2190/2023
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2023
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2190/2023 Freigabedatum 11.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2023 Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dorn- bach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2023 zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 103 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Jahresab- schluss und der Lagebericht zu prüfen. Die Betriebsleitung kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsaus- schuss beauftragen. Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 13.09.2021 wurde auf Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 06.05.2021 beschlossenen neu gefassten „Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ erstmals die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum der Stadt Köln beauftragt, welche im Rahmen einer Ausschreibung das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben hat. Gemäß der o.g. Richtlinie ist ein Prüferwechsel nach fünfjähriger Prüftätigkeit, also in 2026, vorzunehmen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen. Dem Unternehmen obliegt zurzeit lediglich die Prüfung des Jahresabschlusses der Medien- gründerzentrum NRW GmbH, so dass die in der Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprü- fer*innen festgesetzte Höchstzahl der Mandate nicht überschritten wird. Der Betriebsausschuss wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung um Zustimmung ge- beten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2190/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.08.2023
- Erstellt
- 07.07.2023 09:28