1115/2020
Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung
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Beschlussvorlage Rat
2712 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1115/2020 Freigabedatum 14.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung wählt der Rat aus seinen Reihen 1. _________________________________ 2. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 5 der Stiftungssatzung vom 06.05.1998 entscheidet über die Verwendung der Vermö- genserträge im Rahmen der satzungsmäßig festgelegten Zwecke der Stiftung ein Kuratorium. Zweck der Stiftung ist, mittelbar oder unmittelbar Maßnahmen zu fördern, die der Erleichterung der Situation von HIV-infizierten Menschen dienen. Hierbei kommen sowohl Einzelfallhilfen als auch insti- tutionelle Förderungen freier Träger der Gesundheitspflege in Betracht. Dem Kuratorium gehören an: - als Vorsitzende bzw. Vorsitzender die/der für das Gesundheitswesen der Stadt Köln zuständi- ge Beigeordnete (derzeit Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau), - zwei für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1115/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 11.04.2020 09:10