1492/2025
Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln e.V. als Interkulturelles Zentrum in 2025
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Anlage 1 - Kriterien Einstufung
3709 Zeichen
1
Anlage 1
Kriterien zur Einstufung in Zentren-Kategorien
Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum
Voraus-
setzung
Alle Kriterien der Spalte Kleineres
Zentrum mit insgesamt mindestens 35
Punkten
Alle Kriterien der Spalte Kleineres
Zentrum und insgesamt mindestens 55
Punkte
Alle Kriterien der Spalte Mittleres
Zentrum und insgesamt mindestens 70
Punkte
Personal-
struktur
Vorwiegend ehrenamtliches Personal;
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation
entsprechend eingesetzt werden
Vorwiegend Fachpersonal (haupt-
/ehrenamtlich); Fachpersonal und
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation
entsprechend eingesetzt werden
Vorwiegend Fachpersonal (haupt-
/ehrenamtlich); Fachpersonal und
Honorarkräfte können ihrer Qualifikation
entsprechend eingesetzt werden
5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
2
Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum
Zielgruppe Vorwiegend an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe gerichtet; daneben auch
interkulturelle/ transkulturelle
Veranstaltungen und Angebote
Veranstaltungen und Angebote sind
geeignet für und ausgerichtet auf
unterschiedliche Interessens-
/Bedarfsgruppen, einzelne Angebote
dürfen sich auch an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe richten, sofern es
sinnvoll ist
Veranstaltungen und Angebote sind
geeignet für und ausgerichtet auf eine
Vielzahl an Interessens-
/Bedarfsgruppen, einzelne Angebote
dürfen sich auch an eine Interessens-
/Bedarfsgruppe richten, sofern es
sinnvoll ist
5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum
Angebote
Muss Angebote aus mindestens einem
Handlungsfeld und mindestens 10
Stunden pro Woche anbieten
Muss Angebote aus mindestens zwei
Handlungsfeldern und mindestens 20
Stunden pro Woche anbieten
Muss Angebote aus mindestens drei
Handlungsfeldern und mindestens 30
Stunden pro Woche anbieten
5 Punkte 5 Punkte 25 Punkte
Handlungsfelder
Empowerment Bildung Integration Kulturelle/ Freizeitangebote
Förderung des
Empowerments und der
Selbstorganisation
muttersprachliche
Angebote
Hausaufgabenbetreuung
(Ergänzung zu Schule und
Hausaufgabenhilfe des
Jugendamtes)
Sprachangebote
ergänzende Angebote
Interkulturelle/ trans-
kulturelle Elternarbeit
berufsvorbereitende
Angebote
allgemeine Informationen
zu Rechtsfragen
Freizeitangebote im
musischen, kreativen,
sportlichen oder
handwerklichen Bereich
Hauswirtschaftliche
Angebote
Gesprächskreise
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Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum
Vernetzung Punktuelle zielgruppendienliche
Vernetzung oder Kooperation; Kenntnis
über zielgruppendienliche
Kooperationspartner und Einrichtungen
Strukturelle/dauerhafte fachliche und
institutionelle Vernetzung und
Kooperation im Sozialraum; Mitarbeit in
Netzwerken
Strukturelle/dauerhafte fachliche und
institutionelle Vernetzung und
Kooperation im Sozialraum und darüber
hinaus; verbindliche Mitarbeit in
Netzwerken
5 Punkte 10 Punkte 15 Punkte
Zusammenarbeit mit mindestens einer Schlüsselinstitution, wie dem Interkulturellem Dienst, der sozialraumorientierten
Jugendhilfe, der Jugendpflege und/oder der Sozialraumkoordination
10 Punkte
Öffentlich-
keitsarbeit
Regelmäßige Pflege der Öffentlichkeitsarbeit; Angebote und Informationen müssen öffentlich zugänglich sein; Transparenz;
Informationen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und regelmäßigem Programm müssen zumindest in Deutsch vorliegen;
Internetpräsenz mit notwendigen Angaben zu den Öffnungszeiten, Ansprechpersonen, zur Lage und Erreichbarkeit des
Zentrums, Mailadresse, Telefonnummer, Angaben zu regelmäßigen Angeboten
5 Punkte
