Mandari Insight

1425/2019

Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe

Beschlussvorlage Ausschuss 11.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.06.2019, TOP 4.7

1425_2019 Anlage 3 Budgetplanung Bürgerbeteiligungskonzept Kulturelle Teilhabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

1425-2019 Anlage 1 Beteiligungsverfahren FK Kulturelle Teilhabe

· application/pdf

Ansehen

1425-2019 Anlage 2 Beteiligungskonzept und Zeitstrahl Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

· application/pdf

Ansehen

1425_2019 Anlage 3 Budgetplanung Bürgerbeteiligungskonzept Kulturelle Teilhabe

1288 Zeichen

Budgetkalkulation auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes 
(Fassung vom 21.05.19) 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
„Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ 
Der Gesamtbetrag liegt bei 30.000,00 € 
Aufgaben Budget*
ÖB-1 Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines 
Workshops mit Intermediären, Betroffenenvertreterinnen 
und -vertretern der drei identifizierten 
Perspektiven/Gruppen und Kulturschaffenden 
  5.000,00 € 
ÖB-2 
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer 
„Kulturwerkstatt“ mit gezielt eingeladenen Teilnehmern 
aus Phase 1 und Politik sowie einer interessierten 
Öffentlichkeit 
   5.000,00 € 
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines 
Online-Dialogs    5.000,00 € 
ÖB-3 Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation eines 
halbtägigen Redaktions-Workshops mit Delegierten aus 
Phase 1 (und ggf. Phase 2) 
   5.000,00 € 
Phasenübergreifend 
Gewährleistung Barrierefreiheit für die Veranstaltungen 
und Dokumentationen 5.000,00 € 
Maßnahmen der Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) 
im gesamten Verlauf 5.000,00 € 
*Budget ist umfangreich geplant, für den Fall, dass externe Unterstützung zur Aufbereitung von Material
etc. beauftragt werden muss (insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit ist für das vorliegende
Thema zwingend notwendig).
ANLAGE 3

Beschlussvorlage Ausschuss

3744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1425/2019 
Freigabedatum  11.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Förderkonzeptes 
Kulturelle Teilhabe 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
partizipativ zu entwickeln. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf der Grundlage des beigefügten Betei-
ligungskonzeptes durchgeführt werden. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Möglichkeiten, welche sich für die Erstellung des Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teil-
habe durch die Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben, sind von enormer Bedeutung. Dazu wird auf die 
Mitteilung 3599/2018 in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 13.11.2018 verwiesen. 
 
Neben einer detaillierten Analyse von Zugangsbarrieren lassen sich auch vorhandene Potenziale der 
einzelnen Akteure identifizieren. Mit der vorgelegten Vorgehensweise wird eine passgenaue Entwick-
lung von Förderinstrumenten ermöglicht.  
 
Der Gesamtprozess gliedert sich in 3 Phasen, deren inhaltliche Konzeption in der Anlage 1 detailliert 
erläutert wird. In der ersten Phase findet ein intensiver Workshop mit Intermediären, Betroffenenver-
treterinnen und –vertretern sowie Kulturschaffenden zur Identifizierung von vorhandenen Barrieren 
und Potenzialen und zur Entwicklung erster Lösungsansätze statt.  
Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse überträgt das Kulturamt in einen ersten Vorschlag 
für Förderinstrumente. Diese werden in Phase 2 Teilnehmern aus Phase 1, der Politik sowie einer 
interessierten Öffentlichkeit präsentiert, um ein weiteres Feedback einzuholen. Parallel zu dieser 
Phase besteht auf dem Mitwirkungsportal Köln die Möglichkeit mit der breiten Öffentlichkeit diese 
Ergebnisse zu diskutieren. 
Die Ergebnisse aus den zwei Phasen bilden die Grundlage für einen ersten Entwurf des Förderkon-
zeptes Kulturelle Teilhabe. Der Konzeptentwurf wird in Phase 3 einer Schlussredaktion unter Beteili-
gung von Delegierten, welche in der Phase 1 ausgewählt wurden, unterzogen.  
Die hier erfolgten letzten Justierungen fließen in ein finales Förderkonzept ein, welches dem Rat mit 
Vorberatung durch den Fachausschuss Kunst und Kultur zum Beschluss vorgelegt werden kann. 
 
Den detaillierten Inhalt der einzelnen Phasen sowie den avisierten zeitlichen Ablauf für das Beteili-
gungskonzept können der beigefügten Anlage 2 entnommen werden. 
 
