V/0476/2017
ISG Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster
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0476-2017 Anlage 1 Gestaltungsfibel
68373 Zeichen
Bahnhofsviertel Münster
GESTAL TUNGSFIBEL
2017
Gestaltungsleitlinien für
Fassaden- und Werbeanlagen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 1
Impressum
Herausgeber:
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
gemeinsam mit
Immobilien- und Standortgemeinschaft
(ISG) Bahnhofsviertel e.V.
c/o büro frauns
Schorlemerstraße 4, 48143 Münster
Verfasser:
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Schorlemerstraße 12, 48143 Münster
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 2
INHALTSVERZEICHNIS
1.0 Einleitung 3
2.0 Anlass und Zielsetzung 3
3.0 Geltungsbereich 5
4.0 Bestandsanalyse und Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 5
4.1. Berliner Platz 7
4.1.1 Berliner Platz - Bestandsanalyse 7
4.1.2 Berliner Platz - Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 9
4.2. Windthorststraße
4.2.1 Windthorststraße Süd - Bestandsanalyse 11
4.2.2 Windthorststraße Süd - Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 12
4.2.3 Windthorststraße Nord - Bestandsanalyse 14
4.2.4 Windthorststraße Nord - Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 16
4.3. Bahnhofstraße
4.3.1 Bahnhofstraße West - Bestandsanalyse 18
4.3.2 Bahnhofstraße West - Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 21
4.3.3 Bahnhofstraße Ost - Bestandsanalyse 24
4.3.4 Bahnhofstraße Ost - Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen 25
4.4 Von-Steuben-Straße 26
5.0 Öffentliche Förderung als Motivation zur Investition in den Stadtraum 27
6.0 Kostenaufstellung zur Neugestaltung der Erdgeschossfassaden und Werbeanlagen 28
6.1 Kostenaufstellung zur Neugestaltung der Er dgeschossfassaden, Vordachkonstruktionen 28
und Werbeanlagen am Beispiel „Berliner Platz“
6.2 Gesamtinvestitionen 29
7.0 Anlagen 31
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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1.0 EINLEITUNG
Im Münsteraner Bahnhofsviertel ist seit 2005 di e Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs-
viertel Münster e. V. (ISG Bahnhofsviertel) aktiv.
Ihr Ziel ist es, quartiersbezogene Projekte zur We rterhaltung der Immobilien und zur Förderung des
Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnstandortes Bahnhofsviertel Münster umzusetzen. Das Bahn-
hofsviertel ist das Entreé in die Stadt Münster, eine der lebenswertesten Städte bundesweit. Es besitzt
eine wichtige Funktion für die Stadtstruktur, denn es ist Scharnier zwischen dem sich entwickelnden
Hafengebiet und der Altstadt.
Gleichzeitig ist das Bahnhofsviertel ein Ort, der täglich von mehreren 10.000 Menschen durchquert
wird und ein wichtiger Hotelstandort für die Un terbringung von Touristen. Rund 120 Immobilien-
eigentümer und 280 Gewerbetreibende sind hier ansässig.
Bahnhofsviertel Münster
2.0 ANLASS UND ZIELSETZUNG
Das Bahnhofsviertel befindet sich seit Jahren im Wandel, wird stetig auf verschiedenen Ebenen
weiterentwickelt und aktiv gestaltet, um sich als attraktives Quartier von Münster zu präsentieren.
Der Berliner Platz liegt im Zentrum des Bahnhofviertels und bildet durch seine Lage und Form ein
städtebauliches Bindeglied zwischen dem Bahnhofs vorplatz und der Zuwegung über die Windthorst-
straße in die Altstadt. Mit dem Verlauf der Bahnhofs traße besteht eine zweite direkte Anbindung vom
Bahnhof über den Servatiiplatz zur Altstadt.
In diesen Bereichen „Berliner Platz – Windthorststraße – Bahnhofstraße“ gilt es, den bahnfahrenden
Besuchern einen einladenden ersten Eindruck von Münster zu vermitteln und deshalb die Gestalt-
qualität des städtischen Raumes aufzuwerten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen städte- und ho chbaulichen Entwicklung des Bahnhofsviertels
(Bahnhofsumbau, Wohnhochhaus, Plan- und Umsetz ungsprozess Windthorststraße etc.) soll die
Gestaltqualität des Gebäudebestandes und des öffentlichen Raumes verbessert und gefördert werden.
Derzeitige gestalterische Defizite im Straßenbild sind aufzuarbeiten und zu beheben.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestalterische Defizite finden sich einerseits im Gebäudebestand. Zum Teil sind sie jedoch auch Folge
nicht sehr hochwertiger und unmaßstäblicher Werbeanlagen an den Gebäuden.
Da Fassadengestaltung, Werbeanlagen und Warenpräsentation im öffentlichen Raum die Gestaltqualität
entscheidend mitprägen und die gestalterischen Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr.
356 nicht ausreichend sind, gibt diese „Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel“ unterstützend Gestaltleitlinien
für Fassaden, Strukturen und Werbeanlagen.
Die „Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel“ ist somit ein freiwilliges Instrument, das mit seinen Anregungen
und Ideen für Immobilieneigentümer Anreize für Investitionen an den Gebäudebeständen geben soll.
Indem die städtebaulichen und architektonischen Qu alitäten herausgestellt und Ideen zur Beseitigung
offenkundiger gestalterischer Mängel aufgezeigt werden, soll langfristig die Aufenthaltsqualität für die
Eigentümer, Bewohner und Besucher des Bahnhofsviertels gesteigert und so die Identifikation mit dem
Quartier gefördert werden.
Planungsrechtlich ist der Bebauungsplan Nr. 356 aus dem Jahr 1990 mit seinen textlichen Fest-
setzungen bindend und für die bauordnungsrechtliche Umsetzung einzuhalten. Diesem Bebauungsplan
liegen nachfolgende textliche Festsetzungen gemäß § 81 BauO NRW (Stand 1990) zugrunde:
1. Werbeanlagen sind unzulässig bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, insbesondere
durch grelle Farbgebung oder grelle Ausleuchtung sowie bei beweglicher oder veränderlicher
Ausführung.
2. Zettel- und Bogenanschläge sind nur an Litfaßsäulen zulässig.
3. Vordächer und Markisen dürfen bis zu einer Tiefe von 10 % der Breite der Verkehrsfläche,
höchstens jedoch 1,20 m, Ausleger bis zu ei ner Tiefe von 10 % der Breite der Verkehrsfläche,
höchstens jedoch 0,80 m vor die Gebäudefront vo rtreten. Für öffentliche Gebäude können größere
Vordächer zugelassen werden.
4. Werbeanlagen dürfen bis zur Unterkante der Fenster des 3. Obergeschosses, höchstens bis zur
Unterkante der Fenster des obersten Geschosses reichen. Oberhalb der Fenster des 1. Ober-
geschosses sind nur Einzelbuchstaben zugelassen.
5. Werbeanlagen parallel zur Fassade dürfen nicht höher als 0,60 m sein und 2/3 der Ladenfront,
höchstens jedoch 8,00 m erreichen.
6. In den Mischgebieten gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen:
6.1 Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Leistung. Ausgenommen sind für Zettel- und
Bogenanschläge bestimmte Flächen.
6.2 Oberhalb der Unterkante der Fenster des 1. Obergeschosses können Werbeanlagen nur für Firmen
zugelassen werden, die ausschließlich dort ihre Geschäftsräume haben; die textliche Festsetzung
Nr. 4 bleibt unberührt.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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3.0 GELTUNGSBEREICH
Die Gestaltungsfibel bezieht sich auf den nachfolgend skizzierten Geltungsbereich, der im Wesentlichen
durch aneinandergereihte straßenbegleitende Geschossbauten mit 4 bis 6 Geschossen geprägt wird.
Das Erdgeschoss ist in der Regel mit öffentlichem Charakter als Ladenfläche, Gastronomie, Imbiss etc.
genutzt. Die aufgehenden Geschosse sind mit Büro- oder Wohnnutzung belegt und schließen unter-
schiedlich mit geneigten Dächern, Staffelgeschoss oder Flachdach ab. Die Eigentumsstruktur ist
heterogen in den Häuserzeilen erlebbar und wird durch unterschiedliche Architektur- und Fassaden-
ausprägungen sichtbar.
IIIIIIIIIII Geltungsbereich: Bahnhofstraße – Berliner Platz – Windthorststraße
IIIIIIIIIII Erweiterter Geltungsbereich: Von-Steuben-Straße
4.0 BESTANDSANALYSE + GESTALTUNGSLEITLINIEN FÜR FASSADEN UND WERBEANLAGEN
Die Bestandsanalyse und die Gestaltungsleitlinien für Fassaden und Werbeanlagen werden aufgrund
der ähnlichen Gebäude- und Fassadenstrukturen in folgende Abschnitte innerhalb des Geltungs-
bereiches gegliedert:
Berliner Platz
Windthorststraße - südlicher Bereich
Windthorststraße - nördlicher Bereich
Bahnhofstraße - westlicher Bereich
Bahnhofstraße - östlicher Bereich
Von-Steuben-Straße
Den nachfolgenden Bestandsanalysen und Gestaltungsleitlinien für Fassaden- und Werbeanlagen sind
jeweils Grafiken und Fotomontagen zur bildha ften Erläuterung zugeordnet. Aufgrund der
Größenbeschränkung dieser Gestaltungsfibel (DIN A 4) lassen sich die jeweiligen Darstellungen nur
konzeptionell erkennen. Zur besseren und detaillierteren Übersicht wird daher auf die zahlreichen
Anlagen im DIN A 3-Format verwiesen.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Geltungs- und Betrachtungsbereich
Für die vorgenannten Bereiche werden die Bestan dsituationen in Bezug auf die Fassaden und Werbe-
anlagen beschrieben, die städtebaulichen und archit ektonischen Qualitäten herausgestellt sowie offen-
kundige gestalterische Mängel aufgezeigt. Hierbei werden die Straßenzüge jeweils zusammenhängend
betrachtet, um den Charakter der jeweiligen Straßen- und Stadträume im Sinne einer Quartiers-
betrachtung aufzuzeigen. Gestaltungsstrukturen un d –prinzipien werden im Rahmen der Bestands-
analyse ganzheitlich betrachtet.
Vor dem Hintergrund der Feststellungen aus der Analyse werden Gestaltungsempfehlungen und –
leitlinien für Fassaden und Werbeanlagen aufgezeigt, die das Ziel der Aufwertung der Gestaltqualität
des städtischen Raumes verfolgen.
