Mandari Insight

0101/2017

Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Mitteilung Ausschuss 28.02.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 23.03.2017, TOP 1.2

Anlage 4 Tiefgaragen

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Anlage 1 Revitalisierung der Innenstadt Porz

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Anlage 3 Bahnhof Belvedere

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Anlage 2 Ratsschiff

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Anlage 6 Fort X

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Anlage 5 STEK Wohnen

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Anlage 7 Kanalisation Bonner Str.

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 8 Bericht Frischezentrum Vorlage 2531 2016

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Anlage 4 Tiefgaragen

1272 Zeichen

Anlage 4 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1757/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: erledigt 
 
 
Betreff: Städtische Tiefgaragen und Parkhäuser  
Anpassung der Parkentgelte " 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt folgende Änderungen der Parkentgelte für Kurzzeitparker in der 
Tiefgarage Am Dom; sowie der Dauerparker in den Tiefgaragen Am Dom, 
Hbf/Breslauer Platz, Groß Sankt Martin, Philharmonie; sowie Kaiser-Wilhelm-Ring 
 
TG Am Dom: 
von 0,70 Euro je angefangene 20 Minuten (2,10 Euro/Std.) 
auf 
0,80 Euro je angefangene 20 Minuten (2,40 Euro/Std.) 
Tageshöchstgebühr von 21 Euro auf 24 Euro.  
TG Am Dom, TG Hbf/Breslauer Platz, TG Groß Sankt Martin und TG Kaiser-Wilhelm-
Ring: 
von 153,40 Euro mtl. 
auf 
170,00 Euro mtl. 
TG Philharmonie: 
von 89,00 Euro mtl. 
auf 
100,00 Euro mtl. 
Alle Parkgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 
Die Umsetzung erfolgt bei den Parkentgelten für Kurzparker am 01.07.2016, bei den 
Dauerparkern zum 01.10.2016. 
Die Mehrerträge sind im Veränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2016/2017, Teiler-
gebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 05 – privat-
rechtliche Leistungsentgelte, eingeplant 
. 
Sachstand: 
 
Die Anpassungen wurden wie beschlossen umgesetzt.

Anlage 1 Revitalisierung der Innenstadt Porz

4097 Zeichen

Anlage 1 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagenummer: 1725/2015 
Federführung: III/23/230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: -Revitalisierung der Innenstadt von Porz  
hier: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Mach-
barkeitsstudie 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 
1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der Machbarkeits-
studie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“ vorbereitet 
(Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen Neuordnung mit Einzelhan-
del und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an innerstädtischem Wohn-
raum). 
2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft mo-
derne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeinde-
entwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf umzuset-
zen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der Freistellung sollen da-
bei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz berücksichtigt werden. 
3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem Cent-
ral Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant Scheben 
Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. 
Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. 
Sachstand: 
Aktuell sind folgende stadtplanerischen und grundstücksbezogenen Themen: 
 
 Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich-
Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder 
entstehen, die im Erdgeschoss eine Handelsnutzung und in den drei Oberge-
schossen eine Wohnnutzung aufweisen. Es sollen insgesamt 129 Wohneinhei-
ten und ca. 5.400 m² Bruttogeschossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 
1,2 und 3 entstehen. Der Prozess zur Schaffung von Planungsrecht ist in Bear-
beitung. Aktuell laufen alle planungsrelevanten Gutachten (Verschattung, Ver-
kehr etc.). Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2017 beabsichtigt.  
 
 Ergänzend wird ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN 
erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen Bahntrasse und Rhein-
ufer aufzuwerten. Hierzu wird es eine erneute und umfangreiche Bürgerbeteili-

Seite 2 
gung im März 2017 geben. Das IHK soll vor der Sommerpause 2017 nach Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung vom Rat der Stadt Köln beschlossen wer-
den. Ziel ist es, auf Grundlage von Maßnahmenvorschlägen (z.B. Brücken- und 
Tunnelaufwertungsprogramm) Städtebaufördermittel zu akquirieren.  
 
