0101/2017
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
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Anlage 4 Tiefgaragen
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Anlage 4 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 1757/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: erledigt Betreff: Städtische Tiefgaragen und Parkhäuser Anpassung der Parkentgelte " Beschluss: Der Rat beschließt folgende Änderungen der Parkentgelte für Kurzzeitparker in der Tiefgarage Am Dom; sowie der Dauerparker in den Tiefgaragen Am Dom, Hbf/Breslauer Platz, Groß Sankt Martin, Philharmonie; sowie Kaiser-Wilhelm-Ring TG Am Dom: von 0,70 Euro je angefangene 20 Minuten (2,10 Euro/Std.) auf 0,80 Euro je angefangene 20 Minuten (2,40 Euro/Std.) Tageshöchstgebühr von 21 Euro auf 24 Euro. TG Am Dom, TG Hbf/Breslauer Platz, TG Groß Sankt Martin und TG Kaiser-Wilhelm- Ring: von 153,40 Euro mtl. auf 170,00 Euro mtl. TG Philharmonie: von 89,00 Euro mtl. auf 100,00 Euro mtl. Alle Parkgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Umsetzung erfolgt bei den Parkentgelten für Kurzparker am 01.07.2016, bei den Dauerparkern zum 01.10.2016. Die Mehrerträge sind im Veränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2016/2017, Teiler- gebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 05 – privat- rechtliche Leistungsentgelte, eingeplant . Sachstand: Die Anpassungen wurden wie beschlossen umgesetzt.
Anlage 1 Revitalisierung der Innenstadt Porz
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Anlage 1 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.09.2015 Vorlagenummer: 1725/2015 Federführung: III/23/230/1 Status: In Bearbeitung Betreff: -Revitalisierung der Innenstadt von Porz hier: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Mach- barkeitsstudie Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der Machbarkeits- studie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“ vorbereitet (Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen Neuordnung mit Einzelhan- del und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an innerstädtischem Wohn- raum). 2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft mo- derne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeinde- entwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf umzuset- zen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstücks- werte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der Freistellung sollen da- bei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz berücksichtigt werden. 3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem Cent- ral Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant Scheben Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. Sachstand: Aktuell sind folgende stadtplanerischen und grundstücksbezogenen Themen: Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich- Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder entstehen, die im Erdgeschoss eine Handelsnutzung und in den drei Oberge- schossen eine Wohnnutzung aufweisen. Es sollen insgesamt 129 Wohneinhei- ten und ca. 5.400 m² Bruttogeschossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 1,2 und 3 entstehen. Der Prozess zur Schaffung von Planungsrecht ist in Bear- beitung. Aktuell laufen alle planungsrelevanten Gutachten (Verschattung, Ver- kehr etc.). Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2017 beabsichtigt. Ergänzend wird ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen Bahntrasse und Rhein- ufer aufzuwerten. Hierzu wird es eine erneute und umfangreiche Bürgerbeteili- Seite 2 gung im März 2017 geben. Das IHK soll vor der Sommerpause 2017 nach Ab- stimmung mit der Bezirksregierung vom Rat der Stadt Köln beschlossen wer- den. Ziel ist es, auf Grundlage von Maßnahmenvorschlägen (z.B. Brücken- und Tunnelaufwertungsprogramm) Städtebaufördermittel zu akquirieren. Als steuerndes Instrument wurde der Beirat Porz-Mitte geründet. Der Ge- schäftsordnungsentwurf ging am 06.12.2016 in die BV Porz (7.1.3 Einrichtung eines Beirates für Porz-Mitte: Festlegung der Geschäftsordnung 3914/2016) und am 15.12.2016 in den Stadtentwicklungsausschuss. Die erste Sitzung soll Anfang Februar unter der Leitung von Herrn Norbert Becker (Bürgeramtsleiter Porz) stattfinden. Im Vorfeld werden durch die Verwaltung definierte Maßnah- men zur Aufwertung des Stadtbezirk in den Bereichen Wohnen, Mobilität & Ver- kehr, Grün- und Freiraum, Handel und Kommunikation erarbeitet. Die hierzu gebildeten interdisziplinären Arbeitsgruppen tagen seit 2 Wochen regelmäßig. Die vorbereitenden grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) konn- ten zwischenzeitlich vollzogen werden. Parallel zur Planung werden die Verkaufsverhandlungen auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.06.2016 konkretisiert. Der Kaufvertrag mit dem Inves- tor (moderne stadt) soll in Kürze abgeschlossen werden. Im Anschluss hieran können die finalen bauvorbereitenden Arbeiten angegan- gen und anschließend mit dem Bau begonnen werden. Der Abriss der Hertie-Immobilie wird ebenfalls nach heutigen Baurecht (§ 34 BauGB) vorangetrieben. Der Abriss des Gebäudes ist für Sommer 2017 geplant und soll von der moderne stadt übernommen werden.“
Anlage 3 Bahnhof Belvedere
