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Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln e.V. als Interkulturelles Zentrum in 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 1492/2025 vom 02.06.2025

Stand: Am 03.06.2025 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Kriterien Einstufung

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    1 Anlage 1 Kriterien zur Einstufung in Zentren-Kategorien Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Voraus- setzung Alle Kriterien der Spalte Kleineres Zentrum mit insgesamt mindestens 35 Punkten Alle Kriterien der Spalte Kleineres Zentrum und insgesamt mindestens 55 Punkte Alle Kriterien der Spalte Mittleres Zentrum und insgesamt mindestens 70 Punkte Personal- struktur Vorwiegend ehrenamtliches Personal; Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden Vorwiegend Fachpersonal (haupt- /ehrenamtlich); Fachpersonal und Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden Vorwiegend Fachpersonal (haupt- /ehrenamtlich); Fachpersonal und Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte 2 Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Zielgruppe Vorwiegend an eine Interessens- /Bedarfsgruppe gerichtet; daneben auch interkulturelle/ transkulturelle Veranstaltungen und Angebote Veranstaltungen und Angebote sind geeignet für und ausgerichtet auf unterschiedliche Interessens- /Bedarfsgruppen, einzelne Angebote dürfen sich auch an eine Interessens- /Bedarfsgruppe richten, sofern es sinnvoll ist Veranstaltungen und Angebote sind geeignet für und ausgerichtet auf eine Vielzahl an Interessens- /Bedarfsgruppen, einzelne Angebote dürfen sich auch an eine Interessens- /Bedarfsgruppe richten, sofern es sinnvoll ist 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Angebote Muss Angebote aus mindestens einem Handlungsfeld und mindestens 10 Stunden pro Woche anbieten Muss Angebote aus mindestens zwei Handlungsfeldern und mindestens 20 Stunden pro Woche anbieten Muss Angebote aus mindestens drei Handlungsfeldern und mindestens 30 Stunden pro Woche anbieten 5 Punkte 5 Punkte 25 Punkte Handlungsfelder Empowerment Bildung Integration Kulturelle/ Freizeitangebote  Förderung des Empowerments und der Selbstorganisation  muttersprachliche Angebote  Hausaufgabenbetreuung (Ergänzung zu Schule und Hausaufgabenhilfe des Jugendamtes)  Sprachangebote  ergänzende Angebote  Interkulturelle/ trans- kulturelle Elternarbeit  berufsvorbereitende Angebote  allgemeine Informationen zu Rechtsfragen  Freizeitangebote im musischen, kreativen, sportlichen oder handwerklichen Bereich  Hauswirtschaftliche Angebote  Gesprächskreise 3 Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Vernetzung Punktuelle zielgruppendienliche Vernetzung oder Kooperation; Kenntnis über zielgruppendienliche Kooperationspartner und Einrichtungen Strukturelle/dauerhafte fachliche und institutionelle Vernetzung und Kooperation im Sozialraum; Mitarbeit in Netzwerken Strukturelle/dauerhafte fachliche und institutionelle Vernetzung und Kooperation im Sozialraum und darüber hinaus; verbindliche Mitarbeit in Netzwerken 5 Punkte 10 Punkte 15 Punkte Zusammenarbeit mit mindestens einer Schlüsselinstitution, wie dem Interkulturellem Dienst, der sozialraumorientierten Jugendhilfe, der Jugendpflege und/oder der Sozialraumkoordination 10 Punkte Öffentlich- keitsarbeit Regelmäßige Pflege der Öffentlichkeitsarbeit; Angebote und Informationen müssen öffentlich zugänglich sein; Transparenz; Informationen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und regelmäßigem Programm müssen zumindest in Deutsch vorliegen; Internetpräsenz mit notwendigen Angaben zu den Öffnungszeiten, Ansprechpersonen, zur Lage und Erreichbarkeit des Zentrums, Mailadresse, Telefonnummer, Angaben zu regelmäßigen Angeboten 5 Punkte