Für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen entsprechend der Budgetplanung zum

3 
Beteiligungskonzept (Anlage 3) Mittel in Höhe von 25.000 Euro aus dem Teilergebnisplan 0101 sowie 
weitere 5.000 Euro aus dem Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung bereit.  
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Beteiligungsverfahren 
Anlage 2: Beteiligungskonzept und Zeitstrahl 
Anlage 3: Budgetkalkulation

1425-2019 Anlage 1 Beteiligungsverfahren FK Kulturelle Teilhabe

1391 Zeichen

ANLAGE 1 
 
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
  
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

1425-2019 Anlage 2 Beteiligungskonzept und Zeitstrahl Förderkonzept Kulturelle Teilhabe

19591 Zeichen

1 von 8 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 
Stand: 21.05.2019 
Das Beteiligungsverfahren Förderkonzept Kulturelle Teilhabe findet im Rahmen der Pilotphase 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen 
Beteiligungs- und Kommunikationsformate werden auf dieser Grundlage vor der Umsetzung weiter 
ausdetailliert. 
Entscheidungsgremium: Ausschuss für Kunst und Kultur 
Beteiligungsspielraum:  Mitgestaltung/Mitverantwortung 
Komplexität des Verfahrens:  komplex / individuell 
Kosten:   30.000 €  
1 Ziele und Gestaltungsspielraum ...................................................................................................... 2 
2 Rahmenbedingungen ...................................................................................................................... 3 
3 Zielgruppen für die Öffentlichkeitsbeteiligung ................................................................................. 3 
4 Ablauf und Formate ......................................................................................................................... 4 
5 Evaluation ........................................................................................................................................ 7 
ANLAGE 2

2 von 8 
1 Ziele und Gestaltungsspielraum 
Kern der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe ist die Integration vielfältiger 
Perspektiven in die Erarbeitung des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe. In Hinblick auf das 
Förderkonzept werden mit der Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Ziele verfolgt:  
 Es soll sichergestellt werden, dass ein konkretes und zugleich flexibles Förderkonzept mit 
zielgerichteten (Förder-)Instrumenten entsteht. 
 Die Bedürfnisse relevanter Akteure und Stakeholder sollen sich im Konzept wiederfinden, es 
dadurch mittragen und so an der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts mitwirken. 
 Es sollen Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen im Bereich der 
kulturellen Teilhabe gewonnen werden.  
 Die Erarbeitung des Konzeptes soll ein offener und transparenter Prozess sein.  
Über das konkrete Förderkonzepts hinaus soll die Öffentlichkeitsbeteiligung außerdem diese Ziele 
fördern: 
 Das Thema der kulturellen Teilhabe soll in der öffentlichen Wahrnehmung und innerhalb des 
Kölner Kunst- und Kultursektors gestärkt werden.  
 Die gewonnen Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen sollen auch 
anderen Referaten und Ämtern nutzbar gemacht werden. 
 Die demonstrierte Öffnung und die Integration vielfältiger Perspektiven in die Erarbeitung des 
Förderkonzepts sollen auch positive Effekte auf die Vielfalt der Kunst- und Kulturproduktion in 
inhaltlicher und ästhetischer Sicht haben. 
Der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung (Wozu genau soll beteiligt werden?) ist die Erarbeitung 
des Förderkonzepts kultureller Teilhabe. Konkret werden mit verschiedenen Zielgruppen (siehe dazu 
„3 Zielgruppen“) aktuelle Barrieren und zukünftige Potentialen gesammelt sowie passende 
Lösungsideen für (Förder-)Instrumente entwickelt. 
Das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe entsteht dabei im Kontext verwandter Konzepte:  
 „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (2012). Laut Zielsetzung soll unter 
anderem „durch die Umsetzung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen (…) die 
gleichberechtigte Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am öffentlichen, 
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Köln sichergestellt werden. “ 
 „Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen“ (2014). Das Programm 
ist unter anderen als eine „Zusammenstellung von Ideen zur Weiterentwicklung des 
Prozesses der Integration“ zu sehen. Es enthält Empfehlungen unter anderen an den 
Ausschuss Kunst und Kultur.  
 „Kommunales Gesamtkonzept Kulturelle Bildung in Köln KUBIK“ (2012). „Kulturelle Bildung 
wird als kommunale Querschnittsaufgabe definiert. (…) Kulturelle Bildung ermöglicht kulturelle 
Teilhabe und somit gesellschaftliche Teilhabe.“ 
 Förderkonzepte der Kunstsparten Bildende Kunst, Filmkultur, Literatur, Musik, Popkultur, Tanz 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in drei Beteiligungsphasen gegliedert (für einen detaillierten Ablauf 
siehe „4 Ablauf und Formate“).  
In allen Phasen bewegt sich der Gestaltungsspielraum auf der Stufe 
Mitgestaltung/Mitverantwortung. Das bedeutet, dass die beteiligten Gruppen und Personen die 
Gestaltung des Förderkonzeptes aktiv mitgestalten, indem sie ihre eigenen Vorstellungen inhaltlic h

