1425/2019
Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe
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1425_2019 Anlage 3 Budgetplanung Bürgerbeteiligungskonzept Kulturelle Teilhabe
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Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes (Fassung vom 21.05.19) Öffentlichkeitsbeteiligung „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ Der Gesamtbetrag liegt bei 30.000,00 € Aufgaben Budget* ÖB-1 Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines Workshops mit Intermediären, Betroffenenvertreterinnen und -vertretern der drei identifizierten Perspektiven/Gruppen und Kulturschaffenden 5.000,00 € ÖB-2 Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer „Kulturwerkstatt“ mit gezielt eingeladenen Teilnehmern aus Phase 1 und Politik sowie einer interessierten Öffentlichkeit 5.000,00 € Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines Online-Dialogs 5.000,00 € ÖB-3 Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines halbtägigen Redaktions-Workshops mit Delegierten aus Phase 1 (und ggf. Phase 2) 5.000,00 € Phasenübergreifend Gewährleistung Barrierefreiheit für die Veranstaltungen und Dokumentationen 5.000,00 € Maßnahmen der Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) im gesamten Verlauf 5.000,00 € *Budget ist umfangreich geplant, für den Fall, dass externe Unterstützung zur Aufbereitung von Material etc. beauftragt werden muss (insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit ist für das vorliegende Thema zwingend notwendig). ANLAGE 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1425/2019 Freigabedatum 11.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe partizipativ zu entwickeln. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf der Grundlage des beigefügten Betei- ligungskonzeptes durchgeführt werden. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Möglichkeiten, welche sich für die Erstellung des Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teil- habe durch die Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben, sind von enormer Bedeutung. Dazu wird auf die Mitteilung 3599/2018 in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 13.11.2018 verwiesen. Neben einer detaillierten Analyse von Zugangsbarrieren lassen sich auch vorhandene Potenziale der einzelnen Akteure identifizieren. Mit der vorgelegten Vorgehensweise wird eine passgenaue Entwick- lung von Förderinstrumenten ermöglicht. Der Gesamtprozess gliedert sich in 3 Phasen, deren inhaltliche Konzeption in der Anlage 1 detailliert erläutert wird. In der ersten Phase findet ein intensiver Workshop mit Intermediären, Betroffenenver- treterinnen und –vertretern sowie Kulturschaffenden zur Identifizierung von vorhandenen Barrieren und Potenzialen und zur Entwicklung erster Lösungsansätze statt. Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse überträgt das Kulturamt in einen ersten Vorschlag für Förderinstrumente. Diese werden in Phase 2 Teilnehmern aus Phase 1, der Politik sowie einer interessierten Öffentlichkeit präsentiert, um ein weiteres Feedback einzuholen. Parallel zu dieser Phase besteht auf dem Mitwirkungsportal Köln die Möglichkeit mit der breiten Öffentlichkeit diese Ergebnisse zu diskutieren. Die Ergebnisse aus den zwei Phasen bilden die Grundlage für einen ersten Entwurf des Förderkon- zeptes Kulturelle Teilhabe. Der Konzeptentwurf wird in Phase 3 einer Schlussredaktion unter Beteili- gung von Delegierten, welche in der Phase 1 ausgewählt wurden, unterzogen. Die hier erfolgten letzten Justierungen fließen in ein finales Förderkonzept ein, welches dem Rat mit Vorberatung durch den Fachausschuss Kunst und Kultur zum Beschluss vorgelegt werden kann. Den detaillierten Inhalt der einzelnen Phasen sowie den avisierten zeitlichen Ablauf für das Beteili- gungskonzept können der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. Für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen entsprechend der Budgetplanung zum 3 Beteiligungskonzept (Anlage 3) Mittel in Höhe von 25.000 Euro aus dem Teilergebnisplan 0101 sowie weitere 5.000 Euro aus dem Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung bereit. Anlagen Anlage 1: Beteiligungsverfahren Anlage 2: Beteiligungskonzept und Zeitstrahl Anlage 3: Budgetkalkulation
1425-2019 Anlage 1 Beteiligungsverfahren FK Kulturelle Teilhabe
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ANLAGE 1
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
1425-2019 Anlage 2 Beteiligungskonzept und Zeitstrahl Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
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Öffentlichkeitsbeteiligung
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
Stand: 21.05.2019
Das Beteiligungsverfahren Förderkonzept Kulturelle Teilhabe findet im Rahmen der Pilotphase
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen
Beteiligungs- und Kommunikationsformate werden auf dieser Grundlage vor der Umsetzung weiter
ausdetailliert.
