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0103/2022

Einrichtung des angemieteten Gebäudes und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für das Gymnasium Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung gesamt - Aachener Straße

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

14538 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 0103/2022 
Freigabedatum 
12.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung des angemieteten Gebäudes und entsprechende Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen für das Gymnasium Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf 
im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Einrichtung des angemieteten Gebäudes des Gymnasiums Aachener 
Straße 744 – 750 in Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 € (investiver 
Anteil: 753.000 €, konsumtiver Anteil: 1.757.000 €). 
 
Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außer-
planmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem An-
lagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten. 
 
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind 
anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau 
zu veranschlagen. 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € 
sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
zu veranschlagen. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im 
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aache-
ner Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums Aachener 
Straße 744 - 750 in Müngersdorf. 
 
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Ver-
waltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu 
eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellen-
anteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für die Zeit der Errichtung des 
Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrech-
nungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.  
 
4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 
Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 + ESHM TVöD  für das ab 01.08.2022 neu eingerich-
tete Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum In-
krafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen be-
stehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Schulsekretariats- 
und Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des neuen Gymnasiums Aache-
ner Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den Ausführungen in der Begründung bereitzu-
stellen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  2022 393.000 € 
   2023-2030: jährlich 45.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022 917.000 € 
   2023-2030: jährlich 105.000 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen  2022  29.250 € 
   ab 2023  154.050 € 
b) Sachaufwendungen etc.  (Kosten Büroplatz) ab 2022  12.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen  2023  26.200    € 
   2024-2031: jeweils zzgl. 3.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für das angemietete Gebäude ergeben sich 
Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozes-
se für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. 
Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung 
auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung 
 
In seiner Sitzung am 24.06.2021 beschloss der Rat der Stadt Köln die schulrechtliche Errichtung ei-
nes neuen Gymnasiums am Standort Aachener Straße 744-750, 50933 Köln-Müngersdorf zum 
Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (Beschluss 1748/2021). Die 
Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
 
Der Rat der Stadt Köln beschloss, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz 
Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

4 
 
Die Anmietung des Objekts Aachener Straße 744 -750 soll ab dem 01.08.2022 für einen Zeitraum 
von 30 Jahren erfolgen. Die erforderlichen Umbaukosten von rund 19 Mio. Euro werden vom Vermie-
ter getragen und über die Miete abgerechnet. 
 
Der RPA-Prüfbericht ist als Anlage 02 beigefügt. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und zu unterhalten. Sofern 
möglich erfolgt die Beschaffung aus bestehenden Rahmenlieferverträgen. 
 
Einrichtung: 
 
Das Gymnasium startet zum Schuljahresbeginn 2022/23 mit der Jahrgangsstufe 5 (drei Klassen mit 
93 Schüler*innen) in einem angemieteten Gebäude auf der Aachener Straße 744 – 750 in Müngers-
dorf. In den Schuljahren 2023/24 bis 2030/31 wird das Gymnasium um je einen weiteren Jahrgang 
aufgebaut. 
 
Die Ausstattung der Fachräume, der Bibliothek, der Verwaltungsräume, der vorläufigen Mensa und 
der Ganztagsbereiche erfolgt bereits vollständig zum Schuljahr 2022/23. Diese Bereiche werden ab 
Beginn des Schulbetriebs genutzt und später lediglich eine höhere Auslastung erfahren. 
 
Die allgemeinen Unterrichtsräume und die dazugehörigen Differenzierungsräume werden sukzessive 
eingerichtet. Zum Schuljahresbeginn 2022/23 werden jeweils drei Unterrichtsräume und drei Differen-
zierungsräume auf zwei Etagen mit Möbeln, Touchpanels etc. ausgestattet. Weitere Räume folgen 
jeweils jährlich entsprechend der geplanten Nutzung. Auf diesem Weg starten Gewährleistungszeit-
räume erst mit tatsächlicher Verwendung und auch der Mitteleinsatz erfolgt erst bei tatsächlichem 
Bedarf. Der Gesamtbedarf ist bereits in dieser Beschlussvorlage berücksichtigt. 
 