Die Methodik zu vorgenannter Bestandsanalyse und Konzeptvorschlägen erfolgt jeweils in der Be-
trachtung der gesamten Fassadenansicht eines Straßen zuges mit Hilfe einer Fotomontage. Auf dieser
Grundlage wird der jeweilige Straßenzug in einer Strichgrafik dargestellt und mit farbigen Flächen für
die jeweiligen vorhandenen Werbestrukturen im Bestand hinterlegt. In der Strichgrafik werden darauf
Vorschläge zur Ordnung und Gestaltung der Werbeanlagen, Vordachkonstruktionen und Erdgeschoss-
gliederungen erarbeitet, um konzeptionell die wichtigsten Bestandteile für die Gestaltungsstrukturen
herauszustellen. Anhand dieser Gestaltungsprinzipien werden in der Fotomontage konkrete
Umsetzungsvorschläge bildhaft aufgezeigt und integriert, um den konzeptionellen Vorschlägen reale
Bilder folgen zu lassen. Die Betrachtung richte t sich vornehmlich auf die Erdgeschosszonen der
Straßenzüge. Nicht jedes Gebäude eines Straßenzu ges wird mit konkreten Umsetzungsvorschlägen
versehen, da einige Gebäude in der Struktur entweder in sich gestalterisch stimmig erscheinen oder in
der Gesamtansicht/Gebäudekonzeption so komplex sind, dass Teilvorschläge für die Verbesserung der
Gestaltqualität des Erdgeschosses ohne Betrachtung und Veränderung des Gesamtgebäudes nicht
zielführend sind. Diese Ausnahmesituationen betreffen jedoch nur einige wenige Gebäudeabschnitte in
den jeweiligen Straßenzügen, so dass bei Umsetzung der vorgeschlagenen Gestaltungsempfehlungen
die Gestaltqualität der jeweiligen Straßenräume große Aufwertungen erfahren und im Kontext einer
heterogen Straßenstruktur die Aufwertung der Gestaltqualität des städtischen Raumes erzielt würde.
Von-Steuben-Straße
Bahnhofstraße - Ost
Bahnhofstraße - West
Windthorststraße -Süd +Nord
Berliner Platz
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.1. BERLINER PLATZ
4.1.1 BERLINER PLATZ - BESTANDSANALYSE
Die Gebäude am Berliner Platz bilden mit der durchgängigen Sechsgeschossigkeit eine Raumkante
zum dreieckigen vorgelagerten Berliner Platz, der ei nerseits die Funktion des Verteilers der Pendler und
Reisenden hat und andererseits als Verweil- und Aufe nthaltsort für Anwohner und Berufstätige dient.
Diese Funktion kann der Berliner Platz in seinem jetzigen Zustand nur ungenügend erfüllen, da sowohl
die Platzgestaltung wie auch die unmittelbar angrenzende hochbauliche Substanz nicht den
Anforderungen einer funktional und gestalterisch ansprechenden Stadtgestaltung genügen.
Als eine der ersten Ansichten von Münster für ankommende Bahnreisende hat die Berliner Platz-
Fassade eine besondere Wertigkeit und steht symbo lisch für den ersten Eindruck, der im jetzigen
Zustand verbesserungswürdig ist.
Die heterogene, teilweise „in die Jahre“ gekommene Häuserfassade am Berliner Platz gliedert sich
durch ein durchgängiges Erdgeschoss mit Ladennutzung oder öffentlicher Nutzung.
Fast durchgängig verläuft eine Vordachkonstruktion mit sehr unterschiedlichen und unstrukturierten
Werbeanlagen und trennt in der Horizontale die Er dgeschosszeile von der aufstehenden Bausubstanz
mit unterschiedlichen Fassadenstrukturen und Nutzungen.
Die überwiegenden Fensterbandfassaden in den Obergeschossen verweisen auf Büronutzungen und
sind in ihrem Erscheinungsbild und dem baulichen Zustand instandhaltungs- und sanierungsbedürftig.
Lochfassaden in Klinkerflächen und eine Skelettbauweise mit Beton- und Klinkerausfachungen
ergänzen das heterogene Fassadenbild, das jedoch durch die gleiche Geschossigkeit und die nahezu
durchlaufende Traufe / Attika zusammengehalten wird.
Luftbild Berliner Platz
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Zeichnungsansicht Berliner Platz mit ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Beispielhafter Fassadenausschnitt „Berliner Platz“ mit ungeordneter und un gestalteter Erdgeschoss-
zone, unstrukturierter Werbeanlagenvielfalt, sani erungsbedürftiger Vordachkonstruktion, instand-
haltungs- und sanierungsbedürftiger Obergeschossfassade
Ansicht Berliner Platz als Fotomontage
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.1.2 BERLINER PLATZ - GESTALTUNGSLEITLINIEN FÜR FASSADEN UND WERBEANLAGEN
Für die Neugestaltung des Berliner Platzes sollte eine Aufwertung der angrenzenden Häuserfassaden
erfolgen. Diese Maßnahme sollte unter zwei unterschiedlichen Gestaltungsaspekten durchgeführt
werden:
Zum einen sind die Ladenzeilen im Erdgeschoss als einheitlicher Stadtraum und „Rückgrat“ des
Berliner Platzes zu betrachten und zu entwickeln. Das erfordert ein homogen erscheinendes
Gesamtbild der Fassaden und darüber liegenden Werbeanlagen, so dass ein gestalterisches Leitbild im
Erdgeschossbereich den Berliner Platz „zusammenbindet“.
Die darüber befindliche heterogene Bebauung in unterschiedlichen Baustilen kann ihre Grundstruktur
beibehalten. Hier ist es jedoch zwingend notwendig, die Fassaden der verschiedenen Häuser zu
renovieren bzw. energetisch und gestalterisch zu ertüchtigen.
Als vis-à-vis Adresse zum gegenüberliegenden neuen Hauptbahnhof kommt der kompletten Häuser-
zeile eine besondere Bedeutung im Hinblick auf da s Erscheinungsbild des gesamten Bahnhofareals zu,
so dass eine gewisse Wertigkeit, unter dem Aspekt der allgemeinen Aufwertung des Quartiers,
gewährleistet werden sollte.
Für jedes Haus sollte in Bezug auf die Fassaden oberhalb der Erdgeschosszone eine Einzelfall-
betrachtung im Hinblick auf Substanz und jetz ige Gestaltung vorgenommen werden, auf deren
Grundlage eine wirtschaftlich und gestalterisch sinnvolle Ertüchtigung erfolgen kann.
Für die Erdgeschosszone gilt jedoch die gesamtheitliche Betrachtung gemäß nachfolgender
Gestaltungsleitlinien und –prinzipien für eine wertig gestaltete „öffentliche Sockelzone“ zur Förderung
der Stadtraumqualität.
Zeichnungsansicht Berliner Platz mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Berliner Platz als Fotomontage mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
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Beispielhafter Fassadenausschnitt „Berliner Platz“ mit geordneter
und gestalteter Erdgeschosszone, strukturierter Werbeanlage sowie
einheitlicher Vordachkonstruktion
Ausschnitt „Berliner Platz“ mit gemeinsamer Gestaltungsleitlinie im Erdgeschoss inkl. Werbeanlagen
Neue Werbebande in einheit-
licher Gestaltung entlang der
gesamten Häuserzeile:
Klar definierte Werbefelder
Neues Vordach mit Metall-
verkleidung
Neue Schaufensteranlage in
einheitlicher Gestaltung
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.2. WINDTHORSTSTRASSE
4.2.1 WINDTHORSTSTRASSE SÜD – BESTANDSANALYSE
Die Südseite der Windthorststraße beginnt mit der Hausnummer 1 am Übergang zum Berliner Platz,
überquert die Achtermannstraße und verläuft im Untersuchungsbereich bis zur Hausnummer 19 im
Übergang zur Engelenschanze.
Die Fassadenabwicklung stellt sich recht heterogen dar, beginnt am Berliner Platz mit der Weiter-
führung der sechsgeschossigen Bandrasterfassade, di e im Verlauf zur Achtermannstraße in der Höhe
auf fünf Geschosse reduziert ist. Rechts der Achtermannstraße folgen eigenständige vier- bzw.
dreigeschossige Gebäude- und Fassadenabschnitte. Im Übergang zur siebengeschossigen Bebauung
an der Engelenschanze befindet sich eine Gebäudefuge mit einem zweigeschossigen Verbindungs-
baukörper. Allen Gebäuden auf der Südseite Windthorststraße ist gemeinsam, dass die Erdgeschoss-
zone als Ladenzone ausgebildet ist.
Bis auf die mittige dreigeschossige, klassizistisch anmutende Fassade findet sich bei allen anderen
Gebäuden eine Erdgeschosszone mit sich davon abgrenzenden Obergeschossen in unterschiedlicher
Nutzungsstruktur (Büro, Hotel, Wohnen). Die vo r beschriebene Gebäude- und Fassadengliederung
bietet im Grundsatz die Chance zur Ausbildung gestalterischer Einheiten an den jeweiligen Fassaden-
abschnitten, ist jedoch in der dargestellten Best andsanalyse als sehr heterogenes und ungeordnetes
Auftreten von Werbeanlagen und unterschiedlichsten Baukonstruktionen erlebbar.
Insbesondere die Gebäudeabschnitte 1-11 und 17-19 er scheinen in ihrer durchlaufenden horizontalen
Erdgeschossgliederung in einer guten Proportion zu den darüber befindlichen Gebäuden, verlieren
jedoch diese positive Eigenschaft durch kleinglie drige, wenig gestaltete, ungeordnete und vielfältige
Aufteilung in der Laden- und Werbezone.
Die Gebäude Nr. 13 und 15 sind in ihrer gesamten Fassadenstruktur gegliedert. Lediglich die teilweise
großflächigen Werbeanlagen, die für die Erlebbarkei t der Gebäudestruktur nicht förderlich sind, sind
zurückhaltende, die Gestaltung unterstützende Werbeanlagen anzubieten.
Windthorststraße Süd als Fotomontage mit ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Zeichnungsansicht Windthorststraße Süd mit ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Zeichnungsansicht „Windthorststraße Süd“ – Ausschnitt Haus Nr. 17 + 19
Beispielhafter Ausschnitt „Windthorststraße Süd“ mit ungeordneter + ungestalteter Erdgeschosszone,
unstrukturierter Fassaden-/Werbeanlagenvielfalt sowie tw. sanierungsbedürftiger Fassadenkonstruktion
4.2.2 WINDTHORSTSTRASSE SÜD – GESTALTUNGSLEITLINIEN
Analog der Gestaltungsvorschläge zum Berliner Platz wird für die Gebäude Nr. 1-11 ein zusammen-
bindendes und klar gliederndes Vordach mit strukturierten Werbeanlagen vorgeschlagen.
