A-N/0004/2015
Reform des Bürgerhaushalts
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A-N-0004-2015-Reform des Bürgerhaushalts
12173 Zeichen
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-nord@fdp-ms.de
www.bvnord.fdp -ms.de
Marc Weßeling
Bezirksvertreter
Münster, 23.02.2015
FDP A-N/0004/2015
in der Bezirksvertretung
Münster Nord
FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 M ünster
Antrag
Reform des Bürgerhaushalts
Die Bezirksvertretung Münster Nord möge folgende An regung an den Rat der Stadt
Münster richten:
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Struktur des Bürgerhaushalts wird geändert.
Zur Verringerung der Komplexität des Bürgerhaushalt es und damit zur Erhöhung der
Zugänglichkeit für den Bürger soll die generelle St ruktur des erfolgreich aufgebauten
Systems weiter genutzt und der Haushalt – zumindest für eine befristete Zeit – auf die
Ebene der Bezirksvertretungen verlagert werden. Vorschläge zu reinen Einsparungen zum
gesamtstädtischen Haushalt bleiben davon unberührt.
Es sollte zudem eine Anfrage an die Schulen in den jeweiligen Bezirken ergehen, mit
geeigneten Klassen im Klassenverband an diesem neue n Bürgerhaushalt teilzunehmen,
um das Verfahren und den jeweiligen Etat – mit all seinen Möglichkeiten – kennenzulernen
und Vorschläge einzureichen.
Die Koordination und Durchführung verbleibt bei der bisherigen Struktur und den damit
erfahrenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung.
Ablauf
Information der Bürger
Auf der Internetseite zum Bürgerhaushalt werden die letzten Etats der Bezirksvertretungen
anstatt des gesamtstädtischen Haushalts zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren werden von Mitgliedern des Beirates Marktstände organisiert, bei denen
die Informationen zum Verfahren und auf Nachfrage a uch die entsprechenden o.g. Etats
an die Bürger verteilt werden. Bei der Auswahl der Märkte ist auf die vorliegenden
Erfahrungswerte der letzten Jahre zurückzugreifen.
Bezirksverwaltung Nord
Idenbrockplatz 8
48159 Münster
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Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Die Bezir ksvertretungen werden gebeten, das
Verfahren in der letzten Sitzung vor Beginn der Vor schlagsphase ebenfalls kurz
vorzustellen.
Ansonsten werden Informationsbroschüren auf den Mär kten verteilt. Diese sollen
zusätzlich zu ausgehängten Plakaten in allen städti schen Einrichtungen ausliegen. Die
Anzeige in der „na dann“ bleibt erhalten. Zudem wir d vom Beirat eine Facebook-Gruppe
gegründet, für die zwei Mitglieder als Administrato ren bestimmt werden. Über diese soll
ebenfalls Werbung für die Beteiligung am Bürgerhaushalt gemacht werden.
Vorschlagsphase
Wie gewohnt geben die Bürger – in diesem Fall – Vor schläge für die Verwendung der frei
verfügbaren Mittel der jeweiligen Bezirksvertretung ab. Zusätzlich soll die Möglichkeit
bestehen, reine Einsparungsvorschläge einzureichen, die über den Etat der BV
hinausgehen und die BV generell oder den gesamtstäd tischen Haushalt betreffen.
Da die Bezirksvertretungen Anregungen an den Rat ge ben können, sollte dies mit
einbezogen werden. Andere Vorschläge, die nichts mi t dem Etat der BV zu tun haben,
werden nicht zugelassen, um die angesprochenen Prob lematiken der vergangenen
Bürgerhaushalte nicht zu reproduzieren.
Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt dann auch die, vom Ra t geforderte, Aufschlüsselung
der Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und Institutionen
Pflichtaufgaben, welche freiwillige Leistungen oder über Pflichtaufgaben
hinausgehende sogenannte „Münster-Standards“ sind. Diese Auflistung soll den
Bürgern auf der Homepage des Bürgerhaushalts zur Ve rfügung gestellt werden,
damit diese eine fundierte Grundlage für Ihre mögli chen Einsparvorschläge zum
gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung haben.
Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger - aufgefordert werden,
Einsparvorschläge zum Haushalt in das Internetporta l einzustellen und den Bürgern zur
Kommentierung und Bewertung freizugeben.
Alle zugelassenen Vorschläge können auf der Interne tplattform wie gewohnt kommentiert
werden. Die vorhandene Infrastruktur kann wie gewohnt weiter genutzt werden.
