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3353/2021

Planbarkeit der Kinderbetreuung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/513/13 
 
Vorlagen-Nummer 04.10.2021 
 3353/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
 
Planbarkeit der Kinderbetreuung 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion stellen die folgende Anfrage 
AN/1920/2021: 
 
Eltern berichten darüber, bei frühzeitigen Planungen und Anfragen in KiTa-Einrichtungen, ca. 2-3 Jah-
re vor dem gewünschten Eintrittstermin, abgewiesen worden zu sein, da so frühzeitig keine Zusagen 
erteilt werden können. 
 
Vor dem Hintergrund einer optimalen Planbarkeit für Eltern wird angefragt: 
 
1.  Entspricht es den Tatsachen, dass KiTas auf dem Gebiet der Stadt Köln mit dem oben ge-
nannten Vorlauf keine Platzzusagen erteilen können? 
2.   Falls ja, warum nicht? 
3.  Was plant die Verwaltung künftig umzusetzen, damit frühzeitig planende Eltern ebenso früh-
zeitig eine feste Platzzusage erhalten können? 
4.  Mit welchem zeitlichen Vorlauf (Zeitpunkt der Vorsprache und Anmeldung bis zum Antritt) sol-
len Eltern künftig planen können und ab wann? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1. Entspricht es den Tatsachen, dass KiTas auf dem Gebiet der Stadt Köln mit dem oben ge-
nannten Vorlauf keine Platzzusagen erteilen können? 
 
Aufgrund der Trägerautonomie ist eine Beantwortung der Frage nur für die Einrichtungen in städti-
scher Trägerschaft möglich. Die freien Träger vergeben ihre Plätze in eigener Zuständigkeit und ent-
scheiden selbst, wann sie Eltern Zu- oder Absagen geben. 
Die Vergabe der Betreuungsplätze in städtischen KiTas erfolgt zentral durch das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie. Die Kita -Leitungen der städtischen Einrichtungen vor Ort könn en somit keine Zu- 
oder Absagen für Betreuungsplätze geben. 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie erteilt konkrete Platzzusagen maximal ca. 9 Monate im Vo-
raus.

2 
 
Zu 2.   Falls ja, warum nicht? 
 
Die Verwaltung ist an die rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII im Allgemeinen sowie des 
Kinderbildungsgesetzes NRW im Besonderen gebunden. 
Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen unterliegt der Genehmigung durch das Landesjugendamt in 
Form einer Betriebserlaubnis. Maßgeblich hierfür ist die Zusammensetzung der Gruppen der Einrich-
tungen in Bezug auf Größe, Altersstruktur der Kinder und der Personalplanung. 
Durch die hohe Dynamik in den Einrichtungen in Bezug auf deren Gruppenzusammensetzungen, ist 
eine langfristige Planung nicht möglich. Zudem werden die entsprechenden Anträge auf Erteilung der 
Betriebserlaubnis erst im vierten Quartal des Kalenderjahres erteilt, so dass erst dann die genaue 
Anzahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für das kommende KiTa-Jahr benannt werden 
kann. 
Der Landesgesetzgeber hat Kommunen entsprechend dieser Voraussetzungen eingeräumt, über die 
Zuweisung von Betreuungsplätzen bis spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Betreuungs-
beginn entscheiden zu dürfen. 
Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in einer zumutbaren Kinder-
tageseinrichtung oder – im U3-Bereich – in der Kindertagespflege besteht Planungssicherheit inso-
fern, als dass Eltern zum gewünschten Betreuungsbeginn ein Platzangebot unterbreitet werden 
muss. Es kann somit lediglich nicht über ein drei-viertel Jahr hinaus im Vorfeld zugesichert werden, in 
welcher konkreten Einrichtung bzw. Betreuungsform der Rechtsanspruch erfüllt wird. 
 
 
Zu 3.  Was plant die Verwaltung künftig umzusetzen, damit frühzeitig planende Eltern ebenso früh-
zeitig eine feste Platzzusage erhalten können? 
 
Nach den rechtlichen Voraussetzungen des Kinderbildungsgesetztes NRW sind die Kommunen ver-
pflichtet, bis spätestens 6 Wochen vor dem beantragten Betreuungsbeginn eine Zusage für einen 
bestimmten Betreuungsplatz zu geben. 
Um möglichst vielen Eltern frühzeitig eine Planungssicherheit für ein Platzangebot in einer Wun-
scheinrichtung zu ermöglichen, wurde in Kooperation mit allen Trägern von Kindertagesstätten  der 
freien Jugendhilfe in Köln im Jahr 2018 die sogenannte „In tervallvergabe“ für die Belegung der Be-
treuungsplätze für den Beginn eines KiTa-Jahres eingeführt. 
Demnach beginnt die Belegung der Betreuungsplätze für den 01.08. des kommenden KiTa -Jahres 
trägerübergreifend immer ab dem 01.12. des vorausgehenden Jahres ( z.B. für den 01.08.2021 be-
gann die Belegung ab dem 01.12.2020). 
Eine frühere Zu- oder Absage ist aufgrund der unter 1. und 2. dargestellten Gründe nicht möglich und 
rechtlich auch nicht vorgesehen. 
 
 
Zu 4.  Mit welchem zeitlichen Vorlauf (Zeitpunkt der Vorsprache und Anmeldung bis zum Antritt) sol-
len Eltern künftig planen können und ab wann? 
 
Die Verwaltung setzt geltendes Bundes- und Landesrecht um. Demnach besteht für jedes Kind, wel-
ches das erste Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf einen Betreuun gsplatz in einer Kinderta-
geseinrichtung oder der Kindertagespflege. 
Es genügt eine Bedarfsanzeige durch die Eltern bis spätestens sechs Monate vor dem gewünschten 
Betreuungsbeginn, um den Rechtsanspruch geltend zu machen. 
Die Verwaltung bemüht sich für alle Kinder einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung oder im 
wohnortnahen Umkreis zu vermitteln. Sollten im Einzelfall Eltern keinen Platz erhalten haben, besteht 
die Möglichkeit, über das Familienbüro Unterstützung zu erhalten. Bislang konnten in fast allen Fällen 
für Eltern zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. 
Da die Vergabe der Betreuungsplätze auf Grundlage des Anmeldedatums erfolgt, erhöhen Eltern die 
Chance auf einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung, je früher sie ihren Bedarf anmelden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3353/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2021
Erstellt
21.09.2021 08:46