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Anlage 3 Gremium: Liegenschaftsausschuss Sitzungsdatum: 21.04.2016 Vorlagenummer: AN/0793/2016 Federführung: III/23/230/1 Status: In Bearbeitung Betreff: Baudenkmal Bahnhof Belvedere Beschluss: Seit Monaten herrscht hinsichtlich der baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Sanierung auf Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrens- stillstand. Die Fragen der landschaftsrechtlichen Befreiung sind von den zuständigen Gremien zu klären und zu entscheiden, damit für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmi- gung erteilt werden kann (siehe dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses vom 03.03.2016 zu TOP 13.3). Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf folgende Verfahrensschritte gegenüber allen Beteiligten (Förderkreis, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) hinzuwirken: Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschlie- ßungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in ei- nem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden. Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten durchführen. Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen Entscheidun- gen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen werden kön- nen. Sachstand: Die Wurzelschürfungen im Bereich des vorgesehenen Zugangsbauwerkes, die das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt hat, wurden vor Ort auch von den Beteiligten des Fördervereins und des Landschaftsbeirates begleitet. Nach dem eindeutigen Befund, dass keinerlei relevante Wurzeln des fraglichen Baums nachzu- weisen waren, ist durch den Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 24.10.2016 die Baukörperfreigabe für das Zugangsbauwerk erfolgt. Der 2. zur Diskussion stehende Sachverhalt betrifft die in unmittelbarer Nähe des Win- tergartens gelegene Platane. Im Rahmen der zuletzt geführten Gespräche unter Teil- nahme der betroffenen Fachämter 23, 48, 57, 67 und Dezernat III sowie Vertretern des Förderkreises und des Architekten wurde festgelegt, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, mit dem Ziel eine Prüfung durchzuführen, ob und ggf. wie sich das Baudenkmal und der gleichzeitige Erhalt der an den Wintergarten angrenzenden Platane miteinander vereinbaren lassen. Es wurde aktuell das Büro Schwab-Lemke mit einem Gutachten zu der Fragestellung beauftragt, ob es denkbar ist und ggf. welche bautechnischen Maßnahmen umge- Seite 2 setzt werden müssen, um eine Sicherung des Gebäudes, unter Berücksichtigung der vorhandenen Wurzelstruktur, gewährleisten zu können. Dabei sollen die verschiedenen denkbaren baulichen Gestaltungen des Umbaus des Wintergartens, die im Hinblick auf die künftige Nutzung als Begegnungszentrum möglich sind, untersucht werden. Voraussetzung für dieses Gutachten ist die zeitgleiche Begutachtung von Wurzel- entwicklungen eines spezialisierten Fachgutachters. Auf der Grundlage des Wurzelgutachtens sind die bautechnischen bzw. statischen Varianten des Gutachtens von Herrn Dipl.-Ing. Lemke zu bestimmen. Der Statiker wird sich bei den Untersuchungen ferner mit dem Architekten abstimmen, um alle planungstechnischen Details mit aufnehmen zu können. Die Beteiligten sagen zu, möglichst zeitnah die Gutachten zu erstellen. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen sowie der erforderlichen Untersuchungen (weitere Schürfen) ist mit Ergebnissen voraussichtlich bis Ende Februar 2017 zu rechnen. Sobald die Ergebnisse vorliegen erfolgt eine bilanzierende Abwägung innerhalb der Verwaltung unter Beteiligung von 57, 67 23 und Dezernat III.
Anlage 2 Ratsschiff
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Anlage 2 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 1410/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: In Bearbeitung Betreff: Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" Beschluss: Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat beauf- tragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten. Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, wel- che konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem Denkmal- schutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM DS VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen Hand- lungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten Liegenschafts- ausschuss über den Gesprächsverlauf . Sachstand: Am 19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und Sanie- rung des Kulturdenkmals abgeschlossen. Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Er verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre, wenn der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Ver- tragslaufzeit widersprochen wird. Damit hat der Verein jetzt die Grundlage, gezielt die benötigten Fördermittel für eine Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein geht davon aus, die benö- tigten Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der Förderbescheide setzt der Verein die Stadt umfassend in Kenntnis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung. Der Vertrag tritt allerdings unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein Fördermittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses Be- trages erhält. Hierfür ist eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die im Ratsbeschluss vom 12.11.2015 beschlossenen Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein auszah- Seite 2 len. Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1,2 Mio € erforderlich. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in Höhe von 700.000 Euro bewilligt werden, könnte er die Sanierungsmaßnahmen durchführen. Als endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen.