 Als steuerndes Instrument wurde der Beirat Porz-Mitte geründet. Der Ge-
schäftsordnungsentwurf ging am 06.12.2016 in die BV Porz (7.1.3 Einrichtung 
eines Beirates für Porz-Mitte: Festlegung der Geschäftsordnung 3914/2016) 
und am 15.12.2016 in den Stadtentwicklungsausschuss. Die erste Sitzung soll 
Anfang Februar unter der Leitung von Herrn Norbert Becker (Bürgeramtsleiter 
Porz) stattfinden. Im Vorfeld werden durch die Verwaltung definierte Maßnah-
men zur Aufwertung des Stadtbezirk in den Bereichen Wohnen, Mobilität & Ver-
kehr, Grün- und Freiraum, Handel und Kommunikation erarbeitet. Die hierzu 
gebildeten interdisziplinären Arbeitsgruppen tagen seit 2 Wochen regelmäßig.  
 
 Die vorbereitenden grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung 
des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) konn-
ten zwischenzeitlich vollzogen werden. 
 Parallel zur Planung werden die Verkaufsverhandlungen auf der Grundlage des 
Ratsbeschlusses vom 28.06.2016 konkretisiert. Der Kaufvertrag mit dem Inves-
tor (moderne stadt) soll in Kürze abgeschlossen werden. 
 Im Anschluss hieran können die finalen bauvorbereitenden Arbeiten angegan-
gen und anschließend mit dem Bau begonnen werden. 
 Der Abriss der Hertie-Immobilie wird ebenfalls nach heutigen Baurecht (§ 34 
BauGB) vorangetrieben. Der Abriss des Gebäudes ist für Sommer 2017 geplant 
und soll von der moderne stadt übernommen werden.“

Anlage 3 Bahnhof Belvedere

3681 Zeichen

Anlage 3 
Gremium: Liegenschaftsausschuss 
Sitzungsdatum: 21.04.2016 
Vorlagenummer: AN/0793/2016 
Federführung: III/23/230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Betreff: Baudenkmal Bahnhof Belvedere  
 
 
Beschluss: 
Seit Monaten herrscht hinsichtlich der baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof 
Belvedere, dessen Sanierung auf Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrens-
stillstand. 
Die Fragen der landschaftsrechtlichen Befreiung sind von den zuständigen Gremien zu 
klären und zu entscheiden, damit für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmi-
gung erteilt werden kann (siehe dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift 
des Liegenschaftsausschusses vom 03.03.2016 zu TOP 13.3). 
 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf folgende Verfahrensschritte gegenüber allen 
Beteiligten (Förderkreis, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) 
hinzuwirken: 
 Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschlie-
ßungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in ei-
nem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden. 
 Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten 
durchführen. 
 Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen Entscheidun-
gen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen werden kön-
nen. 
 
Sachstand: 
Die Wurzelschürfungen im Bereich des vorgesehenen Zugangsbauwerkes, die das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt hat, wurden vor Ort auch von 
den Beteiligten des Fördervereins und des Landschaftsbeirates begleitet. Nach dem 
eindeutigen Befund, dass keinerlei relevante Wurzeln des fraglichen Baums nachzu-
weisen waren, ist durch den Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die 
Baukörperfreigabe für das Zugangsbauwerk erfolgt. 
 
Der 2. zur Diskussion stehende Sachverhalt betrifft die in unmittelbarer Nähe des Win-
tergartens gelegene Platane. Im Rahmen der zuletzt geführten Gespräche unter Teil-
nahme der betroffenen Fachämter 23, 48, 57, 67 und Dezernat III sowie Vertretern des 
Förderkreises und des Architekten wurde festgelegt, dass ein Gutachten in Auftrag 
gegeben werden soll, mit dem Ziel eine Prüfung durchzuführen, ob und ggf. wie sich 
das Baudenkmal und der gleichzeitige Erhalt der an den Wintergarten angrenzenden 
Platane miteinander vereinbaren lassen. 
 
