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1492/2025

Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln e.V. als Interkulturelles Zentrum in 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 02.06.2025

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Anlage 1 - Kriterien Einstufung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_2_Auszug Mittel_2025

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Anlage 1 - Kriterien Einstufung

3709 Zeichen

1 
 
Anlage 1  
Kriterien zur Einstufung in Zentren-Kategorien 
 
 Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum 
Voraus-
setzung 
Alle Kriterien der Spalte Kleineres 
Zentrum mit insgesamt mindestens 35 
Punkten  
Alle Kriterien der Spalte Kleineres 
Zentrum und insgesamt mindestens 55 
Punkte 
Alle Kriterien der Spalte Mittleres 
Zentrum und insgesamt mindestens 70 
Punkte 
    
    
Personal-
struktur 
Vorwiegend ehrenamtliches Personal; 
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation 
entsprechend eingesetzt werden  
Vorwiegend Fachpersonal (haupt-
/ehrenamtlich); Fachpersonal und 
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation 
entsprechend eingesetzt werden   
Vorwiegend Fachpersonal (haupt-
/ehrenamtlich); Fachpersonal und 
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation 
entsprechend eingesetzt werden   
 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

2 
 
 Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum 
Zielgruppe Vorwiegend an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe gerichtet; daneben auch 
interkulturelle/ transkulturelle 
Veranstaltungen und Angebote  
Veranstaltungen und Angebote sind 
geeignet für und ausgerichtet auf 
unterschiedliche Interessens-
/Bedarfsgruppen, einzelne Angebote 
dürfen sich auch an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe richten, sofern es 
sinnvoll ist   
Veranstaltungen und Angebote sind 
geeignet für und ausgerichtet auf eine 
Vielzahl an Interessens-
/Bedarfsgruppen, einzelne Angebote 
dürfen sich auch an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe richten, sofern es 
sinnvoll ist   
 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte 
 
 Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum 
Angebote 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Muss Angebote aus mindestens einem 
Handlungsfeld und mindestens 10 
Stunden pro Woche anbieten  
Muss Angebote aus mindestens zwei 
Handlungsfeldern und mindestens 20 
Stunden pro Woche anbieten   
Muss Angebote aus mindestens drei 
Handlungsfeldern und mindestens 30 
Stunden pro Woche anbieten   
5 Punkte 5 Punkte 25 Punkte 
Handlungsfelder 
Empowerment Bildung Integration Kulturelle/ Freizeitangebote 
 Förderung des 
Empowerments und der 
Selbstorganisation 
 muttersprachliche 
Angebote 
 Hausaufgabenbetreuung 
(Ergänzung zu Schule und 
Hausaufgabenhilfe des 
Jugendamtes) 
 Sprachangebote 
 ergänzende Angebote 
 Interkulturelle/ trans-
kulturelle Elternarbeit 
 berufsvorbereitende 
Angebote 
 allgemeine Informationen 
zu Rechtsfragen  
 Freizeitangebote im 
musischen, kreativen, 
sportlichen oder 
handwerklichen Bereich 
 Hauswirtschaftliche 
Angebote 
 Gesprächskreise

3 
 
 Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum 
   
Vernetzung Punktuelle zielgruppendienliche 
Vernetzung oder Kooperation; Kenntnis 
über zielgruppendienliche 
Kooperationspartner und Einrichtungen  
Strukturelle/dauerhafte fachliche und 
institutionelle Vernetzung und 
Kooperation im Sozialraum; Mitarbeit in 
Netzwerken   
Strukturelle/dauerhafte fachliche und 
institutionelle Vernetzung und 
Kooperation im Sozialraum und darüber 
hinaus; verbindliche Mitarbeit in 
Netzwerken   
 5 Punkte 10 Punkte 15 Punkte 
 Zusammenarbeit mit mindestens einer Schlüsselinstitution, wie dem Interkulturellem Dienst, der sozialraumorientierten 
Jugendhilfe, der Jugendpflege und/oder der Sozialraumkoordination  
 10 Punkte 
Öffentlich-
keitsarbeit 
Regelmäßige Pflege der Öffentlichkeitsarbeit; Angebote und Informationen müssen öffentlich zugänglich sein; Transparenz; 
Informationen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und regelmäßigem Programm müssen zumindest in Deutsch vorliegen; 
Internetpräsenz mit notwendigen Angaben zu den Öffnungszeiten, Ansprechpersonen, zur Lage und Erreichbarkeit des 
Zentrums, Mailadresse, Telefonnummer, Angaben zu regelmäßigen Angeboten 
 5 Punkte

Beschlussvorlage Ausschuss

5560 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1492/2025 
Freigabedatum 
02.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln 
e.V.  
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der Haushaltsatzung 2025/2026 über die Ver-
wendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.457 Euro zur Förderung der Griechischen Ge-
meinde Köln e.V. als anerkanntes Interkulturelles Zentrum in Köln gemäß Anlage 2. 
 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes 
für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diver-
sity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfü-
gung. 
 