Entscheidungsgremium: Ausschuss für Kunst und Kultur
Beteiligungsspielraum: Mitgestaltung/Mitverantwortung
Komplexität des Verfahrens: komplex / individuell
Kosten: 30.000 €
1 Ziele und Gestaltungsspielraum ...................................................................................................... 2
2 Rahmenbedingungen ...................................................................................................................... 3
3 Zielgruppen für die Öffentlichkeitsbeteiligung ................................................................................. 3
4 Ablauf und Formate ......................................................................................................................... 4
5 Evaluation ........................................................................................................................................ 7
ANLAGE 2
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1 Ziele und Gestaltungsspielraum
Kern der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe ist die Integration vielfältiger
Perspektiven in die Erarbeitung des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe. In Hinblick auf das
Förderkonzept werden mit der Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Ziele verfolgt:
Es soll sichergestellt werden, dass ein konkretes und zugleich flexibles Förderkonzept mit
zielgerichteten (Förder-)Instrumenten entsteht.
Die Bedürfnisse relevanter Akteure und Stakeholder sollen sich im Konzept wiederfinden, es
dadurch mittragen und so an der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts mitwirken.
Es sollen Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen im Bereich der
kulturellen Teilhabe gewonnen werden.
Die Erarbeitung des Konzeptes soll ein offener und transparenter Prozess sein.
Über das konkrete Förderkonzepts hinaus soll die Öffentlichkeitsbeteiligung außerdem diese Ziele
fördern:
Das Thema der kulturellen Teilhabe soll in der öffentlichen Wahrnehmung und innerhalb des
Kölner Kunst- und Kultursektors gestärkt werden.
Die gewonnen Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen sollen auch
anderen Referaten und Ämtern nutzbar gemacht werden.
Die demonstrierte Öffnung und die Integration vielfältiger Perspektiven in die Erarbeitung des
Förderkonzepts sollen auch positive Effekte auf die Vielfalt der Kunst- und Kulturproduktion in
inhaltlicher und ästhetischer Sicht haben.
Der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung (Wozu genau soll beteiligt werden?) ist die Erarbeitung
des Förderkonzepts kultureller Teilhabe. Konkret werden mit verschiedenen Zielgruppen (siehe dazu
„3 Zielgruppen“) aktuelle Barrieren und zukünftige Potentialen gesammelt sowie passende
Lösungsideen für (Förder-)Instrumente entwickelt.
Das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe entsteht dabei im Kontext verwandter Konzepte:
„Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (2012). Laut Zielsetzung soll unter
anderem „durch die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen (…) die
gleichberechtigte Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am öffentlichen,
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Köln sichergestellt werden. “
„Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen“ (2014). Das Programm
ist unter anderen als eine „Zusammenstellung von Ideen zur Weiterentwicklung des
Prozesses der Integration“ zu sehen. Es enthält Empfehlungen unter anderen an den
Ausschuss Kunst und Kultur.
„Kommunales Gesamtkonzept Kulturelle Bildung in Köln KUBIK“ (2012). „Kulturelle Bildung
wird als kommunale Querschnittsaufgabe definiert. (…) Kulturelle Bildung ermöglicht kulturelle
Teilhabe und somit gesellschaftliche Teilhabe.“
Förderkonzepte der Kunstsparten Bildende Kunst, Filmkultur, Literatur, Musik, Popkultur, Tanz
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in drei Beteiligungsphasen gegliedert (für einen detaillierten Ablauf
siehe „4 Ablauf und Formate“).