3 von 8 
einbringen. Das Kulturamt lässt die Ergebnisse in das Konzept einfließen bzw. begründet, warum 
Ergebnisse nicht eingeflossen sind. Dies wird dokumentiert und allen Beteiligten und Interessierten 
transparent zugänglich gemacht. 
2 Rahmenbedingungen 
Das Projektmanagement liegt beim Referat „Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle 
Teilhabe“ im Kulturamt. Interner und externer Ansprechpartner ist Fachreferent Benjamin Thele. 
Eine Kostenschätzung für die beschriebenen Möglichkeiten in den drei Phasen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung liegt bei. 
Im Kulturamt entsteht Personalbedarf mindestens in der Umsetzungsplanung und Steuerung der 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Unterstützung dabei erfährt das Kulturamt vom Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung. 
3 Zielgruppen für die Öffentlichkeitsbeteiligung 
Um für das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe wirksame (Förder-)Instrumente entwickeln zu können, 
sollen vielfältige Perspektiven in den Entwicklungsprozess integriert werden. Die genauen Zielgruppen 
unterscheiden sich in den drei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung und werden daher im nächsten 
Abschnitt bei der Beschreibung der jeweiligen Phasen entsprechend beleuchtet.  
Interessierte Referate und Ämter der Stadt Köln können grundsätzlich hospitierend am gesamten 
Prozess teilnehmen, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf ebenfalls nutzen zu können.

4 von 8 
4 Ablauf und Formate 
Für die einzelnen Phasen der Öffentlichkeit sind unterschiedliche Formate vorgesehen. Eine zeitliche 
Übersicht der einzelnen Phasen liegt in Form eines Zeitstrahls bei.  
Die Ergebnisse jeder Phase der Öffentlichkeit werden in einer Dokumentation transparent gemacht. 
Die Dokumentationen werden im Projektraum „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ auf dem 
Mitwirkungsportal veröffentlicht. Sie sind möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu erstellen und 
zu veröffentlichen. 
ÖB-Phase 1: Barrieren für kulturelle Teilhabe identifizieren und Ideen zum Abbau sammeln  
Barrieren für kulturelle Teilhabe können bei ganz unterschiedlichen Mensc hen und Zielgruppen 
vorliegen. Drei wesentliche Perspektiven / Gruppen wurden bereits herausgearbeitet. Diese sind:       
1. Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung, 2. Persönliche Beeinträchtigungen: 
körperlich/Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv und 3. Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und 
sexueller Orientierung. 
Mit Intermediären1 und Betroffenenvertreterinnen und -vertretern dieser Perspektiven werden in einem 
Workshop die Barrieren dieser Zielgruppen für die kulturelle Teilhabe untersucht und erste Ideen für 
wirksame Lösungen bzw. (Förder-)Instrumente entwickelt. Zusätzlich sollen an dem Workshop auch 
Kulturschaffende teilnehmen, mit denen gemeinsam herausgearbeitet wird, welche Barrieren diese 
sehen bzw. welche Hindernisse es für sie gibt, diese Barrieren abzubauen. Damit ist sichergestellt, 
dass sowohl eine Rezipienten- als auch eine Produzenten-Sicht auf Kunst und Kultur eingenommen 
wird. Bezüglich letztgenannten wäre es wünschenswert, wenn die Interessensvertretungen der 
jeweiligen Kunstsparten (Theaterkonferenz, Theater-Plattform, Tanz Jour fixe, Klubkomm e.V., Kino 
Aktiv e.V., IFM und AIC) zu jedem der drei Themenbereiche einen „Delegierten“ entsenden könnten.  
Als Ergebnis des Workshops liegen die identifizierten Barrieren und Ideen für deren A bbau vor. 
Zudem hat ein Austausch zwischen den Kulturschaffenden und Intermediären und 
Betroffenenvertretern stattgefunden. 
Folgende Intermediäre und Betroffenenvertreterinnen und -vertreter werden zum Workshop 
eingeladen: 
Perspektive „Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung“ 
Intermediäre 
 Kulturliste Köln e.V.: SOZIALE BZW. PREKÄRE FINANZIELLE LAGE 
 TPZAK – Theaterpädagogisches Zentrum – Zirkus- und Artistikzentrum: KINDER UND 
JUGENDLICHE – BILDUNG 
 Theater ImPuls e.V.: BENACHTEILIGTE KINDER UND JUGENDLICHE 
 Planet Kultur e.V.: KULTURELLE BILDUNG 
 JACK IN THE BOX e.V.: BILDUNG 
 SozialraumkoordinatorInnen und GemeinwesenarbeiterInnen: SOZIALE BZW. PREKÄRE LAGE 
 Jugendhilfe Köln e.V. / Jugendzentren Köln: SOZIALE LAGE, BILDUNG, JUGEND 
 Kölner Arbeitslosenzentrum e.V.: SOZIALE BZW. PREKÄRE FINANZIELLE LAGE 
                                                      