Es wurde aktuell das Büro Schwab-Lemke mit einem Gutachten zu der Fragestellung 
beauftragt, ob es denkbar ist und ggf. welche bautechnischen Maßnahmen umge-

Seite 2 
setzt werden müssen, um eine Sicherung des Gebäudes, unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Wurzelstruktur, gewährleisten zu können. 
Dabei sollen die verschiedenen denkbaren baulichen Gestaltungen des Umbaus des 
Wintergartens, die im Hinblick auf die künftige Nutzung als Begegnungszentrum 
möglich sind, untersucht werden. 
Voraussetzung für dieses Gutachten ist die zeitgleiche Begutachtung von Wurzel-
entwicklungen eines spezialisierten Fachgutachters. 
Auf der Grundlage des Wurzelgutachtens sind die bautechnischen bzw. statischen 
Varianten des Gutachtens von Herrn Dipl.-Ing. Lemke zu bestimmen. Der Statiker 
wird sich bei den Untersuchungen ferner mit dem Architekten abstimmen, um alle 
planungstechnischen Details mit aufnehmen zu können. 
Die Beteiligten sagen zu, möglichst zeitnah die Gutachten zu erstellen. Aufgrund der 
erforderlichen Abstimmungen sowie der erforderlichen Untersuchungen (weitere 
Schürfen) ist mit Ergebnissen voraussichtlich bis Ende Februar 2017 zu rechnen. 
 
Sobald die Ergebnisse vorliegen erfolgt eine bilanzierende Abwägung innerhalb der 
Verwaltung unter Beteiligung von 57, 67 23 und Dezernat III.

Anlage 2 Ratsschiff

2790 Zeichen

Anlage 2 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1410/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" 
 
 
Beschluss: 
 
Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der 
MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die 
Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat beauf-
tragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in die 
Wege zu leiten. 
Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, wel-
che konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem Denkmal-
schutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM DS 
VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die Verwaltung 
wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen Hand-
lungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten Liegenschafts-
ausschuss über den Gesprächsverlauf 
. 
Sachstand: 
 
Am 19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen 
Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und Sanie-
rung des Kulturdenkmals abgeschlossen.  
Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei 
Jahren begrenzt. Er verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre, wenn 
der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Ver-
tragslaufzeit widersprochen wird. 
Damit hat der Verein jetzt die Grundlage, gezielt die benötigten Fördermittel für eine 
Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein geht davon aus, die benö-
tigten Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der Förderbescheide setzt der Verein die Stadt 
umfassend in Kenntnis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung. 
Der Vertrag tritt allerdings unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein 
Fördermittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses Be-
trages erhält. Hierfür ist eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart. 
Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die im Ratsbeschluss vom 
12.11.2015 beschlossenen Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein auszah-

Seite 2 
len. 
Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand 
ca. 1,2 Mio € erforderlich. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in Höhe von 
700.000 Euro bewilligt werden, könnte er die Sanierungsmaßnahmen durchführen. 
Als endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen.

Anlage 6 Fort X

2981 Zeichen

Anlage 6 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 0982/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung  
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Er-
gebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfspla-
nung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Bau-
kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare.  
 
Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungspha-
se 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen.  
 
Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungs-
etat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 
im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 
–Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen. 
 
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlus-
ses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kos-
tenberechnung vorgelegt. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur 
Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangele-
genheiten-. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer 
die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels 
aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten 
werden 
. 
Sachstand: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 der Erstellung einer Kos-
tenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) hinsichtlich der Fortanlage X “Prinz Wil-
helm von Preussen“ gelegen am Neusser Wall 33 zugestimmt. Die hierfür voraussicht-
lich notwendigen Finanzmittel wurden auf rund 60.000 € geschätzt. 
Zwischenzeitlich wurde von allen an der Maßnahme beteiligten Dienststellen mit Be-
dauern zur Kenntnis genommen, dass das eigentlich vorgesehene und beauftragte

Seite 2 
Ing.-Büro Distelrath den Planungsauftrag zurück gegeben hat, da der Firmeninhaber 
Herr Dr.-Ing. Albert Distelrath mit Wirkung zum 01.09.2016 zum stellvertretenden 
Dombaumeister in Köln ernannt wurde. Die Suche nach einem kompetenten Ing.-Büro 
gestaltet sich laut der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sehr schwierig und es ist der-
zeit wohl noch kein anderes Ing.-Büro benannt worden. 
Die von der Liegenschaftsverwaltung angestrebte Generalsanierung der historischen 
Fortanlage wird sich daher –vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien- 
um mindestens ein weiteres Jahr verschieben.