In allen Phasen bewegt sich der Gestaltungsspielraum auf der Stufe
Mitgestaltung/Mitverantwortung. Das bedeutet, dass die beteiligten Gruppen und Personen die
Gestaltung des Förderkonzeptes aktiv mitgestalten, indem sie ihre eigenen Vorstellungen inhaltlic h
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einbringen. Das Kulturamt lässt die Ergebnisse in das Konzept einfließen bzw. begründet, warum
Ergebnisse nicht eingeflossen sind. Dies wird dokumentiert und allen Beteiligten und Interessierten
transparent zugänglich gemacht.
2 Rahmenbedingungen
Das Projektmanagement liegt beim Referat „Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle
Teilhabe“ im Kulturamt. Interner und externer Ansprechpartner ist Fachreferent Benjamin Thele.
Eine Kostenschätzung für die beschriebenen Möglichkeiten in den drei Phasen der
Öffentlichkeitsbeteiligung liegt bei.
Im Kulturamt entsteht Personalbedarf mindestens in der Umsetzungsplanung und Steuerung der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Unterstützung dabei erfährt das Kulturamt vom Büro für
Öffentlichkeitsbeteiligung.
3 Zielgruppen für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Um für das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe wirksame (Förder-)Instrumente entwickeln zu können,
sollen vielfältige Perspektiven in den Entwicklungsprozess integriert werden. Die genauen Zielgruppen
unterscheiden sich in den drei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung und werden daher im nächsten
Abschnitt bei der Beschreibung der jeweiligen Phasen entsprechend beleuchtet.
Interessierte Referate und Ämter der Stadt Köln können grundsätzlich hospitierend am gesamten
Prozess teilnehmen, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf ebenfalls nutzen zu können.
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4 Ablauf und Formate
Für die einzelnen Phasen der Öffentlichkeit sind unterschiedliche Formate vorgesehen. Eine zeitliche
Übersicht der einzelnen Phasen liegt in Form eines Zeitstrahls bei.
Die Ergebnisse jeder Phase der Öffentlichkeit werden in einer Dokumentation transparent gemacht.
Die Dokumentationen werden im Projektraum „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ auf dem
Mitwirkungsportal veröffentlicht. Sie sind möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu erstellen und
zu veröffentlichen.
ÖB-Phase 1: Barrieren für kulturelle Teilhabe identifizieren und Ideen zum Abbau sammeln
Barrieren für kulturelle Teilhabe können bei ganz unterschiedlichen Mensc hen und Zielgruppen
vorliegen. Drei wesentliche Perspektiven / Gruppen wurden bereits herausgearbeitet. Diese sind:
1. Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung, 2. Persönliche Beeinträchtigungen:
körperlich/Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv und 3. Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und
sexueller Orientierung.
Mit Intermediären1 und Betroffenenvertreterinnen und -vertretern dieser Perspektiven werden in einem
Workshop die Barrieren dieser Zielgruppen für die kulturelle Teilhabe untersucht und erste Ideen für
wirksame Lösungen bzw. (Förder-)Instrumente entwickelt. Zusätzlich sollen an dem Workshop auch
Kulturschaffende teilnehmen, mit denen gemeinsam herausgearbeitet wird, welche Barrieren diese
sehen bzw. welche Hindernisse es für sie gibt, diese Barrieren abzubauen. Damit ist sichergestellt,
dass sowohl eine Rezipienten- als auch eine Produzenten-Sicht auf Kunst und Kultur eingenommen
wird. Bezüglich letztgenannten wäre es wünschenswert, wenn die Interessensvertretungen der
jeweiligen Kunstsparten (Theaterkonferenz, Theater-Plattform, Tanz Jour fixe, Klubkomm e.V., Kino
Aktiv e.V., IFM und AIC) zu jedem der drei Themenbereiche einen „Delegierten“ entsenden könnten.
Als Ergebnis des Workshops liegen die identifizierten Barrieren und Ideen für deren A bbau vor.
Zudem hat ein Austausch zwischen den Kulturschaffenden und Intermediären und
Betroffenenvertretern stattgefunden.
