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9. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 0435/2019 vom 18.02.2019

Stand: Am 26.03.2019 im Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 664/1 Vorlagen-Nummer 18.02.2019 0435/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 Verkehrsausschuss 26.03.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 26.03.2019 9. Änderung des Gesamtverkehrskonzeptes der Stadt Köln Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.10 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 bat SE Blömer-Freker darum, in einer der nächsten Sitzungen die Anbindung an den Militärring zeitlich darzustellen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurden zum Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße keine relevanten Einwendungen erhoben. Hauptthema der Einwendungen ist die geplante Rampe von der Militärringstraße auf die Aachener Straße, da hier in nicht unerheblichem Maß Anliegerinnen und Anlieger betroffen sein werden. Aufgrund der im Planfeststellungsverfahren eingegangenen Einwendungen hat die Verwaltung die folgenden Aspekte mit Hilfe externer Gutachten noch vertieft untersucht:  Lärmschutz Kleingärten,  Aktiver Lärmschutz im neuen Rampenbereich auf der Rückseite des Alten Militärrings,  Artenschutz im Bereich der Stolberger Straße,  Artenschutz im Bereich der neuen Rampe an der Aachener Straße,  Vertiefende Verkehrsuntersuchung für Alternativvorschläge am Knotenpunkt Militärringstra- ße/vorh. östliche Rampe zur Aachener Straße. Sämtliche Untersuchungen wurden mittlerweile abgeschlossen und bei der planfeststellenden Behör- de eingereicht. Aufgrund der außergewöhnlichen Komplexität der Verkehrsthematik befindet sich die Verwaltung der- zeit im fachlichen Austausch mit der Bezirksregierung Köln zum Thema der verkehrlichen Notwendig- keit einer neuen Rampe. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens und zu dessen Dauer kann daher derzeit seitens der Verwaltung keine fundierte Aussage getroffen werden. Die bisher von der Verwaltung kommunizierten Zeiten für die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehenden Arbeiten haben nach wie vor Gültigkeit: Vergabe weiterer Planungsleistungen und 2 Fertigstellung der Planung ..................................... ca. 1-2 Jahre (je nach Vergabeverfahren), Ausschreibung der Bauleistung ............................. ca. 9 Monate, Ausbau ................................................................... ca. 2 Jahre. Gez. BG Blome

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.03.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 26.03.2019 zuletzt

    Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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