Ebenfalls analog zum Berliner Platz wird die Fassade im Erdgeschoss rhythmisch gegliedert und als
offene Schaufenster- und Ladenzeile gestaltet. Mit diesem Gestaltungsvorschlag erhält der Block am
„Berliner Platz / Windthorststraße Süd“ eine gestalterische Aufwertung, eine klare Gliederung und
städtebauliche Prägnanz.
Die Gebäude Nr. 13 und 15 erhalten bis auf die An regungen zur Rücknahme/Reduzierung der Werbe-
anlagen keine weiteren gestalterischen, baustrukturellen und konstruktiven Änderungsvorschläge, da
diese beiden Gebäude in ihrer Heterogenität und Eigenständigkeit nicht weiter verändert werden sollten.
Die Gebäude Nr. 17 und 19 erhalten eine einheitlich gestaltete, zusammenbindende Vordachkonstruk-
tion und eine neue, einheitlich gestaltete Fassade im Rhythmus mit geschlossenen und gläsernen
Eingangs- und Schaufensteranteilen. Im Übergang zwischen Fassade und Vordach wird eine
horizontale Linie als Werbefläche ausgewiesen, die trotz ihrer Kleinteiligkeit ein gemeinsames, gut
gestaltetes Werbeband für diesen Straßenabschnitt erzeugt.
Zeichnungsansicht Windthorststraße Süd mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Windthorststraße Süd als Fotomontage mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Beispielhafter Fassadenausschnitt „Windthorststr aße Süd“ mit geordneter und gestalteter Erd-
geschosszone, strukturierter Werbeanlage und einheitlicher Vordachkonstruktion
Ausschnitt „Windthorststraße Süd“ mit gemeinsamer Gestaltungsleitlinie im EG inkl. Werbeanlagen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.2.3 WINDTHORSTSTRASSE NORD – BESTANDSANALYSE
Die Nordseite der Windthorststraße beginnt am Übergang zum Berliner Platz mit der Hausnummer 4,
dem zehngeschossigen, städtebaulich sehr markanten Hotelgebäude. Im Anschluss daran, in Richtung
von-Vincke-Straße, entwickelt sich eine in etwa gleich hohe Bebauung mit vier bis fünf Geschossen,
teilweise mit zusätzlichem Staffelgeschoss und im Hinblick auf die Fassadengestaltung in unter-
schiedlicher Konstruktion und Ausprägung.
Die Gebäudezeile endet auf dem Weg zur Innenstadt mit Hausnummer 20 am Übergang zur von-
Vincke-Straße und zeigt hier eine erhöhte Fassadenentwicklung mit fünf Geschossen zur
Windthorststraße und dahinter liegenden weiteren ein bis zwei Geschossen als markantem städte-
baulichen Eckpunkt. Die Betrachtung der Erdgeschossz one zeigt auch hier eine sehr unterschiedliche
Gestaltungs- und Fassadenstruktur, die das vorhandene heterogene Erscheinungsbild unterstreicht.
Das Haus Nr. 20 ist im aktuellen Umbau mit einer schmalen Vordachkonstruktion und zurückhaltender
Werbeanlage gut gestaltet. Lediglich die rechte, gr oßflächige Werbefläche als Leuchtreklame für die
gesamte Höhe des Vordaches beeinträchtigt das sonst gut proportionierte Erscheinungsbild.
Die Gebäude Nr. 16 und 18 wurden im Erdgescho ss bereits mit einer gemeinsamen Glas-Vordach-
und Fensterfassadengestaltung versehen und beruhigen den Straßenabschnitt wohltuend.
Das Gebäude Nr. 14 hat sowohl in der vertikalen Ausrichtung als auch in der Fassadengestaltung eine
Sonderposition, da es das einzige Gebäude ist, da s sich vertikal orientiert und aufgrund dieser
besonderen Fassadengestaltung keinem Verbesserungsvorschlag unterliegt.
Das Gebäude Nr. 12 mit Übergang zur Achtermannstraße ist im Erdgeschoss durch eine vielfältige,
ungeordnete Werbeanlagenanordnung inklusiv Markisen geprägt und im Hinblick auf eine ruhigere,
ansprechende Gestaltung der Ladenzone überarbeitungsbedürftig.
Die Gebäude Nr. 6 und 8 sind im Erdgeschoss mi t einem gemeinsamen Vordach und einer gleich
strukturierten Erdgeschossfassade gestalterisch verbunden und derzeit komplett in den Glasflächen mit
farbigen Werbefolien belegt. Auch, wenn die innere Funktion des Gebäudes eine Transparenz und
Öffnung der Fassade zur Windthorststraße nicht erfordert, ist eine weniger plakative und auffällige
Werbefläche für den Stadtraum an der Windthorststraße wünschenswert.
Das Hotelgebäude mit der Nummer 4 wird in seinem ausdrucksstarken Fassadenbild mit Sandstein-
flächen und –rastern im Obergeschoss auf einer Er dgeschosssockel-Fassade durch eine Vielzahl von
Werbeanlagen im direkten Übergang auf der unteren Sandsteinfläche verunklart. Hier ist neben der
Anforderung an zurückhaltende Werbung mit Einzelbuchstaben die Position der Werbeanlagen zur
Beruhigung des Fassadenbildes an die Oberkante des Erdgeschosses zu setzen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass für die Nordseite der Windthorststraße, bis auf das Haus Nr. 12,
nur wenige kleinere ordnende und gestalterisch wirksame Eingriffe in der Erdgeschosszone
vorgeschlagen werden. Das heißt zwar nicht, dass dieser Straßenabschnitt, der sich sehr unter-
schiedlich und differenziert darstellt, insgesamt eine sehr gute Gestaltqualität darstellt, sondern eher,
dass mit Respekt vor den vorhandenen Gebäudes trukturen Möglichkeiten der Verbesserung in
kleineren Maßnahmen zu sehen sind, die nachfolgend im Einzelnen dargestellt werden.
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Zeichnungsansicht Windthorststraße Nord mit tw. ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Windthorststraße Nord Haus Nr.12 im ungeordneten Bestand und im geordneten Fassadenbild
Fotomontage Windthorststraße Nord mit teilweise ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.2.4 WINDTHORSTSTRASSE NORD - GESTALTUNGSLEITLINIEN
Zeichnungsansicht Windthorststraße Nord mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Das Gebäude Nr. 20 an der Ecke Windthorststraße/v on-Vincke-Straße zeigt sich mit gut gestalteter
Fassade zum Gesamtbaukörper und spiegelt diesen guten Eindruck nach dem Umbau in 2016 auch in
der Erdgeschosszone wieder. Die Ladenzone zeigt sich transparent, gut gegliedert und bildet mit dem
ausladenden, schlank konstruierten Vordach ein angemessenes Sockelgeschoss für das Gesamt-
gebäude.
Die zurückhaltende Werbung mit Einzelbuchstaben im Bereich des Ladenlokals auf der Ecke unterstützt
die gute Gestaltung. Lediglich das Ladenlokal im Übergang zum Gebäude Nr. 18 unterbricht das gute
Gestaltungsprofil durch eine großflächige Werbeanlage mit Leuchteffekt auf gesamter Breite der
Vordachkonstruktion für diesen Gebäudeabschnitt. Hier sollte die Werbung analog der vorgenannten
Werbegestaltung in Einzelbuchstaben reduziert werden und mit dieser Maßnahme die klare Zäsur durch
die Vordachkante zwischen Ladenzone und aufstehendem Gebäude wiederhergestellt werden.
Die Gebäude Nr. 16 und 18 besitzen im Erdgeschoss ein gemeinsames Ladenlokal, das mit
durchgehendem Vordach und gemeinsam gestalteter Erdgeschossfassade bereits einen Beitrag zu
einer gesamtheitlichen Gestaltqualität für die Erdgeschossfassaden, Werbeanlagen und Vordach-
konstruktionen leistet und somit einer Gestaltungsleitlinie folgt.
Das Gebäude Nr. 14 mit der in der Bestandsanal yse dargestellten Sonderstellung lässt sich
gestalterisch nicht an die Nachbarbebauung anbinden, bleibt damit sehr eigenständig und in der
vorgegebenen Gebäudestruktur, ohne konkrete Verbesserungsvorschläge. Aufgrund des geringen
Anteils am gesamten Straßenzug fällt diese Sonderpo sition nicht besonders ins Gewicht, auch weil die
Gebäudesubstanz insgesamt in einem guten Zustand ist.
Windthorststraße Nord als Fotomontage mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
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Das Gebäude Nr. 12 sollte in der Erscheinung und Wahrnehmung der Erdgeschosszone, die im
Bestand gebäudestrukturell bereits vorhanden ist, eine Gliederung sowohl in der Fassadenstruktur als
auch in den Werbe- und Vordachkonstruktionen er halten. Die Ladenzone sollte in Materialität und
Gliederung der Fassadenöffnungen beruhigt werden, um diesem Sockelgeschoss eine gestalterische
„Substanz und Kraft“ für das aufstehende Gebäude zu geben. Die Werbeanlagen sollten im Sturz-
bereich zu den Fassadenöffnungen in zurückhaltender Form in Einzelbuchstaben und Symbolen, den
Ladenlokalen jeweils zugeordnet, angeboten werden. Vordachkonstruktionen oder Markisen können im
oberen Bereich der Fensterfassaden integriert werden und unterstützen damit die Fassadenrhythmik.
Das vorgeschlagene Gestaltungsprofil sollte dem Gebäudeverlauf in die Achtermannstraße folgen.
Die Gebäude Nr. 6 und 8 sind, wie in der Bestandsanalyse erwähnt, bereits durch ein gemeinsames
Vordach und eine gleich strukturierte Erdgeschossfassade gestalterisch verbunden. Lediglich im
letzten Fassadensegment im Übergang zu Gebäude Nr. 4 fehlt das durchgehende Vordach und wird
durch eine Markisenkonstruktion in anderer Gestaltung und Position ergänzt. Hier wird vorgeschlagen,
die Vordachkonstruktion in gleicher Weise zu ergänzen und mit der Funktion Sonnenschutz/Markise
möglichst integriert auszuführen. Aufgrund der Erdgeschossnutzung durch ein Geldinstitut ist die
Fassade in diesem Abschnitt eine der wenigen, di e sich nicht öffnend in den Straßenraum zeigen,
jedoch einen sehr großen Fensteranteil besitzen, de r ganzflächig mit Werbefolien plakatiert ist. Diese
sehr große und farbig stark einwirkende Werbefront sollte reduziert werden und nach dem Prinzip
„weniger ist mehr“ in ein gestaltetes Gesamtbild überführt werden.