Für Vorschläge, die die Erfordernisse des Bürgerhau shalts nicht erfüllen, aber geeignet
wären, als Anregung gem. §24 GO eingereicht zu werd en, sollte sowohl online als auch
auf den möglichen Formularen eine Möglichkeit für d ie Bürger gegeben werden, Ihre
Einwilligung zu erteilen, dass solche Vorschläge in diesen Fällen von der Verwaltung als
Anregung nach §24 GO behandelt werden können.
Es wäre wünschenswert, die Vorschläge weitestgehend online zu erfassen. Dazu sollten
den Bürgern, die nicht selbst über die entsprechend e Infrastruktur verfügen, mitgeteilt
werden, wo sie städtische Computer kostenfrei zum Z wecke des Bürgerhaushalts in ihrem
Bezirk nutzen können. Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Es werden nur Vorschläge freigeschaltet bzw. eingestellt, die sich mit der Verwendung der
frei verfügbaren Mittel der jeweiligen Bezirksvertr etung oder mit weiteren
Einsparmöglichkeiten befassen.
Allerdings sollte bei Eingabe eines Vorschlags sowo hl auf der Internetplattform als auch
auf den Vordrucken den Bürgern eine Möglichkeit zur Zustimmung gegeben werden, dass
Anträge, die diesen Kriterien nicht entsprechen, al s Anregungen nach §24 GO NRW
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behandelt werden und veröffentlicht werden dürfen, was die Verwaltung in diesen Fällen
dann nach der Bewertungsphase veranlasst.
Die Unterteilung nach Bezirksvertretungen ist auf d er vorhandenen Plattform bereits
vorgesehen und stellt damit auch keinen großen Mehraufwand dar.
Auch in der Vorschlagsphase werden von Mitgliedern des Beirates Marktstände
organisiert, bei denen die Informationen zum Verfah ren und auf Nachfrage auch die
entsprechenden o.g. Etats an die Bürger verteilt werden.
Bewertungsphase
Die Bewertungsphase bleibt wie gewohnt auf Basis der Internetplattform bestehen.
Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen und weitgehend
entfallen. Auch in der Bewertungsphase werden von Mitgliedern des Beirates
Marktstände organisiert, bei denen Informationen zu r Teilnahme am
Abstimmungsverfahren an die Bürger verteilt werden.
Dokumentationsphase
Die Dokumentationsphase bleibt weitgehend bestehen, nur dass die nach Bezirk
aufgeschlüsselten Ergebnisse rechtzeitig vor den Et atverhandlungen den jeweiligen
Bezirksvertretungen zugehen.
Beratungsphase
Die Beratungsphase bleibt – nun bezogen auf die Bez irksvertretungen – bestehen. Die
jeweiligen Bezirksvertreter haben dann bei ihrer En tscheidungsfindung zum Etat des
Folgejahres auch die Vorschläge der Bürger als Anregung mit „Außensicht“ zur Hand.
Rechenschaftsphase
Die Rechenschaftsphase bleibt – nun bezogen auf die Bezirksvertretungen – bestehen.
Beirat
Neue Zusammensetzung des Beirats
Bürger
Aus dem Gebiet jeder Bezirksvertretung sollen zwei Bürgerinnen oder Bürger als
Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen oder Bürger al s jeweilige Stellvertreter berufen
werden.
Im jeweiligen Bezirk soll diese Tatsache der Bewerb ungsmöglichkeit über Aushänge und
zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt gegebe n werden. Bürgerinnen und Bürger
können sich bis zu einem festgesetzten Termin bei d er jeweiligen Bezirksverwaltung für
den Beirat bewerben. Die jeweilige Bezirksvertretun g bestimmt aus den Bewerbern ihres
Bezirks in ihrer nächsten Sitzung nach Ende der Bew erbungsfrist per Losverfahren die
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beiden Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils
laufenden Legislaturperiode des Rates.
Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es urspr ünglich nicht genügend Bewerber, wird
diese Position mit der Informationsphase des folgen den Bürgerhaushalts in diesem Bezirk
erneut beworben und bleibt bis dahin vakant.
Politik
Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen bestimmen je ein Mitglied und einen
Stellvertreter für Ihre Fraktion als Mitglied des Beirats.
Kosten
Der so geänderte Bürgerhaushalt kann mit Einsparung der Einführungsveranstaltung,
flächendeckender Werbung und Reduzierung der Modera toren bei gleichzeitiger
Umschichtung einzelner Posten mit neuen Schwerpunkt en durch das kleinere
Themengebiet voraussichtlich mit einem Etat von 17.500,00 € pro Jahr durchgeführt
werden.
