0593/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt, Aktenzeichen 78/23
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Anlage 1 Eingabe
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Stadt Köln Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Max Derichsweiler, Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Dr. Höver, Geschäftsführer der Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Einwohner*innenantrag nach § 25 GO NRW Köln, 24.4.2023 Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrter Herr Dr. Höver, es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges entlang des Neumarktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur - sowohl in östlicher als auch in westlicher Fahrtrichtung - in einen Radfahrstreifen – im #RingFrei-Standard – umzuwidmen. Der Rad- fahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu schützen. Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilenstraße und Schildergasse sind der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die gewonnenen Flächen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen. Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkeiten entlang der Stra- ßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Erreichbarkeit zu zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahrradstraße Fleischmenger- gasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen sowohl in Nord-Süd-, wie in Ost-West- Richtung sicherzustellen. von 1 2 Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerverkehr folgen und mit dem Blick auf den zu steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr entsprechend dimensioniert werden. Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll daher nicht weiter ver- folgt werden. Begründung Unbestritten ist, dass der Neumarkt in seiner Funktion als zentraler öffentlicher Platz, als Ausgangspunkt für den Besuch kultureller Einrichtungen und der angrenzenden Einkaufsbe- reiche und -quartiere einer Aufwertung bedarf. Auch in seiner Funktion als Knotenpunkt für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr bedarf er dringend einer dem veränderten Mobilitätsverhalten angepassten Zuordnung der Verkehrsflächen. Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich die Menschen zunehmend für Alternativen zum Auto, insbesondere wenn die dafür notwendige Infrastruktur attraktiv und sicher ist. Dies haben nicht zuletzt Untersuchungen und die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung des Projektes #RingFrei mehr als deutlich gezeigt. Insbesondere das Fahrrad wird verstärkt genutzt, da die Menschen dieses Verkehrsmittel als schnelle, gesunde und umweltfreundliche Alternative zur Fortbewegung in der Stadt sehen und nutzen (wollen). Die geforderte Umverteilung sichert somit Teilhabe durch generatio- nenübergreifende Mobilität. Durch diese Trennung des Fuß- vom Radverkehr werden zudem die eklatanten Konfliktsitua- tionen aufgelöst, die Gehwege verbreitert und die Aufstellflächen an den Ampeln deutlich vergrößert - ein dringend benötigter Gewinn an Sicherheit und Fläche insbesondere auch für Fußgänger:innen! Der Klimanotstand zwingt uns, die Verkehrswende zu forcieren und jegliche Planung darauf abzustimmen und die beantragten Maßnahmen sind daher ein wichtiger und vor allem kurz- fristig umsetzbarer Baustein, um diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher zu kommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Online-Petition Parallel zu diesem Antrag eine Online-Petition erstellt, die unter diesem Link abrufbar ist: https://www.openpetition.de/!neumarkt Antragsteller:innen von 2 2 Eine Petition und Bürger:innenantrag – angestoßen von der Kidical Mass Köln und dem Bicycle Mayor of Cologne / Kölner Fahrradbürgermeister. Wir freuen uns über eure Unterstützung! Da sich derzeit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen den Gehweg entlang der Neumark teilen müssen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Gehwegbreite nicht ausreicht. Der Bereich für Fußgänger:innen ist viel zu schmal, wie auch der Radweg nicht den aktuellen Normen entspricht. Nicht nur für Ortsunkundige sind die zugeordneten Flächen kaum erkennbar; es sind die Aufstellflächen an den Querungsstellen kaum auszumachen und viel zu klein. Da auf dem Neumarkt zwei bzw. drei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen, kann der rechte Fahrstreifen dem Radverkehr nach #RingFrei- Standard exklusiv zugewiesen werden. »Einfach schön Radfahren am Neumarkt!«
