0435/2019
9. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2525 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 18.02.2019 0435/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 Verkehrsausschuss 26.03.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 26.03.2019 9. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes der Stadt Köln Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.10 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 bat SE Blömer-Freker darum, in einer der nächsten Sitzungen die Anbindung an den Militärring zeitlich darzustellen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurden zum Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße keine relevanten Einwendungen erhoben. Hauptthema der Einwendungen ist die geplante Rampe von der Militärringstraße auf die Aachener Straße, da hier in nicht unerheblichem Maß Anliegerinnen und Anlieger betroffen sein werden. Aufgrund der im Planfeststellungsverfahren eingegangenen Einwendungen hat die Verwaltung die folgenden Aspekte mit Hilfe externer Gutachten noch vertieft untersucht: Lärmschutz Kleingärten, Aktiver Lärmschutz im neuen Rampenbereich auf der Rückseite des Alten Militärrings, Artenschutz im Bereich der Stolberger Straße, Artenschutz im Bereich der neuen Rampe an der Aachener Straße, Vertiefende Verkehrsuntersuchung für Alternativvorschläge am Knotenpunkt Militärringstra- ße/vorh. östliche Rampe zur Aachener Straße. Sämtliche Untersuchungen wurden mittlerweile abgeschlossen und bei der planfeststellenden Behör- de eingereicht. Aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität der Verkehrsthematik befindet sich die Verwaltung der- zeit im fachlichen Austausch mit der Bezirksregierung Köln zum Thema der verkehrlichen Notwendig- keit einer neuen Rampe. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens und zu dessen Dauer kann daher derzeit seitens der Verwaltung keine fundierte Aussage getroffen werden. Die bisher von der Verwaltung kommunizierten Zeiten für die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehenden Arbeiten haben nach wie vor Gültigkeit: Vergabe weiterer Planungsleistungen und 2 Fertigstellung der Planung ..................................... ca. 1-2 Jahre (je nach Vergabeverfahren), Ausschreibung der Bauleistung ............................. ca. 9 Monate, Ausbau ................................................................... ca. 2 Jahre. Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0435/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 12:57