Folgende Intermediäre und Betroffenenvertreterinnen und -vertreter werden zum Workshop
eingeladen:
Perspektive „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“
Intermediäre
Kulturliste Köln e.V.: SOZIALE BZW. PREKÄRE FINANZIELLE LAGE
TPZAK – Theaterpädagogisches Zentrum – Zirkus- und Artistikzentrum: KINDER UND
JUGENDLICHE – BILDUNG
Theater ImPuls e.V.: BENACHTEILIGTE KINDER UND JUGENDLICHE
Planet Kultur e.V.: KULTURELLE BILDUNG
JACK IN THE BOX e.V.: BILDUNG
SozialraumkoordinatorInnen und GemeinwesenarbeiterInnen: SOZIALE BZW. PREKÄRE LAGE
Jugendhilfe Köln e.V. / Jugendzentren Köln: SOZIALE LAGE, BILDUNG, JUGEND
Kölner Arbeitslosenzentrum e.V.: SOZIALE BZW. PREKÄRE FINANZIELLE LAGE
1 Intermediäre haben die Aufgabe, Informationen bzw. Produkte zu bündeln und/oder bereitzustellen und Kontakte zwischen
Anbietern und Nachfragern herzustellen (vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/intermediaer/intermediaer.htm)
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Kölner Selbsthilfe e.V.: KINDER & JUGENDLICHE DEUTSCHER UND AUSLÄNDISCHER HERKUNFT
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter
SSK Sozialistische Selbsthilfe Köln
SSM Sozialistische Selbsthilfe Mülheim
Soziale Selbsthilfegruppen via Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (Paritätischer)
Perspektive „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch,
kognitiv“
Intermediäre
Kunsthaus Kat18: FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN
Freies WerkstattThater Köln: FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN IN HÖHEREM
ALTER
Sommerblutfestival der Polarkultur: INKLUSIVE FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN
Behindertenbeauftragter der Stadt Köln, Dr. Günter Bell: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter
Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Perspektive „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“
Intermediäre
Holla e.V.: MÄDCHEN & FRAUEN UNTERSCHIEDLICHER KULTUREN
Planet Kultur e.V.: KULTURELLE BILDUNG
ArtAsyl e.V.: INTEGRATION GEFLÜCHTETER ÜBER KULTUR
Jürgen Terhag (Professor für Musikpädagogik an der Hochschule für Musik & Tanz Köln,
Gründer und Leiter im Schwullesbischen Chor Köln & 2. FC Köln – Flüchtlingschor):
DIVERSITÄT, INTEGRATION ÜBER KULTUR
Interaktion – Verein für interkulturelle Initiativen e.V.
Akademie der Künste der Welt Köln
Allerweltshaus Köln
Kölner Kulturklüngel
Stadt Köln – Dienststelle Diversity, Leiterin Nina Rehberg
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter
Mitglieder des 2. FC Köln – Flüchtlingschor: INTEGRATION GEFLÜCHTETER ÜBER KULTUR
Kulturvereine von Migrantencommunities:
PHOENIX-Köln (Selbstorganisation – russischstämmiger – MigrantInnen)
Offene Welt e.V. Italienische Kultur im Dialog
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(Spanischer) Kulturverein Antonio Machado
Deutsch-Griechisches Kulturzentrum Köln-Porz e. V.
Interkultureller Dialog e.V. (türkischstämmige Community)
Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V.
Verband der Islamischen Kulturzentren e.V., Köln
Zudem wird die Teilnahme von Hospitanten aus den Fraktionen an den Workshops zugelassen,
sodass diese schon frühzeitig Ergebnisse des Prozesses in ihren jeweiligen Parteien kommunizieren
können.
Die Ergebnisse der ÖB-Phase 1 fließen in die Entwicklung von (Förder-)Instrumenten durch das
Kulturamt in Hinblick auf das zu erstellende Förderkonzept ein.
Die Dokumentation erfolgt in Form eines Protokolls des Beteiligungsworkshops, in dem die
Ergebnisse zusammengefasst und Erkenntnisse daraus gezogen werden.