 
Integrationsrat 03.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.457 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
In Köln gibt es viele Interkulturelle Zentren. Diese bekommen für ihre Arbeit jedes Jahr Geld 
von der Stadt Köln.  
Wieviel Geld ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleineres, mittleres oder 
großes Zentrum ist. 
Im März 2025 hat der Integrationsrat entschieden, 42 Zentren zu fördern. Die Griechische Ge-
meinde Köln e. V. konnte noch nicht gefördert werden, weil Unterlagen gefehlt haben. Die 
Griechische Gemeinde Köln e.V. ist ein kleineres Zentrum. Das Geld kann jetzt bewilligt wer-
den, weil die erforderlichen Unterlagen nachgereicht wurden. 
 
Grundlage für die Verteilung der Fördermittel 
Gemäß § 22 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 32. Satzung zur 
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über 
deren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie 
 
 zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und 
 zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep-
tanz

3 
 
entscheidet. 
 
Antrag, Prüfergebnis und Mittelvergabe 
Am 11.03.2025 hat der Integrationsrat über die Verteilung zur Förderung von 42 anerkannten 
Interkulturellen Zentren entschieden Session Nr. 0041/2025. 
In der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass die Griechische Ge-
meinde Köln e.V. noch einen erforderlichen Nachweis, der als Fördervoraussetzung notwen-
dig ist, erbringen muss. Dieser ist am 9. Mai 2025 bei er Verwaltung eingegangen. Die Prü-
fung der fristgerechten Antragstellung im November 2024 ermöglicht nun eine Pauschalförde-
rung als kleineres Zentrum. 
 
Die Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für Menschen mit 
und ohne Internationaler Familiengeschichte. Sie leisten praktische Hilfe zur Krisenbewälti-
gung, ihre Angebote entlasten, unterstützen und fördern Kindern, Jugendliche mit ihren Fami-
lien, ebenso Alleinstehende und Senior*innen.  
Sie tragen durch ihre mehrsprachigen Angebote zur Weltoffenheit der Stadt bei und zur prakti-
schen Umsetzung des nordrheinwestfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes, mit dem 
besonderen Bezug auf die in § 1 festgelegten Ziele. 
Das Zentrum hat zum Erreichen von Vorgaben gem. der vom Rat beschlossenen Richtlinie 
zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren, Anstrengungen unternommen, 
die finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen (z.B. Raummieten, Infrastruktur). Diese sollen 
mit der Förderung unterstützt werden.  
Die Förderung der Interkulturellen Zentren, hier der Griechischen Gemeinde Köln e.V. dient 
dem Erhalt langjähriger und bewährter Strukturen.  
 
Sachstand und Ausblick  
Von den 772.000 Euro die im Haushaltsansatz für die Arbeit der Interkulturellen Zentren zur 
Verfügung stehen, wurden per Entscheid des Integrationsrates im März 2025, 753.494 Euro 
freigegeben.  
Nach der Förderung der Griechischen Gemeinde in Höhe von 5.457 Euro stehen in 2025 noch 
13.049 Euro an Restmitteln zur weiteren Verwendung zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Griechische Gemeinde Köln e.V. arbeitet rein ehrenamtlich als anerkanntes Interkulturel-
les Zentrum für die Bürger*innen der Stadt Köln. Zur Herstellung der Arbeitsgrundlage, wie 
z.B. die Mietzahlung für die Vereinsräume, ist eine schnellstmögliche Beschlussfassung des 
Integrationsrates in seiner letzten Sitzung vor der sitzungsfreien Zeit erforderlich. Die Verwal-
tung hat den Vorgang schnellstmöglich geprüft, ein früheres Einbringen der Vorlage war nicht 
möglich. 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere 
Zentren  
Anlage 2: Verteilung der Mittel zur Förderung Griechische Gemeinde Köln e.V.

Anlage_2_Auszug Mittel_2025

736 Zeichen

Anlage 2 Verteilung  Mittel 2025 Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe 
Vernetzungen, 
Projekte, 
Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro 
1
Griechische 
Gemeinde, 
Liebigstraße 120b, 
50823 Köln, 
Stadtbezirk 4
e.V. Frauen, Jugendliche, 
Senior*innen
6 Kooperationen,
   Drittmittel ja
0 HA,
8 NA,
18 EA
kleineres Zentrum
5.457
gesamt 5.457
Angebote wöchentlich
 Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, 
Integration, Kultur/Freizeit
Angebote in den Bereichen Bildung, Empowerment und Freizeit  mit 
über 15 Std./Wo, z.B. Senioren Treff, Griechisch Kurs, Gymnastik, 
Frauenliteraturgruppe
Seite 1

Beratungsverlauf (1)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Liebigstraße 120b

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Details

Aktenzeichen
1492/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.06.2025
Erstellt
13.05.2025 12:17