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A-N/0004/2015

Reform des Bürgerhaushalts

Antrag an die BV Nord 05.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.02.2015, TOP 6.2

A-N-0004-2015-Reform des Bürgerhaushalts

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Ansehen

A-N-0004-2015-Reform des Bürgerhaushalts

12173 Zeichen

Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-nord@fdp-ms.de 
www.bvnord.fdp -ms.de  
Marc Weßeling  
Bezirksvertreter  
Münster, 23.02.2015  
        FDP                                                   A-N/0004/2015 
 in der Bezirksvertretung 
 Münster Nord 
 
 
 
 
 
 
 FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 M ünster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
Reform des Bürgerhaushalts  
 
 
Die Bezirksvertretung Münster Nord möge folgende An regung an den Rat der Stadt 
Münster richten: 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
  
Die Struktur des Bürgerhaushalts wird geändert. 
Zur Verringerung der Komplexität des Bürgerhaushalt es und damit zur Erhöhung der 
Zugänglichkeit für den Bürger soll die generelle St ruktur des erfolgreich aufgebauten 
Systems weiter genutzt und der Haushalt – zumindest  für eine befristete Zeit – auf die 
Ebene der Bezirksvertretungen verlagert werden. Vorschläge zu reinen Einsparungen zum 
gesamtstädtischen Haushalt bleiben davon unberührt. 
 
Es sollte zudem eine Anfrage an die Schulen in den jeweiligen Bezirken ergehen, mit 
geeigneten Klassen im Klassenverband an diesem neue n Bürgerhaushalt teilzunehmen, 
um das Verfahren und den jeweiligen Etat – mit all seinen Möglichkeiten – kennenzulernen 
und Vorschläge einzureichen.  
 
Die Koordination und Durchführung verbleibt bei der  bisherigen Struktur und den damit 
erfahrenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung. 
 
 
Ablauf  
Information der Bürger  
 
Auf der Internetseite zum Bürgerhaushalt werden die letzten Etats der Bezirksvertretungen 
anstatt des gesamtstädtischen Haushalts zur Verfügung gestellt.  
 
Des Weiteren werden von Mitgliedern des Beirates  Marktstände organisiert, bei denen 
die Informationen zum Verfahren und auf Nachfrage a uch die entsprechenden o.g. Etats 
an die Bürger verteilt werden. Bei der Auswahl der Märkte ist auf die vorliegenden 
Erfahrungswerte der letzten Jahre zurückzugreifen. 
 
Bezirksverwaltung Nord 
Idenbrockplatz 8 
48159 Münster

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Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Die Bezir ksvertretungen werden gebeten, das 
Verfahren in der letzten Sitzung vor Beginn der Vor schlagsphase ebenfalls kurz 
vorzustellen. 
Ansonsten werden Informationsbroschüren auf den Mär kten verteilt. Diese sollen 
zusätzlich zu ausgehängten Plakaten in allen städti schen Einrichtungen ausliegen. Die 
Anzeige in der „na dann“ bleibt erhalten. Zudem wir d vom Beirat eine Facebook-Gruppe 
gegründet, für die zwei Mitglieder als Administrato ren bestimmt werden. Über diese soll 
ebenfalls Werbung für die Beteiligung am Bürgerhaushalt gemacht werden.  
 
Vorschlagsphase  
 
Wie gewohnt geben die Bürger – in diesem Fall – Vor schläge für die Verwendung der frei 
verfügbaren Mittel der jeweiligen Bezirksvertretung  ab. Zusätzlich soll die Möglichkeit 
bestehen, reine Einsparungsvorschläge einzureichen,  die über den Etat der BV 
hinausgehen und die BV generell oder den gesamtstäd tischen Haushalt betreffen.  
Da die Bezirksvertretungen Anregungen an den Rat ge ben können, sollte dies mit 
einbezogen werden. Andere Vorschläge, die nichts mi t dem Etat der BV zu tun haben, 
werden nicht zugelassen, um die angesprochenen Prob lematiken der vergangenen 
Bürgerhaushalte nicht zu reproduzieren.  
 
Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt dann auch die, vom Ra t geforderte, Aufschlüsselung 
der Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und  Institutionen 
Pflichtaufgaben, welche freiwillige Leistungen oder  über Pflichtaufgaben 
hinausgehende sogenannte „Münster-Standards“ sind. Diese Auflistung soll den 
Bürgern auf der Homepage des Bürgerhaushalts zur Ve rfügung gestellt werden, 
damit diese eine fundierte Grundlage für Ihre mögli chen Einsparvorschläge zum 
gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung haben.  
 
Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger  - aufgefordert werden, 
Einsparvorschläge zum Haushalt in das Internetporta l einzustellen und den Bürgern zur 
Kommentierung und Bewertung freizugeben.  
 
