2276/2025
Umgestaltung Spielplatz Platenstraße in Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2276/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung Spielplatz Platenstraße in Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung, die Umgestal- tung des Spielplatzes Platenstraße in Köln-Ehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von 143.000 Euro (Brutto) durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnah- men) Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 143.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen Wartung und Pflege erfolgt obligatorisch über das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 14.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Platenstraße liegt im Zentrum von Ehrenfeld zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße in einer stark verdichteten, urbanen Umgebung mit einem hohen Ver- kehrsaufkommen. In direkter Nähe befindet sich die Michael Ende Grundschule, sowie die Kindertagesstätte Rio e.V. Mit einer Fläche von 1.209 m² ist der Spielplatz Platenstraße eine der zentralen Spielflächen in Ehrenfeld und hat eine wichtige Funktion als Spiel- und Begeg- nungsraum für Familien, Kinder und Jugendliche. Im Jahr 2023 wurde bei Routineuntersuchungen festgestellt, dass ein Erdhügel auf dem Spiel- platz stark belastet ist, unter anderem mit Blei und Benzo-(a)-pyren. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Bereiche aufgrund der hohen Schad- stoffbelastung umgehend abgesperrt und im Jahr 2024 aufwändig saniert. Hierbei mussten die alten Spielgeräte entfernt, 4 Bäume gefällt und das belastete Bodenmaterial fachgerecht in 3 einer Deponie entsorgt werden. Im Anschluss wurde eine neue, größere Sandspielfläche so- wie ebenerdige Grünstreifen angelegt. Diese Sanierung wurde vom Amt für Umwelt und Ver- braucherschutz umgesetzt. 2024 führte das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Beteiligung mit der Michael-Ende- Grundschule und der Kindertagesstätte „Rio e.V.“ durch, um die Wünsche und Vorstellungen der Kinder als Planungsgrundlage bei der Gestaltung des zukünftigen Spielangebotes auf der neuen, vergrößerten Sandspielfläche zu nutzen. Das Spielangebot wurde auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse konzipiert. Die geplante Spiel- und Kletteranlage soll durch mehrere verbundene Einheiten motorische Fähigkeiten und die allgemeine Bewegung fördern, kreatives Rollenspiel ermöglichen und gemeinsame Begegnungsräume schaffen. Ein zentrales Element ist die „Spielscheune“. Dieses farbige Klettergerüst ist in der Form eines Gebäudes gestaltet und verfügt über ein bekletterbares Dach aus einer Seilkonstruktion. Durch verschiedene Durchschlüpfe können sich die Kinder und Jugendlichen zwischen draußen, drinnen und dem Dachboden horizontal und vertikal be- wegen. Ein Teil der Scheune ist als breite Kletterwand mit Klettergriffen ausgebildet. Im Unter- geschoss befindet sich eine „Spielküche“ mit einer „Verkaufstheke“, die auch zum Sandspiel genutzt werden kann. Die Scheune ist über eine Hängebrücke mit dem mittleren Spielturm verbunden. Dieser Turm bietet drei Ebenen mit Seilgeflecht, Rutschstange und einem Dach- boden als Rückzugsmöglichkeit und „Beobachtungspunkt“. Über eine Sprossenbrücke, die ebenerdig auch als Hangelstrecke genutzt werden kann, ist der Spielturm mit einem Rut- schenturm verbunden. Neben einer Rutsche verfügt der Turm im Inneren über mehrere Holz- balken, die als Sitzstangen zum Ausruhen, Beobachten oder Spielen genutzt werden können. Die Türme sind jeweils mit einem Dach ausgestattet, um ein beschattetes Spielen zu ermögli- chen. Das Spielangebot wird durch eine Schaukelanlage abgerundet, die auch ein gemeinsa- mes inklusives Spielen ermöglicht. Gleichzeitig sind ein taktiles Spielangebot am Wegesrand, sowie eine Rufsäule als weitere inklusive Spielangebote vorgesehen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist das Klettergerüst zum größten Teil aus Holz gefertigt. Das ermöglicht im Rahmen des Betriebes eine einfachere Wartung und Pflege der Spielkonstruk- tion. Gleichzeitig besitzt Holz eine natürlichere Haptik für Kinder und Jugendliche. Als Seil- farbe wird eine Signalfarbe verwendet, um auch Nutzern*innen mit einer Sehbeeinträchtigung ein sicheres Klettern zu ermöglichen. Nach der Fertigstellung der Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen die für die Montage freigehaltenen Grünstreifen wieder begrünt. Eine Bepflanzung trägt zum Mikroklima und zur Naturerfahrung der Kinder und Jugendlichen bei. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 143.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zum Doppelhaushalt 2025/2026 mit in 2025 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 im Teilfinanz- plan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Ju- gendarbeit in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 14.300 Euro p. a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2025 / 2026 ab Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milien in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. ist die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen vom Dezer- nat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen - gegebenen- falls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 4 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: Die rechtliche und zeitliche Umsetzung ist erforderlich. Da die Belastungen im Boden die er- laubten Grenzwerte der Bundesbodenschutzverordnung stark überschritten hatten, war ein sofortiges Handeln notwendig. Hierbei musste das bestehende Spielangebot zurückgebaut werden. Da in den letzten Monaten aufgrund fehlender Verkehrssicherheit viele alte Spielge- räte auf den Spielplätzen im Stadtteil Ehrenfeld zurückgebaut worden sind, besteht ein hoher Handlungsbedarf zum Ausbau fußläufig erreichbarer Spielflächen mit einem altersgerechten Spiel- und Bewegungsangebot. Für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist der Ausbau der fußläufig erreichbaren Spielplätze zum Draußenspielen von zentraler Be- deutung. Das Spiel- und Bewegungsangebot ist wichtig für die motorische, soziale und kogni- tive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Ehrenfeld und trägt aktiv zu einem gelin- genden Miteinander bei. Da der Bezirk bereits einen hohen Mangel an Spielflächen hat, ist die Wiederherstellung des Spielplatzes Platenstraße von großer Bedeutsamkeit. Die Anlage, wel- che insbesondere auch von den Schüler*innen der angrenzenden Grundschule genutzt wer- den kann, bietet ein abwechslungsreiches, niedrigschwelliges Bewegungsangebot nach der Schule. Bedingt durch die fortschreitende Nachverdichtung im Viertel besteht ein erhöhter Be- darf an qualitätsvollen öffentlichen Spielflächen, dem entsprechend begegnet werden muss. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und Nachhaltigkeit aus- gewählt. Wie bei allen freiwilligen Leistungen wurde entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde geprüft, ob diese kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden kann. Die Verpflichtung der Fachverwaltung zur Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist als besonderes Förderziel in der kommunalen Kinder- und Jugendför- derplanung der Stadt Köln 2021-2025 verankert. Diese basiert auf der Verpflichtung für die Kommunen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG), „dazu bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII). In § 11 Absatz 1 wird hierzu weiter ausgeführt: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Ju- gendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüp- fen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinfüh- ren. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ Der Rat hat sich der Einschätzung der Fachverwaltung angeschlossen, dass auch in der aktu- ell herausfordernden Haushaltssituation alle sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bil- dungsrelevanten Leistungen und Angebote, die eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägen, vor der schwierigen Aufgabe stehen, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushalts- rahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten. In diesem Sinne wird von einem vollständigen Verzicht auf die Maßnahmenumsetzung seitens der Fachverwaltung abgesehen. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2276/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 11.07.2025 21:35