Durchführung
Der Bürgerhaushalt - in seiner so geänderten Form - soll ab 2016 jährlich stattfinden.
Begründung:
Durchführung und Ablauf
Mit den bisher gemachten Erfahrungen mit dem Bürger haushalt in Münster steht
mittlerweile fest, dass der Bürgerhaushalt einer Ve ränderung seiner Struktur bedarf. Er
muss von einem allgemeinen Werkzeug des Vorschlagsw esens – welches den Bürgern in
Form des §24 Go ohnehin bereits zur Verfügung stand – zu einem echten Bürgerhaushalt
werden, der dem Konzept eines Haushaltes auch wirklich gerecht wird.
Die interessierte Beteiligung der Bürgerinnen und B ürger am Bürgerhaushalt 2014 hat
erneut gezeigt, dass sich die Menschen trotz der Ko mplexität kommunaler Haushalte
Gedanken um das Geld ihrer Stadt machen. Nichtsdest otrotz sorgt die Komplexität des
Haushalts bisweilen für Abschreckung, da die wenigs ten Bürger so viel Zeit aufwenden
können, wie es eine umfassende Beschäftigung mit de m gesamtstädtischen Haushalt
erfordert.
Bei der Bewertung der nötigen Veränderungen kann au f die Erfahrungen der letzten
Bürgerhaushalte zurückgegriffen werden. Glücklicher weise ist bereits eine Infrastruktur
vorhanden, die für einen geänderten Bürgerhaushalt mit geringen Änderungen weiter
genutzt werden kann.
Man muss den Bürgern die Beschäftigung mit dem Haus halt auf einem zugänglicheren
Niveau nahebringen. Die Erfahrungen mit den vergang enen Bürgerhaushalten haben
gezeigt, dass das bisherige Level an Komplexität ei ne zu hohe Hürde für viele Bürger
darstellt. Obwohl schon Anpassungen vorgenommen wur den, wird der Bürgerhaushalt
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trotzdem von vielen Bürgern mehr als ein allgemeine s Werkzeug des Vorschlagswesens,
denn als ein tatsächlicher Bürgerhaushalt verstanden und genutzt.
Die Etats der frei verfügbaren Mittel der Bezirksve rtretungen sind weniger komplex als der
gesamtstädtische Haushalt – und daher ist eine Besc häftigung damit weniger zeitintensiv
oder abschreckend für die Bürger. Aus Erfahrung and erer Bürgerhaushalte steigt sowohl
die Intensität als auch die Qualität der Beteiligun g, je überschaubarer Sach- und
Ortsbezug sind.
Da aber die Infrastruktur und die Erfahrungen der letzten Bürgerhaushalte vorhanden sind,
kann von einem Modellprojekt mit einer einzelnen Be zirksvertretung abgesehen werden
und das Vorhaben gleichzeitig in allen Bezirksvertretungen der Stadt durchgeführt werden.
Beirat
Der Beirat hat bei der Anpassung des Verfahrens ein e wichtige Funktion im Rahmen des
Bürgerhaushalts. Auch die Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten Bürgerinnen
und Bürger ist nicht zu unterschätzen.
Allerdings hat sich der niederschwellige Zugang in der Außensicht als nachteilig für die
Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen; die wiederkehrende Forderung zur
Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts ist nur ein Indikator dafür. Daher
bedarf es auch im Rahmen dieses Änderungskonzepts e iner Anpassung der
Zusammensetzung des Beirats.
Gerade bei der Verschiebung des Bürgerhaushaltes au f die Ebene der
Bezirksvertretungen bietet sich diese Reform des Be irates an. Der Beirat soll in neuer
Form aus Bürgern und Vertretern der Politik zusamme ngesetzt sein. Hierzu muss die alte
Geschäftsordnung aufgehoben werden. Anschließend so ll die Geschäftsordnung des
Rates analog auf den Beirat angewendet werden.
Kosten
Dies ist kostenneutral durchführbar, da das neue Ko nzept insgesamt mit dem gleichen
Budget auskommt wie der bisherige Bürgerhaushalt, f ür den bisher alle zwei Jahre
35.000,00 € bereitgestellt wurden.
gez.
Marc Weßeling
Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Geringhoffstraße 48
- Idenbrockplatz 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0004/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 05.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37