0413/2019
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln-Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw.
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Anlage 12, Auszug Bauausschuss 04.05.2020
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Anlage 12 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift d er 40. Sitzung des Bauausschusses vom 04.05.2020 öffentlich 5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln- Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw. 0413/2019 Anmerkung: Hier gelten die gleichen Ausführungen w ie unter TOP 5.1 Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffen t- lich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln -Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw. mit Gesamtkosten in Höhe von 2.485.098,61 € und beschließt die im Haushaltsjahr 2019 auf der Finanzstelle 5620-1004-6-5199 veranschlagten Mittel freizugeben. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt unter der Bedingung, dass das seitens des Leiters des Amtes für Wohnungswesen zugesagte Gespräch mit den baupolitischen Sprechern der Fraktionen durchgeführt wird, bevor über weitere gleichgelagerte Vorlagen entschieden werden soll.
Anlage 10, Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des BauA vom 02.12.2019
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Anlage 10 Antwort der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2019 1. Hintergrund In der Vergangenheit wurden bei der kostenmäßigen Betrachtung nur die Kosten des Teilplanes 1004 berücksichtigt. Der Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % wirkte sich insoweit nicht kostenmindernd aus, da er in einem anderen Teilplan abgebildet wird. Für dieses Bauvorhaben wird ein Tilgungsnachlass i. H. v. voraussichtlich rund 359.000 Euro gewährt (abweichend von der Beschlussvorlage, hier waren fälschlich 319.800 Euro ausgewiesen). Auf die Abschreibungsdauer des Gebäudes von 60 Jahren bezogen, ergibt sich ein jährlicher kalkulatorischer Ertrag von rund 6.000 Euro, der die jährliche Belastung entsprechend vermindert. Es finden zurzeit verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche statt, inwieweit die wirtschaftlichen Zusammenhänge der Bauvorhaben künftig umfassender dargestellt werden können. 2. Wird hier auch nach § 34a BauGB gebaut? Kann statt 2- auch 3-geschossig gebaut werden? Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 30 BauGB i. V. m. dem geltenden Bebauungsplan Nr. 62529/03-00-05, in dem auch Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit getroffen werden. Demnach gilt in dem hier überplanten Bereich eine Höchstgrenze für Vollgeschosse von 2. Ferner sind Satteldächer mit einer Dachneigung von max. 35° zu planen. 3. Erläuterung zu den in der Vorlage verwendeten Begriffen „Freisitz/Loggia“ und deren Größe Ein Freisitz ist gemäß den Wohnraum-Förderbestimmungen NRW 2019, Anlage 1, Nr. 1.3 für jede Wohneinheit vorgeschrieben. Ob ein Freisitz als Loggia, Balkon oder Terrasse umgesetzt wird, richtet sich nach der Kubatur des Gebäudes, sowie weiteren Planungsvorgaben (z.B. notwendige Grünfläche, Fensterfläche, etc.). Die Größe der Freisitzflächen ist von der jeweiligen Wohnungsgröße abhängig. 4. Kann die Planung so verändert werden, dass der Abstellraum für die rollstuhlgerechten Wohneinheiten im Erdgeschoss ebenerdig errichtet wird, sodass der Aufzug entfallen kann? Die Verwaltung ist grundsätzlich darum bemüht, den Einbau eines Aufzuges zu vermeiden bzw. ihn nur dann einzuplanen, wenn es notwendig ist. Für die vorliegende Planung ist der Einbau eines Aufzuges gemäß Landesbauordnung zwar nicht vorgeschrieben. Die Notwendigkeit ergibt sich jedoch aus der Absicht, zwei rollstuhlgerechte Wohnungen zu planen und das Grundstück optimal mit Wohnraum zu nutzen. Es sind nicht nur die Wohnungen selbst, die stufenlos erreichbar sein müssen, sondern auch die Neben- und Gemeinschaftsräume. Das sind konkret je ein Abstellraum für eine Wohnung, der Wasch- sowie der Trockenraum. Die Planung von Wasch- und Trockenräumen ist förderrechtlich vorgeschrieben. Diese Räume müssen jedem Bewohner zugänglich sein. Auch wenn der Abstellraum innerhalb der rollstuhlgerechten Wohnung untergebracht wird und es einen Waschmaschinenanschluss in der Wohneinheit gibt, sind demnach noch weitere Funktionsbereiche stufenlos zugänglich zu machen. Da sich diese Funktionsbereiche in einem Mehrparteien-Wohnhaus regelmäßig im Kellergeschoss befinden, die rollstuhlgerechten Wohnungen jedoch in den darüber liegenden Geschossen, ist die Planung eines Aufzuges häufig unumgänglich. Um bei dem hier in Rede stehenden Objekt keinen Aufzug in den Schacht bauen zu müssen, sieht die Verwaltung zwei mögliche Varianten: Variante 1 (rollstuhlgerechte Wohnungen bleiben erhalten): Die Abstellräume für die rollstuhlgerechten Wohnungen werden innerhalb der Wohnungen eingeplant. Dadurch gehen mindestens 5 m² Wohnfläche je Einheit verloren. Der Trockenraum wird im Erdgeschoss untergebracht. Im Zuge dessen muss eine der Wohnungen im Erdgeschoss deutlich verkleinert werden. Der Keller muss umgeplant werden, da hier entsprechende Flächen wegfallen. Der Verzicht auf einen Aufzug hätte demnach eine Mindernutzung des Grundstücks zur Folge mit dem Ergebnis, dass auch Mieteinnahmen ausbleiben. Im günstigsten Fall sind es lediglich 30 m² an Wohnfläche, die entfallen. Dies bedeutet eine Einbuße an Mieteinnahmen von jährlich rund 2.500 €. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Umstand, dass bei dieser Variante eine doch recht ungewöhnliche Gebäudeaufteilung entsteht, bei der die Funktionsräume auf verschiedenen Etagen zu finden sind. Variante 2 (keine rollstuhlgerechten Wohnungen): In dem Objekt werden keine rollstuhlgerechten Wohnungen geplant. Die Erdgeschosswohnungen werden, wie die auf den anderen Etagen, „lediglich“ barrierefrei errichtet. Hierdurch könnte der Aufzug entfallen. Allerdings bedeutet dies auch, dass auf den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen an diesem Standort allein aus dem Grund verzichtet wurde, dass ein Aufzug nicht vorgeschrieben ist. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden jedoch auch in solchen Siedlungsbereichen benötigt, in denen eine ein- oder zweigeschossige Bebauung vorherrscht und auf einen Aufzug rein bauordnungsrechtlich meist verzichtet werden kann. Ergebnis: Beide Varianten sind aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend. Zudem gehen sie beide mit Umplanungen einher, die ebenfalls mit Kosten verbunden sind. Grob geschätzt geht die Verwaltung von Umplanungskosten in Höhe von 50.000 € für jede Variante aus. Ferner ist mit einem zeitlichen Verzug von etwa 6 Monaten zu rechnen. Bei einem Mietwohnungsbau nach den Wohnraumförderbestimmungen NRW ist zwar nicht immer ein Aufzug zu realisieren. In jedem Fall muss aber planerisch nachgewiesen werden, dass die Wohnungen zu einem späteren Zeitpunkt stufenlos zugänglich gemacht werden können. Für das Projekt Langenbergstraße bedeutet das, dass auf den Bau des geplanten Aufzugsschachtes ohnehin nicht verzichtet werden kann. Ein nachträglich anzubringender Außen-Aufzug scheidet aus planerischen Gründen hier aus. Die Verwaltung favorisiert weiterhin die vorgestellte Planung mit zwei rollstuhlgerechten Wohnungen und Aufzug. Dieser wird laut Kostenberechnung rund 35.000 € kosten. Im Rahmen der Wohnraumförderung ist für den Aufzug bereits ein pauschales Zusatzdarlehen in Höhe von 55.000 € zugesagt worden, wobei ein Tilgungsnachlass von 13.750 € gewährt wird, sodass der Aufzug unterm Strich lediglich mit rund 21.250 € zu Buche schlagen wird. Für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum wird hier überdies ein Zusatzdarlehen von 15.000 € gewährt, mit einem erhöhten Tilgungsnachlass von 7.500 €. Insgesamt ist festzustellen, dass die Wohnraum-Förderbestimmungen in NRW hinsichtlich des Ausstattungsumfanges im geförderten Wohnungsbau gerade bei kleineren Objekten zu überproportionalen Kosten führen können. 5. Weiterhin greift Herr Brust die Außenanlagen mit Kosten von rd. 170.000 € auf. Bei der GAG sei es beispielsweise üblich, Mietergärten zu errichten; dies sei kostenneutral und sozial wesentlich sinnvoller. Er regt an, dies auch für das zur Rede stehende Objekt zu prüfen. Bei dem Objekt werden Außenanlagen errichtet, die verschiedenen Funktionen gerecht werden. Mietergärten sind tatsächlich vorgesehen, machen aber nur einen geringen Teil der Investitionssumme von rund 170.000 € brutto aus. Der Großteil der Kosten entfällt auf gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Dies sind u.a.: - Gepflasterte Wege - Einfriedungen - Parkplätze - Eine Spielfläche - Eine Rigole zur Versickerung des Niederschlagswassers. Diese Bereiche sind in dem der Vorlage beigefügten Plan zu ersehen und können nicht durch Mietergärten ersetzt werden. 6. RM Halberstadt-Kausch äußert die Bitte, hier, sowie auch grundsätzlich, grobe Grundrisse der Wohnungen beizufügen (insbesondere bei Baubeschlussvorlagen). Der Vorlage wurden nun Grundrisse beigefügt. Dies soll auch künftig so gehandhabt werden. 7. Sofern der Aufzug entfallen könnte, sollte geprüft werden, ob pro Etage 3 Wohneinheiten errichtet werden können, regt SE Bischoff an. Der Aufzugsschacht kann, wie oben dargestellt, ohnehin nicht entfallen. Im 1. Obergeschoss und im Dachgeschoss wurden bereits jeweils 3 Wohneinheiten eingeplant. Hinsichtlich der Dimensionierung und Aufteilung der Wohneinheiten ist generell zu sagen, dass die Verwaltung diese nach Möglichkeit bedarfsorientiert gestaltet. Im Fall Langenbergstraße sind im Erdgeschoss bewusst zwei größere Einheiten vorgesehen für Familien, die auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen sind. 8. Herr Bischoff bittet zudem um Auskunft, ob es Absicht sei, dass die Gebäude keine Dachüberstände besitzen. Das Gebäude wurde bewusst ohne Dachüberstände geplant. Der nicht vorhandene Dachüberstand ist im Zusammenhang mit der Architektur des gesamten Gebäudes zu sehen und letztlich auch ein Ergebnis der (in diesem Falle überschaubaren) gestalterischen Freiheit des Planungsbüros. Die Wirtschaftlichkeit eines Dachüberstandes kann nicht eindeutig beurteilt werden. In der Regel verursacht ein Dachüberstand zunächst erhöhte Baukosten. Über die Frage, ob und inwieweit sich durch die schützenden Eigenschaften des Dachüberstandes Folgekosten einsparen lassen, kann nur spekuliert werden. Unabhängig davon ist der (weitgehende) Verzicht auf Überstände kein alleiniges Phänomen der heutigen Architektursprache, sondern ist bereits in früheren Zeiten verbreitet gewesen und dabei regionaltypisch unterschiedlich ausgeprägt. In Anbetracht dessen sieht die Verwaltung hier keinen Grund, in die Gestaltungsfreiheit des Planungsbüros einzugreifen.