Der Standort Aachener Str. 744 – 750 verfügt nicht über eine eigene Turnhalle. Es wird derzeit nach 
mehreren Lösungsmöglichkeiten in verschiedene Richtungen gesucht. Es besteht zum Beispiel die 
Möglichkeit ab Sommer die Dreifachturnhalle in dem neuen Gymnasium Zusestraße zu nutzen. Eine 
Grundausstattung mit Sportzubehör wird beschafft, um die als Gymnastikhalle genutzten Räumlich-
keiten so auszustatten, dass Teile des Sportunterrichts in der Aachener Straße 744 - 755 stattfinden 
können. 
 
 Summe Investiv konsumtiv 
2022 1.310.000,00 393.000,00 917.000,00 
2023 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2024 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2025 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2026 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2027 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2028 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2029 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
2030 150.000,00 45.000,00 105.000,00 
gesamt 2.510.000,00 753.000,00 1.757.000,00 
 
Finanzierung: 
 
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Hö-
he von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - 
GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau notwendig. Die Deckung erfolgt durch entsprechende

5 
Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlungen 
für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 
18 - Einrichtung Werkstätten. Aufgrund des aktuell laufenden Förderprogrammes DigitalPakt ist nach 
aktuellen Prognosen bei der Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werk-
stätten eine entsprechende Deckungsmöglichkeit vorhanden. 
 
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig 
in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufga-
ben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 
4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen. 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € 
erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind antei-
lig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. 
 
Sachaufwendungen: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten (vgl. Tabelle 
unten) erfolgt voraussichtlich ab 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Haushaltsjahr Abschreibung 
2023 26.200 € 
2024 29.200 € 
2025 32.200 € 
2026 35.200 € 
2027 38.200 € 
2028 41.200 € 
2029 44.200 € 
2030 47.200 € 
2031 50.200 € 
2032 50.200 € 
[…] […] 
 
Personalkosten: 
 
In dem Beschluss 1748/2021 wurde vereinbart, dass aufgrund der hohen Dringlichkeit der schulrecht-
lichen Errichtung der Schule als Grundlage für eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln 
als obere Schulaufsichtsbehörde Details zu den erforderlichen Stellen in Schulsekretariat und Schul-
hausmeisterschaft gemeinsam mit der notwendigen Einrichtung der neuen Schule gesondert geregelt 
werden. 
 
Für den Schulbeginn im Sommer 2022 sind die Stellen der Schulsekretär*innen und die Schulhaus-
meister*innen Stelle zwingend erforderlich. Die vertraglichen Verhandlungen mit dem Vermieter be-
züglich eines Facility Management sind noch nicht abgeschlossen. 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Errich-
tung des neuen Gymnasiums Aachener Straße zum Schuljahr 2022/23 entsteht ein zusätzlicher Be-
darf in Höhe von insgesamt 1,5 Stellen EG 6 TVöD Verwaltungsbeschäftige für das Schulsekretariat. 
Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile sind verwaltungsintern entsprechend bereitzu-
stellen.

6 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehen zusätzlichen Personalkosten für das Schulsekretariat des 
neuen Gymnasiums Aachener Straße in Höhe von insgesamt 83.850 €. Für die Zeit der Inbetrieb-
nahme des Gymnasiums ab 01.08.2022 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2023/24 entstehen 
aufgrund eine gesamtstädtischen realisierbaren Kapazitätsausgleiches keine zusätzlichen Stellenbe-
darfe für den Schulsekretariatsbereich. Der Mehraufwand 2022 wird aus dem laufenden Personal-
aufwandsbudget finanziert. 
 
Ebenso sind für das neue Gymnasium 12.800 € als Kosten eines Büroarbeitsplatzes zu berücksichti-
gen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 12.800 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 
aus veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2023ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. 
 
Für die Betreuung des angemieteten Schulgebäudes Aachener Straße für das zum Schuljahr 2022/23 
neu eingerichtete Gymnasium bedarf es ebenfalls einer zusätzlichen Stelle Schulhausmeister/in. Die 
Bewertung der Schulhausmeisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche des Schul-
gebäudes. Nach aktuellen Erkenntnissen wird voraussichtlich ab Errichtung des Gymnasiums zum 
01.08.2022 eine 1,0 Stelle Schulhausmeister/in in der EG 7 + SHM TVöD benötigt. Die tatsächliche 
Bewertung der Schulhausmeisterstelle ist endgültig erst bei Übernahme des Gebäudes festzustellen. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die Schulhausmeisterstel-
le des neuen Gymnasiums Aachener Straße in Höhe von insgesamt 70.200 €. Für die Zeit der Errich-
tung des Gymnasiums zum Schuljahr 2022/23 bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2023/24 werden 
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung ge-
stellt. Der Mehraufwand 2022 wird aus dem laufenden Personalaufwandsbudget finanziert. 
 