Alle zugelassenen Vorschläge können auf der Interne tplattform wie gewohnt kommentiert 
werden. Die vorhandene Infrastruktur kann wie gewohnt weiter genutzt werden.  
 
Für Vorschläge, die die Erfordernisse des Bürgerhau shalts nicht erfüllen, aber geeignet 
wären, als Anregung gem. §24 GO eingereicht zu werd en, sollte sowohl online als auch 
auf den möglichen Formularen eine Möglichkeit für d ie Bürger gegeben werden, Ihre 
Einwilligung zu erteilen, dass solche Vorschläge in  diesen Fällen von der Verwaltung als 
Anregung nach §24 GO behandelt werden können.  
 
Es wäre wünschenswert, die Vorschläge weitestgehend  online zu erfassen. Dazu sollten 
den Bürgern, die nicht selbst über die entsprechend e Infrastruktur verfügen, mitgeteilt 
werden, wo sie städtische Computer kostenfrei zum Z wecke des Bürgerhaushalts in ihrem 
Bezirk nutzen können. Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. 
Es werden nur Vorschläge freigeschaltet bzw. eingestellt, die sich mit der Verwendung der 
frei verfügbaren Mittel der jeweiligen Bezirksvertr etung oder mit weiteren 
Einsparmöglichkeiten befassen.  
 
Allerdings sollte bei Eingabe eines Vorschlags sowo hl auf der Internetplattform als auch 
auf den Vordrucken den Bürgern eine Möglichkeit zur  Zustimmung gegeben werden, dass 
Anträge, die diesen Kriterien nicht entsprechen, al s Anregungen nach §24 GO NRW

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behandelt werden und veröffentlicht werden dürfen, was die Verwaltung in diesen Fällen 
dann nach der Bewertungsphase veranlasst.  
 
Die Unterteilung nach Bezirksvertretungen ist auf d er vorhandenen Plattform bereits 
vorgesehen und stellt damit auch keinen großen Mehraufwand dar.  
 
Auch in der Vorschlagsphase werden von Mitgliedern des Beirates  Marktstände 
organisiert, bei denen die Informationen zum Verfah ren und auf Nachfrage auch die 
entsprechenden o.g. Etats an die Bürger verteilt werden.  
 
Bewertungsphase  
 
Die Bewertungsphase bleibt wie gewohnt auf Basis der Internetplattform bestehen.  
Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen und weitgehend 
entfallen. Auch in der Bewertungsphase werden von Mitgliedern des Beirates  
Marktstände organisiert, bei denen Informationen zu r Teilnahme am 
Abstimmungsverfahren an die Bürger verteilt werden. 
 
Dokumentationsphase  
 
Die Dokumentationsphase bleibt weitgehend bestehen,  nur dass die nach Bezirk 
aufgeschlüsselten Ergebnisse rechtzeitig vor den Et atverhandlungen den jeweiligen 
Bezirksvertretungen zugehen.  
 
Beratungsphase  
 
Die Beratungsphase bleibt – nun bezogen auf die Bez irksvertretungen – bestehen. Die 
jeweiligen Bezirksvertreter haben dann bei ihrer En tscheidungsfindung zum Etat des 
Folgejahres auch die Vorschläge der Bürger als Anregung mit „Außensicht“ zur Hand.  
 
Rechenschaftsphase  
 
Die Rechenschaftsphase bleibt – nun bezogen auf die Bezirksvertretungen – bestehen.  
 
 
 
Beirat  
 
Neue Zusammensetzung des Beirats  
 
Bürger  
 
Aus dem Gebiet jeder Bezirksvertretung sollen zwei Bürgerinnen oder Bürger als 
Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen oder Bürger al s jeweilige Stellvertreter berufen 
werden.  
 
Im jeweiligen Bezirk soll diese Tatsache der Bewerb ungsmöglichkeit über Aushänge und 
zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt gegebe n werden. Bürgerinnen und Bürger 
können sich bis zu einem festgesetzten Termin bei d er jeweiligen Bezirksverwaltung für 
den Beirat bewerben. Die jeweilige Bezirksvertretun g bestimmt aus den Bewerbern ihres 
Bezirks in ihrer nächsten Sitzung nach Ende der Bew erbungsfrist per Losverfahren die

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beiden Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils 
laufenden Legislaturperiode des Rates.  
 
Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es urspr ünglich nicht genügend Bewerber, wird 
diese Position mit der Informationsphase des folgen den Bürgerhaushalts in diesem Bezirk 
erneut beworben und bleibt bis dahin vakant.  
 
Politik  
 
Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen  bestimmen je ein Mitglied und einen 
Stellvertreter für Ihre Fraktion als Mitglied des Beirats.  
 
