3757/2017
AN/1584/2017
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2807 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 3757/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.11.2017 - AN/1584/2017 Ufermauer Porz Von der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.11.2017 folgende Fragen gestellt: 1. Zu welchem Zeitpunkt plant die Verwaltung die Erörterung in dem bereits vor acht Monaten be- schlossenen Fachgespräch? 2. Wann werden die Vorschläge zu den Zu- und Abgängen vorgelegt, die bereits vor vierzehn Mona- ten beantragt worden sind? 3. Reichen die bisher bereit gestellten Finanzmittel aus und wie viele Zu- und Abgänge können da- mit realisiert werden? 4. Stehen die Mittel überhaupt noch bereit oder wurden sie zwischenzeitlich umgeschichtet oder anderweitig ausgegeben? Stellungnahme der Verwaltung zu 1.) Das Fachgespräch mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung hat am 21. November 2017 stattgefun- den. zu 2.) Im Rahmen des Fachgesprächs wurden von der Verwaltung Vorschläge für die bestehenden Trep- penabgänge vorgestellt. Aus dem Kreis der Teilnehmer der Bezirksvertretung Porz kamen Wünsche, die über die vorgeschlagenen Überarbeitungen und Sanierungen hinausgehen. Diese Wünsche wer- den jetzt verwaltungsintern abgestimmt. Die Ergebnisse werden anschließend in einem weiteren Termin erneut der Bezirksvertretung vorgestellt. zu 3. und 4.) Für den Abbruch und die Neugestaltung der Ufermauer Porz stehen im Haushaltsjahr 2017, Teilfi- nanzplan 1302; Wasser und Wasserbau, Mittel in Höhe von 367.000,00 € bereit. Diese Mittel sind jedoch nicht einfach für die Durchführung einer anderen Maßnahme zu verwenden. Sollte entschie- den werden, dass die Ufermauer nicht neugestaltet wird und anstelle dessen Treppenanlagen neu 2 gebaut werden sollen, kann das Geld zwar als Deckung herangezogen werden, abhängig von der Höhe der Maßnahmenkosten müsste jedoch das Verfahren der außerplanmäßigen Mittelbereitstel- lung durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass entweder die Kämmerin oder der Rat der Stadt Köln über diese Maßnahme entscheiden müsste. Für die Sanierung der vorhandenen Treppenanlagen stehen beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau grundsätzlich begrenzt Mittel im Teilergebnisplan 1302; Wasser und Wasserbau zur Verfügung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass aus diesen Mitteln die gesamte Unterhaltung der Wasserbauwerke (alle Uferbefestigungen und Kaimauern incl. Steinschüttungen, Treppen und Ge- länder) der Stadt Köln bestritten wird und die Mittel nach vorheriger Priorisierung (u.a. Erhaltung der Verkehrssicherheit der Bauwerke) verausgabt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3757/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.12.2017
- Erstellt
- 29.11.2017 13:52