Ab 2023 ist die Finanzierung der Personalbedarfe der Schulhausmeister*innen (1,0 Stelle) und 
Schulsekretär*innen (1,5 Stellen) im Rahmen des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets si-
chergestellt. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1307 Zeichen

14   .04.2022 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
40/ Amt für Schulentwicklung 
 
 
Inneneinrichtung des angemieteten Gebäudes für das Gymnasium Aachener Str. 744 - 
750, Köln-Müngersdorf mit einem Auftragsvolumen von circa 2.110.000 € netto bezie-
hungsweise circa 2.510.000 € brutto 
hier: Stellungnahme zur Beschlussvorlage vom 10.01.2022; eingegangen am 
13.04.2022 
RPA-Nr. 141/16/06/22 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 13.04.2022 ging mir per Session die Beschlussvorlage 0103/2022 für die Inneneinrich-
tung des angemieteten Gebäudes für das Gymnasium Aachener Str. 744 - 750, Köln-
Müngersdorf zur Stellungnahme zu. Diese wurde auf Nachfrage am 25.04.2022 ergänzt. 
In seiner Sitzung am 24.06.2021 hat der Rat (Vorlagennummer 1748/2021) die schulrechtli-
che Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Aachener Str. 744 – 750 zum Schul-
jahr 2022/2023 beschlossen. Die Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 und 
baut jahrgangsweise auf. 
Das angegebene Finanzvolumen für die Inneneinrichtung in Höhe von circa 2.110.000 € 
netto beziehungsweise 2.510.000 € brutto basiert auf einer qualitativen Schätzung mittels vo-
rangegangenen Beschaffungen und Rahmenvertragspreisen.  
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
27
Genseke

Anlage 1 - Begründung der Dringlichkeit

913 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um die Situation im Stadtbezirk Lindenthal hinsichtlich des dringenden Bedarfs an 
zusätzlichen Schulplätzen für die Eingangsklassen der Sek I schnellstmöglich zu optimieren 
und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, werden im Stadtbezirk 3 zum neuen 
Schuljahr mehrere Schulen in Betrieb genommen, darunter das GY Aachener Straße. 
 
Die Möblierung und Ausstattung ist für die Inbetriebnahme unabdingbar und muss, in 
Anbetracht der zu erwartenden Lieferzeiten, schnellstmöglich beauftragt werden. 
 
Eine Behandlung in der nächsten regulären Sitzung des Rates am 08. September 2022 
würde eine rechtzeitige Beauftragung zur Möblierung und Ausstattung zum Schulbeginn am 
10. August 2022 nicht gewährleisten. 
 
Aufgrund der Vielzahl der beteiligten. städtischen Dienststellen und der 
dezernatsübergreifenden Mitwirkung war eine fristgereichte Vorlage nicht möglich.

Anlage 2 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung gesamt - Aachener Straße

