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AN/1435/2017

Information über Bauvorhaben verbessern

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 01.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 8.1.13

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2818 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1435/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 
Information über Bauvorhaben verbessern 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die CDU-Fraktion in der BV-Rodenkirchen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
Bezirksvertretungssitzung am 16. Oktober 2017 zu setzen.  
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 1, lfd. 
Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk 
Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese 
auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. 
  
Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufge-
führten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder 
ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung 
sind.  
 
Begründung:  
 
Über geplante Bauvorhaben - auch solche nach § 34 BauGB -, die bedeutsam genug sind, 
um im Gestaltungsbeirat behandelt zu werden, ist die Bezirksvertretung Rodenkirchen  
ebenfalls zu informieren. Dies stellt eine Präzisierung der in § 2, Abs. 1, lfd. Nr. 6.7. der Zu-
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
ständigkeitsordnung der Stadt Köln genannten Regelung dar, dass die Bezirksvertretungen 
nicht nur über Bauvorhaben, deren bebaubare Grundstücksfläche größer als 3.000 qm sind, 
sondern von besonderem öffentlichen Interesse sind.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird durch erweiterte Zuständigkeiten in der nahen Zu-
kunft aufgewertet. Erweiterte Zuständigkeiten müssen jedoch auch mit einer Verbesserung 
der Informationslage einhergehen. Dies gilt insbesondere für relevante Bauprojekte im 
Stadtbezirk. 
 
Ein entsprechender Antrag wurde in der BV Ehrenfeld bereits einstimmig beschlossen. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
gez. Schykowski  gez. Pavegos

Sachstandsbericht BV

3819 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1435/2017
Stand: 18.11.2024 
Sachstandsbericht  
Information über Bauvorhaben verbessern 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern 
AN/1435/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, 
Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadt-
bezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn 
diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.  
Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufge-
führten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ih-
rer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung 
sind. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x  erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Wie der Beschlussantrag aus 2017 ausweist, geht es hier im Kern um die verbesserte Infor-
mation der Bezirksvertretung zu Bauprojekten aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen, die auch 
im Gestaltungsbeirat behandelt werden. Über Kontakt zur Geschäftsführung des Gestaltungs-
beirates kann zu jedem Einzelbauvorhaben, welches im Gestaltungsbeirat behandelt wird, 
auch immer eine Vertretung aus der jeweils zu der Objektlage betroffenen Bezirksvertretung 
zur Sitzung des Gestaltungsbeirates hinzukommen. Weiterhin wird ab 2023 die Tagesordnung 
zu jeder Sitzung des Gestaltungsbeirates im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Sofern ein 
Einzelfall dort behandelt würde, ist die konkrete Objektadresse im einsehbaren Teil der Ta-
gesordnung öffentlich ablesbar.

2 
 
 
Das Bauaufsichtsamt kann die nach § 2 Abs. 1 Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) ge-
botene Information zu einem Vorhabenantragsverfahren aus Effektivitätsgründen erst dann 
einer Bezirksvertretung vorlegen wenn feststeht, dass eine Vorhabenzulässigkeit bezogen auf 
§ 34 BauGB definitiv vorhanden ist. Die förmliche, gremiengerechte Vorhabenvorstellung an 
jede Bezirksvertretung eines jedweden Bauvorhabens gemäß v. g. Nr. 6.7. ohne vorherige Zu-
lässigkeitsklärung (und damit zielführende Filterung) würde die hier nur begrenzten Ressour-
cen im Amt bei weitem übersteigen.  
Die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (sog. Einfügung in die Umgebung) beinhaltet, dass ein Vor-
haben sich auch stadtgestalterisch einfügt. Die damit auch evtl. nötige Einbindung des Gestal-
tungsbeirates erfolgt also in der Regel vor der amtlichen Entscheidung, dass § 34 BauGB ein-
gehalten und damit die Bezirksvertretungsinformation nach § 2 der ZustO aufzustellen ist. Da-
her ist die Bezirksvertretung Rodenkirchen durch den spätestens seit 2023 eingeführten offe-
neren Umgang des Gestaltungsbeirates mit seiner Einladung/Tagesordnung in der Lage 
Grundinformationen über potentielle Projektadressen des Stadtbezirks zu erlangen, die im 
Gestaltungsbeirat behandelt werden. 
 
Fazit: Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 enthielt die Vor-
gabe eine Bauvorhabeninformation gemäß § 2 der ZustO (vom Bauaufsichtsamt) immer noch 
vorher zu erhalten, bevor der Gestaltungsbeirat (wird betreut durch Stadtplanungsamt) über 
ein solches Bauprojekt evtl. berät. Wie oben dargestellt, ist das vom Bauaufsichtsamt aus Auf-
wandsgründen nicht umsetzbar. Im Übrigen dürfte angesichts der ab 2023 offeneren Tages-
ordnungsinformation des Gestaltungsbeirates schon eine Verbesserung der Hinweislage auf 
mögliche relevante Objektadressen für die Bezirksvertretung als solche eingetreten sein. Dies 
erst Recht ergänzend über die auch oben bereits geschilderte Teilnahmemöglichkeit an der 
Sitzung des Gestaltungsbeirates selbst.

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1435/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
01.10.2017
Erstellt
30.09.2017 21:18