Gebäude Nr. 4 erzielt durch seine Höhe, Position über Eck und Fassadengestaltung eine besondere
städtebauliche Aufmerksamkeit. Die Erdgeschosszone zeigt in einheitlicher Struktur und Materialität
sowohl von der Windthorst- als auch von der Bahnhofstraße einen gu t gestalteten Gebäudesockel. Der
Übergang zu dem aufstehenden Gebäude wird jedoch durch diverse Werbeanlagen verunklart und
sollte im Bereich der Sturzausbildung zum Sockelge schoss mit jeweiliger Zuordnung zu den Laden-
und Nutzungseinheiten positioniert werden. Die Markisen und Vordachkonstruktionen sollten ebenfalls
im Bereich der Oberkante der Erdgeschossfassade integriert werden, so dass eine klare Zäsur
zwischen Ladenzeile und aufstehendem Gebäude erzeugt wird. Einzelne Werbeanlagen auf der
markanten Natursteinfassade sollten sich in der So nderposition als Einzelbuchstabenwerbung farblich
harmonisch mit der Natursteinfassade verbinden. Das gilt gleichermaßen für den empfohlenen
Austausch oder Rückbau der großen Zeit- und Temperaturanzeige.
BESTAND Fassadenausschnitt „Windthorststraße 4“ GESTALTUNGSVORSCHLAG
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.3 BAHNHOFSTRASSE
4.3.1 BAHNHOFSTRASSE WEST 1+ 2 - BESTANDSANALYSE
Die Straßenansicht der Westseite zur Bahnhofstraße gliedert sich aufgrund der Länge der
Bahnhofstraße in zwei Abschnitte: „Bahnhofstraße West 1“ beschreibt die Häuserzeile vom Übergang
in die Windthorststraße bis zum Übergang zur Urbanstraße mit den Hausnummern 12-24 und dem
Eckgebäude an der Windthorststraße mit postalischer Zuordnung zum Berliner Platz 2/2a.
Der Abschnitt „Bahnhofstraße West 2“ beginnt an der Urbanstraße, endet im Übergang zum
Servatiiplatz und beschreibt die Hausnummern 2-10.
Der Gesamtüberblick der Fassadenabwicklung zeigt bei näherer Betrachtung eine Aneinanderreihung
von gut strukturierten und im Ansatz wertigen Gebäudeabschnitten, deren Konstruktionsprinzipien klar
erkennbar sind, die jedoch in Teilen in einem sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand
sind. Das trifft auch für die Erdgeschosszonen zu, die nachfolgend im Einzelnen betrachtet, analysiert
und mit Vorschlägen nachgebessert werden.
Der Abschnitt „Bahnhofstraße West 1“ beginnt mit dem zehngeschossigen Hochpunkt am Berliner
Platz 2, zeigt sich im weiteren Verlauf mit fast durchgängigen Gebäudehöhen mit fünf bis sechs Ge-
schossen und bildet einen weiteren kleinen Hochpunkt mit acht Geschossen im Übergang zur
Urbanstraße.
Das Haus Nr. 2/2a, im gleichen Baustil und ganzheit lich gestaltet, bietet ein gutes Gestaltungsbild im
Sinne und der Fortsetzung der Beschreibung zum Haus Nr. 4 auf der Windthorststraße Nord. Die
großflächige Werbung im 4. Geschoss des Eckgebäudes (Hotel Conti) sollte zurückgebaut werden.
Flächige Werbeanlagen oberhalb der Erdgeschossz one auf Natursteinbändern wirken störend auf das
ganzheitliche Gestaltungsprofil der Fassaden. Das Er dgeschoss zeigt sich in einheitlicher Form und
Farbe und bildet einen wertigen Sockel für das Gesamtgebäude ab.
Das Gebäude Nr. 24 zeigt sich im Grundsatz in klar er Strukturierung der Obergeschosse mit gerasteter
Baukonstruktion und einem abgegrenzten Sockelgeschoss mit transparenter Fassade und horizontal
durchlaufendem Werbeanlagenriegel. Die Werbeanlage, teilweise mit Markisen verbunden, addiert sich
unruhig und wenig geordnet durch Einzelbestandteile unterschiedlicher Ausprägung.
Haus Nr. 20 bis 22 nimmt in dem Straßenzug eine Sonderposition ein, da mit der Theaternutzung und
der großen, ausladenden Vordachkonstruktio n auf großer Geschosshöhe dem Gebäude ein
wirkungsvolles Portal gegeben wird, das durch die Werbung mit aufgestellten Einzelbuchstaben
harmonisch ergänzt wird. Die Fassadengestaltung im Erdgeschoss bezieht sich auf die Vordach-
konstruktion, gliedert sich in Eingang, Foyer und Kassenhaus und bildet somit eine gestalterische
Einheit im Verbund mit dem Vordach.
Haus Nr. 18 ist in der Grundstruktur in gerasteter Bauweise und klar gegliederter Erdgeschosszone
stark sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Das sehr tief hängende Plexiglas-Vordach der Laden-
zone zeigt sich in Position und Ausführung wenig wertig. Der breite, weiße horizontale Riegel zwischen
Erdgeschoss und den Obergeschossen bietet Ra um zur Aufnahme eines Vordaches (soweit not-
wendig) im oberen Bereich und einer darunter liegender strukturierten Werbefläche.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 19
Die Erdgeschossfassade besteht im Wesentlichen aus bodentiefen Glasfassaden, die in Alter und
Konstruktion zwar ebenfalls sanierungsbedürftig, jedoch in der Struktur und Öffnung zum Straßenraum
zuträglich sind.
Das Gebäude 14-16 ist mit einer Hotelnutzung versehen und zeigt sich im erhöhten Sockelgeschoss
mit einer fast geschlossenen Fassade, die lediglich zwei kleinere Einschübe mit Fassadenöffnungen
zum Straßenraum hin besitzt. Durch die große Läng e des Gebäudes mit geschlossenen Fassadenteilen
hat dieser Abschnitt eine prägende Wirkung. Durch die sehr starke Differenzierung in der Materialität
und Ausbildung des Sockelgeschosses als grau gera sterte Glaspaneel-Oberfläche und im Kontext der
sonst durch Natursteinflächen, Ziegelflächen und ei ner Bandrasterstruktur geordneten und gestalteten
aufstehenden Fassade wirkt die glänzende, glatte, graue Fassadenfläche im Verhältniszum Baukörper
fremdartig. Wünschenswert wäre eine Gesamtgestaltung in Materialität und Ausbildung zu einem
gesamtheitlichen Baukörper, der sich dann auch zum benachbarten Haus Nr. 12 hin gestalterisch
ergänzend zeigt.
Haus Nr. 12 gliedert sich durch einen zweigeschossigen Sandsteinsockel mit Öffnung des Erdge-
schosses durch großflächige Glasfassaden und au fstehenden sechs Geschossen im Wechselspiel
zwischen Naturstein, Ziegel und Fensterbändern in gut gestalteter und proportionierter Darstellung. Das
Gebäude wirkt sehr wertig und in sich wohlproportioniert. Die Werbeanlagen befinden sich in zurück-
haltender Anordnung, ohne die Gesamtgestaltung des Gebäudes zu beeinflussen.
Zeichnungsansicht Bahnhofstraße West 1 mit teilweise ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Fotomontage Bahnhofstraße West 1 mit teilweise ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Der Abschnitt Bahnhofstraße West 2, zwischen den Einmündungen Urbanstraße und Servatiiplatz, zeigt
sich in durchgängiger sechsgeschossiger Bauweise in fünf Gebäudeabschnitten mit jeweiliger Aus-
bildung einer Sockelzone als überwiegend offen gestalteter Ladenzone mit klar erkennbarer
Abgrenzung zu den jeweiligen Obergeschossen.
Alle Obergeschosse zeigen sich in Struktur, Ma terialität und Konstruktionsprinzipien auf unter-
schiedliche Art und Weise, aber konsequent für jeden Hausabschnitt, in guter Qualität. Die Fassaden
sind, dem Alter geschuldet, in Teilen sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Das trifft auch - bis
auf eine Ausnahme - für die Erdgeschosszone zu und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Das Haus Nr. 10 nimmt im Erdgeschoss die Trag- und Pfeilerstruktur des aufstehenden Gebäudeteils
im Grundsatz auf, wirkt jedoch sehr heterogen durch die unterschiedlichen Fassadenfüllungen im
Erdgeschoss. Vier unterschiedliche Gestaltungs- und Fassadenprinzipien verunklaren die wertige und
einheitliche Gesamtstruktur des Gebäudes. Dieser Eindruck wird auch durch eine nur teilweise durch-
geführte Vordachkonstruktion unterstützt. Die Erdgeschoßfassade ist in ihrem Zustand überholungs-
bedürftig. Die unterschiedlichen Fassadenkonstruktion en sollten hier vereinheitlich werden, damit das
Gestaltungsprinzip in der Wiederholung diesen Gebäudeabschnitt deutlich erkennbar macht.
Im Übergang zu Gebäude Nr. 8 ist die gleiche Gesc hossbildung ablesbar, jedoch in anderer Fassaden-
materialität als beim Haus Nr.10. Die Obergeschosse sind im Zustand sanierungsbedürftig, aber in der
Struktur stark genug, um auch nach der Sanierung üb erzeugen zu können. Für das Erdgeschoss bietet
sich die Weiterführung des vorgenannten Vordaches aus Haus Nr. 10 in gemeinsamer Gestaltung an.
Gleiches gilt auch für die Ladenfassade.
Das Haus Nr.6 ist in sich wertig und ganzheitlich konzipiert. Die Erdgeschosszone befindet sich in
einem sehr guten baulichen und gestalterischen Zust and und erfüllt alle Vorgaben an die Fassaden-
und Werbeanlagengestaltung dieser Fibel.
Das Haus Nr. 4 bildet sich im Erdgeschoss durch eine klare Zäsur in Baukonstruktion und Materialität
ab. Eine vorhandene Vordachkonstruktion könnte mit dem benachbarten Gebäude Nr. 2 in gemein-
schaftlicher Gestaltung und Konstruktion ausgeführt werden. Dies gilt auch für eine gemeinschaftliche
Struktur zu den Werbeanlagen direkt unterhalb der Vordachkonstruktion. Ansonsten ist die bestehende
Struktur mit mittigem Eingang und symmetrischer Sc haufensterflächenanordnung in sich schlüssig
und ausgewogen.
