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0364/2023

Nutzungspläne für die Halle 71

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2269 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0364/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
 
Nutzungspläne für die Halle 71 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Welche aktuellen Pläne gibt es für die Nutzung der Halle 71 in Kalk? 
Für das Gesamtareal der Hallen Kalk wurde ein städtebauliches Werkstattverfahren sowie 
darauf aufbauend eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Im Rahmen dessen gab es eine 
umfassende Beteiligung der Bürger*innen. Als Ergebnis wurde der Integrierte Plan, der 
auch Aussagen zur Nutzung der Halle 71 trifft, vom Rat beschlossen. Dieser bildet bis 
heute die Leitschnur für eine Entwicklung des Gesamtareals. Der Integrierte Plan be-
schreibt Halle 71 als öffentlich zugängliche, flexibel nutzbare Freilufthalle (Rats-Vorlage 
2646/2019). 
 
2. Bis wann soll eine Entscheidung zur künftigen Nutzung getroffen werden?  
Aufgrund der Abhängigkeit zur benachbarten Nutzung der Halle 70, soll eine Machbar-
keitsstudie für die Halle 71 erstellt werden. Diese soll verschiedene, auf den Vorgaben des 
Integrierten Plans basierende, Nutzungsvarianten und Betreiberkonzepte aufzeigen und 
eine Grundlage für die Entscheidung für den weiteren Umgang mit der Halle 71 bilden. 
Der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Halle 71 wird in Kürze ver-
geben. Er sieht eine dreimonatige Bearbeitungszeit vor.  
 
3. Welche Initiativen, Organisationen usw. haben sich bei der Stadt Köln und den 
beteiligten Partner*innen und Institutionen bislang selbst als mögliche*r Nut-
zer*in für die Halle 71 ins Gespräch gebracht? 
Nach bisherigem Kenntnisstand der Verwaltung haben sich bisher keine Initiativen, Orga-
nisationen, o.ä. als mögliche*r Nutzer*in ins Gespräch gebracht.  
 
4. Inwieweit wird DOMID an der Entscheidung beteiligt?  
Es ist vorgesehen, DOMiD im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sowohl als 
Nachbarn als auch als potentiellen Betreiber miteinzubeziehen und zu beteiligen. Das Er-
gebnis der Machbarkeitsstudie soll außerdem als Bestandteil in den Architekturwettbe-
werb von DOMiD miteinfließen. DOMiD wurde und wird dementsprechend auch zukünftig 
laufend am Entscheidungsprozess beteiligt sein.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0364/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.01.2023
Erstellt
24.01.2023 12:39