ÖB-Phase 2: Feedback zu (Förder-)Instrumenten einholen
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen die Vorstellung der vom Kulturamt
erarbeiteten (Förder-)Instrumente sowie das Einholen von Feedback durch die zuvor beteiligten
Zielgruppen und die interessierte Öffentlichkeit. Außerdem wird in dieser Phase begründet, weshalb
bestimmte Vorschläge aus Phase 1 weiterbearbeitet wurden und andere nicht. Dies wird
entsprechend dokumentiert, um Transparenz zu gewährleisten.
Folgende Vorgehensweise wird dabei angewandt:
In einer „Kulturwerkstatt“ werden die vorgeschlagenen vorläufigen (Förder-)Instrumente der ÖB-Phase
1 gezielt eingeladenen Teilnehmern aus ÖB-Phase 1 und Politik sowie einer interessierten
Öffentlichkeit vorgestellt.
Die (Förder-)Instrumente werden in einem sogenannten „Gallery Walk“ ausgestellt oder dem Plenum
im Rahmen einer Präsentation dargeboten. Bei dieser Ausstellung werden maximal 10 Instrumente
von jeweils einem Experten bzw. einer Expertin aus dem Entstehungsprozesses betreut bzw.
präsentiert. Es gibt zum einen die Gelegenheit für Rückfragen oder zur stillen Beteiligung an
Stellwänden und zum anderen die Möglichkeit, weitere Maßnahmenvorschläge abzugeben. Außerdem
wird es möglich sein, Kritik, Lob und Anregungen zum Verfahren äußern zu können.
Nach der Besichtigung des „Gallery Walks“ finden sich Kleingruppen nach thematischem Interesse
zusammen. Sie diskutieren die (Förder-)Instrumente und geben Vorschläge zur Verbesserung. Die
Ergebnisse werden im Plenum vorgestellt. Es erfolgt eine qualitative Auswertung im Nachgang.
Die (Förder-)Instrumente werden - ggf. mit Unterstützung durch visuelles Material (Bild/Video) - auf
einer Online-Plattform vorgestellt. Über den Zeitraum von drei Wochen findet eine Online-Diskussion
zu den (Förder-)Instrumenten statt. Die Teilnehmenden können während des Online-Dialogs
Verbesserungsvorschläge und Bedingungen zu deren Gelingen formulieren.
Durch einen Online-Dialog ist eine orts- und zeitunabhängige Beteiligung möglich; potenziell werden
so mehr Teilnehmende erreicht als bei einem zeit-räumlich gebundenen Format. Anschließend erfolgt
eine qualitative Auswertung.
Die Ergebnisse der ÖB-Phase 2 - also das Feedback zu den vorgestellten (Förder -)Instrumenten -
fließen in die Weiterentwicklung dieser Instrumente ein. Das Kulturamt erstellt auf dieser Basis ei nen
Entwurf des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe.
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Die Dokumentation der Ergebnisse der Werkstatt-Veranstaltung sowie der Online-Beteiligung erfolgt
in Form der Veröffentlichung des Protokolls und eines Online-Archives.
Sofern nach Durchführung der ÖB-Phase 2 deutlich wird, dass über die drei oben genannten und
einbezogenen Perspektiven hinaus, weitere einbezogenen werden müssen, werden die daraus
festgelegten Zielgruppen ebenfalls mit den jeweiligen Intermediären und Betroffenenvertreterinnen
und -vertretern zu dem Thema befragt. Ein entsprechendes Format dazu wird bei Bedarf noch
entwickelt.
ÖB-Phase 3: Schlussredaktion
In einer dritten Phase der Öffentlichkeit haben Delegierte aus ÖB-Phase 1 (und ggf. ÖB-Phase 2) die
Möglichkeit, den Entwurf des Förderkonzepts zu sichten und die aus ihrer Sicht kritischen Stellen
gemeinsam zu bearbeiten. In einer gemeinsamen Schlussredaktion der Delegierten u nd des
Kulturamts sollen so Lösungen für die letzten kritischen Stellen beziehungsweise Formulierungen
gefunden werden.
