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V/0085/2017

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0016/2016: "Audio-Livestream für Sitzungen des Rates"

Vorlagen 26.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 21.02.2017, TOP 4

Antrag an den Rat Nr A-R 0016 2016 Audio-Livestream für Sitzungen des Rates

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Beschlussvorlage

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Antrag an den Rat Nr A-R 0016 2016 Audio-Livestream für Sitzungen des Rates

2286 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2016 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Audio-Livestream  
für Sitzungen des Rates 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den APOSOE 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
I.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen Audio-Livestream von 
Ratssitzungen zu entwickeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
 
II. 
 Dazu sollen Gespräche mit den Betreiberinnen und Betreiben von Münsters Bür- 
gerfunkangeboten geführt werden, um Möglichkeiten der Kooperation auszulo- 
ten. 
 
Begründung: 
 
zu I. In der vergangenen Wahlperiode des Rates der Stadt Münster wurde seinerzeit von 
Piraten, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der SPD-Fraktion der Versuch unternommen, 
ein Video- oder Audio-Livestream-Verfahren für Sitzungen des Rates der Stadt Münster 
zu etablieren. 
 
Zwischenzeitlich wurden auch von Bürgerinnen und Bürgern nach § 24 GO NRW ent- 
sprechende Anregungen an den Rat gerichtet. 
 
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte, 
Bürgerinnen und Bürgern einen direkte Zugang zum Geschehen im Rat zu gewähren. 
Technisch sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, solche von einer Bildübertragung 
hin zu einer Audioübertragung. Die SPD-Fraktion beantragt nun, die Realisierung eines 
Audio-Livestreams zu prüfen, weil so mögliche Bedenken hinsichtlich einer Bildübertra- 
gung entgegengetreten werden kann und eine Audio-Übertragung die Vorteile der di- 
rekten Vermittlung von politischen Prozessen ebenfalls erfüllt. 
 
zu II. Eine Kooperation mit den vielfältigen Bürgerfunkinitiativen in Münster bietet sich 
05.04.2016

2 
 
 
 
an, da so das vorhandene Know-how genutzt werden kann. 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

10565 Zeichen

V/0085/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0016/2016: "Audio-Livestream für Sitzungen des 
Rates" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.02.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
und E-Government Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt 
die in der Vorlage genannten Informationen zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, wie viele Ratsmitglieder einer Übertragung ihrer 
Redebeiträge in einem Audio-Livestream zustimmen. 
3. Sofern sich die weit überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder für eine Übertragung ihrer 
Redebeiträge ausspricht, sodass der ordnungsgemäße Ablauf der Ratssitzungen gewähr-
leistet ist, wird die Verwaltung beauftragt, den genauen Aufwand für einen Audio-Livestream 
sowohl in technischer als auch in personeller Hinsicht zu ermitteln und dem Rat ein entspre-
chendes Umsetzungskonzept vorzulegen. 
4. Mit der Umsetzung der Ziffer 2 und ggf. der Ziffer 3 ist der Antrag der SPD-Fraktion an den 
Rat erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen keine Kosten an. 
 
 
Begründung: 
 
Zu I. 
Mit dem Antrag „Audio-Livestream für Sitzungen des Rates“ der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, 
ein Konzept für einen Audio-Livestream von Ratssitzungen zu entwickeln. Der Antrag wurde in der 
Sitzung des Rates am 11.05.2016 an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
und E-Government verwiesen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0085/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Heitz 
Ruf: 
492-3362 
E-Mail: 
Heitz@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0085/2017 
 
Grundsätzliches 
Für eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet sind verschiedene rechtliche Aspekte zu betrach-
ten und zu bewerten. Die aktuelle Rechtsprechung befasst sich größtenteils mit dem Recht der Medi-
en, Teile von Ratssitzungen zu übertragen oder aufzuzeichnen. Jedoch wird zunehmend auch die 
Liveübertragung von Ratssitzungen über das Internet kommentiert. Da der Video-Livestream weiter 
verbreitet ist, finden sich hierzu die überwiegenden rechtlichen Einschätzungen und werden daher im 
Folgenden auch aufgeführt. Die im weiteren Text geäußerten Bedenken umfassen i.d.R. jedoch nicht 
nur das Recht am eigenen Bild, sondern gerade auch das Recht am gesprochenen Wort. Daher sind 
die genannten Aspekte bezüglich eines Video-Livestreams in großen Teilen auch auf einen Audio-
Livestream übertragbar. 
 
Neben den rechtlichen Hintergründen werden in dieser Vorlage die technischen und finanziellen Auf-
wendungen sowie die aktuellen Erfahrungen anderer Kommunen erläutert. 
 