Anlage 5 STEK Wohnen

5547 Zeichen

Anlage 5 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagenummer: 1775/2016 
Federführung: VI/15 
Status:  
 
 
Betreff: Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)  
Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke  
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität  
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum 
Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Ziel-
setzungen auszurichten:  
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,  
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Stu-
dierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, 
Baugruppen,  
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klima-
anpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen 
Mobilitätskonzepten,  
- Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und  
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.  
Die Vorgabe des § 90 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Ver-
mögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert zu veräußern sind, ist zu beach-
ten.  
2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze an-
gewandt werden:  
2.1 Geschosswohnungsbau  
- Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungs-bau) 
errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben. Die 
Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs-
kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur 
Entscheidung vorzulegen. Bei Flächen auf denen mehr als 50 Wohneinheiten errichtet 
werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab 
einer Größe von 3.000 m² wird dabei auch ein von den Bietern zu beachtendes Verfah-
ren zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt. Die Bieter-
auswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzu-
führen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks 
darzustellen.  
- Grundstücke auf denen weniger als zehn Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) 
errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Liegen-
schaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventuell

Seite 2 
sonstiger Auflagen veräußert.  
- Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke an 
sogenannte Bestandshalter (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der 
Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit 
der Veräußerung zugleich ein Beschaffungsvor-gang verbunden ist. In diesen Fällen 
ist aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Verga-
be gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Di-
rektvergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen.  
2.2 Ein- und Zweifamilienhäuser  
- Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken er-folgt in 
städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab sechs Grundstü-
cken) grundsätzlich nach Konzeptqualität.  
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs-
kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur 
Entscheidung vorzulegen. Die Veräußerung erfolgt an Bauträger, Genossenschaften 
und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität 
gewährleisten. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und 
nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der 
Vergabe des Grundstücks darzustellen.  
- In Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zweifamilienhausbaugrund-
stücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressen-
ten unter Anwendung vom Liegenschaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nut-
zungsbindungen sowie eventueller Auflagen veräußert.  
3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter 
Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig 
in der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem Verkaufsbe-
schluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann. Der Rat beauftragt die 
Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeent-
scheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Be-
wertungsmatrix.  
Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt.. 
Sachstand: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 nach Vorberatung im Lie-
genschaftsausschuss am 13.09.2016 beschlossen, städtische Wohnbaugrundstücke 
zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. 
 
Für die erste Anwendung bereitet die Verwaltung derzeit drei Projekte vor. Mit den ge-
wonnenen Erfahrungen soll das Verfahren gegebenenfalls optimiert werden: 
 
1. Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf 
Verkauf von 12 Einfamilienhausbaustellen an einen Bauträger. 
 
2. Sürther Feld 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen 
Verkauf eines Baufeldes für den Geschosswohnungsbau mit 30-35 Wohneinhei-
ten.

Seite 3 
3. Sürther Feld 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen 
Verkauf von 32 Doppelhaushälften an einen Bauträger. 
 
Die erarbeiteten Wertungskriterien und deren Gewichtung werden vor der öffentlichen 
Ausschreibung dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Anlage 7 Kanalisation Bonner Str.

3454 Zeichen

Anlage 7 
Gremium: Liegenschaftsausschuss 
Sitzungsdatum: 21.04.2016 
Vorlagenummer: 0970/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof 
Bonntor - Aurelis-Gelände  
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung 
des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner 
Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Be-
trag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von 
ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto) 
auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen Mehr-
wertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € (brutto) 
ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 
2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die 
Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen 
Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabe-
vorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebe-
nen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, 
in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, diese zur Sanie-
rung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten auf-
zufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern eine Frist bis zum 
30.09.2016 eingeräumt. 
3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in 
Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufi-
gen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten 
Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. 
. 
Sachstand: 
 
Stand 17. Januar 2017 
Nach eingehender Überprüfung der vom Voreigentümer zur Verfügung gestellten U n-
terlagen sowie interner Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz 
der Stadt Köln konnte die Liegenschaftsverwaltung  erreichen, dass  nur noch Sani e-
rungen an schmutzwasserführenden Leitungen durchgeführt werden brauchen. 
Somit hat sich der Umfang der noch ausstehenden Sanierungsarbeite n erheblich r e-
duzieren lassen.  Von noch ca. 115 durch den Voreigentümer nicht erledigten Sch a-
densbildern blieben in Absprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der 
Stadt Köln noch 24 Stück an 6 Gebäuden übrig. 
Bei einer Ortsbesichtigung am 30.06.2016 mit dem Amt für Umwelt und Verbrauche r-