1 Intermediäre haben die Aufgabe, Informationen bzw. Produkte zu bündeln und/oder bereitzustellen und Kontakte zwischen 
Anbietern und Nachfragern herzustellen (vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/intermediaer/intermediaer.htm)

5 von 8 
 Kölner Selbsthilfe e.V.: KINDER & JUGENDLICHE DEUTSCHER UND AUSLÄNDISCHER HERKUNFT 
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter 
 SSK Sozialistische Selbsthilfe Köln 
 SSM Sozialistische Selbsthilfe Mülheim 
 Soziale Selbsthilfegruppen via Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (Paritätischer) 
Perspektive „Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch, 
kognitiv“ 
Intermediäre 
 Kunsthaus Kat18: FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN 
 Freies WerkstattThater Köln: FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN IN HÖHEREM 
ALTER 
 Sommerblutfestival der Polarkultur: INKLUSIVE FÖRDERUNG VON KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLERN 
 Behindertenbeauftragter der Stadt Köln, Dr. Günter Bell: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter 
 Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Perspektive „Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung“ 
Intermediäre 
 Holla e.V.: MÄDCHEN & FRAUEN UNTERSCHIEDLICHER KULTUREN 
 Planet Kultur e.V.: KULTURELLE BILDUNG 
 ArtAsyl e.V.: INTEGRATION GEFLÜCHTETER ÜBER KULTUR 
 Jürgen Terhag (Professor für Musikpädagogik an der Hochschule für Musik & Tanz Köln, 
Gründer und Leiter im Schwullesbischen Chor Köln & 2. FC Köln – Flüchtlingschor): 
DIVERSITÄT, INTEGRATION ÜBER KULTUR 
 Interaktion – Verein für interkulturelle Initiativen e.V. 
 Akademie der Künste der Welt Köln 
 Allerweltshaus Köln 
 Kölner Kulturklüngel 
 Stadt Köln – Dienststelle Diversity, Leiterin Nina Rehberg 
Betroffenenvertreterinnen und -vertreter 
 Mitglieder des 2. FC Köln – Flüchtlingschor: INTEGRATION GEFLÜCHTETER ÜBER KULTUR  
 Kulturvereine von Migrantencommunities:  
 PHOENIX-Köln (Selbstorganisation – russischstämmiger – MigrantInnen) 
 Offene Welt e.V. Italienische Kultur im Dialog

6 von 8 
 (Spanischer) Kulturverein Antonio Machado 
 Deutsch-Griechisches Kulturzentrum Köln-Porz e. V. 
 Interkultureller Dialog e.V. (türkischstämmige Community) 
 Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V. 
 Verband der Islamischen Kulturzentren e.V., Köln 
Zudem wird die Teilnahme von Hospitanten aus den Fraktionen an den Workshops zugelassen, 
sodass diese schon frühzeitig Ergebnisse des Prozesses in ihren jeweiligen Parteien kommunizieren 
können. 
Die Ergebnisse der ÖB-Phase 1 fließen in die Entwicklung von (Förder-)Instrumenten durch das 
Kulturamt in Hinblick auf das zu erstellende Förderkonzept ein. 
Die Dokumentation erfolgt in Form eines Protokolls des Beteiligungsworkshops, in dem die 
Ergebnisse zusammengefasst und Erkenntnisse daraus gezogen werden. 
 