 
Situation in Münster 
In den Jahren 2011/2012 wurden bereits umfangreiche Informationen zu einem möglichen Video-
Livestream eingeholt. Die Verwaltung hatte zu diesem Zeitpunkt sowohl eine Stellungnahme der städ-
tischen Datenschutzbeauftragten, des Landesdatenschutzbeauftragten als auch der Bezirksregierung 
eingeholt. Das übereinstimmende Ergebnis war, dass eine Live-Übertragung der Ratssitzungen über 
das Internet grundsätzlich rechtlich möglich ist und die Sitzungen damit einer breiten Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht werden könnten. Es sind jedoch datenschutzrechtliche Vorgaben und der Schutz 
der Persönlichkeitsrechte zu beachten. Nach einer internen Abfrage in den Fraktionen wurde festge-
stellt, dass mindestens 1/3 der Ratsmitglieder einer Aufnahme nicht zustimmen würden. Unter diesen 
Voraussetzungen bestand Einvernehmen, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Sitzungen nicht 
mehr sicherzustellen sei. Das Thema wurde daraufhin nicht weiterverfolgt. 
 
 
Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen 
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beinhaltet weder eine ausdrückliche Gestattung, noch ein 
Verbot bezüglich der Liveübertragung von Ratssitzungen über das Internet. Gemäß § 48 Absatz 2 
GO NRW sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Die Zulässigkeit einer Liveübertra-
gung orientiert sich an diesem festgeschriebenen Gebot. Nach herrschender Meinung ist das Öffent-
lichkeitsgebot schon erfüllt, wenn jede/r ohne Ansehen ihrer/seiner Person Zutritt zum Sitzungsraum 
hat.  
 
Da bei einer Übertragung jede/r Internetnutzer/in den Ton während der Sitzung abrufen, aufzeichnen 
und auswerten kann, besteht die Möglichkeit, dass einzelne Beiträge weltweit speicher- und verarbei-
tungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden. Die weitere Verwendung der Aufnahmen ist 
weder steuer- noch regelbar. Aus diesem Grund ist die Liveübertragung der Sitzungen nur zulässig, 
wenn die Mitglieder dieser ausdrücklich zugestimmt haben. Ein fehlender Widerspruch kann nicht als 
Einwilligung gesehen werden. Wenn einzelne Mitglieder ihr Einverständnis nicht geben, haben diese 
eine Übertragung ihrer Redebeiträge auch nicht hinzunehmen. 
 
Sobald eine Person der Internetübertragung ihres gesprochenen Wortes widerspricht, muss der 
Stream unterbrochen werden. Dies führt dann zwangsläufig dazu, dass die Übertragung für mehrere 
Minuten unterbrochen wird und der Zuhörer/die Zuhörerin zum Beispiel über ein Standbild mit einer 
allgemeinen Information versorgt wird. 
 
Da die GO NRW keine abschließenden Regeln für Bild- und Tonaufnahmen trifft, kann der Rat im 
Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie die Übertragung von Sitzungen im Internet regeln. Ak-
tuell setzt die Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der 
Stadt Münster für Tonbandaufnahmen eine Genehmigung des Oberbürgermeisters voraus.

- 3 - 
V/0085/2017 
Unabhängig von dem Anspruch der Medien auf Bild- und Tonaufzeichnungen kann der Rat selbst die 
Übertragung beschließen. Wenn die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen vorliegen, 
könnten die Schutzpflichten des Oberbürgermeisters zurücktreten und grundsätzlich eine Übertra-
gung möglich gemacht werden.  
Gleichwohl bleibt es aber Aufgabe des Oberbürgermeisters, den ordnungsgemäßen Ablauf der Rats-
sitzungen sicherzustellen. 
 
 
Situation in anderen Kommunen 
Die Übertragung von Ratssitzungen im Internet wird von einigen Kommunen in Deutschland angebo-
ten. In zahlreichen Kommunen wurde eine Übertragung aber auch abgelehnt. Gründe für die Ableh-
nung sind unter anderem rechtliche Bedenken, Kostengründe, die Erwartung einer geringen Zahl an 
Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Zuhörerinnen und Zuhörern sowie die Befürchtung, dass sich 
Ratsmitglieder in ihrer freien Rede beeinträchtigt fühlen könnten. Ein Audio-Livestream ist in Deutsch-
land weniger verbreitet als ein Video-Livestream. 
 