Anlage 6 Fort X
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Anlage 6 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 0982/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: In Bearbeitung Betreff: Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung Beschluss: 1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauf- tragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Er- gebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfspla- nung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Bau- kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare. Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungspha- se 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen. Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungs- etat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen. Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlus- ses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kos- tenberechnung vorgelegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegen- schaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangele- genheiten-. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten werden . Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 der Erstellung einer Kos- tenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) hinsichtlich der Fortanlage X “Prinz Wil- helm von Preussen“ gelegen am Neusser Wall 33 zugestimmt. Die hierfür voraussicht- lich notwendigen Finanzmittel wurden auf rund 60.000 € geschätzt. Zwischenzeitlich wurde von allen an der Maßnahme beteiligten Dienststellen mit Be- dauern zur Kenntnis genommen, dass das eigentlich vorgesehene und beauftragte Seite 2 Ing.-Büro Distelrath den Planungsauftrag zurück gegeben hat, da der Firmeninhaber Herr Dr.-Ing. Albert Distelrath mit Wirkung zum 01.09.2016 zum stellvertretenden Dombaumeister in Köln ernannt wurde. Die Suche nach einem kompetenten Ing.-Büro gestaltet sich laut der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sehr schwierig und es ist der- zeit wohl noch kein anderes Ing.-Büro benannt worden. Die von der Liegenschaftsverwaltung angestrebte Generalsanierung der historischen Fortanlage wird sich daher –vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien- um mindestens ein weiteres Jahr verschieben.
Anlage 5 STEK Wohnen
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Anlage 5 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 22.09.2016 Vorlagenummer: 1775/2016 Federführung: VI/15 Status: Betreff: Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Ziel- setzungen auszurichten: - Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, - Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Stu- dierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, Baugruppen, - Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klima- anpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten, - Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und - Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau. Die Vorgabe des § 90 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Ver- mögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert zu veräußern sind, ist zu beach- ten. 2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze an- gewandt werden: 2.1 Geschosswohnungsbau - Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungs-bau) errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs- kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Bei Flächen auf denen mehr als 50 Wohneinheiten errichtet werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab einer Größe von 3.000 m² wird dabei auch ein von den Bietern zu beachtendes Verfah- ren zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt. Die Bieter- auswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzu- führen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. - Grundstücke auf denen weniger als zehn Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Liegen- schaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventuell Seite 2 sonstiger Auflagen veräußert. - Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke an sogenannte Bestandshalter (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Veräußerung zugleich ein Beschaffungsvor-gang verbunden ist. In diesen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Verga- be gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Di- rektvergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen. 2.2 Ein- und Zweifamilienhäuser - Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken er-folgt in städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab sechs Grundstü- cken) grundsätzlich nach Konzeptqualität. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs- kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Veräußerung erfolgt an Bauträger, Genossenschaften und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität gewährleisten. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. - In Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zweifamilienhausbaugrund- stücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressen- ten unter Anwendung vom Liegenschaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nut- zungsbindungen sowie eventueller Auflagen veräußert. 3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig in der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem Verkaufsbe- schluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeent- scheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Be- wertungsmatrix. Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt.. Sachstand: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 nach Vorberatung im Lie- genschaftsausschuss am 13.09.2016 beschlossen, städtische Wohnbaugrundstücke zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Für die erste Anwendung bereitet die Verwaltung derzeit drei Projekte vor. Mit den ge- wonnenen Erfahrungen soll das Verfahren gegebenenfalls optimiert werden: 1. Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf Verkauf von 12 Einfamilienhausbaustellen an einen Bauträger. 2. Sürther Feld 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen Verkauf eines Baufeldes für den Geschosswohnungsbau mit 30-35 Wohneinhei- ten. Seite 3 3. Sürther Feld 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen Verkauf von 32 Doppelhaushälften an einen Bauträger. Die erarbeiteten Wertungskriterien und deren Gewichtung werden vor der öffentlichen Ausschreibung dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Anlage 7 Kanalisation Bonner Str.