ÖB-Phase 2: Feedback zu (Förder-)Instrumenten einholen 
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen die Vorstellung der vom Kulturamt 
erarbeiteten (Förder-)Instrumente sowie das Einholen von Feedback durch die zuvor beteiligten 
Zielgruppen und die interessierte Öffentlichkeit. Außerdem wird in dieser Phase begründet, weshalb 
bestimmte Vorschläge aus Phase 1 weiterbearbeitet wurden und andere nicht. Dies wird 
entsprechend dokumentiert, um Transparenz zu gewährleisten. 
Folgende Vorgehensweise wird dabei angewandt:  
In einer „Kulturwerkstatt“ werden die vorgeschlagenen vorläufigen (Förder-)Instrumente der ÖB-Phase 
1 gezielt eingeladenen Teilnehmern aus ÖB-Phase 1 und Politik sowie einer interessierten 
Öffentlichkeit vorgestellt.  
Die (Förder-)Instrumente werden in einem sogenannten „Gallery Walk“ ausgestellt oder dem Plenum 
im Rahmen einer Präsentation dargeboten. Bei dieser Ausstellung werden maximal 10 Instrumente 
von jeweils einem Experten bzw. einer Expertin aus dem Entstehungsprozesses betreut bzw. 
präsentiert. Es gibt zum einen die Gelegenheit für Rückfragen oder zur stillen Beteiligung an 
Stellwänden und zum anderen die Möglichkeit, weitere Maßnahmenvorschläge abzugeben. Außerdem 
wird es möglich sein, Kritik, Lob und Anregungen zum Verfahren äußern zu können.  
Nach der Besichtigung des „Gallery Walks“ finden sich Kleingruppen nach thematischem Interesse 
zusammen. Sie diskutieren die (Förder-)Instrumente und geben Vorschläge zur Verbesserung. Die 
Ergebnisse werden im Plenum vorgestellt. Es erfolgt eine qualitative Auswertung im Nachgang.  
Die (Förder-)Instrumente werden - ggf. mit Unterstützung durch visuelles Material (Bild/Video) - auf 
einer Online-Plattform vorgestellt. Über den Zeitraum von drei Wochen findet eine Online-Diskussion 
zu den (Förder-)Instrumenten statt. Die Teilnehmenden können während des Online-Dialogs 
Verbesserungsvorschläge und Bedingungen zu deren Gelingen formulieren.  
Durch einen Online-Dialog ist eine orts- und zeitunabhängige Beteiligung möglich; potenziell werden 
so mehr Teilnehmende erreicht als bei einem zeit-räumlich gebundenen Format. Anschließend erfolgt 
eine qualitative Auswertung. 
Die Ergebnisse der ÖB-Phase 2 - also das Feedback zu den vorgestellten (Förder -)Instrumenten - 
fließen in die Weiterentwicklung dieser Instrumente ein. Das Kulturamt erstellt auf dieser Basis ei nen 
Entwurf des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe.

7 von 8 
Die Dokumentation der Ergebnisse der Werkstatt-Veranstaltung sowie der Online-Beteiligung erfolgt 
in Form der Veröffentlichung des Protokolls und eines Online-Archives. 
Sofern nach Durchführung der ÖB-Phase 2 deutlich wird, dass über die drei oben genannten und 
einbezogenen Perspektiven hinaus, weitere einbezogenen werden müssen, werden die daraus 
festgelegten Zielgruppen ebenfalls mit den jeweiligen Intermediären und Betroffenenvertreterinnen 
und -vertretern zu dem Thema befragt. Ein entsprechendes Format dazu wird bei Bedarf noch 
entwickelt. 
 