Folgende Vorgehensweise wird angewandt:
Der Entwurf des Förderkonzepts wird einer Delegiertengruppe, die sich aus Teilnehmenden der ÖB-
Phase 1 (und bei Bedarf Phase 2) zusammensetzt, vorab zugeschickt. Die Delegiertengruppe sollte
nicht mehr als 10 Personen umfassen, aber dennoch die Perspektivenvielfalt des vorherigen
Prozesses möglichst gut abbilden. Dies ist beispielsweise durch ein quotiertes Losverfahren unter
Interessierten aus ÖB-Phase 1 (und bei Bedarf Phase 2) möglich. In einem halbtägigen Workshop
werden die kritischen Punkte diskutiert und Lösungen dazu erarbeitet. Ebenso werden kritische
Formulierungen identifiziert und bearbeitet.
Als Ergebnis der ÖB-Phase 3 liegt ein durch die Delegierten geprüfter und überarbeiteter Entwurf vor,
der anschließend vom Kulturamt ohne größere inhaltliche Änderungen zu einem beratungsfähigen
Konzept finalisiert werden kann.
Die Dokumentation erfolgt in Form eines Ergebnisprotokolls des Redaktionsworkshops, das auf dem
Mitwirkungsportal veröffentlicht wird.
5 Evaluation
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und
ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die
Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern.
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage ist also:
Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?
Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, an Hand derer man den Erfolg der
Öffentlichkeitsbeteiligung messen kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 1 genannten Zielen.
Inwieweit hat die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu beigetragen, dass ein konkretes und zugleich
flexibles Förderkonzept mit zielgerichteten (Förder-)Instrumenten entstand?
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Inwieweit wurden die relevanten Akteure und Stakeholder – dabei insbesondere die für ÖB-
Phase 1 (und ggf. in Phase 2) festgelegten Zielgruppen – tatsächlich erreicht und eingebunden?
Inwieweit wurden relevante Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen
im Bereich der kulturellen Teilhabe gewonnen?
Inwieweit wurde die Erarbeitung des Konzeptes als offener und transparenter Prozess
wahrgenommen?
Über den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung und Erstellung des Förderkonzepts hinaus, lässt sich
in Bezug auf die Umsetzung des Konzepts noch folgende Evaluationsfrage aus den Zielen ableiten:
Inwieweit haben die in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebundenen Akteure und Stakeholder
das Förderkonzept mitgetragen und so an der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts
mitgewirkt?
In der Umsetzungsplanung sind die Methoden der Evaluation (z.B. Umfragebögen, Interviews) sowie
Kennzahlen und Indikatoren zur Messung noch festzulegen.
PLANUNG
BETEILIGUNG
KOMMUNIKATION
P O L I T I S C H- AD M I N I S T R A T I V E R P R O Z E S S
BETEILIGUNGSVERFAHREN FÖRDERKONZEPT KULTURELLE TEILHABE
STAND : 21.05.2019
H AL B Ö F F E N T L I C H
Ö F F E N T L I C H
Mitte / Ende September 2019
ÖB-Phase 1
Workshop mit Intermediären,
Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie
Kulturschaffenden zur Erarbeitung von vorhandenen
Barrieren und zur Entwicklung wirksamer Lösungen
bis Ende 2019
Erarbeitung (Förder-)
Instrumente
Anfang Januar 2020
ÖB-Phase 2
Vorstellung und
Einholung von
Feedback (Förder-)
Instrumente in
„Kulturwerkstatt“
bis Ende März
2020
Erarbeitung Entwurf
Förderkonzept
Ende März 2020
ÖB-Phase 3
Schlussredaktion
mit Delegierten
aus ÖB-Phase 1 (und
ggf. Phase 2)
Anfang Jan 2020 (3 Wochen)
Vorstellung der (Förder-)
Instrumente auf Online-Plattform
mit Möglichkeit zur Online-
Diskussion
bis Mai 2020
Finalisierung
Förderkonzept
Mai-Juli 2020
Vorberatung
Förderkonzept durch
Ausschuss KUK und
Beschluss durch Rat
Hinweis: Es handelt sich bei der Zeitplanung um einen aktuellen Stand, der bei Bedarf noch angepasst wird.
Begleitende Kommunikation
nach
Beschlussfassung
Vorstellung
Förderkonzept
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1425/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.06.2019
- Erstellt
- 17.04.2019 12:37