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Anlage 7 Gremium: Liegenschaftsausschuss Sitzungsdatum: 21.04.2016 Vorlagenummer: 0970/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: In Bearbeitung Betreff: Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände Beschluss: 1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Be- trag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto) auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen Mehr- wertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € (brutto) ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabe- vorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebe- nen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, diese zur Sanie- rung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten auf- zufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern eine Frist bis zum 30.09.2016 eingeräumt. 3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufi- gen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. . Sachstand: Stand 17. Januar 2017 Nach eingehender Überprüfung der vom Voreigentümer zur Verfügung gestellten U n- terlagen sowie interner Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Köln konnte die Liegenschaftsverwaltung erreichen, dass nur noch Sani e- rungen an schmutzwasserführenden Leitungen durchgeführt werden brauchen. Somit hat sich der Umfang der noch ausstehenden Sanierungsarbeite n erheblich r e- duzieren lassen. Von noch ca. 115 durch den Voreigentümer nicht erledigten Sch a- densbildern blieben in Absprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Köln noch 24 Stück an 6 Gebäuden übrig. Bei einer Ortsbesichtigung am 30.06.2016 mit dem Amt für Umwelt und Verbrauche r- Seite 2 schutz der Stadt Köln und den Gebäudebesitzern konnte diese Zahl aufgrund vorg e- fundener Geringfügigkeiten nochmals reduziert werden. Dies hat zur Folge, daß aufgrund der geringen Mängel die Sanierungsarbeiten nun nicht mehr vom Grundstückseigentümer, dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln, durchgeführt werden, sondern die Eigentümer der Gebäud e diese Arbeiten in Eigenre- gie durchführen sollen , da hauptsächlich die zum Gebäude geh örenden Grund- bzw. Hausanschlussleitungen betroffen sind. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude wu r- den darüber informiert. Die Arbeiten an den stadteigenen Gebäuden we rden im M o- ment vorbereitet. Die avisierten Kosten können dadurch gesenkt werden. Über die genauen Zahlen kann erst nach Abschluss aller Maßnahmen, insbesondere an den stadteigenen Gebä uden, berichtet werden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23
230/3 LA
Vorlagen-Nummer 28.02.2017
0101/2017
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Liegenschaftsausschuss 23.03.2017
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert. Ab diesem Zeit-
punkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch die Dezernate wahrgenom-
men.
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den
jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände
zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über
Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi-
ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte,
die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden,
bleiben unberücksichtigt.
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle
zu entnehmen:
Bericht an den Liegenschaftsausschuss
lfd.
Nr.
Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status
(erledigt, in
Bearbeitung)
1
Revitalisierung der Innenstadt von
Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie Rat 10.09.2015 1725/2015 In Bearbeitung
2
Ehemaliges Ratsschiff der Stadt
Köln "MS Stadt Köln" Rat 28.06.2016 1410/2016 In Bearbeitung
3 Baudenkmal Bahnhof Belvedere LA 21.04.2016 AN/0793/2016 In Bearbeitung
4
Städtische Tiefgaragen und Park-
häuser
Anpassung der Parkentgelte Rat 28.06.2016 1757/2016 erledigt
5
Stadtentwicklungskonzept Wohnen
(StEK Wohnen)
Grundsatzbeschluss zur Vergabe
städtischer Grundstücke
Erweiterung der Vergabearten um
die Vergabe nach Konzeptqualität Rat 22.09.2016 1775/2016 In Bearbeitung
6
Städtische Liegenschaft Neusser
Wall 33 "Fort X", 50670 Köln
hier: Weiterplanungsbeschluss zur
Dach- und Fassadensanierung Rat 28.06.2016 0982/2016 In Bearbeitung
2
7
Kanalisation des Geländes Bonner
Straße 126, ehem. Güterbahnhof
Bonntor - Aurelis-Gelände LA 21.04.2016 0970/2016 In Bearbeitung
8
Weitere Vorgehensweise Verlage-
rung Frischezentrum Rat 22.09.2016 2531/2016 In Bearbeitung
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt.