Anlage 11, Langenbergstr. o. Nr. - Grundrisse
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ANTRAGSTELLER ENTWURFSVERFASSER
PLANBEZEICHNUNG
GRUNDRISS KELLERGESCHOSS
MASSSTAB 1:100 PLANBEZEICHNUNG
arm z0ıa00a7 WOHNFÖRDERUNGSANTRAG
GEZEICHNET TSIFD PLANBEZEICHNUNG.
BurIoRossE EI AR|4| Gr|K6| 004 | F-A
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URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34.
HB = 420 / 594 (0.25m?)
Anlage 9, Auszug Bauausschuss 02.12.2019
3508 Zeichen
Anlage 9 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 16.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Bauausschusses vom 02.12.2019 öffentlich 5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln- Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw. 0413/2019 SB Kirchmeyer fragt nach, ob hier auch nach § 34 a BauGB gebaut werde. Zudem bittet sie um genauere Erläuterung zu den in der Vorlage verwendeten Begriffen „Freisitz/Loggia“ und fragt nach der Größe. RM Halberstadt-Kausch bittet um Auskunft, ob statt 2- auch 3-geschossig gebaut werden kann, um mehr Wohneinheiten zu errichten. Sofern dies nicht möglich sein sollte, bittet sie um Prüfung, ob die Planung so verändert werden kann, dass der Ab- stellraum für die rollstuhlgerechten Wohneinheiten im Erdgeschoss ebenerdig errich- tet wird, sodass der Aufzug entfallen kann. RM Brust macht darauf aufmerksam, dass das Gebäude ursprünglich ohne Aufzug geplant worden sei. In der Bezirksvertretung Chorweiler sei die Anregung vorge- bracht worden, in dem Objekt eine Begegnungsstätte einzurichten. Darauf sei mitge- teilt worden, dass dies nicht möglich sei, da hierfür ein Aufzug benötigt würde. Nun komme der Aufzug doch, weil der Rollstuhl in den Keller gestellt werden müsse. Dies sei für die Bezirksvertretung sicherlich nicht nachvollziehbar. Weiterhin greift Herr Brust die Außenanlagen mit Kosten von rd. 170.000 € auf. Bei der GAG sei es beispielsweise üblich, Mietergärten zu errichten; dies sei kostenneut- ral und sozial wesentlich sinnvoller. Er regt an, dies auch für das zur Rede stehende Objekt zu prüfen. Herr Schultz, Vertreter des Amtes für Wohnungswesen, führt aus, dass sich hinter dem Begriff „Loggia“ keinesfalls ein „Penthouse-Charakter“ verberge. Im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus müsse jede Wohnung einen Freisitz bzw. eine Loggia aufweisen. Die Frage, ob ein Geschoss höher gebaut werden kann, müsse er mitnehmen, er gehe jedoch davon aus, dass die Planer bereits entspre- chend geprüft haben, da das Amt grundsätzlich bestrebt sei, die maximale Bebauung auf den Grundstücken zu realisieren. Auch die Frage, ob auf den Aufzug verzichtet werden kann, und die Anregung „Mietergärten“ nehme er zur Prüfung mit. Das Thema Begegnungsstätte sei ihm bekannt; das Interesse sei vor zwei Jahren bekundet, jedoch seines Wissens nicht weiter verfolgt worden, da eine Begegnungs- stätte einer dauerhaften gesicherten Finanzierung bedarf und diese nach seinen In- formationen nicht habe sichergestellt werden können. RM Halberstadt-Kausch äußert die Bitte, hier, sowie auch grundsätzlich, grobe Grundrisse der Wohnungen beizufügen (insbesondere bei Baubeschlussvorlagen). Sofern der Aufzug entfallen könnte, sollte geprüft werden, ob pro Etage 3 Wohnein- heiten errichtet werden können, regt SE Bischoff an. Herr Bischoff bittet zudem um Auskunft, ob es Absicht sei, dass die Gebäude keine Dachüberstände besitzen. Vorsitzender Dr. Schoser stellt den Wunsch des Ausschusses nach Vertagung der Vorlage und Prüfung der vorgebrachten Anregungen bzw. Beantwortung der gestell- ten Fragen fest. Beschluss: Der Bauausschuss bittet die Verwaltung, die offenen Fragen bis zur nächsten Sit- zung zu beantworten und vertagt die Vorlage einstimmig.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 0413/2019 Freigabedatum 17.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln-Blumenberg, Gemarkung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Langenbergstr. o. Nr., 50765 Köln-Blumenberg, Ge- markung Worringen, Flur 50, Flurstück 1872 tlw. mit Gesamtkosten in Höhe von 2.485.098,61 € und beschließt die im Haushaltsjahr 2019 auf der Finanzstelle 5620 -1004-6-5199 veranschlagten Mittel freizugeben. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Integrationsrat 25.11.2019 Bauausschuss 02.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.485.098,61 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 30.832 € c) bilanzielle Abschreibungen 41.418 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge 53.530 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage: Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 bis 2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhei- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, wel- che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, v or allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung wird im Rahmen des sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgüns- tige Darlehen des Landes in Anspruch genommen we rden können, für die zudem ein Tilgungsnach- lass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, gleichermaßen