 1: „Es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges ent-
lang des Neumarktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur sowohl in 
östlicher als auch in westlicher Fahrtrichtung in einen Radfahrstreifen im #RingFrei-
Standard umzuwidmen. Der Radfahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren 
durch den motorisierten Verkehr zu schützen.“ 
Antwort der Verwaltung: Im Beschluss durch den Verkehrsausschuss „Umsetzung 
durchgehender Achsen für den Radverkehr“ – (AN/2374/2021 https://buerger-
info.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=382970) heißt es unter (B)-5) „Die Führung 
soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober oder unterirdische Füh-
rung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider 
Varianten gefährden.“ Da eine Förderschädlichkeit zum jetzigen Planungsstand noch 
nicht ausgeschlossen werden kann, sind Vorabmaßnahmen, wie die Einrichtung eines 
Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des Neumarktes unter Reduzierung ei-
ner Kfz-Fahrspur, aktuell noch nicht möglich. 
Anregung 2: „Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.“

- 2 - 
/ 3 
Antwort der Verwaltung: Die Umfahrung der Nordseite des Neumarkts zwischen 
Fleischmengergasse und Im Laach ist schon heute mit einer Höchstgeschwindigkeit 
von 30 km/h beschildert.“ 
Anregung 3: „Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilienstraße und Schil-
dergasse sind der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die ge-
wonnenen Flächen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen.“ 
Antwort der Verwaltung: Im Zuge der aktuellen Planungen von Fußgängerüberquerun-
gen zur Aufwertung des Neumarkts – Arbeitspaket Mobilität – sind die angesproche-
nen Punkte berücksichtigt worden. Die Anzahl der Fahrstreifen wird von drei auf zwei 
reduziert, sodass daran anschließend ein Taxistand in Längsaufstellung eingerichtet 
werden kann. Der Radverkehr wird auf einem baulichen Radweg geführt, um das Kon-
fliktpotenzial mit den Taxen zu minimieren. Zwischen dem Taxistand und dem Rad-
weg wird eine Wartezone für Fahrgäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird 
der Fußgängerzone zugeschlagen und öffnet sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht 
ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffe-
nen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die neu entstandenen Fußverkehrs-
achsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. Eine ausführlichere Er-
läuterung kann der Beschlussvorlage (Vorlagen –Nr. 1011/2023) entnommen werden. 
Anregung 4: „Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkei-
ten entlang der Straßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Er-
reichbarkeit zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der 
Fahrradstraße Fleischmengergasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen so-
wohl in Nord-, Süd-, wie in Ost-West-Richtung sicherzustellen.“ 
Antwort der Verwaltung: Für den Radverkehr mit dem Ziel Im Laach besteht bereits 
heute eine Radverkehrsführung. Die angesprochenen Änderungen zur besseren An-
bindung der Fahrradstraße Fleischmengergasse erfordern umfassende Planungspro-
zesse und Baumaßnahmen, die mit der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse 
und der damit verbundenen Neugestaltung des Neumarktes betrachtet werden. 
Anregung 5: „Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und 
Fußgängerverkehr folgen und mit dem Blick auf den steigenden und zu fördernden 
Fuß- und Radverkehr entsprechend dimensioniert werden.“ 
Antwort der Verwaltung: Da eine Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau wie 
bereits geschildert derzeit nicht möglich ist, wird der Radverkehr in der Nebenanlage 
geführt. Fuß- und Radweg sind getrennten Flächen zuzuordnen. 
Anregung 6: „Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll da-
her nicht weiter verfolgt werden.“ 
Antwort der Verwaltung: Die Planung für den Neumarkt wurde am 15.06.2023 im Rat 
beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine „Zwischenmaßnahme“ mit der schon 
kurz und mittelfristig Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt werden sollen. Die 
Änderungen verbessern den Zugang zum Neumarkt durch die Schaffung von zwei

- 3 - 
 
neuen Fußgängerüberquerungen. Der Radweg wird großzügig dimensioniert und ein 
Konfliktpotential zwischen Radverkehr und Taxen minimieren. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Straßen 
und Radwegebau, Frau      unter Telefonnummer: 0221/221-      oder per E-Mail: 
strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

893 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0593/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Verkehrsführung 
am Kölner Neumarkt, Aktenzeichen 78/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0593/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.02.2024
Erstellt
14.02.2024 13:43