gez. Berg
Anlage 8 Bericht Frischezentrum Vorlage 2531 2016
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Anlage 8 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 22.09.2016 Vorlagenummer: 2531/2016 Federführung: III/III/1 Status: In Bearbeitung Betreff: Weitere Vorgehensweise Verlagerung FrischezentrumIII/III/1 2531/2016 Beschluss: 1. Standortwahl Frischezentrum Der Rat - nimmt die vorläufige Bewertungsmatrix zu den drei regionalen Alternativstandorten zum Kölner Standort Marsdorf gemäß Anlage 1 zur Kenntnis und beschließt als weite- re Vorgehensweise o eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth in Abstim- mung mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln, insbesondere in Bezug auf die Störfallthematik. o den Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der Stadt Brühl unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs- und Auskiesungsproblematik ver- tiefend zu prüfen. o den Standort „PrimeSite Rhine“ in Weilerswist/Euskirchen aufgrund seiner erhebli- chen Entfernung des Frischezentrums zum Versorgungsgebiet Köln (Distanz rund 40 km) nicht weiter zu verfolgen; es sei denn, die Ratsgremien entscheiden sich aus- drücklich dafür. - beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Standorteignung im Hinblick auf die Störfallthematik „Am Kalscheurer Hof“ in Kooperation mit der Stadt Hürth in Auftrag zu geben. Die Kosten werden hierfür auf 30.000 € (35.700 € brutto) geschätzt. Entspre- chende Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – berücksichtigt. - beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frische- zentrum zu den Standorten in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstim- mungsgesprächen mit den Städten Hürth und Brühl dem Rat vorzulegen. - beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den vorgenannten Prüfergebnissen einen Vergleich des Standortes Marsdorf und des interkommunalen Modells in Hürth oder Brühl hinsichtlich Realisierungszeit, Kosten und Risiken im Abgleich mit den Auswir- kungen auf die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung Parkstadt Süd einschließlich einer Darstellung zur Freistellung des heutigen Großmarktstandorts auszuarbeiten und eine abschließende Empfehlung für einen Standort für den Neubau des Frischezentrums vorzulegen. - Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Gespräche mit der Stadt Bornheim Seite 2 (vgl. Mitteilung 1929/2016) mit dem Ziel zu führen, eine weitere Standortoption für ei- nen Frischezentrum auf einer geeigneten Fläche mit einer Mindestgröße von 15 ha zu prüfen. Bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschus-ses am 01.12.2016 soll ein Ergebnis vorgelegt werden, um entscheiden zu können, ob eine vertiefende Prüfung durchge- führt werden soll. - Die weitergehenden Prüfungen der Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth und „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl sollen zügig durchgeführt werden, so dass dem Wirt- schaftsausschuss am 09.03.2017 ein Ergebnis in Form eines Beschlussvorschlags vorgelegt und der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 entscheiden kann. - Auf Basis seiner gefassten Beschlüsse, zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2016, be- auftragt der Rat die Verwaltung, die Planung zur Errichtung des Frischezentrums in Köln-Marsdorf weiter parallel voranzutreiben. - Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine belastbare Zeitplanung für die städtebau- liche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“ – mit dem Focus auf der Bedeutung des derzeitigen Großmarktareals – zu erstellen und dem Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsaus-schuss spätestens zu ihren Sitzungen im März 2017 vorzulegen 2. Gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebes Der Rat - stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebs-form entsprechend des Beschlusses vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) fest. Die Kosten- schätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 100.000 € netto (ca. 120.000 € inkl. MwSt.). Die entsprechenden Mittel wurden im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt. - Die gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebs soll mit dem Ziel durchgeführt werden, dass dem Wirtschaftsausschuss am 22.06.2017 das Gutachten vorgelegt werden kann. 3. Personalbedarf - beschließt die Einrichtung einer zunächst auf drei Jahre befristeten Mehrstelle Ver- waltungsangestellte/Verwaltungsangestellter, VGr. II hD BAT, bzw. EG 13 TVöD beim Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften. Da die Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird eine entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 verwaltungsintern zur Verfügung ge-stellt. Die erforderlichen Mittel i.H.v. 86.800 € sind im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen – abzubilden. Die Kompensation erfolgt aus Sachmitteln, die im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen – veranschlagt wur- den. Sachstand: Ergebnis Standortprüfungen: Die Stadt Bornheim teilte auf wiederholte Anfrage mit, dass in der angefragten Grö- ßenordnung keine Flächen zur Verfügung stehen. Die Standorte Hürth und Brühl werden derzeit vertiefend geprüft. Diese Prüfungen sind Seite 3 noch nicht abgeschlossen. Bezüglich des zusätzlichen Personalbedarfs wurde ein entsprechendes Stellenbeset- zungsverfahren eingeleitet. Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung zu einem ge- eigneten Standort für eine Verlagerung des Großmarktes beinhaltet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0101/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27