Kosten  
 
Der so geänderte Bürgerhaushalt kann mit Einsparung  der Einführungsveranstaltung, 
flächendeckender Werbung und Reduzierung der Modera toren bei gleichzeitiger 
Umschichtung einzelner Posten mit neuen Schwerpunkt en durch das kleinere 
Themengebiet voraussichtlich mit einem Etat von 17.500,00 €  pro Jahr durchgeführt 
werden.  
 
Durchführung  
 
Der Bürgerhaushalt - in seiner so geänderten Form - soll ab 2016 jährlich  stattfinden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Durchführung und Ablauf  
 
Mit den bisher gemachten Erfahrungen mit dem Bürger haushalt in Münster steht 
mittlerweile fest, dass der Bürgerhaushalt einer Ve ränderung seiner Struktur bedarf. Er 
muss von einem allgemeinen Werkzeug des Vorschlagsw esens – welches den Bürgern in 
Form des §24 Go ohnehin bereits zur Verfügung stand  – zu einem echten Bürgerhaushalt 
werden, der dem Konzept eines Haushaltes auch wirklich gerecht wird.  
 
Die interessierte Beteiligung der Bürgerinnen und B ürger am Bürgerhaushalt 2014 hat 
erneut gezeigt, dass sich die Menschen trotz der Ko mplexität kommunaler Haushalte 
Gedanken um das Geld ihrer Stadt machen. Nichtsdest otrotz sorgt die Komplexität des 
Haushalts bisweilen für Abschreckung, da die wenigs ten Bürger so viel Zeit aufwenden 
können, wie es eine umfassende Beschäftigung mit de m gesamtstädtischen Haushalt 
erfordert.  
 
Bei der Bewertung der nötigen Veränderungen kann au f die Erfahrungen der letzten 
Bürgerhaushalte zurückgegriffen werden. Glücklicher weise ist bereits eine Infrastruktur 
vorhanden, die für einen geänderten Bürgerhaushalt mit geringen Änderungen weiter 
genutzt werden kann.  
 
Man muss den Bürgern die Beschäftigung mit dem Haus halt auf einem zugänglicheren 
Niveau nahebringen. Die Erfahrungen mit den vergang enen Bürgerhaushalten haben 
gezeigt, dass das bisherige Level an Komplexität ei ne zu hohe Hürde für viele Bürger 
darstellt. Obwohl schon Anpassungen vorgenommen wur den, wird der Bürgerhaushalt

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trotzdem von vielen Bürgern mehr als ein allgemeine s Werkzeug des Vorschlagswesens, 
denn als ein tatsächlicher Bürgerhaushalt verstanden und genutzt.  
 
Die Etats der frei verfügbaren Mittel der Bezirksve rtretungen sind weniger komplex als der 
gesamtstädtische Haushalt – und daher ist eine Besc häftigung damit weniger zeitintensiv 
oder abschreckend für die Bürger. Aus Erfahrung and erer Bürgerhaushalte steigt sowohl 
die Intensität als auch die Qualität der Beteiligun g, je überschaubarer Sach- und 
Ortsbezug sind.  
 
Da aber die Infrastruktur und die Erfahrungen der letzten Bürgerhaushalte vorhanden sind, 
kann von einem Modellprojekt mit einer einzelnen Be zirksvertretung abgesehen werden 
und das Vorhaben gleichzeitig in allen Bezirksvertretungen der Stadt durchgeführt werden.  
 
 
Beirat  
 
Der Beirat hat bei der Anpassung des Verfahrens ein e wichtige Funktion im Rahmen des 
Bürgerhaushalts. Auch die Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten Bürgerinnen 
und Bürger ist nicht zu unterschätzen.  
 
Allerdings hat sich der niederschwellige Zugang in der Außensicht als nachteilig für die 
Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen;  die wiederkehrende Forderung zur 
Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts  ist nur ein Indikator dafür. Daher 
bedarf es auch im Rahmen dieses Änderungskonzepts e iner Anpassung der 
Zusammensetzung des Beirats.  
 
Gerade bei der Verschiebung des Bürgerhaushaltes au f die Ebene der 
Bezirksvertretungen bietet sich diese Reform des Be irates an. Der Beirat soll in neuer 
Form aus Bürgern und Vertretern der Politik zusamme ngesetzt sein. Hierzu muss die alte 
Geschäftsordnung aufgehoben werden. Anschließend so ll die Geschäftsordnung des 
Rates analog auf den Beirat angewendet werden.  
 
 
Kosten  
 
Dies ist kostenneutral durchführbar, da das neue Ko nzept insgesamt mit dem gleichen 
Budget auskommt wie der bisherige Bürgerhaushalt, f ür den bisher alle zwei Jahre 
35.000,00 € bereitgestellt wurden.  
 
 
 
gez. 
 
Marc Weßeling 
Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

17.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Geringhoffstraße 48
  • Idenbrockplatz 8

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Details

Aktenzeichen
A-N/0004/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
05.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37