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 1492/2025 Freigabedatum 02.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln e.V. Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der Haushaltsatzung 2025/2026 über die Ver- wendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.457 Euro zur Förderung der Griechischen Ge- meinde Köln e.V. als anerkanntes Interkulturelles Zentrum in Köln gemäß Anlage 2. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diver- sity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfü- gung. Integrationsrat 03.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.457 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache In Köln gibt es viele Interkulturelle Zentren. Diese bekommen für ihre Arbeit jedes Jahr Geld von der Stadt Köln. Wieviel Geld ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleineres, mittleres oder großes Zentrum ist. Im März 2025 hat der Integrationsrat entschieden, 42 Zentren zu fördern. Die Griechische Ge- meinde Köln e. V. konnte noch nicht gefördert werden, weil Unterlagen gefehlt haben. Die Griechische Gemeinde Köln e.V. ist ein kleineres Zentrum. Das Geld kann jetzt bewilligt wer- den, weil die erforderlichen Unterlagen nachgereicht wurden. Grundlage für die Verteilung der Fördermittel Gemäß § 22 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 32. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie  zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und  zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz 3 entscheidet. Antrag, Prüfergebnis und Mittelvergabe Am 11.03.2025 hat der Integrationsrat über die Verteilung zur Förderung von 42 anerkannten Interkulturellen Zentren entschieden Session Nr. 0041/2025. In der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass die Griechische Ge- meinde Köln e.V. noch einen erforderlichen Nachweis, der als Fördervoraussetzung notwen- dig ist, erbringen muss. Dieser ist am 9. Mai 2025 bei er Verwaltung eingegangen. Die Prü- fung der fristgerechten Antragstellung im November 2024 ermöglicht nun eine Pauschalförde- rung als kleineres Zentrum. Die Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für Menschen mit und ohne Internationaler Familiengeschichte. Sie leisten praktische Hilfe zur Krisenbewälti- gung, ihre Angebote entlasten, unterstützen und fördern Kindern, Jugendliche mit ihren Fami- lien, ebenso Alleinstehende und Senior*innen. Sie tragen durch ihre mehrsprachigen Angebote zur Weltoffenheit der Stadt bei und zur prakti- schen Umsetzung des nordrheinwestfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes, mit dem besonderen Bezug auf die in § 1 festgelegten Ziele. Das Zentrum hat zum Erreichen von Vorgaben gem. der vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren, Anstrengungen unternommen, die finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen (z.B. Raummieten, Infrastruktur). Diese sollen mit der Förderung unterstützt werden. Die Förderung der Interkulturellen Zentren, hier der Griechischen Gemeinde Köln e.V. dient dem Erhalt langjähriger und bewährter Strukturen. Sachstand und Ausblick Von den 772.000 Euro die im Haushaltsansatz für die Arbeit der Interkulturellen Zentren zur Verfügung stehen, wurden per Entscheid des Integrationsrates im März 2025, 753.494 Euro freigegeben. Nach der Förderung der Griechischen Gemeinde in Höhe von 5.457 Euro stehen in 2025 noch 13.049 Euro an Restmitteln zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die Griechische Gemeinde Köln e.V. arbeitet rein ehrenamtlich als anerkanntes Interkulturel- les Zentrum für die Bürger*innen der Stadt Köln. Zur Herstellung der Arbeitsgrundlage, wie z.B. die Mietzahlung für die Vereinsräume, ist eine schnellstmögliche Beschlussfassung des Integrationsrates in seiner letzten Sitzung vor der sitzungsfreien Zeit erforderlich. Die Verwal- tung hat den Vorgang schnellstmöglich geprüft, ein früheres Einbringen der Vorlage war nicht möglich. Anlagen: Anlage 1: Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere Zentren Anlage 2: Verteilung der Mittel zur Förderung Griechische Gemeinde Köln e.V.
  • Anlage_2_Auszug Mittel_2025

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    Anlage 2 Verteilung Mittel 2025 Interkulturelle Zentren Köln lfd. Nr. Träger/ Einrichtung/ Stadtbezirk Orga.- struktur Zielgruppe Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler/ Honorarkräfte Ehrenamtler Kategorie Förder- betrag in Euro 1 Griechische Gemeinde, Liebigstraße 120b, 50823 Köln, Stadtbezirk 4 e.V. Frauen, Jugendliche, Senior*innen 6 Kooperationen, Drittmittel ja 0 HA, 8 NA, 18 EA kleineres Zentrum 5.457 gesamt 5.457 Angebote wöchentlich Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Angebote in den Bereichen Bildung, Empowerment und Freizeit mit über 15 Std./Wo, z.B. Senioren Treff, Griechisch Kurs, Gymnastik, Frauenliteraturgruppe Seite 1

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2025

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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