für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. Dementsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 07.06.2018 beschlossen, am Standort Langen- bergstr. o. Nr. Planungen zur Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf- zunehmen. Geplantes Vorhaben: 3 Den oben dargestellten Hintergrund b erücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städt i- schen Grundstück an der Langenbergstr. einen sozial geförderten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung integriert und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechti- gungsschein schafft. Bauplanungsrecht: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pla- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubar keit der insgesamt 1.199 m² großen Grundstücksfläche festgestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62529/03-00-05. Baubeschreibung: Die auf diesen bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht nunmehr ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise vor. Dieses soll in offener Bauwei- se errichtet werden, jedoch mit einer Grenzbebauung zum benachbarten Gebäude. Der Baukörper gestaltet sich zweigeschossig mit ausgebautem Satteldach und Teilunterkellerung. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt rund 656 m². Es sind acht Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen 45 m² und 116 m² variiert. Im Erdgeschoss befinden sich eine 5 - und eine 4-Zimmer-Wohnung. Sie besitzen neben einer Ter- rasse auch jeweils einen kleinen Gartenanteil zur Eigennutzung. Das 1. Obergeschoss beinhaltet zwei 4-Zimmer-Wohnungen und eine 2-Zimmer-Wohnung. Im Dach- geschoss sind zwei 3 -Zimmer-Wohnungen und eine 2 -Zimmer-Wohnung untergebracht. Alle Woh- nungen in den beiden Obergeschossen verfügen jeweils über einen in die Gebäudekubatur integrier- ten Freisitz (Loggia). Alle acht Wohnungen werden nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften und nach den Wohn- raumförderbestimmungen barrierefrei errichtet. Die Wohnungen im Erdgeschoss sind darüber hi n- ausgehend auch rollstuhlgerecht geplant. Aufgrund der notwendigen Bewegungsflächen werden die- se Wohnungen entsprechend großzügig geschnitten. Hierzu gehört auch ein vom Flur aus zugängli- cher Rollstuhlabstellraum. Die zu den Wohnungen gehörenden Abstellräume, auch die der rollstuhl- gerechten Wohnungen, wurden im Keller eingeplant, um in den oberirdischen Geschossen keine Wohnfläche zu verlieren. Damit auch die Rollstuhlnutzer ihren jewe iligen Abstellraum erreichen kön- nen, ist zusätzlich der Einbau eines Aufzuges vorgesehen, der sich über alle Geschosse erstreckt. Im Flur des Erdgeschosses befindet sich weiterhin ein vom Treppenhaus baulich abgetrennter Ki n- derwagenabstellplatz. Im Kellergeschoss befinden sich der Heizungsraum, zwei Technikräume (Hausanschlüsse und Elekt- rotechnik), ein Trockenraum, ein Raum für die Fahrräder der Bewohner und ein Abstellraum für jede Wohneinheit. Das Gebäude wird aus energetischer Sicht entsprechend den Bestimmungen der aktuellen Energie- einsparverordnung (EnEV 2016) erstellt. Als Heizsystem fungiert eine zentrale Gas -Heizungsanlage mit zentraler Warmwasserbereitung, die durch Sonnenkollektoren unterstützt wird. Die Verteilung der Raumwärme erfolgt mittels Fußbodenheizung. Die Lüftung wird durch Einzellüftungsgeräte mit Wär- merückgewinnung je Wohneinheit sichergestellt. Für die Versickerung des Niederschlagswassers, das über die Dachflächen anfällt, wird im hinteren Bereich des Grundstücks eine Kies-Rigole installiert. Die Müllentsorgungsanlagen werden entlang der Zufahrt und somit ebenfalls im Außenbereich positi- oniert. Grünanlagen sowie Verkehrsflächen entstehen im Hinterland. Über eine an der offenen Grundstücks- seite entlang führende Zuwegung werden 7 offene PKW -Stellplätze erschlossen, von denen zwei behindertengerecht ausgeführt werden, sowie 8 Fahrrad -Anstellstangen. Die PKW-Verkehrsflächen 4 bestehen aus versickerungsfähigem Betonpflaster, um den Grad der Oberflächenversiegelung zu minimieren. In unmittelbarer Nähe zum Gebäude werden eine Sandspiel- und eine Rasenfläche mit Grillstelle vor- gesehen, die von Sitzbänken flankiert werden. Die Freiflächen werden, wo erforderlich, mit Hecken aus heimischen Gehölzen abgegrenzt. Die Bepflanzung der verbleibenden Grünflächen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte, wie dem Vogel - und Insektenschutz. Zwischen der Aufenthaltsfläche und dem PKW -Bereich werden 4 Bäume gepflanzt, die der optischen Abgren- zung und Beschattung dienen. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. Zeitrahmen: Ein Bauantrag soll noch 2019 auf Grundlage der neuen Bauordnung NRW 2018 eingereicht werden. Der Baubeginn könnte voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen ist. Fertigstellung ist bis zum 31.12.2021 geplant. Kostenmäßige Gesamtbetrachtung: Der geplante Neubau an der Langenbergstraße ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelma ß- nahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Pla- nungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 2.485.098,61 € brutto. Diese Kostenberech- nung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei maximal 20 % liegen. In dieser Berechnung enthalten sind sämtliche B au- und Baunebenkosten in- klusive Mehrwertsteuer, nicht jedoch interne oder kalkulatorische Kosten. Mit der Inbetriebnahme des Gebäudes (voraussichtlich zum 01.01.2022) fallen laufende Kosten an. Die oben genannten Investitionsauszahlungen werden nach Fert igstellung über die Nutzungsdauer des Gebäudes (60 Jahre) abgeschrieben. Insofern ist ab dem Jahr 2022 mit Abschreibungen in Höhe von 41.418,31 € zu rechnen. Zu den Abschreibungen fallen Kosten für die laufende Bauunterhaltung, die Bestandsverwaltung und nicht-umlagefähige Betriebskosten in Höhe von 30.832,00 € an. Die jähr- lichen laufenden Kosten belaufen sich somit auf 72.250,31€. Den laufenden Kosten stehen Erträge aus laufenden Mietzahlungen gegenüber. Durch die öffentliche Förderung mit den Landesdarlehen unterliegt die monatliche Miete nach erfolgtem Neubau einer vo- rübergehenden Preisbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz. Sie darf 6,80 € pro m² Wohnflä- che monatlich nicht überschreiten. Die Preisbindung gilt regelmäßig für 20 Jahre. Während dieser Zeit kann der Mietpreis jährlich um 1,5 % der Bewilligungsmiete erhöht werden. Nach Ablauf von 20 Jah- ren kann der Mietpreis dem frei finanzierten Wohnungsbau auf Grundlage des Mietspiegels für die Stadt Köln angepasst werden. Aufgrund der gedeckelten Kaltmiete sind die entstandenen Wohnu n- gen nur solchen Mietparteien zugänglich, d ie einen der Wohnung entsprechenden Wohnberecht i- gungsschein (WBS) besitzen. Insoweit ist zum Stichtag heute von jährlichen Mieterträgen in Höhe von 53.529,60 € auszugehen. Es ergibt sich demnach eine Belastung per Saldo in Höhe von rund 19.000,00 € pro Jahr, mit der ge- mäß derzeitiger Planung zu rechnen ist. Wirtschaftlichkeit: Im sozial geförderten Wohnungsbau wird die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens im Rahmen der För- derantragsstellung durch die Bewilligungsstelle geprüft. Als Orientierungswert veröffentlicht die Bewil- ligungsstelle jährlich aktuelle Kosten-Kennwerte. Demnach sollen die Baukosten der Kostengruppen 300, 400 (ohne Aufzüge) und 500 nicht über 2.600 € brutto pro m² Wohnfläche liegen (Wert für 2018). 5 Für 2019 wird der Wert zurzeit ermittelt, er wird nach Aussage der Bewilligungsstelle wahrscheinlich bei 2.800 € brutto liegen. Der aktuellen Kostenberechnung für das Bauvorhaben Langenbergstraße entsprechend liegen die einschlägigen Kosten voraussichtlich bei - 1.306.880,79 € brutto für die Kostengruppe 300, - 478.668,19 € brutto für die Kostengruppe 400 ohne Aufzüge, - 168.896,70 € brutto für die Außenanlagen, insgesamt also bei 1.954.445,68 € brutto für die Kostengruppen 300, 400 (ohne Aufzüge) und 500. Auf die Wohnfläche von 656 m² bezogen ergeben sich Kosten von 2.979,34 € brutto pro m². Die oben genannte Kostenobergrenze wird somit gemäß Kostenberechnung um rund 6,4 % übe r- schritten. Bei der Bewertung dieser Überschreitung müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Da hier nur 8 Wohneinheiten realisiert werden können, ist dieses Projekt gemessen am sozialen Wohnungsbau insgesamt recht klein. Der damit verbundene höhere Anteil an Nebenflächen, Dachflä- chen, Erschließungsaufwand und Anlagentechnik wirkt sich negativ auf den Quadratmeterpreis der Wohnfläche aus. Die ausführenden Unternehmen können bei kleineren Projekten auch teilweise nur mit erhöhten Einheitspreisen kalkulieren. Durch den Bebauungsplan und die Grenzbebauung sind die Höhe, Tiefe und Breite, sowie die Dach- neigung des Gebäudes vorgegeben. Somit ist die planerische Freiheit bei der Gestaltung der Grund- risse stark begrenzt und eine ideale Raumaufteilung kaum umzusetzen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, der Vorgaben der Wohnraumförderung, so wie der Statik und anderer Bauvo r- schriften, welche Mindest- oder Maximalraumgrößen definieren. Es sind ferner bautechnische Besonderheiten, die im Einzelfall zu höheren Baukosten führen. Zusätz- lich zur Gasbrennwertanlage wird etwa eine umweltfreundliche solarthermische Anlage auf dem Dach installiert, welche die Gasbrennwertanlage für die Erzeugung von Warmwasser und Heizung unte r- stützt, um die laufenden Betriebskosten zu senken. Aufgrund der geringen Fläche auf dem Grun d- stück konnte kein Versickerungsbecken für das anfallende Regenwasser geplant werden. Die Versi- ckerung erfolgt daher über eine Rigole und versickerungsfähiges Pflaster, was wesentlich aufwändi- ger in der Herstellung ist. In Anbetracht dieser Umstände ist das hier in Rede stehende Grundstück als Einzelprojekt im Rah- men des sozialen Wohnungsbaus für einen Investor oder die GAG nicht wirtschaftlich. Dieser U m- stand würde ohne die Einflussnahme der öffentlichen Hand dazu führen, dass an Standorten, die städtebaulich gesehen für den sozialen Wohnu ngsbau geeignet sind, kein solcher entsteht, obwohl der Bedarf offenkundig ist. Um an diesen unwirtschaftlichen Standorten dennoch sozialen Wohnungsbau entstehen zu lassen, muss die Verwaltung diesen in Eigenregie errichten. Diese Absicht verfolgt die Verwaltung auch unter der Inkaufnahme einer möglichen Überschreitung von Kostenobergrenzen. Die positive Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage beigefügt. Finanzierung: Für das Projekt wurden bislang 117.063,49 € ausgezahlt. Im laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der weiteren Planungen noch mit Auszahlungen von rund 100.