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 78/23 07.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt, Aktenzeichen 78/23 B Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Frau , nun kann ich endlich auf Ihre E-Mail vom 24.04.2023 und die hiermit eingebrachten Anregungen zur Umgestaltung der Verkehrsführung am Neumarkt zurückkommen. Das Amt für Straßen und Radwegebau teilt zu Ihren Anregungen Folgendes mit: Anregung 1: „Es wird beantragt, die Benutzungspflicht des baulichen Radweges ent- lang des Neumarktes sofort aufzuheben und die jeweils rechte Fahrspur sowohl in östlicher als auch in westlicher Fahrtrichtung in einen Radfahrstreifen im #RingFrei- Standard umzuwidmen. Der Radfahrstreifen ist in geeigneter Weise vor dem Befahren durch den motorisierten Verkehr zu schützen.“ Antwort der Verwaltung: Im Beschluss durch den Verkehrsausschuss „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr“ – (AN/2374/2021 https://buerger- info.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=382970) heißt es unter (B)-5) „Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober oder unterirdische Füh- rung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden.“ Da eine Förderschädlichkeit zum jetzigen Planungsstand noch nicht ausgeschlossen werden kann, sind Vorabmaßnahmen, wie die Einrichtung eines Radfahrstreifens in der kompletten Umfahrung des Neumarktes unter Reduzierung ei- ner Kfz-Fahrspur, aktuell noch nicht möglich. Anregung 2: „Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.“ - 2 - / 3 Antwort der Verwaltung: Die Umfahrung der Nordseite des Neumarkts zwischen Fleischmengergasse und Im Laach ist schon heute mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.“ Anregung 3: „Im Bereich zwischen den Stadtbahnzugängen Cäcilienstraße und Schil- dergasse sind der Taxistandplatz und die Fahrradabstellplätze neu zu ordnen. Die ge- wonnenen Flächen sind dem Fußverkehr und dem Fahrradparken zu widmen.“ Antwort der Verwaltung: Im Zuge der aktuellen Planungen von Fußgängerüberquerun- gen zur Aufwertung des Neumarkts – Arbeitspaket Mobilität – sind die angesproche- nen Punkte berücksichtigt worden. Die Anzahl der Fahrstreifen wird von drei auf zwei reduziert, sodass daran anschließend ein Taxistand in Längsaufstellung eingerichtet werden kann. Der Radverkehr wird auf einem baulichen Radweg geführt, um das Kon- fliktpotenzial mit den Taxen zu minimieren. Zwischen dem Taxistand und dem Rad- weg wird eine Wartezone für Fahrgäste errichtet. Die übrige gewonnene Fläche wird der Fußgängerzone zugeschlagen und öffnet sie zum Neumarkt hin. Dadurch entsteht ein attraktiveres Entrée als im Ist-Zustand. Die Fahrradabstellanlagen in dem betroffe- nen Bereich werden neu geordnet mit dem Ziel, die neu entstandenen Fußverkehrs- achsen freizuhalten. Deren Anzahl bleibt dabei unverändert. Eine ausführlichere Er- läuterung kann der Beschlussvorlage (Vorlagen –Nr. 1011/2023) entnommen werden. Anregung 4: „Für den Radverkehr sind attraktive und sichere Linksabbiegemöglichkei- ten entlang der Straßenzüge um den Neumarkt herum zu gestalten, um eine gute Er- reichbarkeit zu sichern, wie auch Geisterradeln zu vermeiden. Eine Anbindung der Fahrradstraße Fleischmengergasse ist zu realisieren, um die Achsenanbindungen so- wohl in Nord-, Süd-, wie in Ost-West-Richtung sicherzustellen.“ Antwort der Verwaltung: Für den Radverkehr mit dem Ziel Im Laach besteht bereits heute eine Radverkehrsführung. Die angesprochenen Änderungen zur besseren An- bindung der Fahrradstraße Fleischmengergasse erfordern umfassende Planungspro- zesse und Baumaßnahmen, die mit der Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse und der damit verbundenen Neugestaltung des Neumarktes betrachtet werden. Anregung 5: „Die Umsetzung soll dem Prinzip der getrennten Führung von Rad- und Fußgängerverkehr folgen und mit dem Blick auf den steigenden und zu fördernden Fuß- und Radverkehr entsprechend dimensioniert werden.“ Antwort der Verwaltung: Da eine Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau wie bereits geschildert derzeit nicht möglich ist, wird der Radverkehr in der Nebenanlage geführt. Fuß- und Radweg sind getrennten Flächen zuzuordnen. Anregung 6: „Die aktuell vorliegende verkehrliche Planung für den Neumarkt soll da- her nicht weiter verfolgt werden.“ Antwort der Verwaltung: Die Planung für den Neumarkt wurde am 15.06.2023 im Rat beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine „Zwischenmaßnahme“ mit der schon kurz und mittelfristig Verbesserungen am Neumarkt herbeigeführt werden sollen. Die Änderungen verbessern den Zugang zum Neumarkt durch die Schaffung von zwei - 3 - neuen Fußgängerüberquerungen. Der Radweg wird großzügig dimensioniert und ein Konfliktpotential zwischen Radverkehr und Taxen minimieren. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Straßen und Radwegebau, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0593/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Verkehrsführung am Kölner Neumarkt, Aktenzeichen 78/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0593/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 13:43