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1115/2020

Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.5.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2712 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 1115/2020 
Freigabedatum 
14.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung wählt der Rat aus seinen 
Reihen 
 
1. _________________________________ 
2. _________________________________. 
 
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge-
hörigkeit zum Rat. 
 
II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 5 der Stiftungssatzung vom 06.05.1998 entscheidet über die Verwendung der Vermö-
genserträge im Rahmen der satzungsmäßig festgelegten Zwecke der Stiftung ein Kuratorium. 
Zweck der Stiftung ist, mittelbar oder unmittelbar Maßnahmen zu fördern, die der Erleichterung der 
Situation von HIV-infizierten Menschen dienen. Hierbei kommen sowohl Einzelfallhilfen als auch insti-
tutionelle Förderungen freier Träger der Gesundheitspflege in Betracht. 
Dem Kuratorium gehören an: 
- als Vorsitzende bzw. Vorsitzender die/der für das Gesundheitswesen der Stadt Köln zuständi-
ge Beigeordnete (derzeit Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau), 
- zwei für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der 
Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen 
Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover-
nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, 
TOP 10.37). 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be-
setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1115/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
11.04.2020 09:10