4730 Zeichen

Anlage 03
lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten
1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke 33 9.000,00 € 297.000,00 €
2 Informatikräume PC-Tische, Stühle, Schränke 2 10.000,00 € 20.000,00 €
3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 €
4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 14 4.000,00 € 56.000,00 €
5 Teamräume Tisch, Stühle, Schränke 9 11.000,00 € 99.000,00 €
6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 8 3.000,00 € 24.000,00 €
7 Ausstattung Interim-Küche Spülmaschine, Geschirr, Tische und Stühle, etc. 1 25.000,00 € 25.000,00 €
8 Speiseraum 240qm Tische, Stühle 1 20.000,00 € 20.000,00 €
9 Aufenthaltsräume Ganztag Mobiliar und Spiele 3 15.000,00 € 45.000,00 €
10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 3 4.000,00 € 12.000,00 €
11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 € 5.000,00 €
12 Chemie-Fachraum Spezialmobiliar 0 50.000,00 € 0,00 €
13 Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel 2 40.000,00 € 80.000,00 €
14 NW-Sek I Spezialmobiliar 0 35.000,00 € 0,00 €
15 NW-Sek I Unterrichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 €
16 NW-Sek II Spezialmobiliar 0 35.000,00 € 0,00 €
17 NW-Sek II Unterrichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 €
18 Vorbereitung/Sammlung NW (280 qm) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke etc. 0 40.000,00 € 0,00 €
19 Hauswirtschaft Lehrküche Küchenmöbel und Geräte 0 50.000,00 € 0,00 €
20 Hauswirtschaft Theorie Tische, Stühle, Schränke 0 15.000,00 € 0,00 €
21 Hauswirtschaft Unterrichtsmittel Hausrat Grundausstattung 0 5.000,00 € 0,00 €
22 Textiles Gestalten Möbel Nähmaschinentische, Stühle, Schränke 0 15.000,00 € 0,00 €
23 Textiles Gestalten Unterrichtsmittel Nähmaschinen etc. 0 10.000,00 € 0,00 €
24 Technikräume Werkbänke, Schwerlastregale etc. 0 40.000,00 € 0,00 €
25 Technikräume Unterrichtsmittel Maschinen, Handgeräte 0 20.000,00 € 0,00 €
26 Kunsträume Tische (Spezialoberfläche), Stühle, Schränke 0 10.000,00 € 0,00 €
27 Kunsträume, Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner etc. 2 15.000,00 € 30.000,00 €
28 Brennofenraum Brennofen, Regale 0 12.000,00 € 0,00 €
29 Musikräume Tische, Stühle, Schränke 2 10.000,00 € 20.000,00 €
30 Musikräume Instrumente etc. 2 15.000,00 € 30.000,00 €
31 Klausurraum Tisch, Stühle, Schränke 1 7.000,00 € 7.000,00 €
32 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie 
Beschallung etc.
0 200.000,00 € 0,00 €
33 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 100.000,00 € 100.000,00 €
34 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 €
35 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, 
Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, 
Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor
1 150.000,00 € 150.000,00 €
36 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 3 5.000,00 € 15.000,00 €
37 Gymnastikhalle bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Reckstangen, Netze, Trampoline etc.
1 25.000,00 € 25.000,00 €
38 Umkleidebereich inkl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 2 7.000,00 € 14.000,00 €
39 Medienwagen für Beamer 0 1.000,00 € 0,00 €
40 Vorhänge bzw. Lamellen für alle Räume 0 2.500,00 € 0,00 €
41 Bühnenvorhang Aula mit Branschutzausstattung, elektrisch 0 25.000,00 € 0,00 €
42 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, 
Brandschutz
4 10.000,00 € 40.000,00 €
42 Türschilder mit Montage, Beschriftung, Brandschutz 345 50,00 € 17.250,00 €
44 Streugutkisten für Schulhof 1 1.000,00 € 1.000,00 €
45 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 1.311.250,00 €
technische Ausstattung
PC's für Selbstlernzentrum feste Stationen mit Drucker 10 1.500,00 € 15.000,00 €
Beamer pro Etage zuzügl. Fachräume Kunst, Musik etc 0 1.000,00 € 0,00 €
Touchpanel pro Jahrgang zuzügl. NW-Fachräume 53 4.000,00 € 212.000,00 €
Whiteboard pro Jahrgang zuzügl. NW-Fachräume 96 500,00 € 40.000,00 €
Notebooks mit Notebookwagen je 30 imacs mit 1 Wagen, 1 pro Zug 1 50.000,00 € 50.000,00 €
ipads mit ipad-Wagen je 30 ipads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 30 20.000,00 € 600.000,00 €
Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.)
PC's, Drucker etc. 21 1.500,00 € 31.500,00 €
Informatikräume je 15 PC's, Drucker etc., interaktive Tafeln 2 20.000,00 € 40.000,00 €
Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc. 1 1.000,00 € 1.000,00 €
Telefonanlage inkl. Endgeräten 0,3 100.000,00 € 30.000,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 1.019.500,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 2.330.750,00 €
zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 174.806,25 €
Gesamtsumme 2.505.556,25 €
Gesamtsumme (gerundet)
Schule, Beschlussart
Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
2.510.000,00 €

Beratungsverlauf (4)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0103/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2022
Erstellt
10.01.2022 12:56