0103/2022
Einrichtung des angemieteten Gebäudes und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Gymnasium Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022.
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Anlage 2 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung gesamt - Aachener Straße
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Anlage 03 lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke 33 9.000,00 € 297.000,00 € 2 Informatikräume PC-Tische, Stühle, Schränke 2 10.000,00 € 20.000,00 € 3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 € 4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 14 4.000,00 € 56.000,00 € 5 Teamräume Tisch, Stühle, Schränke 9 11.000,00 € 99.000,00 € 6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 8 3.000,00 € 24.000,00 € 7 Ausstattung Interim-Küche Spülmaschine, Geschirr, Tische und Stühle, etc. 1 25.000,00 € 25.000,00 € 8 Speiseraum 240qm Tische, Stühle 1 20.000,00 € 20.000,00 € 9 Aufenthaltsräume Ganztag Mobiliar und Spiele 3 15.000,00 € 45.000,00 € 10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 3 4.000,00 € 12.000,00 € 11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 € 5.000,00 € 12 Chemie-Fachraum Spezialmobiliar 0 50.000,00 € 0,00 € 13 Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel 2 40.000,00 € 80.000,00 € 14 NW-Sek I Spezialmobiliar 0 35.000,00 € 0,00 € 15 NW-Sek I Unterrichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 € 16 NW-Sek II Spezialmobiliar 0 35.000,00 € 0,00 € 17 NW-Sek II Unterrichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 € 18 Vorbereitung/Sammlung NW (280 qm) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke etc. 0 40.000,00 € 0,00 € 19 Hauswirtschaft Lehrküche Küchenmöbel und Geräte 0 50.000,00 € 0,00 € 20 Hauswirtschaft Theorie Tische, Stühle, Schränke 0 15.000,00 € 0,00 € 21 Hauswirtschaft Unterrichtsmittel Hausrat Grundausstattung 0 5.000,00 € 0,00 € 22 Textiles Gestalten Möbel Nähmaschinentische, Stühle, Schränke 0 15.000,00 € 0,00 € 23 Textiles Gestalten Unterrichtsmittel Nähmaschinen etc. 0 10.000,00 € 0,00 € 24 Technikräume Werkbänke, Schwerlastregale etc. 0 40.000,00 € 0,00 € 25 Technikräume Unterrichtsmittel Maschinen, Handgeräte 0 20.000,00 € 0,00 € 26 Kunsträume Tische (Spezialoberfläche), Stühle, Schränke 0 10.000,00 € 0,00 € 27 Kunsträume, Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner etc. 2 15.000,00 € 30.000,00 € 28 Brennofenraum Brennofen, Regale 0 12.000,00 € 0,00 € 29 Musikräume Tische, Stühle, Schränke 2 10.000,00 € 20.000,00 € 30 Musikräume Instrumente etc. 2 15.000,00 € 30.000,00 € 31 Klausurraum Tisch, Stühle, Schränke 1 7.000,00 € 7.000,00 € 32 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie Beschallung etc. 0 200.000,00 € 0,00 € 33 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 100.000,00 € 100.000,00 € 34 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 35 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 150.000,00 € 150.000,00 € 36 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 3 5.000,00 € 15.000,00 € 37 Gymnastikhalle bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, Reckstangen, Netze, Trampoline etc. 1 25.000,00 € 25.000,00 € 38 Umkleidebereich inkl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 2 7.000,00 € 14.000,00 € 39 Medienwagen für Beamer 0 1.000,00 € 0,00 € 40 Vorhänge bzw. Lamellen für alle Räume 0 2.500,00 € 0,00 € 41 Bühnenvorhang Aula mit Branschutzausstattung, elektrisch 0 25.000,00 € 0,00 € 42 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 4 10.000,00 € 40.000,00 € 42 Türschilder mit Montage, Beschriftung, Brandschutz 345 50,00 € 17.250,00 € 44 Streugutkisten für Schulhof 1 1.000,00 € 1.000,00 € 45 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 1.311.250,00 € technische Ausstattung PC's für Selbstlernzentrum feste Stationen mit Drucker 10 1.500,00 € 15.000,00 € Beamer pro Etage zuzügl. Fachräume Kunst, Musik etc 0 1.000,00 € 0,00 € Touchpanel pro Jahrgang zuzügl. NW-Fachräume 53 4.000,00 € 212.000,00 € Whiteboard pro Jahrgang zuzügl. NW-Fachräume 96 500,00 € 40.000,00 € Notebooks mit Notebookwagen je 30 imacs mit 1 Wagen, 1 pro Zug 1 50.000,00 € 50.000,00 € ipads mit ipad-Wagen je 30 ipads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 30 20.000,00 € 600.000,00 € Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.) PC's, Drucker etc. 21 1.500,00 € 31.500,00 € Informatikräume je 15 PC's, Drucker etc., interaktive Tafeln 2 20.000,00 € 40.000,00 € Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc. 1 1.000,00 € 1.000,00 € Telefonanlage inkl. Endgeräten 0,3 100.000,00 € 30.000,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 1.019.500,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 2.330.750,00 € zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 174.806,25 € Gesamtsumme 2.505.556,25 € Gesamtsumme (gerundet) Schule, Beschlussart Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 2.510.000,00 €