Vereinzelt haben Kommunen die Zugriffszahlen auf den angebotenen Video-Livestream veröffentlicht. 
Demnach schwanken die Zugriffszahlen stark zwischen den einzelnen Kommunen. Teilweise werden 
nur 200 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Sitzung registriert. Andere Kommunen berichten, dass 
die Zugriffszahlen bei besonderen Tagesordnungspunkten mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger 
pro übertragene Sitzung erreichen. Sofern eine Archivfunktion zur Verfügung gestellt wird, wird diese 
häufig in ähnlicher Höhe in Anspruch genommen. Bei den ermittelten Zugriffszahlen wird i.d.R. nicht 
unterschieden, wie lange die Zuhörerinnen und Zuhörer die Sitzung verfolgt haben. Es ist jedoch da-
von auszugehen, dass der Zugriff häufig aufgrund von besonderem Interesse an einem einzelnen 
Tagesordnungspunkt erfolgt und daher die Sitzungen nicht in voller Länge verfolgt werden. 
 
Veröffentliche Daten zu den Zugriffszahlen auf ein Audio-Livestream konnten nicht ermittelt werden. 
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ein Audio-Angebot weniger Nutzerinnen und Nutzer anspricht. 
Dies konnte von einer Kommune, die einen Audio-Livestream anbietet, auf Nachfrage bestätigt wer-
den. Pro Ratssitzung gab es Zuhörerzahlen im geringen dreistelligen Bereich, wobei zu beachten ist, 
dass ca. 1/3 der Zuhörerinnen und Zuhörer bereits nach weniger als 5 Minuten die Seite wieder ver-
lassen hat. Es ist daher zu erwarten, dass ein Audio-Livestream aufgrund des geringeren Komforts 
auch von wesentlich weniger Nutzerinnen und Nutzer in Anspruch genommen wird. 
 
 
Technische Voraussetzungen 
Die Übertragung eines Audio-Livestreams benötigt im Gegensatz zu einem Video-Livestream einen 
geringeren technischen Aufwand. Um der Zuhörerschaft während der Sitzung einige grundlegende 
Informationen zur Verfügung zu stellen (zum Beispiel Einblendung von verschiedenen Standbildern 
mit Informationen zum aktuellen TOP, zum aktuellen Redner, Sitzungspause, Ausblenden von Red-
nern, etc.) und damit einen grundlegenden Hörkomfort anzubieten, bedarf es der Vorbereitung und 
Begleitung der Sitzung durch eine technische Servicekraft. Die Vorabanfrage bei dem Anbieter sowie 
bei der Citeq ergab einen voraussichtlichen finanziellen Aufwand im höheren dreistelligen Bereich pro 
Sitzung. Darin inbegriffen wäre ein Replay, falls die Sitzungen auch zu einem späteren Zeitpunkt ver-
fügbar sein sollen sowie die Installation von Sprungmarken im Nachgang zur Sitzung, um auch ein-
zelne Tagesordnungspunkte abrufen zu können. Zusätzlich würden einmalige Aufwendungen für die 
Einrichtung eines sog. Streaming-Incredentials auf den Internetseiten der Stadt Münster im unteren 
bis mittleren vierstelligen Bereich anfallen. Im laufenden Betrieb würden die Kosten der technischen 
Servicekraft sowie mögliche Erneuerungen bei der technischen Ausstattung des Ratshausfestsaales 
entstehen.

- 4 - 
V/0085/2017 
 
Fazit 
Ein Rechtsanspruch auf Aufzeichnung und Verbreitung von Tonaufnahmen im Internet besteht nicht. 
Es muss sichergestellt werden, dass die Tonaufzeichnung für Mitglieder des Rates, deren Zustim-
mung nicht vorliegt, unterbrochen wird. Die Unterbrechung darf nicht dazu führen, dass der ord-
nungsgemäße Sitzungsablauf nicht mehr gewährleistet werden kann. Bevor die Stadt Münster in die-
sem Zusammenhang Gespräche mit den Betreiberinnen und Betreibern von Münsters Bürgerfunkan-
geboten führt bzw. eine entsprechende Ausschreibung fertigt, erscheint daher eine Abfrage bei den 
Ratsmitgliedern sinnvoll, ob einer Audioübertragung ihrer Redebeiträge zugestimmt wird. In Erwar-
tung einer begrenzten Zuhörerschaft erscheint ein entsprechendes Angebot für Bürgerinnen und Bür-
ger nur sinnvoll, wenn die Sitzung möglichst ohne Unterbrechungen übertragen wird.  
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2016 „Audio-Livestream für Sitzungen des Rates“

Beratungsverlauf (1)

21.02.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0085/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37