V/0074/2009
Verzicht auf Änderung des Straßennamens Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
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Beschlussvorlage
1570 Zeichen
V/0074/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Verzicht auf Änderung des Straßennamens Hermann-Josef-Neuhaus-Weg Beratungsfolge 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Vorschlag, die Schreibweise des Hermann-Josef-Neuhaus-Weges in Neuhausweg zu kürzen, wird nicht gefolgt. 2. Die Anregung nach § 24 GO Nr. 181/2008 vom 30.11.2008 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten. Begründung: Mit der Anregung gemäß § 24 GO Nr. 181/2008 schlagen die Eheleute Knickenberg vor, den Straßennamen zu kürzen, weil die Länge des jetzigen Namens im täglichen Umgang nicht zumutbar sei. Dass „Hermann-Josef-Neuhaus-Weg“ ein sehr langer Name ist, wird nicht bestritten. Grund- sätzlich sollen Straßennamen kurz sein und nur den Nachnamen bezeichnen. Der vollständige Name wird dann mit Erläuterungen auf einem Zusatzschild angebracht. Im vorliegenden Fall hat sich die Bezirksvertretung jedoch bewusst für den vollständigen Na- men entschieden. Darüber hinaus gibt es in Müns ter zahlreiche Beispiele, bei denen der voll- ständige Name im Straßennamen verwendet wird (Manfred-von-Richthofen-Straße, Annette- von-Droste-Hülshoff-Straße oder Josef-Pieper-Straße in unmittelbarer Nachbarschaft). I. V. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0074/2009 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Josef-Pieper-Straße
- Hermann-Josef-Neuhaus-Weg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0074/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37