Das Haus Nr. 2 mit dem Übergang zum Servatiiplat z zeigt in den Obergeschossen eine wertige
Fassadenstruktur aus Sandstein- und Klinkerflächen und Bändern und setzt auf ein klar definiertes
Erdgeschoss mit Abgrenzung durch eine durchgängige Vordachkonstruktion auf. Die Gliederung der
vertikalen Sandsteinpfeiler wird im Erdgeschoss aufgenommen, jedoch durch unterschiedlich
behandelte Fassadenelemente und Werbeanlagen verunklart. Hier ist eine Vereinheitlichung der
Fassadenfüllungen mit einer klaren Ordnung in der Werbung unterhalb der Vordachkonstruktion
anzustreben.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Zeichnungsansicht Bahnhofstraße West 2 mit teilweise ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
4.3.2 BAHNHOFSTRASSE WEST 1 + 2 - GESTALTUNGSLEITLINIEN
Im Abschnitt Bahnhofstraße West 1 besteht für das Haus Nr. 2/2a lediglich die Gestaltungs-
empfehlung zu den Werbeanlagen oberhalb des E rdgeschosses. Für diesen Fassadenabschnitt gilt,
dass die wertige Natursteinfassade in Struktur und Bänderung möglichst freigestellt und werbeanlagen-
frei sein sollte. Ergänzend dazu sollte die Werbung im 4. OG entfernt oder in Form von Einzelbuch-
staben im Brüstungsfeld der dunklen Fassadenausfachungen reduziert werden.
Für das Haus Nr. 24 gilt es, die Erdgeschossfassade neu zu strukturieren, zu beruhigen und zu ordnen
und mit einem durchlaufenden Riegel, der Fensterfassade zugeordnet, den Raum für gestaltete Werbe-
anlagen und Vordachkonstruktionen herzustellen. Mit wenigen gestalterischen Maßnahmen kann hier
im Erscheinungsbild der Aluminiumfassade eine Beruhigung erfolgen, die auf der einen Seite die
Erdgeschossfassadenstruktur einheitlich ergänzt und auf der anderen Seite Trägerfläche für einzelne
Werbeanlagen als auch Markisen- und Vordachkonstruktionen sein kann.
Für das Gebäude Nr. 20-22 besteht neben der Modernisierung der Fassade oberhalb der Erdgeschoss-
zone kein weiterer Handlungsbedarf.
Für das Gebäude Nr. 18 gelten die gleichen Anregungen und Prinzipien wie für das Haus 24 mit Neu-
gliederung der Erdgeschossfassade, Aufnahme einer Werbelinie und integrierten Vordachkonstruktion.
Für das Gebäude Nr. 14-16 beziehen sich die Gest altungsvorschläge weniger auf die Werbeanlagen
und öffentliche Wahrnehmung und Nutzbarkeit der Erdgeschossebene als vielmehr auf die Gesamt-
gestaltung in Materialität und Ausbildung zu einem gesamtheitlichen Baukörper mit starker Präsenz für
Bahnhofstraße West 2 als Fotomontage mit teilweise ungeordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 22
den Straßenraum. Hier schlagen wir die Ausbildung des Sockelgeschosses in Harmonie zu den
sonstigen Fassadenmaterialien in Natursteinoptik vo r, um das Gebäude in der Fassadenansicht wieder
zu vereinen und im Kontext auf das benachbarte Haus Nr. 12 in eine harmonisch gestaltete Einheit zu
überführen.
Das Gebäude Nr. 12 ist in sich schlüssig gestaltet und bedarf keiner weiteren Gestaltungsvorschläge.
Zeichnungsansicht Bahnhofstraße West 1 mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsbeispiel für das Gebäude Nr.24 Gestaltungsbeispiel für das Gebäude Nr.18
Im Straßenabschnitt Bahnhofstraße West 2 wird für die Gebäude Nr. 8 und 10 eine durchgängige
Vordachkonstruktion in einheitlicher Gestaltung un d Ausprägung vorgeschlagen. Die Erdgeschosszone
ist mit neuen Fassadenelementen zu gliedern und zu beruhigen. Die jeweiligen Fassaden- und
Tragstrukturen aus den Obergeschossen sind dabei herunterzuführen und zu berücksichtigen.
Bahnhofstraße West 1 als Fotomontage mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 23
Im oberen Segment der neuen Fensterfassaden entsteht eine Werbeanlagenlinie unterhalb der
Vordachkonstruktion mit geordneten Feldern, de n möglicherweise unterschiedlichen Läden und
Nutzern zugeordnet.
Das Gebäude Nr. 6 ist in sich schlüssig gestaltet und bedarf keiner weiteren Gestaltungsvorschläge.
Die Gebäude Nr. 4 und Nr. 2 erhalten analog de r Gestaltungsvorschläge zum Haus Nr. 8-10 eine
zusammenhängende Vordachkonstruktion, in Teilen neue Fensterfassaden unter Berücksichtigung der
vorhandenen Tragkonstruktionen sowie einen Riegel mit gegliederten Werbeanlagen unterhalb der
Vordachkonstruktion. Diese Maßnahmen würden somit zu einem gesamtheitlich sehr guten
Gestaltungsbild beitragen.
Zeichnungsansicht Bahnhofstraße West 2 mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsbeispiel für das Gebäude Nr. 8-10 Gestaltungsbeispiel für das Gebäude Nr. 2- 4
Bahnhofstraße West 2 als Fotomontage mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster | 24
4.3.3 BAHNHOFSTRASSE OST – BESTANDSANALYSE
Das dreiteilige Gebäude der „Direktion“ auf der Ostseite der Bahnhofstraße, beginnend im Übergang
zur Wolbecker Straße, folgt dem Straßenverlauf bis zum angrenzenden Bahnhofsgebäude.
Der erste Gebäudeabschnitt mit der Zuordnung Haus Nr. 1-3 gliedert sich in ein hohes Erdgeschoss
mit aufliegenden drei Regelgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss als insgesamt
fünfgeschossiges Gebäude.
Die Fassade ist sehr wertig gegliedert und gestaltet. Die Obergeschossfassade besteht aus Klinker-
flächen mit Fensteröffnungen als Doppelfenster und Natursteinumrahmung in gleichmäßiger Glieder-
ung, das Staffelgeschoss nimmt die Natursteinbänder gestalterisch auf und gliedert sich im
Wechselspiel zwischen Fensterfassade und Natursteinpfeiler über die gesamte Länge des Gebäudes.
Das überhöhte Erdgeschoss bildet mit Natursteinpfeilern und –riegeln die übergeordnete statische
Struktur ab und ergänzt sich harmonisch mit dem aufstehenden Gebäude. Die jeweiligen Felder
zwischen den Natursteinpfeilern sind mit Fensterf assadenanlagen gleicher Struktur und Farbe gefüllt.
Ein durchgehendes Band mit dem Raum für Werbeanlagen und in die Fassade integrierten
ausfahrbaren Vordachmarkisen gibt jedem Feld bzw. jeder Ladeneinheit die Möglichkeit, auf sich
aufmerksam zu machen. Trotz unterschiedlicher Farben und Schriftgrößen, Schrifttypen und
Darstellungen stellt sich das Werbeband harmonisch dar und ermöglicht bei festgelegter Gesamtgröße
eine individuelle Gestaltung, ohne die Gesamt-Gestaltleitlinie zu stören.
Dieses Gestaltungsprinzip ist ein hervorragendes Vo rbild und somit ein anregender Beitrag für diese
Gestaltungsfibel.
Das mittige Gebäude der Direktion mit den Hausnummern 5, 7 und 9 ist siebengeschossig bei einem
ebenfalls überhöhten Erdgeschoss, das sich auf gleicher Linie zum benachbarten Sockelgeschoss
befindet. Die Obergeschosse sind durchgerastert, gefüllt mit Einzelfenstern und Klinkerbrüstungen bzw.
kompletten Klinkerfeldern bei geschlossener Fassade.
Das Erdgeschoss nimmt das Gestaltungsprinzip des Gebäudes 1-3 im Grundsatz auf, lediglich die
Tragstruktur bildet sich nicht in einem gesonderten Material ab, sondern integriert sich ebenfalls in die
Fassade mit durchgehenden Aluminiumverkleidungen vor den Stützenkonstruktionen.
Auch diesem Gebäudeabschnitt kann ein Vorbildcharakter für gute Fassaden- und Werbegestaltung
bescheinigt werden.
Der zur Bahnhofstraße zurückliegende Gebäudeteil Nr. 11 mit drei Geschossen plus Staffelgeschoss
unterscheidet sich zwar in Geschosshöhen un d Fassadengliederung vom sonstigen Direktions-
gebäude, nimmt aber sehr wohltuend Materialität (Klinker-Loch-Fassade mit Natursteinrahmung an
den Einzelfenstern) sowie rhythmisch gegliedertes Staffelgeschoss mit auf und verbindet sich somit
gestalterisch mit den vorgenannten Gebäudeteilen auf der Ostseite der Bahnhofstraße.
Das Erdgeschoss mit der Ladenzone bildet sich klar von den aufstehenden Obergeschossen ab, nimmt
Materialität, Farbe und Höhe der Werbeanlagen prinzipiell mit auf und schafft somit einen gut
gestalteten Gesamteindruck zum Gebäudekomplex.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Fotomontage der Bahnhofstraße Ost im Bestand mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Zeichnungsansicht Bahnhofstraße Ost im Bestand mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
4.3.4 BAHNHOFSTRASSE OST - GESTALTUNGSLEITLINIEN
Im Grundsatz beschreibt die Bestandsaufnahme der Ostseite zur Bahnhofstraße auch gleichermaßen
die Gestaltungsleitlinien. Mit Vorbildcharakter wurden hier die Erdgeschosszonen in Bezug auf
Fassadenrhythmik, Fassadengestaltung, Werbeanlag en und Vordachanlagen perfekt umgesetzt und
dienen in optimaler Weise mit ihrer sehr wertigen und gut gestalteten Erscheinung als Vorbild für diese
Gestaltungsfibel.
Einziger kleiner Kritikpunkt sind die plakativen und großflächigen zusätzlichen Werbefolien in den
Schaufensterbereichen, die hier und da das ruhige, geordnete und harmonische Bild zu den Werbe-
anlagen beeinträchtigen. Hier könnte die optische Wahrnehmung noch verbessert werden. Diese
Störungen sind jedoch sicherlich dem Aktionismus jedes einzelnen Ladenbesitzers geschuldet und
sollten vor Ausuferung und Wildwuchs gelegentlich gestoppt werden.
Zeichnungsansicht Bahnhofstraße Ost mit geordneten Werbeanlagen und Baustrukturen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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4.4 VON-STEUBEN-STRASSE – ERWEITERTER GELTUNGSBEREICH
Die Von-Steuben-Straße mit den beiden Straßenansichten Ost und West liegt im erweiterten
Geltungsbereich dieser Gestaltungsfibel.