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 0103/2022 Freigabedatum 12.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des angemieteten Gebäudes und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Gymnasium Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einrichtung des angemieteten Gebäudes des Gymnasiums Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 € (investiver Anteil: 753.000 €, konsumtiver Anteil: 1.757.000 €). Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außer- planmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem An- lagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten. Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aache- ner Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums Aachener Straße 744 - 750 in Müngersdorf. 3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Ver- waltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellen- anteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrech- nungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 + ESHM TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerich- tete Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum In- krafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen be- stehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Schulsekretariats- und Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des neuen Gymnasiums Aache- ner Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den Ausführungen in der Begründung bereitzu- stellen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2022 393.000 € 2023-2030: jährlich 45.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022 917.000 € 2023-2030: jährlich 105.000 Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen 2022 29.250 € ab 2023 154.050 € b) Sachaufwendungen etc. (Kosten Büroplatz) ab 2022 12.800 € c) bilanzielle Abschreibungen 2023 26.200 € 2024-2031: jeweils zzgl. 3.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für das angemietete Gebäude ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozes- se für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung In seiner Sitzung am 24.06.2021 beschloss der Rat der Stadt Köln die schulrechtliche Errichtung ei- nes neuen Gymnasiums am Standort Aachener Straße 744-750, 50933 Köln-Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Beschluss 1748/2021). Die Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Der Rat der Stadt Köln beschloss, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 4 Die Anmietung des Objekts Aachener Straße 744 -750 soll ab dem 01.08.2022 für einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. Die erforderlichen Umbaukosten von rund 19 Mio. Euro werden vom Vermie- ter getragen und über die Miete abgerechnet. Der RPA-Prüfbericht ist als Anlage 02 beigefügt. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und zu unterhalten. Sofern möglich erfolgt die Beschaffung aus bestehenden Rahmenlieferverträgen. Einrichtung: Das Gymnasium startet zum Schuljahresbeginn 2022/23 mit der Jahrgangsstufe 5 (drei Klassen mit 93 Schüler*innen) in einem angemieteten Gebäude auf der Aachener Straße 744 – 750 in Müngers- dorf. In den Schuljahren 2023/24 bis 2030/31 wird das Gymnasium um je einen weiteren Jahrgang aufgebaut. Die Ausstattung der Fachräume, der Bibliothek, der Verwaltungsräume, der vorläufigen Mensa und der Ganztagsbereiche erfolgt bereits vollständig zum Schuljahr 2022/23. Diese Bereiche werden ab Beginn des Schulbetriebs genutzt und später lediglich eine höhere Auslastung erfahren. Die allgemeinen Unterrichtsräume und die dazugehörigen Differenzierungsräume werden sukzessive eingerichtet. Zum Schuljahresbeginn 2022/23 werden jeweils drei Unterrichtsräume und drei Differen- zierungsräume auf zwei Etagen mit Möbeln, Touchpanels etc. ausgestattet. Weitere Räume folgen jeweils jährlich entsprechend der geplanten Nutzung. Auf diesem Weg starten Gewährleistungszeit- räume erst mit tatsächlicher Verwendung und auch der Mitteleinsatz erfolgt erst bei tatsächlichem Bedarf. Der Gesamtbedarf ist bereits in dieser Beschlussvorlage berücksichtigt. Der Standort Aachener Str. 744 – 750 verfügt nicht über eine eigene Turnhalle. Es wird derzeit nach mehreren Lösungsmöglichkeiten in verschiedene Richtungen gesucht. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit ab Sommer die Dreifachturnhalle in dem neuen Gymnasium Zusestraße zu nutzen. Eine Grundausstattung mit Sportzubehör wird beschafft, um die als Gymnastikhalle genutzten Räumlich- keiten so auszustatten, dass Teile des Sportunterrichts in der Aachener Straße 744 - 755 stattfinden können. Summe Investiv konsumtiv 2022 1.310.000,00 393.000,00 917.000,00 2023 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2024 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2025 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2026 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2027 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2028 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2029 150.000,00 45.000,00 105.000,00 2030 150.000,00 45.000,00 105.000,00 gesamt 2.510.000,00 753.000,00 1.757.000,00 Finanzierung: Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Hö- he von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau notwendig. Die Deckung erfolgt durch entsprechende 5 Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten. Aufgrund des aktuell laufenden Förderprogrammes DigitalPakt ist nach aktuellen Prognosen bei der Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werk- stätten eine entsprechende Deckungsmöglichkeit vorhanden. Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufga- ben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind antei- lig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Sachaufwendungen: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten (vgl. Tabelle unten) erfolgt voraussichtlich ab 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Haushaltsjahr Abschreibung 2023 26.200 € 2024 29.200 € 2025 32.200 € 2026 35.200 € 2027 38.200 € 2028 41.200 € 2029 44.200 € 2030 47.200 € 2031 50.200 € 2032 50.200 € […] […] Personalkosten: In dem Beschluss 1748/2021 wurde vereinbart, dass aufgrund der hohen Dringlichkeit der schulrecht- lichen Errichtung der Schule als Grundlage für eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde Details zu den erforderlichen Stellen in Schulsekretariat und Schul- hausmeisterschaft gemeinsam mit der notwendigen Einrichtung der neuen Schule gesondert geregelt werden. Für den Schulbeginn im Sommer 2022 sind die Stellen der Schulsekretär*innen und die Schulhaus- meister*innen Stelle zwingend erforderlich. Die vertraglichen Verhandlungen mit dem Vermieter be- züglich eines Facility Management sind noch nicht abgeschlossen. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Errich- tung des neuen Gymnasiums Aachener Straße zum Schuljahr 2022/23 entsteht ein zusätzlicher Be- darf in Höhe von insgesamt 1,5 Stellen EG 6 TVöD Verwaltungsbeschäftige für das Schulsekretariat. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile sind verwaltungsintern entsprechend bereitzu- stellen. 6 Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehen zusätzlichen Personalkosten für das Schulsekretariat des neuen Gymnasiums Aachener Straße in Höhe von insgesamt 83.850 €. Für die Zeit der Inbetrieb- nahme des Gymnasiums ab 01.08.2022 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2023/24 entstehen aufgrund eine gesamtstädtischen realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzlichen Stellenbe- darfe für den Schulsekretariatsbereich. Der Mehraufwand 2022 wird aus dem laufenden Personal- aufwandsbudget finanziert. Ebenso sind für das neue Gymnasium 12.800 € als Kosten eines Büroarbeitsplatzes zu berücksichti- gen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 12.800 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2023ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen. Für die Betreuung des angemieteten Schulgebäudes Aachener Straße für das zum Schuljahr 2022/23 neu eingerichtete Gymnasium bedarf es ebenfalls einer zusätzlichen Stelle Schulhausmeister/in. Die Bewertung der Schulhausmeisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche des Schul- gebäudes. Nach aktuellen Erkenntnissen wird voraussichtlich ab Errichtung des Gymnasiums zum 01.08.2022 eine 1,0 Stelle Schulhausmeister/in in der EG 7 + SHM TVöD benötigt. Die tatsächliche Bewertung der Schulhausmeisterstelle ist endgültig erst bei Übernahme des Gebäudes festzustellen. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die Schulhausmeisterstel- le des neuen Gymnasiums Aachener Straße in Höhe von insgesamt 70.200 €. Für die Zeit der Errich- tung des Gymnasiums zum Schuljahr 2022/23 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2023/24 werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung ge- stellt. Der Mehraufwand 2022 wird aus dem laufenden Personalaufwandsbudget finanziert. Ab 2023 ist die Finanzierung der Personalbedarfe der Schulhausmeister*innen (1,0 Stelle) und Schulsekretär*innen (1,5 Stellen) im Rahmen des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets si- chergestellt. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 .04.2022 40/ Amt für Schulentwicklung Inneneinrichtung des angemieteten Gebäudes für das Gymnasium Aachener Str. 744 - 750, Köln-Müngersdorf mit einem Auftragsvolumen von circa 2.110.000 € netto bezie- hungsweise circa 2.510.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage vom 10.01.2022; eingegangen am 13.04.2022 RPA-Nr. 141/16/06/22 Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.04.2022 ging mir per Session die Beschlussvorlage 0103/2022 für die Inneneinrich- tung des angemieteten Gebäudes für das Gymnasium Aachener Str. 744 - 750, Köln- Müngersdorf zur Stellungnahme zu. Diese wurde auf Nachfrage am 25.04.2022 ergänzt. In seiner Sitzung am 24.06.2021 hat der Rat (Vorlagennummer 1748/2021) die schulrechtli- che Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Aachener Str. 744 – 750 zum Schul- jahr 2022/2023 beschlossen. Die Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Das angegebene Finanzvolumen für die Inneneinrichtung in Höhe von circa 2.110.000 € netto beziehungsweise 2.510.000 € brutto basiert auf einer qualitativen Schätzung mittels vo- rangegangenen Beschaffungen und Rahmenvertragspreisen. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 27 Genseke
Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit
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Begründung der Dringlichkeit: Um die Situation im Stadtbezirk Lindenthal hinsichtlich des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Schulplätzen für die Eingangsklassen der Sek I schnellstmöglich zu optimieren und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, werden im Stadtbezirk 3 zum neuen Schuljahr mehrere Schulen in Betrieb genommen, darunter das GY Aachener Straße. Die Möblierung und Ausstattung ist für die Inbetriebnahme unabdingbar und muss, in Anbetracht der zu erwartenden Lieferzeiten, schnellstmöglich beauftragt werden. Eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung des Rates am 08. September 2022 würde eine rechtzeitige Beauftragung zur Möblierung und Ausstattung zum Schulbeginn am 10. August 2022 nicht gewährleisten. Aufgrund der Vielzahl der beteiligten. städtischen Dienststellen und der dezernatsübergreifenden Mitwirkung war eine fristgereichte Vorlage nicht möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0103/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 12:56