Seite 2 
schutz der Stadt Köln  und den Gebäudebesitzern konnte diese Zahl aufgrund vorg e-
fundener Geringfügigkeiten nochmals reduziert werden. 
Dies hat zur Folge, daß aufgrund der geringen Mängel die Sanierungsarbeiten nun 
nicht mehr vom Grundstückseigentümer, dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln, 
durchgeführt werden, sondern die Eigentümer der Gebäud e diese Arbeiten in Eigenre-
gie durchführen sollen , da hauptsächlich die zum Gebäude geh örenden Grund- bzw. 
Hausanschlussleitungen betroffen sind. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude wu r-
den darüber informiert. Die Arbeiten an den stadteigenen Gebäuden we rden im M o-
ment vorbereitet. 
Die avisierten Kosten können dadurch gesenkt werden. Über die genauen Zahlen kann 
erst nach Abschluss aller Maßnahmen, insbesondere an den stadteigenen Gebä uden, 
berichtet werden.

Mitteilung Ausschuss

2498 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23 
230/3 LA 
Vorlagen-Nummer  28.02.2017 
 0101/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 23.03.2017 
 
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert. Ab diesem Zeit-
punkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch die Dezernate wahrgenom-
men. 
 
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den 
jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände 
zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über 
Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi-
ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, 
die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, 
bleiben unberücksichtigt. 
 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle 
zu entnehmen: 
 
Bericht an den Liegenschaftsausschuss  
      
lfd. 
Nr. 
Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status 
(erledigt, in 
Bearbeitung) 
1 
Revitalisierung der Innenstadt von 
Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur 
Umsetzung der Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie Rat 10.09.2015 1725/2015 In Bearbeitung 
2 
Ehemaliges Ratsschiff der Stadt 
Köln "MS Stadt Köln" Rat  28.06.2016 1410/2016 In Bearbeitung 
3 Baudenkmal Bahnhof Belvedere LA 21.04.2016 AN/0793/2016 In Bearbeitung 
4 
Städtische Tiefgaragen und Park-
häuser  
Anpassung der Parkentgelte Rat 28.06.2016 1757/2016 erledigt 
5 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen)  
Grundsatzbeschluss zur Vergabe 
städtischer Grundstücke  
Erweiterung der Vergabearten um 
die Vergabe nach Konzeptqualität Rat 22.09.2016 1775/2016 In Bearbeitung 
6 
Städtische Liegenschaft Neusser 
Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss zur 
Dach- und Fassadensanierung Rat 28.06.2016 0982/2016 In Bearbeitung

2 
 
7 
Kanalisation des Geländes Bonner 
Straße 126, ehem. Güterbahnhof 
Bonntor - Aurelis-Gelände LA 21.04.2016 0970/2016 In Bearbeitung 
8 
Weitere Vorgehensweise Verlage-
rung Frischezentrum Rat 22.09.2016 2531/2016 In Bearbeitung 
 
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt. 
 
 
 
gez. Berg

Anlage 8 Bericht Frischezentrum Vorlage 2531 2016

5800 Zeichen

Anlage 8 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagenummer: 2531/2016 
Federführung: III/III/1 
Status: In Bearbeitung 
 