Die Von-Steuben-Straße nimmt eine Sonderstellung ein, da sie
- kein direktes Verbindungsglied zwischen Bahnhof und Innenstadt darstellt,
- in ihrer baulichen und funktionalen Struktur von den bisher untersuchten Straßenzügen abweicht,
- im Erdgeschoss nicht als öffentliche Zone ausgebildet ist und
- der Straßenzug durch große Neubauprojekte im einem Prozess der Neustrukturierung ist.
Zu diesen Projekten zählen der Neubau von zwei Hotels an der Ecke Von-Steuben-Straße /
Herwarthstraße, das Metropolis-Hochhaus am nördlic hen Beginn der Von-Steuben-Straße (postalisch:
Berliner Platz 39) mit Gastronomie-Nutzung im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den Ober-
geschossen sowie ein Neubaukonzept für die „Westfalen-Höfe“ an der Von-Steuben-Straße 13 / Kleine
Bahnhofstraße. Diese Neubaukonzepte beschreiben ca. 30-35 % der kompletten Straßenansichtsfläche
zur Von-Steuben-Straße und sind somit sehr prägend für die Gesamt-Erscheinung.
Somit ist es nicht nur wertvoll, sondern zwinge nd notwendig, die baulichen Konzepte, und hier
insbesondere die Gestaltung und Funktionalität der Erdgeschossebenen, zu kennen, um gezielt die
Gestaltungsleitlinien für die Von-Steuben-Straße in ganzheitlicher Betrachtung durchführen zu können.
Die Von-Steuben-Straße gehört bei der Umsetzung der Gestaltungsfibel zum erweiterten Geltungs-
bereich und somit nicht zum ersten Handlungssc hwerpunkt. Somit kann sie zu einem späteren
Zeitpunkt in Kenntnis der Umsetzungserfahrungen aus den vor beschriebenen Kernbereichen
profitieren und wird daher zwar namentlich und vorbereitend aufgeführt, ist jedoch bis zur
vorgenannten erweiterten Kenntnis weder im Bestand noch in der Erarbeitung der Gestaltungsleitlinien
Gegenstand einer Analyse und Bewertung.
Erweiterter Geltungsbereich
Von-Steuben-Straße
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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5.0 ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG ALS MOTIVATION ZUR INVESTITION IN DEN STADTRAUM
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog mit Kostenschä tzung zu den Gestaltungsempfehlungen zeigt die
notwendigen Investitionen auf, verweist auf mögliche Förderungen bei Einhaltung der Gestaltungs-
vorgaben und –prinzipien und soll somit Investitionsanreize bei den Eigentümern schaffen sowie die
Attraktivität des Stadtraumes stärken.
Aus dem Verfügungsfonds Münster-Innenstadt des Städtebau-Förderprogramms „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ wird die Förderung der beschriebenen
Maßnahmen zur Neugestaltung der Erdgeschossfassa den und Werbeanlagen aus der Gestaltungsfibel
Bahnhofsviertel beantragt. Der genaue Fördersatz is t noch festzulegen und orientiert sich an der
nachfolgenden Kostenaufstellung für die einzelnen Gestaltungsbeiträge.
Zur Förderung werden beantragt:
- Ertüchtigung+ Erneuerung der Erdgeschossfassaden unter Einhaltung der Gestaltungsvorgaben
- Ertüchtigung+ Erneuerung der Vordachkonstruktionen inkl. der Aufnahme zu den Werbeanlagen
- Ertüchtigung+ Gestaltung von Werbeanlagen im Kontext der Gestaltungsvorgaben + –prinzipien
In dieser Gestaltungsfibel wurden zahlreiche Gestaltungsempfehlungen im Sinne der vorgenannten
Kategorien ausgearbeitet.
Gestaltungsempfehlungen und –maßnahmen wurd en aufgrund von Inaugenscheinnahmen und
grafischer sowie fotografischer Behandlung der Ansichten erstellt, jedoch ohne vertiefende Kenntnis
der Statik, Baukonstruktionen oder sonstiger baulicher Faktoren, die vor Umsetzung einer jeden
Maßnahme zu prüfen und zu bewerten sind.
Für jedes einzelne Gebäude bzw. jeden einzelnen Eigentümer gelten die Gestaltungsvorschläge somit
als Rahmen für eine detaillierte Ausführungsprüfung und Planung. Für eine Umsetzung müssten daher
die Belange zur Baukonstruktion, zum Tragwerk, zum Schall- und Wärmeschutz sowie zu Brandschutz-
und Sicherheitsbelangen hinzugezogen und berücksichtigt werden.
Im weiteren Umsetzungsprozess bieten die Stadt M ünster und die ISG Bahnhofsviertel ihre weiter-
gehende Unterstützung an, damit bei jeder Einzelfallbetrachtung gemeinsam, auf der Grundlage der
Gestaltungsfibel und im Abgleich mit den Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 356
optimale Gestaltungslösungen im Sinne einer Aufwertung der jeweiligen Immobilie und des
zugehörigen Stadtraumes erreicht werden.
Diese Unterstützung gilt auch für die Betrachtung zur Ertüchtigung, Sanierung und / oder Erneuerung
der Obergeschossfassaden, die in dieser Fibel zwar im Gesamtkontext der Fassadenabwicklungen
angerissen wurden, ohne jedoch auf exakte Umsetzungen im gestalterischen, konstruktiven und
dämmtechnischen Sinne einzugehen. Insbesonder e auf die Möglichkeiten der Förderung von
Fassadenerneuerungen im Sinne einer energetischen Ertüchtigung wird an dieser Stelle hingewiesen.
Die zuständigen Beratungsstellen der Stadt Münster (Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg
33, 58155 Münster) stehen Ihnen hierbei gern zur Verfügung.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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6.0 KOSTENAUFSTELLUNG zur Neugestaltung der Erdgeschossfassaden und der Werbeanlagen
Zur Bewertung der Investitionskosten zu den vorgenannten Gestaltungsvorschlägen werden die
vorgeschlagenen Maßnahmen in Kategorien eingeteilt und mit einem jeweiligen Kostenansatz pro
laufenden Meter Fassade ermittelt.
Am Beispiel der Neugestaltung der Erdgeschossfassaden und der Vordachkonstruktionen sowie
Werbeanlagen werden die Einheitspreise auf den Meter Fassade ermittelt und als Indikator für die
vorgeschlagenen ähnlichen Maßnahmen im Geltungsbereich herangezogen. Hieraus entwickeln sich
die folgenden Kategorien / Kostengruppen:
Kostengruppe 1
- Komplett-Maßnahmen an Erdgeschossfassade und Vordach sowie Werbeanlagengestaltung
Kostengruppe 2
- Maßnahmen an der Erdgeschossfassade
Kostengruppe 3
- Diverse Maßnahmen an den Werbeanlagen
6.1 KOSTENAUFSTELLUNG zur Neugestaltung de r Erdgeschossfassaden und der Werbeanlagen
am Beispiel „Berliner Platz“
KOSTENKALKULATION VORDÄCHER inkl. WERBEANLAGEN
Position
Leistungsbeschreibung
Kurzform
Mengen Einheitspreis
Euro netto
Gesamtpreis
Euro netto
Werbeanlagen
Rückbau
Rückbau der vorhandenen Werbeanlagen inkl.
aller Unterkonstruktionen und
Elektroinstallationen
110 lfdm 60,00 6.600,00
Vordach
Rückbau
Rückbau der vorhandenen Vordächer bis auf
die Stahlunterkonstruktion
110 lfdm 80,00 8.800,00
Vordach
Ertüchtigung
Unterkonstruktion
Statische und konstruktive Ertüchtigung der
vorhandenen Stahlunterkonstruktion inkl.
Ergänzungen für neue Werbeanlagen
110 lfdm 200,00 22.000,00
Vordach
Vorder-+Untersicht
Neue Metallverkleidung an Vorderkante und
Untersicht montieren inkl. notwendiger Unter-
konstruktion und Abdichtungen
110 lfdm 250,00 27.500,00
Vordach
Oberseite
Unterkonstruktion/Tragschicht für
Abdichtungsbahnen herstellen
110 lfdm 50,00 5.500,00
Vordach
Oberseite
Abdichtungsarbeiten auf Vordach Oberseite
inkl. Anarbeiten an die Gebäude + Anschluss
an die vorhandene Regenentwässerung
110 lfdm 100,00 11.000,00
Werbeanlage
Beleuchtung
Montage einer einheitlich durchlaufenden
Beleuchtung als LED Lichtband an der
Unterkante Werbeblende
110 lfdm 70,00 7.700,00
Werbeanlage
Montage
Montage der neuen Werbeanlage-Träger-
konstruktion inkl. aller Anschlussarbeiten
110 lfdm 200,00 22.000,00
Gesamtkosten – netto 111.100,00
Zuzüglich 19% Umsatzsteuer 21.109,00
Gesamtkosten – brutto 132.209,00
Gesamtkosten brutto / pro lfdm Vordach und Werbeanlagen (gerundet) 1.200,00
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KOSTENKALKULATION ERDGESCHOSSFASSADEN
Position
Leistungsbeschreibung
Kurzform
Mengen Einheitspreis
Euro netto
Gesamtpreis
Euro netto
Fassaden
Rückbau
Demontage aller Eingangs- und Schau-
fensterfassaden
110 lfdm 100,00 11.000,00
Fassaden
Bestand Ertüchtigen
Ertüchtigung aller anschließenden Bauteile
vorbereitend für den Einbau der neuen Schau-
fensteranlagen
110 lfdm 250,00 27.500,00
Fassaden
Einbau neuer
Fassaden
Einbau der neuen Aluminium - Schaufenster-
fassaden inkl. Eingangstüren und Herstellung
aller baukonstruktiver und dämmtechnischer
Anschlüsse an den Bestand
360
qm 1.000,00 360.000,00
Gesamtkosten – netto 398.500,00
Zuzüglich 19% Umsatzsteuer 75.715,00
Gesamtkosten – brutto 474.215,00
Gesamtkosten brutto / pro lfdm Erdgeschossfassade (gerundet) 4.300,00
Dementsprechend werden folgende Einheitspreise den jeweiligen Kostengruppen als Kostenindikatoren
zugeordnet:
Kostengruppe 1 = 5.500,- Euro / lfdm Fassade
- Komplett-Maßnahmen an Erdgeschossfassade und Vordach sowie Werbeanlagengestaltung
Kostengruppe 2 = 4.300,- Euro / lfdm Fassade
- Maßnahmen an der Erdgeschossfassade
Kostengruppe 3 = 300,- Euro / lfdm Fassade
- Diverse Maßnahmen an den Werbeanlagen: Da diese Maßnahmen sehr unterschiedlicher Natur sind,
kann hier nur ein sehr überschlägiger Kostenansatz als Referenz herangezogen werden und dient
lediglich als Indikator für die Ermittlung der Gesamtinvestitionen.
