AN/1435/2017
Information über Bauvorhaben verbessern
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1435/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Information über Bauvorhaben verbessern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der BV-Rodenkirchen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung Bezirksvertretungssitzung am 16. Oktober 2017 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 1, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufge- führten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Begründung: Über geplante Bauvorhaben - auch solche nach § 34 BauGB -, die bedeutsam genug sind, um im Gestaltungsbeirat behandelt zu werden, ist die Bezirksvertretung Rodenkirchen ebenfalls zu informieren. Dies stellt eine Präzisierung der in § 2, Abs. 1, lfd. Nr. 6.7. der Zu- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen ständigkeitsordnung der Stadt Köln genannten Regelung dar, dass die Bezirksvertretungen nicht nur über Bauvorhaben, deren bebaubare Grundstücksfläche größer als 3.000 qm sind, sondern von besonderem öffentlichen Interesse sind. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird durch erweiterte Zuständigkeiten in der nahen Zu- kunft aufgewertet. Erweiterte Zuständigkeiten müssen jedoch auch mit einer Verbesserung der Informationslage einhergehen. Dies gilt insbesondere für relevante Bauprojekte im Stadtbezirk. Ein entsprechender Antrag wurde in der BV Ehrenfeld bereits einstimmig beschlossen. Mit freundlichen Grüßen, gez. Schykowski gez. Pavegos
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VI/63 Vorlagen-Nummer AN/1435/2017 Stand: 18.11.2024 Sachstandsbericht Information über Bauvorhaben verbessern Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern AN/1435/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadt- bezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufge- führten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ih- rer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Wie der Beschlussantrag aus 2017 ausweist, geht es hier im Kern um die verbesserte Infor- mation der Bezirksvertretung zu Bauprojekten aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen, die auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden. Über Kontakt zur Geschäftsführung des Gestaltungs- beirates kann zu jedem Einzelbauvorhaben, welches im Gestaltungsbeirat behandelt wird, auch immer eine Vertretung aus der jeweils zu der Objektlage betroffenen Bezirksvertretung zur Sitzung des Gestaltungsbeirates hinzukommen. Weiterhin wird ab 2023 die Tagesordnung zu jeder Sitzung des Gestaltungsbeirates im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Sofern ein Einzelfall dort behandelt würde, ist die konkrete Objektadresse im einsehbaren Teil der Ta- gesordnung öffentlich ablesbar. 2 Das Bauaufsichtsamt kann die nach § 2 Abs. 1 Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) ge- botene Information zu einem Vorhabenantragsverfahren aus Effektivitätsgründen erst dann einer Bezirksvertretung vorlegen wenn feststeht, dass eine Vorhabenzulässigkeit bezogen auf § 34 BauGB definitiv vorhanden ist. Die förmliche, gremiengerechte Vorhabenvorstellung an jede Bezirksvertretung eines jedweden Bauvorhabens gemäß v. g. Nr. 6.7. ohne vorherige Zu- lässigkeitsklärung (und damit zielführende Filterung) würde die hier nur begrenzten Ressour- cen im Amt bei weitem übersteigen. Die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (sog. Einfügung in die Umgebung) beinhaltet, dass ein Vor- haben sich auch stadtgestalterisch einfügt. Die damit auch evtl. nötige Einbindung des Gestal- tungsbeirates erfolgt also in der Regel vor der amtlichen Entscheidung, dass § 34 BauGB ein- gehalten und damit die Bezirksvertretungsinformation nach § 2 der ZustO aufzustellen ist. Da- her ist die Bezirksvertretung Rodenkirchen durch den spätestens seit 2023 eingeführten offe- neren Umgang des Gestaltungsbeirates mit seiner Einladung/Tagesordnung in der Lage Grundinformationen über potentielle Projektadressen des Stadtbezirks zu erlangen, die im Gestaltungsbeirat behandelt werden. Fazit: Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 enthielt die Vor- gabe eine Bauvorhabeninformation gemäß § 2 der ZustO (vom Bauaufsichtsamt) immer noch vorher zu erhalten, bevor der Gestaltungsbeirat (wird betreut durch Stadtplanungsamt) über ein solches Bauprojekt evtl. berät. Wie oben dargestellt, ist das vom Bauaufsichtsamt aus Auf- wandsgründen nicht umsetzbar. Im Übrigen dürfte angesichts der ab 2023 offeneren Tages- ordnungsinformation des Gestaltungsbeirates schon eine Verbesserung der Hinweislage auf mögliche relevante Objektadressen für die Bezirksvertretung als solche eingetreten sein. Dies erst Recht ergänzend über die auch oben bereits geschilderte Teilnahmemöglichkeit an der Sitzung des Gestaltungsbeirates selbst.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1435/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 01.10.2017
- Erstellt
- 30.09.2017 21:18