ÖB-Phase 3: Schlussredaktion 
In einer dritten Phase der Öffentlichkeit haben Delegierte aus ÖB-Phase 1 (und ggf. ÖB-Phase 2) die 
Möglichkeit, den Entwurf des Förderkonzepts zu sichten und die aus ihrer Sicht kritischen Stellen 
gemeinsam zu bearbeiten. In einer gemeinsamen Schlussredaktion der Delegierten u nd des 
Kulturamts sollen so Lösungen für die letzten kritischen Stellen beziehungsweise Formulierungen 
gefunden werden.  
Folgende Vorgehensweise wird angewandt: 
Der Entwurf des Förderkonzepts wird einer Delegiertengruppe, die sich aus Teilnehmenden der ÖB-
Phase 1 (und bei Bedarf Phase 2) zusammensetzt, vorab zugeschickt. Die Delegiertengruppe sollte 
nicht mehr als 10 Personen umfassen, aber dennoch die Perspektivenvielfalt des vorherigen 
Prozesses möglichst gut abbilden. Dies ist beispielsweise durch ein quotiertes Losverfahren unter 
Interessierten aus ÖB-Phase 1 (und bei Bedarf Phase 2) möglich. In einem halbtägigen Workshop 
werden die kritischen Punkte diskutiert und Lösungen dazu erarbeitet. Ebenso werden kritische 
Formulierungen identifiziert und bearbeitet.  
Als Ergebnis der ÖB-Phase 3 liegt ein durch die Delegierten geprüfter und überarbeiteter Entwurf vor, 
der anschließend vom Kulturamt ohne größere inhaltliche Änderungen zu einem beratungsfähigen 
Konzept finalisiert werden kann. 
Die Dokumentation erfolgt in Form eines Ergebnisprotokolls des Redaktionsworkshops, das auf dem 
Mitwirkungsportal veröffentlicht wird. 
 
5 Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und 
ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer 
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die 
Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage ist also: 
 Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? 
Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, an Hand derer man den Erfolg der 
Öffentlichkeitsbeteiligung messen kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 1 genannten Zielen. 
 Inwieweit hat die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu beigetragen, dass ein konkretes und zugleich 
flexibles Förderkonzept mit zielgerichteten (Förder-)Instrumenten entstand?

8 von 8 
 Inwieweit wurden die relevanten Akteure und Stakeholder – dabei insbesondere die für ÖB-
Phase 1 (und ggf. in Phase 2) festgelegten Zielgruppen – tatsächlich erreicht und eingebunden? 
 Inwieweit wurden relevante Erkenntnisse zu aktuellen Barrieren und zu zukünftigen Potentialen 
im Bereich der kulturellen Teilhabe gewonnen?  
 Inwieweit wurde die Erarbeitung des Konzeptes als offener und transparenter Prozess 
wahrgenommen?  
Über den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung und Erstellung des Förderkonzepts hinaus, lässt sich 
in Bezug auf die Umsetzung des Konzepts noch folgende Evaluationsfrage aus den Zielen ableiten:  
 Inwieweit haben die in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebundenen Akteure und Stakeholder 
das Förderkonzept mitgetragen und so an der erfolgreichen Umsetzung des Konzepts 
mitgewirkt? 
In der Umsetzungsplanung sind die Methoden der Evaluation (z.B. Umfragebögen, Interviews) sowie 
Kennzahlen und Indikatoren zur Messung noch festzulegen.

PLANUNG
BETEILIGUNG
KOMMUNIKATION
P O L I T I S C H- AD M I N I S T R A T I V E R  P R O Z E S S
BETEILIGUNGSVERFAHREN FÖRDERKONZEPT KULTURELLE TEILHABE
STAND : 21.05.2019
H AL B Ö F F E N T L I C H
Ö F F E N T L I C H
Mitte / Ende September 2019
ÖB-Phase 1
Workshop mit Intermediären, 
Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie 
Kulturschaffenden zur Erarbeitung von vorhandenen 
Barrieren und zur Entwicklung wirksamer Lösungen
bis Ende 2019
Erarbeitung (Förder-) 
Instrumente
Anfang Januar 2020
ÖB-Phase 2
Vorstellung und 
Einholung von 
Feedback (Förder-) 
Instrumente in 
„Kulturwerkstatt“
bis Ende März 
2020
Erarbeitung Entwurf 
Förderkonzept
Ende März 2020
ÖB-Phase 3
Schlussredaktion 
mit Delegierten
aus ÖB-Phase 1 (und 
ggf. Phase 2)
Anfang Jan 2020 (3 Wochen)
Vorstellung der (Förder-) 
Instrumente auf Online-Plattform 
mit Möglichkeit zur Online-
Diskussion
bis Mai 2020
Finalisierung 
Förderkonzept
Mai-Juli 2020
Vorberatung 
Förderkonzept durch 
Ausschuss KUK und 
Beschluss durch Rat
Hinweis: Es handelt sich bei der Zeitplanung um einen aktuellen Stand, der bei Bedarf noch angepasst wird.
Begleitende Kommunikation
nach 
Beschlussfassung
Vorstellung 
Förderkonzept

Beratungsverlauf (1)

25.06.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1425/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.06.2019
Erstellt
17.04.2019 12:37