 
Betreff: Weitere Vorgehensweise Verlagerung FrischezentrumIII/III/1 
2531/2016 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Standortwahl Frischezentrum  
Der Rat  
- nimmt die vorläufige Bewertungsmatrix zu den drei regionalen Alternativstandorten 
zum Kölner Standort Marsdorf gemäß Anlage 1 zur Kenntnis und beschließt als weite-
re Vorgehensweise  
o eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth in Abstim-
mung mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln, insbesondere in Bezug auf 
die Störfallthematik.  
o den Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der Stadt Brühl 
unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs- und Auskiesungsproblematik ver-
tiefend zu prüfen.  
o den Standort „PrimeSite Rhine“ in Weilerswist/Euskirchen aufgrund seiner erhebli-
chen Entfernung des Frischezentrums zum Versorgungsgebiet Köln (Distanz rund 40 
km) nicht weiter zu verfolgen; es sei denn, die Ratsgremien entscheiden sich aus-
drücklich dafür.  
- beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Standorteignung im Hinblick auf die 
Störfallthematik „Am Kalscheurer Hof“ in Kooperation mit der Stadt Hürth in Auftrag zu 
geben. Die Kosten werden hierfür auf 30.000 € (35.700 € brutto) geschätzt. Entspre-
chende Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 
0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – 
berücksichtigt.  
- beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der 
rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frische-
zentrum zu den Standorten in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstim-
mungsgesprächen mit den Städten Hürth und Brühl dem Rat vorzulegen.  
- beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den vorgenannten Prüfergebnissen einen 
Vergleich des Standortes Marsdorf und des interkommunalen Modells in Hürth oder 
Brühl hinsichtlich Realisierungszeit, Kosten und Risiken im Abgleich mit den Auswir-
kungen auf die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung Parkstadt 
Süd einschließlich einer Darstellung zur Freistellung des heutigen Großmarktstandorts 
auszuarbeiten und eine abschließende Empfehlung für einen Standort für den Neubau 
des Frischezentrums vorzulegen.  
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Gespräche mit der Stadt Bornheim

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(vgl. Mitteilung 1929/2016) mit dem Ziel zu führen, eine weitere Standortoption für ei-
nen Frischezentrum auf einer geeigneten Fläche mit einer Mindestgröße von 15 ha zu 
prüfen. Bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschus-ses am 01.12.2016 soll ein Ergebnis 
vorgelegt werden, um entscheiden zu können, ob eine vertiefende Prüfung durchge-
führt werden soll.  
- Die weitergehenden Prüfungen der Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth und „Am 
Brühler Heckelchen“ in Brühl sollen zügig durchgeführt werden, so dass dem Wirt-
schaftsausschuss am 09.03.2017 ein Ergebnis in Form eines Beschlussvorschlags 
vorgelegt und der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 entscheiden kann.  
- Auf Basis seiner gefassten Beschlüsse, zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2016, be-
auftragt der Rat die Verwaltung, die Planung zur Errichtung des Frischezentrums in 
Köln-Marsdorf weiter parallel voranzutreiben.  
- Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine belastbare Zeitplanung für die städtebau-
liche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“ – mit dem 
Focus auf der Bedeutung des derzeitigen Großmarktareals – zu erstellen und dem 
Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsaus-schuss spätestens zu ihren 
Sitzungen im März 2017 vorzulegen  
2. Gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebes  
Der Rat  
- stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebs-form 
entsprechend des Beschlusses vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) fest. Die Kosten-
schätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 100.000 € netto (ca. 
120.000 € inkl. MwSt.). Die entsprechenden Mittel wurden im Hpl.-Entwurf 2016/2017 
im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen – veranschlagt.  
- Die gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebs soll mit dem Ziel 
durchgeführt werden, dass dem Wirtschaftsausschuss am 22.06.2017 das Gutachten 
vorgelegt werden kann.  
3. Personalbedarf  
- beschließt die Einrichtung einer zunächst auf drei Jahre befristeten Mehrstelle Ver-
waltungsangestellte/Verwaltungsangestellter, VGr. II hD BAT, bzw. EG 13 TVöD beim 
Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften. Da die Besetzung der Stelle bereits mit 
sofortiger Wirkung notwendig ist, wird eine entsprechende Stelle im Vorgriff auf den 
Stellenplan 2018 verwaltungsintern zur Verfügung ge-stellt.  
Die erforderlichen Mittel i.H.v. 86.800 € sind im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen – abzubilden. Die Kompensation erfolgt aus 
Sachmitteln, die im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen – veranschlagt wur-
den. 
Sachstand: 
Ergebnis Standortprüfungen: 
 
Die Stadt Bornheim teilte auf wiederholte Anfrage mit, dass in der angefragten Grö-
ßenordnung keine Flächen zur Verfügung stehen. 
 
Die Standorte Hürth und Brühl werden derzeit vertiefend geprüft. Diese Prüfungen sind

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noch nicht abgeschlossen. 
 
Bezüglich des zusätzlichen Personalbedarfs wurde ein entsprechendes Stellenbeset-
zungsverfahren eingeleitet. 
 
Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung zu einem ge-
eigneten Standort für eine Verlagerung des Großmarktes beinhaltet.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0101/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27