AN/1594/2019
Treppenaufstieg barrierefrei gestalten
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2019 AN/1594/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Treppenaufstieg barrierefrei gestalten - Antrag der CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.12.219 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Treppen im hinteren Teil der Haltestelle Geldernstraße/Park- gürtel Richtung Etzelstraße mit Rampen zu versehen. Begründung: Die benannte Treppe wird von zahlreichen Menschen als schnellste Verbindung nach Mauenheim genutzt. Allerdings ist dies derzeit nicht für Radfahrer, Eltern mit Kinderwägen oder Pendlern mit Reisekoffern etc. ohne weiteres möglich, da eben eine entsprechende bauliche Rampe fehlt. gez. Schmitz gez. Hanna CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
I/02-5
Vorlagen-Nummer
AN/1594/2019
Stand: 25.04.2024
Sachstandsbericht
Treppenaufstieg barrierefrei gestalten
- Antrag der CDU -
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Treppen im hinteren Teil der Haltestelle Geldern-
straße/Parkgürtel Richtung Etzelstraße mit Rampen zu versehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Prüfung der Situation vor Ort zeigt, dass eine einfache Lösung auf Grund des Hö-
henunterschiedes nicht möglich ist. Eine barrierefreie Lösung erfordert den Bau von
Rampen mit maximal 6% Steigung zuzüglich vorgeschriebener Zwischenpodeste. Die
Rampenlänge würde bei einem Höhenunterschied von rund 4,6m bereits ca. 90m be-
tragen. Es wäre eine sehr aufwändige Lösung mit einem erheblichen Eingriff in die an-
grenzenden Grundstücke erforderlich.
Auf Grund der derzeitigen Finanz- und Personalressourcen sieht die Verwaltung der-
zeit keine Möglichkeit für die Umsetzung einer solchen Maßnahme.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1594/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 21.11.2019 11:35