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Fußweg in Alt-Niehl

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/1015/2023 vom 15.05.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.05.2023 AN/1015/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Fußweg in Alt-Niehl - Anfrage der SPD zur Sitzung am 01.06.2023 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in Niehl führt ein Weg von der Sebastianstraße links an der Kirche St. Katharina entlang und im weiteren Verlauf an neu gebauten Reihenhäusern vorbei zur Merkenicher Straße. In Höhe des Kircheneingangs hängt links ein Schild mit dem Text: „Privatweg – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr”, also kein Verbot, den Weg neben der Kirche zu benutzen. In Höhe der neuen Reihenhäuser sind dann jedoch mehrere Schilder angebracht mit dem Text: “Privatweg – Betreten nur für Befugte und auf eigene Gefahr – Kein Winterdienst”. Der Weg verläuft in diesem Teil außerhalb der Grundstückseinzäunungen und wirkt nicht wie ein Privat- weg. In beiden Fällen ist auf den Schildern nicht genannt, in wessen Namen sie aufgehängt wurden. Vor diesem Hintergrund, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Regelung und der un- klaren Position des Anordnenden, fragen wir an: 1 Ist der genannte Weg im städtischen Eigentum oder handelt es sich tatsächlich um einen Privatweg (bitte für die beiden genannten Bereiche differenziert beantworten)? - 2 - 2 Kann der bzw. können die Eigentümer des Weges ein Betretungsverbot aussprechen oder bestehen (öffentliche) Wegerechte? 3 Sofern es sich um einen Weg in privatem (kirchlichem) Eigentum handelt und ein Betre- tungsverbot rechtlich zulässig sein sollte, kann die Verwaltung auf die jeweiligen Eigentü- mer dahingehend Einfluss nehmen, den Weg für die Niehler Bevölkerung mit einheitlicher Beschilderung offen zu halten? gez. Müller

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.8, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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