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3421/2024

Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark

Mitteilung BV 31.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2024, TOP 1.2

Mitteilung BV

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Einwohnerfrage vom 30.10.2024

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Mitteilung BV

261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3421/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark 
Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.

Einwohnerfrage vom 30.10.2024

6814 Zeichen

An die
Bezirksbürgermeisterin 
Frau Dr. Diana Siebert 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450
50733 Köln
Köln, den 30.10.2024
Einwohnerfrage gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.11.2024
zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert,
hiermit reiche ich Ihnen fristgerecht für die oben bezeichnete Sitzung der Bezirksvertretung Nippes folgende 
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark nebst einer Anlage ein. Die Anlage ist 
Bestandteil meiner Einwohnerfrage.
Beschreibung der Situation:
Im Nordpark in Nippes wurde Ende Oktober 2015 ein Trampelpfad, der über die Hundefreilauffläche Nr. 34 
führte, vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Fuß- und Radweg ausgebaut. Seit diesem 
Zeitpunkt wird diese Ost-West-Verbindung der Amsterdamer Straße mit der Niehler Straße verstärkt von 
Radfahrern frequentiert. In der Folge kommt es zu Konflikten und auch zu Unfällen zwischen Radfahrern 
und Hundehaltern im Abschnitt der Hundefreilauffläche.
Aufgrund der bestehenden Gefährdung hat Ende September 2024 ein Pressetermin mit Hundehaltern 
stattgefunden, zu dem auch die Bezirksbürgermeisterin von Nippes in den Nordpark gekommen war. Es 
wurde deutlich, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss und dass die Gefahrensituation bereits 
seit neun Jahren unverändert besteht.
Es besteht ein Beschluss Bezirksvertretung Nippes vom 03.09.2015, die Hundefreilaufflächen besser und 
deutlicher auszuschildern, siehe RIS-Vorlagen-Nummer AN/1239/2015.
Begründet wurde der Beschluss damit, dass „sowohl Hundebesitzer als auch besonders Nicht-Hundebesitzer 
nicht erkennen können, wo es eine Hundefreilauffläche gibt oder dass sie sich auf einer Hundewiese 
befinden".
Im Weiteren wurde beschlossen, die Verwaltung solle die Möglichkeit einer Umzäunung kleinerer 
Hundefreilaufflächen prüfen.
Daraufhin teilte die Verwaltung am 28.01.2016 mit, dass sie den Text der bisherigen Schilder „geändert, 
gekürzt und mit Piktogrammen ergänzt” habe, siehe RIS-Vorlagen-Nummer 0126/2016.
Die Größe der Hinweisschilder wurde jedoch beibehalten.
Art und Ausführung der bis heute unverändert zum Einsatz kommenden Infoschilderständer, die der 
Aufnahme der Hinweisschilder dienen, können dem Grünbuch Köln, Seite 204, Stand Januar 2020, 
entnommen werden.
Zur Prüfung der Einzäunung von Hundefreilaufflächen, ergänzte die Verwaltung, dass hierfür keine 
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Gegen eine Einzäunung spreche auch, „ dass dadurch die übrige 
Bevölkerung ohne Hund vollkommen von der Nutzung dieser Grünanlagen ausgeschlossen würde".
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark. 30.10.2024, Seite 1 von 3

