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2009/0039

Kinderhaus pädagogische Akademie Elisabethenstift gGmbH hier: Anerkennung der jährlichen Pachtzinsen als abrechnungsfähige Betriebskosten

Magistratsvorlage 05.02.2009

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2009/0039

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2009/0039

6349 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0039 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kinderhaus päda gogische Akademie Elisabethenstift gGmbH 
hier: Anerkennung der jährlichen Pachtzinsen als abrechnungsfähige Betriebskosten 
 
Vorlage vom:  5. 2.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Der jährliche Pachtzins für das Hannah-Blaul-Haus und das Theodor-Hickel-Haus s wird rückwirkend ab 
dem 01.01.2007 als abrechnungsfähige Betriebskosten im Rahmen der städtischen Betriebskostenförde-
rung des Kinderhauses anerkannt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.02.2009:  
 
Das Kinderhaus Elisabethenstift in Darmstadt wird auf Grundlage des Betriebsvertrags zwischen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Elisabethenstift Darmstadt vom 16.01.2002 dahinge-
hend gefördert, dass die Stiftung 15 % der jährlichen Betriebskosten des Kinderhauses übernimmt 
und die nach Abzug etwaiger Landeszuschüsse etc. verbleibenden Restkosten vollständig von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt getragen werden. 
 
Im März 2007 wurde die Pädagogische Akademie Elisabethenstift gemeinnützige GmbH gegründet. 
In diesem Zusammenhang sind im Rahmen eines Betriebsüberganges auf Grundlage eines Be-
triebsüberlassungsvertrages aus dem Elisabethenstift die Arbeitsbereiche 
 
- Ev. Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe 
- Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung 
- Kinderhaus 
 
ausgegliedert und von der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift gGmbH übernommen worden. 
 
Die Veränderung in der Organisationsform beim Elisabethenstift Darmstadt war auf Grund der schwie-
rigen finanziellen Situation der Stiftung unumgänglich, da hier entsprechend auch die Sicherung des 
Lebensabends der Diakonissen unter anderem als Stiftungszweck zwingend zu berücksichtigen war. 
 
Auf dieser Grundlage besteht nunmehr ein Pachtvertrag zwischen dem Elisabethenstift und der 
Pädagogischen Akademie Elisabethenstift gGmbH, wonach beginnend ab dem 01.01.2007 ein jähr-
licher Pachtzins in Höhe von insgesamt 89.160,00 Euro vom Elisabethenstift gegenüber der Päda-
gogischen Akademie Elisabethenstift gGmbH erhoben wird. 
 
Gegenstand dieses Vertrages ist unter anderem die Verpachtung der nachfolgenden Grundstücke 
und dazugehörenden Gebäude: 
 
Grundstück: Hannah-Blaul-Haus, Stiftstraße 16/1, 
eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Darmstadt, Bezirk DA 1, Blatt 2607; 
Flur 1, Flurstück 1929/6 
 
Grundstück: Theodor-Hickel-Haus, Stiftstraße 16/2, 
eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Darmstadt, Bezirk DA 1, Blatt 2607; 
Flur 1, Flurstück 1929/6 
 
Die Jahrespacht gliedert sich im Einzelnen wie folgt auf: 
 
Hannah-Blaul-Haus 972 qm 4.860,00 Euro monatlich = 58.320,00 Euro Jahrespacht 
Theodor-Hickel-Haus 514 qm 2.570,00 Euro monatlich = 30.840,00 Euro Jahrespacht
 
                           89.160,00 Euro Jahrespacht 
 
Hierbei ist bereits gegenüber der ursprünglichen veranschlagten Quadratmeterpacht von monatlich 
7,50 Euro auf Intervention der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift gGmbH gegenüber dem 
Elisabethenstift eine Reduzierung um 2,50 Euro pro Quadratmeter auf letztendlich 5,00 Euro pro 
Quadratmeter erfolgt.

3 
... 
Des Weiteren sind der Verbindungsbau (ca. 80 qm) zwischen dem Hannah-Blaul-Haus und dem 
Theodor-Hickel-Haus sowie der Garten des Kinderhauses in die vorgenannte Berechnung nicht mit 
aufgenommen worden. 
 
 
Die seitherigen jährlichen Betriebskosten, die wiederum Grundlage für die Berechnung der regelmäßi-
gen städtischen Förderung darstellen, erhöhen sich dementsprechend rückwirkend ab dem Rech-
nungsjahr 2007 um die vorgenannten 89.160,00 Euro. 
 
Eine Nichtanerkennung der jährlichen Pachtzinsen als abrechnungsfähige Betriebskosten hätte ggf. 
zur Folge, dass die Pädagogische Akademie Elisabethenstift gGmbH auf Grund der finanziellen 
Zwänge den weiteren Betrieb des Kinderhauses mit derzeit 105 Betreuungsplätzen als altersstufen-
übergreifende Einrichtung mit Mittagsversorgung für Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 
12. Lebensjahr in 6 Gruppen einstellen müsste. 
 
Die Pädagogische Akademie Elisabethenstift gGmbH ist im Gegensatz zu den einzelnen Kirchenge-
meinden in Darmstadt, die auf Grundlage vergleichbarer Verträge wie in diesem Fall Träger von Kin-
dertagesstätten sind, kein unmittelbarer Empfänger von Kirchensteuermitteln. Sie erhält vielmehr Zu-
wendungen von der Evangelischen Kirche Hessen Nassau, auf die allerdings kein Rechtsanspruch 
besteht. 
 
Insofern handelt es sich bei dem geschilderten Sachverhalt gegenüber den sonstigen Kirchen-
gemeinden in Darmstadt um keinen Präzedenzfall auf dessen Grundlage ggf. zukünftig einzelne Kir-
chengemeinden, deren Kindertagesstätten in kircheneigenen Liegenschaften betrieben werden, auf 
Grund interner Umstrukturierungen Mietkosten in Rechnung stellen, die seitens der Wissenschafts-
stadt Darmstadt im Rahmen der städtischen Betriebskosten-förderung übernommen werden müssten. 
 
Der Pachtzins von 5,00 Euro pro Quadratmeter liegt unter dem ortsüblichen Pachtzins für vergleichba-
re Liegenschaften und ist entsprechend dem Pachtvertrag bis auf weiteres bei der aktuellen Höhe von 
jährlich 89.160,00 Euro stabil. 
 
Im Falle der Anerkennung des jährlichen Pachtzinses für das Kinderhaus als abrechnungs-fähige 
Betriebskosten ab dem 01.01.2007 wird die in der Verwaltung vorliegende Abrechnung 2007 nach-
träglich entsprechend korrigiert und die derzeit noch ausstehende Abrechnung 2008 auf dieser Grund-
lage ausgefertigt werden. 
Die insofern anfallenden Mehrkosten im laufenden Rechnungsjahr 2009 werden aus dem bei der Kos-
tenstelle 052-070-1300 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. 
 
Darmstadt, 05.02.2009 
401-02-206 uh-ge 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 102 beschließend

Orte (1)

  • Stiftstraße 16

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0039
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.02.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00