Mandari Insight

AN/1015/2023

Fußweg in Alt-Niehl

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 15.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.1.8

Anfrage (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (SPD BV5)

1950 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.05.2023 
AN/1015/2023 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Fußweg in Alt-Niehl 
- Anfrage der SPD zur Sitzung am 01.06.2023 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in Niehl führt ein Weg von der Sebastianstraße links an der Kirche St. Katharina entlang und im 
weiteren Verlauf an neu gebauten Reihenhäusern vorbei zur Merkenicher Straße. 
 
In Höhe des Kircheneingangs hängt links ein Schild mit dem Text: „Privatweg – Betreten und 
Befahren auf eigene Gefahr”, also kein Verbot, den Weg neben der Kirche zu benutzen. In 
Höhe der neuen Reihenhäuser sind dann jedoch mehrere Schilder angebracht mit dem Text: 
“Privatweg – Betreten nur für Befugte und auf eigene Gefahr – Kein Winterdienst”. Der Weg 
verläuft in diesem Teil außerhalb der Grundstückseinzäunungen und wirkt nicht wie ein Privat-
weg. In beiden Fällen ist auf den Schildern nicht genannt, in wessen Namen sie aufgehängt 
wurden. 
 
Vor diesem Hintergrund, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Regelung und der un-
klaren Position des Anordnenden, fragen wir an: 
 
1 Ist der genannte Weg im städtischen Eigentum oder handelt es sich tatsächlich um einen 
Privatweg (bitte für die beiden genannten Bereiche differenziert beantworten)?

- 2 - 
2 Kann der bzw. können die Eigentümer des Weges ein Betretungsverbot aussprechen oder 
bestehen (öffentliche) Wegerechte? 
 
3 Sofern es sich um einen Weg in privatem (kirchlichem) Eigentum handelt und ein Betre-
tungsverbot rechtlich zulässig sein sollte, kann die Verwaltung auf die jeweiligen Eigentü-
mer dahingehend Einfluss nehmen, den Weg für die Niehler Bevölkerung mit einheitlicher 
Beschilderung offen zu halten? 
 
 
 
gez. Müller

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sebastianstraße
  • Merkenicher Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1015/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
15.05.2023
Erstellt
17.05.2023 09:30