6.2 GESAMTINVESTITIONEN
Der nachfolgende Lageplan zeigt mit farblicher Markierung die Gebäude mit Gestaltungsvorschlägen in
dem Geltungsbereich der Gestaltungsfibel in der Zuordnung zu den jeweiligen Kostengruppen.
Die vorgenannten Einheitspreise zu den Kostengruppen werden mit den jeweiligen laufenden Metern
Fassadenabwicklung multipliziert und ergeben eine Gesamtinvestition in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR
brutto für die vorgeschlagenen Maßnahmen am Berliner Platz, an der Windthorststraße und an der
Bahnhofstraße in nachfolgender Einzelaufteilung:
Kostengruppe 1 = 5.500,- Euro x ca 350 lfdm Fassade = 1.925.000,- Euro
- Komplett-Maßnahmen an Erdgeschossfassade und Vordach sowie Werbeanlagengestaltung
Kostengruppe 2 = 4.300,- Euro x ca 120 lfdm Fassade = 516.000,- Euro
- Maßnahmen an der Erdgeschossfassade
Kostengruppe 3 = 300,- Euro x ca 340 lfdm Fassade = 102.000,- Euro
- Diverse Maßnahmen an den Werbeanlagen
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel
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7.0 ANLAGEN
Berliner Platz - Fassadenabwicklung Bestand [Ansicht und Grafik]
Berliner Platz - Fassadenabwicklung Gestaltungskonzept [Ansicht und Grafik]
Berliner Platz - Fassadenausschnitte: Bestand und Konzept im Vergleich
Windthorststraße Süd - Fassadenabwicklung Bestand [Ansicht und Grafik]
Windthorststraße Süd - Fassadenabwicklung Gestaltungskonzept [Ansicht und Grafik]
Windthorststraße Süd - Fassadenausschnitte: Bestand und Konzept im Vergleich
Windthorststraße Nord - Fassadenabwicklung Bestand [Ansicht und Grafik]
Windthorststraße Nord - Fassadenabwicklung Gestaltungskonzept [Ansicht und Grafik]
Windthorststraße Nord - Fassadenausschnitte: Bestand und Konzept im Vergleich
Bahnhofstraße West 1 - Fassadenabwicklung Bestand [Ansicht und Grafik]
Bahnhofstraße West 1 - Fassadenabwicklung Gestaltungskonzept [Ansicht und Grafik]
Bahnhofstraße West 1 - Fassadenausschnitte: Bestand und Konzept im Vergleich
Bahnhofstraße West 2 - Fassadenabwicklung Bestand [Ansicht und Grafik]
Bahnhofstraße West 2 - Fassadenabwicklung Gestaltungskonzept [Ansicht und Grafik]
Bahnhofstraße West 2 - Fassadenausschnitte: Bestand und Konzept im Vergleich
Bahnhofstraße Ost - Fassadenabwicklung Bestand und Konzept [Ansicht und Grafik]
Bahnhofstraße Ost - Fassadenausschnitte: Bestand
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Berliner Platz
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
242628309 22 16 14 12 10 6 4 28
242628309 22 16 14 12 10 6 4 28
Berliner Platz
Konzept Grafik
Konzept Ansicht
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Konzept
242628309 22 16 14 12 10 6 4 28
242628309 22 16 14 12 10 6 4 28
Ansicht Berliner Platz - Neugestaltung Erdgeschossfassaden
14|06|2016
ISG
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Bestandsfassade
Neugestaltung
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Willkommen
im Bahnhofsviertel
Münster
Stadt der Wissenschaft und Lebensart
Berliner Platz
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
Ansicht Berliner Platz - Neugestaltung Erdgeschossfassaden
14|06|2016
ISG
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Bestandsfassade
Neugestaltung
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Willkommen
im Bahnhofsviertel
Münster
Stadt der Wissenschaft und Lebensart
Ansicht Berliner Platz - Neugestaltung Erdgeschossfassaden
14|06|2016
ISG
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Bestandsfassade
Neugestaltung
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Willkommen
im Bahnhofsviertel
Münster
Stadt der Wissenschaft und Lebensart
Ansicht Berliner Platz - Neugestaltung Erdgeschossfassaden
14|06|2016
ISG
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Bestandsfassade
Neugestaltung
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Willkommen
im Bahnhofsviertel
Münster
Stadt der Wissenschaft und Lebensart
Ansicht Berliner Platz - Neugestaltung Erdgeschossfassaden
14|06|2016
ISG
plan.werk Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH
Bestandsfassade
Neugestaltung
Immobilien- und
Standortgemeinschaft
Willkommen
im Bahnhofsviertel
Münster
Stadt der Wissenschaft und Lebensart
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Windthorststraße Süd
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
Achtermannstraße
11 13 17 1915
11971 13 17 19153 5
971 3 5
Windthorststraße Süd
Konzept Grafik
Konzept Ansicht
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Konzept
Achtermannstraße
11 13 17 1915
11 13 17 191511971 3 5
971 3 5
Windthorststraße Süd
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
17 19
17 1973 5
73 5
1
1
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Windthorststraße Nord
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
Achtermannstraße
14161820 12 6 48
14161820 12 6 48
Windthorststraße Nord
Konzept Grafik
Konzept Ansicht
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Konzept
14161820 12 6 48
14161820 12 6 48
Achtermannstraße
Windthorststraße Nord
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
12 6 4
12 6 4
14
14
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Bahnhofstraße West I
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
242A 18 14-16 1220-22
242A 18 14-16 1220-22
Bahnhofstraße West I
Konzept Grafik
Konzept Ansicht
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Konzept
242A 18 14-16 1220-22
242A 18 14-16 1220-22
Bahnhofstraße West I
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
242A 18 14-16
242A 18 14-16
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Bahnhofstraße West II
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
10 6 28 4
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Bahnhofstraße West II
Konzept Grafik
Konzept Ansicht
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Konzept
10 6 28 4
10 6 28 4
Bahnhofstraße West II
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
10 28 4
10 28 4
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
Bahnhofstraße Ost
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung Bestand
Konzept Grafik
Bestand Grafik
Bestand Ansicht
51-3 117 9
51-3 117 9
51-3 117 9
Bahnhofstraße Ost
Bestand Ansicht - Ausschnitt 1 Bestand Ansicht - Ausschnitt 2
Konzept Ansicht - Ausschnitt 1 Konzept Ansicht - Ausschnitt 2
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster - Fassadenabwicklung
Bestand Ansicht
51-3 117 9
Bestand Ansicht- Ausschnitt 1 Bestand Ansicht- Ausschnitt 2 Bestand Ansicht- Ausschnitt 3
1-3 117 9
Berichtsvorlage
12598 Zeichen
V/0476/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
ISG Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster
Beratungsfolge
20.06.2017 Beirat für Stadtgestaltung Bericht
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht
Bericht:
ISG Bahnhofsviertel Münster e.V.
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft ISG Bahnhofsviertel Münster e.V. wurde im Jahr 2005
gegründet und versteht sich als freiwilliger Zusammenschluss von Immobilieneigentümern, G e-
werbetreibenden, Bewohnern und A kteuren aus dem Bahnhofsviertel, welche ihr Quartier durch
unterschiedlichste Maßnahmen aufwerten und weiterentwickeln wollen und dabei unterschie d-
lichste Maßnahmen und Projekte im öffentlichen und privaten Raum umgesetzt haben (z.B.
Lichtboulevard Bahnhofstraße, Kunstprojekt Rehberger) oder umsetzen wollen.
Dies alles grundsätzlich auf freiwilliger Basis in Eigenregie bzw. in Kooperation mit verschied e-
nen Ämter der Stadt Münster oder anderen Institutionen. Zur Umsetzung der verschiedenen
Maßnahmen und Projekte hat die ISG Bahnhofsviertel in den letzten Jahren Netzwerke mit diver-
sen Partnern im Bereich Planen, Bauen, Kunst, Kultur und Wirtschaft gebildet und baut die K o-
operation immer weiter aus.
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. verfolgt das Ziel,
die Chancen und Potenziale des Bahnhofsviertels aufzugreifen und Lösungen für anstehende
Herausforderungen im starken Schulterschluss zu realisieren.
Im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit stehen die konsequente Verbesser ung der Wettb e-
werbssituation des Quartiers, die Kommunikation eines klaren Standortprofils sowie die Umse t-
zung einer gut durchdachten Vermarktung des Viertels. Darüber hinaus stehen die Belebung der
Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsstruktur sowie die städtebauliche Situation im Fokus der
Arbeit. Gleichzeitig ist das Bahnhofsviertel ein Ort, der täglich von mehreren 10.000 Menschen
durchquert wird und ein wichtiger Hotelstandort für die Unterbringung von Touristen. Rund 120
Immobilieneigentümer und 280 Gewerbetreibende sind hier ansässig.
Kennzeichnend für das Münsteraner Bahnhofsviertel sind die zentrale innerstädtische Lage, der
städtebaulich stark urbane Charakter und die unmittelbare Nähe zur Altstadt sowie die Funktion
als bedeutendster und frequenzstärkster Verkehrsknotenpunkt. Als Entree in die Stadt empfängt
Vorlagen-Nr.:
V/0476/2017
Auskunft erteilt:
Herr Thiel
Ruf:
492 61 80
E-Mail:
Thiel@stadt-muenster.de
Datum:
23.05.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0476/2017
Münster im Bahnhofsviertel eine Vielzahl von Gästen und Besuchern. Gleichzeitig durchqueren
tausende Bürgerinnen und Bürger sowie Pendler aus der Region Tag für Tag das Viertel. Zur
Verwirklichung der von der ISG benannten Ziele wurden und werden im Rahmen von Arbeits -
oder Projektgruppen die Erarbeitung, Organisation und Umsetzung konkreter Maßnahmen und
Projekte - die dem gesamten Quartier zu Gute kommen – gemeinsam mit den Partnern vorberei-
tet und realisiert.
Das ISG-Gebiet umfasst:
Achtermannstraße, Bahnhofstraße, Berliner Platz, Eisenbahnstraße, Engelenschanze, Herwart h-
straße Servatiiplatz, Urbanstraße, Von -Vincke-Straße, Von -Steuben-Straße sowie Teile der
Brockhoffstraße, Engelstraße, Friedrichstraße, Hafenstraße, Mauritztor, Salzstraße, Schorleme r-
straße, Windthorststraße und Wolbecker Straße.
Aufwertung des Bahnhofsquartiers
Das Bahnhofsviertel befindet sich seit Jahren im Wandel, wird stetig auf verschiede nen Ebenen
weiterentwickelt und aktiv gestaltet, um sich als attraktives Quartier von Münster zu präsentieren.