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 1492/2025 Freigabedatum 02.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und Bewilligung von Mitteln zur Förderung der Griechischen Gemeinde Köln e.V. Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der Haushaltsatzung 2025/2026 über die Ver- wendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.457 Euro zur Förderung der Griechischen Ge- meinde Köln e.V. als anerkanntes Interkulturelles Zentrum in Köln gemäß Anlage 2. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diver- sity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfü- gung. Integrationsrat 03.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.457 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache In Köln gibt es viele Interkulturelle Zentren. Diese bekommen für ihre Arbeit jedes Jahr Geld von der Stadt Köln. Wieviel Geld ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleineres, mittleres oder großes Zentrum ist. Im März 2025 hat der Integrationsrat entschieden, 42 Zentren zu fördern. Die Griechische Ge- meinde Köln e. V. konnte noch nicht gefördert werden, weil Unterlagen gefehlt haben. Die Griechische Gemeinde Köln e.V. ist ein kleineres Zentrum. Das Geld kann jetzt bewilligt wer- den, weil die erforderlichen Unterlagen nachgereicht wurden. Grundlage für die Verteilung der Fördermittel Gemäß § 22 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 32. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz 3 entscheidet. Antrag, Prüfergebnis und Mittelvergabe Am 11.03.2025 hat der Integrationsrat über die Verteilung zur Förderung von 42 anerkannten Interkulturellen Zentren entschieden Session Nr. 0041/2025. In der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass die Griechische Ge- meinde Köln e.V. noch einen erforderlichen Nachweis, der als Fördervoraussetzung notwen- dig ist, erbringen muss. Dieser ist am 9. Mai 2025 bei er Verwaltung eingegangen. Die Prü- fung der fristgerechten Antragstellung im November 2024 ermöglicht nun eine Pauschalförde- rung als kleineres Zentrum. Die Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für Menschen mit und ohne Internationaler Familiengeschichte. Sie leisten praktische Hilfe zur Krisenbewälti- gung, ihre Angebote entlasten, unterstützen und fördern Kindern, Jugendliche mit ihren Fami- lien, ebenso Alleinstehende und Senior*innen. Sie tragen durch ihre mehrsprachigen Angebote zur Weltoffenheit der Stadt bei und zur prakti- schen Umsetzung des nordrheinwestfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes, mit dem besonderen Bezug auf die in § 1 festgelegten Ziele. Das Zentrum hat zum Erreichen von Vorgaben gem. der vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren, Anstrengungen unternommen, die finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen (z.B. Raummieten, Infrastruktur). Diese sollen mit der Förderung unterstützt werden. Die Förderung der Interkulturellen Zentren, hier der Griechischen Gemeinde Köln e.V. dient dem Erhalt langjähriger und bewährter Strukturen. Sachstand und Ausblick Von den 772.000 Euro die im Haushaltsansatz für die Arbeit der Interkulturellen Zentren zur Verfügung stehen, wurden per Entscheid des Integrationsrates im März 2025, 753.494 Euro freigegeben. Nach der Förderung der Griechischen Gemeinde in Höhe von 5.457 Euro stehen in 2025 noch 13.049 Euro an Restmitteln zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die Griechische Gemeinde Köln e.V. arbeitet rein ehrenamtlich als anerkanntes Interkulturel- les Zentrum für die Bürger*innen der Stadt Köln. Zur Herstellung der Arbeitsgrundlage, wie z.B. die Mietzahlung für die Vereinsräume, ist eine schnellstmögliche Beschlussfassung des Integrationsrates in seiner letzten Sitzung vor der sitzungsfreien Zeit erforderlich. Die Verwal- tung hat den Vorgang schnellstmöglich geprüft, ein früheres Einbringen der Vorlage war nicht möglich. Anlagen: Anlage 1: Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere Zentren Anlage 2: Verteilung der Mittel zur Förderung Griechische Gemeinde Köln e.V.
Anlage_2_Auszug Mittel_2025
736 Zeichen
Anlage 2 Verteilung Mittel 2025 Interkulturelle Zentren Köln lfd. Nr. Träger/ Einrichtung/ Stadtbezirk Orga.- struktur Zielgruppe Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler/ Honorarkräfte Ehrenamtler Kategorie Förder- betrag in Euro 1 Griechische Gemeinde, Liebigstraße 120b, 50823 Köln, Stadtbezirk 4 e.V. Frauen, Jugendliche, Senior*innen 6 Kooperationen, Drittmittel ja 0 HA, 8 NA, 18 EA kleineres Zentrum 5.457 gesamt 5.457 Angebote wöchentlich Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Angebote in den Bereichen Bildung, Empowerment und Freizeit mit über 15 Std./Wo, z.B. Senioren Treff, Griechisch Kurs, Gymnastik, Frauenliteraturgruppe Seite 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Liebigstraße 120b
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Details
- Aktenzeichen
- 1492/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 12:17