Der Ausbau des Trampelpfades wurde in einer Einwohnerfrage auf Antrag von Herrn Dr. Kulpe aufgegriffen. 
Diese wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 05.11.2015 beantwortet.
(Zu dieser Zeit wurden Einwohnerfragen keine Vorlagen-Nummern zugeteilt, siehe daher die Ausführungen 
zu TOP 1.2 der entsprechenden Sitzungsniederschrift im Ratsinformationssystem.)
Dr. Kulpe wies darauf hin, dass der Trampelpfad illegal gewesen sei und neben Fußgängern auch von 
Radfahrern benutzt würde, „ obwohl Radfahren auf Grünflächen gemäß der Kölner Stadtordnung unzulässig 
ist“. Darüber hinaus stellte er die Frage, aufgrund welchen Beschlusses dieser Weg gebaut wurde.
Die Verwaltung antwortete wie folgt:
„Der Ausbau des Weges erfolgte als laufendes Geschäft der Verwaltung und bedurfte keines Beschlusses. 
[...] Von der Neubausiedlung „Em Parkveedel“ hatte sich ein Trampelpfad gebildet, der Stolpergefahren 
aufwies. Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht wurde dieser ausgebaut“.
Somit resultiert aus der Beseitigung einer relativ unerheblichen Stolpergefahr im Jahr 2015, seit nunmehr 
neun Jahren die viel erheblichere Gefahr schwerer Zusammenstöße zwischen Radfahrern und Hunden.
Ferner existiert eine Anfrage des Ratsherrn Thomas Hegenbarth, zum Ausbau dieses Weges. Die Verwaltung 
beantwortete diese am 28.04.2016, siehe RIS-Vorlagen-Nummer 0994/2016, einschließlich zugehöriger 
Anlage.
„Der Ausbau des Weges erfolgte als laufendes Geschäft der Verwaltung. Allerdings wurde der Weg nur in 
einer Breite von 1,50 Metern ausgebaut, da er - anders als die übrigen Spazierwege - nicht so stark genutzt 
wird. Die reguläre Gehwegbreite in Grünanlagen beträgt dagegen 2,50 Meter“.
Bei einem Ortstermin wurde widersprüchlich hierzu eine Wegbreite des ausgebauten Trampelpfads von 2,50 
Metern festgestellt.
Aktuell wird seitens der Verwaltung der Ausbau eines durchaus vergleichbaren Trampelpfads in Longerich 
geplant, siehe Anlage. Um diesen Neubau eines Wegs vor der Durchführung der Baumaßnahme zu 
legitimieren, hat die Bezirksvertretung Nippes am 19.09.2024 per einstimmigem Beschluss die Verwaltung 
beauftragt, „den in der Anlage markierten „Weg“ durch den Park [...] mit einer wassergebundenen 
Wegedecke zu befestigen“.
(Anmerkung: Eine wassergebundene Wegedecke stellt in fachlicher Hinsicht die Deckschicht eines 
erforderlichen, mehrschichtigen Aufbaus dar, insofern ist der Wortlaut des Beschlusses nicht korrekt.)
Hauptfrage:
Warum wird dieser Wegebau in Longerich nicht ebenso als Geschäft der laufenden Verwaltung 
durchgeführt?
Unterfrage 1:
Aus Gründen der städtischen Verkehrssicherungspflicht hätte der Weg auf der Hundefreilauffläche im 
Nordpark nach den ersten Verkehrsunfällen zwischen Radfahrern und Hunden gesperrt bzw. zurückgebaut 
werden müssen; warum ist das nicht geschehen bzw. warum geschieht dies nicht?
Unterfrage 2:
Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden seitens der Stadt Köln unternommen, um zukünftigen 
Unfällen vorzubeugen?
Unterfrage 3:
Da der Nordpark in Nippes ebenso wie der Park am Heilig-Geist-Krankenhaus im selben 
Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel" liegen, wird hier die Frage gestellt, ob in beiden 
Fällen eine Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erteilt worden ist, und wenn nicht, 
warum wurde seitens des Grünflächenamts darauf verzichtet?
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark, 30.10.2024, Seite 2 von 3

Freundliche Grüße,
Anlage zur
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 vom 30.10.2024
Links:
Trampelpfad im Nordpark, quer über die
Hundefreilauffläche Nr. 34
Bildquelle: RIS Köln, 
Vorlagen-Nummer 0994/2016, Anlage
Unten:
Trampelpfad im Longericher Park, nicht als
Hundefreilauffläche ausgewiesen
Bildquelle: RIS Köln, Vorlagen-Nummer 1204/2024, 
Anlage
Einwohnerfrage zur Hundefreilauffläche Nr. 34 im Nordpark, 30.10.2024, Seite 3 von 3

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Neusser Straße 450
  • Niehler Straße
  • Amsterdamer Straße
  • Em Parkveedel
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3421/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
31.10.2024
Erstellt
30.10.2024 17:48