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung dieser noch erforderlichen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 stehen im Haushaltsplan 2019 im T eilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5199, Neu- bau Langenbergstr., entsprechende Mittel zur Verfügung. Die Mittel für die Jahre 2020 ff. wurden im gleichen Teilfinanzplan im Haushaltsplanentwurf zum Dop- 6 pelhaushalt 2020/2021 bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 veranschlagt und werden im Rahmen der Bewirtschaftung umgebucht. Die für die Haushaltsjahre ab 2022 erforderlichen Aufwandsermächtig ungen für laufende Bauunter- haltung in Höhe von 30.832,00 € sind im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in der weiteren Haushaltsplanung ab 2022 zu berücksichtigen. Die für die Haushaltsjahre ab 2022 er forderlichen Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen in Höhe von 41.418,00 € sind im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibu n- gen, in der weiteren Haushaltsplanung ab 2022 zu berücksichtigen. Hinweis zur Mittelbeschaffung: Ein Teil der Finanzierung soll über die NRW-Bank gemäß den Wohnraumförderbestimmungen erfol- gen. Der förderfähige Darlehensgrundbetrag beträgt hierbei 1.950 €/ m² Wohnfläche bei einer künfti- gen Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (6,80 € kalt pro m² ). Bei der vorliegenden bzw. geplanten Gesamtwohnfläche in Höhe von rund 656 m² beträgt das voraussichtliche zinsgünstige Darlehen 1.279.200 €. Auf den Darlehensbetrag wird grundsätzlich ein Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % gewährt (in diesem Fall 319.800 €). Der Förderantrag wird erst im Zuge des Bauantragsverfah- rens gestellt. Aufgrund von Vorgesprächen mit der Bewilligungsstelle ist zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen und gestalterischen Vorgaben und Rahmenbedingungen von einer Förderzusage auszugehen. Anlagen
Anlage 1, Langenbergstr. o. Nr. - Übersichtsplan 1.10000
419 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [352097,5655714] 1:10000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.02.2019
Anlage 3, Langenbergstr. o. Nr. - Schrägluftbild 1.2000
496 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [351806,5655654] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Schrägluftbild 2018 (Nordansicht) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.02.2019
Anlage 6, Langenbergstr. o. Nr. - Planung Außenraum
2112 Zeichen
45.3545.37 45.73 45.7345.68 45.50 Ein- undAusfahrt45.73 OK Stützmauer 45.65OK Stützmauer 45.0243.34OK Stützmauer 45.82 Rasen mit Grillstelle 5% 45.60 Privatgarten 5.00 3.503.50 Obst- undBeerenwiese 2.50Stellplätze - versickerungsfähiges Pflaster2.551.002.502.552.552.552.55 12=Beh.gerecht3=Beh.gerecht4567 BioBioRestGelbPapier 1.50 0.80 15.00 Kinderspiel:Sand- und Matschbereich 50 m²mit Häuschen für Kleinkinderz.B. Hummel / KinderlandSitz- und SpielrandPKW-Ausweichfläche 1.801.50 Spielwiese 0.80 11.00 0.80 8.9145.70Privatgarten 0.807.25 7.25 Zufahrt herstellen OKF= ± 0.00mOKR= -0.17m 0.10 2.00 Fahrräder3.00 1.80 3.501.500.10 2.750.25 0.25 45.7245.68 2.75 45.68 45.6245.7045.7045.7045.7245.62 Müllstation0,7%2%2% 45.4045.33 45.40 LoggiaTerrasse 45.48 Gartenweg Bürgersteig herstellenAbsenkung ausbauen 2.737.08 4.80 4.806.00 StellplätzePrivatgartenTreffpunkt und KinderspielStellplatzzufahrtRigole mit Absetzschachtfür DachwasserÜbergabepunkt Hochbau /Landschaftsbau3.501.507.251.806.005.000.80 14.062.00Gartenweg BetonpflasterBetonpflaster - versickerungsfähig 45.4045.58 Stauden / KleingehölzeWieseRasenSpiel- / FallschutzsandHeckeTraufstreifen Spritzschutz - KiesEntwässerungsrinneKiesrigoleKiesrigole AbsetzschachtFahrradbügel beidseitigSitzbankGartenzaun mit Tor h 125 cmGrundstücksgrenze Müllcontainer AWB 770 literMüllcontainer AWB 240 liter Baum Neupflanzung 18/20 Baum Bestand Zufahrt herstellenBaum - Fällung oder Umpflanzung Höhe PlanungHöhe Bestand gem. Vermesserplan LEGENDE Grundleitung RegenwasserentwässerungKontrollschacht DatumIndexABCD Projektsteuerung DatumPlangrößeA106.05.2019Stadt Köln Amt für WohnungswesenLandschaftsarchitekt Änderungen Willy-Brandt-Platz 250679 KölnStudio Grijsbach LandschaftsarchitekturRommerscheider Str. 10351465 Bergisch Gladbacht 02202 9274 18 / f 02202 927419Freianlagen - LageplanGewerk / DarstellungEntwurfPlanungsphaseMaßstab1:100 Neubau Mehrfamilienhaus Langenbergstr. 22-26Projekt50765 Köln BlumenbergBauherrStadt Köln Amt für WohnungswesenWilly-Brandt-Platz 250679 KölnUnterschrift EntwurfsverfasserOrt, Datum Unterschrift AntragsstellerOrt, Datum
Anlage 8, Langenbergstr. o. Nr. - Stellungnahme 14
2578 Zeichen
14 (X 08.2018
14312 16) IB Herr Titze
> 23759
{I Frau Reuter
A | 29390
Ley.