Der Berliner Platz liegt im Zentrum des Bahnhofviertels und bildet durch seine Lage und Form ein
städtebauliches Bindeglied zwischen dem Bahnhofs vorplatz und der Zuwegung über die
Windthorststraße in die Altstadt. Mit dem Verlauf der Bahnhofstraße besteht eine zweite direkte
Anbindung vom Bahnhof über den Servatiiplatz zur Altstadt.
In diesen Bereichen „Berliner Platz – Windthorststraße – Bahnhofstraße“ gilt es, den bahnfahren-
den Besuchern einen einladenden ersten Eindruck von Münster zu vermitteln und deshalb die
Gestaltqualität des städtischen Raumes aufzuwerten. Vor dem Hintergrund der aktuellen städte -
und hochbaulichen Entwicklung des Bahnhofs viertels (Bahnhofsumbau, Wohnhochhaus, Plan -
und Umsetzungsprozess Windthorststraße etc.) soll die Gestaltqualität des Gebäudebestandes
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V/0476/2017
und des öffentlichen Raumes verbessert und gefördert werden. Derzeitige gestalterische Defizite
im Straßenbild sind gemeinsam aufzuarbeiten und sollen im Schulterschluss mit den Eigent ü-
mern gemeinsam behoben werden.
Auch das Bahnhofsviertel muss sich „ins rechte Licht setzen“, um von Passanten, Kunden und
Bewohnern in seiner Funktion als das Entree in die Stadt Münster und mit seinen Qualitäten
wahrgenommen zu werden.
Veränderungen, die das „Wesen“ eines Quartiers zum Positiven beeinflussen können, brauchen
starke Partner, die sich mit ihrer Stadt, ihrem Quartier und ihrem Straßenzug identifizieren und
anstehende Herausforderungen gemeinsam in Angriff nehmen.
In diesem Punkt möchte die ISG wieder auf ihr privates Engagement setzten und eine Veränd e-
rung erreichen. Sie fühlt sich für die Stadt, für das Quartier verantwortlich und will aktiv Standort-
entwicklung mitgestalten. Die ISG möchte mit einem freiwilligen Konzept die Stärkung des su b-
jektiven Sicherheitsempfindens in der Bahnhofstraße, die Erhöhung der Aufenthalts - und Ve r-
weilqualität und die Beeinflussung und Erweiterung der Wegebeziehungen in die Altstadt erre i-
chen.
Gestalterische Defizite finden sich einerseits im Gebäudebestand. Zum Teil sind sie jedoch auch
Folge nicht hochwertiger und unmaßstäblicher Werbeanlagen an den Gebäuden. Da Fassaden-
gestaltung, Werbeanlagen und Warenpräsentation im öffentlichen Raum die Ges taltqualität ent-
scheidend mitprägen und die gestalterischen Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr.
356 nicht ausreichend sind, gibt die hier vorliegende „Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel“ unterstüt-
zend Gestaltleitlinien für Fassaden, Strukturen und Werbeanlagen.
Ausgehend von der erfolgreichen Sanierung und Inwertsetzung der Immobile „Die Direktion“, ist
die Idee entstanden, gemeinschaftlich das Erscheinungsbild der Gebäude im Bahnhofsviertel zu
verbessern und beim Thema Werbung und Licht eine Strukturierung und Zonierung zu erreichen.
„Die Direktion“ dient dabei als Vorbild, wie mit hochwertiger, gebäudebezogener Gestaltung und
einheitlicher Werbekonzeption ein Mehrwert für Eigentümer und Mieter erreicht werden konnte.
Das im Juni 2017 eröffnete n eue Empfangsgebäude der Deutschen Bahn AG folgt ebenfalls di e-
sem Grundsatz und zeigt eine hochwertige und attraktive Fassadengestaltung. Darin integriert ist
ein standortbezogenes angepasstes Werbekonzept, welches die hochwertige Fassade stützt und
ohne Häufung und mit geordneter, gleichberechtigter Anordnung eine ansprechende Wahrne h-
mung der Werbenden ermöglicht.
Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster
Die „Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel“ ist somit ein freiwilliges Instrument, das mit seinen Anr e-
gungen und Ideen für Immobilieneigentümer Anreize für Investitionen an den Gebäudebeständen
geben soll. Indem die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten herausgestellt und Ideen
zur Beseitigung offenkundiger gestalterischer Mängel aufgezeigt werden, soll langfristig die Au f-
enthaltsqualität für die Eigentümer, Bewohner und Besucher des Bahnhofsviertels gesteigert und
so die Identifikation mit dem Quartier gefördert werden.
Planungsrechtlich ist der Bebauungsplan Nr. 356 aus dem Jahr 1990 mit seinen te xtlichen Fest-
setzungen bindend und für die bauordnungsrechtliche Umsetzung einzuhalten. Diesem Beba u-
ungsplan liegen nachfolgende textliche Festsetzungen gemäß § 81 BauO NRW (Stand 1990)
zugrunde:
1. Werbeanlagen sind unzulässig bei regelloser Anordnung, bei a ufdringlicher Wirkung, ins-
besondere durch grelle Farbgebung oder grelle Ausleuchtung sowie bei beweglicher oder
veränderlicher Ausführung.
2. Zettel- und Bogenanschläge sind nur an Litfaßsäulen zulässig.
3. Vordächer und Markisen dürfen bis zu einer Tiefe von 10 % der Breite der Verkehrsfläche,
höchstens jedoch 1,20 m, Ausleger bis zu einer Tiefe von 10 % der Breite der Verkehr s-
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V/0476/2017
fläche, höchstens jedoch 0,80 m vor die Gebäudefront vortreten. Für öffentliche Gebäude
können größere Vordächer zugelassen werden.
4. Werbeanlagen dürfen bis zur Unterkante der Fenster des 3. Obergeschosses, höchstens
bis zur Unterkante der Fenster des obersten Geschosses reichen. Oberhalb der Fenster
des 1. Obergeschosses sind nur Einzelbuchstaben zugelassen.
5. Werbeanlagen parallel zur Fassade dürfen nicht höher als 0,60 m sein und 2/3 der Laden-
front, höchstens jedoch 8,00 m erreichen.
6. In den Mischgebieten gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen:
6.1 Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Leistung. Ausgenommen sind für Ze t-
tel- und Bogenanschläge bestimmte Flächen.
6.2 Oberhalb der Unterkante der Fenster des 1. Obergeschosses können Werbeanlagen nur
für Firmen zugelassen werden, die ausschließlich dort ihre Geschäftsräume haben; die
textliche Festsetzung Nr. 4 bleibt unberührt.
Die Gestaltungsfibel bezieht sich auf den nachfolgend skizzierten Geltungsbereich, der im W e-
sentlichen durch aneinandergereihte straßenbegleitende Geschossbauten mit 4 bis 6 Gescho s-
sen geprägt wird.
Das Erdgeschoss hat in der Regel öffentlichem Charakter und wird als Ladenfläche, Gastron o-
mie, Imbiss etc. genutzt. Die aufgehenden Geschosse sind mit Büro - oder Wohnnutzung belegt
und schließen unterschiedlich mit geneigten Dächern, Staffelgeschoss oder Flachdach ab. Die
Eigentumsstruktur ist heterogen in den Häuserz eilen erlebbar und wird durch unterschiedliche
Architektur- und Fassadenausprägungen sichtbar.
IIIIIIIIIII Geltungsbereich: Bahnhofstraße – Berliner Platz – Windthorststraße
IIIIIIIIIII Erweiterter Geltungsbereich: Von-Steuben-Straße
Es ist nicht bea bsichtigt, eine Vereinheitlichung des gesamten Quartieres zu erreichen und den
Immobilieneigentümern Vorschriften zu machen, wie diese ihr Objekt zu gestalten haben. Vie l-
mehr sollen über die Darstellung des Vorher -Nachher und die Visualisierung von Gestalt ungs-
elementen Hinweise gegeben werden, wie ein städtebaulicher Mehrwert für den Eigentümer aber
auch für den Kunden bzw. den Besucher erreicht werden kann. Ein „etwas weniger“ kann somit
in der Zukunft zu einem deutlichen „etwas mehr“ an Attraktivität führ en und somit insgesamt b e-
trachtet wirtschaftlich positive Auswirkungen auf das einzelne Objekt und das gesamt Quartier
haben.
Mit der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Gestaltungsfibel will die ISG Bahnhofsviertel
Münster e.V. die Idee insgesamt vorstellen und für eine freiwillige Unterstützung dieser Idee wer-
ben. Die ISG selber wird die Gestaltungsfibel einsetzen, um ihren Mitgliedern und anderen Int e-
5
V/0476/2017
ressierten im Quartier die Entwicklungs - und Gestaltungsmöglichkeiten in persönlichen Gespr ä-
chen au fzuzeigen und um eine Berücksichtigung der Ideen bei anstehenden Um -, Aus - oder
Neubauten zu bitten.
Die Umsetzung soll im Zuge ohnehin anstehender Baumaßnahmen im Bahnhofsquartier erfolgen
und dabei einen ersten Schwerpunkt im Bereich Berliner Platz erha lten, da nach Aussage der
ISG hier in der nächsten Zeit viele Baumaßnahmen anstehen. Perspektivisch soll aber das g e-
samte Bahnhofsviertel bearbeitet werden. In der Gestaltungsfibel bislang noch nicht konkret da r-
gestellte Bereiche werden bei Bedarf ergänzt und fortgeführt, so dass das freiwillige Instrument
der Gestaltungsfibel immer aktuell gehalten werden kann und auf Bedarfe oder Anforderungen
kurzfristig reagiert werden kann.
Ergänzend denkt die ISG Bahnhofsviertel Münster e.V. darüber nach, die Gestaltu ngsempfeh-
lungen neben der kostenfreien persönlichen Beratung auch mit kleinen finanziellen Anreizen zu
unterstützen, z.B. im Bereich der Fassadenelemente im Erdgeschoss und einer gewissen Sta n-
dardisierung bei den Werbeträgern, ggf. gefördert über den Verfü gungsfonds Münster -
Innenstadt.
I..V.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlage 1: Gestaltungsfibel Bahnhofsviertel Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Achtermannstraße 11
- Bahnhofstraße 4
- Eisenbahnstraße
- Urbanstraße
- Brockhoffstraße
- Engelstraße
- Friedrichstraße
- Hafenstraße
- Salzstraße
- Windthorststraße 4
- Von-Steuben-Straße 26
- Schorlemerstraße 4
- Wolbecker Straße
- Herwarthstraße
- Berliner Platz 7
- Servatiiplatz
- Albersloher Weg 33
- Von-Vincke-Straße
- Engelenschanze
- Mauritztor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0476/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37