Kostenberechnung: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten im öffent-
lich geförderten Wohnungsbau
Langenbergstraße o. Nr., Blumenberg
usa 1 Aug. 2019
56 | +
br | Dezernat V - Soziales, Integration
über Dez. V | und Umwelt ©
RPA-Nr. 2019/1190
eingereichte Kosten: 2.088.318,16 € (netto); 2.485.098,61 € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 22.07.2019 haben sie die Kostenberechnung für die o.g. Baumaßnahme
zur Prüfung vorgelegt. Das Ziel der Vorlage ist die Erwirkung eines Baubeschlusses in den
politischen Gremien.
Die von -56- angestrebte Beratungsfolge startet bereits am 02.09.2019:
02.09. Integrationsrat
16.09. Bauausschuss
23.09. Finanzausschuss
26.09. Rat
Aufgrund des knapp bemessenen Prüfzeitraums konnte die Prüfung nur stichprobenartig
erfolgen.
Hierbei wurden seitens des RPA keine’ Gründe festgestellt, die einer Weiterführung der
Baumaßnahme „Mehrfamilienhaus Langenbergstraße, Blumenberg“ entgegenstehen.
Die eingereichten Kosten können allerdings nicht bestätigt werden: .
e Abweichend vom Planungsbeschluss beinhalten die Architektenpläne bereits die bei-
den rollstuhlgerechten Wohnungen im Erdgeschoss. Nach Angabe von -56- war dort
ursprünglich eine Begegnungsstätte geplant, dies wurde jedoch verworfen. Die bei-
den Wohnungen sind in der vorgelegten Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt
es wird laut Aussage von -56- zu einer nicht näher bezifferten Kostenerhöhung kom-
men.
e Darüber hinaus werden bereits zum jetzigen, alten Planungsstand die Kostenkenn-
werte aus dem BKI nicht eingehalten (BKI-Maximalkostenkennwert für Mehrfamilien-
häuser, mittlerer Baustandard = 1.355 €/m? BGF, Ist-Wert der vorgelegten Planung =
1.513 €/m? BGF).
”
Zum Zeitpunkt einer Kostenberechnung liegt die Toleranz der Kostensicherheit bei ca. +
20%.
Um die Beachtung des nachfolgenden Hinweises in der weiteren Projektbearbeitung wird
gebeten:
12
I
Der Verzicht auf Spülarmaturen für die Trinkwasserhygiene wird durch das RPA kritisch ge-
sehen. -56- beabsichtigt stattdessen, für den Fall eines Leerstandes einen „Spülplan“ für die
Trinkwasserleitungen aufzustellen, der dann vom Hausmeister umgesetzt werden soll.
Allerdings sind sonstige Abwesenheiten der Bewohner (Urlaube, Krankenhausaufenthalte
etc.) darin nicht berücksichtigt. Insofern sollte -56- hier ein Trinkwasserhygiene-Konzept mit
dem Gesundheitsamt abstimmen.
Mit den Anmerkungen werden die Unterlagen zur weiteren Verwendung zurückgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2, Langenbergstr. o. Nr. - Lageplan 1.2000
461 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [351802,5655736] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.02.2019
Anlage 5, Langenbergstr. o. Nr. - Ansichten
3256 Zeichen
TELEFON: 0221 / 94 99 43 - 0 TELEFAX: 0221 / 94 99 43 - 9 TELEFON: 0221 / 2 21 - 35624 TELEFAX: 0221 / 2 21 - 22205 TELEFON: 0221 / 2 21 - 35624 TELEFAX: 0221 / 2 21 - 22205 PLANBEZEICHNUNG REFERENZDATEIEN BLATTGRÖSSE GEZEICHNET DATUM MASSSTAB PLANBEZEICHNUNG PLANBEZEICHNUNG URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34. DIN A2 PROJEKT ANTRAGSTELLER ENTWURFSVERFASSER BAUHERR Langenbergstraße 22-26 50765 Köln PROJEKT-NR. ARCHITEKT: 362.18 DL ARCHITEKT schultearchitekten PROJEKTSTEUERUNG WILLY-BRANDT-PLATZ 2 50679 KÖLN WILLY-BRANDT-PLATZ 2 50679 KÖLN ALTENGRABENGÄSSCHEN 5-7 50668 KÖLN gmbh DIPL. - ING. W. SCHULTE BDA OKFFB EG = 45.73 m.ü.NHN 2018-11-23 ERGÄNZEND ZU BEACHTEN SIND ANGABEN DES VERMESSERS, DER TRAGWERKSPLANUNG UND DER BAUPHYSIK (SCHALL- UND WÄRMESCHUTZNACHWEIS). BRÜSTUNGSHÖHEN AUSGEWIESEN VON OKF ZU OKR. ÄNDERUNGINDEX BEARBEITET/DATUM H/B = 420 / 594 (0.25m²) Neubau eines Mehrfamilienhauses STADT KÖLN AMT FÜR WOHNUNGSWESEN STADT KÖLN AMT FÜR WOHNUNGSWESEN ENTWURFSPLANUNG mit 8 Wohneinheiten Fallrohr Fallrohr 2.RW 2.RW 2.RW 2.RW 2.RW2.RW 6.59 4.86 10 24.19 2.60 20 2.77 20 82 4.86 ±0.00 +0.50 +2.60 +2.80 +2.97 +5.57 +5.77 +5.94 +6.59 +11.45 10 1.56 5.245 90 1.135 1.97 1.135 3.73 1.135 625 5.245 1.51 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze Fallrohr Fallrohr Fallrohr 2.RW 2.RW 2.RW Solarkollektor 10 24.19 17 6.59 4.86 24.19 10 2.77 20 2.77 20 82 4.86 -0.17 ±0.00 ±0.00 +0.50 +2.60 +2.80 +2.97 +5.57 +5.77 +5.94 7.00 ±0.00 +2.60 +2.80 +2.97 +5.57 +5.77 +5.94 +8.35 +9.05 +11.45 10 1.56 5.245 90 1.135 1.97 1.135 3.73 1.135 625 5.245 1.51 1.155 1.135 1.15 2.80 1.595 1.135 1.655 2.78 1.65 1.135 1.60 2.56 1.39 1.135 1.315 10 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze LEGENDE STAHLBETON WU STAHLBETON MAUERWERK GK-WAND AUFGEHENDES BAUTEIL VERDECKTES BAUTEIL HOCHFEUERHEMMEND (F60-AB)F60 FEUERHEMMEND (F30-AB)F30-B DS TÜR DICHTSCHLIESSEND T30-RS TÜR T30 MIT RAUCHSCHUTZ 2.RETTUNGSWEG - FENSTER MIND. 0,90Mx1,20M GROSS BRH ≤ 1,20M 2.RW TELEFON: 0221 / 94 99 43 - 0 TELEFAX: 0221 / 94 99 43 - 9 TELEFON: 0221 / 2 21 - 35624 TELEFAX: 0221 / 2 21 - 22205 TELEFON: 0221 / 2 21 - 35624 TELEFAX: 0221 / 2 21 - 22205 PLANBEZEICHNUNG REFERENZDATEIEN BLATTGRÖSSE GEZEICHNET DATUM MASSSTAB PLANBEZEICHNUNG PLANBEZEICHNUNG URHEBERSCHUTZ GEMÄSS DIN 34. DIN A2 PROJEKT ANTRAGSTELLER ENTWURFSVERFASSER BAUHERR Langenbergstraße 22-26 50765 Köln PROJEKT-NR. ARCHITEKT: 362.18 DL ARCHITEKT schultearchitekten PROJEKTSTEUERUNG WILLY-BRANDT-PLATZ 2 50679 KÖLN WILLY-BRANDT-PLATZ 2 50679 KÖLN ALTENGRABENGÄSSCHEN 5-7 50668 KÖLN gmbh DIPL. - ING. W. SCHULTE BDA OKFFB EG = 45.73 m.ü.NHN 2018-11-23 ERGÄNZEND ZU BEACHTEN SIND ANGABEN DES VERMESSERS, DER TRAGWERKSPLANUNG UND DER BAUPHYSIK (SCHALL- UND WÄRMESCHUTZNACHWEIS). BRÜSTUNGSHÖHEN AUSGEWIESEN VON OKF ZU OKR. ÄNDERUNGINDEX BEARBEITET/DATUM H/B = 420 / 594 (0.25m²) Neubau eines Mehrfamilienhauses STADT KÖLN AMT FÜR WOHNUNGSWESEN STADT KÖLN AMT FÜR WOHNUNGSWESEN ENTWURFSPLANUNG mit 8 Wohneinheiten 1 : 100 AN 00 PLANER PHASE DARST. EBENE LF.NR. INDEX AR ANSICHTEN ANSICHT SÜD 3 ANSICHT NORD 006 Entfall Begegnungsstätte, Anpassung Achsen + Gebäude an Bestandnachbar, Fenster, Bad WHG 9 und Fallrohr DL / 2019-03-12 E Anpassung wegen Abstimmung WFB FD / 2019-03-28 Anpassung wegen Abstimmung WFBF FD / 2019-04-16 F
Anlage 7, Langenbergstr. o. Nr. - haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Langenbergstr. o. Nr. Worringen Köln-Blumenberg Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. 2018 2019 2020 2021 2022 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 53.530 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 53.530 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 30.832 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 30.832 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 41.418 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 41.418 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 18.721 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 18.721 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 22.249 € 200.000 € 800.000 € 800.000 € 662.850 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 22.249 € 200.000 € 800.000 € 800.000 € 662.850 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 22.249 € 94.814 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 105.186 € 800.000 € 800.000 € 662.850 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Jahr Ergebnisrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Finanzrechnung Bedarf Teilfinanzplan 1004
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0413/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.02.2020
- Erstellt
- 31.01.2019 10:38